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V/0027/2012

Aufhebung von Sperrvermerken bezogen auf den Stellenplan 2012

Vorlagen 09.01.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Sitzung am 17.01.2012, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

17919 Zeichen

V/0027/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufhebung von Sperrvermerken bezogen auf den Stellenplan 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.01.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Sperrung der zum Stellen plan 2012 neu eingerichteten 0,50 Stelle Sicherheitsi n-
genieur/-in (lfd. Nr. 1 in Ziffer 7.2.2 Verwaltungsentwurf Stellenplan 2012) wird aufg e-
hoben. 
2. Die Sperrung der zum Stellenplan 2012 neu eingerichteten 1,00 Stelle Sachbearbe i-
ter/-in Vormundschaften ( lfd. Nr. 29 in Ziffer 7.2.2 Verwaltungsentwurf Stellenplan 
2012) wird aufgehoben. 
3. Die Sperrung der zum Stellenplan 2012 neu eingerichteten 0,50 Stelle Betriebsarzt/- 
ärztin (lfd. Nr. 32 in Ziffer 7.2.2 Verwaltungsentwurf Stellenplan 2012) wird aufgehobe n 
und die Verwaltung beauftragt, parallel die Besetzung sowohl durch eigene Beschäftig-
te als auch durch externe Dienstleister bzw. Honorarkräfte oder – mittelfristig – über 
Kooperationen zu betreiben. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die notwendigen Mittel s ind im am 14.12.2011 durch den Rat beschlossenen Haushalt s-
plan veranschlagt. Insofern wird darauf und auf den Verwaltungsentwurf des Stellenplans 
2012 verwiesen. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0027/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Heggemann 
Herr Maser 
Ruf: 
492-1010 
492 1110 
E-Mail: 
Heggemann@stadt-muenster.de 
Maser@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0027/2012 
Begründung: 
 
In der Beratung des Stellenplanentwurfs 2012 sind am 01.12.2011 im Ausschuss  für Pers onal, 
Recht und Ordnung (APRO) zu drei Stellenvermehrungsvorschlägen der Verwaltung Sperrverme r-
ke und weitergehende (Prüf-)Aufträge beschlossen worden. Die Aufträge werden mit dieser Vorl a-
ge erledigt und die Beschlussvorschläge im Einzelnen begründet: 
 
 
zu 1. 
 
1 
 
1 
Kategorie 
Veränderte gesetzliche Maßgaben zu Quantitäten 
Umfang 
0,50 EGr. 11 
Funktion/Aufgabe 
Sicherheitsingenieur/-in, Fachkraft für Arbeitsicherheit 
Mehrkosten 
33.580 € 
Finanzierung 
Eckwerterhöhung 
 
APRO: Nach kurzer Diskussion einigte sich der Ausschuss einvernehmlich darauf, die Stelle 
einzurichten, jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Verwaltung wird gebeten, 
zur Möglichkeit und den Kosten einer Vergabe zeitnah zu berichten. 
 
 
1.1 Vergabe an externe Dienstleister 
 
 Die Vergabe an externe Dienstleister ist möglich, wurde und wird von der Stadt Münster auch 
praktiziert. Neben konkreten Einzelaufträgen für Gefährdungsbeurteilungen in einzelnen Ä m-
tern und Einr ichtungen ist bis zum Beginn der alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben nach 
dem Sozialgesetzbuch 2. Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende – das Jobcenter s i-
cherheitstechnisch extern betreut worden. Dabei sind regelmäßig Betreuungs - und Steu e-
rungsbedarfe durch städtischen Sicherheitsfachkräfte zu verzeichnen 
 
Auf Basis der bisher gemachten Erfahrungen lassen sich, vorbehaltlich des Kostenve rgleichs, 
Vor- und Nachteile festhalten: 
  
Vorteile  Nachteile 
- zeitlich geringe, vertragliche Bin-
dungsfristen  - zur Qualitätssicherung Vergabe nicht 
vollständig durchführbar (stadt-interne 
Steuerung, Kontakte GUVV, An-
sprechpartner) 
- dadurch flexible Reaktion auf verän-
derte Bedarfe möglich  
- nicht komplette Ausrüstung mit Räu-
men/ Sachausstattung nötig  - fehlendes Eigeninteresse zur Wirt-
schaftlichkeit von Maßnahmen 
  
- neben Steuerungsaufwand entsteht 
administrativer Aufwand in der Ver-
tragsverwaltung/-abwicklung 
 
Daneben sind in Einzelfällen durch externe Dienstleister mangelhafte Leistungen e rbracht 
worden, deren Geltendmachung zusätzlichen Aufwand verursacht hat. Im Rahmen großfläch i-
ger Vergaben ist die präventive Verhinderung einer Wiederholung dem notwendigen Steu e-
rungs- und Betreuungsaufwand zuzurechnen. 
 
 
 
                                                
1 laufende Nummer

- 3 - 
V/0027/2012 
1.2 Kostenvergleiche 
 
 Der Einsatz eine/-r städtischen Mitarbeiters/-in verursacht folgende Kosten: 
  
 Sicherheitsingenieur/-in 
Eingruppierung EGr. 122 
Personalaufwendungen 75.752 € 
Kosten Querschnittsverwaltung (20 %) 15.150 € 
Raumkosten (0,5) 3.073 € 
Büromöbel (1 Arbeitsplatz) 293 € 
Büroverbrauchsmaterialien 1.310 € 
Kommunikation 216 € 
IT-Ausstattung 1.973 € 
Sachaufwendungen 22.015 € 
Gesamt 97.767 € 
Netto-Arbeitszeit (Jahr) 1.660,88 Std. 
Aufwendungen/Std. 58,86 € 
 
 
 Der bisherige Einsatz externer Dienstleister und Kostenabfragen bei weiteren Anbietern, d ie 
jedoch ein formelles Vergabeverfahren, sofern es notwendig wird, nicht ersetzen, führt zu fo l-
gendem Bild (externe Dienstleister jeweils inkl. Umsatzsteuer): 
  
 Sicherheitsingenieur/-in 
  €/Std. 
städt. Mitarbeiter/-in Kosten 58,86 
Anbieter 13 
Kosten 77,35 
Abweichung +18,49 €/ +31,41 % 
Anbieter 2 
(Einsatz im Jobcenter) 
Kosten 58,31 € 
Abweichung -0,55 €/ -0,93 % 
Anbieter 2 
(Einsatz im Sportamt) 
Kosten 74,38 
Abweichung +15,52 €/ +26,37 % 
Anbieter 3 
(Einsatz im Tiefbauamt) 
Kosten 121,98 zzgl. Reisekosten 
Abweichung +63,12 €/ +107,24 % 
Anbieter 4 
(Einsatz im Amt für Immobilienmanagement) 
Kosten 92,23 
zzgl. Reise-/ Übernachtungskosten 
Abweichung +33,37 €/ +56,69 % 
 
Nur in einem Fall und für einen ausgewählten Bereich ergeben sich vergleichbare Kosten. 
Diese beruhen auf einer befristeten Mischkalkulation des Anbieters aus dauerhafter Betreuung 
und Gefährdungsbeurteilungen. Die Verwaltung hält die wiederholte Durchsetzung eines so l-
                                                
2 Die Verwaltung schlägt die Besetzung in EGr. 11 vor, die Stelle bietet jedoch Entwicklungsperspektiven. Für einen belastbaren Kos-
tenvergleich wird EGr. 12 berücksichtigt. 
3 In dieser öffentlichen Beschlussvorlage werden die Anbieter anonymisiert, u.a. aufgrund datenschutzrechtlicher und wettb ewerblicher 
Belange.

- 4 - 
V/0027/2012 
chen Preises für nicht möglich. Er wäre im Übrigen aufgrund der ber ufsspezifischen Beson-
derheiten, z.B. in den technischen Ämtern, auch nicht auf die gesamte Verwaltung zu übertr a-
gen. 
 
1.3 Ergebnis 
 
 Die Darstellung der Vor- und Nachteile des Einsatzes externer Dienstleister bietet in Ziffer 1.1 
vordergründig, jedoch nich t inhaltlich, noch ein ausgewogenes Bild. Spätestens der Koste n-
vergleich führt nach Auffassung der Verwaltung zu einem eindeutigen Vorzug der Besetzung 
mit einem/-r eigenen Mitarbeiter/-in, so dass die Stelle zu entsperren ist. 
 
 
zu 2. 
 
29 
Veränderte gesetzliche Maßgaben zu Quantitäten 
1,00 EGr. S 12 Sachbearbeiter/-in Vormundschaften 
51.140 € Eckwerterhöhung 
 
APRO: Die CDU -Fraktion beantragte, die Stelle einzurichten, aber zunächst zu sperren. Die 
Verwaltung wird gebeten, zum einen zur Vergabe an freie Träger und zum anderen zu 
der Kostenfrage Stellung zu nehmen. Der Antrag wurde einstimmig bei einer Enthaltung 
der Fraktion DIE LINKE angenommen. 
 
 
Ausschlaggebend für den Vorschlag der Verwaltung waren  gesetzliche Veränderungen im Vo r-
mundschaftsrecht, auf die Begründung im Verwaltungsentwurf des Stellenplans 2012 wird verwi e-
sen. Zu den aufgeworfenen Fragen gibt die Verwaltung folgende Antworten: 
 
2.1 Grundsätzliche Hinweise/ Verfahren 
 
 Die Stadt Münster/ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat dem Familiengericht Pers o-
nen und Vereine vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zum Pfleger oder Vormund eignen (§ 53 
Sozialgesetzbuch 8. Buch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII)). Dies ist auch die geübte 
Praxis. Das Familiengericht entscheidet dann im eigenen Ermessen, wobei ehrenamtliche 
Vormunde und Pfleger /-innen Vorrang haben. Sie stehen in Münster jedoch nicht in ausre i-
chender Anzahl für diese Aufgaben zur Verfügung. Ehrenamtlicher Vormunde und Pfleger/ -
innen haben gegenüber der Stadt Münster einen Anspruch auf regelmäßige Beratung und Un-
terstützung. 
 
 Daneben ist die Stadt Münster/ Amt für K inder, Jugendliche und Familien gem. § 1791 c Bü r-
gerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlich verpflichtet, Amtsvormundschaften und Amtspfle gs-
chaften zu übernehmen. Hier erfolgen keine Beschlüsse des Familiengerichts. 
 
 Sofern das Familiengericht eine Vormundscha ft oder Pflegschaft auf die Stadt Münster übe r-
trägt und geeignete Einzelpersonen als ehrenamtliche/ -r Vormund oder Pfleger/ -in zur Verf ü-
gung stehen – vorrangig Verwandte – geht die Stadt Münster mit allen rechtlich zulässigen 
Möglichkeiten dagegen vor. In bestehenden Vormundschaften und Pflegschaften wird die Ent-
lassung daraus beantragt, sofern ehrenamtliche Vormunde und Pfleger/ -innen später ermittelt 
werden können. Die Entscheidung dieser Anträge steht jedoch im Ermessen der Familieng e-
richte. 
 
2.2 Freie Träger 
 
(Rechtsfähige) Vereine können Vormundschaften und Pflegschaften übernehmen. Dazu b e-
darf der Verein einer Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde (Landesjugendamt), die i. d.

- 5 - 
V/0027/2012 
R. abhängig von der Einhaltung fachlicher Standards ist. Derzeit hat der Ca ritas-Verband 
Münster e.V. (CV) eine entsprechende Erlaubnis des Landesjugendamtes, andere freie Träger 
sind auf diesem Gebiet nicht tätig. 
 
Nach den gesetzlichen Änderungen will der CV seinen Personaleinsatz um 0,50 Stelle erh ö-
hen bzw. hat dies bereits ge tan. Damit können dort zukünftig maximal 75 Vormundschaften 
oder Pflegschaften übernommen werden. 
 
2.3 Kostentragung 
 
Weder die Stadt Münster noch Vereine können gem. §§ 1835a Abs. 5, 1836 Abs. 3 BGB von 
Mündeln eine Aufwandsentschädigung oder Vergütung ve rlangen, sofern ein Mündel übe r-
haupt über entsprechende Mittel verfügen sollte. 
 
Als originäre gesetzliche Aufgabe der Jugendhilfe sind die eigenen Tätigkeiten und der Ei n-
satz von freien Trägern daher durch den Träger der Jugendhilfe – der Stadt Münster – zu fi-
nanzieren. Es bestehen keine zweckgebundenen Refinanzierungsmöglichkeiten, es ist auf die 
allgemein (und nicht auskömmlich) den Kommunen zur Verfügung stehe nden Deckungsmittel 
zurückzugreifen. 
 
Der gesetzlichen Änderungen mit der Einführung von F allobergrenzen pro Vollzeitstelle  – 50 
spätestens ab dem 05.07.2012 – zwingen zu einer besseren quantitativen Ausgestaltung, oh-
ne direkt zusätzliche Mittel bereitzustellen.  Bereits seit dem 06.07.2011 gelten qualitative 
Maßgaben, z.B. pflichtige monatliche Kont akte, die nur zum Teil über die Fallobergrenze 
quantitativ abgesichert sind. Sofern durch die vorhandenen Fachkräfte Managementaufgaben 
(Koordinierungsaufgaben, Teilnahme an überörtlichen Gr emien, die Betreuung und Schulung 
ehrenamtlicher Vormunde) wahrgenommen werden, sind die Fallzahlen pro Vollzeitstelle we i-
ter zu reduzieren. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Familiengerichte kontrolliert, um 
zu verhindern, dass auf örtlicher Ebene die gesetzlichen Maßgaben verletzt werden (Organi-
sationshaftung). 
 
2.4 Ergebnis 
 
Die Stadt Münster/ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Jahr  2010 159 Vormund-
schaften/ Pflegschaften geführt (vgl. Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, J ugendliche und 
Familien, S. 105). Seit 2008 sind die Vormundschaften/ Pfl egschaften um 26 Fälle gestiegen, 
dieser Trend wird sich fortsetzen. Dieses Fallvolumen ist in erhebliche Maße nicht delegierbar, 
da die Komplexität und rechtliche Bedeutung der Einzelfälle hoch ist  und Eltern dann regel-
mäßig eine Gesamtleistung aus der Institution „Jugendamt“ erwarten (Leistung und Vormun d-
schaft in einem Amt). 
 
Derzeit sind für Vormundschaften und Pflegschaften 2,50 Stellen vorhanden. Für die benann-
ten 159 Fälle werden nach den gesetzlichen Änderungen 3,18 Stellen ab Inkraf ttreten der 
Fallzahlenobergrenze benötigt. Unter Berücksichtigung der in Ziffer 2.3 b eschriebenen Folgen 
aus qualitativen Maßgaben besteht für das städtische Aufgabenv olumen unter Einhaltung der 
gesetzlich verankerten (Qualitäts-)Standards ein Mehrbedarf i. H. v. 1,00 Stelle. 
 
Die weitere Einbindung freier Träger ist, auch mangels Bereitschaft und entsprechender E r-
laubnisse, nicht möglich, so dass die Besetzung der Stelle durch eine/ -n städtische/-n Mitar-
beiter/-in vorzusehen und der Sperrvermerk aufzuheben ist.

- 6 - 
V/0027/2012 
 
zu 3. 
 
32 
Veränderte gesetzliche Maßgaben zu Quantitäten 
0,50 EGr. 14 Betriebsarzt/-ärztin 
39.720 € Eckwerterhöhung 
 
APRO: Die SPD-Fraktion beantragte, entsprechend der Empfehlung des ASGAf, die Stelle ei n-
zurichten, jedoch mit einem Sperrvermerk zu verse hen. Die Verwaltung wird gebeten, 
zur Möglichkeit und den Kosten einer Vergabe zeitnah zu berichten. Der Antrag wurde 
einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen. 
 
3.1 Vergabe an externe Dienstleister/ Honorarkräfte 
 
 Auch hier ist eine Ver gabe an externe Dienstleister und in einem eng begrenzten Ra hmen 
voraussichtlich auch der Einsatz von Honorarkräften möglich. 
 
Bis zum 31.12.2011 ist die betriebsmedizinische Betreuung des Jobcenters über einen exte r-
nen Dienstleister erfolgt. Im Rahmen der Preisabfragen ( Ziffer 3.3) hat die Verwaltung auch 
Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen -Lippe (LWL) aufgenommen, der als große B e-
hörde für die betriebsmedizinische Betreuung auf einen externen Dienstleister zurückgreift. 
 
Bei Honorarvereinbarungen i st das schleichende Entstehen von Arbeitsverhältnissen zu ve r-
meiden. Die Verwaltung hält es – vorbehaltlich weiterer und endgültiger rechtlicher Prüfung – 
für möglich, einzelne und in sich abgeschlossene betriebsmedizinische Tei lleistungen im 
Rahmen von Honorarvereinbarungen erledigen zu lassen. 
 
 
3.2 Einstellung von Ärzten bei der Stadt Münster 
 
 Die Einstellung von Ärzte n bei der Stadt Münster gestaltet sich vor dem Hintergrund der ge l-
tenden tariflichen Maßgaben als sehr schwierig. 
 
 Zuletzt ist im vergan genen Jahr eine Stelle für eine/ -n Betriebsarzt/-ärztin, u. a. im Ärzt eblatt, 
ausgeschrieben worden. Bis zum Bewerbungsschluss ging keine Bewerbung ein. Lediglich die 
Anfrage einer Betriebsärztin, die im Rahmen einer Honorarvereinbarung einsetzt werden wol l-
te, lag vor. Die Überlegungen zu dieser rechtlichen Ausgestaltung waren zum damaligen Zei t-
punkt noch nicht abgeschlossen. 
 
Danach hat es lediglich eine Initiativbewerbung eines/ -r Betriebsarztes/-ärztin gegeben. Vor 
dem Hintergrund der Etatberatungen ist darauf nicht weiter eingegangen, insbesondere nicht 
die Einstellungsbereitschaft zu den städtischen Konditionen abgefragt worden. 
 
 Die Preisabfragen bei externen Dienstleistern haben weiterhin bestätigt, dass derzeit w enig 
ausgebildete Betriebsärzte zur Verfügung stehen und Einstellungen nur über große finanzielle 
Anreize erfolgen können.

- 7 - 
V/0027/2012 
3.3 Kostenvergleiche 
 
Der Einsatz eine/-r städtischen Mitarbeiters/-in verursacht folgende Kosten: 
  
 Betriebsarzt/-ärztin 
Eingruppierung EGr. 154 
Personalaufwendungen 85.169 € 
Kosten Querschnittsverwaltung (20 %) 17.034 € 
Raumkosten (0,5) 3.073 € 
Büromöbel (1 Arbeitsplatz) 293 € 
Büroverbrauchsmaterialien 1.310 € 
Kommunikation 216 € 
IT-Ausstattung 1.973 € 
Sachaufwendungen 23.899 € 
Gesamt 109.068 € 
Netto-Arbeitszeit (Jahr) 1.660,88 Std. 
Aufwendungen/Std. 65,67 € 
 
Der bisherige Einsatz externer Dienstleister und Kostenabfragen bei weiteren Anbietern, die 
jedoch ein formelles Vergabeverfahren, sofern es notwendig wird, nicht ersetzen, führt zu fo l-
gendem Bild (externe Dienstleister jeweils inkl. Umsatzsteuer): 
  
 Betriebsarzt/-ärztin 
  €/Std. 
städt. Mitarbeiter/-in Kosten 65,67 
Anbieter 15 
Kosten 136,85 
Abweichung +70,98 €/ +108,39 % 
Anbieter 2 
(Einsatz im Jobcenter) 
Kosten (50 % USt.-frei) 90,89 
Abweichung +25,22 €/ +38,40 % 
Anbieter 3 
(u.a. LWL) 
Kosten 82,11 – 105,91 
Abweichung +16,44 €; +40,24 €/ +25,03 %; +61,28 % 
Anbieter 4 
Kosten 113,05 
Abweichung +47,38 €/ +72,15 % 
Anbieter 5 
Kosten 83,30 – 130,90 
Abweichung +17,63 €; +65,23 €/ +26,85 %; +99,33 % 
Anbieter 6 
Kosten 
es erfolgte kein Rückruf zu Preisen etc. 
Abweichung 
Anbieter 7 
(Honorarkraft) 
Kosten 69,12 
Abweichung +3,45 €/ +5,25 % 
                                                
4 Die Verwaltung schlägt die Besetzung in EGr. 14 vor. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation bei Betriebsärzten ist sicher ein höheres 
Gehalt zu bieten. Für einen belastbaren Kostenvergleich wird EGr. 15 berücksichtigt. 
5 In dieser öffentlichen Beschlussvorlage werden die Anbieter anonymisiert, u.a. aufgrund datenschutzrechtlicher und wettb ewerblicher 
Belange.

- 8 - 
V/0027/2012 
 
 Hinweise 
 
Anbieter 3: Bei Übernahme von Präventionsaufgaben ergeben sich die höheren Stunde n-
kosten. Der LWL rec hnet zur anstehenden Vertragsverlängerung mit steige n-
den Preisen. 
 
Anbieter 4: Preise ohne Vorsorgeuntersuchungen; Vorsorgeuntersuchungen werden pro 
Einzelfall mit 110,00 € berechnet. 
 
Anbieter 5: Der Anbieter ist an einer weitergehenden Kooperation intere ssiert, um Syne r-
gien schöpfen zu können. Dies wäre ggf. auf eine vertragliche Grundlage zu 
stellen und ist nach Ansicht der Verwaltung eher mittelfristig denkbar. 
 
3.4 Ergebnis 
 
 Zur Vor- und Nachteilsabwägung verweist die Verwaltung grundsätzlich auf die Begründung 
zu Ziffer 1. Hier sind die Vorteile jedoch um die Umgehung der in Ziffer 3.2 b eschriebenen 
Einstellungsschwierigkeiten zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund schwächt sich auch der 
Nachteil des höheren Preises ab. 
 
 Die Verwaltung schlägt daher vor , den Sperrvermerk aufzuheben, die „Besetzung“ jedoch o f-
fen und parallel in allen Alternativen, aber mit der folgenden Priorisierung zu betreiben: 
 
1. Einstellung eines/-r städtischen Mitarbeiters/-in 
 
2. Vergabe an externen Dienstleister, bedarfsweise Abs chluss einer Honorarvereinba-
rung 
 
Die Prüfung der Möglichkeit zu Kooperationen wird in die Umsetzungsmaßnahmen zu den 
Konsolidierungsvorgaben 2011 ff (Säule 1: Kooperationen bzw. interkommunale Zusamme n-
arbeit) aufgenommen. 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

17.01.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0027/2012
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37