4029/2017
Verlegung einer Trinkwasser-Netzleitung DN 700 und Bau eines Rheindükers MSB 33, Ökokonto-Projekt Nr. 136, LSG L13, L20, L23, EZ 1, Bezirk 7
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Anlage 2 Variantenvergleich
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RheinEnergie AG, WZW Name: Wolf, Pelchmann, Dolde Projekt: MSB 33 Seite 3 1 GRUNDLAGEN 1.1 ANLASS UND GEGENSTAND DER PLANUNG Die RheinEnergie AG plant im Rahmen der Optimierung der Wasserproduktion i n Köln den Bau einer Systemverbindung zwischen dem Wasserwerk Westhoven und dem Transportlei- tungsnetz im Stadtteil Bayenthal. Das Gesamtprojekt umfasst dafür den B au einer Wasser- transportleitung in den rechtsrheinischen Stadtteilen Poll und Westhoven, die Verlegung des linksrheinischen Leitungsabschnittes im Bereich des Bayenthalgürtels mit Integration i n das vorhandene Transportleitungsnetz in der Bonner Straße sowie eine Rheinquerung mit der Be- zeichnung "Düker Süd". Auf der rechten Rheinseite werden die Baumaßnahmen zur Wassertransportleitung auf einer Länge von ca. 3.000 m im baulichen Außenbereich durchgeführt und tangieren somit natu r- schutzfachlich relevante Bereiche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Das Bauvorhaben stellt somit einen Eingriff nach §14 BNatSchG i.V. mit § 30 (1) LN atSchG NRW dar. Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan kommt der Vorhabenträger seiner Darlegungsverpflichtung gemäß LNatSchG NRW nach. Zur Bewe rtung der vom Eingriff betroffenen Biotope wurde die „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ nach DANKWART LUDWIG (1991) mit Beiträgen von Holger Meinig herangezogen. In Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln erfolgten Vorabstimmungen zum Trassenverlauf sowie zu den er- forderlichen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen. Im Vorfeld der Detailplanungen wurden in 2016 verschiedene Varianten zum Trassenverlauf auf der rechten Rheinseite geprüft, die nachfolgend dargestellt werden. 1.2 PRÜFUNG VON TRASSENVARIANTEN Zur Abstimmung der rechtsrheinischen Leitungstrasse fanden verschiedene Ortstermine zwi- schen der Stadt Köln und Vertretern der RheinEnergie AG statt. Die Entwicklung der Leitungs- trassen erfolgte auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen zur Raumnutzung sowie des Landschaftsplanes durch Kocks Consult GmbH, Bonn (siehe Anlage 6). Zunächst wurden in enger Abstimmung mit den Ämtern der Stadt Köln 4 Varianten der Leitungsführung untersucht. Abb.1 gibt einen Überblick über die einzelnen Trassenverläufe. Der Startpunkt der Varianten im Bereich der Poller Wiesen stellt aus hy draulischen Gründen einen Zwangspunkt dar. RheinEnergie AG, WZW Name: Wolf, Pelchmann, Dolde Projekt: MSB 33 Seite 4 Abb. 1: Vier Grundvarianten der möglichen Leitungsführung rechtsrheinisch Variante 1: Mit 2.491 m Trassenlänge ist diese Variante die kürzeste Verbindung zwischen Dük er und dem Wasserwerk Westhoven. Von den Poller Wiesen aus führt die Trasse durch die bebauten Bereiche der „Maifischgasse “, „Poller Hauptstraße “ und „Poller Damm “ über eine noch neu zu errichtende Erschließungsstraße und die „Kölner Straße “ auf das Gelände des Wasserwerks Westhoven. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln hat diese Trassenfüh- rung durch die „Poller Hauptstraße “ abgelehnt, da die Einschränkungen für die Einwohner selbst, den Individualverkehr und die notwendigen längerfristigen Umleitun gen des ÖPNV nicht verhältnismäßig gewesen wären. Hinzu tritt der Umstand, dass die Trasse das geplante Neubaugebiet „Poller Damm“ quert, dessen Planung jedoch noch nicht abgeschlossen ist , wo- mit auch die Planung der Trassenführung noch nicht im Detail möglich war. Variante 2: Bei dieser Variante wurden mehrere Untervarianten geprüft (2.1 bis 2.5), deren Trassenlängen zwischen 2.855 und 3.323 m betragen (Abb. 2 ). Die Basis-Variante 2 entspricht im Wesentli- chen der noch darzustellenden Variante 4 (siehe Variante 4) und wird hier nicht näher erläutert. Westlich der BAB 4 verlaufen die Trassen entlang des „Weidenweg“ und verschwenken je nach Untervariante früher oder später in nordöstlicher Richtung. Die Varianten 2.1 und 2.2 tangieren dann, wie bei den Varianten 1 und 3 dargelegt, bebaute Bereiche im „Lehmkuhlen- RheinEnergie AG, WZW Name: Wolf, Pelchmann, Dolde Projekt: MSB 33 Seite 5 weg“ bzw. in der Straße „Auf den Steinen“ sowie der „Weingartenstrasse“ und sind bautech- nisch sehr aufwendig. Die Alternativtrassen 2.3, 2.4, und 2.5 queren im weiteren Verla uf bis zur BAB 4 eine Ackerfläche. Eine Weiterführung der Trasse über den Weiden weg kann nicht erfolgen, weil damit der Zugang zu dem dort vorhandenen Campingplatz nicht m ehr gewähr- leistet wäre. Zudem ist eine Sicherung der Baustellen im Hochwassserfall problematisch. Den Untervarianten gemeinsam ist die Querung der BAB 4 im Bereich des „Westhover We- ges “. Östlich der Querung verläuft die Trasse entlang der Straße „In der Westhovener Aue“ und verschwenkt in der mit der Stadt Köln abgestimmten Version ( Abb. 3 ) hinter der dort ge- legenen Kleingartenanlage in eine parkähnliche Grünfläche. Im weiteren Verlauf tangiert die Trasse eine Ackerfläche im Randbereich und verschwenkt schließlich auf den Poller Weg. Von dort aus folgt die Trasse wieder der Straße „In der Westhovener Aue“ bis zur „Kölner Straße“. Hier erfolgt eine grabenlose Querung der „Kölner Straße“ bis auf das Gelände des Wasser- werkes Westhoven. Abb. 2: Mögliche Leitungsführungen der Untervarianten 2.1-2.5 aus der Grundvariante 2 Variante 3: Mit 2.985 m ist diese Variante relativ kurz im Vergleich zu den Varianten 2 und 4. Sie führt von den Poller Wiesen durch die „Maifischgasse “ und die „Weingartenstraße “, über den „Westho- ver Weg “, die Straße „ In der Westhover Aue “ und über die „Kölner Straße “ zum Wasserwerk RheinEnergie AG, WZW Name: Wolf, Pelchmann, Dolde Projekt: MSB 33 Seite 6 Westhoven. Wie bereits bei der Variante 1 ausgeführt, wäre der Bau mit umfangreichen Sper- rungen der „Maifischgasse “ und hier der „Weingartenstraße “ für den Durchgangs- und Anlie- gerverkehr verbunden. Nach Einschätzung der Behörden und der Bezirksvertretung sind diese Sperrungen der Bevölkerung nicht zuzumuten. Zudem wäre es erforderlich, eine Fe uerwehr- zufahrt zu den Wohnblöcken „In der Kreuzau“ zu errichten. Zusätzlich müssten in erheblichem Umfang Gas- und Wasserleitungen in der „Maifischgasse “ und Teilen der „Weingartenstraße “ umgelegt werden. Variante 4: Diese Variante verläuft zunächst direkt entlang eines schmalen Pfades entlang des Rheinufers und verschwenkt später in den „Weidenweg “ bis zu dessen Ende auf Höhe der Straße „In der Westhover Aue “, Länge 2.950 m. Von dort aus kann die Verlegung der Wasserleitung in fast gerader Strecke bis zur „Kölner Straße “ erfolgen. Aufgrund der Nähe zum Rhein besteht bei dieser Variante ein großes Risiko für die Baustellen im Hochwasserfall, da deren Absicherung nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind Eingriffe in den naturnahen Uferbe rei- chen nach Möglichkeit zu vermeiden. Aufgrund mangelnder Genehmigungsfähigkeit der Varianten 1, 3 und 4 wurde nach mehrma- liger Abstimmung mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln und der Unter en Naturschutzbe- hörde die Variante 2.5 in modifizierter Form als bevorzugte Variante (siehe Abb. 3) festgelegt. Abb. 3: Mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt 67 der Stadt Köln abgest immte Variante 2.5
Anlage 3 Konfliktplan Düker_verkl
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Konfliktplan Bauabschnitt Düker TW NL DN 700 Arbeitsbereich BA Düker Baustelleneinrichtung BA 1 Startbaugrube Baustelleneinrichtung Düker Grünfläche Grünstreifen mit Bäumen Fahrbahn, befestigt Sportplätze 1:500 0 10 20 30 405 Meter Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geob asis NRW D1 D2 D3 D2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 4029/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlegung einer Trinkwasser-Netzleitung DN 700 und Bau eines Rheindükers MSB 33, Ökokonto-Projekt Nr. 136, LSG L13, L20, L23, EZ 1, Bezirk 7 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplan gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Verlegung der Trinkwasser-Netzleitung DN 700 unter der Auflage von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG zu. Alternativbeschluss: Der Beirat lehnt das beantragte Vorhaben und somit die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die RheinEnergie AG plant im Rahmen der Optimierung der Wasserproduktion in Köln den Bau einer Systemverbindung zwischen dem rechtsrheinischen Wasserwerk Westhoven und dem linksrheini- schen Transportleitungsnetz im Stadtteil Bayenthal. Das Gesamtprojekt umfasst dafür den Bau einer Wassertransportleitung in den rechtsrheinischen Stadtteilen Poll und Westhoven, die Verlegung des linksrheinischen Leitungsabschnittes im Bereich des Bayenthalgürtels mit Integration in das vorhan- dene Transportleitungsnetz in der Bonner Straße sowie eine Rheinquerung mit der Bezeichnung "Dü- ker Süd". Auf der rechten Rheinseite werden die Baumaßnahmen zur Wassertransportleitung auf einer Länge von ca. 3.000 m im baulichen Außenbereich durchgeführt und tangieren somit natur-schutzfachlich relevante Bereiche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Dies sind die Land- schaftsschutzgebiete L13, L20 und L23 (Anlage 1). Das Bauvorhaben stellt einen Eingriff nach §14 BNatSchG i.V. mit § 30 (1) LNatSchG NRW dar. Mit dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan kommt der Vorhabenträger seiner Darle- gungsverpflichtung gemäß LNatSchG NRW nach. In mehreren Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehör de und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln erfolgten Vorabstimmungen zum Trassenverlauf sowie zu den erfo r- derlichen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen. Im Vorfeld der Detailpl a- nungen wurden in 2016 verschie dene Varianten zum Trassenverlauf auf der rechten Rheinseite g e- prüft (Anlage 2). Aufgrund mangelnder Genehmigungsfähigkeit der Varianten 1, 3 und 4 wurden nach mehrmaliger Abstimmung die Variante 2.5 in modifizierter Form als bevorzugte Variante festgelegt. Eingriff / Kompensation Zur Bewertung der vom Eingriff betroffenen Biotope wurde die „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ nach DANKWART LUDWIG (1991) herangezogen. Durch die im LBP festgesetzten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaß- nahmen vor Ort nach Abschluss der Baumaßnahme verbleibt eine Eingriffserheblichkeit von 19.680 Biotopwertpunkten, die durch die Leitungsverlegung, Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen und die Start- und Zielgruben entstehen. Diese werden aus dem Ökokonto der Rheinenergie AG ausge- bucht. Artenschutz Unter Beachtung der im LBP vorgeschlagenen und zusätzlich auferlegten Vermeidung- und Minde- rungsmaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu erwarten. Befreiungsvoraussetzungen Da der Eingriff hinreichend ausgeglichen wird und die Verlegung der Trinkwasser-Netzleitung DN 700 und Bau eines Rheindükers MSB 33 aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ein- schließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist, liegen nach Einschätzung der Unte- ren Naturschutzbehörde auf Grund der im LBP festgelegten Vermeidungs- /Verminderungsmaßnahmen sowie der Ausgleichsmaßnahmen und der Verrechnung mit dem Öko- konto die Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Anlagen
Anlage 6 Konfliktplan Bauabschnitt2
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Konfliktplan Bauabschnitt 2 TW NL DN 700 Ausweichbuchten Baustelleneinrichtung BA 2 Arbeitsbereich BA 2 Wald Grünfläche Grünstreifen mit Bäumen Versickerung Feldweg, unbefestigt Kleingärten Campingplatz Landwirtschaftliche Nutzfläche Geh- und Radweg, befestigt Wohnbebauung Fahrbahn, befestigt Autobahn 1:1.500 0 60 120 180 24030 Meter Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geoba sis NRW 2.1 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5
Anlage 4 Konfliktplan Bauabschnitt1
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Konfliktplan Bauabschnitt 1 TW NL DN 700 Arbeitsbereich BA 1 Grünfläche Wald Grünstreifen mit Bäumen Landwirtschaftliche Nutzfläche Fahrbahn, befestigt Wohnbebauung 1:1.000 0 10 20 30 405 Meter Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geoba sis NRW 1.1 1.2
Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan
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Auszug aus: Innenbereich, Entwicklungsziele GB LPWH, Entwicklungsziele u.a.
Maßstab 1:10000 Datum: 03.1.2018
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N 5642280
Anlage 5 Konfliktplan Bauabschnitt3
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Konfliktplan Bauabschnitt 3 TW NL DN 700 Pressung Arbeitsbereich BA 3 Baustelleneinrichtung BA 3 Startbaugrube Zielbaugrube Westhovener Aue Wald Grünfläche Grünstreifen Landwirtschaftliche Nutzfläche Ehemalige Kaserne Wasserwerk Brunnengallerie Kleingärten Fahrbahn, unbefestigt Schotterweg Parkplatz Geh- und Radweg, befestigt Tennishalle Fahrbahn, befestigt 1:2.000 0 60 120 180 24030 Meter Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geoba sis NRW 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4029/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.01.2018
- Erstellt
- 21.12.2017 10:52