AN/1074/2018
Änderungsantrag zu Top 6.1 Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2018 AN/1074/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Änderungsantrag zu Top 6.1 Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 6.1 „Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: Beschluss: 1. Im Baufeld 8 werden nach Möglichkeit Reihenhäuser statt alleinstehender Einfamilienhäuser gebaut. Zumindest jedoch werden 32 Doppelhaushälften statt der möglichen 16 Einfamilienhäuser gebaut. 2. In dem für Baugruppen vorgesehenen Baufeld 5 werden die Flächen nicht verkauft, sondern im Rahmen des Erbbaurechtes an die Baugruppen vergeben. Begründung: Zu 1. Flächen für den Wohnungsbau sind knapp in Köln. Daher ist es umso wichtiger, die geeigneten Flächen in angemessener Dichte zu bebauen. Der bislang vorgesehene Verkauf der Flächen zur Errichtung von Einfamilienhäusern bedeutet demgegenüber eine Verschwendung von Wohnbauflächen, die Köln sich nicht erlauben kann. Daher sollte im Baufeld 8 eine dichtere Bebauung gewählt werden, soweit dies nach den Festlegungen des Bebauungsplanes möglich ist. Durch Doppelhaushälften können auf gleicher Fläche doppelt so viele Wohneinheiten errichtet werden wie durch Einfamilienhäuser. Eine Bebauung mit Reihenhäusern würde eine noch bessere Ausnutzung der Flächen bedeuten. Zu 2. Es haben sich keine Baugruppen um die Flächen beworben. Ein Grund dafür sind gewiss die sehr hohen Bodenpreise. Die Vergabe im Rahmen des Erbbaurechtes kann für die potentiellen Baugruppen die Flächen attraktiver machen. Eine Vergabe nach Erbbaurecht muss für die Stadt Köln ein wichtiges Element eines strategischen Flächenmanagements sein. Die Flächen bleiben in städtischer Hand. Der langfristige Gestaltungsspielraum der Stadt wird somit erhöht. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1074/2018
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 27.06.2018
- Erstellt
- 27.06.2018 11:35