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AN/0071/2021

Wohnungsbau Nippes

Antrag nach § 3 BV5 (Die Linke) 14.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (Die Linke BV5)

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV5)

2275 Zeichen

Bezirksvertretung Nippes 
 
Markus Frank 
Florastr.61 
50733 Köln 
Mobil: 0172/6646315 
Mail: linkebvnippes@web.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.01.2021 
AN/0071/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Wohnungsbau Nippes 
- Antrag der Linken - 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
der Einzelmandatsträger von DIE LINKE. stellt folgenden Antrag für die Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes am 28.01.202 1 und bittet Sie, diesen auf die Tagesordnung zu 
setzten. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste mit ungenutzten städtischen Grundstücken für 
den Stadtbezirk Nippes zu erstellen und dabei aufzulisten, ob diese schon versiegelt 
sind. Die Stadtverwaltung sollte prüfen, an welchen Standorten sozialer und anderer 
preisgedämpfter Wohnungsbau, insbesondere auf versiegelten Flächen möglich ist. 
 
Begründung:  
 
Seit Jahren werden in Köln zu wenige Wohnungen gebaut. So sind in den Jahren 2016  
bis 2018 im Durchschnitt in Köln nur 3142 Wohnungen gebaut worden. Dagegen liegt 
der geschätzte bedarf bei 6888 Wohnungen im Jahr. Es fehlen vor allem bezahlbare 
Wohnungen. Nach einer Studie der Hans Böckler Stiftung fehlen mindestens 86 000 
Wohnungen  mit einer günstigen Miete in Köln.  Auch in im Stadtbezirk Nippes fehlen 
Frau Bezirksbürgermeisterin   Frau Oberbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert    Henriette Reker 
Neusser Str. 450    Hist. Rathaus 
50733 Köln     50667 Köln

- 2 - 
preisgünstige Wohnungen. Deshalb ist es erforderlich ungenutzte städtische 
Grundstücke im Stadtbezirk Nippes zu identifizieren und nach sozialen und 
ökologischen Kriterien an kommunale und gemeinnützige Träger zu vergeben. 
 
 
 
gez.  Markus W. Frank 
 
 
 
 
 
Studie Hans Böckler Stiftung: 
https://www.boeckler.de/download-proxy-for-faust/download-
pdf?url=http%3A%2F%2F217.89.182.78%3A451%2Fabfrage_digi.fau%2Fp_fofoe_WP_063_20
18.pdf%3Fprj%3Dhbs-abfrage%26ab_dm%3D1%26ab_zeig%3D8054%26ab_diginr%3D8483 
 
Studie des Institut der Deutschen Wirtschaft: 
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2020/IW-
Report_2020_ILS_IW_Baulandpotenziale_NRW.pdff

Sachstandsbericht BV

2016 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0071/2021
Stand: 03.08.2023 
Sachstandsbericht  
Wohnungsbau Nippes 
- Antrag der Linken -Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste mit ungenutzten städtischen Grundstücken für den 
Stadtbezirk Nippes zu erstellen und dabei aufzulisten, ob diese schon versiegelt sind. Die 
Stadtverwaltung sollte prüfen, an welchen Standorten sozialer und anderer preisgedämpfter 
Wohnungsbau, insbesondere auf versiegelten Flächen, möglich ist. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   X erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit der Stellungnahme Ds.Nr. 0824/2021 in gleicher Sitzung hat die Verwaltung bereits die 
Liste der ungenutzten städtischen Grundstücke vorgelegt und festgehalten, dass für das ein-
zige in Frage kommende Grundstück bereits die Entwicklung einer sozialen Einrichtung inklu-
sive Wohnen in Planung ist.  
Im Rahmen des Wohnungsbauprogramms sind aktuell die Flächen „Simonskaul“ (Satzungs-
beschluss zum Bebauungsplan Ds.Nr. 0899/2023) und „Am Bilderstöckchen“ (Einleitung des 
Bebauungsplanverfahrens Ds.Nr. 3166/2022) in der Entwicklung, hierüber werden perspekti-
visch rund 190 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Im bereits nahezu realisierten 
Baugebiet „Clouth-Gelände“ (Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Ds.Nr. 1622/2009) sind 
rund 400 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung entstanden.  
Es ist davon auszugehen, dass weiterer öffentlich geförderter Wohnungsbau auf Flächen des 
Wohnungsbauprogramms, ggf. über den Ankauf von Miet- und Belegrechtsbindungen, im 
Kontext von Innenentwicklungen (z.B. Abriss/ Neubau) und perspektivisch auf Potenzialflä-
chen der Regionalplanneuaufstellung entstehen wird. Die Flächen aus dem Wohnungsbau-
programm und der Regionalplanung beinhalten auch teils aktuell versiegelte bzw. baulich min-
dergenutzte Flächen und können erst nach Schaffung von Planungsrecht sukzessiv umge-
setzt werden. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0071/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Die Linke)
Datum
14.01.2021
Erstellt
13.01.2021 12:27