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1751/2018

Mitteilung über die Migration der Stadt Köln in das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) NRW

Mitteilung Ausschuss 04.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.06.2018, TOP 7.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3083 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/576 
 
Vorlagen-Nummer   04.06.2018 
 1751/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 
 
Mitteilung über die Migration der Stadt Köln in das Integrierte Datenverarbeitungssystem 
Verbraucherschutz (IDV) NRW 
 
Die Migration der Stadt Köln in das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV) 
NRW ist nun erfolgreich abgeschlossen. 
 
Folgende Stellen waren beteiligt: LANUV NRW mit der IDV Geschäftsstelle, Balvi GmbH, IT.NRW, 
Stadt Köln (OB-7,12 ,57) 
 
Seit Januar 2018 arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln (Amt für Umwelt-und 
Verbraucherschutz, Abt. Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste) mit den Daten der Stadt 
Köln im Landessystem und sind damit aktiver Teil des IDV NRW.  Bis Ende 2018 haben diesen 
Schritt nahezu flächendeckend 45 der 51 Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte in NRW vollzo-
gen. 
 
Das Lebensmittel- und das Veterinärrecht sowie die Abwicklung von Herstellungsprozessen und 
Handelsbewegungen unterliegen einem ständigen Wandel. Die sich daraus ergebenden Anpassun-
gen und Änderungen für die staatliche und kommunale Aufgabenwahrnehmung können durch den 
Einsatz einer zentral betriebenen und modernen Informationstechnologie kommunalgrenzübergrei-
fend effizient umgesetzt werden. Hierfür steht das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbrau-
cherschutz (IDV). Es ermöglicht eine Vernetzung der kommunalen und der staatlichen Daten sowie 
durch eine Anbindung der amtlichen Untersuchungseinrichtungen auch der Untersuchungsdaten. 
 
Für den Anwender bietet IDV NRW die Möglichkeit der Nutzung von Fachanwendungen, Datenban-
ken, Prozessen und Diensten in einem webbasierten Anwendungssystem. 
Über das Verbraucherschutzportal können zahlreiche Verwaltungsvorgänge, sowie der notwendige 
Datenaustausch über nur eine Benutzeroberfläche gesteuert werden. 
Außerdem verfügt das Portal über eine Fachbibliothek und über fachliche Informationssysteme. 
 
 
Chronologie der Migration ins IDV Verbraucherschutzportal (Dezember 2016 bis März 2018) 
 
 Dezember 2016: 57 entscheidet, dass die Migration ins IDV NRW zum nächstmöglichen 
Zeitpunkt stattfinden soll. 
 
 März 2017; Die kommunalen Spitzenverbände NRW und Herr Minister Remmel unterzeich-
nen den Rahmenvertrag zum IDV Verbraucherschutzportal NRW. 
 
 März 2017: Ämterübergreifendes Initialtreffen: Die durchzuführenden Arbeiten werden ver-
teilt.

2 
 
 April – Juni 2017: Abstimmung mit dem LANUV NRW und der IDV Geschäftsstelle 
2017, Stadtinterne Vorbereitungen nach Vorgaben und in Abstimmung mit dem LANUV 
NRW und der Balvi GmbH. 
 
 Juli 2017 ff: IT.NRW arbeitet die technischen Probleme im Datenbankbereich des Landes-
systems auf und stellt die Voraussetzungen für die Migration der rund 40 GB Kölner Daten 
her. 
 
 Dezember 2017: Die Migration wird erfolgreich durchgeführt.  
 
 Januar 2018 – März 2018: Nacharbeiten in Sachen Datentransfers mit der IDV Geschäfts-
stelle plus IT.NRW werden durchgeführt. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1751/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.06.2018
Erstellt
25.05.2018 09:15