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0096/2019

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates; Grundstücke für Wohnungsbau in Alt-Niehl;Antrag der SPD-Fraktion -

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 15.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.01.2019, TOP 10.2.3

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3409 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schw  Az 
Vorlagen-Nummer 
 0096/2019 
Freigabedatum am 14.01.2019  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates; Grundstücke für Wohnungsbau in Alt-Niehl; 
Antrag der SPD-Fraktion - 
Die Verwaltung wird gebeten  
 
1. zu prüfen, welche brachliegenden, auch ehemals gewerblich genutzten, Grundstücke in Alt-
Niehl für bezahlbare Wohnbebauung genutzt werden könnten. 
 
2. zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Investoren, die bereits ein Grundstück für Wohnbe-
bauung erworben haben zu bewegen, auf dem Grundstück noch befindliche heruntergekom-
mene Gebäude innerhalb kürzester Zeit abzureißen.  
 
3. zu prüfen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, um die alten Häuser im Kernbereich 
von Alt-Niehl durch eine Milieuschutzsatzung zu bewahren.  
 
4. die erarbeiteten Möglichkeiten konsequent zu nutzen und anzuwenden.  
 
5. die BV5 über die Ergebnisse zu informieren. 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1.: Im Baulückenprogramm sind für Alt-Niehl 17 Baulücken und 30 Mindernutzungen erfasst. Im 
Rahmen der Reaktivierung des Baulückenprogramms wurden in 2018 die Eigentümer mit ei-
nem Beratungsangebot angeschrieben. Positive Rückmeldungen (Beratungswunsch / Bauab-
sichten kurz- bis langfristig) liegen für 13 Grundstücke vor. Erstberatungen werden seitens des 
Amtes für Stadtentwicklung und Statistik durchgeführt, ggfs. unter Einbeziehung des Bauord-
nungs- und Stadtplanungsamtes.  
 
zu 2.: Verpflichtungen können nur im Rahmen von städtebaulichen Geboten nach dem Baugesetz-
buch ausgesprochen werden. Hiervon wird derzeit kein Gebrauch gemacht. Baugebote kön-
nen zudem nur in Gebieten erlassen werden, in denen ein Bebauungsplan existiert. In Alt-
Niehl betrifft dies lediglich untergeordnete Teilbereiche. Es bleiben dementsprechend nur 
Freiwilligkeit und einvernehmliche Lösungen beziehungsweise intensive Überzeugungsarbeit.  
 
Zu 3.: Für den größten Teil Alt-Niehls besteht eine Erhaltungssatzung, die dem Schutz des ursprüng-
lichen Charakters des Fischerdorfes dient und vornehmlich die kleineren ehemaligen Fischer-
häuser schützt. Allerdings muss der Erhalt der Gebäude für die Eigentümer wirtschaftlich zu-

2 
 
mutbar sein. Aus diesem Grund wurde bereits eine Vielzahl ehemaliger Fischerhäuser, die er-
hebliche Bauschäden aufwiesen und nicht ohne weiteres sanierungsfähig waren, bereits ab-
gerissen und durch Neubauten ersetzt. 
 
Zu 4.: Sowohl das Baulückenprogramm als auch die Vorgaben der Erhaltungssatzung werden kon-
sequent angewendet. Allerdings gestaltet es sich aufgrund der kleinteiligen Parzellenstruktur 
Alt-Niehls in Teilbereichen schwer, größere zusammenhängende Flächen einer neuen Nut-
zung zuzuführen, zumal sich diese fast ausschließlich in Privathand befinden. Im Gegensatz 
zu diesen kleineren Flächen ist zurzeit ist eine starke Zunahme von Nachverdichtungsplanun-
gen auf einigen größeren Flächen Alt-Niehls zu verzeichnen. 
 
Zu 5.: Baumaßnahmen ab einer Grundstücksflächengröße von ca. 3.000 m², die nach §34 Bauge-
setzbuch ohne Bebauungsplan genehmigt werden, werden seitens der Bauaufsicht der Be-
zirksvertretung angezeigt. In Bereichen, in denen ein Bebauungsplanverfahren notwendig ist, 
wird die Bezirksvertretung im Zuge des Planverfahrens beteiligt.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0096/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
15.01.2019
Erstellt
09.01.2019 08:41