1717/2019
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal
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Anlage 1
379 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 2010 4060 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes3LXVVWUDH*HOHQLXVVWUDHLQ.|OQ/LQGHQWKDO 0DVWDE
Anlage 2
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8 Gebäudehöhen und Abstandsflächen I V II IV V IV 0 1 2 3 4 50 1 2 3 4 5 0 5 10 15 20 Abstandsfläche Anlage 2
Anlage 4
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Vogelperspektive von Süden Anlage 4
Anlage 0
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Anlage 0 Beschluss über die Einleitung betreffend das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Piusstraße/Geleniusstraße in Köln-Lindenthal Hier: Begründung der Dringlichkeit Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der im StEK Wohnen ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010-2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basierte auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wurde Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.000 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf belief sich danach auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019. Diese Zahlen sind der Beschlussvorlage „Umsetzung StEK Wohnen“- Ratsbeschluss vom 20.12.2016 – zu entnehmen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend benötigtem Wohnungsbau zu schaffen, soll das notwendige Bebauungsplanverfahren zeitnah eingeleitet werden. Ziel des Bebauungsplanes ist, eine innenstadtnahe Wohnbebauung mit circa 1600 qm frei finanziertem Wohnungsbau, mit circa 1200 qm öffentlich gefördertem Wohnungsbau und circa 1200 qm für Wohnraum für Geflüchtete zu errichten. Ergänzt werden soll dieser Nutzungsmix durch circa 1000 qm Gewerbe beziehungsweise Einzelhandel sowie Gastronomie. Um Planungsrecht insbesondere für den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, soll der Einleitungsbeschluss noch vor der Sommerpause 2019 erfolgen.
Anlage 3
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Städtebau Anlage 3
Beschlussvorlage Ausschuss
13941 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Funk Az
Vorlagen-Nummer
1717/2019
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan)
Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in Köln-Lindenthal
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) für das Gebiet der Flurstücke 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flurstück 1325
der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf –Arbeitstitel: Piusstraße / Ecke Geleniusstraße in
Köln-Lindenthal- einzuleiten mit dem Ziel, ein Wohngebäude mit untergeordneter Einzel-
handels- und Gewerbenutzung festzusetzen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschrän-
kung zustimmt.
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
1. Anlass und Ziel der Planung
1.1 Anlass der Planung
Die ETI-Refugium Köln GmbH & Co. KG mit Sitz in 50968 Köln, Bayenthalgürtel 4 hat mit Datum vom
19.03.2019 für das fragliche Grundstück einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes (VEP) gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt.
Anlass der Planung ist die Wohnungsbauinitiative der Stadt Köln (Ratsbeschluss 2698/2016), die die
Errichtung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge, Sozialwohnungen und freifinanzierten Wohn-
raum zum Ziel hat. Dabei soll unter anderem das ca. 2606 m2 große Grundstück an der Piusstraße /
Ecke Geleniusstraße (Flur: 68; Flurstücke: 739, 180/4, 740, 1325, Gemarkung Müngersdorf) im Stadt-
teil Lindenthal, welches zurzeit als öffentliches Straßenland gewidmet ist und als Parkplatz genutzt
wird, an private Investoren mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils
an sozial gefördertem Wohnraum, vermarktet werden.
Die ETI Refugium Köln GmbH & Co. KG (nachfolgend "Vorhabenträgerin" genannt) hat aufbauend
auf das zugesprochene Erstandienungsrecht vom Dezember 2017 ein architektonisches sowie inhalt-
liches Konzept für eine Bebauung auf dem Grundstück Piusstraße / Geleniusstraße entwickelt, das
sich durch eine Durchmischung von Nutzungen und Wohnformen sowie der Errichtung von gemein-
schaftlich genutzten Flächen auszeichnet.
Die Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) durch
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. Im Durchführungsvertrag wird sich der Vor-
habenträger zur Durchführung der Planung verpflichten. Da es sich um einen Bebauungsplan zur
Nachverdichtung einer innerstädtischen Fläche, d. h. um eine Maßnahme der Innenentwicklung im
Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im be-
schleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt
werden.
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von ca. 2.606 qm weniger als 20.000 qm betragen
und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dabei wer-
den zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitli-
chen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre.
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Planungskonzept wird keine Zulässigkeit von Vorhaben
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglich-
keitsprüfung des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträch-
tigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Be-
deutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu
erwarten. Des Weiteren gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Ver-
meidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen, nach § 50 Satz 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Da die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen, wird der vorhabenbezogene Be-
bauungsplan "Piusstraße / Geleniusstraße Köln-Lindenthal" im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Dabei werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch
genommen werden. Von den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
3
wird abgesehen, ebenso von der formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbe-
richt nach § 2 a BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB; §
4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden un-
tersucht und in die Abwägung eingestellt.
1.2 Ziel der Planung
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Piusstraße / Ecke Ge-
leniusstraße. Auf dem Grundstück ("Plangebiet") sollen Mietwohnungen in den Bereichen geförderter
Wohnungsbau (darunter unter Anderem Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge) sowie im freifinan-
zierten Wohnungsbau entstehen. Darüber hinaus sind erdgeschossig im Bereich der Piusstraße Ge-
werbeflächen vorgesehen. Bei einer Grundstücksfläche von ca. 2.606 m2 sollen ca. 4.900 m2 BGF mit
einer voraussichtlichen Mietfläche von ca. 3.740 m2 errichtet werden. Die Größe der Gewerbemietflä-
chen beträgt ca. 660 m2. Von den Mietflächen für den Wohnungsbau (ca. 3.070 m2) sollen 40% für
den freien Wohnungsmarkt und 60% für den geförderten Wohnungsbau (davon mindestens 2/3 nach
Förderweg A) einschließlich Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge realisiert werden (alle Flächen-
angaben gerundet). Die unterschiedlichen Wohnungen und Wohnungstypologien verteilen sich auf
die verschiedenen Bereiche des Baukörpers. Somit wird ein Miteinander der Bewohner gefördert und
eine Segregation innerhalb der Anlage verhindert.
Die gewerbliche Nutzung ist im Sockelbau angeordnet und zur Piusstraße orientiert. An der Südwest-
Ecke ist eine Fläche für Gastronomie (Café, Restaurant oder Ähnliches) geplant, die auch den außen-
liegenden Vorbereich (innerhalb des Plangrundstücks) in der Geleniusstraße nutzen kann. In der Mit-
te des Sockelbaus ist eine (teilbare) Gewerbefläche für Einzelhandel oder Dienstleistung geplant, und
im Nordwesten befinden sich Gemeinschaftsflächen und ein Veranstaltungsraum, der durch die Mie-
ter des Hauses oder Anwohner / gewerbliche Nachbarn gemietet werden kann. Es ist angedacht,
dass die Gewerbeflächen den Bewohnern auch als Arbeitsplätze dienen können.
2. Erläuterungen zum Plangebiet
2.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lindenthal. Das Grundstück ist ca. 2.600 m2 groß und entspricht
nach aktuellem Katasterplan den Flurstücken 739, 180/4, 740 sowie Teilen von Flurstück 1325 der
Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf.
Im Norden wird das Grundstück durch die Wohnbebauung Woensamstraße 5, im Westen von der
Piusstraße und dem Melatenfriedhof, im Osten von kleineren Grundstücken (Parzellen 640, 731, 952,
4185/180 und 180/1) sowie im Süden von der Geleniusstraße begrenzt.
2.2 Vorhandene Struktur
Das Grundstück liegt im östlichen Bereich vom Stadtteil Lindenthal in direkter Nähe zur Kölner Innen-
stadt sowie zur Universität. Das unmittelbare städtebauliche Umfeld ist durch eine heterogene Struk-
tur gekennzeichnet, die sich aus Solitärbauten unterschiedlicher Höhe (zweigeschossige Wohnhäuser
bis 13-geschossigen Gewerbebauten) und Bereichen mit Blockrandbebauung zusammensetzt. Dazu
zählen im Norden ein sechs- bis vierzehngeschossiges Hotelgebäude und südlich davon ein vierge-
schossiges Verwaltungsgebäude des Finanzamtes, das aufgrund seiner überhöhten Geschosse als
sechsgeschossiger Gebäudekörper wirkt. Die Bebauung entlang der Piusstraße (von der Aachener
Straße bis zur Woensamstraße) ist durch eine vier- bis fünfgeschossige Wohnbebauung geprägt,
wobei der am Eckbereich der Aachener Straße befindliche Gebäudekomplex mit seiner Achtgeschos-
sigkeit eine städtebauliche Akzentuierung setzt.
2.3 Erschließung
Der Geltungsbereich ist über die Piusstraße und die Geleniusstraße an das überörtliche Straßenver-
kehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden.
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Die übergeordnete Anbindung des Plangebietes nach Osten zur Innenstadt und Inneren Kanalstraße
sowie nach Westen in Richtung Autobahnring erfolgt über die Aachener Straße.
Die nächstgelegene Haltestelle ist im Stadtbahnliniennetz der KVB die Haltestelle "Universitätsstra-
ße". Sie liegt fußläufig rund 300 m vom Plangebiet entfernt. An der Haltestelle "Universitätsstraße"
verkehren die Linien 1, 7 sowie die Buslinie 142 in hoher Takthäufigkeit.
Über die Piusstraße bzw. Geleniusstr. kann das Plangebiet an die existierenden Ver- und Entsor-
gungsleitungen (Wasser, Energie, Abwasser) angeschlossen werden. Das Grundstück wird derzeit
als öffentlicher Parkplatz genutzt und ist teilweise versiegelt, die natürliche Bodenfunktion ist bereits
gestört.
2.4 Alternativstandorte
Im Zuge der vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 beschlossenen Wohnungsbauinitiative der Stadt
Köln (Ratsbeschluss 2698/2016), die die Errichtung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge, Sozi-
alwohnungen und frei finanzierten Wohnraum zum Ziel hat, wurden verschiedene Flächen untersucht
und für diese Fläche die hier vorgestellte Nutzung beschlossen.
2.5 Planungsrechtliche Situation
Der Geltungsbereich ist Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 64450/02 vom 25.09.1958. Im
Bebauungsplan ist das Plangebiet als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen.
Mit der künftigen Rechtsverbindlichkeit des hiermit vorgeschlagenen Bebauungsplanes (Vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan) werden die unterliegenden Festsetzungen des Bebauungsplanes 64450/02
im Geltungsbereich dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.
3. Planungsvorgaben
3.1 Regionalplan
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln stellt für den gesamten Geltungsbereich einen "Allge-
meinen Siedlungsbereich" (ASB) dar.
3.2 Flächennutzungsplan
Der planungsverbindliche Flächennutzungsplan stellt das Planungsgebiet als gemischte Baufläche
dar. Eine Änderung der im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten gemischten Baufläche ist nicht
erforderlich, da das lediglich 2.600 m2 große Grundstück weit unterhalb der FNP-Darstellungsgrenze
von 5 000 m2 liegt.
3.3 Landschaftsplan
Im Landschaftsplan wird das Entwicklungsziel 6 (Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immis-
sionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas) festgesetzt. Ansonsten bestehen für den Bereich
keine Fachplanungen.
3.4 Kooperatives Baulandmodell
Die Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung des Kooperativen Bauland-
modells der Stadt Köln-Ratsbeschluss vom 17.12.2013-mit Datum vom 19.03.2019 unterschrieben
und sich somit zur Übernahme der Verpflichtungen aus dem Kooperativen Baulandmodells bereit
erklärt.
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4. Planinhalte
Folgende Festsetzungen sind im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
unter Anderem geplant:
- Festsetzung der geplanten Nutzungen (Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Gewerbe)
- Festsetzung der zulässigen Grundflächenzahl GRZ 0,58
- Überschreitung dieser GRZ durch Garagen, Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen
unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einer GRZ 0,85
- Festsetzung der maximalen Geschossigkeit auf fünf Vollgeschosse.
- Festsetzung der Dachform als Flachdach (FD).
- Festsetzung der maximalen Wandhöhe der Außenwand zur Piusstraße zum Bezugspunkt
"höchste BOK Piusstraße" = 16,70 m. Technische Aufbauten dürfen diese Höhe um maximal
3 m überschreiten.
- Festsetzung von Abgrabungen im Gartenbereich von 1,35 m unter der OK-
Geländeoberfläche im Planeinschrieb.
- Festsetzung der Tiefgarage und der Lage der Tiefgaragenzufahrt
5. Sonstiges
Entwidmungsverfahren
Als Voraussetzung für die Bebauung des öffentlichen Parkplatzes, ist die Durchführung eines stra-
ßenrechtlichen Entwidmungsverfahrens erforderlich.
6. Umweltbelange
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4
BauGB und vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen. Gleichwohl werden die relevanten
Umweltbelange und eine mögliche Minimierung der umweltrelevanten Auswirkungen auf das Plange-
biet und seine Umgebung im Laufe des Verfahrens umfassend berücksichtigt. Dabei werden die
Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft un-
tersucht. Somit werden die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB ermittelt und sach-
gerecht gegeneinander abgewogen.
7. Planentwicklung
Das Planungsrecht wird in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB
geschaffen.
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und soll im Zuge des Verfahrens an die
Vorhabenträgerin veräußert werden. Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein
Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung
des geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie ggf. weitere Maßnahmen, die im
Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen.
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Er-
schließungskonten von der Vorhabenträgerin übernommen. Konten für die Stadt Köln entstehen
nicht.
4 Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1717/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 15.05.2019 07:26