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Neuplanung des Aufzugs an der Haltestelle Piusstraße – Notwendigkeit der Anpassung der Radverkehrsführung

Mitteilung BV 1233/2026 vom 05.05.2026

Stand: Am 11.05.2026 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 1233/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Neuplanung des Aufzugs an der Haltestelle Piusstraße – Notwendigkeit der Anpassung der Radverkehrsführung Aufgrund der Kapazitätserweiterung der unterirdischen Haltestellen der Kölner Stadtbahnli- nien 4, 13 und 18 und der hierfür erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigung der Hal- testelle, muss unter anderem eine Umplanung des Aufzugschachtes an der Haltestelle Pius- straße erfolgen. Die vorhanden zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse im bestehenden Aufzug reichen für die notwendigen Anpassungen nicht aus. Dies macht es erforderlich, einen komplett neuen Aufzug zu errichten, welcher dann auch die geltenden Normen für Barriere- freiheit (DIN 18040-1 und DIN EN 81-70) erfüllt. Für die Erfüllung der Vorgaben der Barriere- freiheit wird die neue Aufzugskabine und die Aufzugstür vergrößert. Dadurch entsteht die Not- wendigkeit, den nördlichen Fahrbahnrand der Venloer Straße im Bereich des Aufzuges der Haltestelle Piusstraße gegenüber dem Bestand um ca. 35 cm nach Süden zu verschieben, um den Mindestabstand von 50 cm zwischen Bordsteinkante und Außenkante des Aufzugs- mundhaus einzuhalten. Diese Veränderung gegenüber der Bestandssituation macht es erforderlich, die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich anzupassen. Im Bestand sind 1,50 m breite Fahr- radschutzstreifen markiert. Durch die Verringerung des Querschnitts der Fahrbahn ist eine Beibehaltung des beidseitigen Fahrradschutzstreifens nicht mehr möglich. Eine Reduzierung des südlichen Gehwegbereiches kommt aufgrund vorhandener Platzverhältnisse ebenfalls nicht infrage. Aus diesem Grund wird eine Seite des Fahrradschutzstreifens im betroffenen Abschnitt demarkiert werden. Die Verwaltung sieht es aufgrund der eingerichteten Einbahn- straßenführung auf der Venloer Straße im Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und Piusstraße als zielführend an, die Fahrradschutzstreifen in Fahrtrichtung stadtauswärts zu erhalten und die in Fahrrichtung Innenstadt zu demarkieren. So ist eine Hinführung zur Ampel Venloer Str./Piusstr. für den Radverkehr weiterhin gegeben.

Beratungsverlauf

  1. 11.05.2026

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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