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2395/2025

Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen im Stadtteil Köln-Dellbrück

Mitteilung BV 29.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 10.2.10

Mitteilung BV

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Ansehen

Anfrage

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Antwortschreiben Dezernat III Mobilität

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Mitteilung BV

442 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2395/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen im Stadtteil Köln-Dellbrück 
Der Bezirksvertretung Mülheim wird die in der Anlage beigefügte Anfrage von Einwohnern des 
Stadtteils Köln-Dellbrück sowie das Antwortschreiben des Dezernats Mobilität zur Kenntnis 
gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anfrage

3586 Zeichen

1
 
1. Historisches Rathaus
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
50667 Köln 
2. An die Geschäftsstelle für
Anregungen und Beschwerden
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
Bürgereingabe gem. § 24 GO 
Köln, den 09.04.2025 
Betr.: Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen im Stadtteil Köln-Dellbrück 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
( Sehr geehrter Herr Vorsitzender Derichsweiler, 
seit vielen Jahren engagieren sich die Dellbrücker Bürger ehrenamtlich, einzeln oder in Gruppen, in Parteien, 
Bürgervereinen und Initiativen für einen lebenswerten Stadtteil. Wir helfen bei der Integration von 
Flüchtlingen, kümmern uns um die Reduzierung des Verkehrs, der Lärm und Schadstoffbelastungen auf den 
stark befahrenen Straßen und sorgen uns um die Versorgung und das Veedelsgefühl der Familien, Alten, 
Kinder und Jugendlichen und stellen uns gegen rechts. 
Viele Anfragen und Anträge wurden gestellt, Briefe an die Verantwortlichen geschrieben und mit der Politik 
und Verwaltung viele Diskussionsrunden geführt. 
In der Bezirksvertretung Mülheim und in den Fachausschüssen des Rates konnten viele Vorschläge und 
Anregungen Unterstützung finden. Entwürfe, Planungen und Konzepte liegen vor, wurden in 
Bürgerbeteiligungen/-informationen diskutiert und teilweise durch einstimmige Entscheidungen / 
Beschlüsse verabschiedet. 
Doch eine konkrete Umsetzung findet nicht statt.

•' 
( 
Nachfragen bei der Verwaltung werden nicht beantwortet, es wird vertröstet, mit allgemeinen, pauschalen 
und nichtsagenden Schreiben hingehalten oder auf die unterschiedlichen teils verworrenen Zuständigkeiten 
hingewiesen. Was bringt bürgerschaftliches Engagement und ist diese Bereitschaft für ehrenamtliche 
Tätigkeit der Verwaltung einfach nur lästig, überflüssig und bringt nur eine zusätzliche Arbeitsbelastung? Für 
was tun wir das alles, wenn noch nicht mal unsere gewählten und engagierten politischen Vertreter*innen in 
der Verwaltung Gehör finden. 
Hiermit stellen wir den dringenden Antrag, die Verwaltung aufzufordern, den konkreten Zeitpunkt der 
Realisierung folgender Maßnahmen zu nennen und die Fertigstellung zu garantieren: 
• Nutzung „Thurner Hof" nicht in Sicht?!
Abschluss der Arbeiten 2022, seitdem Leerstand
• KVB-Bahnüberquerung, Märchenstr.?
zwischen den Haltestellen Neufelder Str. und Mauspfad
Anfrage in der BV 9 am 09.02.2024 ohne Antwort
• Radpendlerroute 2 GL-K
Beratung und Beschluss im Verkehrsausschuss
• Neupflanzung von Bäumen .... Dellbrücker Hauptstr. 
Beratung und einstimmiger Beschluss in BV 9 
• Sachstand zum 33-Punkte-Programm
• Querungshilfen am „Thurner Hof", Mielenforster Str.
REWE-Markt Berg.Gladb.Str. 
Einstimmige Beschlüsse in der BV 9 
• LKW-Verbot, Umsetzung des LKW-Führungskonzepts von 2012
Einstimmiger Beschluss
Beschluss 2011 
Beschuss 25.04.2023 
Beschluss 30.10.2023 
keine Antwort in BV 9 
Beschluss 
Beschluss 30.02.2023 
Beschluss 02.09.2024 
Es handelt sich gegenüber den herausragenden Großprojekten der Stadt (bei denen es auch nicht vorwärts 
geht), um vergleichsweise kleine Maßnahmen. Gerade die Veedel standen im Fokus der letzten 
Kommunalwahl, doch was dort passiert, ist teilweise kläglich, und dies wird von Engagierten aus anderen 
Stadtteilen ebenso bestätigt. 
Wieviel lassen sich die politischen Mandatsträger von der Verwaltung eigentlich noch bieten? 
Eine Politikverdrossenheit besteht nicht erst seit gestern und an eine Wiederwahl von Politikern, die nichts 
vorweisen können, ist kaum zu denken. 
Wir fordern Sie auf uns mitzuteilen, wann die Verwaltung beabsichtigt, die oben genannten Maßnahmen 
umzusetzen. 
i.A.

Antwortschreiben Dezernat III Mobilität

14691 Zeichen

x
Stadt Köln • •
Die Oberbürgermeisterin
Stadt Köln, III, 50605 Köln
Herr
 
Dezernat III
Mobilität
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
www.stadt.koeln
Auskunft
T: 0221 221  F: 0221 221-
Mobilitaet@stadt-koeln.de
Sprechzeiten
Nach Vereinbarung
Datum
11.07.2025
Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen im Stadtteil Köln-Dellbrück
Sehr geehrter Herr , 
sehr geehrter Herr , 
in Ihren Schreiben vom 09.04.2025 und 16.06.2025 baten Sie uns um Übersendung 
der Sachstände von beschlossenen Maßnahmen im Stadtteil Köln-Dellbrück.
Wir bedanken uns für Ihr ehrenamtliches Engagement und nehmen Ihre Anfrage sehr 
ernst. Es liegt auch im Interesse der Verwaltung, politisch beschlossene Beschlüsse 
zügig umzusetzen. Doch es kommt immer wieder aus unterschiedlichen Gründen zu 
einer verzögerten Umsetzung, die selbstverständlich nicht in unserem gemeinsamen 
Interesse ist.
Davon unabhängig ist die Kommunikation der Verwaltung gegenüber der Politik und 
interessierten Bürgerschaft zum Umsetzungsstand der jeweiligen Beschlüsse. Je nach 
Umfang der umgesetzten Maßnahmen erfolgte bislang eine Presseberichterstattung 
oder Mitteilung in die Politik, jedoch erst nach vollständigem Abschluss der Maß­
nahme. Zwischenergebnisse oder aktuelle Bearbeitungsstände wurden bislang nur 
auf Nachfrage mitgeteilt. Um an dieser Stelle die Kommunikation der Verwaltung zu 
verbessern, wurde vor wenigen Jahren das so genannte Beschlusscontrolling einge­
führt. In regelmäßigen Abständen erfolgt in sämtlichen Gremien ein Sachstandsbe­
richt, welcher im Ratsinformationssystem unter der jeweiligen Beschlussnummer ver­
öffentlicht wird.
Zu Ihren nachgefragten Maßnahmen nehmen wir wie folgt Stellung.
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7-18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.
Seite 1/7

Nutzung „Thurner Hof nicht in Sicht?! Abschluss der Arbeiten 2022, seitdem 
Leerstand
Die Vorlage 0715/2025 wurde am 23.06.2025 in den Betriebsausschuss Gebäudewirt­
schaft eingebracht: "Thurner Hof - Nutzung für Umweltbildung". Der bisherige Plan, 
den gesamten Thurner Hof durch die VHS als Ort der Umweltbildung zu nutzen, lässt 
sich baulich (fehlende Barrierefreiheit) und finanziell nicht realisieren. Die Verwaltung 
prüft daher alternative Nutzungen sowie eine Vermarktung des Objekts durch Bestel­
lung eines Erbbaurechts. Dabei werden bürgerschaftliche Nutzungen sowie eine an­
teilige Nutzung durch die VHS, insbesondere die weitere Nutzung des VHS-Biogar- 
tens, in die Überlegungen miteinbezogen.
KVB-Bahnüberquerung, Märchenstr. zwischen den Haltestellen Neufelder Str. 
und Mauspfad [Beschluss 2011] - Anfrage in der BV 9 am 09.02.2024 ohne Ant­
wort
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt zu einer der kommenden Sitzungen der Bezirks­
vertretung. Die Anfrage ist dem bearbeitenden Sachgebiet durch einen Verwaltungs­
fehler nicht zugegangen.
Radpendlerroute 2 GL-K [Beratung und Beschluss im Verkehrsausschuss; Be- 
schuss 25.04.2023]
Der Routenverlauf wurde mit Beschluss 0715/2022 festgelegt bzw. beschlossen. Für 
die Kopernikusstraße wurde die Verwaltung jüngst von der Bezirksvertretung Mülheim 
mit der Einrichtung einer Fahrradstraße beauftragt (1558/2025).
Neupflanzung von Bäumen.... Dellbrücker Hauptstr. [Beratung und einstimmiger 
Beschluss in BV 9 30.10.2023]
Mit Beschluss vom 30.10.2023 wird die Verwaltung u.a. zur Pflanzung von Bäumen 
„im Rahmen des Baumkonzeptes für den Stadtbezirk Köln-Mülheim [...]“ beauftragt. 
Das Straßenbaumkonzept Mülheim wurde am 19.09.2022 ungeändert beschlossen 
(vgl. 1291/2022). Die Prüfung des Bezirkes hat für die Dellbrücker Hauptstraße keine 
neuen Standorte identifizieren können. Der Beschlussvorlage war auch ein Über­
sichtsplan für Dellbrück beigefügt, der die potentiellen neuen Standorte im Stadtteil 
zeigt. Insgesamt wurden im Bezirk Mülheim 212 neue Bäume geplant. 36 Standorte 
davon befinden sich in Dellbrück. Die Umsetzung startet mit den ersten Pflanzungen 
ab der Pflanzperiode 2025/2026 (vgl. 3871/2024).
Seite 2/7

Sachstand zum 33-Punkte-Programm [keine Antwort in BV 9]
Im Folgenden wird der Sachstand für die in der Zuständigkeit der Stadt Köln oder der 
KVB AG liegenden Maßnahmen (s. auch Anlage 1) dargestellt.
• Maßnahme 1: Umbau Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße A 3
Die Straßenplanung befindet sich derzeit in der Entwurfsbearbeitung; eine Um­
setzung ist mittelfristig (bis 2035) vorgesehen.
• Maßnahme 2: Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße, Johann- 
Bensberg Straße
Es gibt Planungen zum Umbau des Knotenpunktes. Eine Änderung der Signali­
sierung erfolgt nicht.
• Maßnahme 3: Umweltsensitive LSA Clevischer Ring/Bergisch Gladbacher 
Straße bei Erhalt des ÖPNV-Vorrangs
Die umweltsensitive Steuerung im Bereich Clevischer Ring/Bergisch Gladba­
cher Straße wurde in 2017 implementiert und getestet. Aufgrund negativer Aus­
wirkung gegenüber der Bestandssignalisierung (Staubildung in schützenswer­
ten Bereichen) wurde die Steuerung nicht in den Realbetrieb überführt. Die 
Verwaltung hat infolgedessen Optimierungen an den Bestandssteuerungen als 
Ersatzmaßnahme vorgenommen.
• Maßnahme 4: Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Bergisch Gladbacher Straße 
vom Clevischen Ring bis Stadtgrenze
Die Umsetzung erfolgte in 2018.
• Maßnahme 5: Lärmoptimierter Belag Bergisch Gladbacher Straße vom Clevi- 
schem Ring bis Von-Quadt-Straße und Anhebung der Höchstgeschwindigkeit 
wieder auf 50 km/h
Es handelt sich um einen Beschluss aus dem 33-Punkte-Programm, welcher 
die gesamte Bergisch Gladbacher Straße betrifft. Das Amt für Straßen- und 
Radwegebau bearbeitet hier nur zwei Teilabschnitte (Wasserwerkstraße bis 
Grafenmühlenweg und Möhlstraße bis Eschenbruchstraße), welche wegen 
Ressourcenmangel bis auf Weiteres zurückgestellt sind. Da eine lärmoptimierte 
Fahrbahndecke wegen der Ebenheitsanforderungen an die Unterlage immer 
zumindest auch die Erneuerung der Asphaltbinderschicht, bei einer derart al­
ten, in ihrer Nutzungsdauer schon sehr weit fortgeschrittenen Straße, vermut­
lich aber sogar eine vollständige Erneuerung des Fahrbahnoberbaus erfordert, 
ist mit erheblichen Baukosten in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen. Hierin 
ist ausschließlich die lärmoptimierte Fahrbahnsanierung enthalten, nicht aber 
die Sanierung von Nebenanlagen (Parkflächen, Radwege, Gehwege etc.) oder 
gar eine Umgestaltung des gesamten Verkehrsraums in Sinne der Mobilitäts­
wende. Die Realisierung ist unter Berücksichtigung des Kostenrahmens und 
Seite 3/7

der vorhandenen personellen Ressourcen nicht kurz-, sondern bestenfalls mit­
telfristig, also innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre möglich.
• Maßnahme 6: Prüfung der Umweltampel bzw. Optimierung der LSA zur Ver­
meidung von Schleichverkehren zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach
Die Prüfung wurde durchgeführt. Aufgrund negativer Auswirkung gegenüber 
der Bestandssignalisierung (Staubildung in schützenswerten Bereichen) wurde 
die Steuerung nicht in den Realbetrieb überführt. Die Verwaltung hat infolge­
dessen Optimierungen an den Bestandssteuerungen als Ersatzmaßnahme vor­
genommen.
o Maßnahme 7: Anlage eines Radschutzstreifens in Dellbrück auf der Bergisch 
Gladbacher Straße zwischen Eschenbruch-straße und Möhlstraße
Die Planung wird derzeit in der Abteilung Straßenplanung bearbeitet. Ein Fer­
tigstellungsdatum kann nicht prognostiziert werden.
• Maßnahme 8: Einziehung einer Spur im Bereich der zweispurigen Richtungs­
fahrbahn der Bergisch Gladbacher Straße
Im Rahmen der Radverkehrsplanung (vgl. Punkt 9) erfolgt diese Prüfung.
• Maßnahme 9: Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der 
Bergisch Gladbacher Straße möglichst auf der Fahrbahn
Es werden derzeit auf einigen Abschnitten Planungen zu Radfahrstreifen 
durchgeführt (siehe auch Nr. 7 und Nr. 8, beides bei der Abteilung Straßenpla­
nung). Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und auch Querschnitte 
ist grundsätzlich eine abschnittsweise Betrachtung notwendig.
• Maßnahme 10: Prüfung möglicher Radschnellwege/Regionaler Radweg zwi­
schen Köln, Bergisch Gladbach und Rheinisch Bergischen Kreis
Es wurde eine Machbarkeitsstudie „Leistungsfähige RadPendlerRouten im 
Rechtsrheinischen“ erstellt. Mit dem Beschluss 0665/2019 hat der Verkehrs­
ausschuss diese zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Planung 
beauftragt. Einzelne Routenverläufe wurden noch nachträglich beschlossen 
(u.a. 0715/2022). Die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der vier rechts­
rheinischen RadPendlerRouten werden von der Verwaltung derzeit sukzessive 
geplant und umgesetzt. Die Prüfung ist somit abgeschlossen.
o Maßnahme 15: Prüfung, ob Kapazitäten der P+R-Anlagen an der Haltestelle 
Thielenbruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath möglich und ggf. 
Alternativen prüfen
Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten der P+R-Anlagen wurde im 
Rahmen des von go.Rheinland erstellten regionalen P+R-Konzepts ermittelt 
(vgl. 0411/2023).
Seite 4/7

• Maßnahme 16: Kapazitätserhöhung auf der Linie 4 im Rechtsrheinischen
Derzeit werden die Haltestellen für den Betrieb von 70m-Zügen umgeplant. 
Teilweise erfolgt bereits die Baugenehmigung, sodass die Umsetzung sukzes­
sive fortgeführt werden kann (vgl. 2763/2024).
• Maßnahme 17: Verlängerung der Linie 4 nach Leverkusen Schlebusch
Für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldet wurde eine Verlängerung der Linie 4 
bis zum Klinikum Leverkusen.
• Maßnahme 18: Prüfung der Veränderung der Tarifgrenze zwischen Köln und 
Bergisch Gladbach durch den VRS
Die Veränderung der Tarifgrenzen obliegt dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg. 
Durch die Einführung des Deutschland-Tickets sowie des tarifgrenzenunabhän­
gigen Angebots eezy.nrw hat sich die Tarifgrenzenproblematik geändert.
• Maßnahme 21: Ausbau B+R-System an allen Haltestellen
An den vorhandenen KVB Haltestellen (Thielenbruch, Dellbrücker Hauptstr, 
Dellbrücker Mauspfad) existiert bereits ein Grundangebot für B+R. Dies soll, 
wie stadtweit an weiteren Haltestellen, ausgebaut werden. In einem ersten 
Schritt erfolgte die Betrachtung der Auslastung und Bedarfsanalyse, die an den 
Haltestellen Thielenbruch und Dellbrück Hauptstraße eine Erweiterung mit 
Fahrradsammelgaragen bzw. überdachten Abstellanlagen vorsehen. Für die S- 
Bahn Haltestelle ist nach einer ersten Bedarfsanalyse eine Fahrradsammelga­
rage vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Projektlage wurde hierzu noch keine 
Detailplanung und Abstimmung mit der DB vorgenommen. Die Verwaltung 
sieht hinsichtlich der vorhandenen Fahrradboxen vor, diese stadtweit durch 
Fahrradboxen mit digitalem Schließsystem zu ersetzen und bedarfsgerecht 
auszubauen. Mit dem Projekt wird voraussichtlich bis Herbst 2025 begonnen. 
In einem ersten Schritt werden alle Standorte hinsichtlich Status quo und zu­
künftigem Bedarf geprüft. Nach Beschluss des Raumbuch Mobilstation 2024 
durch den Verkehrsausschuss werden perspektivisch auch die Module (Lasten­
fahrrad, Fahrradparken, Verleihsystem E-Scooter/Leihrad) an den Haltestellen 
vorgesehen.
• Maßnahme 23: Verlängerung Linie 1 bis AS BAB A4 Moitzfeld/Wohnpark bzw. 
bis Herkenrath /Spitze
Die notwendige Machbarkeitsstudie muss durch den Rheinisch-Bergischen 
Kreis durchgeführt werden, da es sich nicht um das Gebiet der Stadt Köln han­
delt. Diese Maßnahme wurde durch den Rheinisch-Bergischen-Kreis für den 
ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet (vgl. RR 35/2024, Anlage 1, 
Zeilen 81).
• Maßnahme 32: Verteilung des Anschlussverkehrs der S11 in Köln- Deutz
Seite 5/7

Am Bahnhof Köln Messe/Deutz bieten sich vielerlei Anschlussverbindungen 
von aus Richtung Bergisch Gladbach mit der S11 anreisenden Fahrgästen
Maßnahme 33: Mobilstationen fördern
Das "Raumbuch Mobilstationen" wurde erarbeitet und vom Verkehrsausschuss 
verabschiedet. Aktuell wird an den strukturellen Voraussetzungen für eine Um­
setzung der Mobilstations-Zielstellungen gearbeitet. Der Rat der Stadt Köln hat 
die Verwaltung zudem mit der Ausgründung einer kommunalen Mobilitätsge­
sellschaft (AN/1059/2025) beauftragt, die unter anderem in Abstimmung mit der 
KVB den Bau und Betrieb von Mobilstationen übernehmen soll.
Ergänzende Maßnahmen zum Interkommunalen Programm (vgl. 1017/2017):
• Entwicklung eines flächendeckenden Parkraumkonzeptes für Mülheim
Im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße ist für drei konkrete Gebiete in 
Buchheim, Dellbrück und Thielenbruch vorgesehen, Bewohnerparkgebiete auf 
Umsetzbarkeit zu prüfen.
• Modifizierung der Linie 150. Ziel ist die Einrichtung einer Verbindungslinie Mül­
heimer Bahnhof - Schanzenviertel - Mülheim Süd - Deutzer Bahnhof. Die bis­
herige Ringlinie 190 soll in dieser Linie aufgehen
Diese Maßnahme wurde 2017 umgesetzt.
e Prüfung, ob es möglich und sinnvoll ist, Parkplätze in Leverkusen mit Shuttle- 
bussystem zu erschließen, damit die S 6 intensiver genutzt wird.
Die Maßnahme liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Köln. Eine Finanzie­
rung müsste über den SPNV-Aufgabenträger go.Rheinland oder über die Stadt 
Leverkusen erfolgen. Die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten der P+R- 
Anlagen wurde im Rahmen des von go.Rheinland erstellten regionalen P+R- 
Konzepts ermittelt (vgl. 0411/2023).
• Prüfung von kurz- bis mittelfristigen Verbesserungen im Stadtbahnbereich für 
den Stadtbezirk Mülheim.
Die absehbaren Verbesserungen im Stadtbahnbereich - u. a. im Stadtbezirk 
Mülheim - sind aus der jährlich erscheinenden ÖPNV-Netzentwicklung (vgl. 
2763/2024) ersichtlich. Insbesondere ist hier die Verlängerung der Bahnsteige 
an den Strecken der Linien 4, 13 und 18 zu nennen, die den Einsatz von länge­
ren Stadtbahnfahrzeugen ermöglichen wird. Im Rahmen der Mitteilung 
1590/2025 wurden bereits kurzfristig wirksame Änderungen der Stadtbahnlini­
enführung kommuniziert.
Seite 6/7

Querungshilfen am „Thurner Hof, Mielenforster Str. / REWE-Markt Berg. Glad­
bacher Str. [Einstimmige Beschlüsse in der BV 9 - 30.02.2023]
Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sind verkehrsrechtliche Maßnahmen durch die 
Straßenverkehrsbehörde nicht möglich. Daher müssen für beide Standorte (Bergisch 
Gladbacher Str. und Mielenforster Str.) vom Amt für Straßen und Radwegebau andere 
bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen geplant werden. Dies wurde entsprechend 
in die Arbeitsliste aufgenommen.
LKW-Verbot, Umsetzung des LKW-Führungskonzepts von 2012 [Einstimmiger 
Beschluss 02.09.2024]
Der Beschluss vom September 2024 ist in der Bearbeitung. Ein Umsetzungszeitpunkt 
kann auf Grund der Abarbeitung anderer Beschlüsse noch nicht prognostiziert wer­
den.
Mit freundlichen Grüßen
ng
gerer
Beigeordneter für Mobilität
Seite 7/7

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2395/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.07.2025
Erstellt
29.07.2025 13:02