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1533/2022

Bodenuntersuchungen in Köln-Neuehrenfeld

Mitteilung BV 10.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 16.05.2022, TOP 12.9

Anlage 1 - Übersichtsplan

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Mitteilung BV

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Anlage 1 - Übersichtsplan

80 Zeichen

Anlage 1: Bodenuntersuchungen in Köln-Neuehrenfeld
Untersuchungsflächen
 Legende

Mitteilung BV

3565 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 1533/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 
 
Bodenuntersuchungen in Köln-Neuehrenfeld im Bereich der Altlastverdachtsflächen 40619 
und 402120 
Anlass und Durchführung der Bodenuntersuchungen 
 
Eine Auswertung historischer Luftbilder und Karten hat ergeben, dass im Bereich von zwei Flächen 
(s. Anlage) früher Gruben existierten, die mit Material unbekannter Herkunft verfüllt wurden. Es han-
delt sich vermutlich um ehemalige Ziegeleiabgrabungen, hier wurde Lehm abgebaut, um Ziegel her-
zustellen. Die Flächen sind im Altlastenkataster erfasst 
 
Einzelne frühere Untersuchungen haben Auffüllungen mit unterschiedlicher Mächtigkeit, die Ziegel-
bruch, Asche und Schlacken enthalten, gezeigt. Die Stadtverwaltung als Untere Bodenschutzbehörde 
ist verpflichtet, derartigen Hinweisen nachzugehen.  
 
 
Im Rahmen einer durch Landesmittel geförderten Maßnahme sollen die zwei Altlastverdachtsflächen 
in Neuehrenfeld stichprobenartig untersucht und bewertet werden. Das von der Stadtverwaltung be-
auftragte Gutachterbüro hat die Untersuchungspunkte vorgeschlagen, wird die Bodenuntersuchungen 
koordinieren und auswerten.  
 
 
Die Entnahmen der Bodenproben werden nach Zustimmung der betroffenen Eigentümer kurzfristig 
durchgeführt, dauern ca. 1-2 Stunden und werden keinen nennenswerten Flurschaden verursachen. 
Die Proben werden anschließend in einem Labor untersucht und dann von dem beauftragten Gutach-
ter bewertet.  Die Kosten für die Untersuchungen trägt die Stadt Köln. 
Die von den Bodenproben konkret betroffenen Eigentümer werden über die Ergebnisse informiert. 
Die Arbeiten haben bereits Anfang Mai 2022 begonnen. Erste Ergebnisse werden wahrscheinlich 
Ende 2022 vorliegen. 
 
Anwohnerfragen 
 
Einige Anwohner und Eigentümer haben sich an die Stadtverwaltung gewandt und u.a. gefragt warum 
die Untersuchungen durchgeführt werden, obwohl bereits in einem Baugenehmigungsverfahren keine 
Schadstoffbelastung dokumentiert wurde und wer die Kosten für mögliche weitere Maßnahmen trägt. 
 
Nach Erstellung des Untersuchungskonzeptes durch den beauftragten Gutachter erfolgten die detail-
lierte Festlegung der Untersuchungspunkte und die Information der betroffenen Anwohner. Die paral-
lel durchgeführte Aktenauswertung sowie die Rückmeldung einzelner Eigentümer zeigten, dass eini-
ge dieser Punkte auf bereits untersuchten Flächen liegen (z.B. im Rahmen von Baugenehmigungs-
verfahren o.ä.). Für diese bereits untersuchten Bereiche sind entsprechend keine weiteren Untersu-
chungen notwendig, da hier eine Gefährdung bereits ausgeschlossen werden konnte.

2 
 
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Auffüllungen im Bereich  verfüllter Ziegeleiabgrabungen eher un-
problematisch sind. Die o.g. Untersuchungen dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt. Es wer-
den nur dann weitere Maßnahmen erforderlich, wenn tatsächlich eine Gefährdung zu besorgen ist. 
Bei der Wahl der Maßnahmen wird die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt, so dass nicht zwangsläufig 
Material ausgehoben und entsorgt werden muss. In seltenen Fällen wurden Nutzungsanweisungen 
zum Anbau von Nutzpflanzen, die Sicherung oder der Bodenaustausch von Kinderspielflächen oder 
die  Veranlassung von ergänzenden Untersuchung zur Bewertung des Grundwassers gefordert. Sol-
che weitergehenden Maßnahmen sind in der Regel von den jeweiligen Grundstückseigentümern 
durchzuführen, da sich ein Verursacher nicht mehr feststellen oder heranziehen lässt.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1533/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
10.05.2022
Erstellt
05.05.2022 14:10