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1233/2026

Neuplanung des Aufzugs an der Haltestelle Piusstraße – Notwendigkeit der Anpassung der Radverkehrsführung

Mitteilung BV 05.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.05.2026, TOP 12.11

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2242 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1233/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
 
Neuplanung des Aufzugs an der Haltestelle Piusstraße – Notwendigkeit der Anpassung 
der Radverkehrsführung 
Aufgrund der Kapazitätserweiterung der unterirdischen Haltestellen der Kölner Stadtbahnli-
nien 4, 13 und 18 und der hierfür erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigung der Hal-
testelle, muss unter anderem eine Umplanung des Aufzugschachtes an der Haltestelle Pius-
straße erfolgen. Die vorhanden zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse im bestehenden 
Aufzug reichen für die notwendigen Anpassungen nicht aus. Dies macht es erforderlich, einen 
komplett neuen Aufzug zu errichten, welcher dann auch die geltenden Normen für Barriere-
freiheit (DIN 18040-1 und DIN EN 81-70) erfüllt. Für die Erfüllung der Vorgaben der Barriere-
freiheit wird die neue Aufzugskabine und die Aufzugstür vergrößert. Dadurch entsteht die Not-
wendigkeit, den nördlichen Fahrbahnrand der Venloer Straße im Bereich des Aufzuges der 
Haltestelle Piusstraße gegenüber dem Bestand um ca. 35 cm nach Süden zu verschieben, 
um den Mindestabstand von 50 cm zwischen Bordsteinkante und Außenkante des Aufzugs-
mundhaus einzuhalten.  
 
Diese Veränderung gegenüber der Bestandssituation macht es erforderlich, die vorhandene 
Radverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich anzupassen. Im Bestand sind 1,50 m breite Fahr-
radschutzstreifen markiert. Durch die Verringerung des Querschnitts der Fahrbahn ist eine 
Beibehaltung des beidseitigen Fahrradschutzstreifens nicht mehr möglich. Eine Reduzierung 
des südlichen Gehwegbereiches kommt aufgrund vorhandener Platzverhältnisse ebenfalls 
nicht infrage. Aus diesem Grund wird eine Seite des Fahrradschutzstreifens im betroffenen 
Abschnitt demarkiert werden. Die Verwaltung sieht es aufgrund der eingerichteten Einbahn-
straßenführung auf der Venloer Straße im Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und Piusstraße 
als zielführend an, die Fahrradschutzstreifen in Fahrtrichtung stadtauswärts zu erhalten und 
die in Fahrrichtung Innenstadt zu demarkieren. So ist eine Hinführung zur Ampel Venloer 
Str./Piusstr. für den Radverkehr weiterhin gegeben.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße
  • Ehrenfeldgürtel
  • Piusstraße
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
1233/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.05.2026
Erstellt
24.04.2026 11:02