2627/2017
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Ausweitung des Platzangebotes für von Gewalt betroffene Frauen im Frauenhaus
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2710 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/7 Vorlagen-Nummer 06.09.2017 2627/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Ausweitung des Platzangebotes für von Gewalt betroffene Frauen im Frauenhaus In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 22.06.2017 wurde die Vorlage zur Aus- weitung des Platzangebotes für von Gewalt betroffene Frauen im Frauenhaus behandelt. Der Sachkundige Einwohner Herr Dr. Dr. Mück fragte in der Sitzung nach den bisherigen Erfahrungen betreffend der Altersstruktur und ob im Frauenhaus für die Bedürfnisse von Frauen über 50 vorge- sorgt werde. Die Altersstruktur aller getätigten Aufnahmen der letzten 1,5 Jahre (seit Januar 2016, unterteilt nach dem 1. und dem 2. Frauenhaus) hat Verwaltung wie folgt ermittelt: Altersstruktur der im Jahr 2016 und im 1. Halbjahr 2017 aufgenommenen Frauen: FH I Altersstruktur 2016 Alter Anzahl Bewohnerinnen 18-21 Jahre 2 22-30 Jahre 10 31-40 Jahre 9 41-50 Jahre 4 51-60 Jahre 2 61-70 Jahre 0 2 FH II Altersstruktur 2016 Alter Anzahl Bewohnerinnen 18-21 Jahre 1 22-30 Jahre 7 31-40 Jahre 7 41-50 Jahre 2 51-60 Jahre 0 61-70 Jahre 0 FH I Altersstruktur Januar- Juli 2017 Alter Anzahl Bewohnerinnen 18-21 Jahre 0 22-30 Jahre 4 31-40 Jahre 8 41-50 Jahre 3 51-60 Jahre 0 61-70 Jahre 0 FH II Altersstruktur Januar- Juli 2017 Alter Anzahl Bewohnerinnen 18-21 Jahre 1 22-30 Jahre 2 31-40 Jahre 4 41-50 Jahre 0 51-60 Jahre 0 61-70 Jahre 1 Der größte Teil der aufgenommenen Frauen liegt zwischen 22 und 40 Jahren (2016: 75%; 1. Halbjahr 2017: 78%). Seit Januar 2016 wurden im 1. und 2. Frauenhaus in Köln insgesamt nur drei Frauen über 50 Jahren aufgenommen (52 Jahre, 56 Jahre und 61 Jahre). Dies entspricht jeweils einem durchschnittlichen Anteil von 4 % im Jahr 2016 und im 1. Halbjahr 2017. 3 Grundsätzlich orientieren sich die angebotenen Hilfen immer an den persönlichen Hilfebedarfen der Frauen, unabhängig ihres Alters. Nach den Erkenntnissen des Frauenhausträgers und der Verwaltung bestanden für Frauen dieser Altersgruppe bei einem Frauenhausaufenthalt keine besonderen, altersspezifischen Bedarfe. Genau- so wie alle anderen Frauen erhalten ältere Frauen/ Seniorinnen in den Frauenhäusern selbst passge- naue Hilfsangebote bzw. werden an Beratungsstellen mit angrenzenden Aufgabenbereichen (Rechtsanwälte, Ärzte, Krankenkassen etc.) weitervermittelt. Im Rahmen des beschlossenen Neubaus des Frauenhauses wurde die Barrierefreiheit des Hauses berücksichtigt. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2627/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 06.09.2017
- Erstellt
- 23.08.2017 10:45