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A-W/0022/2024

Sammelbehälter für Hundekotbeutel am Theresiengrund/Obstwiese

Antrag an die BV West 06.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 23.01.2025, TOP 8.4

Stellungnahme A-W-0022-2024

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Ansehen

Originalantrag

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Stellungnahme A-W-0022-2024

9198 Zeichen

A-w r eo J2 1 ;zoi '-f 
67.40.0105 
Frau Stöckel · 
13.01.2025 
6873 
Bezirksvertretung Münster-West 
über Herrn Stadtrat Minas 
STADT MÜNSTER· 
1 3. JAN. 2025 ,,. b Amt für BOrger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
Rückmeldung zur Anfrage an die Verwaltung durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grü­ 
nen vom 05.03.2024, Antrag A-W/0022/2024 
Sanimelbehälter für Hundekotbeutel am Theresiengrund/Obstwiese 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung Münster­ 
West in Ihrer Sitzung am 23.01.2025 zu oben aufgeführtem Antrag wie folgt zu informieren: 
In dem von Ihnen genannten Bereich befinden sich Grundstücke in privatem Besitz, Ver­ 
kehrsgrün sowie die benannte Ausgleichsfläche mit der Obstwiese in Zuständigkeit des Am­ 
·tes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. 
Bei einem „Samrnelbehälter für Hundekotbeutel" handelt es sich in Münster stets um einen 
regulären Abfallbehälter. Ein Aufstellen von Abfallbehältern ist lediglich in öffentlichen Grün­ 
anlagen vorgesehen bzw. umsetzbar und aufgrund der Verkehrssicherurigspflicht grundsätz­ 
lich nicht im Verkehrsraum bzw. Verkehrsgrün als auch grundsätzlich nicht in der freien 
Landschaft. 
Hinzu kommt, dass wegen der zu erwartenden Mehrkosten für Anschaffung und Unterhal­ 
tung sowie der finanziellen und personellen Kapazitäten derzeit keine weiteren Abfallbehälter 
installiert werden, da kein zusätzliches Budget oder personelle Ressourcen zur Erweiterung 
des Ausstattungsangebotes zur Verfügung stehen. 
Aus den oben genannten Gründen können wir Ihrem Wunsch nach einem zusätzlichen Ab­ 
fallbehälter in dem genannten Bereich leider nicht entsprechen. Im 'Grundsatz ist jeder*r 
Hundehalter*in dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Tieres aufzunehmen und 
fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt unabhängig davon, wo sich die nächstgelegene Entsor­ 
gungsmöglichkeit befindet. 
Wir verweisen ergänzend auf unsere Stellungnahme zum Antrag A-W/0011/2022 „Müllent­ 
sorgungsmöglichkeit für Hundebesitzer an der Straße Theresiengrund" vom 03.05.2022. An 
der Situation hat sich seither nichts verändert. Allgemeine und weiterführende .Informationen 
für Hundehalter*innen haben wir im Jahr 2023 in einem Flyer zusammengestellt. Dieser liegt 
in öffentlichen Stellen aus und wird bei Neuanmeldung von Hunden den Haltenden zuge­ 
stellt. Er kann auch an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden, die sich mit entspre­ 
chenden Anliegen an die Bezirksvertretung wenden. Der Inhalt wird entsprechend auch über 
unsere Homepage kommuniziert. , 
Im Auftrag 
gez 
R. Stöckel

'K ontakt Alles was Recht ist ... 
Weitere Informationen der Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit 
Tel. 0251/492- 6741 
Ordnungsamt 
Tel.0251 /492- 3221 
Bei Problemen 
Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Münster 
Tel.0251/492- 1111 
Montag: 7.30 -21.30 Uhr 
Dienstag bis Donnerstag: 7.30- 23.00 Uhr 
Freitag und Samstag: 7.30 - 1 .00 Uhr 
kod@stadt-muenster.de 
Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Ordnungsamt 
überarbeitete Fassung 2023 
Auflage: 5.000 Exemplare 
Klimaneutral gedruckt 
Bildnachweise: Covermotiv O Jametlene Reskp / unsplash.com, ,.Alles was Recht ist. .. ~ O istodc.com, 
restlicheMotiveCIStatt:Miinster. 
Was erlaubt ist und was nicht, regelt in Münster das 
Landeshundegesetz NRW sowie ergänzend die kommunale 
Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung. 
-- L _, .,_ 
t"~ ,r 
\ ~ 
• Innerhalb der Stadt Münste, sind Hunde generell an der Leine 
zu führen. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind 
an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen 
und ein beißverhindernder Maulkorb ist anzulegen. 
• Ausgenommen von der Leinenpflicht sind lediglich Bereiche 
· des Stadtparks Wienburg und des Kanalufers, der Bereich des 
westlichen, ,,neuen" Aasees (ausgenommen Kiesekampbusch) 
sowie westlich der Torrninbrücke. Kann nicht gewährleistet wer­ 
den, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht, sind Hunde jedoch 
auch in diesen Beieichen anzuleinen. 
• Hunde dürfen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht 
ohne Aufsieh! gelassen werden. Sie sind so zu führen, dass sie nie­ 
manden gefährden oder belästigen. Zum Schutz von Wasservogel­ 
arten und bodenbrütenden Vögeln können Biotope, Wasser- und 
Uferflächen als Schutzzonen gekennzeichnet werden. In diesen 
Bereichen ist besonders auf die Hunde zu achten. 
• Ein generelles Betretungsverbot für Hunde gilt auf Kinderspiel­ 
. plätzen, auf Schulhöfen und Sportanlagen, in Schwimmbädern 
und auf den Wochenmärkten. 
• Hunde dürfen die Gehwege, Fußgängerzonen, Grün- oder Spiel­ 
flächen und Baumscheiben im Straßer-raurn nich• beschmutzen. 
Verschmutzungen sind von der tiundeführenden Person unver­ 
züglich zu beseitigen. Wer Hundekot einfach liegen lässt, riskiert 
ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro. Im Wiederholungsfall kön­ 
nen Bußgelder bis zu 150 Euro verhängt werden. 
• Werden liu.nde auf Grundstuckcn außerhalb von Zwingern frei 
-gehalten, ist dafür zu sorgen, dass sie Einfriedungen nicht über­ 
springen oder das Grundstück nicht ohne Aufsicht verlassen 
können.

Generelle Information zur 
Situation in Münster 
In Münster gibt es derzeit etwa 12.200 gemeldete Hunde (Stand 
Oktober 2022). Sie halten Besitzer*innen aufTrab, vertreiben Ein­ 
samkeit, erleichtern Kontakte- und hinterlassen Haufen und Urin. 
Rund 300 g Kot produziert der Durchschnittshund täglich - auch 
in Münster. So kommen pro Tag statistisch 3,6 Tonnen Hundekot 
zusammen, die Hinterlassenschaften der zahlreichen Hunde von 
Besucher*innen der Stadt noch nicht mitgerechnet. 
Probleme mit Hunden 
Gemäß Ratsbeschluss wurden seit 2013 ca. 80 Hundekotbeutel­ 
spender aufgestellt. Die Standorte wurden unter Abwägung ver­ 
schiedener Faktoren nur in zusammenhängenden, öffentlichen 
Grünanlagen, welche durch Hundehalter=innen besonders stark 
besucht werden, ausgewählt. 
Die dafür erforderlichen Investitionen sowie die laufenden Kosten 
für den Betrieb und die Unterhaltung stellen einen zusätzlichen, 
kostenlosen Bürgerservice dar, der aus dem laufenden Budget der 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und des Amtes für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, also unabhängig von 
der Hundesteuer, finanziert wird. Eine 
Erweiterung mit zusätzlichen 
Beutelspendern ist zurzeit 
nicht vorgesehen. 
Nicht selten landet das unappetitliche Produkt des natürlichen 
Bedürfnisses auf Gehwegen, Wiesen, Spielplätzen, Baumscheiben 
oder in Vorgärten. Wer versehentlich in ein Häufchen tritt, riskiert 
nicht nur Rutschgefahr, sondern nimmt auch das übelstinkende 
Andenken mit nach Hause. Alle Hundebesltzer=innen sind dafür 
verantwortlich, dass sich niemand durch die Hinterlassenschaften · 
ihres Tieres belästigt fühlt. 
Lösungsansätze Hundekotbeutel na klar! 
Hundekot und -urin sind kein Dünger, sondern schaden 
den Pflanzen und verunreinigen Böden und Gewässer. Wei­ 
terhin birgt der Kot gesundheitliche Risiken. Es tummeln 
sich dort nicht selten Würmer und auch gefährliche Bakte- 
••• - - - ·- rien und andere Keime. 
Infizierte Haustiere können bei Kontakt andere Hunde oder ihre 
Besitzer*innen mit Erregern anstecken, die schwere Krankheiten 
verursachen können. Kinder und immungeschwächte Menschen 
sind besonders gefährdet. · 
Hundekot auf Gehwegen und am Wegesrand ist ein Reizthema. 
Leider gibt es immer wieder Menschen, die Hunde hassen und 
deren Aversion so weit geht, dass sie Giftköder auslegen, um Hun­ 
den zu schaden. Nicht selten endet das für den Hund tödlich. 
Das beste Mittel, um Konflikte zu verhindern, sind gut erzogene 
Hunde und pflichtbewusste Hundehalter*innen.Je weniger Hun­ 
dehäufchen herumliegen, umso entspannter wird das Miteinander 
von Hundehalter=Innen und Hundeskeptiker*innen. 
Wer mit dem Hund vor die Tür geht, sollte daher nicht nur die 
Leine, sondern auch Tüten mitnehmen. In größeren, geschlosse­ 
nen Grünanlagen stellt die Stadt Münster als freiwillige Service­ 
leistung an ca. 80 Stellen Hundekotbeutel kostenlos zur Verfü­ 
gung. 
Wichtig. Der Beutel mit dem Hundehaufen gehört aufgrund 
der Keimbelastung immer in den Restabfall. Dies gilt auch 
für die als biologisch abbaubar gekennzeichneten Folien­ 
beutel, welche ansonsten für die städtischen Kompostier­ 
betriebe, Gärtner*innen, Forstarbeiter*innen und Abfall­ 
wirtschaftsbetriebe verschiedene Probleme verursachen. 
Sollten Sie öffentliche Abfallbehälter zur Entsorgung nutzen, 
muss die Tüte aus hygienischen Gründen stets fest verknotet 
werden. •• 
:.,___, . Auf beliebten Spazierstrecken für Hundehalter*imen steht nicht 
überall ein Abfallbehälter zur Verfügung. Wem das Mitführen des 
gefüllten Beutels lästig ist, der kann bis zum nächsten Abfallbe­ 
hälter auf spezielles Zubehör zurückgreifen: Geruchssichere Boxen 
am Gürtel, Kotbeutel-Tragehilfen an Halsbändern oder Leine. 
Da Hunde Gewohnheitstiere sind, kann man sie durchaus an einen 
festen Platz zur Erledigung der Geschäfte gewöhnen. Nicht der 
Hund wählt diesen Platz, sondern der oder die Hundeführende. 
Je eher eine konsequente Erziehung auch in diesem Punkt beginnt, 
desto besser. Zahlreiche Hundeschulen vermitteln hierzu viel 
Wissenswertes.

Originalantrag

1440 Zeichen

A-W/002212024 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER . 
Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90 
DIE GRÜNEN 
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 
Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
5. März 2024 
STADT MÜNSTER 
-6. MRZ. 2024 
Amt für !30rgiär- u. Ratsservloe 
Bezirksverwaltung W~ 
Sammelbehätter für Hu~~ekotbeutel am Theresi.engrund/Obstwiese 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob am Theresiengrund, Ecke Obstwiese, Sammelbehälter für 
gebrauchte Hundekotbeutel im öffentlichen Bereich aufgestellt werden können und wie ein 
Entsorgungskonzept für diese Behälter gestaltet werden kann. 
Begründung: 
Im genannten Bereich werden täglich zahlreiche Hunde ausgeführt. Um das bislang erfreulich vorbildliche 
Verhalten der Halter*innen weiter zu unterstützen und den Ackerrain frei von Hundekot zu halten, wäre es 
daher sinnvoll, deren Wunsch nach einem entsprechenden Sammelbehälter nachzukommen und diesen 
beispielsweise wöchentlich leeren zu lassen. 
Gezeichnet: 
Für die Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Anke Pallas, Fraktionssprecherin 
Kai Bleker 
· Karina Kuschewski 
Martina Vossen 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West 
Grünes Zentrum • Windthorststr. 7 • 48143 Münster 
-a 0251-8995810 • ,!il; 0251-8995815 
r,/J bv-west@gruene-muenster.de 
https://www.gruene-muenster.de 
- 1/1 -

Beratungsverlauf (1)

23.01.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Windthorststraße 7
  • Theresiengrund

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Details

Aktenzeichen
A-W/0022/2024
Typ
Antrag an die BV West
Datum
06.03.2024
Erstellt
06.03.2024 10:33