A-W/0022/2024
Sammelbehälter für Hundekotbeutel am Theresiengrund/Obstwiese
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Stellungnahme A-W-0022-2024
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A-w r eo J2 1 ;zoi '-f 67.40.0105 Frau Stöckel · 13.01.2025 6873 Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Minas STADT MÜNSTER· 1 3. JAN. 2025 ,,. b Amt für BOrger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West Rückmeldung zur Anfrage an die Verwaltung durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grü nen vom 05.03.2024, Antrag A-W/0022/2024 Sanimelbehälter für Hundekotbeutel am Theresiengrund/Obstwiese Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung Münster West in Ihrer Sitzung am 23.01.2025 zu oben aufgeführtem Antrag wie folgt zu informieren: In dem von Ihnen genannten Bereich befinden sich Grundstücke in privatem Besitz, Ver kehrsgrün sowie die benannte Ausgleichsfläche mit der Obstwiese in Zuständigkeit des Am ·tes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Bei einem „Samrnelbehälter für Hundekotbeutel" handelt es sich in Münster stets um einen regulären Abfallbehälter. Ein Aufstellen von Abfallbehältern ist lediglich in öffentlichen Grün anlagen vorgesehen bzw. umsetzbar und aufgrund der Verkehrssicherurigspflicht grundsätz lich nicht im Verkehrsraum bzw. Verkehrsgrün als auch grundsätzlich nicht in der freien Landschaft. Hinzu kommt, dass wegen der zu erwartenden Mehrkosten für Anschaffung und Unterhal tung sowie der finanziellen und personellen Kapazitäten derzeit keine weiteren Abfallbehälter installiert werden, da kein zusätzliches Budget oder personelle Ressourcen zur Erweiterung des Ausstattungsangebotes zur Verfügung stehen. Aus den oben genannten Gründen können wir Ihrem Wunsch nach einem zusätzlichen Ab fallbehälter in dem genannten Bereich leider nicht entsprechen. Im 'Grundsatz ist jeder*r Hundehalter*in dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Tieres aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt unabhängig davon, wo sich die nächstgelegene Entsor gungsmöglichkeit befindet. Wir verweisen ergänzend auf unsere Stellungnahme zum Antrag A-W/0011/2022 „Müllent sorgungsmöglichkeit für Hundebesitzer an der Straße Theresiengrund" vom 03.05.2022. An der Situation hat sich seither nichts verändert. Allgemeine und weiterführende .Informationen für Hundehalter*innen haben wir im Jahr 2023 in einem Flyer zusammengestellt. Dieser liegt in öffentlichen Stellen aus und wird bei Neuanmeldung von Hunden den Haltenden zuge stellt. Er kann auch an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden, die sich mit entspre chenden Anliegen an die Bezirksvertretung wenden. Der Inhalt wird entsprechend auch über unsere Homepage kommuniziert. , Im Auftrag gez R. Stöckel 'K ontakt Alles was Recht ist ... Weitere Informationen der Stadt Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Tel. 0251/492- 6741 Ordnungsamt Tel.0251 /492- 3221 Bei Problemen Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Münster Tel.0251/492- 1111 Montag: 7.30 -21.30 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 7.30- 23.00 Uhr Freitag und Samstag: 7.30 - 1 .00 Uhr kod@stadt-muenster.de Impressum Herausgeberin Stadt Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Ordnungsamt überarbeitete Fassung 2023 Auflage: 5.000 Exemplare Klimaneutral gedruckt Bildnachweise: Covermotiv O Jametlene Reskp / unsplash.com, ,.Alles was Recht ist. .. ~ O istodc.com, restlicheMotiveCIStatt:Miinster. Was erlaubt ist und was nicht, regelt in Münster das Landeshundegesetz NRW sowie ergänzend die kommunale Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung. -- L _, .,_ t"~ ,r \ ~ • Innerhalb der Stadt Münste, sind Hunde generell an der Leine zu führen. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen und ein beißverhindernder Maulkorb ist anzulegen. • Ausgenommen von der Leinenpflicht sind lediglich Bereiche · des Stadtparks Wienburg und des Kanalufers, der Bereich des westlichen, ,,neuen" Aasees (ausgenommen Kiesekampbusch) sowie westlich der Torrninbrücke. Kann nicht gewährleistet wer den, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht, sind Hunde jedoch auch in diesen Beieichen anzuleinen. • Hunde dürfen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht ohne Aufsieh! gelassen werden. Sie sind so zu führen, dass sie nie manden gefährden oder belästigen. Zum Schutz von Wasservogel arten und bodenbrütenden Vögeln können Biotope, Wasser- und Uferflächen als Schutzzonen gekennzeichnet werden. In diesen Bereichen ist besonders auf die Hunde zu achten. • Ein generelles Betretungsverbot für Hunde gilt auf Kinderspiel . plätzen, auf Schulhöfen und Sportanlagen, in Schwimmbädern und auf den Wochenmärkten. • Hunde dürfen die Gehwege, Fußgängerzonen, Grün- oder Spiel flächen und Baumscheiben im Straßer-raurn nich• beschmutzen. Verschmutzungen sind von der tiundeführenden Person unver züglich zu beseitigen. Wer Hundekot einfach liegen lässt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro. Im Wiederholungsfall kön nen Bußgelder bis zu 150 Euro verhängt werden. • Werden liu.nde auf Grundstuckcn außerhalb von Zwingern frei -gehalten, ist dafür zu sorgen, dass sie Einfriedungen nicht über springen oder das Grundstück nicht ohne Aufsicht verlassen können. Generelle Information zur Situation in Münster In Münster gibt es derzeit etwa 12.200 gemeldete Hunde (Stand Oktober 2022). Sie halten Besitzer*innen aufTrab, vertreiben Ein samkeit, erleichtern Kontakte- und hinterlassen Haufen und Urin. Rund 300 g Kot produziert der Durchschnittshund täglich - auch in Münster. So kommen pro Tag statistisch 3,6 Tonnen Hundekot zusammen, die Hinterlassenschaften der zahlreichen Hunde von Besucher*innen der Stadt noch nicht mitgerechnet. Probleme mit Hunden Gemäß Ratsbeschluss wurden seit 2013 ca. 80 Hundekotbeutel spender aufgestellt. Die Standorte wurden unter Abwägung ver schiedener Faktoren nur in zusammenhängenden, öffentlichen Grünanlagen, welche durch Hundehalter=innen besonders stark besucht werden, ausgewählt. Die dafür erforderlichen Investitionen sowie die laufenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung stellen einen zusätzlichen, kostenlosen Bürgerservice dar, der aus dem laufenden Budget der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, also unabhängig von der Hundesteuer, finanziert wird. Eine Erweiterung mit zusätzlichen Beutelspendern ist zurzeit nicht vorgesehen. Nicht selten landet das unappetitliche Produkt des natürlichen Bedürfnisses auf Gehwegen, Wiesen, Spielplätzen, Baumscheiben oder in Vorgärten. Wer versehentlich in ein Häufchen tritt, riskiert nicht nur Rutschgefahr, sondern nimmt auch das übelstinkende Andenken mit nach Hause. Alle Hundebesltzer=innen sind dafür verantwortlich, dass sich niemand durch die Hinterlassenschaften · ihres Tieres belästigt fühlt. Lösungsansätze Hundekotbeutel na klar! Hundekot und -urin sind kein Dünger, sondern schaden den Pflanzen und verunreinigen Böden und Gewässer. Wei terhin birgt der Kot gesundheitliche Risiken. Es tummeln sich dort nicht selten Würmer und auch gefährliche Bakte- ••• - - - ·- rien und andere Keime. Infizierte Haustiere können bei Kontakt andere Hunde oder ihre Besitzer*innen mit Erregern anstecken, die schwere Krankheiten verursachen können. Kinder und immungeschwächte Menschen sind besonders gefährdet. · Hundekot auf Gehwegen und am Wegesrand ist ein Reizthema. Leider gibt es immer wieder Menschen, die Hunde hassen und deren Aversion so weit geht, dass sie Giftköder auslegen, um Hun den zu schaden. Nicht selten endet das für den Hund tödlich. Das beste Mittel, um Konflikte zu verhindern, sind gut erzogene Hunde und pflichtbewusste Hundehalter*innen.Je weniger Hun dehäufchen herumliegen, umso entspannter wird das Miteinander von Hundehalter=Innen und Hundeskeptiker*innen. Wer mit dem Hund vor die Tür geht, sollte daher nicht nur die Leine, sondern auch Tüten mitnehmen. In größeren, geschlosse nen Grünanlagen stellt die Stadt Münster als freiwillige Service leistung an ca. 80 Stellen Hundekotbeutel kostenlos zur Verfü gung. Wichtig. Der Beutel mit dem Hundehaufen gehört aufgrund der Keimbelastung immer in den Restabfall. Dies gilt auch für die als biologisch abbaubar gekennzeichneten Folien beutel, welche ansonsten für die städtischen Kompostier betriebe, Gärtner*innen, Forstarbeiter*innen und Abfall wirtschaftsbetriebe verschiedene Probleme verursachen. Sollten Sie öffentliche Abfallbehälter zur Entsorgung nutzen, muss die Tüte aus hygienischen Gründen stets fest verknotet werden. •• :.,___, . Auf beliebten Spazierstrecken für Hundehalter*imen steht nicht überall ein Abfallbehälter zur Verfügung. Wem das Mitführen des gefüllten Beutels lästig ist, der kann bis zum nächsten Abfallbe hälter auf spezielles Zubehör zurückgreifen: Geruchssichere Boxen am Gürtel, Kotbeutel-Tragehilfen an Halsbändern oder Leine. Da Hunde Gewohnheitstiere sind, kann man sie durchaus an einen festen Platz zur Erledigung der Geschäfte gewöhnen. Nicht der Hund wählt diesen Platz, sondern der oder die Hundeführende. Je eher eine konsequente Erziehung auch in diesem Punkt beginnt, desto besser. Zahlreiche Hundeschulen vermitteln hierzu viel Wissenswertes.
Originalantrag
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A-W/002212024 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER . Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster 5. März 2024 STADT MÜNSTER -6. MRZ. 2024 Amt für !30rgiär- u. Ratsservloe Bezirksverwaltung W~ Sammelbehätter für Hu~~ekotbeutel am Theresi.engrund/Obstwiese Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob am Theresiengrund, Ecke Obstwiese, Sammelbehälter für gebrauchte Hundekotbeutel im öffentlichen Bereich aufgestellt werden können und wie ein Entsorgungskonzept für diese Behälter gestaltet werden kann. Begründung: Im genannten Bereich werden täglich zahlreiche Hunde ausgeführt. Um das bislang erfreulich vorbildliche Verhalten der Halter*innen weiter zu unterstützen und den Ackerrain frei von Hundekot zu halten, wäre es daher sinnvoll, deren Wunsch nach einem entsprechenden Sammelbehälter nachzukommen und diesen beispielsweise wöchentlich leeren zu lassen. Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker · Karina Kuschewski Martina Vossen Dr. Hedwig Wening Josef Freitag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West Grünes Zentrum • Windthorststr. 7 • 48143 Münster -a 0251-8995810 • ,!il; 0251-8995815 r,/J bv-west@gruene-muenster.de https://www.gruene-muenster.de - 1/1 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Windthorststraße 7
- Theresiengrund
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0022/2024
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 06.03.2024
- Erstellt
- 06.03.2024 10:33