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AN/0628/2024

Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 19.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.09.2024, TOP 1.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

4229 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des  
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.04.2024 
 
AN/0628/2024 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 
 
Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht 
Sehr geehrte Frau Abé, 
sehr geehrte Frau Reker, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün: 
 
Seit dem 01.01.2023 gilt deutschlandweit die Mehrwegangebotspflicht für Speisen 
und Getränke im to-Go-Verkauf1. Alternativ zu Einwegplastikverpackungen muss so-
mit grundsätzlich auch eine ebenso günstige und gute Mehrwegalternative angebo-
ten werden. In einer geplanten Gesetzesnovelle sollen diese Regelungen in Zukunft 
sogar noch verschärft werden, sodass Mehrwegalternativen für alle Verpackungen 
unabhängig von der Materialart angeboten werden müssen2. Das Gesetz regelt zu-
dem, dass an den Verkaufsstellen deutlich sicht- und lesbar auf die Möglichkeit der 
Mehrwegverpackung hingewiesen werden muss3. Verstöße gegen die Mehrwegan-
gebotspflicht sowie die Pflicht auf das Angebot hinzuweisen, können mit einem Buß-
geld von bis zu 10.000 € belegt werden4. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe bis 
maximal 5 Mitarbeitende und einer maximalen Verkaufsfläche von 80 m2 5.  
 
                                                 
1 § 33 Absatz 1 VerpackG  
2 BMUV (2023). Eckpunkte zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll. Online unter: 
https://www.bmuv.de/download/eckpunkte -zum-gesetz-fuer-weniger-verpackungsmuell  
3 § 33 Absatz 2 VerpackG  
4 § 36 Absatz 2 i.V.m § 36 Absatz 1 VerpackG  
5 § 34 VerpackG

- 2 - 
 
Die Reduktion von Plastikmüll ist nicht nur ein erklärtes Ziel der EU und der Bundes-
regierung, auch die Stadt Köln hat dieses Ziel mit dem Beschluss des Zero Waste 
Konzeptes im Dezember 2023 nochmals deutlich bekräftigt. Dennoch scheint die 
Mehrwegangebotspflicht noch nicht ihre volle Wirkung entfaltet zu haben. So hat bei-
spielsweise die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen eines Marktchecks im Juni 
letzten Jahres 418 Gastronomiebetriebe besucht und musste feststellen, dass weni-
ger als die Hälfte Mehrwegverpackungen anboten6. Auch die Deutsche Umwelthilfe 
hat bei stichprobenartigen Testbesuchen im Juni 2023 festgestellt, dass lediglich sie-
ben von 27 kontrollierten Unternehmensketten die Angebots- und Informationspflicht 
zumindest teilweise erfüllten7. Alle anderen Betrieb e haben keine der gesetzlichen 
Vorgaben erfüllt.  
 
Vor dem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Kontrolliert die Unteren Abfallwirtschaftsbehörde in Kooperation mit dem Ord-
nungsamt regelmäßig und systematisch Gastronomiebetriebe auf Erfüllung 
der Mehrwegangebots- und Informationspflicht? 
2. Falls ja, welche aktuellen Zahlen zur Erfüllung der Mehrwegangebotspflicht 
liegen vor?  
3. Wie hoch waren 2023 die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Mehrweg-
angebots- und Informationspflicht verhängt worden sind? 
4. Falls nein, aus welchen Gründen werden keine Kontrollen durchgeführt? 
5. Wie sorgte die Stadt Köln dafür, dass die Mehrwegangebotspflicht zukünftig 
umgesetzt und eingehalten wird?  
 
Die Antworten sollen dem Ausschuss AVR und dem AKUG vorgelegt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer 
 
                                                 
6 Verbraucherzentrale NRW (2023). Zu selten vorhanden, zu oft versteckt. Online unter: 
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse -nrw/zu-selten-vorhanden-zu-oft-ver-
steckt -86626  
7 Deutsche Umwelthilfe e.V. ( 2023). Halbes Jahr Mehrwegangebotspflicht: Wie setzen Gastronomie-
betriebe die Pflicht um? Online unter: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektin-
formation/Kreislaufwirtschaft/Mehrweg/230703_Mehrwegangebotspflicht_Auswertung_2023 -II_fi-
nal.pdf

Beratungsverlauf (1)

12.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0628/2024
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
19.04.2024
Erstellt
19.04.2024 08:12