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AN/1074/2018

Änderungsantrag zu Top 6.1 Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 27.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2430 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2018 
AN/1074/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
 
Änderungsantrag zu Top 6.1 Grundstücksverkauf im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. 
Bauabschnitt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 6.1 „Grundstücksverkauf im 
Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt“ auf die Tagesordnung der kommenden 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: 
Beschluss: 
1. Im Baufeld 8 werden nach Möglichkeit Reihenhäuser statt alleinstehender 
Einfamilienhäuser gebaut. 
Zumindest jedoch werden 32 Doppelhaushälften statt der möglichen 16 Einfamilienhäuser 
gebaut. 
2. In dem für Baugruppen vorgesehenen Baufeld 5 werden die Flächen nicht verkauft, 
sondern im Rahmen des Erbbaurechtes an die Baugruppen vergeben. 
 
Begründung: 
Zu 1. Flächen für den Wohnungsbau sind knapp in Köln. Daher ist es umso wichtiger, die 
geeigneten Flächen in angemessener Dichte zu bebauen. Der bislang vorgesehene  
Verkauf der Flächen zur Errichtung von Einfamilienhäusern bedeutet demgegenüber eine 
Verschwendung von Wohnbauflächen, die Köln sich nicht erlauben kann. Daher sollte im

Baufeld 8 eine dichtere Bebauung gewählt werden, soweit dies nach den Festlegungen 
des Bebauungsplanes möglich ist. Durch Doppelhaushälften können auf gleicher Fläche 
doppelt so viele Wohneinheiten errichtet werden wie durch Einfamilienhäuser. Eine 
Bebauung mit Reihenhäusern würde eine noch bessere Ausnutzung der Flächen 
bedeuten. 
Zu 2. Es haben sich keine Baugruppen um die Flächen beworben. Ein Grund dafür sind gewiss 
die sehr hohen Bodenpreise. Die Vergabe im Rahmen des Erbbaurechtes kann für die 
potentiellen Baugruppen die Flächen attraktiver machen.  
Eine Vergabe nach Erbbaurecht muss für die Stadt Köln ein wichtiges Element eines 
strategischen Flächenmanagements sein. Die Flächen bleiben in städtischer Hand. Der 
langfristige Gestaltungsspielraum der Stadt wird somit erhöht. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1074/2018
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
27.06.2018
Erstellt
27.06.2018 11:35