0081/2025
Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Dat Jeld es fott" - Beantwortung für Dezernat Finanzen und Recht
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 14.01.2025 0081/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 17.01.2025 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024 Beantwortung für Dezernat Finanzen und Recht Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies noch nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung über die geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2025 und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und legen dabei die Kriterien für die Kürzungsentscheidungen dar. Zudem soll in jedem Ausschuss in einem Gesamtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben die Dezernate je- weils hatten. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt: I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen Kon- solidierungsvorgaben Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus- haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu- kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf- stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen. Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri- gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jen- seits der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und Risiken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weite- ren Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstat- tungen im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von Gesprächen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwer- punktsetzungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an ge- fordert, Vorschläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für frei- willige Aufgaben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fort- schreibungen im freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu reali- sieren waren. Auch Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Stan- dardreduzierungen geprüft und ggf. umgesetzt werden. 2 In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. Unter dem Strich ist in Summe festzustellen, dass so die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des Konsolidierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushalts- planes 2024 liegen. Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres- defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor. Die Genehmigungs- fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag si- chergestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über der 5%-Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem globalen Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle. Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu- kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah- men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsoli- dierungsmaßnahmen zu entwickeln sein. (Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer- träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander- weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen ab 2027 zusätzlich.) Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher- maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der Dezernate. II. Konkretisierung beim Dezernat Finanzen und Recht Das Dezernat Finanzen und Recht hat für die Priorisierung der Aufgaben folgende Kriterien herangezogen: 1. Kritische Infrastruktur: Die kritische Infrastruktur im Rahmen der Daseinsvorsorge ist zwingend aufrecht zu erhal- ten. Die Bestimmung der kritischen Infrastruktur obliegt auch gesetzlicher Vorgaben. 2. Auswirkungen auf die Bürger*innen: Maßnahmen können sowohl interne als auch externe Wirkung entfalten. Maßnahmen mit interner Wirkung wurden vorrangig konsolidiert. Maßnahmen mit externer Wirkung entfalten grundsätzlich unmittelbare Wirkung für eine bestimmte Personengruppe oder alle Bürger*innen. Hier wurden jeweils Maßnahmen mit einem geringeren Betroffenenkreis vorrangig konsolidiert. Diese Auswirkungen können sowohl monetärer als auch sozialer oder gesellschaftlicher Ausgestaltung sein. Eine Gewichtung allgemeiner Art gestaltet sich schwierig. Da die Bür- ger*innen durch Energiekrise, Zinswende und Inflation ohnehin monetär belastet sind, ist 3 eine globale Gewichtung nicht möglich. Hier wurde in jedem Einzelfall zwischen den Ziel- gruppen und dem Ausmaß abgewogen.Transformationsaufgaben: Die Stadt hat viele Transformationsaufgaben zu bewältigen. Die Modernisierung und Digi- talisierung ist für zukünftige Themen wegweisend. Zur Konsolidierung wurden vom Dezernat Finanzen und Recht insbesondere folgende we- sentliche Maßnahmen vorgeschlagen: Neben den oben skizzierten (nicht realisierten) Mehrerträgen der Grundsteuer wurden ange- sichts der Konsolidierungsnotwendigkeiten im Kernhaushalt auch die Betriebskostenzu- schüsse der städtischen Beteiligungsgesellschaften auf ihre zwingende Notwendigkeit hin überprüft und teilweise, soweit dies vertretbar erschien, gegenüber den ursprünglich aufwach- senden Zuschüssen der mittelfristigen Finanzplanung mit Konsolidierungsvorgaben versehen. Dies betrifft die Köln Tourismus GmbH (1,0/ 1,7 Mio. €), die KoelnBusiness GmbH (0,9/ 1,4 Mio. €) und die Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln (0,3/ 0,4 Mio. €). Im Bereich der städtischen Kliniken wurden schon Mitte 2024 weitergehende Konsolidierungsvorgaben für den städtischen Betriebskostenzuschuss formuliert (10 Mio. €), die im Haushaltsplanentwurf ebenfalls Berücksichtigung finden. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf- Richartz-Museum / Foundation Corboud konnten ebenfalls Anpassungen an den aktuellen Be- darf vorgenommen werden (0,7/ 1,0 Mio. €). Einzelne Gesellschaften sollen schließlich mit Blick auf die auch zukünftig notwendige Konzentration der verfügbaren Finanzmittel nicht langfristig weitergeführt werden. Dies betrifft die Acht Brücken GmbH (0,5 Mio. € ab 2026) und die Akademie der Künste der Welt / Köln gGmbH (0,6/ 1,0 Mio. €). Bei diesen berücksichtigt der Haushalt entsprechende Betriebskostenzuschüsse daher nur noch temporär. Parallel wurden die Zuführungen der Beteiligungen an den städtischen Haushalt betrachtet. Sofern keine Ausschüttungssperren (wie z. B. bei der KoelnMesse GmbH) bestehen, wurden auch hier mögliche Potentiale eruiert. Dies betrifft z. B. die StEB, GAG AG und SWK GmbH. Bei der StEB zeigt sich perspektivisch ein höheres Ausschüttungspotential, wie die derzeitigen Jahresabschlüsse zeigen. Auch bei der GAG AG ist eine erhöhte Ausschüttung mit der dorti- gen Finanzlage ohne Mieterhöhungen in Einklang zu bringen. Demgegenüber wurde im Haus- haltsplanentwurf auf eine weitere Erhöhung der Ausschüttung des SWK-Konzerns über die in der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung verankerten Ansätze (50 Mio. €) hinaus zunächst verzichtet. Die im Zuge der Grundsteuerhebesatzsatzung zur Kompensation beabsichtigte und mittels abschließendem Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2025/2026 umzuset- zende, zusätzliche Ausschüttung des SWK-Konzerns beruht auf Einmaleffekten und steht vo- raussichtlich nur in 2025/2026 zur Verfügung. gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0081/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.01.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 07:23