AN/0071/2021
Wohnungsbau Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (Die Linke BV5)
2275 Zeichen
Bezirksvertretung Nippes Markus Frank Florastr.61 50733 Köln Mobil: 0172/6646315 Mail: linkebvnippes@web.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2021 AN/0071/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Wohnungsbau Nippes - Antrag der Linken - Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, der Einzelmandatsträger von DIE LINKE. stellt folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 28.01.202 1 und bittet Sie, diesen auf die Tagesordnung zu setzten. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste mit ungenutzten städtischen Grundstücken für den Stadtbezirk Nippes zu erstellen und dabei aufzulisten, ob diese schon versiegelt sind. Die Stadtverwaltung sollte prüfen, an welchen Standorten sozialer und anderer preisgedämpfter Wohnungsbau, insbesondere auf versiegelten Flächen möglich ist. Begründung: Seit Jahren werden in Köln zu wenige Wohnungen gebaut. So sind in den Jahren 2016 bis 2018 im Durchschnitt in Köln nur 3142 Wohnungen gebaut worden. Dagegen liegt der geschätzte bedarf bei 6888 Wohnungen im Jahr. Es fehlen vor allem bezahlbare Wohnungen. Nach einer Studie der Hans Böckler Stiftung fehlen mindestens 86 000 Wohnungen mit einer günstigen Miete in Köln. Auch in im Stadtbezirk Nippes fehlen Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Henriette Reker Neusser Str. 450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln - 2 - preisgünstige Wohnungen. Deshalb ist es erforderlich ungenutzte städtische Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu identifizieren und nach sozialen und ökologischen Kriterien an kommunale und gemeinnützige Träger zu vergeben. gez. Markus W. Frank Studie Hans Böckler Stiftung: https://www.boeckler.de/download-proxy-for-faust/download- pdf?url=http%3A%2F%2F217.89.182.78%3A451%2Fabfrage_digi.fau%2Fp_fofoe_WP_063_20 18.pdf%3Fprj%3Dhbs-abfrage%26ab_dm%3D1%26ab_zeig%3D8054%26ab_diginr%3D8483 Studie des Institut der Deutschen Wirtschaft: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2020/IW- Report_2020_ILS_IW_Baulandpotenziale_NRW.pdff
Sachstandsbericht BV
2016 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/15/152 Vorlagen-Nummer AN/0071/2021 Stand: 03.08.2023 Sachstandsbericht Wohnungsbau Nippes - Antrag der Linken -Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste mit ungenutzten städtischen Grundstücken für den Stadtbezirk Nippes zu erstellen und dabei aufzulisten, ob diese schon versiegelt sind. Die Stadtverwaltung sollte prüfen, an welchen Standorten sozialer und anderer preisgedämpfter Wohnungsbau, insbesondere auf versiegelten Flächen, möglich ist. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Mit der Stellungnahme Ds.Nr. 0824/2021 in gleicher Sitzung hat die Verwaltung bereits die Liste der ungenutzten städtischen Grundstücke vorgelegt und festgehalten, dass für das ein- zige in Frage kommende Grundstück bereits die Entwicklung einer sozialen Einrichtung inklu- sive Wohnen in Planung ist. Im Rahmen des Wohnungsbauprogramms sind aktuell die Flächen „Simonskaul“ (Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan Ds.Nr. 0899/2023) und „Am Bilderstöckchen“ (Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Ds.Nr. 3166/2022) in der Entwicklung, hierüber werden perspekti- visch rund 190 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Im bereits nahezu realisierten Baugebiet „Clouth-Gelände“ (Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Ds.Nr. 1622/2009) sind rund 400 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung entstanden. Es ist davon auszugehen, dass weiterer öffentlich geförderter Wohnungsbau auf Flächen des Wohnungsbauprogramms, ggf. über den Ankauf von Miet- und Belegrechtsbindungen, im Kontext von Innenentwicklungen (z.B. Abriss/ Neubau) und perspektivisch auf Potenzialflä- chen der Regionalplanneuaufstellung entstehen wird. Die Flächen aus dem Wohnungsbau- programm und der Regionalplanung beinhalten auch teils aktuell versiegelte bzw. baulich min- dergenutzte Flächen und können erst nach Schaffung von Planungsrecht sukzessiv umge- setzt werden. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0071/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Die Linke)
- Datum
- 14.01.2021
- Erstellt
- 13.01.2021 12:27