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3207/2016

AN 1304/2016 Aktivität des Ordnungsamtes am 07.07.2016 Zülpicher Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.09.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2185 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 3207/2016 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 
 
AN 1304/2016 Aktivität des Ordnungsamtes am 07.07.2016 Zülpicher Straße 
Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Lindenthal 
 
Am Donnerstag den 07.07.2016 gab es einen Einsatz des Ordnungsamtes beim angemeldeten 
„autofreien Picknick“ auf der Zülpicher Straße. In absolut ruhiger und zu entspannter Atmo-
sphäre waren über 200 Menschen am Ort. Eine Sängerin unterstützte mit Gitarrenbegleitung 
und leiser softer Musik das Ereignis. Mit einer kleinen Verstärkeranlage . Diese war der Anlass 
für einen Einsatz des Ordnungsamtes mit drei Personen. 
 
Auf welcher Grundlage kam es zu diesem Einsatz und mit welcher Grundlage wurde der Mu-
sikbeitrag unterbunden? 
 
Anlass für die Kontrolle war eine Bürgerbeschwerde, die beim Servicetelefon des Ordnungs-und Ver-
kehrsdienstes einging. Gegen 18:40 h waren drei Außendienstmitarbeiter vor Ort.  
Bei dem autofreien Picknick handelte es sich um eine genehmigte Demonstration. Eine Genehmigung 
konnte durch den Demonstrationsveranstalter vorgelegt werden.  
 
Laut Einsatzbericht spielten auf der gegenüberliegenden Seite des Fußgänger- und Radweges (im 
Grüngürtel) zwei Straßenmusiker, die mit Mikrofon und E-Gitarre Musik spielten. Diese gehörten nach 
Auskunft des Demonstrationsveranstalters nicht zur Demonstration.  
 
Rechtsgrundlage für das Einschreiten ist die Kölner Stadtordnung (in der Fassung der 1. Verände-
rungsverordnung vom 29.01.2017):  
 
§ 9 Darbietung von Straßenmusik und -schauspiel  
 
Straßenmusik und -schauspiel darf nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten wer-
den. Die zweite Hälfte jeder vollen Stunde ist spielfrei zu halten. Nach jeder Darbietung ist der Stand-
ort so zu verändern, dass die Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar ist; der neue 
Standort muss mindestens 200 Meter entfernt sein. 
 
Weshalb nutzte das Ordnungsamt seinen Ermessensspielraum nicht?  
 
Die zitierte Vorschrift bietet keinen Ermessensspielraum.

Beratungsverlauf (1)

24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zülpicher Straße

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Details

Aktenzeichen
3207/2016
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.08.2018
Erstellt
03.08.2017 00:27