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4029/2017

Verlegung einer Trinkwasser-Netzleitung DN 700 und Bau eines Rheindükers MSB 33, Ökokonto-Projekt Nr. 136, LSG L13, L20, L23, EZ 1, Bezirk 7

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.01.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.01.2018, TOP 3.4

Anlage 2 Variantenvergleich

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Anlage 3 Konfliktplan Düker_verkl

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 6 Konfliktplan Bauabschnitt2

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Anlage 4 Konfliktplan Bauabschnitt1

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Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan

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Anlage 5 Konfliktplan Bauabschnitt3

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Anlage 2 Variantenvergleich

7399 Zeichen

RheinEnergie AG, WZW 
Name: Wolf, Pelchmann, Dolde 
 
Projekt: MSB 33  Seite 3  
 
1 
 GRUNDLAGEN  
1.1 
 ANLASS UND GEGENSTAND DER PLANUNG  
Die RheinEnergie AG plant im Rahmen der Optimierung der Wasserproduktion i n Köln den 
Bau einer Systemverbindung zwischen dem Wasserwerk Westhoven und dem Transportlei- 
tungsnetz im Stadtteil Bayenthal. Das Gesamtprojekt umfasst dafür den B au einer Wasser- 
transportleitung in den rechtsrheinischen Stadtteilen Poll und Westhoven, die Verlegung des 
linksrheinischen Leitungsabschnittes im Bereich des Bayenthalgürtels mit Integration i n das 
vorhandene Transportleitungsnetz in der Bonner Straße sowie eine Rheinquerung mit der Be- 
zeichnung "Düker Süd". 
 
Auf der rechten Rheinseite werden die Baumaßnahmen zur Wassertransportleitung auf einer 
Länge von ca. 3.000 m im baulichen Außenbereich durchgeführt und tangieren somit natu r- 
schutzfachlich relevante Bereiche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln. 
Das Bauvorhaben stellt somit einen Eingriff nach §14 BNatSchG i.V. mit § 30 (1) LN atSchG 
NRW dar. 
 
Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan kommt der Vorhabenträger seiner 
Darlegungsverpflichtung gemäß LNatSchG NRW nach. 
 
Zur Bewe rtung der vom Eingriff betroffenen Biotope wurde die „Methode zur ökologischen 
Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ nach DANKWART LUDWIG  (1991) mit Beiträgen 
von Holger Meinig herangezogen. 
 
In Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen der Stadt Köln erfolgten Vorabstimmungen zum Trassenverlauf sowie zu den er- 
forderlichen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen. Im Vorfeld der 
Detailplanungen wurden in 2016 verschiedene Varianten zum Trassenverlauf auf der rechten 
Rheinseite geprüft, die nachfolgend dargestellt werden. 
 
1.2 
 PRÜFUNG VON TRASSENVARIANTEN  
Zur Abstimmung der rechtsrheinischen Leitungstrasse fanden verschiedene Ortstermine zwi- 
schen der Stadt Köln und Vertretern der RheinEnergie AG statt. Die Entwicklung der Leitungs- 
trassen erfolgte auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen zur Raumnutzung sowie des 
Landschaftsplanes durch Kocks Consult GmbH, Bonn (siehe Anlage 6). Zunächst wurden in 
enger Abstimmung mit den Ämtern der Stadt Köln 4 Varianten der Leitungsführung untersucht. 
Abb.1  gibt einen Überblick über die einzelnen Trassenverläufe. 
 
Der Startpunkt der Varianten im Bereich der Poller Wiesen stellt aus hy draulischen Gründen 
einen Zwangspunkt dar.

RheinEnergie AG, WZW 
Name: Wolf, Pelchmann, Dolde 
 
Projekt: MSB 33  Seite 4  
 
 
 
Abb. 1:  Vier Grundvarianten der möglichen Leitungsführung rechtsrheinisch 
 
Variante 1:  
Mit 2.491 m Trassenlänge ist diese Variante die kürzeste Verbindung zwischen Dük er und 
dem Wasserwerk Westhoven. Von den Poller Wiesen aus führt die Trasse durch die bebauten 
Bereiche der „Maifischgasse “, „Poller Hauptstraße “ und „Poller Damm “ über eine noch neu zu 
errichtende Erschließungsstraße und die „Kölner Straße “ auf das Gelände des Wasserwerks 
Westhoven. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln  hat diese Trassenfüh- 
rung durch die „Poller Hauptstraße “ abgelehnt, da die Einschränkungen für die Einwohner 
selbst, den Individualverkehr und die notwendigen längerfristigen Umleitun gen des ÖPNV 
nicht verhältnismäßig gewesen wären. Hinzu tritt der Umstand, dass die Trasse das geplante 
Neubaugebiet „Poller Damm“ quert, dessen Planung jedoch noch nicht abgeschlossen ist , wo- 
mit auch die Planung der Trassenführung noch nicht im Detail möglich war.   
 
Variante 2: 
Bei dieser Variante wurden mehrere Untervarianten geprüft (2.1 bis 2.5), deren Trassenlängen 
zwischen 2.855 und 3.323 m betragen (Abb. 2 ). Die Basis-Variante 2 entspricht im Wesentli- 
chen der noch darzustellenden Variante 4 (siehe Variante 4) und wird hier nicht näher erläutert. 
Westlich der BAB 4 verlaufen die Trassen entlang des „Weidenweg“ und verschwenken je  
nach Untervariante früher oder später in nordöstlicher Richtung. Die Varianten 2.1 und 2.2 
tangieren dann, wie bei den Varianten 1 und 3 dargelegt, bebaute Bereiche im „Lehmkuhlen-

RheinEnergie AG, WZW 
Name: Wolf, Pelchmann, Dolde 
 
Projekt: MSB 33  Seite 5  
 
weg“ bzw. in der Straße „Auf den Steinen“ sowie der „Weingartenstrasse“  und sind bautech- 
nisch sehr aufwendig. Die Alternativtrassen 2.3, 2.4, und 2.5 queren im weiteren Verla uf bis 
zur BAB 4 eine Ackerfläche. Eine Weiterführung der Trasse über den Weiden weg kann nicht 
erfolgen, weil damit der Zugang zu dem dort vorhandenen Campingplatz nicht m ehr gewähr- 
leistet wäre. Zudem ist eine Sicherung der Baustellen im Hochwassserfall problematisch.  
 
Den Untervarianten gemeinsam ist die Querung der BAB 4 im Bereich des „Westhover We- 
ges “. Östlich der Querung verläuft die Trasse entlang der Straße „In der Westhovener Aue“ 
und verschwenkt in der mit der Stadt Köln abgestimmten Version ( Abb. 3 ) hinter der dort ge- 
legenen Kleingartenanlage in eine parkähnliche Grünfläche. Im weiteren Verlauf  tangiert die 
Trasse eine Ackerfläche im Randbereich und verschwenkt schließlich auf den Poller Weg. Von 
dort aus folgt die Trasse wieder der Straße „In der Westhovener Aue“ bis zur „Kölner Straße“. 
Hier erfolgt eine grabenlose Querung der „Kölner Straße“ bis auf das Gelände des Wasser- 
werkes Westhoven.  
 
 
Abb. 2:  Mögliche Leitungsführungen der Untervarianten 2.1-2.5 aus der Grundvariante 2 
 
Variante 3: 
Mit 2.985 m ist diese Variante relativ kurz im Vergleich zu den Varianten 2 und 4. Sie führt von 
den Poller Wiesen durch die „Maifischgasse “ und die „Weingartenstraße “, über den „Westho- 
ver Weg “, die Straße „ In der Westhover Aue “ und über die „Kölner Straße “ zum Wasserwerk

RheinEnergie AG, WZW 
Name: Wolf, Pelchmann, Dolde 
 
Projekt: MSB 33  Seite 6  
 
Westhoven. Wie bereits bei der Variante 1 ausgeführt, wäre der Bau mit umfangreichen Sper- 
rungen der „Maifischgasse “ und hier der „Weingartenstraße “ für den Durchgangs- und Anlie- 
gerverkehr verbunden. Nach Einschätzung der Behörden und der Bezirksvertretung sind diese 
Sperrungen der Bevölkerung nicht zuzumuten. Zudem wäre es erforderlich, eine Fe uerwehr- 
zufahrt zu den Wohnblöcken „In der Kreuzau“ zu errichten. Zusätzlich müssten in erheblichem 
Umfang Gas- und Wasserleitungen in der „Maifischgasse “ und Teilen der „Weingartenstraße “ 
umgelegt werden. 
 
Variante 4: 
Diese Variante verläuft zunächst direkt entlang eines schmalen Pfades entlang des Rheinufers 
und verschwenkt später in den „Weidenweg “ bis zu dessen Ende auf Höhe der Straße „In der 
Westhover Aue “, Länge 2.950 m. Von dort aus kann die Verlegung der Wasserleitung in fast  
gerader Strecke bis zur „Kölner Straße “ erfolgen. Aufgrund der Nähe zum Rhein besteht bei 
dieser Variante ein großes Risiko für die Baustellen im Hochwasserfall, da deren Absicherung 
nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind Eingriffe in den naturnahen Uferbe rei- 
chen nach Möglichkeit zu vermeiden. 
 
Aufgrund mangelnder Genehmigungsfähigkeit der Varianten 1, 3 und 4 wurde nach mehrma- 
liger Abstimmung mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln und der Unter en Naturschutzbe- 
hörde die Variante 2.5 in modifizierter Form als bevorzugte Variante (siehe Abb. 3) festgelegt.  
Abb. 3:  Mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt 67 der Stadt Köln abgest immte 
Variante 2.5

Anlage 3 Konfliktplan Düker_verkl

306 Zeichen

Konfliktplan 
Bauabschnitt Düker
TW NL DN 700
Arbeitsbereich BA Düker
Baustelleneinrichtung BA 1
Startbaugrube
Baustelleneinrichtung Düker
Grünfläche
Grünstreifen mit Bäumen
Fahrbahn, befestigt
Sportplätze
1:500
0 10 20 30 405
Meter
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geob asis NRW
D1
D2
D3
D2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4179 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 4029/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlegung einer Trinkwasser-Netzleitung DN 700 und Bau eines Rheindükers MSB 33, 
Ökokonto-Projekt Nr. 136, LSG L13, L20, L23, EZ 1, Bezirk 7 
hier: Erteilung einer Befreiung  von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplan 
gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Verlegung der Trinkwasser-Netzleitung DN 
700 unter der Auflage von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einverstanden. Er stimmt der 
beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG zu. 
 
Alternativbeschluss: 
 
Der Beirat lehnt das beantragte Vorhaben und somit die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 
BNatSchG ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die RheinEnergie AG plant im Rahmen der Optimierung der Wasserproduktion in Köln den Bau einer 
Systemverbindung zwischen dem rechtsrheinischen Wasserwerk Westhoven und dem linksrheini-
schen Transportleitungsnetz im Stadtteil Bayenthal. Das Gesamtprojekt umfasst dafür den Bau einer 
Wassertransportleitung in den rechtsrheinischen Stadtteilen Poll und Westhoven, die Verlegung des 
linksrheinischen Leitungsabschnittes im Bereich des Bayenthalgürtels mit Integration in das vorhan-
dene Transportleitungsnetz in der Bonner Straße sowie eine Rheinquerung mit der Bezeichnung "Dü-
ker Süd".  
Auf der rechten Rheinseite werden die Baumaßnahmen zur Wassertransportleitung auf einer Länge 
von ca. 3.000 m im baulichen Außenbereich durchgeführt und tangieren somit natur-schutzfachlich 
relevante Bereiche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Dies sind die Land-
schaftsschutzgebiete L13, L20 und L23 (Anlage 1). 
 
Das Bauvorhaben stellt einen Eingriff nach §14 BNatSchG i.V. mit § 30 (1) LNatSchG NRW dar.  
Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan kommt der Vorhabenträger seiner Darle-
gungsverpflichtung gemäß LNatSchG NRW nach.  
 
In mehreren Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehör de und dem Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen der Stadt Köln erfolgten Vorabstimmungen zum Trassenverlauf sowie zu den erfo r-
derlichen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen. Im Vorfeld der Detailpl a-
nungen wurden in 2016 verschie dene Varianten zum Trassenverlauf auf der rechten Rheinseite g e-
prüft (Anlage 2). Aufgrund mangelnder Genehmigungsfähigkeit der Varianten 1, 3 und 4 wurden nach 
mehrmaliger Abstimmung die Variante 2.5 in modifizierter Form als bevorzugte Variante festgelegt. 
 
Eingriff / Kompensation 
Zur Bewertung der vom Eingriff betroffenen Biotope wurde die „Methode zur ökologischen Bewertung 
der Biotopfunktion von Biotoptypen“ nach DANKWART LUDWIG (1991) herangezogen.  
Durch die im LBP festgesetzten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaß-
nahmen vor Ort nach Abschluss der Baumaßnahme verbleibt eine Eingriffserheblichkeit von 19.680 
Biotopwertpunkten, die durch die Leitungsverlegung, Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen und 
die Start- und Zielgruben entstehen. Diese werden aus dem Ökokonto der Rheinenergie AG ausge-
bucht. 
 
Artenschutz 
Unter Beachtung der im LBP vorgeschlagenen und zusätzlich auferlegten Vermeidung- und Minde-
rungsmaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu erwarten.  
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Da der Eingriff hinreichend ausgeglichen wird und die Verlegung der Trinkwasser-Netzleitung DN 700 
und Bau eines Rheindükers MSB 33 aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein-
schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist, liegen nach Einschätzung der Unte-
ren Naturschutzbehörde auf Grund  der im LBP festgelegten Vermeidungs-
/Verminderungsmaßnahmen sowie der Ausgleichsmaßnahmen und der Verrechnung mit dem Öko-
konto die Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor.  
 
 
Anlagen

Anlage 6 Konfliktplan Bauabschnitt2

422 Zeichen

Konfliktplan 
Bauabschnitt 2
TW NL DN 700
Ausweichbuchten
Baustelleneinrichtung BA 2
Arbeitsbereich BA 2
Wald
Grünfläche
Grünstreifen mit Bäumen
Versickerung
Feldweg, unbefestigt
Kleingärten
Campingplatz
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Geh- und Radweg, befestigt
Wohnbebauung
Fahrbahn, befestigt
Autobahn
1:1.500
0 60 120 180 24030
Meter
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geoba sis NRW
2.1
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5

Anlage 4 Konfliktplan Bauabschnitt1

264 Zeichen

Konfliktplan 
Bauabschnitt 1
TW NL DN 700
Arbeitsbereich BA 1
Grünfläche
Wald
Grünstreifen mit Bäumen
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Fahrbahn, befestigt
Wohnbebauung
1:1.000
0 10 20 30 405
Meter
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geoba sis NRW
1.1
1.2

Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan

1142 Zeichen

vA v \ l q . c t &  A
KölnGli
Auszug aus: Innenbereich, Entwicklungsziele GB LPWH, Entwicklungsziele u.a. 
Maßstab 1:10000 Datum: 03.1.2018
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Amt für Liegenschaften, Vermessung und KatasterE 32357230
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
N  5642280

Anlage 5 Konfliktplan Bauabschnitt3

490 Zeichen

Konfliktplan
Bauabschnitt 3
TW NL DN 700
Pressung
Arbeitsbereich BA 3
Baustelleneinrichtung BA 3
Startbaugrube
Zielbaugrube
Westhovener Aue
Wald
Grünfläche
Grünstreifen
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Ehemalige Kaserne
Wasserwerk
Brunnengallerie
Kleingärten
Fahrbahn, unbefestigt
Schotterweg
Parkplatz
Geh- und Radweg, befestigt
Tennishalle
Fahrbahn, befestigt
1:2.000
0 60 120 180 24030
Meter
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geoba sis NRW
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4029/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.01.2018
Erstellt
21.12.2017 10:52