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Gemeinsamer Antrag Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen

Mitteilung BV 2024/2025 vom 17.06.2025

Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 2024/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 Gemeinsamer Antrag Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.05.2025: Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Ju- gendzentren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, be- stehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen. Die Verwaltung bezieht zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt Stellung wie folgt: Die Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vermietung von Schulraum für nichtschulische Zwecke wurde kürzlich erst aktualisiert und durch den Rat beschlossen. Im Rahmen der Aktualisierung wurde die Vermietung an politische Parteien thematisiert und erör- tert. Auch die Bezirksvertretungen waren in den Prozess eingebunden und haben der Neu- fassung zugestimmt. Zu der Neueinstufung der AfD auf Bundesebene durch das Bundesamt für Verfas- sungsschutz hat das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen bereits eine Ein- schätzung abgegeben. Danach bedeutet die Neustufung in erster Linie lediglich eine Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezüglich der Beobachtung der AfD. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Vermietung von Räumlichkeiten ergibt sich hie- raus nicht. Insofern sind nach aktueller Rechtsprechung alle nicht verbotenen Parteien gleich zu behandeln. Im Ergebnis bedeutet dies, entweder stellt die Stadt Köln allen Parteien Schulraum zur Verfügung oder keiner Partei.

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2025

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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