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2024/2025

Gemeinsamer Antrag Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen

Mitteilung BV 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2025, TOP 9.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1925 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2024/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 
 
Gemeinsamer Antrag Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, 
Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen 
Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.05.2025: 
 
Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Ju-
gendzentren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende 
Organisationen zu vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, be-
stehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder 
anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen. 
 
 
Die Verwaltung bezieht zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt 
Stellung wie folgt: 
 
Die Nutzungs- und Entgeltordnung zur Vermietung von Schulraum für nichtschulische 
Zwecke wurde kürzlich erst aktualisiert und durch den Rat beschlossen. Im Rahmen 
der Aktualisierung wurde die Vermietung an politische Parteien thematisiert und erör-
tert.  
 
Auch die Bezirksvertretungen waren in den Prozess eingebunden und haben der Neu-
fassung zugestimmt.  
 
Zu der Neueinstufung der AfD auf Bundesebene durch das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz hat das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen bereits eine Ein-
schätzung abgegeben. Danach bedeutet die Neustufung in erster Linie lediglich eine 
Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bezüglich der 
Beobachtung der AfD.  
 
Eine unmittelbare Auswirkung auf die Vermietung von Räumlichkeiten ergibt sich hie-
raus nicht. Insofern sind nach aktueller Rechtsprechung alle nicht verbotenen Parteien 
gleich zu behandeln. Im Ergebnis bedeutet dies, entweder stellt die Stadt Köln allen 
Parteien Schulraum zur Verfügung oder keiner Partei.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2024/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 11:24