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A-M/0013/2015

Gehwegskennzeichnung an der Wolbecker Straße im Bereich der Unterführung

Antrag an die BV Mitte 28.04.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 22.09.2015, TOP 7.3

Originalantrag

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Originalantrag

1111 Zeichen

SPD-Fraktion     FDP in der 
in der Bezirksvertretung Münster-Mitte     Bezirksvertretung Mitte 
 Münster, den 30.04.2015 
Die Bezirksvertretung Münster Mitte möge beschließen: 
D
ie Verwaltung wird gebeten, 
e
ine Gehwegskennzeichnung (Piktogramm) an der Wolbecker Straße im Bereich der 
Unterführung (nur Fußgänger, gem. § 25 I S.1 StVO, Zeichen 239) anzubringen. 
B
egründung: 
A
uf den früheren Radweg im Bereich der Unterführung an der Wolbecker Straße (ab 
Einmündung Sauerländer Weg bzw. Bremer Platz ) ist es aus Sicherheitsgründen zwingend 
erforderlich, mit einem Fußgängersymbol auf dem roten Pflaster, diesen als Fußgängerweg zu 
kennzeichnen.  
D
er Radweg wurde hier auf die Straße verlegt und viele Fußgänger scheuen offenbar noch, den 
verbreiterten Gehweg auf ganzer Breite auszunutzen, da sie die roten Farbe der Pflasterung des 
alten Radwegs „abgeschreckt“ werden. Eine eindeutige Gehweg-Kennzeichnung direkt auf der 
roten Fläche könnte hier einfach Abhilfe schaffen. 
g
ez.       gez. 
Marita Otte       Bernd Mayweg 
SPD-Fraktion in der BV Mitte  FDP in der BV Mitte 
Antrag A-M/0013/2015

Beratungsverlauf (1)

22.09.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wolbecker Straße
  • Bremer Platz
  • Sauerländer Weg

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Details

Aktenzeichen
A-M/0013/2015
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
28.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37