V/0027/2012
Aufhebung von Sperrvermerken bezogen auf den Stellenplan 2012
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Beschlussvorlage
17919 Zeichen
V/0027/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Aufhebung von Sperrvermerken bezogen auf den Stellenplan 2012
Beratungsfolge
17.01.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Die Sperrung der zum Stellen plan 2012 neu eingerichteten 0,50 Stelle Sicherheitsi n-
genieur/-in (lfd. Nr. 1 in Ziffer 7.2.2 Verwaltungsentwurf Stellenplan 2012) wird aufg e-
hoben.
2. Die Sperrung der zum Stellenplan 2012 neu eingerichteten 1,00 Stelle Sachbearbe i-
ter/-in Vormundschaften ( lfd. Nr. 29 in Ziffer 7.2.2 Verwaltungsentwurf Stellenplan
2012) wird aufgehoben.
3. Die Sperrung der zum Stellenplan 2012 neu eingerichteten 0,50 Stelle Betriebsarzt/-
ärztin (lfd. Nr. 32 in Ziffer 7.2.2 Verwaltungsentwurf Stellenplan 2012) wird aufgehobe n
und die Verwaltung beauftragt, parallel die Besetzung sowohl durch eigene Beschäftig-
te als auch durch externe Dienstleister bzw. Honorarkräfte oder – mittelfristig – über
Kooperationen zu betreiben.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Mittel s ind im am 14.12.2011 durch den Rat beschlossenen Haushalt s-
plan veranschlagt. Insofern wird darauf und auf den Verwaltungsentwurf des Stellenplans
2012 verwiesen.
Vorlagen-Nr.:
V/0027/2012
Auskunft erteilt:
Herr Heggemann
Herr Maser
Ruf:
492-1010
492 1110
E-Mail:
Heggemann@stadt-muenster.de
Maser@stadt-muenster.de
Datum:
09.01.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0027/2012
Begründung:
In der Beratung des Stellenplanentwurfs 2012 sind am 01.12.2011 im Ausschuss für Pers onal,
Recht und Ordnung (APRO) zu drei Stellenvermehrungsvorschlägen der Verwaltung Sperrverme r-
ke und weitergehende (Prüf-)Aufträge beschlossen worden. Die Aufträge werden mit dieser Vorl a-
ge erledigt und die Beschlussvorschläge im Einzelnen begründet:
zu 1.
1
1
Kategorie
Veränderte gesetzliche Maßgaben zu Quantitäten
Umfang
0,50 EGr. 11
Funktion/Aufgabe
Sicherheitsingenieur/-in, Fachkraft für Arbeitsicherheit
Mehrkosten
33.580 €
Finanzierung
Eckwerterhöhung
APRO: Nach kurzer Diskussion einigte sich der Ausschuss einvernehmlich darauf, die Stelle
einzurichten, jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Verwaltung wird gebeten,
zur Möglichkeit und den Kosten einer Vergabe zeitnah zu berichten.
1.1 Vergabe an externe Dienstleister
Die Vergabe an externe Dienstleister ist möglich, wurde und wird von der Stadt Münster auch
praktiziert. Neben konkreten Einzelaufträgen für Gefährdungsbeurteilungen in einzelnen Ä m-
tern und Einr ichtungen ist bis zum Beginn der alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben nach
dem Sozialgesetzbuch 2. Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende – das Jobcenter s i-
cherheitstechnisch extern betreut worden. Dabei sind regelmäßig Betreuungs - und Steu e-
rungsbedarfe durch städtischen Sicherheitsfachkräfte zu verzeichnen
Auf Basis der bisher gemachten Erfahrungen lassen sich, vorbehaltlich des Kostenve rgleichs,
Vor- und Nachteile festhalten:
Vorteile Nachteile
- zeitlich geringe, vertragliche Bin-
dungsfristen - zur Qualitätssicherung Vergabe nicht
vollständig durchführbar (stadt-interne
Steuerung, Kontakte GUVV, An-
sprechpartner)
- dadurch flexible Reaktion auf verän-
derte Bedarfe möglich
- nicht komplette Ausrüstung mit Räu-
men/ Sachausstattung nötig - fehlendes Eigeninteresse zur Wirt-
schaftlichkeit von Maßnahmen
- neben Steuerungsaufwand entsteht
administrativer Aufwand in der Ver-
tragsverwaltung/-abwicklung
Daneben sind in Einzelfällen durch externe Dienstleister mangelhafte Leistungen e rbracht
worden, deren Geltendmachung zusätzlichen Aufwand verursacht hat. Im Rahmen großfläch i-
ger Vergaben ist die präventive Verhinderung einer Wiederholung dem notwendigen Steu e-
rungs- und Betreuungsaufwand zuzurechnen.
1 laufende Nummer
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1.2 Kostenvergleiche
Der Einsatz eine/-r städtischen Mitarbeiters/-in verursacht folgende Kosten:
Sicherheitsingenieur/-in
Eingruppierung EGr. 122
Personalaufwendungen 75.752 €
Kosten Querschnittsverwaltung (20 %) 15.150 €
Raumkosten (0,5) 3.073 €
Büromöbel (1 Arbeitsplatz) 293 €
Büroverbrauchsmaterialien 1.310 €
Kommunikation 216 €
IT-Ausstattung 1.973 €
Sachaufwendungen 22.015 €
Gesamt 97.767 €
Netto-Arbeitszeit (Jahr) 1.660,88 Std.
Aufwendungen/Std. 58,86 €
Der bisherige Einsatz externer Dienstleister und Kostenabfragen bei weiteren Anbietern, d ie
jedoch ein formelles Vergabeverfahren, sofern es notwendig wird, nicht ersetzen, führt zu fo l-
gendem Bild (externe Dienstleister jeweils inkl. Umsatzsteuer):
Sicherheitsingenieur/-in
€/Std.
städt. Mitarbeiter/-in Kosten 58,86
Anbieter 13
Kosten 77,35
Abweichung +18,49 €/ +31,41 %
Anbieter 2
(Einsatz im Jobcenter)
Kosten 58,31 €
Abweichung -0,55 €/ -0,93 %
Anbieter 2
(Einsatz im Sportamt)
Kosten 74,38
Abweichung +15,52 €/ +26,37 %
Anbieter 3
(Einsatz im Tiefbauamt)
Kosten 121,98 zzgl. Reisekosten
Abweichung +63,12 €/ +107,24 %
Anbieter 4
(Einsatz im Amt für Immobilienmanagement)
Kosten 92,23
zzgl. Reise-/ Übernachtungskosten
Abweichung +33,37 €/ +56,69 %
Nur in einem Fall und für einen ausgewählten Bereich ergeben sich vergleichbare Kosten.
Diese beruhen auf einer befristeten Mischkalkulation des Anbieters aus dauerhafter Betreuung
und Gefährdungsbeurteilungen. Die Verwaltung hält die wiederholte Durchsetzung eines so l-
2 Die Verwaltung schlägt die Besetzung in EGr. 11 vor, die Stelle bietet jedoch Entwicklungsperspektiven. Für einen belastbaren Kos-
tenvergleich wird EGr. 12 berücksichtigt.
3 In dieser öffentlichen Beschlussvorlage werden die Anbieter anonymisiert, u.a. aufgrund datenschutzrechtlicher und wettb ewerblicher
Belange.
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chen Preises für nicht möglich. Er wäre im Übrigen aufgrund der ber ufsspezifischen Beson-
derheiten, z.B. in den technischen Ämtern, auch nicht auf die gesamte Verwaltung zu übertr a-
gen.
1.3 Ergebnis
Die Darstellung der Vor- und Nachteile des Einsatzes externer Dienstleister bietet in Ziffer 1.1
vordergründig, jedoch nich t inhaltlich, noch ein ausgewogenes Bild. Spätestens der Koste n-
vergleich führt nach Auffassung der Verwaltung zu einem eindeutigen Vorzug der Besetzung
mit einem/-r eigenen Mitarbeiter/-in, so dass die Stelle zu entsperren ist.
zu 2.
29
Veränderte gesetzliche Maßgaben zu Quantitäten
1,00 EGr. S 12 Sachbearbeiter/-in Vormundschaften
51.140 € Eckwerterhöhung
APRO: Die CDU -Fraktion beantragte, die Stelle einzurichten, aber zunächst zu sperren. Die
Verwaltung wird gebeten, zum einen zur Vergabe an freie Träger und zum anderen zu
der Kostenfrage Stellung zu nehmen. Der Antrag wurde einstimmig bei einer Enthaltung
der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ausschlaggebend für den Vorschlag der Verwaltung waren gesetzliche Veränderungen im Vo r-
mundschaftsrecht, auf die Begründung im Verwaltungsentwurf des Stellenplans 2012 wird verwi e-
sen. Zu den aufgeworfenen Fragen gibt die Verwaltung folgende Antworten:
2.1 Grundsätzliche Hinweise/ Verfahren
Die Stadt Münster/ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat dem Familiengericht Pers o-
nen und Vereine vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zum Pfleger oder Vormund eignen (§ 53
Sozialgesetzbuch 8. Buch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII)). Dies ist auch die geübte
Praxis. Das Familiengericht entscheidet dann im eigenen Ermessen, wobei ehrenamtliche
Vormunde und Pfleger /-innen Vorrang haben. Sie stehen in Münster jedoch nicht in ausre i-
chender Anzahl für diese Aufgaben zur Verfügung. Ehrenamtlicher Vormunde und Pfleger/ -
innen haben gegenüber der Stadt Münster einen Anspruch auf regelmäßige Beratung und Un-
terstützung.
Daneben ist die Stadt Münster/ Amt für K inder, Jugendliche und Familien gem. § 1791 c Bü r-
gerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich verpflichtet, Amtsvormundschaften und Amtspfle gs-
chaften zu übernehmen. Hier erfolgen keine Beschlüsse des Familiengerichts.
Sofern das Familiengericht eine Vormundscha ft oder Pflegschaft auf die Stadt Münster übe r-
trägt und geeignete Einzelpersonen als ehrenamtliche/ -r Vormund oder Pfleger/ -in zur Verf ü-
gung stehen – vorrangig Verwandte – geht die Stadt Münster mit allen rechtlich zulässigen
Möglichkeiten dagegen vor. In bestehenden Vormundschaften und Pflegschaften wird die Ent-
lassung daraus beantragt, sofern ehrenamtliche Vormunde und Pfleger/ -innen später ermittelt
werden können. Die Entscheidung dieser Anträge steht jedoch im Ermessen der Familieng e-
richte.
2.2 Freie Träger
(Rechtsfähige) Vereine können Vormundschaften und Pflegschaften übernehmen. Dazu b e-
darf der Verein einer Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde (Landesjugendamt), die i. d.
- 5 -
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R. abhängig von der Einhaltung fachlicher Standards ist. Derzeit hat der Ca ritas-Verband
Münster e.V. (CV) eine entsprechende Erlaubnis des Landesjugendamtes, andere freie Träger
sind auf diesem Gebiet nicht tätig.
Nach den gesetzlichen Änderungen will der CV seinen Personaleinsatz um 0,50 Stelle erh ö-
hen bzw. hat dies bereits ge tan. Damit können dort zukünftig maximal 75 Vormundschaften
oder Pflegschaften übernommen werden.
2.3 Kostentragung
Weder die Stadt Münster noch Vereine können gem. §§ 1835a Abs. 5, 1836 Abs. 3 BGB von
Mündeln eine Aufwandsentschädigung oder Vergütung ve rlangen, sofern ein Mündel übe r-
haupt über entsprechende Mittel verfügen sollte.
Als originäre gesetzliche Aufgabe der Jugendhilfe sind die eigenen Tätigkeiten und der Ei n-
satz von freien Trägern daher durch den Träger der Jugendhilfe – der Stadt Münster – zu fi-
nanzieren. Es bestehen keine zweckgebundenen Refinanzierungsmöglichkeiten, es ist auf die
allgemein (und nicht auskömmlich) den Kommunen zur Verfügung stehe nden Deckungsmittel
zurückzugreifen.
Der gesetzlichen Änderungen mit der Einführung von F allobergrenzen pro Vollzeitstelle – 50
spätestens ab dem 05.07.2012 – zwingen zu einer besseren quantitativen Ausgestaltung, oh-
ne direkt zusätzliche Mittel bereitzustellen. Bereits seit dem 06.07.2011 gelten qualitative
Maßgaben, z.B. pflichtige monatliche Kont akte, die nur zum Teil über die Fallobergrenze
quantitativ abgesichert sind. Sofern durch die vorhandenen Fachkräfte Managementaufgaben
(Koordinierungsaufgaben, Teilnahme an überörtlichen Gr emien, die Betreuung und Schulung
ehrenamtlicher Vormunde) wahrgenommen werden, sind die Fallzahlen pro Vollzeitstelle we i-
ter zu reduzieren. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Familiengerichte kontrolliert, um
zu verhindern, dass auf örtlicher Ebene die gesetzlichen Maßgaben verletzt werden (Organi-
sationshaftung).
2.4 Ergebnis
Die Stadt Münster/ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Jahr 2010 159 Vormund-
schaften/ Pflegschaften geführt (vgl. Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, J ugendliche und
Familien, S. 105). Seit 2008 sind die Vormundschaften/ Pfl egschaften um 26 Fälle gestiegen,
dieser Trend wird sich fortsetzen. Dieses Fallvolumen ist in erhebliche Maße nicht delegierbar,
da die Komplexität und rechtliche Bedeutung der Einzelfälle hoch ist und Eltern dann regel-
mäßig eine Gesamtleistung aus der Institution „Jugendamt“ erwarten (Leistung und Vormun d-
schaft in einem Amt).
Derzeit sind für Vormundschaften und Pflegschaften 2,50 Stellen vorhanden. Für die benann-
ten 159 Fälle werden nach den gesetzlichen Änderungen 3,18 Stellen ab Inkraf ttreten der
Fallzahlenobergrenze benötigt. Unter Berücksichtigung der in Ziffer 2.3 b eschriebenen Folgen
aus qualitativen Maßgaben besteht für das städtische Aufgabenv olumen unter Einhaltung der
gesetzlich verankerten (Qualitäts-)Standards ein Mehrbedarf i. H. v. 1,00 Stelle.
Die weitere Einbindung freier Träger ist, auch mangels Bereitschaft und entsprechender E r-
laubnisse, nicht möglich, so dass die Besetzung der Stelle durch eine/ -n städtische/-n Mitar-
beiter/-in vorzusehen und der Sperrvermerk aufzuheben ist.
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zu 3.
32
Veränderte gesetzliche Maßgaben zu Quantitäten
0,50 EGr. 14 Betriebsarzt/-ärztin
39.720 € Eckwerterhöhung
APRO: Die SPD-Fraktion beantragte, entsprechend der Empfehlung des ASGAf, die Stelle ei n-
zurichten, jedoch mit einem Sperrvermerk zu verse hen. Die Verwaltung wird gebeten,
zur Möglichkeit und den Kosten einer Vergabe zeitnah zu berichten. Der Antrag wurde
einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
3.1 Vergabe an externe Dienstleister/ Honorarkräfte
Auch hier ist eine Ver gabe an externe Dienstleister und in einem eng begrenzten Ra hmen
voraussichtlich auch der Einsatz von Honorarkräften möglich.
Bis zum 31.12.2011 ist die betriebsmedizinische Betreuung des Jobcenters über einen exte r-
nen Dienstleister erfolgt. Im Rahmen der Preisabfragen ( Ziffer 3.3) hat die Verwaltung auch
Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen -Lippe (LWL) aufgenommen, der als große B e-
hörde für die betriebsmedizinische Betreuung auf einen externen Dienstleister zurückgreift.
Bei Honorarvereinbarungen i st das schleichende Entstehen von Arbeitsverhältnissen zu ve r-
meiden. Die Verwaltung hält es – vorbehaltlich weiterer und endgültiger rechtlicher Prüfung –
für möglich, einzelne und in sich abgeschlossene betriebsmedizinische Tei lleistungen im
Rahmen von Honorarvereinbarungen erledigen zu lassen.
3.2 Einstellung von Ärzten bei der Stadt Münster
Die Einstellung von Ärzte n bei der Stadt Münster gestaltet sich vor dem Hintergrund der ge l-
tenden tariflichen Maßgaben als sehr schwierig.
Zuletzt ist im vergan genen Jahr eine Stelle für eine/ -n Betriebsarzt/-ärztin, u. a. im Ärzt eblatt,
ausgeschrieben worden. Bis zum Bewerbungsschluss ging keine Bewerbung ein. Lediglich die
Anfrage einer Betriebsärztin, die im Rahmen einer Honorarvereinbarung einsetzt werden wol l-
te, lag vor. Die Überlegungen zu dieser rechtlichen Ausgestaltung waren zum damaligen Zei t-
punkt noch nicht abgeschlossen.
Danach hat es lediglich eine Initiativbewerbung eines/ -r Betriebsarztes/-ärztin gegeben. Vor
dem Hintergrund der Etatberatungen ist darauf nicht weiter eingegangen, insbesondere nicht
die Einstellungsbereitschaft zu den städtischen Konditionen abgefragt worden.
Die Preisabfragen bei externen Dienstleistern haben weiterhin bestätigt, dass derzeit w enig
ausgebildete Betriebsärzte zur Verfügung stehen und Einstellungen nur über große finanzielle
Anreize erfolgen können.
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3.3 Kostenvergleiche
Der Einsatz eine/-r städtischen Mitarbeiters/-in verursacht folgende Kosten:
Betriebsarzt/-ärztin
Eingruppierung EGr. 154
Personalaufwendungen 85.169 €
Kosten Querschnittsverwaltung (20 %) 17.034 €
Raumkosten (0,5) 3.073 €
Büromöbel (1 Arbeitsplatz) 293 €
Büroverbrauchsmaterialien 1.310 €
Kommunikation 216 €
IT-Ausstattung 1.973 €
Sachaufwendungen 23.899 €
Gesamt 109.068 €
Netto-Arbeitszeit (Jahr) 1.660,88 Std.
Aufwendungen/Std. 65,67 €
Der bisherige Einsatz externer Dienstleister und Kostenabfragen bei weiteren Anbietern, die
jedoch ein formelles Vergabeverfahren, sofern es notwendig wird, nicht ersetzen, führt zu fo l-
gendem Bild (externe Dienstleister jeweils inkl. Umsatzsteuer):
Betriebsarzt/-ärztin
€/Std.
städt. Mitarbeiter/-in Kosten 65,67
Anbieter 15
Kosten 136,85
Abweichung +70,98 €/ +108,39 %
Anbieter 2
(Einsatz im Jobcenter)
Kosten (50 % USt.-frei) 90,89
Abweichung +25,22 €/ +38,40 %
Anbieter 3
(u.a. LWL)
Kosten 82,11 – 105,91
Abweichung +16,44 €; +40,24 €/ +25,03 %; +61,28 %
Anbieter 4
Kosten 113,05
Abweichung +47,38 €/ +72,15 %
Anbieter 5
Kosten 83,30 – 130,90
Abweichung +17,63 €; +65,23 €/ +26,85 %; +99,33 %
Anbieter 6
Kosten
es erfolgte kein Rückruf zu Preisen etc.
Abweichung
Anbieter 7
(Honorarkraft)
Kosten 69,12
Abweichung +3,45 €/ +5,25 %
4 Die Verwaltung schlägt die Besetzung in EGr. 14 vor. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation bei Betriebsärzten ist sicher ein höheres
Gehalt zu bieten. Für einen belastbaren Kostenvergleich wird EGr. 15 berücksichtigt.
5 In dieser öffentlichen Beschlussvorlage werden die Anbieter anonymisiert, u.a. aufgrund datenschutzrechtlicher und wettb ewerblicher
Belange.
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Hinweise
Anbieter 3: Bei Übernahme von Präventionsaufgaben ergeben sich die höheren Stunde n-
kosten. Der LWL rec hnet zur anstehenden Vertragsverlängerung mit steige n-
den Preisen.
Anbieter 4: Preise ohne Vorsorgeuntersuchungen; Vorsorgeuntersuchungen werden pro
Einzelfall mit 110,00 € berechnet.
Anbieter 5: Der Anbieter ist an einer weitergehenden Kooperation intere ssiert, um Syne r-
gien schöpfen zu können. Dies wäre ggf. auf eine vertragliche Grundlage zu
stellen und ist nach Ansicht der Verwaltung eher mittelfristig denkbar.
3.4 Ergebnis
Zur Vor- und Nachteilsabwägung verweist die Verwaltung grundsätzlich auf die Begründung
zu Ziffer 1. Hier sind die Vorteile jedoch um die Umgehung der in Ziffer 3.2 b eschriebenen
Einstellungsschwierigkeiten zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund schwächt sich auch der
Nachteil des höheren Preises ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor , den Sperrvermerk aufzuheben, die „Besetzung“ jedoch o f-
fen und parallel in allen Alternativen, aber mit der folgenden Priorisierung zu betreiben:
1. Einstellung eines/-r städtischen Mitarbeiters/-in
2. Vergabe an externen Dienstleister, bedarfsweise Abs chluss einer Honorarvereinba-
rung
Die Prüfung der Möglichkeit zu Kooperationen wird in die Umsetzungsmaßnahmen zu den
Konsolidierungsvorgaben 2011 ff (Säule 1: Kooperationen bzw. interkommunale Zusamme n-
arbeit) aufgenommen.
In Vertretung
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0027/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37