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3162/2023

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion AN/1544/2023 "Planungen zum Neubau der Rodenkirchener Brücke"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 19.10.2023, TOP 9.1.3

Anlage - Die Autobahn GmbH - Rodenkirchener Brücke

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage - Die Autobahn GmbH - Rodenkirchener Brücke

9414 Zeichen

Geschäftsführung 
Dr. Michael Güntner (Vorsitz) 
Gunther Adler 
Anne Rethmann 
Aufsichtsratsvorsitz 
Oliver Luksic 
Sitz 
Berlin 
AG Charlottenburg  
HRB 200131 B 
Steuernummer 
30/260/50246 
Bankverbindung 
UniCredit Bank 
IBAN 
DE10 1002 0890 0028 7048 95 
BIC HYVEDEMM488 
 
Rodenkirchener Brücke 
Anfrage der BV Porz und Einladung zur Sitzung der BV Porz am 19.10.2023 
 
Sehr geehrter Herr Stäuder,  
 
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage per E-Mail vom 30.08.2023. 
Eine Teilnahme der Außenstelle Köln an der Sitzung der Bezirksvertretung Porz ist 
nicht vorgesehen, da es zu den großen Autobahnprojekten der Außenstelle Köln der 
Autobahn GmbH eigene Begleitgremien und Informationsformate gibt, in denen auch 
die Politik vertreten ist. Aus Kapazitätsgründen ist eine Teilnahme von Vertretern der 
Autobahn GmbH an städtischen Rats- oder Ausschusssitzungen deshalb nur im absolu-
ten Ausnahmefall möglich.  
 
Für das hier angesprochene Projekt „A4Plus“ mit Ersatzneubau der Rheinbrücke Ro-
denkirchen werden die Vertreter einzelner Interessengruppen kontinuierlich über ein 
Dialogforum in die Planung eingebunden. Die interessierte Öffentlichkeit kann sich in 
wichtigen Phasen auf Infomärkten informieren – zuletzt vor 2 Wochen am 29.08.2023. 
Zugleich stehen eine Webseite und ein Projektnewsletter mit allen Informationen zur 
Verfügung. Fragen werden per E-Mail unter a4plus@autobahn.de beantwortet. 
 
Die in den von Ihnen übersandten Unterlagen aufgeworfenen Fragen beantworten wir  
wie folgt:  
Anfrage CDU Köln-Porz 
 
1.  Welche Teile der Brücke müssen zwingend erneuert werden und betrifft dies auch 
Teile der neueren Brückenerweiterung? 
 
Die Rheinbrücke Rodenkirchen wurde im Zuge der Ausbauplanung rechnerisch 
überprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass das Bauwerk den zukünftigen verkehrlichen 
Anforderungen nicht gewachsen ist. Selbstverständlich wurde untersucht, ob das 
Bauwerk durch Verstärkungsmaßnahmen zukunftsfähig gemacht werden kann. 
Die Autobahn GmbH des Bundes · Hansastr. 2 · 47799 Krefeld  
Per Mail: erik.staeuder@stadt-koeln.de 
Stadt Köln 
Bürgeramt Porz 
z.H. Herrn Erik Stäuder 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
Die Autobahn GmbH  
des Bundes 
Niederlassung Rheinland  
Hansastr. 2  
47799 Krefeld  
 
T: +49 2151 8190  
E: rheinland@autobahn.de   
www.autobahn.de  
   Datum 
   21.09.2023

2  
Leider musste festgestellt werden, dass eine Verstärkung nicht umsetzbar ist. Der-
zeit weist die Rheinbrücke Rodenkirchen zwar noch keine gravierenden Schäden 
auf. Aufgrund der langen Planungsprozesse, dem Alter einiger maßgebender Bau-
teile und fehlender Verstärkungsmöglichkeiten ist die Planung eines Ersatzneubaus 
jetzt dringend erforderlich, damit das bestehende Bauwerk bis zur Fertigstellung ei-
nes Ersatzneubaus sicher den Verkehr aufnehmen kann.  
Im Zuge der bisherigen Planungen wurde auch untersucht, ob ein Teilrückbau der 
Rheinbrücke Rodenkirchen möglich ist, um den Ersatzneubau an gleicher Stelle zu 
realisieren. Auch hier musste leider festgestellt werden, dass diese Variante tech-
nisch nicht umsetzbar ist. Aus den vorgenannten Gründen ergibt sich, dass zumin-
dest bauzeitlich eine Verkehrstrasse abseits der jetzigen Trasse erforderlich ist. Im 
Bundesverkehrswegeplan ist der Ausbau der A 4 zwischen dem AK Köln-Gremberg 
und dem AK Köln-Süd im vordringlichen Bedarf. Insofern ist es konsequent und 
richtig, den Ersatzneubau im Rahmen dieser Ausbaumaßnahme zu planen und zu 
realisieren. Aber auch ohne die Ausbauplanung wäre ein Ersatzneubau für die 
Rheinbrücke Rodenkirchen erforderlich und jetzt planerisch vorzubereiten. 
 
2.  Welche Variante hat welche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Poll? 
 
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dient als fachlicher Beitrag zur Ermittlung, 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens. In der 
Umweltverträglichkeitsstudie werden verschiedene Schutzgüter dargestellt und be-
wertet.  Alle Schutzgüter beziehen sich direkt oder indirekt auf den Menschen und 
schließen die Belastungen für die Bürger und Bürgerinnen bei diesem Projekt mit 
ein. Das Schutzgut Mensch und Gesundheit mit den Teilschutzgütern Wohnen bzw. 
Freizeit und Erholung ist hier beispielhaft zu nennen. 
Im Vergleich aller Varianten weist die bekannte Vorzugsvariante in Summe die bes-
ten Werte aus. Sie ist die Variante mit den größtmöglichen Optimierungen gegen-
über allen anderen Varianten. Die einzelnen Ergebnisse mit allen Prüfkriterien der 
UVS-Auswirkungsprognose finden sich im Detail auf der Homepage der Autobahn 
GmbH unter dem Link a4plus_uvs_auswirkungsprognose-und-variantenver-
gleich_221114.pdf. 
 
3.  Wie werden Fußgänger und Radfahrer in den unterschiedlichen Varianten bei die-
sem Neubau berücksichtigt? 
 
Bei den unterschiedlichen Varianten wird der Geh- und Radweg, welcher Bestand-
teil des Radverkehrswegenetzes NRW ist, aufrechterhalten. Unterstromseitig sind 
Radwegrampen sowohl rechts- als auch linksrheinisch sowie Treppenanlagen ein-
geplant. Oberstrom sind Treppenanlagen sowohl rechts- als auch linksrheinisch in 
den Widerlagerbereichen angedacht. Bei der Planung zeichnet sich eine verbes-
serte Nutzerfreundlichkeit gegenüber der Bestandssituation ab. Z.B. durch eine 
Verbreiterung von 2,90 m auf 3,00 m. Das genaue Konzept für die Geh- und Rad-
wege wird erst in der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, im Detail aus-
gearbeitet. Auch während der Bauphase wird gewährleistet, dass Fußgänger und 
Radfahrer die Rheinquerung über die Rodenkirchener Brücke möglichst barrierefrei 
nutzen können.

3  
4.  Wie wirkt sich die Wiederinbetriebnahme der Leverkusener Brücke auf das 
Verkehrsaufkommen auf der Rodenkirchener Brücke aus? 
 
Die Verkehrsverhältnisse in der Region Köln/Bonn im Jahr 2030 werden mit Hilfe 
eines Verkehrsmodells prognostiziert, das im Rahmen einer großräumigen Ver-
kehrsuntersuchung erstellt wurde. In dieser Verkehrsprognose sind unter anderem 
die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen des ÖPNV sowie auch die Fertigstellung 
der Leverkusener Rheinbrücke eingerechnet. Auch unter Berücksichtigung dieser 
Maßnahmen ergibt sich ein hoher Bedarf für den Ausbau der A4 im Kölner Süden. 
Die Wiederinbetriebnahme der Leverkusener Brücke ist bereits in den Prognose-
zahlen berücksichtigt. 
 
5.  Wie sieht unter diesen Umständen die Prognose für eine Brückenerweiterung aus? 
 
Die Prognose der Verkehrsverhältnisse bei Wiederinbetriebnahme der Leverkuse-
ner Rheinbrücke entspricht der vorliegenden Verkehrsprognose. Die Wiederinbe-
triebnahme der Leverkusener Brücke ist bereits in den Prognosezahlen berücksich-
tigt. 
 
Änderungsantrag SPD und Grüne (Diese Resolution gibt es nicht mehr) 
Wir hätten aber folgendermaßen Stellung nehmen können: 
 
Die Rheinbrücke Rodenkirchen wurde im Zuge der Ausbauplanung rechnerisch über-
prüft. Die Ergebnisse zeigen, dass das Bauwerk den zukünftigen verkehrlichen Anforde-
rungen nicht gewachsen ist. Selbstverständlich wurde untersucht, ob das Bauwerk 
durch Verstärkungsmaßnahmen zukunftsfähig gemacht werden kann. Leider musste 
festgestellt werden, dass eine Verstärkung nicht umsetzbar ist. Derzeit weist die Rhein-
brücke Rodenkirchen zwar noch keine gravierenden Schäden auf. Aufgrund der langen 
Planungsprozesse, dem Alter einiger maßgebender Bauteile und fehlender Verstär-
kungsmöglichkeiten ist die Planung eines Ersatzneubaus jetzt dringend erforderlich, 
damit das bestehende Bauwerk bis zur Fertigstellung eines Ersatzneubaus sicher den 
Verkehr aufnehmen kann.  
Im Zuge der bisherigen Planungen wurde auch untersucht, ob ein Teilrückbau der 
Rheinbrücke Rodenkirchen möglich ist, um den Ersatzneubau an gleicher Stelle zu rea-
lisieren. Auch hier musste leider festgestellt werden, dass diese Variante technisch 
nicht umsetzbar ist. Aus den vorgenannten Gründen ergibt sich, dass zumindest bau-
zeitlich eine Verkehrstrasse abseits der jetzigen Trasse erforderlich ist. Im Bundesver-
kehrswegeplan ist der Ausbau der A 4 zwischen dem AK Köln-Gremberg und dem AK 
Köln-Süd im vordringlichen Bedarf. Insofern ist es konsequent und richtig, den Ersatz-
neubau im Rahmen dieser Ausbaumaßnahme zu planen und zu realisieren. Aber auch 
ohne die Ausbauplanung wäre ein Ersatzneubau für die Rheinbrücke Rodenkirchen er-
forderlich und jetzt planerisch vorzubereiten. 
Über die Rodenkirchener Brücke wird auch künftig ein Rad- und Fußgängerweg führen, 
der an das Kölner Rad- und Fußwegenetz angeschlossen wird. Die detaillierte Ausge-
staltung des Rad- und Fußgängerwegs steht noch nicht fest. Erst in der nächsten Pla-
nungsphase, der Entwurfsplanung, wird dieser im Detail ausgearbeitet. Auch während 
der Bauphase wird gewährleistet, dass Fußgänger und Radfahrer die Rheinquerung 
über die Rodenkirchener Brücke möglichst barrierefrei nutzen können.  
Die Verkehrsverhältnisse in der Region Köln/Bonn im Jahr 2030 werden mit Hilfe eines 
Verkehrsmodells prognostiziert, das im Rahmen einer großräumigen Verkehrsuntersu-
chung erstellt wurde. Für diese Verkehrsuntersuchung wurde neben Zählungen für

4  
den Kfz- und Lkw-Verkehr auch eine Fußgänger- und Radverkehrserhebung durchge-
führt. Das heißt, auch die Querungen des Rheins zu Fuß und mit dem Rad über die be-
stehenden Brücken oder mit Hilfe der Rheinfähren wurden erfasst. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
i.V. Thomas Ganz 
Direktor der Niederlassung Rheinland 
Willi Kolks 
Leiter der Außenstelle Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV)

413 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3162/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion AN/1544/2023 "Planungen zum Neubau 
der Rodenkirchener Brücke" 
Stellungnahme und Beantwortung einer Anfrage durch die Autobahn GmbH. 
 
Anlage - Schreiben Autobahn GmbH

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3162/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.10.2023
Erstellt
05.10.2023 07:59