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Mitteilung über die Migration der Stadt Köln in das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) NRW

Mitteilung Ausschuss 1751/2018 vom 04.06.2018

Stand: Am 21.06.2018 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/576 Vorlagen-Nummer 04.06.2018 1751/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 Mitteilung über die Migration der Stadt Köln in das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) NRW Die Migration der Stadt Köln in das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) NRW ist nun erfolgreich abgeschlossen. Folgende Stellen waren beteiligt: LANUV NRW mit der IDV Geschäftsstelle, Balvi GmbH, IT.NRW, Stadt Köln (OB-7,12 ,57) Seit Januar 2018 arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln (Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz, Abt. Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste) mit den Daten der Stadt Köln im Landessystem und sind damit aktiver Teil des IDV NRW. Bis Ende 2018 haben diesen Schritt nahezu flächendeckend 45 der 51 Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte in NRW vollzo- gen. Das Lebensmittel- und das Veterinärrecht sowie die Abwicklung von Herstellungsprozessen und Handelsbewegungen unterliegen einem ständigen Wandel. Die sich daraus ergebenden Anpassun- gen und Änderungen für die staatliche und kommunale Aufgabenwahrnehmung können durch den Einsatz einer zentral betriebenen und modernen Informationstechnologie kommunalgrenzübergrei- fend effizient umgesetzt werden. Hierfür steht das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbrau- cherschutz (IDV). Es ermöglicht eine Vernetzung der kommunalen und der staatlichen Daten sowie durch eine Anbindung der amtlichen Untersuchungseinrichtungen auch der Untersuchungsdaten. Für den Anwender bietet IDV NRW die Möglichkeit der Nutzung von Fachanwendungen, Datenban- ken, Prozessen und Diensten in einem webbasierten Anwendungssystem. Über das Verbraucherschutzportal können zahlreiche Verwaltungsvorgänge, sowie der notwendige Datenaustausch über nur eine Benutzeroberfläche gesteuert werden. Außerdem verfügt das Portal über eine Fachbibliothek und über fachliche Informationssysteme. Chronologie der Migration ins IDV Verbraucherschutzportal (Dezember 2016 bis März 2018)  Dezember 2016: 57 entscheidet, dass die Migration ins IDV NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt stattfinden soll.  März 2017; Die kommunalen Spitzenverbände NRW und Herr Minister Remmel unterzeich- nen den Rahmenvertrag zum IDV Verbraucherschutzportal NRW.  März 2017: Ämterübergreifendes Initialtreffen: Die durchzuführenden Arbeiten werden ver- teilt. 2  April – Juni 2017: Abstimmung mit dem LANUV NRW und der IDV Geschäftsstelle 2017, Stadtinterne Vorbereitungen nach Vorgaben und in Abstimmung mit dem LANUV NRW und der Balvi GmbH.  Juli 2017 ff: IT.NRW arbeitet die technischen Probleme im Datenbankbereich des Landes- systems auf und stellt die Voraussetzungen für die Migration der rund 40 GB Kölner Daten her.  Dezember 2017: Die Migration wird erfolgreich durchgeführt.  Januar 2018 – März 2018: Nacharbeiten in Sachen Datentransfers mit der IDV Geschäfts- stelle plus IT.NRW werden durchgeführt. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 21.06.2018

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 7.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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