1533/2022
Bodenuntersuchungen in Köln-Neuehrenfeld
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Anlage 1 - Übersichtsplan
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Anlage 1: Bodenuntersuchungen in Köln-Neuehrenfeld Untersuchungsflächen Legende
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 1533/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Bodenuntersuchungen in Köln-Neuehrenfeld im Bereich der Altlastverdachtsflächen 40619 und 402120 Anlass und Durchführung der Bodenuntersuchungen Eine Auswertung historischer Luftbilder und Karten hat ergeben, dass im Bereich von zwei Flächen (s. Anlage) früher Gruben existierten, die mit Material unbekannter Herkunft verfüllt wurden. Es han- delt sich vermutlich um ehemalige Ziegeleiabgrabungen, hier wurde Lehm abgebaut, um Ziegel her- zustellen. Die Flächen sind im Altlastenkataster erfasst Einzelne frühere Untersuchungen haben Auffüllungen mit unterschiedlicher Mächtigkeit, die Ziegel- bruch, Asche und Schlacken enthalten, gezeigt. Die Stadtverwaltung als Untere Bodenschutzbehörde ist verpflichtet, derartigen Hinweisen nachzugehen. Im Rahmen einer durch Landesmittel geförderten Maßnahme sollen die zwei Altlastverdachtsflächen in Neuehrenfeld stichprobenartig untersucht und bewertet werden. Das von der Stadtverwaltung be- auftragte Gutachterbüro hat die Untersuchungspunkte vorgeschlagen, wird die Bodenuntersuchungen koordinieren und auswerten. Die Entnahmen der Bodenproben werden nach Zustimmung der betroffenen Eigentümer kurzfristig durchgeführt, dauern ca. 1-2 Stunden und werden keinen nennenswerten Flurschaden verursachen. Die Proben werden anschließend in einem Labor untersucht und dann von dem beauftragten Gutach- ter bewertet. Die Kosten für die Untersuchungen trägt die Stadt Köln. Die von den Bodenproben konkret betroffenen Eigentümer werden über die Ergebnisse informiert. Die Arbeiten haben bereits Anfang Mai 2022 begonnen. Erste Ergebnisse werden wahrscheinlich Ende 2022 vorliegen. Anwohnerfragen Einige Anwohner und Eigentümer haben sich an die Stadtverwaltung gewandt und u.a. gefragt warum die Untersuchungen durchgeführt werden, obwohl bereits in einem Baugenehmigungsverfahren keine Schadstoffbelastung dokumentiert wurde und wer die Kosten für mögliche weitere Maßnahmen trägt. Nach Erstellung des Untersuchungskonzeptes durch den beauftragten Gutachter erfolgten die detail- lierte Festlegung der Untersuchungspunkte und die Information der betroffenen Anwohner. Die paral- lel durchgeführte Aktenauswertung sowie die Rückmeldung einzelner Eigentümer zeigten, dass eini- ge dieser Punkte auf bereits untersuchten Flächen liegen (z.B. im Rahmen von Baugenehmigungs- verfahren o.ä.). Für diese bereits untersuchten Bereiche sind entsprechend keine weiteren Untersu- chungen notwendig, da hier eine Gefährdung bereits ausgeschlossen werden konnte. 2 Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Auffüllungen im Bereich verfüllter Ziegeleiabgrabungen eher un- problematisch sind. Die o.g. Untersuchungen dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt. Es wer- den nur dann weitere Maßnahmen erforderlich, wenn tatsächlich eine Gefährdung zu besorgen ist. Bei der Wahl der Maßnahmen wird die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt, so dass nicht zwangsläufig Material ausgehoben und entsorgt werden muss. In seltenen Fällen wurden Nutzungsanweisungen zum Anbau von Nutzpflanzen, die Sicherung oder der Bodenaustausch von Kinderspielflächen oder die Veranlassung von ergänzenden Untersuchung zur Bewertung des Grundwassers gefordert. Sol- che weitergehenden Maßnahmen sind in der Regel von den jeweiligen Grundstückseigentümern durchzuführen, da sich ein Verursacher nicht mehr feststellen oder heranziehen lässt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1533/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 14:10