Offenlage Bebauungsplan-Entwurf 76403/02 Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil
Mitteilung Ausschuss 1526/2023 vom 15.05.2023
Stand: Am 13.06.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 3 Textliche Festsetzungen
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1/14 A N L A G E 3 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 76403/02 Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil gemäß § 3 Abs. 2 BauGB I. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 - 3 BauGB 1. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung 1.1. Ausschluss von Ausnahmen oder deren Umwandlung in allgemeine Zulässigkeit (§ 1 Abs. 6 BauNVO) Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im allgemeinen Wohngebiet (WA) ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 1.2. Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO) a) Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die Bebauung im allgem einen Wohngebiet (WA) Gebäu dehöhen gemäß Planeintrag als Höchstgrenzen festgesetzt. Als oberer Bezugspunkt gilt bei Gebäuden mit Flachdächern die Oberkante der Attika (Hauptgesimshöhe). b) Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen durch untergeordnete Bauteile oder bauliche Anlagen - z.B. Antennen, Aufzugsüberfahrten, Kamine, Lüftungseinrichtungen, Oberlichter - auf den baulich zugeordneten Dachflächen überschritten werd en. Das höchstzulässige Maß der Überschreitungen beträgt für zweigeschossige Gebäude 1,00 m in der Höhe. Für die drei- und viergeschossigen Gebäude beträgt das höchstzulässige Maß der Überschreitung 2,00 m in der Höhe. Der Flächenanteil der Überschreitunge n je Dachfläche darf insgesamt 30% nicht übersteigen. Die Dachaufbauten mit Ausnahme von Treppenhäusern müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante des jeweiligen zugeordneten Geschosses zurücktreten. Solarenergetische Anlagen dürfen auf mehr als 30 % je Dachfläche die festgesetzte Gebäudehöhe um max. 1 m überschreiten c) Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die Bebauung im allgemeinen Wohngebiet (WA) folgende Traufhöhen (TH) als Höchstgrenzen festgesetzt: - WA 1: 59,70 m ü. NHN - WA 1.4: 60,00 m ü. NHN - WA 1.6: 59,90 m ü. NHN - WA 1.8: 59,40 m ü. NHN 2/14 - WA 2: 59,90 m ü. NHN - WA 2.1: 59,90 m ü. NHN - WA 2.2: 59,90 m ü. NHN - WA 2.3: 59,80 m ü. NHN - WA 2.4: 59,80 m ü. NHN - WA 2.5: 60,10 m ü. NHN - WA 2.6: 59,20 m ü. NHN - WA 2.7: 59,00 m ü. NHN - WA 3: 59,60 m ü. NHN - WA 3.1: 60,00 m ü. NHN - WA 3.2: 60,20 m ü. NHN - WA 3.3: 59,90 m ü. NHN - WA 3.4: 58,80 m ü. NHN - WA 4: 60,00 m ü. NHN - WA 4.1: 59,50 m ü. NHN - WA 4.2: 59,60 m ü. NHN Als oberer Bezugspunkt gilt bei Gebäuden mit schräg geneigten Dächern der Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. d) Die maximal zulässigen Traufhöhen in den Baufeldern WA 3 - 3.4 und WA 4 - 4.2 dürfen durch dem Dach untergeordnete Dachaufbauten (z.B. Gauben) um bis zu 3,50 m überschritten werden. 1.3. Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (§ 19 BauNVO) a) Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO kann im allgemeinen Wohngebiet (WA) in den Baufeldern WA 2 - WA 2.7, WA 3 - WA 3.1, WA 3.3 - WA 3.4 sowie WA 4 - 4.2 die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,7 überschritten werden. b) Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO kann im allgemeinen Wohngebiet (WA) in den Baufeldern WA 5 - WA 7 die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück ledigli ch unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden. 2. § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB Abstandsflächen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB beträgt innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (WA) das Maß der Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H. Auf den mit „a“ gekennzeichneten Außenwänden in den Baufeldern WA 5, WA 5.1, WA 6, WA 6.1 und WA 7 beträgt das Maß der Tiefe der Abstandsflächen 0,23 H, mindestens jedoch 3 m. In diesen Bereichen sind notwendige Fenster von Aufenthaltsräumen unzulässig. 3/14 2.1. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) a) Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3 BauNVO wird für die überbaubare Grundstücksfläche folgende Ausnahme festgesetzt: Die Baugrenzen der Bebauung im allgemeinen Wohngebiet (WA) dürfen durch Vordächer bis max. 1,00 m, durch Treppenhäuser und Erker bis max. 1,50 m, durch Balkone bis max. 2,00 m überschritten werden. Dabei darf in der Summe ein Drittel der Fassadenlänge der jeweiligen Gebäudeseite je Geschoss nicht überschritten werden. Im Erdgeschoss dürfen die Baugrenzen der Bebauung im allgemeinen Wohngebiet (WA) durch Terrassen bis maximal 2,50 m überschritten werden. Dabei darf in der Summe ein Drittel der Fassadenlänge der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten werden. Von der Drittelregelung ausgenommen sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser. b) Gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO sind auf den rückwärtig gelegenen, nicht überbaubaren Grundstücksflächen in den Baufeldern WA 1 - WA 1.8 und WA 5 - WA 8 Nebenanlagen - wie beispielsweise Gartenlauben, Gewächshäuser, Abstellräume - nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Fahrradabstellanlagen in WA 8. 3. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Festsetzungen über die Flächen für Nebenanlagen, die auf Grund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich si nd, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie die Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten a) Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze und Garagen nur in den nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. b) Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO sind Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 2 und 3 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. c) Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO sind Nebenanlagen in Vorgärten unzulässig; Abstellplätze für Müllbehälter und Fahrräder sind hiervon ausgenommen. Für das allgemeine Wohngebiet wird eine Vorgartenzone festgelegt. Sie liegt im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der festgesetzten v orderen Baugrenze. d) Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO dürfen Nebenanlagen jeweils einen umbauten Raum von 20 m³ nicht überschreiten. 4. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB Festsetzungen über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ist je Einzel-, Doppel - und Reihenhaus nur eine Wohnung zugelassen. 4/14 5. § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB Festsetzungen über Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB dürfen in den allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 1.4, WA 1.6, WA 1.8, WA 5 und WA 6.1 nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. 6. § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB Festsetzungen über die Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsanlagen und -leitungen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB sind Telekommunikations - sowie sonstige Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen. 7. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Festsetzungen über die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden folgende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Interne Ausgleichsmaßnahmen: Innerhalb der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzten Flächen ist folgende Ausgleichsmaßnahme durchzuführen: Maßnahme A1: Innerhalb der festgesetzten Maßnahmenfläche A1 ist eine Parkanlage (HM1/PA112) mit Pflanzung von mittel - bis großkronigen Bäumen (BF31/GH741) als lockere Baumgruppen und Einzelbäume, Rasen -/Wieseneinsaat (ausgenommen im Bereich baulicher Anlagen) sowie Pflanzung von Sträuchern anzulegen und dauerhaft zu erhalten. 8. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB Festsetzungen über die mit Geh -, Fahr - und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastenden Flächen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB werden innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (WA) die folgenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt: a) Die mit G 1 bezeichnete Fläche ist mit einem Gehrecht zugunsten der Anlieger gemäß Planeintrag zu belasten. b) Die mit G+R bezeichnete Fläche ist mit einem Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit gemäß Planeintrag zu belasten. c) Die mit G+F bezeichnete Fläche ist mit einem Geh - und Fahrrecht zugunsten der Anlieger von WA 1.7 gemäß Planeintrag zu belasten. d) Die mit G+F 1 bezeichnete Fläche ist mit einem Geh - und Fahrrecht zugunsten der Anlieger gemäß Planeintrag zu belasten. 5/14 9. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Festsetzungen über die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetztes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen oder sonstigen technischen Vorkehrungen, einschließlich von Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, wobei die Vorgaben des Immissionsschutzrechtes unberührt bleiben a) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 – Beuth Verlag GmbH, Berlin). Die Zuordnung zwische n den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel La dB I 55 II 60 III 65 IV 70 V 75 VI 80 VII > 80a a Für maßgebliche Außenlärmpegel L a > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-Werte Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein niedrigerer Lärmpegelbereich bzw. ein maßgeblicher Außenlärmpegel an den Außenbauteil en von schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird. b) Bei Schlaf - und Kinderzimmern ist bei einem Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm > 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei geschlossenen Fenstern und Türen sicher zu stellen. c) Für Balkone und Loggien, die einen Gesamtbeurteilungspegel aus dem Verkehr (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) > 62 dB(A) im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) aufweisen, sind Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Durch diese muss sichergestellt werden, dass der vorgenannte Gesamtbeurteilungspegel nicht überschritten wird. Hiervon ausgenommen sind Balkone und Loggien von durchgesteckten Wohnungen, wenn zus ätzlich auf der lärmabgewandten Seite ein Balkon oder eine Loggia errichtet wird. 6/14 10. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB Festsetzungen für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplangebiet oder Teile davon sowie für Teile baulicher Anlagen mit Ausnahme der für landwirtschaftliche Nutzungen oder Wald festgesetzten Flächen über a) das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Begrünungsmaßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten: 1) Die Flachdächer der Gebäude im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind mit einer extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3 (NB6243 / NB6244) zu bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herz ustellen. Ausgenommen hiervon sind Dachterrassen und technische Aufbauten, die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche zulässig sind. Solarenergetische Anlagen sind über der Dachbegrünung zulässig. Bestimmung der maximal zulässigen Neigung des Flachdachs – siehe gestalterische Festsetzungen Nr. 1. 2) Die Flachdächer von Garagen im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind mit einer extensiven Dachbegrünung – DC1 / DC3 (NB6243 / NB6244) zu bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter und Drainschicht herzustellen. Bestimmung der maximal zulässigen Neigung des Flachdachs – siehe gestalterische Festsetzungen Nr. 1. 3) Die Grundstücksflächen, soweit sie nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlag en überbaut werden, sind mindestens mit Rasen HM 51 (PA122), Gräsern HH 7 (BR 132), Stauden und / oder Sträuchern BB 1 (GH 51) zu bepflanzen. 4) Der obere Abschluss der Tiefgaragen (TGa) und / oder der unterirdischen Gebäudeteile, soweit diese nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, sind zu bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer mindestens 60 c m tiefen Bodensubstratschicht zuzüglich einer Filter - und Drainschicht auszubilden. 5) Bei Baumpflanzungen auf den festgesetzten Tiefgarage n ist die Bodensubstratschicht mit der Stärke von mindestens 120 cm zuzüglich einer Filter - und Drainschicht auszubilden. Der Wurzelraum muss je Baum mindestens 25 m³ betragen. 6) Innerhalb der festgesetzten Verkehrsfläche und der festgesetzten Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung sind mittel- oder großkronige Bäume (BF31/GH741, optional BF41/GH742 – um Baumauswahl bzgl. klimaverträglicher Arten zu erhöhen) zu pflanzen: Planstraße 1 (öffentliche Verkehrsfläche): insgesamt mindestens 5 Bäume, Planstraße 2 (zwischen Platz 2 und 3): insgesamt mindestens 4 Bäume, Planstraße 3 (zwischen Platz 3 und Planstraße 4): insgesamt mindestens 3 Bäume, Planstraße 4 (zwischen Planstraße 3 und Platz 4): insgesamt mindestens 1 Baum, Platz 1: insgesamt mindestens 2 Bäume, 7/14 Platz 2: insgesamt mindestens 5 Bäume, Platz 3: insgesamt mindestens 3 Bäume auf der Platzfläche und 2 Bäume im Straßenraum, Platz 4: insgesamt mindestens 2 Bäume. b) Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen: 1) Die in der Planzeichnung zum Erhalt festgesetzten Bäume. Der Stammumfang von Ersatzbaumpflanzungen muss dabei mindestens 18-20 cm betragen. 2) Die zum Erhalt festgesetzte Rotbuche (BF33/GH721) innerhalb der Fläche Platz 1. Die durchwurzelbare Fläche hat dauerhaft der tatsächlich überlaubten Fläche (Kronentraufbereich) zuzüglich eines S chutzabstandes von 1,50 Meter (Wurzelrandbereich) zu entsprechen und darf nicht verändert werden. Zum Schutz des Wurzelbereichs sind Aufschüttungen, Abgrabungen und andere Bodenversieglungen, Grabenverrohrungen oder -verfüllungen, Verdichtungen und sonstige Handlungen (Betreten), die das Wurzelwerk oder die Wurzelversorgung beeinträchtigen können, unzulässig. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie fachgerechte Pflegemaßnahmen. Soweit sich Eingriffe in den Wurze lbereich nicht vermeiden lassen, ist der Baumerhalt durch baubegleitende, fachgerechte Schutz - und Pflegemaßnahmen sicherzustellen. Weiterhin ist eine ökologische Baubegleitung unter Hinzuziehung eines anerkannten Baumsachverständigen zu gewährleisten. Wäh rend der Bauphase sind Baumschutzzäune am Wurzelrandbereich aufzustellen. 3) Die in der Planzeichnung vorhandenen Bäume und Sträucher i nnerhalb der festgesetzten Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstig en Bepflanzungen. Der Stammumfang für Ersatzbaumpflanzungen von Bäumen muss dabei mindestens 18-20 cm betragen. II. Gestalterische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: 1. Dachform / Dachneigung / Firstrichtung / Dachaufbauten a) Gebäude mit festgesetztem Satteldach sind mit einem gleichseitigen Satteldach mit einer Dachneigung von 35 - 40 Grad und der durch Planzeichen festgesetzten Hauptfirstrichtung zu errichten. b) Gebäude mit festgesetztem Flachdach sind mit einer Dachneigung bis maximal 5 Grad zu errichten. c) Bei Doppelhäusern sind die Dachformen und Dachneigungen einheitlich 8/14 auszuführen. d) Die Breite der Dachaufbauten und Dacheinschnitte (z.B. Dachgauben, Dachloggien) darf in der Summe maximal 1/2 der jeweiligen Fassadenlänge des Gebäudes nicht überschreiten. e) Dachaufbauten sind nur in horizontaler Ebene, d.h. nicht übereinander, zulässig. Sie dürfen nicht in das obere Vie rtel der Dachhöhe reichen. Der Abstand von Dachaufbauten bzw. Dacheinschnitten beträgt zu Giebelwänden mindestens 1,50 m (Außenfläche Rohbaumaß). f) Dachaufbauten und/oder Dacheinschnitte müssen untereinander einen Abstand von mindestens 1,00 m einhalten. Hiervon ausgenommen sind solarenerget ische Anlagen. Bei aneinandergebauten Hauseinheiten (z.B. Doppel- oder Reihenhäuser) darf von der Regelung zu den erforderlichen Abständen zu Giebelwänden und bezüglich der Abstände der Dachaufbauten oder Dacheinschnitte untereinander abgewichen werden, sofern die bauordnungsrechtlichen Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. g) Zu den Dachaufbauten zählen im Sinne dieser Satzung auch Zwerchgiebel, deren Vorderseite die Traufe unterbricht. Die o.g. Bestimmungen zu Dachau fbauten sind entsprechend auch auf Zwerchgiebel anzuwenden. h) Solarenergetische Anlagen müssen bei geneigten Dachflächen (> 5 Grad) mit derselben Neigung wie die Dachflächen errichtet werden. i) Solarenergetische Anlagen auf Flachdächern müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkanten zurücktreten. 2. Gebäudefassaden / Dacheindeckung / Farbgestaltung a) Gebäudefassaden dürfen nur in Putz und nicht-glänzenden, natürlichen Materialien sowie in hellen Farbtönen ausgebildet werden. Bei Putzfassaden sind als Fassadenleitfarbe ausschließlich weiße Farbtöne zulässig. Bei anderen Fassadenmaterialien als Putz sind für die Gebäude des jeweiligen Quartiersplatzes folgende Farbtöne als Fassadenleitfarbe zu verwenden: Quartier 1 bestehend aus WA 5, WA, 5.1, WA 2, WA 2.1, WA 4, WA 1, WA 1.1 und WA 6: Braun gem. RAL Nr. 1002, 1011 oder 1019 Quartier 2 bestehend aus WA 6.1, WA 1.3, WA 3.1, WA 2.2, WA 1.2, WA 3, WA 2.3 und WA 2.4: Weiß gem. RAL Nr. 1013, 9001 oder 9002 Quartier 3 bestehend aus WA 7, WA 1.4, WA 3.2, WA 2.5, WA 1.5, WA 3.3 und WA 1.6: Beige gem. RAL Nr. 1001, 1014 oder 1015 Quartier 4 bestehend aus WA 4.1, WA 8, WA 1.7, WA 1.8, WA 3.4, WA 2.6, WA 2.7 und WA 4.2: Grau gem. RAL Nr. 7032, 7035 oder 7038 Der Schwarz-/Buntanteil des vorgegebenen Farbtons darf bei max. 20 % liegen. Der Anteil für ein zweites Material oder eine andere Farbe darf maximal 30% der jeweiligen Fassadenfläche (ohne Fensterflächen) betragen. b) Als Dacheindeckung sind nur nicht glänzende Dacheindeckungen in den Farbtönen 9/14 grau, graubraun oder anthrazit zulässig. 3. Vorgärten a) Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten sind in Gestalt von Müllboxen einzuhausen oder mit standortgerechten Hecken (BD3/GH412) zu umpflanzen. Die so gestalteten Anlagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. b) Die Vorgärten sind vollständig zu begrünen. Davon ausgenommen sind die notwendigen Zuwegungen, Zufahrten für Stellplätze und Garagen sowie Standflächen für Fahrräder und Abfallbehälter. 4. Befestigung von Wegen, Zufahrten und Stellplätzen Die Befestigung en von nicht-überdachten Stellplätze n und Zufahrten sowie Hauszuwegungen sind teilversiegelt in versickerungsfähigem Pflaster, mit Rasenfugenpflaster (hell- bis mittelgrau) oder als wassergebundene Wegedecken anzulegen. 5. Einfriedungen Grundstückseinfriedungen sind nur als standortgerechte Hecken (BD3/GH412) sowie als Draht - oder Stabgitterzäune mit hinterpflanzten Hecken mit einer Höhe von mindestens 1,00 m und bis zu einer Höhe von max. 1,40 m über der Geländeoberfläche gemäß § 2 Absatz 4 BauO NRW 2018 zulässig. In Einfriedungen integrierte Müllboxen dürfen eine Höhe von 1,40 m nicht überschreiten. Aus gestalterischen Gründen sind Sichtschutzstreifen in den Draht - oder Stabgitterzäunen nicht zulässig. 6. Stellplatzbegrünung Innerhalb der festgesetzten Stellplatzflächen in WA 1.1, WA 1.2, WA 1.5, WA 1.7, WA 1.8 und WA 8 ist für je vier angefangene Kfz-Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum (BF 31 /GH 741 , optional BF41/GH742 – um die Baumauswahl bzgl. klimaverträglicher Arten zu erhöhen ) zu pflanzen. Die einzelnen Bäume sind auf der Stellplatzanlage in gleichmäßigen Abständen zu verteilen. 7. Satellitenempfangsanlagen / Mobilfunksendeanlagen a) Parabolantennen für den Satellitenrundfunkempfang sind nur auf d en Dachflächen zulässig. b) Mobilfunksendemasten und -anlagen sind auf den Dachflächen nicht zulässig. 8. Nachbarschaftliche Quartiersplätze Die Nachbarschaftlichen Quartiersplätze (im Plan gekennzeichnet als Platz 1 - 4) sind unversiegelt zu gestalten und mit Gehölzen, Gräsern und Stauden zu begrünen. Um die unterschiedlichen Platzcharaktere zu betonen , ist je Platz folgendes Leitgehölz in der 10/14 Pflanzung zuverwenden: Platz 1: Fraxinus ornus, Acer burgerianum Platz 2: Liquidambar styraciflua, Fraxinus ornus Platz 3: Gleditsia triacanthos 'Skyline' Platz 4: Gingko biloba III. Hinweise 1. Rechtsfolgen Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundesb augesetzes oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft. 2. Rechtsgrundlagen a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) , zuletzt geändert durc h Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Oktober 2022 (BGBI. I S.1726). b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802). c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) d) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung 2018 - (BauO NRW 2018) vom 21 . Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) , zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) e) Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung. 3. Lärm- und Luftschadstoffimmissionen Das Plangebiet ist durch die Lärmimmissionen des Straßen -, Schienen- und Flugverkehrs vorbelastet. 4. Versickerung von Niederschlagswasser Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt Köln einzuschalten. 5. Kampfmittelbeseitigungsdienst Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/ Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von 11/14 Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000- 792/18 sowie der Bebauungsplan-Nummer 76403/02 einzuschalten. 6. Externe Ausgleichsmaßnahmen In einem städtebaulichen Vertrag werden R egelungen zur Verwirklichung des Bebauungsplanes festgehalten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Durchführung der externen Ausgleichsmaßnahmen. Maßnahmen eA1: Auf dem Grundstück in der Gemarkung Libur, Flur 1, Flurstück 318 wird folgende externe Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe im Bebauungsplangebiet hergestellt: Anlage von Extensivgrünland (EA1/LW41111) auf 18.655 m² des Flurstücks 318, Flur 1, Gemarkung Libur. Die Entwicklung der Fläche hat durch eine Einsaat von Regio-Saatgut zu erfolgen und ist dauerhaft extensiv durch Mahd oder Beweidung zu pflegen. Maßnahme eA2: Auf dem Grundstück in der Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 127/3 und Flurstück 471 wird folgende externe Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe im Bebauungsplangebiet hergestellt: Anlage eines naturnahen Laubwaldes (AQ1/GH821) auf 6.822 m² in der Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 127/3 (Teilfläche: 4.269 m²) und Flurstück 471 (Teilfläche: 2.553 m²). Die Aufforstung der Fläche durch heimische Sträucher und Laubbäume I. und II. Ordnung hat durch eine Anpflanzung zu erfolgen und ist dauerhaft in ihrem Bestand zu sichern. Die Durchführung und Kostentragung der Maßnahmen eA1 und eA2 in Bezug auf die Eingriffe im Bebauungsplangebiet werden im städtebaulichen Vertrag geregelt. Waldausgleich: Auf dem Grundstück in der Gemeinde Dormagen, Gemarkung Broich, Flur 5, Flurstücke 202, 203, 204, 205 (jeweils teilweise) werden auf einer Fläche von 6.178 m² Erstaufforstungsmaßnahmen für die Umwandlung des Waldes durchgeführt. Auf dem Grundstück in der Gemeinde Köln, Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 127/3 (teilweise) und 471 (teilweise) werden auf einer Fläche von insgesamt 6.822 m² Erstaufforstungsmaßnahmen für die Umwandlung des Waldes durchgeführt. 7. Artenschutz Laut Artenschutzprüfung , Büro raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR , 24.07.2019, Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) für eine geplante bauliche Entwicklung an der Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil, ergeben sich k eine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG, wenn insbesondere nachstehende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen beachtet werden: 12/14 a) Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September eines jeden Jahres verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Sind innerhalb dieses Zeitraumes Rodungsarbeiten erforderlich, ist vor deren Aufnahme in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köl n durch einen Fachgutachter nach besetzten Nestern und Fledermausquartieren zu suchen und bei deren Auffinden die Rodungstätigkeit sofort einzustellen. b) Zum Ausgleich für die Entnahme der Gehölze sind Pflanzungen von heimischen Gehölzen vorzusehen. c) Permanent angebrachte Außenleuchten sind ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen und der sonstigen Sicherung von Grundstücken einschließlich deren Gebäuden zulässig. Insofern sind bei der Beleuchtung des Geländes monochromatisch abstrahlende Leuchtmittel mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich (maximal UV -Licht-Anteil 0,02 %) mit Wellenlängen zwischen 585 und 700 Nanometern, maximal 2.700 Kelvin Farbtemperatur zu lässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad C nicht überschreiten Die Lichtquellen sollten weder über die Horizontale hinaus nach oben hin noch zur Seite – insbesondere nicht auf etwaige angrenzende Wasserflächen, Gehölze und Biotope – abstrahlen. Dunkelräume sind zu erhalten. Dazu sind Lampen insgesamt möglichst niedrig aufzustellen. Die Beleuchtungsdauer und Beleuchtungsintensität sind auf das notwendige Maß zu begrenzen ( Smarte Beleuchtungssteuerung wie Nachtabsenkung bzw. Einsatz von Bewegungsmeldern). 8. Vogelschutz Bei der Verwendung transparenter oder spiegelnder flächiger Glaselemente (Fenster, Glaswände, Absturzsicherungen) oder anderer Baustoffe ist sicher zu stellen, dass diese für Vögel als Hindernis erkennbar sind. Das Bundesamt für Naturschutz verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas, dem wichtige Hinweise zur Ausgestaltung von Glasflächen entnommen werden können (vgl. https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren /voegel_glas_licht_2012.pdf). 9. Baumschutzsatzung a) Es gilt die Satzung zum Schutz des Baumbest andes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 01. August 2011 (Amtsblatt Nr. 34 vom 17. August 2011). b) Gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestan des innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 01. August 2011 (Amtsblatt Nr. 34 vom 17. August 2011) sind Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällende 13/14 Bäume zu leisten, soweit diese Bäume nicht bereits im Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB berücksichtigt wurden. 10. Bodenschutz Die Vorschriften des § 12 der Bundesbodenschutz -Verordnung (BBodSchV) sind zu beachten. 11. Denkmalschutz Innerhalb des Plangebietes sind archäologische Bodenfunde nicht ausgeschlossen. Werden bei Bodeneingriffen archäologische Bodenfunde entdeckt, ist gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln unverzüglich zu informieren. Die Fundstelle ist bis zur Begutachtung durch das Fachamt in unverändertem Zustand zu erhalten. 12. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Die verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen gemäß §§ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln al lgemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert. 13. DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende Regelwerke DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwie sen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. 14. Stellplatzreduzierung Für das Plangebiet besteht die Möglichkeit, eine Stellplatzreduzierung entsprechend § 48 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW aufgrund der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept im Baugenehmigungsverfahren geltend zu machen. 15. Trafostation Zur Sicherstellung der Stromversorgung sind im Plangebiet Trafostationen erforderlich. 16. Starkregenkonzept Innerhalb der öffentlichen Grünfläche ist ein Retentionsvolumen für den Oberflächenwasserabfluss der öffentlichen Flächen bei einem 100 -jährlichen 14/14 Starkregenereignis zu schaffen. Insgesamt wird ein Retentionsvolumen von ca. 370 m³ geschaffen. 17. Gestaltungsleitlinien Ergänzend zu den Regelungen des Bebauungsplans wurde ein Gestaltungshandbuch (März 2023), erarbeitet welches Leitlinien zur Gestaltung der Bautypologien, der Architektur sowie der privaten und öffentlichen Freiflächen definiert. -
Anlage 2_Begründung zur Offenlage
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1/117 ANLAGE 2 Begründung nach § 2a Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf Nr. 76403/02 Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (Beschlussvorlage 3443/2013 "Stadtentwicklungskonzept Wohnen") beschlossen. Am 20.12.2016 nahm der Rat der Stadt Köln das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und fasste den Beschluss zur Umsetzung des STEK Wohnen (Beschlussvorlage 1028/2015 „Umsetzung STEK Wohnen – hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“). Das STEK Wohnen zeigt Optionen zur weiteren Flächenaktivierung auf, u. a. durch Nutzung von Baulücken, Innenentwicklung im Bestand, ÖPNV -Netzerweiterung, Generationenwechsel im Bestand, interkommunale Kooperation und Regionalplanüberarbeitung, um der prognostizierten Unterdeckung bis 2029 von rund 17.000 Wohneinheiten (WE) Entwicklungspotenziale zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der weiter wachsenden Stadt entgegenzuwirken. Im STEK Wohnen wurde auch ermittelt, welche Wohnbaureserveflächen im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Im Stadtbezirk Porz wurden mehrere Potentialflächen erkannt. Das Gebiet südlich der Leidenhausener Straße, angrenzend an di e Kleingartenanlage Hirschgraben e.V. ist eine dieser Potentialflächen (7.05). Um diese Entwicklung zu ermöglichen, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Wohnraumbedarfsprognose (2018-2040) stützt sich auf Daten der städtischen Einwohnerprognose bis 2040 und belegt die bereits 2016 im STEK Wohnen festgestellte Unterdeckung des Wohnraumbedarfs trotz sinkender Leerstandsquote (unter 1 %) . Die Bautätigkeit liegt in den letzten Jahren bei nur knapp 50 % der im Kölner Wohnbündnis vereinbarten Zielzahl von 6.000 Neubauwohnungen pro Jahr . Köln verzeichnet mit einem wachsenden Arbeitsmarkt ein steigendes Einpendlersaldo, jedoch ist die Bevölkerungszahl in den Jahren 2020 und 2021 gesunken. 1.2 Ziel der Planung Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohnquartiers bestehend aus Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau . Neben der Wohnnutzung sollen weitere ergänzende Nutzungen im Sinne der Quartiersbildung ermöglicht werden. Der Ortsrand von Porz-Eil wird durch Grünstrukturen adäquat abgerundet und darüber hinausgehende, stadtteilvernetztende Grünstrukturen werden beibehalten. Ergänzend sollen neue Wege- und Straßenverbindungen das Quartier stru kturieren und mit den angrenzenden Quartieren Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 2/117 vernetzen. Vor d em Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums mit einem Anstieg der Einwohnerzahl, der Zahl der Haushalte und damit einhergehend einer erhöhten zusätzlichen Nachfrage nach Wohnraum, soll durch das neue Quartier ein substanzieller Beitrag zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt Köln geleistet werden Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. 2. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes 76403/02 „Leidenhausener Straße in Köln -Porz-Eil“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.11.2018 bis einschließlich 07.01.2019. Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in der Zeit vom 18.06.2020 bis 02.07.2020 zur Planung äußern. Es gingen 14 Stellungnahmen ein. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.10.2022 bis einschließlich 24.11.2022. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 7 , Köln-Porz, Stadtteil Eil, wird von der Leidenhausener Straße erschlossen und umfasst eine Fläche von circa 4,5 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 77, 79, 80, 139, 143, 250 und teilweise die Flurstücke 5/2, 45, 47, 156, 161, 212, 213, 230 und 269. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Eil, Flur 9. Im Norden und Westen wird das Plangebiet durch die rückwärtigen Gärten der zwei- bis dreigeschossigen Wohngebäude an der Leidenhausener Straße, der Schubertstraße sowie an der Haydn- und Mozartstraße begrenzt. Östlich schließen die Kleingärten des Kleingartenparks Hirschgraben e.V. an das Plangebiet an. Im Süden befindet sich der von einem Zaun eingefasste Friedhof Köln-Leidenhausen. Das Plangebiet beinhaltet die gesamte Innenfläche der rückwärtigen Garten - und Grabe - landgrundstücke im Gebiet zwischen der Leidenhausener Straße, der Schubertstraße, der Haydn- und Mozartstraße, dem südlich gelegenen Fußweg und der östlic h gelegenen Kleingartenanlage mit Ausnahme einiger rückwärtiger Gartengrundstücke an der Leidenhausener Straße. Die Flurstücke 212, 213, 284 sowie Teile von 269 und 5/2 werden aus mehreren Gründen nicht in das Plangebiet einbezogen. Zum einen handelt es sich bei diesen Flächen um Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 3/117 baumbestandene Wiesenflächen, die einen hohen Wert für das Klima sowie für Flora und Fauna besitzen. Zudem dient eines der Grunstücke als Ausgleichsfläche für eine Baumaßnahme außerhalb des direkten Umfeldes und muss in seiner jetzigen Auspägung als baumbestandene Wiesenfläche erhalten bleiben. Des Weiteren deckt sich der Wunsch der Eigentümer der in Rede stehenden Grundstücke mit dem Ziel, diese Flächen keiner weiteren Entwicklung zuzuführen. Zuletzt fügt sich Ihre Lage in Verlängerung der zentralen Grünfläche nahtlos in das städtebauliche Konzept einer kreuzförmigen Durchgrünung des neuen Gebietes ein. Eine städtebaulich ungeordnete Bebauung in zweiter Reihe an der Leidenhausener Straße wird durch die künftige Bebauung, die der Bebauungsplan ermöglicht, nicht begründet, so dass eine Überbauung der Gartengrundstücke auch in Zukunft ausgeschlossen werden kann und die gewählte Abgrenzung des Plangebietes einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Gebietes nicht entgegensteht. Zwei Zuwegungen zur Schubertstraße sind ebenso ins Plangebiet integriert wie zwei Verbindungen zur Leidenhausener Straße, um die fußläufige Vernetzung mit dem umliegenden Quartier sowie die Pkw-Erschließung zu sichern. 3.2 Vorhandene Struktur 3.2.1 Bebauung und Nutzung im Plangebiet Bei dem Plangebiet handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen, die überwiegend aus Ackerflächen bestehen. In den westlichen und nördlichen Teilbereichen gibt es zudem Flächen mit Waldbestand. Zusätzlich befindet sich im südli chen Bereich eine Feldgehölzinsel, die überwiegend aus Zitter-Pappel, Sal-Weide und einigen Stiel-Eichen besteht. Das Gelände ist überwiegend eben mit Geländehöhen zwischen 50,43 m und maximal 52,46 m ü. NHN. D as Gelände steigt von Nordwesten nach Südosten leicht an. Im nordwestlichen Bereich befindet sich eine großflächige Senke. Die Senke mit einer Geländehöhe von 48,91 m ü. NHN hat eine ovale Form und ist ca. 800 m² groß. 3.2.2 Bebauung und Nutzung in der Umgebung des Plangebietes Das Plangebiet liegt in einem heterogenen Umfeld zwischen Einfamilienhäusern, Kleingärten, einer Tennisanlage, einem Schützenheim und angrenzenden Grünflächen am Rand der Stadt Köln. Das bauliche Umfeld ist geprägt von einer offenen Bauweise mit zum Teil geringer Bebauungsdichte (GRZ 0,2 -0,5), reiner Wohnnutzung und einer ein- bis zweigeschossigen Bebauung mit geneigter Dachform. Die Bebauung des Umfelds besteht überwiegend aus Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern. In fußläufiger Entfernung liegen der Wildpark sowie der Vogelpark und das Wildgehege am Gut Leidenhausen. 3.2.3 Soziale Infrastruktur Im Umfeld des Plangebietes findet sich eine Vielzahl an Wohnfolgeeinrichtungen, da das Gebiet am Rand des gewachsenen Stadtteils Porz-Eil liegt. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 4/117 Kindertagesstätten Im Umfeld des Plangebietes befindet sich eine Kindertagesstätte an der Kreuzung Leidenhausener Straße / Sankt -Rochus-Straße, die ein anerkanntes Familienzentrum der Stadt Köln ist. Südlich des Plangebietes gibt es mit dem städtischen Kindergarten in der Richard-Wagner-Straße eine weitere Wohnfolgeeinrichtung in der näheren Umgebung. Im Stadtteil Porz-Eil gibt es zudem drei weitere Kitas an der Frankfurter Straße, der Theodor- Heuss-Straße und der Eiler Straße. Die Betriebskindertagesstätte Rewelinos an der Theodor- Heuss-Straße wird vom AWO K reisverband Köln e.V. betrieben und bietet in 2,5 Gruppen Platz für ca. 30 Kinder. Schulen Die dem Plangebiet nächstgelegene Schule ist die Gemeinschaftsgrundschule GGS Unter Birken an der Schulstraße. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Schulen im Stadtteil Porz - Eil. Nahegelegene Schulen, die in den angrenzenden Stadtteilen Urbach und Porz liegen, sind die Gemeinschaftsgrundschulen an der Humboldtstraße und der Konrad-Adenauer-Straße, sowie die Katholischen Grundschulen Kupfergasse und Forststraße. Auch andere benachbarte Grundschulen kommen grundsätzlich für einen Schulbesuch in Frage. An mehreren Grundschulen in den Stadtteilen Porz, Eil und Urbach sind Erweiterungen notwendig, da der notwendige Bedarf an Schulplätzen bereits heute nicht ausreichend gedeckt wird. Freizeitliche Einrichtungen Im direkten Umfeld des Plangebietes gibt es einige freizeitliche Einrichtungen. Nördlich des Plangebietes grenzt die Tennisanlage des TTVg. Grün- Weis 1928 Porz -Eil e.V. an. An der Kreuzung Leidenhausener Straße / Hirschgraben gibt es einen Spielplatz mit Klettergerüst und Bolzplatz. In ca. 2 km E ntfernung befindet sich östlich der A 59 das Gut Leidenhausen mit einer Greifvogelschutzstation, Wildgehege, Spielmöglichkeiten, Obstmuseum, Lehr - und Veranstaltungsräumlichkeiten etc. 3.2.4 Nahversorung Der Angebotsschwerpunkt im Stadtbezirk Porz liegt im kurzfristigen Bedarfsbereich 1. Im Vergleich zum Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9 (alle Bezirke außer Innenstadt) nimmt er jedoch einen unterdurchschnittlichen Verkaufsflächenanteil (ca. 26 %) ein. Gleiches gilt für die Verkaufsflächenanteile des mittelfristigen Bedarfs (unter 10 %), der ebenfalls unter dem Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9 liegt. Im langfristigen Bedarfsbereich liegt der Stadtbezirk mit einem Verkaufsflächenanteil von ca. 67 % über dem Durchschnitt der Stadtbezirke 2 bis 9, was vor allem auf die großflächigen Anbieter im Einrichtungsbedarf sowie auf Bau - /Gartenmarktspezifische Sortimente zurückzuführen ist. 1 Stadtentwicklung Köln, Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010, Seite 697 Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 5/117 Mit insgesamt neun zentralen Versorgungsbereichen, davon allein sechs voll ausgestatteten Stadtteilzentren, verfügt der Stadtbezirk Porz über ein gut ausgebildetes Zentrensystem. Die vorhandenen Zentren sind, bis auf Finkenberg als überwiegend geplanter Stadtteil der 1970er Jahre, sämtlich im Laufe der Siedlungsentwicklung gewachsen. Die südlichen Stadtteile Langel, Libur und Lind verfügen über keine zentralen Versorgungsbereiche, da deren Einwohnerzahl für eine tragfähige Zentrenentwicklung zu gering ist. Im direkten Umfeld des Plangebietes befindet sich das Nahversorgungszentrum entlang der Frankfurter Straße. Darüber hinaus gibt es ausreichend Einzelhandelsbetriebe, Bäcker und Friseure. 3.2.5 Begrünung und Freiraum Der Stadtbezirk Köln-Porz im südlichen Köln am rechten Rheinufer zeichnet sich durch seine weitläufigen Naherholungsgebiete sowie große Wald- und Freiflächen aus. Ungefähr 25 % der Fläche des Stadtbezirks Porz besteht aus dem Naturschutzgebiet Wahner Heide. Die zweite große Freifläche stellt der Freizeitwald um das Gut Leidenhausen im Stadtteil Eil dar. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Feld- und Flurflächen, die in diesem Umfang einmalig in Köln sind: einen Stadtpark in Grengel, den Bieselwald zwischen Grengel und Wahnheide, den Scheuermühlenteich in Lind. Zudem ist das gesamt e Rheinufer als N aherholungsgebiet ausgebaut. Der 16,25 km² große Stadtteil Eil wird durch die Bundesautobahn A 59 in zwei Teilbereiche getrennt. Der Teilbereich östlich der A59 bildet ca. 80 % der Fläche des gesamten Stadtteils und ist bis auf einzelne Ausnahmen gänzlich unbebaut. Der Freizeitwald Leidenhausen verfügt über Wald- und Wiesenflächen sowie Aussichtspunkte und Wanderwege. Das Plangebiet verfügt über einen hohen Anteil an Grünbestand. Innerhalb des Plangebietes gibt es große Ackerflächen, welche intensiv genutzt werden und etwa die Hälfte der Gesamtfläche ausmachen. Zudem gibt es größere Flächen von Laubholzforsten standorttypischer Baumarten, welche zusammen ca. 1,3 ha groß sind. Aus der Inanspruchnahme dieser Waldflächen resultiert ein Waldausgleich, der im weiteren Verfahren auf externen Flächen erbracht wird. Die südliche Feldgehölzinsel besteht überwiegend aus Zitter-Pappel, Sal -Weide und einigen Stiel -Eichen. Die Gehölze dienen u.a. als Trittstein- Biotop für die Tierwelt. Zudem liegt eine hochwertige Obstwiese im Plangebiet. Die restlichen Flächen sind Gärten mit größerem Gehöl zbestand, Gebüsche und sonstige ausdauernde Ruderalfluren. 3.3 Erschließung 3.3.1 Äußere Verkehrserschließung Der Stadtbezirk Porz ist überdurchschnittlich gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angeschlossen. Innerhalb des Stadtbezirks stellt die in nord-südlicher Richtung verlaufende Bundesstraße 8 – Frankfurter Straße die Haupterschließungsachse und Verknüpfung zum nördlich angrenzenden Stadtbezirk Kalk dar. Durch Porz verlaufen die vier Bundesautobahnen A3, A4, A59 und A559. Über insgesamt sieben Anschlussstellen kann das überörtliche Verkehrsnetz in Richtung Düsseldorf / Oberhausen, Frankfurt/Main, Aachen, Olpe und Bonn schnellstmöglich erreicht werden. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 6/117 Der Flughafen Köln/Bonn liegt am östlichen Rand des Stadtbezirks und ist über die A59 und die L84 Kennedystraße erreichbar. Von hier aus können nationale und internationale Ziele erreicht werden. Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist über die Leidenhausener Straße erschlossen. Die Haupterschließungsachse Frankfurter Straße und die Straße Hirschgraben liegen in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. Über die Bundesstraße 8 - Frankfurter St raße und Kennedystraße kann die Autobahn A59 über den Anschlusspunkt 34 Köln-Flughafen erreicht werden. Die Erschließung des Geländes erfolgt zukünftig über die Zufahrt an der Kleingartenanlage „Hirschgraben e.V.“. Öffentlicher Personennahverkehr Die dem Plangebiet nächstgelegene ÖPNV Anbindung der Linien 151, 152, 160 und 165 ist die Haltestelle Eil Kirche auf der Frankfurter Straße und liegt etwa 7 Gehminuten vom Plangebiet entfernt. Über die genannten Buslinien können die S -Bahnhaltestellen Porz (Rhein) undFrankfurter Straße sowie die Stadtbahnhaltestelle Köln Porz Markt (Linie 7) in max. 10 Fahrminuten erreicht werden. An der S-Bahnhaltestelle Porz (Rhein) halten die S-Bahnlinie S 12 und die Regionalexpresse RE 8 und RE 9. An der S-Bahnhaltestelle Frankfurter Straße gibt es Anschlussmöglichkeiten an die S-Bahnlinie S 19 und die Regionalbahn RB 25. Die Haltstelle Flughafen Köln/Bonn, die über die S-Bahnlinie S 19 von der Frankfurter Straße aus und der Buslinie 161 erreicht werden kann, biete t die Umsteigemöglichkeit zum Regionalexpress RE 6 und der Regionalbahn RB 27. Mit der Stadtbahnlinie 7, die durch die westlichen Stadtteile Poll, Westhoven, Ensen, Porz und Zündorf verläuft, ist der Anschluss an die Kölner Innenstadt gewährleistet. Fußverkehr Im und entlang des Plangebiets bestehen Trampelpfade, die als Fuß wegeverbindungen genutzt werden und die Verbindung in die umliegenden Quartiere und Freiraumstrukturen sicherstellen. Radverkehr Das Radverkehrsnetz NRW führt nicht direkt am Plangebiet vorbei, verläuft jedoch entlang der Pferderennbahn, die östlich der Autobahn A59 liegt, eine Route außerhalb des Radnetzes. Diese Route führt vorbei am Gut Leidenhausen in Richtung des nationalen Waldgebietes Königsforst oder entlang der Friedensstraße in Richtung Rhein. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 7/117 Carsharing-Angebote Carsharing-Angebote unterteilen sich in zwei Arten: das flexible und das stationsgebundene Carsharing. Beide Formen des Carsharings sind in Köln zu finden und auf der linken Rheinseite der Stadt besser ausgebaut. Im Stadtbezirk Porz gibt es insgesamt fünf Stationen des Anbieters Cambio. In direkter Nachbarschaft zum Plangebiet befindet sich keine Station des stationsgebundenen Anbieters Cambio. Die nächstegelgene Station liegt ca. 20 Gehminuten entfernt in der Straße Pfaffenpfad. Stationen des flexiblen Anbieters Flinkster befinden sich nicht in der direkten Nachbarschaft des Plangebietes, allerdings im weiteren Umfeld. 3.3.2 Technische Erschließung Wasser-/Energieversorgung Die Versorgung kann jeweils über Netzvorstreckungen aus den im Umfeld vorhandenen Versorgungsnetzen der RheinenergieAG erfolgen . Im Plangebiet werden nach erster Einschätzung zwei zusätzliche Trafostationen benötigt. Abwasserentsorgung Der Planbereich liegt im Einzugsbereich des Klärwerks Köln- Wahn. Das häusliche Schmutzwasser kann problemlos von der umliegenden Kanalisation aufgenommen werden. 3.3.3 Bodensituation Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Älteren Niederterrasse, ist bis auf eine westlich gelegenen Senke nahezu eben ausgebildet und hat eine mittlere Geländehöhe von ca. 51,5 m ü. NHN. Die feldbodenkundliche Kartierung erfolgte im März 2021 und wurde als Bohrstockkartierung durchgeführt. Insgesamt wurden 23 Aufschlüsse angelegt, die händisch mittels Pürckhauer - Bohrstock bis auf 1,0 m Tiefe erfolgten. Der im Untersuchungsgebiet dominierende Bodentyp ist die Parabraunerde (LL). Die Böden weisen eine Mächtigkeit von bis zu ca. 35 cm Tiefe auf. Der sogenannte A-Horizont ist sehr schwach humos und wird infolge der landwirtschaftlichen Nutzung regelmäßig umgepflügt. Untergeordnet wurden Gley -Parabraunerden (GG -LL), Braunerden (BB) und ein Kolluvisol (YK) angetroffen. Die Gley -Parabraunerde ähnelt dem Aufbau der Parabraunerde. Die Braunerde weist einen ca. 10 cm mächtigen Ah -Horizont und einen darunter gelegenen rAp- Horizont auf, der bis ca. 25 cm Tiefe reicht. Daraus ist zu folgern, dass dieser Bereich früher landwirtschaftlich genutzt wurde. Der Kolluvisol tritt nur sehr lokal in einer Senke nordwestlich vom zentralen Grundstücksbereich auf. Die Böden haben sich aus den Hochflutsedimenten, primär dem Hochflutlehm, der Niederterrasse des Rheins gebildet. Unterlagert werden diese vom Terrassensand der Niederterrasse des Rheins, der jedoch nicht bei allen Aufschlüssen angetroffen wurde. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 8/117 Der mittlere Grundwasserstand liegt auf dem Gelände bei ca. 41,3 m ü. NHN. Das Untersuchungsgebiet ist nicht als Altlastenstandort im Altlastenkataster der Stadt Köln verzeichnet. 3.4 Alternativstandorte Bei der Planung handelt es sich um die Umwandlung von bisher landwirtschaftlich genutzten Freifläche in Wohnbau- und Gemeinbedarffläche. Die Freifläche wurde in der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (STEK Wohnen) als Potentialfläche für eine bauliche Entwicklung erkannt. Weder im innerstädtischen Bereich noch darüber hinaus bestehen Standortalternativen mit vergleichbaren Flächenumfang und in ähnlicher Qualität, die gleichzeitig den quantitativen Bedarf an Wohn - und Gemeinbedarfsflächen dieser Größenordnung decken können. Insbesondere um den zukünftigen Bedarf an Wohnflächen zu decken, wird der Bereich dringend benötigt. Aus diesen Gründen wird dem Plangebiet eine hohe Priorität bei der Flächenentwicklung eingeräumt. 4. Planungsvorgaben 4.1 Landes- und Regionalplan Die Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) den Zielen der Raumordnung anzupassen. Diese werden in den Raumordnungsplänen festgelegt. Landesentwicklungsplan (LEP) Der Planbereich liegt vollständig innerhalb der Erweiterten Lär mschutzzone des Flughafens Köln/ Bonn. Der Hinweis, dass Bauwillige in der Baugenehmigung auf die erhebliche Lärmbelastung durch den Flugverkehr hinzuweisen sind (vgl. Ziel 8.1-7 LEP NRW), erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Um dem Belang des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm einen besonderen Stellenwert beizumessen, wird die Erweiterte Lärmschutzzone in der Abwägung berücksichtigt (vgl. Grundsatz 8.1 -8 LEP NRW).Nordöstlich des Plangebietes und parallel zur Trassenführung der Bundesautobahn (BAB 59) verlaufen drei Hochspannungsleitungen. Hierbei handelt es sich um eine 110 kV-Bahnstromleitung, eine 110 kV-Netzstromleitung und eine 220 kV-Netzstromleitung. Nach dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) Grundsatz 8.2 -3 soll bei der Ausweisung neuer Wohnbaugebiete in Bauleitplänen nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 400 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden. Dieser raumordnerisch empfohlene Mindestabstand von der Trassenmitte zu Wohngebäuden geht über den fachrechtlichen Gesundheitsschutz gemäß Bundes-Immissionsschutzrecht und einem Schutzabstand von 20 m für 220 kV - Hochspannungsfreileitungen nach dem Abstandserlass Nordrhein- Westfalen (2007) weit hinaus. Denn die Raumordnung schließt das Wohnumfeld in ihre Leitvorstellungen ein, um zur Konfliktminimierung einen Interessenausgleich zwischen Siedlungsstruktur und Infrastruktur zu erzielen. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 9/117 Die geforderten Abstände sollen daher auch vorsorgend zum Schutz und Erhalt des nahen Wohnumfeldes beitragen. Die Mindestabstände der Hochspannungsleitungen zum nächstgelegenen Gebäude der geplanten Bebauung beträgt 54 m (110 kV -Bahnstromleitung/ 16,7 Hz), 82 m (110 kVNetzstromleitung/ 50 Hz) und 104 m (220 kV -Netzstromleitung) und liegen damit deutlich unterhalb der Vorgaben des Landesentwicklungsplans. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sind die gemäß LEP zu berücksichtigenden Abstände nicht erforderlich. Denn im betroffenen Änderungsbereich werden die gesetzlichen Grenzwerte der 26. BIm SchV für Immissionen durch elektrische und magnetische Wechselfelder an Hochspannungsleitungen eingehalten. Diese bundesweit geltende Regelung enthält sowohl Grenz- als auch Vorsorgewerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte von Niederfrequenzanlagen. Für die Immissionen durch elektronische Wechselfelder gilt, dass die vorgeschlagenen Vorsorgeimmissionswerte für elektrische Bahnstromfelder in Daueraufenthaltsbereichen von Kindern, die bei einer Feldstärke von 30 V/m liegen, innerhalb des Plangebietes mit 20 V/m eingehalten werden. Bezüglich der Immissionen durch magnetische Wechselfelder gilt, dass innerhalb des Plangebietes durchschnittliche Immissionen in Höhe von ca. 35 nT (nT = magnetische Induktion) zu erwarten sind. Diese liegen deutlich unterhalb des an Daueraufenthaltsbereichen von Kindern empfohlenen Vorsorgerichtwertes von 300 nT. Für Hochspannungsfreileitungen existiert in Köln die verwaltungsinterne Vereinbarung, einen Vorsorgewert über die Regelung der 26. BImSchV hinaus für städtische Planungen zu empfehlen. Aufgrund des durch epidemiologische Studien hinreichenden Verdachtes auf Einflüsse durch elektromagnetische Felder auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bei sensiblen Personen, hat man sich auf ein 1/100 des Grenzwertes geeinigt. Der interne städtische Vorsorgewert liegt demnach bei 1 μT für die magnetische Flussdichte. Darüber hinaus ist in Nordrhein-Westfalen über den Abstandserlass NRW vom 06.06.2007 in Anhang 4 eine Abstandsempfehlung für sensible Nutzung zu Hochspannungsfreileitungen verankert. Diese unterscheiden sich je nach Spannung der Hochspannungsfreileitungen. Den Abständen liegt ein Magnetfeld von 10 μT zugrunde. Daraus ergeben sich grob die folgenden Abstandsempfehlungen der Stadt Köln, die bei der Realisierung von Wohnbebauung und Anlagen wie Schulen, Kindergärten, etc. eingehalten werden sollten: Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 10/117 Spannung [kV] Schutzabstände städtischer Vorsorgewert Abstandsempfehlung gem. Abstandserlass NRW Bestehende Abstände im Plangebiet 380 kV (50 Hz) 60 – 80 m 40 m 220 kV (50 Hz) 30 – 40 m 20 m 104 m 110 kV (50 Hz) 10 – 20 m 10 m 82 m 110 kV (16,7 Hz) 5 – 10 m 5 m 54 m Die Immissionen durch die von der Hochspannungstrasse erzeugten elektrischen und magnetischen Wechselfelder liegen deutlich unter den Vorsorgeimmissionswerten bzw. unter den Vorsorgerichtwerten. Gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bewohnenden des Plangebietes sind aufgrund der benachbarten Hochspannungsleitungen nicht zu erwarten. Aufgrund der Lage der Hochspannungsfreileitungen nordöstlich zur geplanten Wohnbaufläche ist das nahe Wohnumfeld, insbesondere Hausgärten, Terrassen und Balkone, in Richtung Süden oder Südwesten orientiert und nicht in Richtung der Autobahn A 59 mit begleitender Höchstspannungsfreileitung. Insofern ist d ie Unterschreitung des im LEP geforderten 400 m -Abstands zwischen Wohnbebauung und Höchstspannungsfreileitung hier als raumverträglich zu bewerten. Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt das Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich“ (AFAB) dar. Demnach liegt das Plangebiet zum Großteil außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ (ASB), grenzt jedoch unmittelbar an den vorhandenen Siedlungsbestand an, sodass eine Siedlungsentwicklung gemäß Ziel 2-3 Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ausnahmsweise möglich ist. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 25.09.2020 auf Grundlage des damaligen Planungsstandes gemäß § 34 Abs. 1 LPlG die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung bestätigt. Der Regionalplan befindet sich derzeit im Verfahren zur Neuaufstellung. Der Entwurf zur Neuaufstellung sieht das Plangebiet als ASB vor. Die Planziele des Bebauungsplanes entsprechen nicht den Darstellungen des Regionalplans. Eine Anpassung der l andesplanerischen Ziele wird in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde vorgenommen und durch die ausstehenden Bauleitplanverfahren konkretisiert. 4.2 Flächennutzungsplan Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Änderungsbereich im Wesentlichen als Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 11/117 Grünfläche dar. Die Planung des Wohngebietes mit einem Kinderspielplatz ist aus der aktuellen Darstellung des FNP nicht zu entwickeln. Der FNP wird daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. 4.3 Planungsrechtliche Situation Die für das Plangebiet „Leidenhausener Straße“ in Anspruch genommenen Flächen sind dem baulichen Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) zuzuordnen. Zur Umsetzung und Konkretisierung einer Wohnbebauung besteht daher das Erfordernis, neues Baurecht zu schaffen und einen Bebauungsplan aufzustellen. 4.4 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel EZ 2 (Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen), Nr. 37 Friedhof Leidenhausen ohne Schutzfestsetzung dar. 4.5 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Der hier ermittelte Wohnungsgesamtbedarf 2010- 2029 in Höhe von rund 52.000 Wohnungen basierte auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011. In der Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird zum Jahresende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich danach auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis zum Jahr 2019 - (Beschlussvorlage 1028/2015 "Umsetzung STEK Wohnen" – Ratsbeschluss vom 20.12.2016). 4.6 Kooperatives Baulandmodell Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. Die Vorhabenträgerin hat am 05.07.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM (Fassung vom 10.05.2017) unterzeichnet. Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für Wohnzwec ke zum Ziel haben. Das Kooperative Baulandmodell kommt bei Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 12/117 Vorhaben unterhalb der Schwellengrenze von 1.800 m² Geschossfläche für Wohnzwecke oder mit weniger als 20 Wohneinheiten nicht zur Anwendung. Die im Kooperativen Baulandmodell aufgeführten Verpflichtungen unterstützen die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau und leisten damit einen wichtigen Beitrag, in einem unter Druck stehendem Wohnungsmarkt das preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken. Zudem beteiligen sie den Planbegünstigten an den planbedingten Folgekosten. Grün- und Freiflächenräume sind vor dem Hintergrund von Bevölkerungswachstum und Klimawandel unabdingbar für die Aufrecherhaltung der hohen Lebensqualität in Köln. Daher dient die Verpflichtung zur Herstellung von öffentlichen Grünflächen den entstehenden Mehrbedarf an Grünflächen zu decken. Im Winter 2020 wurde gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell ein Qualifizierungsverfahren mit sechs Büros durchgeführt, aus dem der Entwurf von rheinflügel severin in Zusammenarbeit mit Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH als Sieger hervorging. 4.7 Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubauvorhaben in Köln Um den Klimaschutz frühzeitig in den verschiedenen Verfahren der Umsetzung nicht - städtischer Neubauvorhaben in Köln zu berücksichtigen, wurden vom Rat der Stadt Köln am 17.03.2022 die Leitlinien zum Klimaschutz beschlossen. Ziel der Leitlinien ist die maximale Reduzierung der CO2- Emissionen im gesamten Gebäudebereich. Um dieses Ziel auch unter Einbeziehung der teilweise erhöhten Emissionen im Gebäudebestand zu erreichen, müssen Neubauten idealerweise eine positive Energiebilanz aufweisen. Das bedeutet, Gebäude sind so zu planen, dass ein möglichst geringer Energiebedarf entsteht, der zu möglichst hohen Anteilen durch erneuerbare Energien gedeckt wird, oder dass diese gar Energieüberschüsse erzielen. Die Leitlinien geben daher verbindliche Vorgaben und Empfehlungen zum energetischen Klimaschutz bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen sowie bei der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung kommunaler Flächen vor. Der Bebauungsplan Nr. 76403/02 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln- Porz-Eil unterliegt den Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln. Die Vorhabenträgerin hat die Anwendungszustimmung zur Anwendung der Klimaschutzleitlinien Köln am 16.01.2023 unterzeichnet. 5. Städtebauliches Planungs- und Freiraumkonzept Städtebauliches Konzept Mit dem neuen Quartier wird der Stadtteil Eil auf seiner Ostseite baulich arrondiert, sodass ein kompakter Siedlungskörper entsteht. Gleichwohl sorgen zwei sich kreuzende Grünzüge für eine Verzahnung mit der umgebenden Nutzlandschaft im Osten und Süden. Konkret verbindet der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünzug die Friedhofsvegetation mit den großzügigen Gartenanlagen, welche im rückwärtigen Bereich der Leidenhausener Straße liegen. Der in Ost-West-Richtung verlaufende Grünzug stellt neben dem Aspekt der Grünraumvernetzung auch eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer her, indem er das neue Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 13/117 Quartier und die östlich gelegene Kleingartenanlage mit der Schubertstraße und der dort befindlichen Grundschule verknüpft. Die bauliche Struktur setzt sich aus einem Verbund von vier Wohnhöfen zusammen. Die Mischung der verschiedenen Wohnformen erfolgt innerhalb der Höfe, um eine soziale Segregation zu vermeiden. Die typologische Diversität erzeugt hinsichtlich der Geschossigkeit ein Spektrum von II – IV Geschossen, wofür eine spezifische städtebauliche Ordnung vorgeschlagen wird. Der Anteil an Geschosswohnungsbau ist in den beiden östlichen Wohnhöfen größer, da der Autobahnlärm hier konsequent durch eine Riegelbebauung auf der Seite der Lärmquelle abgeschirmt wird. Das neue Quartier zeichnet sich insgesamt durch eine wohldosierte Urbanität aus, welche die Komponenten Landschaftsbezug, Gemeinschaft, typologische Vielfalt, Adressbildung und Vernetzung miteinander v erknüpft und hieraus eine unverwechselbare Identität entwickelt. Zentrales Element des neuen Quartiers ist ein Anger am Knotenpunkt der Grünzüge mit vielfältigen Blickbeziehungen in alle Himmelsrichtungen. Daneben prägen kleine Nachbarschaftsplätze als Her z eines jeden Wohnhofs das Quartier. Mit je einem eigenen Gestaltungs- und Vegetationsthema stellen diese Flächen ein vielfältiges Freiraumangebot dar. Die Wohngebäude adressieren sich mit durchgrünten Vorzonen an die Erschließungsstraße. Hüfthohe Heckenpf lanzungen tragen zur Gliederung der Grundstücksflächen bei. Baumpflanzungen und Stellplätze wechseln sich ab und begleiten den weitestgehend hierarchielosen Straßenraum. Ausgehend von der einzigen Zufahrtsmöglichkeit an der Leidenhausener Straße ergibt sic h eine mäandrierende Haupterschließung für das neue Quartier. Der Verlauf ist so gewählt, dass alle Wohnhöfe im neuen Quartier hierüber erreicht werden. Das Straßenprofil erhält einen einheitlichen Bodenbelag, der sich von den Asphaltflächen im Anschluss an die Leidenhausener Straße unterscheidet und dem Straßenraum einen Spielstraßencharakter verleiht. Für Fußgänger und Radfahrer wird zudem ein dichtes Nahmobilitätsnetz mit optimalen Anschlüssen an die Bestandsgebiete und die Landschaftsräume angeboten. Wichtigstes Element und zugleich Rückgrat des Quartiers ist der zentrale Fuß- und Radweg in Ost-West-Richtung. Der ruhende Verkehr wird bei größeren Geschosswohnungsbauten in Tiefgaragen untergebracht. Alle weiteren Stellplätze befinden sich oberirdisch, sowohl als Sammelanlagen, wie als Einzelstellplätze oder Garagen in den Abstandsflächen der Gebäude. Freiraumplanerisches Konzept Die Grünzüge sind naturnah gestaltet und mit einer wegebegleitenden offenen Regenwasserführung versehen. Die zentrale Grünfläche ist zur Mitte hin vertieft und kann so selbst ein 100 -jährliches Starkregenereignis des Quartiers aufnehmen, zurückhalten und örtlich versickern. Im neuen Quartier sind entlang der Grünzüge und auf den Platzflächen Langbänke verortet, die zur Rast und zum Aufenthalt einladen. Den Sitzgelegenheiten sind an den Knotenpunkten des Wegesystems Spielflächen für Klein- und Schulkinder zugeordnet. Die vorgeschlagene Bebauung besteht aus kompakten Gebäudetypen, die mit kleinem Oberflächen-/Volumenverhältnis niedrige Baukosten und geringe Energieverbräuche erwarten lassen. Die Flachdachflächen bilden die Basis für eine Nutzung von solarenerg etischen Anlagen unter Einbeziehung einer extensiven Begrünung. Mit den solarenergetischen Anlagen Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 14/117 können die elektrischen Energieverbräuche regenerativ gedeckt werden. Die weitgehende Begrünung unter Einbeziehung von Dach- und Fassadenflächen schafft ein angenehmes Mikroklima und ist in Kombination mit dem auf Versickerung und Rückhaltung ausgerichteten Regenwassermanagement ein Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung. In den Straßenraum sind deshalb größere Retentions - und Versickerungsbereiche eingearbeitet. Das anfallende Oberflächenwasser kann schwammartig gespeichert und dezentral in Mulden und Tiefbeeten versickert werden. Die begrünten Belagsöffnungen sind mit artenreichen Blühwiesen bepflanzt. Sie erhöhen so die Artenvielfalt und tragen zur Hitzeminderung im Sommer bei. Bei der Baumauswahl wird auf die Verwendung von stadtklimafesten, hitzetoleranten Arten Wert gelegt. Die Biotopflächen der heutigen Nutzlandschaft werden erhalten und in die Struktur der Freiraumgestaltung integriert. Die Multikodierung der Flächen f ördert Naturerfahrung und Naturverständnis und das gleichberechtigte Nebeneinander von Mensch und Natur. 6. Begründung der Planinhalte 6.1 Art der baulichen Nutzung Vor dem Hintergrund eines großen Wohnraumbedarfes in Köln und als Ergänzung der bestehenden angrenzenden Wohnbebauung werden für das Plangebiet allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Es soll ein Wohngebiet mit einer Durchmischung auch mit ergänzenden Nutzungen entstehen, in dem alle in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) allgemein zulässigen Nutzungen wie z.B. auch die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden oder Schank - und Speisewirtschaften ermöglicht werden sollen. Unterstützt wird die angestrebte Durchmischung durch die Festsetzung unterschiedlicher Gebäudetypologien in Form von Einzelhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern. Die im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen (mit Mineralölstoffen) werden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen, da sie dem zu entwickelnden Gebietscharakter eines Wohnquartiers nicht entsprechen und damit eine funktionale und gestalterische Beeinträchtigung zu befürchten ist. Darüber hinaus werden Tankstellen (mit Mineralölstoffen) auch aufgrund des zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Verkehrs- / Immissionsbelastung ausgeschlossen. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit einer Grundflächenzahl (GRZ), einer Geschossflächenzahl (GFZ) sowie der Höhe der baulichen Anlagen bzw. der Geschossigkeit bestimmt und orientiert sich an den städtebaulichen Parametern des im Wettbewerbsverfahren gekürten Siegerentwurfes von rheinflügel severin und Studio Vulkan. Demgemäß sieht das Planungskonzept ein allgemeines Wohngebiet mit einer differenzierten Dichte vor, die sich aus der Idee der vier Wohnhöfe mit unterschiedlichen Wohnformen ergibt. Die Gebäudetypologien reichen dabei vom zweigeschossigen, frei stehenden Einfamilienhaus über eine eher geschlossene, Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 15/117 viergeschossige Riegelbebauung auf der Ostseite bis hin zum punktuell viergeschossigen Geschosswohnungsbau. Die Mischung unterschiedlicher Wohnformen im Wohnhof bildet sich in einer verträglichen städtebaulichen Dichte aus: Die Grundflächenzahlen (GRZ) i. S. des § 19 Abs. 2 BauNVO weisen Werte zwischen 0,4 und 0,7 auf. Die Geschossflächenzahl (GFZ) im Sinne des § 20 Abs. 2 BauNVO liegen bei Werten zwischen 0,6 und 1,8 . Die teilweisen Überschreitungen der Obergrenzen aus der Baunutzungsverordnung ergeben sich aus dem kompakten städtebaulichen Konzept und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden. 6.2.1 Grundfläche, Grundflächenzahl (GRZ) Die in der Planzeichnung festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) im a llgemeinen Wohngebiet überschreiten die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung teilweise in einem geringen Maß. Der gesetzliche Orientierungswert für ein WA -Gebiet liegt bei 0,4 und wird mit den festgesetzten Werten von mehr als 0,4 in 14 von 31 Baufeldern überschritten. Bezogen auf alle WA-Grundstücke liegen die rechnerischen Werte im Durchschnitt bei 0,46. Durch die geringfügige Überschreitung der Orientierungswerte um überwiegend 0,1, in zwei Baufeldern um 0,2 und in einem Baufeld um 0,3, werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt. Die mit der Versiegelung/Unter- bauung verbundenen Nachteile werden durch die festgesetzte Begrünung großer Teile der Dach- und Tiefgaragenflächen gemindert. Für die Errichtung von Tiefgaragen und Nebenanlagen wird festgesetzt, dass gemäß § 19 Absatz 4 Satz 3 BauNVO die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) in den Baufeldern WA 2 - WA 2.7, WA 3 - WA 3.1, WA 3.3 - WA 3.4 sowie WA 4 - WA 4.2 durch die Grundfläche von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,7 überschritten werden darf und damit in Teilen der Baufelder um mehr als die Hälfte der festgesetzten GRZ. Mit der Festsetzung wird dem Flächenbedarf für die Realisierbarkeit von wohnungsnahen Stellplätzen und Garagen für die Einzel - und Doppelhäuser auf den in Teilen kleinen Grund- stücken entsprochen sowie die Möglichkeit zur Unterbringung von Nebenanlagen geschaffen. In den Baufeldern WA 5 - WA 7 darf die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) durch die Grund- fläche von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie baulicher Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden und damit in Teilen der Baufelder um mehr als die Hälfte der festgesetz- ten GRZ. Mit der Festsetzung wird dem Flächenbedarf für die Realisierbarkeit von Tiefgaragen im Ge- schosswohnungsbau auf den in Teilen kleinen Grundstücken zur Erhöhung der Aufen thalts- qualität der wohnungsnahen Freiflächen entsprochen sowie eine Möglichkeit zur Unterbrin- gung von Nebenanlagen geschaffen. 6.2.2 Geschossflächenzahl (GFZ) Die in der Planzeichnung festgesetzten Geschossflächenzahlen (GFZ) im allgemeinen Wohngebiet überschreiten die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung in einigen Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 16/117 Baufeldern. Der gesetzliche Orientierungswert für ein WA-Gebiet liegt bei 1,2 und wird mit den festgesetzten Werten von bis zu 1,8 in 4 von 31 Baufeldern überschritten. Bezogen auf alle WA-Grundstücke liegen die rechnerischen Werte im Durchschnitt unterhalb des Orientierungswertes bei 0,94. Bei dem zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept handelt es sich um den Siegerentwurf einer Mehrfachbeauftragung, der als optimale städtebauliche und freiraumplanerische Lösung für den Standort ausgewählt wurde und nur unmaßgeblich verändert zur Ausführung kommt. Durch die Überschreitung der Orientierungswerte um max. 0,6 werden die allgemeinen Anfor- derungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt. Folgende Umstände sind geeignet, die größere Dichte auszugleichen: • Mit der festgesetzten Parkanlage mit einer Größe von ca. 7.300 m² steht den künftigen Bewohnern eine attraktive Freifläche wohnungsnah zur Verfügung, die mit einer artenrei- chen Vegetation einen Beitrag zur Biodiversität und Klimaschutz leisten kann. • Die unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Freiflächen des Stadtteils Porz-Eil stehen, auch mit ihrer kleinklimatischen Bedeutung, als Ausgleich zur Verfügung. • Die Stellplätze sind teilweise unterirdisch vorgesehen, um ausreichend Freiflächen für Auf- enthaltsflächen und Bepflanzung zu schaffen. • Die Flächen, die nicht von Gebäuden, Wegen, Spielplätzen oder sonstigen Nebenanlagen überbaut sind, werden begrünt und bepflanzt. • Die obersten Dachflächen der Gebäude werden extensiv begrünt, was zur Reduzierung der Ableitmenge des Niederschlagswassers beiträgt und sich positiv auf das Kleinklima aus- wirkt. Oberhalb der Dachbegrünung sind solarenergetische Anlagen möglich, sodass diese in Zukunft einen Beitrag zur Nachhaltigkeit des Quartiers leisten können. 6.2.3 Zahl der Vollgeschosse Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse dient der Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung. Sie gewährleistet eine auf das Umfeld abgestimmte Höhenentwicklung und Gestaltung und trägt somit zu einem harmonischen Siedlungsbild bei. Es wird sichergestellt, dass sich die Planung in das Ortsbild sowie in die bestehenden Siedlungsstrukturen einfügt, aber auch als Maßnahme der Innenentwicklung den heutigen Ansprüchen an den Wohnungsmarkt entspricht. In diesem Zusammenhang wird auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes in dem allgemeinen Wohngebiet das Maß der baulichen Nutzung durch die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß ergänzt. Das Planungskonzept sieht eine differenzierte Höhengliederung vor. Unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmsituation durch die nahe gelegene Bundesautobahn A59 im Osten wird für die Neubebauung entlang der Kleingartenanlage Hirschgraben e.V. eine dreigeschossige Raumkante zzgl. eines weiteren Nicht-Vollgeschosses ausgebildet. Innerhalb des Plangebietes gibt es zudem zwei viergeschossige Hochpunkte, welche die beiden westlichen Quartiersplätze markieren. Von Osten nach Westen hin nimmt die bauliche Dichte und die Geschossigkeit unter Bezugnahme auf die Gebäudetypologien und Gebäudehöhen der angrenzenden Bestandsbebauung entlang der Leidenhausener Straße und Schubertstraße ab. Die Einzel-, Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 17/117 Reihen- und Doppelhäuser innerhalb des Plangebietes sollen zwei Vollg eschosse nicht überschreiten. 6.2.4 Höhe baulicher Anlagen Zur Ermöglichung einer einheitlichen, maßstäblichen und in die Umgebung integrierten Bebauung werden zusätzlich zu der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Gebäudehöhen bzw. Traufhöhen als Höchstgrenze in Metern über Normalhöhennull (m ü. NHN) festgesetzt. Dadurch wird die Überhöhung einzelner Gebäude vermieden und eine städtebauliche Ordnung garantiert. Der Bebauungsplan setzt für die Gebäude mit Flachdächern die Höhen der baulichen Anlagen in Form von Gebäudehöhen als Höchstgrenze fest. Oberster Bezugspunkt ist die Oberkante der Attika oder, wenn keine Attika hergestellt wird, die Oberkante des Gebäudes. Die in der Planzeichnung festgesetzten Gebäudehöhen berücksichtigen die mögliche Errichtung eines Staffelgeschosses. Bei Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser, die mit einem Satteldach ausgebildet sind, wird eine maximale Traufhöhe festgesetzt. Oberer Bezugspunkt ist der Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. 6.2.5 Technische Dachaufbauten Die Festsetzung, wonach untergeordnete Bauteile oder bauliche Anlagen die Gebäudehöhen, die als Höchstgrenze festgesetzt sind, bei drei - und viergeschossigen Gebäuden um ein höchstzulässiges Maß von bis zu 2,00 m und bei zweigeschossigen Gebäuden um bis zu 1,00 m in der Höhe überschreiten können, ermöglicht einen notwendigen Gestaltungsspielraum bei der Hochbauplanung, ohne städtebauliche Entwicklungsziele oder nachbarliche Belange zu beeinträchtigen. Um eine Beeinträchtigung des Ortsbildes zu vermeiden, müssen diese Bauteile mindestens um ihr Maß von der Gebäudeaußenkante des jeweiligen zugeordneten Geschosses zurücktreten, das ihrer Höhe über der Dachkante entspricht . Hiervon ausgenommen sind Treppenhäuser, um einen gewissen Gestaltungsspielraum zu eröffenen. Damit ein möglichst hoher Beitrag zur Nachhaltigkeit des Gebäudes geleistet wird, wird deren Flächenanteil auf 30 % der Dachfläche begrenzt. Um einen weiteren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wird festgesetzt, dass solarenergetische Anlagen auf mehr als 30% der Dachfläche die festgesetzte Gebäudehöhe um bis zu 1,00 m überschreiten dürfen. Um die Errichtung von Zwerchhäusern und Gauben im Plangebiet zu ermöglichen, dürfen die festgesetzten Traufhöhen in den Baufeldern WA 3 - 3.4 und WA 4 - 4.2 durch dem Dach untergeordnete Dachaufbauten (z.B. Zwerchhäuser oder Gauben) um bis zu 3,5 m überschritten werden. Die Festsetzung trägt zudem einer städtebaulich sinnvollen Ausnutzbarkeit der oberen Geschosse bei und damit der nachhaltigen Wohnraumvorsorge im Sinne des Baugesetzbuches. 6.3 Abstandsflächenunterschreitung Für die Abstandsflächen wird gemäß Landesbauordnung 2018 NRW ein Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 18/117 Abstandsflächenfaktor von 0,4 H festgelegt. Die gewünschte Durchmischung unterschiedlicher Gebäudetypologien im Quartier wurde durch die Anordnung und Verteilung der verschiedenen Haustypologien (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau) im städtebaulichen Konzept umgesetzt. Um die Vorbelastung durch die Verkehrslärmimmissionen, die insbesondere von der östlich gelegenen Autobahn A59 ausgehen, zu verringern, wurden die Abstände zwischen den Geschosswohnungsbauten im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches möglichst schmal ausgebildet. Aufgrund dessen überlagern sich die Abstandsflächen von sich gegenüberliegenden Geschosswohnungsbauten im Plangebiet um max. 4,4 m. Eine Beeintr ächtigung der gesunden Wohnverhältnisse ist nicht zu erwarten, da es sich bei den betroffenen Außenwänden um Stirnseiten handelt und die Belichtung der Aufenthaltsräume über ein weiteres Fenster an den nicht betroffenen Außenwänden gewährleistet werden kann. Um den oben angeführten Entwurfsgedanken umsetzen zu können, wird für die in der Planzeichnung mit "a" gekennzeichneten Außenwände ein Abstandsflächenfaktor mit 0,23 H festgesetzt. Die Abstand sfläche muss gemäß der BauO NRW mindestens 3,0 m betragen, sodass der aus brandschutzgründen notwendige Mindestabstand von 5,0 m sichergestellt wird. Darüber hinaus erfolgt die Festsetzung, dass in diesen Bereichen notwendige Fenster zu Aufenthaltsräumen gemäß der BauO NRW nicht errichtet werden dürfen, um angemessene Sozialabstände zwischen Fenstern zu Aufenthaltsräumen nicht zu unterschreiten. Insgesamt entspricht die Planung den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Deckung des Wohnraumbedarfs erfordert die vorgesehene Dichte der Bebauung, die es zudem ermöglicht, dass eine große Grünfläche innerhalb des Quartiers entstehen kann. 6.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 6.4.1 Bauweise Zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes wird für das gesamte Quartier eine offene Bauweise bzw. Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser festgesetzt. Hierdurch wird eine geordnete Entwicklung der vorgeschlagenen Bebauungsstruktur gewährleistet und an die Bebauungsstruktur des nahe gelegenen Umfelds angeknüpft. In der offenen Bauweise werden Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zum Nachbargrundstück errichtet. 6.4.2 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Die Baugrenzen des Bebauungsplanes orientieren sich am städtebaulichen Entwurf , sodass einerseits die geplante Bebauung innerhalb der festgesetzten Baugrenzen realisiert werden kann und andererseits ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Ausformung der Gebäude ermöglicht wird. Diese werden mit einem Puffer von bis zu 0,50 m entlang der Gebäudekanten festgesetzt. In Bereichen, in denen die neuen Gebäudekörper die Gebäudeflucht der Bestandsgebäude aufnehmen sollen, werden die Baugrenzen ohne den oben genannten Puffer festgesetzt. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 19/117 6.4.3 Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen Gemäß § 23 Absatz 2 Satz 3 BauNVO werden für die Baugrenzen Ausnahmen festgesetzt. Durch diese Ausnahmen wird die Überschreitung der Baugrenzen für bestimmte bauliche Elemente ermöglicht, um einen gewissen Gestaltungsspielraum zu eröffnen, ohne die städtebauliche Ordnung zu stören. In diesem Zusammenhang erfolgt die Festsetzung, dass die in der Planzeichnung festgesetzten Baugrenzen durch Vordächer um bis zu 1,00 m, durch Treppenhäuser und Erker um bis zu 1,50 m, durch Balkone um bis zu 2,00 m und durch Terrassen um bis zu 2,50 m überschritten werden können. Die Summe der jeweiligen Breiten der Überschreitungen wird auf ein Drittel der jeweiligen Gebäudeseite je Geschoss begrenzt. Mit den getroffenen Festsetzungen können somit im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses geringfügige Spielräume eingeräumt werden. 6.4.4 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden Um die vorgesehene städtebauliche Dichte hinsichtlich der Anzahl von Wohneinheiten zu gewährleisten, wird festgesetzt, dass je Einzel-, Doppel- und Reihenhaus nur eine Wohnung zulässig ist. Damit wird auch dafür Sorge getragen, dass die Anzahl der Stellplätze sich nicht ungeplant erhöht. 6.5 Nebenanlagen 6.5.1 Nebenanlagen Um eine gute Nutzbarkeit der Grundstücke zu unterstützen und gleichzeitig eine Übermöblierung zu verhindern, sind Nebenanlagen in Vorgärten unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Abstellplätze für Müllbehälter und Fahrräder. Um den Bereich zu definieren, wird eine Vorgartenzone festgelegt, die zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der festgesetzten vorderen Baugrenze liegt. Um eine übermäßige Ausdehnung der Nebenanlagen zu verhindern, wird festgesetzt, dass Nebenanlagen einen umbauten Raum von 20 m³ nicht überschreiten dürfen. Zur Unterstützung der Nutzung solarer Strahlungsenergie bzw. von Kraft -Wärme-Kopplung wird festgesetzt , dass Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 2 und 3 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind. Um die schmalen Grundstücke der Reihenhäuser in WA 1 - 1.8 bestmöglich ausnutzen zu können und die Übermöblierung in den Grundstücken des Geschosswohnungsbaus (WA 5 - 8) zu verhindern, wird festgesetzt, dass Nebenanlagen - wie beispielsweise Gartenlauben, Gewächshäuser, Abstellräume – in den rückwärtig gelegenen, nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig sind. 6.5.2 Stellplätze und Tiefgaragen Um gestalterisch unbefriedigende Situationen zu vermeiden und das Baugebiet für eine gesteigerte Aufenthaltsqualität möglichst autofrei zu halten, sind Stellplätze und Garagen nur in den dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 20/117 zulässig. 6.6 Erschließung 6.6.1 Äußere Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Leidenhausener Straße. Im Bereich der Kleingartenanlage Hirschraben e.V. wird die bestehende Zufahrt zum Parkplatz der Kleingartenanlage fortgeführt und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. 6.6.2 Innere Erschließung Ausgehend von dieser Zufahrt wird die Haupterschließung mäandrierend durch das neue Quartier geführt und endet in einer Platzfläche P latz 4, die zugleich als Wendeanlage dient. Der Verlauf ist so gewählt, dass alle Wohnhöfe im neuen Quartier hierüber erreicht werden. Die Planstraße 1 soll im Trennsystem realisiert werden und wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Von ihr werden ein Großteil der Tiefgaragen des Geschosswohnungsbaus im Osten des Plangebietes erschlossen, sodass die Verkehrsmengen ab dem Quartiersplatz Platz 2 deutlich reduziert sind. Daher werden die übrigen Planstraßen 2, 3 und 4 sowie alle Quartiersplätze als Mischverkehrs flächen ausgebildet und als Verkehrsflächen Besonderer Zweckbestimmung (Verkehrsberuhigter Bereich) festgesetzt. Der nördlich zur Leidenhausener Straße hin gelegene Garagenhof wird ebenfalls als Verkehrsfläche Besonderer Zweckbestimmung (Verkehrsberuhigter Bereich) festgesetzt und dient ausschließlich den bestehenden Garagen für die Bestandsgebäude Leidenhausener Straße 38a - 38e. Zudem werden die Stellplätze des Baufeldes WA 1.8 über diese Verkehrsfläche erschlossen. Die Verbindung an die Leidenhausener St raße stellt keine Erschließungsmöglichkeit für das gesamte Plangebiet dar. Für Fußgänger und Radfahrer wird es ein dichtes Netz an Wegeverbindungen mit optimalen Anschlüssen an die Bestandsgebiete und die Landschaftsräume geben. Ein- und Ausfahrtsbereiche Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen von beziehungsweise zur öffentlichen Verkehrsfläche sind ausschließlich innerhalb der dafür zeichnerisch festgesetzten Bereiche zulässig. Dadurch soll, neben der notwendigen Erschließungsfunktion, eine möglichst attrak tive Gestaltung des Straßenraumes ermöglicht werden. Feuerwehrzufahrten sind von den festgesetzten Ein- und Ausfahrtbereichen nicht berührt. 6.6.3 Ruhender Verkehr Ruhender Verkehr / Tiefgarage Für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser Für die Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sind 1,0 Stellplätze je Wohneinheit vorgesehen . Die Stellplätze und Garagen werden entweder auf dem privaten Grundstück in den dafür festgesetzten Flächen oder wohnungsnah in oberirdischen Stellplatzanlagen realisiert. Für die mittleren Reihenhäuser in den Baufeldern WA 1, WA 1.4 und WA 1.6 liegen die Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 21/117 Stellplätze in der Vorgartenzone. Da die genau e Lage der einzelnen Stellplätze erst im Rahmen der Baugenehmigungsplanung feststeht , sind die festgesetzten Flächen in den jeweiligen Vorgartenzonen so dimensioniert, dass ein Stellplatz je Wohneinheit / Reihenhaus untergebracht werden kann. Die Anzahl der Stellplätze soll der Anzahl der Wohneinheiten entsprechen. Für den Geschosswohnungsbau Die notwendigen Stellplätze f ür die geplanten Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau werden zum Großteil in Tiefgaragen untergebracht. Ausgenommen sind die Stellplätze von WA 8, welche entweder direkt angrenzend an das Wohngebäude oder auf einer privaten, dem WA 8 zugeordneten Grundstücksfläche in unmittelbarer Nähe zur Bebauung an der westlichen Plangebietsgrenze oberirdisch realisiert werden. Öffentliche Stellplätze Im öffentlichen Straßenraum der mäandrierend verlaufenden Straßen (Planstraße 1 - 4) werden 11 öffentliche Stellplätze errichtet . Zudem sind an den seitlichen Rändern der Quartiersplätze Platz 3 und 4 weitere 6 Stellplätze vorgesehen. Die insgesamt 17 öffentlichen Stellplätze befinden sich oberirdisch, um eine gute Zugänglichkeit zu gewährleisten. Fahrradabstellplätze Die Zahl der baurechtlich notwendigen Fahrradstellplätze wird wohnungsnah, überwiegend im Bereich der Zugänge, im Untergeschoss oder den Tiefgaragen untergebracht. Mobilitätshub Im Plangebiet ist kein Mobilitätshub vorgesehen, weil weder die ausreichende öffentliche Zugänglichkeit noch die notwendige Frequenz von Nutzerinnen und Nutzern gewährleistet werden kann. Hierfür steht die geplante Mobilitätsstation im nahe gelegenen Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ zur Verfügung. Ladestationen Hinsichtlich öffentlicher Ladestationen können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getätigt werden. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt ein Angebot von öffentlichen Ladestationen im Quartier zu ermöglichen, jedoch steht die Standortprüfung noch aus. Carsharing-Stellplätze Aufgrund der nicht ausreichenden öffentlichen Zugänglichkeit und Frequenz ist der Standort für Carsharing-Stellplätze ungeeignet, sodass keine öffentlichen Stellplätze für das Carsharing errichtet werden. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 22/117 Öffentliche Fahrradstellplätze Es sind keine öffentlichen Fahrradabstellplätze vorgesehen. Die Anzahl an notwendigen Fahrradabstellanlagen richtet sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Die Umsetzung der Vorgaben der Stellplatzsatzung erfolgt im Baugenehmigungsverfahren, sodass eine planerische Festsetzung der Fahrradstellplätze nicht erforderlich ist. 6.6.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Für die rückwärtige Erschließung der angrenzenden Gartengrundstücke der Bebauung Leidenhausener Straße 40 a- e wird nördlich von WA 3.4 ein Gehrecht (G 1) zugunsten der Anlieger festgesetzt. Um die Durchwegung und Durchlässigkeit des Quartieres zu gewährleisten und den süd- östlichen Quartierspl atz mit der zum Friedhof hin gelegenen Ortsrandeingrünung zu verknüpfen, wird für die von dem Quartiersplatz Platz 2 ausgehende Fläche ein Geh- und Radfahrrecht (G+R) zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Da die Stellplätze der Reihenhäuser des Baufeldes WA 1.7 über die private Stellplatzanlage von WA 8 zu erreichen sind, wird für die Zufahrt von der Planstraße 4 ein Geh- und Fahrrecht (G+F) zugunsten der Anlieger des Baufeldes WA 1.7 festgesetzt. Um die Erschließung und Pflege der rückwärtigen Gartenflächen (nördliche Teilbereiche der Flurstücke 269 und 5/2) zu ermöglichen, wird für die östlich von WA 2.6 gelegenen Flächen ein Geh- und Fahrrecht (G+F 1) zugunsten der Anlieger festgesetzt. Die Zugänglichkeit des Geh- und Fahrrechts (G+F 1) von der Leidenhausener Straße aus wird über das Flurstück 99 sichergestellt. 6.6.5 Verkehrsuntersuchung Verkehrsuntersuchung Der Verkehr und seine Auswirkungen wurden im Rahmen des Verkehrsgutachtens durch RK Verkehrsingenieure GmbH von Juli 2021 untersucht. Darin wurde das aufgrund des geplanten Bauvorhabens entstehende Verkehrsaufkommen in der Größenordnung von zusätzlichen 591 Kfz-Fahrten je Werktag (Quell- + Zielverkehr) ermittelt. Für die Verkehrsumlegung der prognostizierten Neuverkehre wurde zunächst die räumliche Verteilung des induzierten Verkehrs abgeschätzt. Dies erfolgte auf Grundlage der durchgeführten Verkehrserhebung an den angrenzenden Knotenpunkten. Daraus resultiert eine durchschnittliche prozentuale Verteilung des Neuverkehrs. In einem Leistungsfähigkeitsnachweis wurden die erreichbaren Verkehrsqualitäten auf der Grundlage der rechnerischen Nachweise gemäß dem HBS 2015 2 bewertet. Insgesamt ergeben sich sowohl f ür die morgendliche als auch für die abendliche Spitzenstunde im Prognose-Planfall rechnerisch mindestens ausreichende Verkehrsqualitäten ( Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs QSV D). Im Vergleich zum Prognose -Nullfall kommt es zu keiner 2 FGSV, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015), Köln, 2015. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 23/117 Veränderung der Verkehrsqualitäten. Stellplatzreduzierung Die Anzahl der Pkw -Stellplätze richtet sich nach Anlage 1 zur Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen, welche vom Rat der Stadt Köln in der Sitzung am 06.05.2021 beschlossen wurde. Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Köln sieht für Gebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten 1,0 Stellplätze je 100 m² WF und mindestens 1,0 Stellplätze je Wohneinheit vor. Für Einfamilienhäuser gilt, dass 1,0 Stellplätze je 100 m² WF herzustellen sind. Zudem ist mindestens 1 „ gefangener Stellplatz“ zulässig. Bei Mehrfamilienhäusern sieht die neue Satzung für Wohnungen < 50 m² 1,0 Stellplätze je 2 Wohneinheiten und für Wohnungen > 50 m² bis < 75 m² 2,0 Stellplätze je 3 Wohneinheiten vor. Für Wohnungen > 75 m² gilt 1,0 Stellplätze je Wohneinheit. Im Verkehrsgutachten (Stand: 16 .07.2021) wurden gemäß dem Siegerentwurf aus dem Wettbewerbsverfahren und den dort getroffenen Annahmen 210 Wohneinheiten für die Ermittlung der notwendigen Stellplätze und Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte zugrunde gelegt. 6.7 Technische Infrastruktur Versorgung / Entsorgung Um gestalterisch unbefriedigende Situationen zu vermeiden, sind Versorgungsleitungen und Telekommunikationsleitungen im gesamten Plangebiet unterirdisch zu führen. Die Straßenverkehrsflächen sind hierfür ausreichend dimensioniert. Versorgung mit Wasser, Strom und Gas Zur Versorgung des Gebietes mit Wärme werden zwei Standorte von Heizzentralen festgesetzt, die sich im Bereich der Planstraße 1 südlich des WA 6 und am Baufeld WA 1.5 südlich von Platz 3 befinden. Diese Heizzentralen versorgen mittels zentraler Luft -Wasser- Wärmepumpen den gesamten Bereich der Einfamilien-, Reihen- und Doppelhausgrundstücke. Die Aufstellung von jeweils zwei Wärmepumpen je Standort erfolgt ebenerdig auf den für die Heizzentralen vorgesehenen Flächen. Die Wärmepumpen haben nach aktueller Planung und vorbehaltlich etwaiger Planungsänderungen ein Maß von ca. 2,3 m x 2,2 m x 2,3 m. Die Luft- Wärmepumpen werden durch Spitzenlast -Gaskessel ergänzt. Diese befinden sich in den unterirdischen Heizzentralen und werden an das vorhandene Gasnetz angeschlossen. Für die Spitzenlast-Gaskessel werden Abgasleitungen notwendig . Am WA 1.5 wird diese an der Giebelwand der angrenzenden Bebauung über Dach geführt. Am WA 6 wird die Abgasleitung freistehend mit etwa 4 m Abstand zur Giebelwand auf dem Heizzentralengrundstück etwa 5 m über der Geländeroberkante des WA 6 geführt. Eine Vorabstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ist erfolgt, der die Verordnungskonformität der aktuellen Planung bestätigt hat. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 24/117 Die Heizzentralengrundstücke werden eingefriedet. Wo technisch umsetz bar, wird ein Sichtschutz zu öffentlichen und privaten Flächen realisiert. Durch technisch erforderliche Mindestabstände für den Luftan- und -abstrom sind Teilflächen von undurchlässigen Bauwerken freizuhalten. Die Andienung der Zentrale am WA 1.5 erfolgt von Platz 3 über die Planstraße 3. Die Andienung der Zentrale am WA 6 ist zu klären und soll über die nördlich angrenzenden privaten Freiflächen bzw. die südlich angrenzende Parkfläche erfolgen. Die Versorgung der Mehrfamilienhäuser soll durch dezentrale Luft -Wasser-Wärmepumpen gewährleistet werden. Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser und Strom wird aus den vorhandenen Leitungen der Rheinenergie AG über die Anschlüsse im Umfeld erfolgen. Telekommunikation Die Versorgung mit Telekommunikationsleitungen erfolgt durch einen noch zu bestimmenden Versorger. In der konkreten Erschließungsplanung sind die Trassen für Versorgungsleitungen vorgedacht, und werden in der weiteren Planung konkretisiert. Die Dimensionierung und Herstellung des Leitungsnetzes erf olgt durch den Versorger. Hinsichtlich der Auswahl des Versorgungsträgers ist ein Zustimmungsverfahren nach § 127 TKG durchzuführen. Entwässerung Die Entwässerung des Schmutzwassers wird durch den Anschluss an das umliegende Kanalnetz der Städtentwässerungsbetriebe (StEB) sichergestellt. Das häusliche Abwasser wird über einen im Straßenraum zu verlegenden Mischwasserkanal gesammelt. 6.7.1 Entwässerungs- und Versickerungskonzept Öffentliche Flächen Das anfallende Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen wird vor Ort über Tiefbeete, Mulden und Mulden- Rigolen-Systeme versicker t. Der Transport des Niederschlagwassers zur Versickerungsanlage erfolgt über den Straßenquerschnitt. Im Randbereich des Straßenraums sollen Tiefbeete angeordnet werden. Diese Tiefbeete funktionieren analog zu einem Mulden- Rigolen-System, lassen sich jedoch besser in den Straßenraum integrieren und verfügen bei gleicher Flächenbeanspruchung über ein größeres Volumen an der Oberfläche im Verhältnis zu einer klassisch geböschten Mulde. Die Tiefbeete werden im Rahmen der Erschließungsplanung konkretisiert und im städtebaulichen Vertrag gesichert. Um die großflächigen Straßenräume zu entwässern, in denen nicht ausreichend Tiefbeete im Straßenraum selbst angeordnet werden können, wird das Niederschlagswasser in großflächige Mulden innerhalb der geplanten Grünflächen geleitet. In diesen wird das Wasser zurückgehalten und über eine 30 cm mächtige, gewachsene Oberbodenschicht versickert, sodass eine Vorreinigung des Regenwassers gewährleistet ist. Aus Sicherheitsgründen ist die Einstauhöhe der Mulden auf 30 cm begrenzt. Die Versickerungs- und Retentionsflächen (N1- Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 25/117 N4, S1-S4) werden in den öffentlichen Grünflächen als Flächen zur Regelung des Oberflä- chenwasserabflusses als Rückstaufläche in einem Volumen von mindestens 100 m³ bei Nor- malregen und von 370 m³ bei einem 100-jährlichen Starkregen festgesetzt. Private Flächen Das anfallende Niederschlagswasser auf den privaten Grundstücken ist vor Ort zu versickern. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse soll die Versickerung hauptsächlich unterirdisch über Kies-Rohr- oder Blockfüllr igolen stattfinden. Da sich das Plangebiet innerhalb der Grundwasserschutzzone III B befindet, lässt sich das unbelastet e Niederschlagswasser von den Dach- und Grün flächen ohne eine Vorbehandlung versickern. Gering belastetes Niederschlagswasser wird vor der Versickerung eine Vorreinigung vorgeschaltet. Das in den Tiefgaragen anfallende Niederschlagswasser wird zusätzlich zur Sedimentationsanlage auch über einen Leichtflüssigkeitsabscheider vorbehandelt, ehe es der Rigole zur Versickerung zugeführt wird. Bei Versickerungsanlagen muss ein Abstand zur Grundstücksgrenze von 2 m und von unterirdischen Bauwerken wie Keller oder T iefgaragen von 6 m eingehalten werden. Dies ist Aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht auf allen Grundstücken umsetzbar. Dort wo der Abstand von 6 m zur Bebauung unterschritten wird, muss von Unterkellerung abgesehen werden oder eine Abdichtung der unterirdischen Anlagen vorgenommen werden. 6.7.2 Starkregenereignis Aufgrund der immer öfter auftretenden Überflutungen und Überstaueffekten nach Intensiv - oder Starkregenereignissen sind zum Schutz und der Risikovorsorge von Gebäuden und Infrastrukturelementen der Erschließung entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Gemäß der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln (StEB) besteht bei einem 100 -jährlichen Starkregenereignis für das Plangebiet in Teilbereichen ein sehr geringes potentielles Überflutungsrisiko. Im Nordosten und Südosten besteht i n zwei größeren Teilbereichen eine geringe Überflutungsgefährdung, während am tiefsten Punkt des Geländes im Nordwesten eine sehr hohe Überf lutungsgefährdung besteht. Im restlichen Plangebiet liegt eine geringe bis mäßige Gefährdung vor. Der betreffende Geländetiefpunkt wird durch die Geländeplanung egalisiert und aufgeschüttet. Um eine Überflutungssicherheit im Starkregenfall gewährleisten zu können wird angrenzend an die Versickerungsmulden (N1-N4) jeweils eine Retentionsfläche für Starkregen (S1-S4) vorgehalten. Diese Retentionsflächen werden nur im Starkregenfall über einen Überlauf aus den Versickerungsmulden angeströmt. Die Retentionsflächen können außerhalb von Starkregenfällen uneingeschränkt als Grünflächen oder Zufahrtsflächen genutzt werden. 6.7.3 Trafostation Für die Versorgung des Plangebietes ist eine Trafostation erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bedarfsabschätzung der Stromnetzstationen (Trafostationen) auf einer Prognose anhand des durchschnittlichen Verbr aucherverhaltens Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 26/117 und des anzunehmenden Elektrifizierungsgrads der Gebäudetechnik sowie auf einer Annahme in Bezug auf die Ausstattung mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge basiert. Aufgrund der Entwicklung der Elektromobilität und der Änderung anderer Rahmenbedingungen werden Aussagen bezüglich der erforderlichen Trafostation erschwert. Die Menge der tatsächlich benötigten Stromnetzstationen kann daher von der prognostizierten Anzahl abweichen. Abhängig von der technischen Gebäudeausrüstung (inkl. E - Mobilitätsladeinfrastruktur) können zusätzliche Standorte für Stromnetzstationen erforderlich werden und sich auch gegebenenfalls erst in Zukunft durch technische Entwicklungen neu ergeben. Unabhängig von der endgültigen Anzahl der Trafostationen, wird der i n der Planzeichnung zeichnerisch festgesetzte Standort an der Planstraße 1 benötigt. Dieser Standort ist bereits von der Rheinenergie AG genehmigt worden und berücksichtigt die notwendigen Mindestabstände von 3-4 m zur Wohnbebauung. Bei weiteren erforderlichen Trafostationen werden die genauen Standorte im Rahmen späterer Abstimmungen festgelegt. 6.7.4 Müllentsorgung Das Müllfahrzeug fährt über die Leidenhausener Straße in das Plangebiet . Das Plangebiet kann anschließend über die Planstraßen von der Müllabfuhr durchfahren werden. Der nordöstliche Platz 4 kann vom Müllfahrzeug umfahren werden und dient somit als Wendemöglichkeit. Die Abfallbehälter der an die Planstraßen angrenzenden Einzel -, Doppel- und Reihenhäuser werden am Abholtag auf dem eigenen Grundstück an die Straßen gestellt. Für die Abfallbehälter der Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser, die in der zweiten Reihe liegen, sind Abfallsammelanlagen (AS) entlang der Haupterschließung festgesetzt. Am Abholtag sollen die Abfallbehälter auf der dafür vorgesehene Fläche abgestellt werden. Die Geschosswohnungsbauten verfügen in den Vorgartenzonen über eigene Flächen für die Müllentsorgung, die von der Müllabfuhr direkt angefahren werden können. 6.8 Soziale Infrastruktur / Öffentliche Grünfläche Für das Vorhaben kommt das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Der rechnerischen Einschätzung des Mehrbedarfs in den Angebotssegmenten Kindertagesstätte, öffentlicher Spielplatz und öffentliche bzw. öf fentlich zugängliche Grünfläche wird die im Plangebiet erwartete Einwohnerzahl zu Grunde gelegt. Die erwartete Einwohnerzahl wird auf Grundlage der nutzungsspezifischen Flächenangaben (GF Wohnen) für das jeweilige Vorhaben eingeschätzt. Hierbei ist nur die Geschossfläche (GF) Wohnen maßgeblich, die durch das Bebauungsplanverfahren neu geschaffen wird. Das heißt, erfolgt auf Grundlage der Planung eine Nachverdichtung oder ‚Abriss und Neubau‘, so wird die im Vergleich zum heutigen Bestand zusätzliche Geschossflächen (GF) Wohnen für die Einschätzung herangezogen. Im Bestand befinden sich keine Wohnungen innerhalb des Plangebietes. Durch das Planvorhaben entstehen ca. 24.474 m² Geschossfläche Wohnen. Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell entspricht dies, bei einer theoretisch anzusetzenden durchschnittlichen Größe einer Wohneinheit von 90 m², rechnerisch insgesamt einer Anzahl von ca. 272 Wohneinheiten. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 27/117 Bei Vorhaben mit einem Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau werden für die Erstbelegungsquote (Einwohner pro Wohneinheit (EW/WE)) 2,3 EW/WE angenommen. Die erwartete Einwohnerzahl im Plangebiet Leidenhausener Straße liegt demnach rechnerisch bei 625 Einwohnern*innen. 6.8.1 Kindertageseinrichtung Durch die zu erwartende Einwohnerzahl von 625 Personen entsteht ein Bedarf von 8,8 Plätzen für U3-Kinder und 18,2 Plätzen für Ü3-Kinder in einer Kindertageseinrichtung. Dies entspricht einer Gruppe mit insgesamt 27 Plätzen. Aufgrund dieses geringen Mehrbedarfs von weniger als 50 Betreuungsplätzen besteht keine Pflicht, im Plangebiet eine Kindertagesstätte entsprechend dem Bedarf und nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten. Eine Kindertageseinrichting ist erst ab mindestens drei Gruppen wirtschaftlich zu betreiben. In räumlicher Nähe zu diesem Plangebiet befindet sich ein weiteres Plangebiet zur Schaffung von Wohnungsbau mit dem Arbeitstitel „Östlich im Falkenhorst“ (Bebauungsplan Nummer 76399/04-00-00). Innerhalb dieses Plangebietes ist eine 3- gruppige Kindertageseinrichtung mit rund 51 Betreuungsplätzen vorgesehen. Damit kann der Bedarf aus beiden Plangebieten gedeckt werden. 6.8.2 Schulentwicklung Im Rahmen des vorliegenden Entwurfs ist unter Anwendung des modifizierten Verfahrens zur Prognose der Belegung je Wohneinheit mit 2,3 Bewohnern, mit ca. 15,6 zusätzlichen Schüler*innen in der Primarstufe und 8,8 zusätzlichen Schüler*innen in der Sekundarstufe I zu rechnen. Die dem Plangebiet nächstgelegenen Grundschulen verschiedener Schulart sind die GGS Schulstraße, GGS Humboldtstraße , GGS Konrad- Adenauer-Straße sowie die KGS Kupfergasse. Insgesamt führt die Stadt Köln im Stadtteil Porz derzeit 4 Grundschulen in der näheren Umgebung des Plangebietes. An den vier genannten Grundschulen besteht eine Kapazität von insgesamt 1 3,5 Zügen. Es stehen somit jährlich ma ximal 366 Schülerplätze zur Verfügung. Aktuell bestehen aufgrund von Anmeldeüberhängen an den anderen Grundschulen lediglich in der GGS Konrad - Adenauer Straße begrenzte Kapazitäten, um einige Kinder aufzunehmen. Der zukünftig entstehende Bedarf an Schülerplätzen kann durch die maximalen zur Verfügung stehenden Schülerplätze, welche in den umliegenden Grundschulen im Stadtteil Porz Eil und Urbach jährlich zur Verfügung stehen, aktuell nicht gedeckt werden. In der Schulentwicklungsplanung mit Stand Januar 2020 sind in Porz mehrere Zügigkeitserweiterungen und Neuerichtungen von Schulen im Bereich Porz Mitte, Eil, Urbach und Elsdorf geplant. Durch die Erweiterung der 5-zügigen KGS Kupfergasse um einen Zug erhöht sich der Bestand an Schulplätzen um max. 25 auf insgesamt 391 Schülerplätze. Voraussetzung ist jedoch die Errichtung eines Erweiterungsbaus. Ebenso ist an der direkt angrenzenden GGS Unter Birken in der Schulstraße die Erweiterung um einen Zug mit 25 Plätzen geplant. Für die GGS Hauptstraße in Porz ist ein Neubau mit der Erweiterung um einen Zug vorgesehen, ebenso für die GGS Humboldtstraße mit Erweiterung um 1,5 Züge. In Porz Elsdorf ist die komplette Neuschaffung einer 2- zügigen Grundschule an der südlichen Friedensstraße geplant, so dass sich die Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 28/117 Versorgung mit Schulplätzen im Einzugsgebiet deutlich verbessern wird. 6.8.3 Öffentliche Spielplatzflächen Gemäß dem Kooperativem Baulandmodell wird der durch die Planung ausgelöste Bedarf an öffentlicher Spielplatzfläche so ermittelt, dass die neu zu erwartende Einwohnerzahl mit dem durchschnittlichen Wert von 2 m² Spielplatzfläche pro Einwohner multipliziert wird. Die zu erwartenden Einwohnerzahl von 625 Personen löst einen Flächenbedarf an öffentlicher Spielplatzfläche von insgesamt 1.250 m² aus. Die Planung sieht die Herstellung von mind . 1.250 m² öffentlicher Spielplatzflächen vor und sichert diese im zentralen Bereich der öffentlichen Grünfläche durch die Festsetzung als Grünflächen mit der entsprechenden Zweckbestimmung. 6.8.4 Private Spielplatzflächen Für die Bewohner des Plangebietes sind die nach Spielplatzsatzung der Stadt Köln zu errichtenden privaten Spielflächen für Kleinkinder – verteilt über das Plangebiet – im Nahbereich der Wohngebäude vorgesehen und barrierefrei zugänglich. Sie entstehen in einer gemeinsamen Gestaltungssprache und bilden so eine zusammenhängende Spiellandschaft. 6.8.5 Öffentliche Grünfläche Ausgehend von der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells 2017 wird der durch die Planung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Grünflächen so ermittelt, dass die neu zu erwartende Einwohnerzahl mit der durchschnittlichen Versorgung von 10 m² Grünfläche pro Einwohner multipliziert wird. Die zu erwartenden Einwohnerzahl von 625 Personen löst einen Flächenbedarf an öffentlicher Grünfläche in Form von Parkanlagen von insgesamt 6.250 m² aus. Der durch das vorliegende Vorhaben ermittelte ursächliche Mehrbedarf von 6.250 m² öffentlicher Grünfläche liegt innerhalb des Bereiches von > 5.000 m² bis < 10.000 m² und wird innerhalb des Plangebietes als öffentliche Grünfläche errichtet. Durch das städtebauliche- freiraumplanerische Konzept, welches eine zentral gelegene großzügige, kreuzförmige Grünfläche vorsieht, wird innerhalb des Plangebietes ausreichend öffentliche Grünfläche realisiert, die den Mehrbedarf innerhalb des Plangebietes abdeckt. Die ca. 7.200 m² große öffentliche Grünfläche kann sowohl in Nord- Süd, als auch in Ost -West- Richtung durchquert werden und verknüpft zum einen die vier Quartiere im Plangebiet miteinander und zum anderen die neue Bebauung mit dem umliegenden Bestand. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche wird eine ausreichend große öffentliche Spielplatzfläche realisiert. 6.8.6 Öffentlich geförderter Wohnungsbau Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich gemäß dem Kooperativen Baulandmodell 30 % der insgesamt geplanten Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Um die Zielzahl zu erreichen, dürfen in den Baufeldern WA 1, WA 1.4, WA 1.6, WA 1.8, WA 5 Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 29/117 und WA 6.1 nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Die Verteilung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus über die verschiedenen Baufelder sorgt für eine gute Durchmischung innerhalb des gesamten Plangebiets. Des Weiteren kann durch die Verteilung öffentlich geförderter Wohnraum nicht nur im Geschosswohnungsbau, sondern auch bei Reihenhaustypen realisiert werden. Damit soll ein Beitrag zur Versorgung mit dringend benötigtem preisgünstigem Wohnraum geleistet werden. Die Umsetzung wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. 6.9 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen Das Plangebiet ist in erster Linie durch Verkehrslärmimmissionen der umliegenden Straßen, insbesondere der A59 sowie durch den Fluglärm vorbelastet. In einer schalltechnischen Untersuchung (Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „BP 76403 /02 – Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz, 07.09.2021 - Peutz Consult GmbH) wurden die auf das Plangebiet einwirkenden b zw. von diesem ausgehenden Lärmimmissionen untersucht und bewertet. Straßenverkehrslärm Das Umfeld des Plangebietes ist bereits zum heutigen Zeitpunkt durch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr belastet. Die höchsten Verkehrslärmimmissionen liegen an der Frankfurter Straße (B8), die westlich in einem Abstand von ca. 300 m zum Plangebiet verläuft und als Fernverkehrsstraße fungiert. Der in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befindliche Straßenabschnitt der Frankfurter Straße zeichnet sich durch einen innerstädtischen Charakter mit Wohnnutzung überwiegend in den Obergeschossen, Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetrieben sowie Läden für den täglichen Bedarf aus und entspricht hierduch faktisch einem Mischgebiet. Bereits im Null-Fall wird an den betrachteten Immissionsorten entlang der Frankfurter Straße die verwaltungsrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erreicht und mit Pegeln von max. 73 dB(A) tags und max. 65 dB(A) nachts überschritten. Aufgrund des Planvorhabens ergibt sich i m Plan-Fall an fünf der betrachteten zehn Immissionsorte entlang der Frankfurter Straße (B8) eine Erhöhung um maximal 0,1 dB. Da der Sanierungswert von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts überschritten ist, ist auch diese geringfügige E rhöhung des Beurteilungsspegels um 0,1 dB durch den planbedingten Mehrverkehr als erheblich zu betrachten. Dennoch liegt die Pegelerhöhung deutlich unterhalb der für das menschliche Gehör wahrnehmbare Schwelle von 1 bis 2 dB. Gemäß dem Urteil des OVG Münster (OVG Münster, Urt. V. 30.05.2017 – 2 D 27/15.NE, juris RN 115) kann eine für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbare Erhöhung des planbedingten Verkehrslärms in einem besonders lärmvorbelasteten innerstädtischen Bereich unter Abwägungsgesichtspunkten im Regelfall ohne hinzutretende besondere Umstände mit entsprechend gewichtiger städtebaulicher Begründung eher hingenommen werden. Hinsichtlich des innerstädtischen Charakters, den die Frankfurter Straße in diesem Teilbereich faktisch aufweist, der Tatsache, dass nur 5 der 10 Imissionsorte an der Frankfurter Straße betroffen sind und angesichts der geringen Erhöhung, die mit 0,1 dB deutlich unterhalb der Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 30/117 wahrnehmbaren Schwelle von 1 bis 2 dB liegt , kann die vorliegende Erhöhung des planbedingten Verkehrslärms hingenommen werden. An den weiteren Immissionsorten im Umfeld des Plangebietes werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete bereits im Null- Fall überschritten. Die verwaltungsrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird jedoch weder im Null-Fall noch im Plan-Fall erreicht. Das Plangebiet ist bereits heute und zukünftig durch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr belastet. Die höchsten Verkehrslärmimmissionen liegen im nordöstlichen Bereich des Plangebietes. Die Beurteilungspegel überschreiten dort die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) im Tageszeitraum maximal um 10 dB(A) (das bedeutet 65 dB(A)) und von 45 dB(A) im Nachtzeitraum um maximal 15 dB(A) (das bedeutet 60 dB(A)). Im Nachtzeitraum wird demnach auch die verwaltungsrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts erreicht, jedoch nicht überschritten. An allen betrachteten Immissionsorten im Plangebiet liegen, auch bei Berücksichtigung der abschirmenden und reflektierenden Wirkung der Plangebäude, B eurteilungspegel des Verkehrslärms von mindestens 57 dB(A) tags und 56 dB(A) nachts vor. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 werden folglich um mindestens 2 dB(A) im Tageszeitraum und mindestens 11 dB(A) im Nachtzeitraum überschritten. An einem Großteil der Fassaden im Plangebiet liegen Beurteilungspegel von weniger als 62 dB(A) vor, sodass Außenwohnbereiche ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ( siehe Anlage 5.3 Peutz Consult – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „BP 76403/02 – Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz) hingegen liegen zum Teil Beurteilungspegel von mehr als 62 dB(A) vor, sodass bei der Errichtung von Außenwohnbereichen an diesen Fassaden, zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Balkone und Loggien von durchgesteckten Wohnungen sind von zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen ausgenommen, sofern auf der lärmabgewandten Gebäudeseite ein Balkon oder eine Loggia errichtet wird. Im zentralen Bereich des Plangebiet es ist die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes und öffentlicher Grünflächen geplant. Zur Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Bereich der Spielfläche und der öffentlichen Grünflächen kann, analog z ur Beurteilung der Qualität von Außenwohnbereichen, hilfsweise der in der Rechtsprechung angeführte Schwellenwert von 62 dB(A) tags herangezogen werden. Im Bereich der öffentlichen Spielfläche sowie den öffentlichen Grünflächen ist mit Beurteilungspegeln von ≤ 62 dB(A) tags und folglich mit einer Einhaltung des oben genannten Schwellenwertes zu rechnen. (siehe Anlage 13 Peutz Consult – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „BP 76403 /02 – Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz) Um den Schutz vor schädlichen Lärmeinwirkungen gewährleisten zu können, sind im Bebauungsplan Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen an Außenbauteilen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB getroffen worden. Diese Festsetzungen umfassen unter anderem passive Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen und die Sicherstellung einer fensterunabhängigen Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei geschlossenen Fenstern und Türen bei einem Beurteilungspegel > 45 dB(A) an den Fassaden im Nachtzeitraum sowie Schallschutzmaßnahmen für Terrassen, Balkone und Loggien an Fassaden mit einem Gesamtbeurteilungspegel aus dem Verkehr > 62 dB(A) im Tagzeitraum. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 31/117 In der Planzeichnung des Bebauungsplans sind die Lärmpegelbereiche (LPB V - LPB VI) der freien Schallausbreitung ohne Baukörper dargestellt. Durch die Neuplanung und die damit verbundene Eigenabschirmung der Gebäude verändern sich die Lärmpegelbereiche entlang der Fassaden, insbesondere in den Innenhöfen. Daher wird die Möglichkeit zur Minderung der Schallschutzmaßnahmen eingeräumt, wenn im Baugenehmigungsverfahren niedrigere maßgebliche Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden. Fluglärm Neben den Straßenverkehrslärmimmissionen spielen hier insbesondere die hohen Fluglärmimmissionen eine Rolle, da bereits allein durch Berücksichtigung des für den Fluglärm anzusetzenden äquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A) im Tages - und Nachtzeitraum eine Ausschöpfung des schalltechnischen Orientierungswertes der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete im Tageszeitraum sowie eine Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswertes im Nachtzeitraum um 10 dB(A) vorliegt. Im Plangebiet ist die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes und öffentlicher Grünflächen geplant. Zur Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen im Bereich der Spielfläche und der öffentlichen Grünflächen kann, analog zur Beurteilung der Qualität von Außenwohnbereichen, hilfsweise der in der Rechtsprechung angeführte Schwellenwert von 62 dB(A) t ags herangezogen werden. Wie der Ergebnisdarstellung in Anlage 13 (Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „BP 76403/02 – Leidenhausener Straße“ in Köln- Porz, 07.09.2021 - Peutz Consult GmbH), welche die Verkehrslärmimmissionen nochmals kleinskalig er in 1 dB - Schritten darstellt, entnommen werden kann, ist im Bereich der öffentlichen Spielfläche sowie überwiegend in den öffentlichen Grünflächen mit Beurteilungspegeln von ≤ 62 dB(A) tags und folglich mit einer Einhaltung des oben genannten Schwellenwertes zu rechnen. Die immissionschutzbezogenen Festsetzungen werden detailliert unter Abschnitt 7 „Umweltbericht“ behandelt. 6.10 Bepflanzung und Begrünung Dem Freiraumkonzept und erarbeiteten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag folgend, sind für das a llgemeine Wohngebiet und die Erschließungsflächen Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Die grünordnerischen Festsetzungen dienen der Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie dem Klimaschutz. 6.10.1 Nicht überbaubare Grundstücksflächen Um eine attraktive Freiraumgestaltung zu schaffen sowie einen ökologischen und stadtklimatischen Beitrag zu leisten, wird festgesetzt, dass Grundstücksflächen, die nicht durch Gebäude, Wege, Spielplätze und sonstige Nebenanlagen überbaut werden, mit Rasen, Gräsern, Stauden und/oder Sträuchern mit standorttypischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 32/117 6.10.2 Anpflanzen von Bäumen Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie zur Aufwertung des Wohnumfeldes sind innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen insgesamt 27 Bäume der ersten und zweiten Ordnung zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Baumpflanzungen teilen sich wie folgt auf die Planstraßen und die Quartiersplätze auf: Planstraße 1 (öffentliche Verkehrsfläche): insgesamt mindestens 5 Bäume Planstraße 2 (zwischen Platz 2 und 3): insgesamt mindestens 4 Bäume Planstraße 3 (zwischen Platz 3 und Planstraße 4): insgesamt mindestens 3 Bäume Planstraße 4 (zwischen Planstraße 3 und Platz 4): insgesamt mindestens 1 Baum Platz 1: insgesamt mindestens 2 Bäume Platz 2: insgesamt mindestens 5 Bäume Platz 3: insgesamt mindestens 3 Bäume auf der Platzfläche und 2 Bäume im Straßenraum, Platz 4: insgesamt mindestens 2 Bäume. 6.10.3 Begrünung von Tiefgaragen Zur Umsetzung des Planungsziels, die Gestaltung wohnbezogener Grün- und Freiflächen zu sichern, wird festgesetzt, dass die nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbauten Flächen von Tiefgaragen als Vegetationsflächen mit einer Vegetationstragschicht von 60 cm zzgl. Filter- und Drainschicht dauerhaft zu bepflanzen sind. Damit Baumpflanzungen und Begrünungsmaßnahmen oberhalb von Tiefgaragen realisiert werden können, werden entsprechend einer angemessenen Vegetationstragschicht von mindestens 1,20 m zzgl. einer Filter- und Drainschicht und ein mindestens 25 m³ Wurzelraum pro Baum festgesetzt. 6.10.4 Extensive Dachbegrünung Aus Gesichtspunkten des Wasserhaushalts und des Klimaschutzes wird festgesetzt, dass die Dachflächen von G ebäuden extensiv zu begrünen sind und die Vegetationstragschicht mit einer Stärke von mindestens 8 cm zzgl. Filter- und Drainschicht herzustellen ist. Die extensive Dachbegrünung dient zum einen zur Reduzierung der Ableitmenge des Niederschlagswassers und zum anderen als Biotopfläche (Lebensraum und Nahrungsquelle) für Insekten und Vögel. Dabei sind Ausnahmen auf maximal 30% der jeweiligen Dachfläche für Dachterrassen und technische Aufbauten zulässig, um genügend Spielraum für die notwendige Technik und Freisitze zu ermöglichen. Durch die Zulässigkeit von Solarenergetischen Anlagen oberhalb der Dachbegrünung wird ein Beitrag zur Nachhaltigkeit des Quartiers geleistet. Die Planung der Dachbegrünung hat auch eine positive Wirkung auf das Kleinklima. Um eine nachhaltige Begrünung des Quartiers sicherzustellen, wird festgesetzt, dass sämtliche Pflanzungen und Begrünungsmaßnahmen dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen sind. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 33/117 6.10.5 Begrünung von Garagen Um einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wird festgesetzt, dass Garagen extensiv zu begrünen sind und die Vegetationstragschicht mit einer Stärke von mindestens 8 cm zzgl. Fil ter- und Drainschicht herzustellen ist. Die extensive Dachbegrünung dient unter anderem als Biotopfläche (Lebensraum und Nahrungsquelle) für Insekten und Vögel. 6.10.6 Erhalt von Bäumen Im Bebauungsplan werden 15 zum Erhalt festgesetzte Bäume dauerhaft erhalten und sind bei Verlust durch gleichwertige Ersatzbaumpflanzungen mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm zu ersetzen. Jeweils ein Baum liegt in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche von WA 3.4 und WA 1.7 im Nordwesten des Plangebietes. Fünf der Bäume befinden sich im Teilbereich der öffentlichen Grünfläche westlich der Planstraße 3, w eitere fünf Bäume im zentralen Bereich der öffentlichen Grünfläche zwischen Planstraße 1 und 3 sowie im Bereich der öffentlichen Spielplatzfläche. Des Weiteren wird die Rotbuche innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche auf Platz 1 erhalten. Die letzten beiden Bäume liegen an der östlichen Plangebietsgrenze zur Kleingartenanlage Hirschgraben e.V.. Im südlichen Bereich der öffentlichen Grünfläche wird eine Fläche mit Bindung für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, um die Feldgehölzinsel, die als Trittstein- Biotop für die Tierwelt dient und aus Zitter-Pappel, Sal-Weide und einigen Stiel-Eichen besteht, zu schützen. Westlich der Spielplatzfläche wird eine weitere Fläche mit Bindung für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, um die vorhandene Gebüschfläche zu erhalten. 6.10.7 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen durch die Flächeninanspruchnahme der Waldfläche und der landwirtschaftlichen Nutzflächen Eingriffe in Natur und Landschaft, die ausgleichspflichtig sind. Zum internen Ausgleich des Eingriffs werden Teilbereiche der öffentlichen Grünfläche als Flächen für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Auf der ca. 5.000 m² großen Maßnahmenfläche A1 ist eine Parkanlage mit Pflanzung von mittel- bis großkronigen Bäumen als lockere Baumgruppen und Einzelbäume, Rasen- /Wieseneinsaat sowie Pflanzung von Sträuchern anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Durch die Gestaltung mit Baumgruppen, Einzelbäumen und Sträuchern soll inmitten des neuen Quartiers ein naturnaher Lebensraum für Flora und Fauna entstehen. Zum externen Ausgleich wird in Libur eine Fläche für die Anlage von Extensivgrünland mit einer Größe von ca. 18.655 m² entwickelt. D ie Entwickling dieser Maßnahme eA1 ist durch Einsaat von Regio-Saatgut zu erreichen und dauerhaft extensiv durch Mahd oder Beweidung zu pflegen. Zusätzlich zur Fläche in Libur wird in Dünnwald eine Fläche zum externen Ausgleich der Eingriffe im Plangebiet entwickelt. Die Maßnahme eA2, eine Aufforstung der ca. 6.822 m² Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 34/117 großen Fläche durch heimische Sträucher und Laubbäume I. und II. Ordnung, hat durch eine Anpflanzung zu erfolgen und ist dauerhaft in ihrem Bestand zu sichern. Die Umsetzung der Maßnahmen zum externen Ausgleich wird im städtebaulichen Vertrag sichergestellt. Für den erforderlichen Waldausgleich werden auf Flächen von insgesamt ca. 13. 000 m² Erstaufforstungsmaßnahmen in Dormagen und Köln-Dünnwald durchgeführt. Die Umsetzung wird im städtebaulichen Vertrag sichergestellt. 6.11 Gestalterische Festsetzungen Im Bebauungsplanentwurf werden örtliche Bauvorschriften (gestalterische Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW) getroffen. Diese dienen dazu, eine durchmischte, gleichwohl harmonische Gestaltung des Plan gebietes zu erreichen. Es werden Regelungen zu Dachformen, Vorgärten, Einfriedungen, Stellplatzbegrünung, Satellitenschüsseln/Mobilfunksendeanlagen, sowie zu den Quartiersplätzen getroffen. Dachform / Dachneigung / Firstrichtung / Dachaufbauten Durch die Festsetzung von Satteldächern mit einer Neigung von 35° bis maximal 40° und Flachdächern mit einer Dachneigung von maximal 5° sollen, dem zugrundeliegenden Siegerentwurf aus dem Wettbewerbsverfahren entsprechend, zeitgemäße Wohngebäude errichtet werden, die sich in die bestehende Struktur aus vorwiegend Satteldächern innerhalb der Umgebung des Plangebietes einfügen. Ferner begünstigt die Festsetzung von Flachdächern die gewünschte Belebung in der Gestaltung, zumal die Flachdächer mit ihrer Dachbegrünung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Um ein einheitliches Bild der Gebäude mit schrägen Dächern untereinander zu gewährleisten, sind bei Doppelhäusern die Dachformen und Dachneigungen einheitlich auszuführen. Durch die einschränkenden Vorschriften bezüglich der Gesamtlänge der Aufbauten und Einschnitte sowie die Beschränkung der Breite der Dachaufbauten und Dacheinschnitte von maximal 1/2 der jeweiligen Fassadenlänge (der Traufwand) des Gebäudes soll erreicht werden, dass auch nach Ausbildung von D achaufbauten bzw. Dacheinschnitten die festgesetzte Geschoßzahl am Gebäude ablesbar bleibt und sich die Einbauten der Dachfläche unterordnen. Zu den Dachaufbauten zählen auch Zwerchgiebel, deren Vorderseite die Traufe unterbricht. Diese sollen in Teilen der allgemeinen Wohngebiete möglich gemacht werden (siehe Kapitel 6.2.5 Technische Dachaufbauten). Um dieses Ziel zu erreichen und Brandschutzbestimmungen Rechnung zu tragen, wurde auch ein Mindestabstand der Aufbauten / Einschnitte zu den Giebelwänden und untereinander festgesetzt sowie die Vorschrift aufgenommen, dass Dachaufbauten nur in horizontaler Ebene, d.h. nicht übereinander, zulässig sind. Bei der Bestimmung der Abstände ist jeweils das Außenrohbaumaß der jeweiligen Giebelwand bzw. Außenwand der Dac haufbauten bzw. Einschnitte maßgeblich. Mit der Festsetzung, dass aneinandergebaute Dachaufbauten und Dacheinschnitte von einandergebauten Hauseinheiten in Form, Höhe, Fassade und Dacheindeckung aufeinander abzustimmen sind, wird eine harmonische Dachlands chaft sichergestellt. Die Abstandsregelung von Dachaufbauten untereinander gilt nicht für solarenergetische Anlagen, um einen großtmöglichen Nutzen aus den Anlagen zu erzielen. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 35/117 Unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzbestimmungen darf bei aneinandergebauten Hauseinheiten von den Abständen zu Dachaufbauten und Dacheinschnitten der benachbarten Hauseinheit abgesehen werden. Auch ein Mindestabstand zur gemeinsamen Giebelwand der aneinandergrenzenden Hauseinheiten ist bei Einhaltung der Brandschutzbestimmungen (z.B. bei der Ausbildung einer Brandwand) nicht erforderlich. Die Aufbauten und Einschnitte, die jedoch zu einer Hauseinheit gehören, müssen aber dennoch die erforderlichen Abstände untereinander einhalten. Solarenergetische Anlagen müssen bei geneigten Dachflächen (> 5 Grad) mit derselben Neigung wie die Dachflächen errichtet werden und hinsichtlich der Sichtbarkeit mindestens um das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkanten zurücktreten um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Gebäudefassaden / Dacheindeckung / Farbgestaltung Die Fassade der Gebäude prägt das Straßenbild und die angrenzenden öffentlichen Räume entscheidend. Insbesondere wird die Wirkung stark durch die Anzahl und das Spektrum unterschiedlicher Fassadenmaterialien und – farben beeinflusst. Die gewachsene Siedlungsstruktur in der Umgebung des Plangebietes ist dabei durch eine große Vielfalt an unterschiedlichen Farben und Materialien geprägt, wobei eine Dominanz an hellen Farbtönen erkennbar ist. Ausgehend vom durch geführten Qualifizierungsverfahren und dem Siegerentwurf soll für das gesamte Plangebiet eine einheitliche Gestaltungssprache entwickelt werden ohne jedoch die Baufreiheit zu stark einzuschränken. Um für das Qu artier ein in Materialität und Farbgebung einheitliches Bild zu gewährleisten, sind Gebäudefassaden nur in Putz und nicht-glänzenden, natürlichen Materialien sowie in hellen Farbtönen auszubilden. Während bei Putzfassaden ausschließlich weiße Farbtöne zu verwenden sind, wird festgesetzt, dass bei anderen Fassadenmaterialien als Putz für die Gebäude der jeweiligen Quartiere verschiedene Farbtöne als Fassadenleitfarbe zu verwenden sind und deren Farb- bzw. Materialeinteil einen gewissen Wert nicht überschreiten darf . Dies soll zur Unterscheidung der vier Höfe beitragen und eine Identifikation mit diesen stärken. Zur eindeutigen Regelung werden im Bebauungsplan die festgesetzten Fassadenleifarben über das industriell normierte RAL- Farbspektrum definiert, um den farblichen Rahmen möglichst präzise zu erfassen. Um Blendwirkungen und weitere Reflexionen zu vermeiden, sind als Dacheindeckung nur nicht glänzende Dacheindeckungen in den Farbtönen grau, graubraun oder anthrazit zulässig. Die festgesetzte Auswahl an Farbtönen für Gebäudefassaden und Dacheindeckungen in den vier Quartieren ermöglicht es einerseits individuellen Ansprüchen zu genügen, andererseits sichern sie den hohen Gestaltungsanspruch des zugrundeliegenden Siegerentwurfs aus dem Wettbewerbsverfahren. Die zulässigen Materialien bzw. die Einheitlichkeit der Farbgebung entsprechen den Gestaltungsleitlinien zum Bebauungsplan, die ein ergänzendes privatrechtliches Regelwerk für die Entwicklung und Erstellung eines identitätsvollen Quartiers darstellen. Diese haben einen positiven Einfluss auf den einheitlichen Gesamteindruck der Neubebauung und verfolgen das Ziel, die verschiedenen Einzelvorhaben zu einem harmonischen Gesamtbild zusammen zu fügen. Mit den genannten Materialien und Farben sowie zulässigen Kombinationsmöglichkeiten untereinander steht den Bauherren in Hinblick auf die Fassadengestaltung eine Auswahl zur Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 36/117 Verfügung, die eine gewisse Flexibilität ermöglicht jedoch gleichzeitig eine ungeordnete gestalterische Vielfalt sowie gestalterische Ausreißer verhindern soll. Damit soll insgesamt ein harmonisches und identitätsstiftendes Bild innerhalb der einzelnen Quartiere erreicht und das Gesamtbild der Siedlung gestärkt werden. Da sich die gestalterische Festsetzung nur auf die Gebäudefassade beschränkt sind Akzentuierungen einzelner, untergeordneter Bauteile wie Fenster, Türen, Absturzsicherungen etc. mit anderen Materialien und Farben zulässig. Durch die Festlegung von hellen Farbtönen soll weiterhin im Rahmen des Klimawandels und der hieraus resuliterenden zunehmenden Bildung von Hitzeinseln Rechnung getragen werden, da sich helle Fassaden an sonnigen Tagen weniger stark aufheizen und somit einen Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas leisten. Vorgärten Zur Vermeidung von gestalterisch unbefriedigenden Situationen sind Abstellplätze für Müllsammelbehälter in Vorgärten in Gestalt von Müllboxen einzuhausen oder mit standortgerechten Hecken zu umpflanzen. Die so gestalteten Anlagen können in die Grundstückseinfriedungen integriert werden. Um die versiegelte Fläche gering zu halten, sind die Vorgärten vollständig zu begrünen. Davon ausgenommen sind die notwendigen Zuwegungen, Zufahrten für Stellplätze und Garagen sowie Standflächen für Fahrräder und Abfallbehälter. Befestigung von Wegen, Zufahrten und Stellplätzen Um die versiegelte Fläche gering zu halten, sind die Befestigungen von nicht -überdachten Stellplätzen und Zufahrten sowie Hauszuwegungen teilversi egelt in versickerungsfähigem Pflaster, mit Rasenfugenpflaster (hell- bis mittelgrau) oder als wassergebundene Wegedecken anzulegen. Einfriedungen Um die einheitliche freiraumplanerische Gestaltung des Quartiers zu gewährleisten, sind Grundstückseinfriedungen nur als standortgerechte Hecken sowie als Draht - oder Stabgitterzäune mit hinterpflanzten Hecken mit einer Höhe von min. 1,00 m bis zu einer Höhe von max. 1,40 m zulässig. Für die Sicherung eines einheitlichen Erscheinungsbildes so wie zur Vermeidung gestalterisch unbefriedigender Situationen dürfen in Einfriedungen integrierte Müllboxen eine Höhe von 1,40 m nicht überschreiten. Aus gestalterischen Gründen sind im Plangebiet Sichtschutzstreifen in den Draht - oder Stabgitterzäunen nicht zulässig. Stellplatzbegrünung Um eine Durchgrünung des Quartiers zu gewährleisten, ist innerhalb der mit St gekennzeichneten Flächen in den Baufeldern WA 1.1, WA 1.2, WA 1.5, WA 1.7, WA 1.8 und WA 8 je vier angefangene Kfz -Stellplätze ein hochstämmiger , großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die einzelnen Bäume sind auf den Stellplatzanlagen in gleichmäßigen Abständen zu Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 37/117 verteilen. Satellitenempfangsanlagen / Mobilfunksendeanlagen Um eine Beeinträchtigung der Fassaden und Balkone durch Parabolantennen für den Satellitenrundfunkempfang zu verhindern, werden Satellitenschüsseln nur auf den Dachflächen zugelassen. Mobilfunksendemasten und -anlagen sind dagegen ausgeschlossen. Nachbarschaftliche Quartiersplätze Die Quartiersplätze Platz 1 - 4 werden in Ihrer Materialität und Farbauswahl unterschiedlich gestaltet. Neben den klassischen Aufenthaltbereichen und Begegnungsflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner sind in den Quartiersplätzen auch Grünflächen sowie Mulden und Tiefbeete zur Entwässerung vorgesehen. Hierduch tragen die Platzflächen zur Regenwasserversickerung des anfallenden Niederschlagwassers bei. Hierfür wird festgesetzt, dass die Quartiersplätze unversiegelt zu gestalten sind. Um darüber hinaus eine ansprechende Gestaltung der Plätze zu gewährleisten, sind diese mit Gehölzen, Gräsern und Stauden zu begrünen, wobei sich das Leitgehölz je Platz voneinander unterscheidet. 7. Umweltbericht Für das Bebauungsplanverfahren wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauG B) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 76403/02- 00-00 „Leidenhausener Straße“ in Köln- Porz-Eil hat te zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung eines neuen Quartiers mit 220 Wohneinheiten zu schaffen und diese als Allgemeine Wohngebiete festzusetzen. Zukünftig sollen vier Quartiere mit einer gemischten Gebäudestruktur aus Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbauten entstehen und der Ortsrand von Porz -Eil bewohnbar und neugestaltet werden. Ausgehend von der Leidenhausener Straße führt die Erschließung mäandrierend durch das Quartier und verbindet vier Quartiersplätze miteinander. Sie prägen als kleine , gemeinschaftsfördernde Nachbarschaftsplätze die Mitten eines jeden Wohnhofs, wobei jeder Platz eine unverwechselbare Identität durch ein bestimmtes Gestaltungsthema bekommen soll. Zentraler Baustein des neuen Quartiers ist eine öffentliche Parkanlage, die an einem Knotenpunkt , dem sogenannten „Anger“, die verschiedenen Grünachsen mit ihren stadtteilvernetzenden Wegeverbindungen zusammenführt. Sie sorgt für eine adäquate Verknüpfung zwischen Bebauung und Freiraum, Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 38/117 eine gute Durchgrünung der neuen Siedlungsbereiche, einen neu gestalteten Ortsrand und ein vielfältiges Freiraumangebot. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung sind die Durchgrünung der Quartiere durch den Erhalt schutzwürdiger und erhaltenswerter Bäume und Gehölzstrukturen, die Begrünung de r Straßen mit quartiersspezifischen Baumarten, die Begrünung von Vorgärten mit Heckenstrukturen und Dachflächen sowie eine effiziente Anpassung der Entwässerung an die sich ändernden Niederschlagsverhältnisse durch eine wassersensible Quartiersentwicklung ebenfalls Ziele der Planung. Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete werden die einzelnen Baufelder überwiegend durch eine GRZ von 0,4 bis 0,5 geprägt, in drei Baufeldern liegt eine höhere GRZ von 0,6 und 0,7 vor. Der Anteil an Geschosswohnungsbau ist in den östlichen Wohnhöfen größer, da der Autobahnlärm hier konsequent durch eine Riegelbebauung auf der Seite der Lärmquelle abgeschirmt werden soll. Die Mischung der verschiedenen Wohnformen erfolgt innerhalb der Höfe, um eine soziale Segregation zu vermeiden. Die typologische Diversität erzeugt hinsichtlich der Geschossigkeit ein Spektrum von II - IV, wofür eine spezifische städtebauliche Ordnung vorgeschlagen wird. Die Ziele der Planung wurden in der Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren formuliert und im vorliegenden Bauleitplanverfahren konkretisiert. Ausführlich sind die Inhalte des Bebauungsplanes in der Begründung zum Bebauungsplanverfahren (Kapitel 6) beschrieben. 7.2 Bedarf an Grund und Boden Die Größe des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beträgt ca. 4,5 ha. Die Flächennutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind wie folgt gegliedert: Bestandsnutzung in m² geplante Vorhaben in m² Versiegelte Flächen/Gebäude 773 Allgemeine Wohngebiete 27.100 davon extensiv begrünte Dachfläche * Öffentliche Verkehrsfläche 8.480 Teilversiegelte Flächen 3.246 Ver- und Entsorgungsflächen 254 Vegetationsflächen 40.840 ffentliche Grünfläche 9.025 davon Ackerfläche 23.550 davon Parkanlage davon Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern (Feldgehölz) 7.341 291 davon Spielplatzfläche davon Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern (Weißdorngebüsch) 684 10 Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 39/117 davon gehölzbestandene Fläche 13.003 Erhalt von Einzelbäumen Gesamt 15 Stk. davon Gartenflächen / Obstwiese 2.974 davon sonstige krautige Fluren 1.313 Summe 44.859 m² Summe (ohne Dachbegrünung) 44.859 m² * Die Zahl kann nicht ermittelt werden, da die tatsächlichen Größen der Dachflächen nicht festgesetzt sind. 7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts - und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnun gen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzgebietsverordnung und der Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 40/117 Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der Schutzziele Landschaft Landschaftsplan BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW Schutzziele der LP - Schutzausweisung, Entwicklungsziele umsetzen; Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Pflanzen BNatSchG, LNatSchG NRW Baumschutzsatzung Stadt Köln Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung geschützter Biotope und Naturbestände, Vermeidung von Eingriffen Tiere BauGB, BNatSchG, FFH - RL, VRL, LNatSchG NRW Vermeidung Verschlechterung Erhaltungszustand; Schutz wild- lebender Ti ere und Lebensgemeinschaften, Vermeidung Tötung (Tötungsverbot) Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH - RL, VRL, LNatSchG NRW Erhalt wildlebender Tier - und Pflanzenarten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung der Biotopvernetzung, Entwicklung und Wiederherstellung der Tier - und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt; Ausgleich bzw. Ersatzmaßnahmen nachhaltig und standortgerecht Fläche Baugesetzbuch Schonender Umgang mit Boden, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Revitalisierung vorgenutzter Flächen Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild; Wahrung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem Erholungswert von Landschaft - und Ortsbild; Wahrung des Charakters der Kulturlandschaft Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 41/117 Boden BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Innenentwicklung; Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen und Einträge Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmenrichtlinie, HWRM-RL naturnahe Gestaltung von Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern; Deckung Wasserbedarf; Vermeidung negativer Veränderungen; Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rückbau Grundwasser WHG, Landeswassergesetz NW, Wasserschutzgebietsvero rdnung Versickerung von Niederschlagswasser, Berücksichtigung der Ge- und Verbote; Vermeidung von Einträgen; Grundwasserneubildung erhalten und verbessern Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutzgesetz NRW, Klimaschutzkonzept Köln, Klimaanpassungsgesetz NRW, BNatDchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW Vermeidung bioklimatisch belasteter Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Entlastungsbereiche und Bereiche mit Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung von Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Verbesserung des Mikroklimas durch Baumpflanzungen und Grünflächen; Maßnahmen zur Klimawandelanpassung Luftschadstoffe – Emissionen/Immissionen Bundesimmissionsschutz gesetz; BauGB, 39. BImSchV, TA Luft; Zielwerte der LAI Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von Emissionen und Konflikten; Erhalt und Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden BauGB; Bundesimmissionsschutz- gesetz; Luftreinhalteplan Köln 2021 Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 42/117 Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Bundesimmissionsschutz- gesetz; Lichterlass NW; LAI Hinweise; GIRL; LWG NRW; Vermeidung von Emissionen; Konfliktbewältigung; Sicherstellung der sach- und fachgerechten Entsorgung Erneuerbare Energien/Energieeffizienz BauGB; Beschluss Stadtentwicklungsaussch uss zur solaren Optimierung; EEG, DIN 5034; EnergieeinsparVO, Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Klimaneutralität bis 2035 (06/2021), Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln Energieeffizient Planen, Verringerung / Vermeidung von Klimagas - Emissionen, en ergetisch optimierte Baustandards Lärm Bundesimmissionsschutz- gesetz; TA Lärm; DIN 4109; DIN 18005; DIN 45691; 16. BImSchV; Freizeitlärmerlass; 18. BImSchV, BauGB; Lärmaktionsplan Stufe III Einhaltung der Orientierungs -, Richt- und Grenzwerte; Konfliktver meidung durch Planung; Trennungsgrundsatz; Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Altlasten BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW, LAWA -Richtlinie, LAGA Anforderungen Vermeidung von Gefährdung durch die Wirkpfade Boden- Mensch, Boden-Luft, Boden- Grundwasser; Sanierung; Erschütterungen Bundesimmissionsschutz- gesetz; Abstandserlass; DIN 4150 Teil 1 und 2 Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; Konfliktvermeidung Gefahrenschutz: Hochwasserschutz Störfallrecht Magnetfeldbelastung WHG, LWG NRW, HWRW-RL; HochwasserschutzG II Seveso-III-Richtlinie; KAS-18, BImSchG; 12. BImSchV Bundesimmissionsschutz- gesetz, Abstandserlass NW, städtischer Vorsorgewert WHG Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwasserrisikoprophylaxe Einhaltung von Achtungs - und angemessenen Sicherheitsabständen Einhaltung ausreichender Abstände zu sensiblen Nutzungen Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 43/117 Starkregenvorsorge Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ableitung von Niederschlagswasser; Verhindern von Starkregengefahren Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versorgung mit Tageslicht / Besonnung“ im Stadtplanungsamt Köln, 10/2021 Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Kultur- und sonstige Sachgüter BauGB, Denkmalschutzgesetz; BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Naturdenkmalen, Resten historischer Kulturlandschaften oder deren Bestandteilen Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan- Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 7.4. Grundlagen Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leidenhausener Straße in Köln- Porz-Eil“. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Da konkretisierbare Vorhaben noch nicht bekannt sind, beinhaltet diese Prüfung nicht die Untersuchung von Auswirkungen der Bauphase. Es werden durch die Umsetzung der Planung k eine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 44/117 Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltauswirkungen beschrieben. 7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand von Porz-Eil und grenzt unmittelbar an den Stadtteil Urbach. Es hat eine Flächengröße von circa 4,5 ha und erstreckt sich über das Offenland und die gehölzbestandenen Flächen südlich der Leidenhausener Straße. Während im Nordosten sowie im Süden Ackerflächen das Plangebiet prägen, herrschen im Nordwesten und Westen gehölzgeprägte Biotope vor. Die Gehölzbes tände sind in Teilbereichen als Pionierwald mit Birken und Sal -Weiden im Dickungsstadium anzusprechen, im Westen sind es eher aufgelassene Gärten die sich im Laufe der Zeit zu Waldflächen entwickelt haben. Mittig im Plangebiet befindet sich ein Hausgarten mit einem alten, sehr gepflegten Obstbaumbestand. Zudem reicht von Norden eine Gartenfläche mit altem Baumbestand in das Plangebiet herein. Innerhalb der südlich gelegenen Ackerfläche stockt ein Feldgehölz bestehend aus Zitter -Pappel, Sal-Weide und einigen Stiel-Eichen. Vermutlich aufgrund der trockenen Sommer 2018, 2019 und 2020 sind einzelne Bäume bereits abgängig oder weisen eine Wipfeldürre auf. Das Plangebiet grenzt im Norden und Westen an die bestehende Wohnbebauung von Porz- Eil heran, die durch Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser mit Gärten geprägt ist. Im Osten liegt eine Kleingartenanlage, im Süden werden die Flächen des Friedhofes durch einen Gehölzriegel mittleren Alters gegenüber dem Plangebiet abgeschirmt. 300 m östlich des Geltungsbereiches verläuft die Bundesautobahn A 59 in Nord- Südrichtung, daran anschließend folgen ausgedehnte Waldgebiete des Königsforstes. Insgesamt ist das Plangebiet vielfältig strukturiert und gut durchgrünt. Die für das Plangebiet „Leidenhausener Straße“ in Anspruch genomm enen Flächen sind weitestgehend dem baulichen Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) zuzuordnen. Lediglich die schmalen Zuwegungen zur Leidenhausener Straße und zur Schubertstraße sind als Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) zu beurteilen. Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet mit dem Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ ohne Schutzfestsetzung dar. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Stand Februar 2022) ist das Plangebiet als ‚Grünfläche‘ dargestellt. Die schmalen Zuwegungen zur Leidenhausener Straße und zur Schubertstraße sind als ‚Wohnbaufläche‘ dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfahren geändert, um die planungsrechtliche Grundlage für eine Entwicklung von Wohnbebauung zu schaffen. 7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Der überwiegende Teil des Plangebietes ist gemäß § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Lediglich die schmalen Zuwegungen zur Leidenhausener Straße und zu r Schubertstraße sind als Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) zu beurteilen. Die derzeitige Nutzung entspricht den Zielsetzungen des Landschaftsplanes sowie des Flächennutzungsplanes. Bei Nichtdurchführung der Planung werden sich kurzfristig keine erkennbaren Veränderungen Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 45/117 des Umweltzustandes ergeben. Die heute vorhandenen Biotopstrukturen im Plangebiet würden erhalten und die derzeitige Nutzung vorerst beibehalten werden. Die Gehölzbestände im Plangebiet würden mit fortschreitendem Entwicklungsprozess an Alter, Reife und Größe zunehmen, bis das Endstadium Wald erreicht ist. Für die landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen ist kurzfristig keine Veränderung zu erwarten. Mitt el- bis langfristig ist es unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen, dass dort eine Nutzungsaufgabe erfolgt. Nach der natürlichen Abfolge würden die Flächen bei einer Nutzungsaufgabe dem Sukzessionsprozess unterliegen. Mit fortschreitender Sukzession würde zusätzlich eine Verbuschung der Flächen einsetzen, bis auch hier das Endstadium Wal d erreicht ist. In den gärtnerisch genutzten Bereichen ist anzunehmen, dass diese weiterhin als Gärten genutzt werden. Langfristig ist hier unter Berücksichtigung des nicht abnehmenden Wohnraumbedarfes der Stadt Köln eine Nutzungsaufgabe nicht vorstellbar. Neben den natürlichen Veränderungen des Plangebietes lässt das bestehende Planungsrecht privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) jederzeit zu. Eine Prognose über die damit verbundenen Auswirkungen ist aber nur an einem konkreten Vorhaben möglich und wäre im Rahmen eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens zu überprüfen. Auf eine schutzgutbezogene Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes durch privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§35 BauGB) wird daher für die einzelnen Umweltbelange verzichtet. 7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Die Umsetzung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert den Siedlungsraum nach Südosten in Richtung Autobahn. Das Offenland und die baumbestandenen Flächen zwischen Kleingartensiedlung im Osten und Friedhofsflächen im Süden werden durch Siedlungsfläche überprägt. Die voraussichtliche Versiegelung im Plangebiet beträgt circa 49 % der Gesamtfläche (ca. 21.829 m²).Durch die Versiegelung von Fläche gehen Böden und ökologisch wertvolle Vegetationsfläche verloren. 1,3 ha Waldfläche werden gerodet und müssen ausgeglichen werden. Der Verlust im Plangebiet ist dauerhaft und nimmt negativen Einfluss auf die Pflanzen- und Tierwelt, den Boden- und Wasserhaushalt, das Lokalklima und das Landschaftsbild. Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete werden die einzelnen Baufelder durch gemischte Gebäudestrukturen aus Einzel -, Doppel - und Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau geprägt. Der Anteil an Geschosswohnungsbau ist in den östlichen Wohnhöfen größer, da der Autobahnlärm durch eine Riegelbebauung abgeschirmt werden soll . Um weitere negative Auswirkungen auf die Schutzgüter abzumildern soll eine öffentliche Grünfläche mit zwei sich kreuzenden Grünzügen und dem neu gestalteten Ortsrand im Osten und Süden des Plangebiets eine adäquate Durchgrünung schaffen. Auch weitere Festsetzungen für eine Durchgrünung des Plangebietes, wie die Pflanzung von Straßenbäum en, die Vorgaben zur Begrünung der Vorgärten und die extensive Dachbegrünung der Flachdächer werden das Plangebiet aufwerten. In Verbindung mit einer relativ lockeren Bebauung der allgemeinen Wohngebiete und einer GRZ von überwiegend 0,4 bis 0,5 kann ein grünes Stadtquartier entwickelt werden. Es entstehen Teilbereiche wie die öffentliche Parkanlage, in denen die Schutzgüter partiell erhalten und geschützt werden oder sich entwickeln können. Die Planung der Wohngebäude erfolgte unter der Zielsetzung, vorhandene schützenswerte Bäume und Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 46/117 Gehölze zu erhalten. So werden mehrere alte Einzelbäume (inkl. einer ca. 120- jährigen Rotbuche) und Obstgehölze, ein Feldgehölz sowie ein altes Weißdorngebüsch in die geplante öffentliche Grünfläche integriert und durch weiter e Pflanzungen von Einzelbäumen, Sträuchern und Rasenflächen ergänzt. Im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung und vor dem Hintergrund der sich ändernden Niederschlagsverhältnisse soll zudem eine wassersensible Quartiersentwicklung ermöglicht werden, indem das anfallende Niederschlagswasser weitestgehend vor Ort versickert wird. Hierzu wird der Straßenraum, wie auch die privaten und öffentlichen Grünflächen herangezogen, um über Tiefbeete, Mulden und Retentionsflächen das Regenwasser vor Ort zu halten und gezielt zu versickern. Der Planungsprozess befindet sich in enger Abstimmung mit den beteiligten Ämtern der Stadt Köln und der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR. Insgesamt erfolgt durch die Planung eine grundsätzliche Wesensänderung des Plangebietes von Offenland und mit Gehölzen bestockte Flächen hin zu Sied lungsflächen. Die Urbanität wird durch den hohen Anteil von Begrünungsmaßnahmen gemildert und in das eher ländliche Gebiet durch die Art der Bebauung eingepasst. 7.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a - j und §1a BauGB 7.5.1 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erarbeitet. Die Stufe I der Artenschutzrechtlichen Prüfung aus dem Jahr 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Tiergruppe der Vögel Agrar - und Offenlandarten (insbesondere Feldlerche, Feldsperli ng, Steinkauz, Rebhuhn, Bluthänfling, Girlitz und Star) durch die Überprägung des Lebensraums betroffen sein könnten. Für die Gruppe der Fledermäuse wurde gutachterlich festgestellt, dass durch eine Bestandserfassung keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten sind, so dass keine weiteren Untersuchungen erfolgt sind. Im Rahmen der Stufe II der Artenschutzrechtlichen Prüfung ( Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR ) fanden von März bis Mai 2017 Untersuchungen bezüglich der Vogelarten statt. Die beiden Fachbeiträge wurden im Jahr 2019 überarbeitet, die Ergebnisse dieser Fachbeiträge werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Bestand (derzeitiger Umweltzustand): In 2017 wurde eine faunistische Erhebung im Plangebiet durchgeführt mit den in Tabelle 1 aufgeführten Ergebnissen. Vögel Die ASP I kommt zu dem Schluss, dass ein potenzielles Vorkommen von Feldlerche, Feldsperling, Steinkauz und Rebhuhn nicht auszuschließen ist, so dass die Vögel durch insgesamt drei morgendliche und zwei abendliche Erfassungstermine Ende März und Ende Mai 2017 im Plangebiet untersucht wurden. Im Rahmen der ASP II (Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, 2019b) ergaben die konkreten Erhebung der Avifauna im Untersuchungsraum im Jahr 2017 den Nachweis von Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 47/117 insgesamt 21 Vogelarten (siehe Anlage Tabelle 1 Kartierte Tierarten). Der Großteil der im Untersuchungsraum erhobenen Vogelarten ist den ubiquitären Arten der Gärten, Parks und Wälder zuzuordnen. Von den nachgewiesenen ubiquitären Arten (häufig vorkommende Arten, sogenannte Allerweltsarten) brüten 13 Arten im Bebauungsplangebiet und 4 Arten außerhalb der Planungsgrenze. Der regional gefährdete Haussperling brütet außerhalb des Plangebietes. Des Weiteren wurden 4 Arten (Halsbandsittich, Mauersegler, Kormoran und Sturmmöwe) im Überflug über das Plangebiet beobachtet. Zwei Überflieger (Kormoran und Sturmmöwe) sind aufgrund ihrer Gefährdung und/ oder des gesetzlichen Schutzstatus gutachterlich als planungsrelevante Art eingestuft. Als Koloniebrüter wird zudem der regional gefährdete Mauersegler von der Stadt Köln als planungsrelevante Art betrachtet. Säugetiere Das Vorkommen von nicht planungsrelevanten Säugetierarten wie Wildkaninchen, Igel, Maulwurf oder Eichhörnchen ist aufgrund der Lebensraumausstattung im Plangebiet und im Untersuchungsraum anzunehmen. Als planungsrelevante Säugetierart (Fledermäuse) können nach gutachterlicher Einschätzung die umliegenden Gebäude des bestehenden Siedlungsbereiches der Zwergfledermaus Sommerquartiere bieten. Den gebäudebewohnenden Fledermausarten Zwergfledermaus, Teichfledermaus und Großes Mausohr kann das Plangebiet als Nahrungshabitat dienen. Da die Arten zur Jagd auch die umliegenden Strukturen nutzen können, beispielsweise den Friedhof, die Kleingartenanlage oder die Äcker wird das Plangeb iet gutachterlich als nicht essentiell eingestuft. Für die baumhöhlenbewohnenden Arten Abendsegler und Wasserfledermaus sind nach gutachterlicher Einschätzung innerhalb des Geltungsbereichs keine potenziellen Quartierbäume, die als Winterquartier geeignet sind, vorhanden. Viele der Gehölze sind zu dünn und bieten so den Fledermäusen keine Quartiermöglichkeit . Abgeplatzte Rinde oder durch Fledermäuse nutzbare Spalten, die potentiell als Sommerquartiere insbesondere für kleinere Arten geeignet wären, konnten im Plangebiet ebenfalls nicht festgestellt werden. Außerhalb des Plangebietes stocken in einer der nördlich gelegenen Gartenparzellen 3 ältere Linden, von denen in einer ein Astloch und in einer eine Spechthöhle gesichtet wurde*. Als Winterquartier wären diese jedoch ungeeignet und könnten höchstens als Sommerquartier dienen. (Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR 2019a). *Anmerkung: Im Rahmen der ersten Stufe der ASP im Jahr 2016 wurde eine potenzielle Betroffenheit der Arten Abendsegler und Wasserfledermaus aufgrund der potentiellen Sommerquartiere innerhalb dieser drei Linden festgestellt. Als Vermeidungsmaßnahme wurde empfohlen, die drei Linden, die Baumhöhlen und somit potentielle Sommerquartiere aufweisen, zu erhalten, um keine potenti elle Fortpflanzungs - und Ruhestätte von Fledermäusen zu zerstören. Durch die Verschiebung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und eine Aussparung der Gartenflächen mit den drei Linden ist diese Vermeidungsmaßnahme umgesetzt worden und eine Betroffenheit nicht mehr gegeben, da sich die Bäume heute außerhalb des Bebauungsplangebietes befinden. Amphibien und Reptilien Innerhalb des Plangebietes und dessen Wirkraum stehen keine geeigneten Lebensräume mit einer entsprechenden Habitatausstattung für Amphibien (Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 48/117 und Kammmolch) und Reptilien (Zauneidechse) zur Verfügung, so dass ein Vorkommen im Plangebiet ausgeschlossen wird (Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR, 2019a). Die Ergebnisse der im Rahmen des Bebauungsplanver fahrens durchgeführten faunistischen Erhebung im Untersuchungsraum sind in der „Tabelle 1 Kartierte Tierarten“ zusammengefasst und können der Anlage zur Mustergliederung Umweltbericht nach BauGB -Novelle 2017 zum Umweltbericht entnommen werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung würden die heute vorhandenen Biotope im Plangebiet erhalten und die derzeitige Nutzung vorerst beibehalten werden. In den mit Gehölzen bestockten Bereichen des Plangebietes wäre damit kurzfristig keine Veränderung der Lebensraumsituation verbunden. Mittel bis langfristig ist anzunehmen, dass sich dort mit fortschreitender Entwicklung und höherem Reifegrad der Gehölze, das Lebensraumangebot für bestimmte Tierarten verändern wird. In den landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen, ist kurzfristig keine Veränderung der intensiven Nutzung zu erwarten und damit auch keine Veränderung des Lebensraumangebotes. Mittel - bis langfristig ist es unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen, dass dort eine Nutzungsaufgabe erfolgt. Nach der natürlichen Abfolge würden die Flächen dem Sukzessionsprozess unterliegen und mit fortschreitender Sukzession eine Veränderung des Lebensraumangebotes bewirken. In den als Hausgärten genutzten Bereichen ist anzunehmen, dass diese weiterhin als Gärten genutzt werden. Langfristig ist hier unter Berücksichtigung des nicht abnehmbaren Wohnraumbedarfes der Stadt Köln eine Nutzungsaufgabe nicht vorstellbar. Eine Veränderung des Lebensraumangebotes ist hier im Vergleich zur Bestandsituation nicht zu erwarten. Neben den natürlichen Veränderungen des Plangebietes lässt das bestehende Planungsrecht privilegierten Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) jederzeit zu. Mit der Umsetzung eines privilegierten Vorhabens wären Eingriffe in die vorhandenen Biotopstrukturen verbunden, die sich auf das Lebensraumangebot auswirken können. Eine Prognose über die damit verbundenen Auswirkungen ist aber nur an einem konkreten Vorhaben möglich und wäre im Rahmen eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens zu überprüfen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der vorliegende Bebauungsplan sieht eine Umnutzung des Plangebiets vor, wodurch es zum Verlust von Gehölz-, Garten- und Ackerflächen und dem sukzessiven Neubau von Gebäuden mit einer entsprechenden Infrastruktur und dem zu erwartenden Betrieb durch die entstehende Wohnnutzung kommt. Vorhabenbedingt könnten für die im Plangebiet auftretenden Vogelarten Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BNatSchG eintreten. Unter den planungsrelevanten Vogelarten konnten keine Brutvögel im Bebauungsplangebiet festgestellt werden, so dass keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen sind. Im Plangebiet und seiner Umgebung sind Brutvorkommen europäischer Vogelarten in den gehölzbestandenen Flächen des Plangebiets nachgewiesen worden. Diese Habitate können bei der Umsetzung des Planvorhabens nicht erhalten werden. Bei diesen Arten treten im Regelfall keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 49/117 1 BNatSchG ein, so auch im vorliegenden Fall, da für evtl. von Lebensraumverlusten betroffene einzelne Vorkommen solcher Vogelarten Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung (Kleingartensiedlung und Friedhofsfläche) vorhanden sind und das Vorhaben lediglich mit räumlich begrenzten Störwirkungen verbunden ist. Eine unmittelbare Gefährdung von Individuen durch eine eingriffsbedingte Tötung gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird für die Vogelarten durch die Maßnahmen ASP -V1 vermieden. Damit sind erhebliche Störungen der Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ebenfalls auszuschließen. Für die Fledermäuse stellt das Plangebiet allenfalls ein nicht essentielles Nahrungshabitat dar. Die Arten können zur Jagd auch die umliegenden Strukturen, beispielsweise den Friedhof, die Kleingartenanlage oder die Äcker im Westen nutzen. Auch bleiben mögliche Leitlinienstrukturen (z.B. Gehölzbestand des Friedhofes) erhalten. Gegen optische oder akustische Störungen während der Bauarbeiten im Falle einer Bebauung, die nur tags stattfinden, zeigen sich die nachtaktiven Fledermäuse zudem wenig empfindlich. Also lässt sich eine erhebliche Störung während der Bauarbeiten für die Gruppe der Fledermäuse ebenfalls ausschließen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Um Beeinträchtigungen im Rahmen der Planumsetzung auf die Fauna zu verringern bzw. vollständig zu v ermeiden und das Auslösen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu verhindern, werden folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vorgesehen: • ASP-V1: Zeitliche Einschränkung zur Baufeldräumung: Die Räumung des Gebietes soll in den Zeitbereich nach der Brutperiode der europäischen Vogelarten gelegt werden. Somit ist unter Berücksichtigung von Nachgelegen zwischen dem 1. Oktober und 1. März mit der Baufeldräumung zu beginnen. Diese muss bis spätestens Ende Februar abgeschlossen sein. Damit wird die Wah rscheinlichkeit des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch das Vernichten von Bruten bereits vorab ausgeschlossen. (Raskin 2019a: 20). • ASP-V2: Pflanzung von Gehölzen Zum Ausgleich für die Entnahme der Gehölze sind Pflanzungen von heimi schen Gehölzen sinnvoll (Raskin 2019a: 19). Im Zuge der Anlage der öffentlichen Grünflächen ist die Integration von Gehölzanpflanzungen vorgesehen. • Festsetzung zum Erhalt vorhandener Biotopstrukturen im Plangebiet: 15 Einzelbäume und Obstgehölze, ein Weißdorngebüsch im mittigen Plangebiet sowie ein Feldgehölz im südlichen Plangebiet werden als Lebensraum erhalten und in die Öffentlichen Grünflächen und privaten Gärten integriert. Zum Freilandartenschutz wird folgende Festsetzung getroffen: Permanent angebrachte Außenleuchten sind ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen und der sonstigen Sicherung von Grundstücken einschließlich deren Gebäuden zulässig. Bei der Beleuchtung des Geländes sind monochromatisch abstrahlende Leuchtmittel mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich (maximal UV-Licht-Anteil 0,02 %) mit Wellenlängen zwischen 585 und 700 Nanometern, maximal 2.700 Kelvin Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 50/117 Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen v on Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad C nicht überschreiten Die Lichtquellen sollten weder über die Horizontale hinaus nach oben hin noch zur Seite – insbesondere nicht auf etwaige angrenzende Wasserflächen, Gehölze und Biotope – abstrahlen. Dunkelräume sind zu erhalten. Dazu sind Lampen insgesamt möglichst niedrig aufzustellen. Die Beleuchtungsdauer und Beleuchtungsintensität sind auf das notwendige Maß zu begrenzen (Smarte Beleuchtungssteuerung wie Nachtabsenkung bzw. Einsatz von Bewegungsmeldern). Bewertung: Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG treten gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Raskin 2019a+b) durch das Vorhaben nicht ein, weshalb die Umsetzung des Bebauungs plans unter Berücksichtigung der dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig einzustufen ist. Durch die Beanspruchung der Ackerflächen gehen Freiräume, die speziell für die Offenlandarten von Bedeutung sind, verloren. Die Rodung der Gehölzbestände führt zu einem Verlust weiterer Lebensräume, die vor allem den ubiquitären Vogelarten als Bruthabitat dienen. Durch die Festsetzungen zur Durchgrünung des Bebauungsplangebietes und insbesondere durch die Anlage der Parkanlage werden Habitatstrukturen eingebracht, die den ubiquitären Arten (z.B. Amsel, Meise, etc.) einen neuen Lebensraum bieten können. 7.5.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden in den Jahren 2019 bis 2021 Biotoptypenkartierungen durchgeführt. Floristische Besonderheiten oder geschützte Pflanzenarten wurden nicht erfasst. Eine differenzierte Beschreibung der Biotoptypen ist dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB 2023) zu entnehmen. Der südliche und östliche Teil des Plangebietes ist von landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerflächen geprägt, die von begrünten Feldwegen umgeben sind. Innerhalb der südlichen Ackerfläche stockt ein Feldgehölz bestehend aus Zitter-Pappel, Sal-Weide und einigen Stiel- Eichen. Durch die trockenen Sommer ist ein Teil der Gehölze abgestorben. Im zentralen Plangebiet befindet sich eine schmale Ackerfläche. Angrenzend zur Ackerfläche befindet sich nach Osten hin ein gepflegter Obstgarten mit Apfelbäumen und Vogelbeere mittleren Alters, der von einem alten Weißdorngebüsch gesäumt wird. An den Obstgarten schließt sich ein Pionierwald aus Birken, Sal-Weiden und Bergahorn (Stangenholzgröße) im Dickungsstadium an. Auch hier sind Trockenheitsschäden im Kronenbereich sichtbar. Im Unterwuchs dominiert Brombeere, die teilweise auch Reinbestände bildet. Nördlich angrenzend befindet sich eine Gartenfläche, die durch einen alten Baumbestand chara kterisiert wird. Aufgrund ihres Alters ist eine dort stockende Rotbuche als ökologisch besonders wertvoll hervorzuheben. Im Westen liegt ein weiterer Waldbestand, der an die bestehenden Gärten der angrenzenden Wohnbebauung anschließt. Der Bestand wird von einer Vielzahl von Gehölzarten mittleren Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 51/117 Baumholzes charakterisiert: Stiel -Eiche, Vogel -Kirsche, Sal -Weide, Berg -Ahorn, Kiefer, Eberesche, Hainbuche, Feldahorn, Traubenkirsche, Schneeball und Hartriegel. Die Krautschicht besteht aus eutrophen Arten wie Brennnessel, Brombeere und Efeu. Die Umgebung des Plangebietes weist unterschiedliche Strukturen auf. Östlich grenzt eine Kleingartenanlage an das Plangebiet heran, die durch eine Hecke eingegrünt wird. Der Hecke vorgelagert ist ein ca. 3-5 m breiter Wiesenstreifen, der mit jungen Einzelbäumen bepflanzt ist. Im Süden grenzt die Friedhofsfläche an das Bebauungsplangebiet heran. Die Randstrukturen werden durch einen Gehölzstreifen (Laubholzbestand) mittleren Alters geprägt. Im Westen und Norden erstrecken sich die Gartenflächen der angrenzenden ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung. Insgesamt handelt es sich um einen Landschaftsraum der abwechslungsreich ist und eine sehr vielfältige Struktur aufweist. Neben landwirtschaftlichen Nutzflächen (ca. 52 %), nehmen die eingestreuten Wald- und Gehölzbestände ca. 29 % der Fläche ein. Die mit Obstbäumen und anderen Gehölzen bewachsenen Gartenflächen sind zu 7 % vertreten. Die restlichen Flächen entfallen auf die bewachsenen Wirtschaftswege und Ruderalfluren. Die bebauten Bereiche (Straßen und Zuwegungen) im Norden des Bebauungsplanes spielen mit 2 % der Fläche nur eine untergeordnete Rolle. Bei der im Jahr 2019 im Rahmen der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrag durchgeführten Baumbestandsbewertung wurde n innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Bäume erfasst, die im Rahmen der Planung und des vorgeschalteten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs zwingend zu erhalten sind. Insgesamt wurden im Bebauungsplangebiet 6 Einzelbäume und das innerhalb der Ackerfläche stockende Feldgehölz als zwingend zu erhalten festgesetzt. Zudem wurde die Obstwiese als schutzwürdig dargestellt. Im Rahmen der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden zudem weitere Gehölzstrukturen und Einzelbäume zum Erhalt vorgeschlagen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich 1,3 ha Waldflächen im Sinne des § 2 Bundeswaldgesetz. Hierbei handelt es sich um eine Waldfläche im westlichen Plangebiet, die sich vornehmlich aus Laubholzarten mittleren Baumholz es aufbaut sowie um einen jüngeren Bestand (Pionierwald) im östlichen Plangebiet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung würden die heute vorhandenen Biotopstrukturen im Plangebiet erhalten und die derzeitige Nutzung vorerst beibehalten werden. In den mit Gehölzen bestockten Bereichen des Plangebietes ist damit kurzfristig keine Veränderung verbunden. Mit fortschreitendem Entwicklungsprozess wird sich der Reifegrad und Habitus der Gehölzbestände erhöhen und die waldartige Ausprägung zunehmen, bis das Endstadium Wald erreicht ist. Für die landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen ist kurzfristig keine Veränderung zu erwarten. Mittel- bis langfristig ist es unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen, dass dort eine Nutzungsaufgabe erfolgt. Nach der natürlichen Abfolge würden die Flächen bei einer Nutzungsaufgabe dem Sukzessionsprozess unterliegen. Mit fortschreitender Sukzession würde zusätzlich eine Verbuschung der Flächen einsetzen, bis auch hier das Endstadium Wald erreicht ist. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 52/117 In den gärtnerisch genutzten Bereichen ist anzunehmen, dass diese weiterhin als Gärten genutzt werden. Langfristig ist hier unter Berücksichtigung des nicht abnehmbaren Wohnraumbedarfes der Stadt Köln eine Nutzungsaufgabe nicht vorstellbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Umsetzung der Planung und die damit verbundene Bebauung führt zu einem Verlust und einer Überprägung der bestehenden Vegetationsstrukturen im Plangebiet. Im Rahmen der Planung werden neue Strukturen in das Plangebiet eingebracht , die ein Teil der verlorenen Vegetationsstrukturen kompensieren. Von Bedeutung ist die Festsetzung einer circa 7.341 m² großen öffentlic hen Grünfläche ( Parkanlage mit Grünachsen und Ortsrandgestaltung), die durch die Pflanzung von Laubbäumen und Gebüschen ein zentrales Grünelement darstellt. Die Bepflanzung der neu gestalteten Straßen und Plätze mit Laubbäumen, die Begrünung der privaten G rundstücksflächen innerhalb der einzelnen Wohngebiete mit Hecken, Sträuchern und Bäumen sowie die extensive Dachbegrünung der Flachdächer tragen zu einer weiteren Durchgrünung des Plangebietes bei. Darüber hinaus werden die zwingend zu erhaltenden und schutzwürdigen Bäume, das Feldgehölz, ein Weißdorngebüsch sowie weitere Laub- und Obstgehölze in die Grünplanung integriert und erhalten. Das Feldgehölz wird durch die Neupflanzung standorttypischer Gehölze ergänzt. Die Einzelbäume erfahren eine Veränderun g der Standortfaktoren, da sie aus ihrem biotopspezifischen Kontext herausgenommen und freigestellt werden. Die alte mächtige Rotbuche innerhalb der nördlichen Gartenfläche wird zum Erhalt festgesetzt und in die Gestaltung des Quartiersplatzes 1 integriert. Um einen hinreichenden Schutz des Baumes zu gewährleisten wird der Kronentraufbereich zuzüglich eines Schutzabstandes von 1,50 Meter als Tabuzone ausgewiesen. Insgesamt können die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet nicht kompensiert werden. Es verbleibt ein Defizit, welches durch externe Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren ist. Die Planung sieht vor auf einer Ackerfläche im Stadtbezirk Köln- Porz (Gemarkung Libur, Flur 1, Teile des Flurstückes 318) auf 18.655 m² Fläche eine artenreiche Glatthaferwiese zu entwickeln. Zudem soll die Erstaufforstungsfläche in Köln-Dünnwald (6.822 m² Fläche) für den Ausgleich herangezogen werden. Die Aufforstung der Fläche soll durch die Anpflanzung heimischer Sträucher und Laubbäume I. und II. Ordnung erfolgen und sie ist dauerhaft in ihrem Bestand zu sichern. Aus der Inanspruchnahme und Umwandlung von Waldflächen im Plangebiet resultiert nach § 39 Landesforstgesetz NRW (LFoG) ein Verpflichtung zum Waldausgleich. Für den entstehenden Waldflächenverlust von 1,3 ha im Plangebiet ist eine aufzuforstende Ersatzfläche von mindes- tens gleicher Größe zu benennen. Die Planung sieht vor, den Waldausgleich im Stadtgebiet Köln, Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 127/3 auf einer Gesamt fläche von 6.822 m² umzusetzen. Des Weiteren soll der Verpflichtung der Ersatzaufforstung im Landkreis Rhein- Kreis Neuss, Gemeinde/Stadt Dormagen, Gemarkung Broich, Flur 5, Flurstücke: 202, 203, 204, 205 (jeweils teilweise) auf einer Fläche von 6.178 m² nachgekommen werden. Auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen soll auf insgesamt 1,3 ha naturnaher Wald mit Waldrand entwickelt werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 53/117 Umweltauswirkungen: • Erhalt schutzwürdiger Bäume: 15 Bestandsbäume werden im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt und in die jeweilige Umgebungsnutzung integriert. Hierunter fällt auch eine 100 -120 Jahr alte Rotbuche, die in die Platzfläche 1 einbezogen wird. Zudem wird ein We ißdorngebüsch erhalten sowie ein Feldgehölz im südlichen Plangebiet erhalten und aufgewertet und in die Öffentliche Grünfläche integriert. • Festsetzung von Begrünungsmaßnahmen im Bereich von öffentlichen Grünflächen: Die öffentlichen Grünanlagen werden qualitativ hochwertig mit Laubbäumen, Gebüschen und begrünten Freiflächen gestaltet. • Festsetzung von Begrünungsmaßnahmen: Im Bereich der privaten Grünflächen sind Hecken als Abstandsgrün zur Straße zu pflanzen und die Vorgärten zu begrünen. Innerhalb der pri vaten Stellplatzanlagen in WA 1.1, WA 1.2, WA 1.5, WA 1.7, WA 1.8 und WA 8 sind Baumpflanzungen (pro 4 Stellplätze ein Baum) vorgesehen (mindestens 9 Bäume). • Festsetzung zur Pflanzung einer Mindestanzahl von Bäumen: Im Bereich der Quartiersplätze und der Straßenverkehrsflächen ist die Pflanzung von mindestens 27 mittel- oder großkronigen Laubbäumen vorgesehen. Im Zuge der Entwässerungsplanung soll ein Synergieeffekt zwischen der Versickerung über die Tiefbeete und der Regenwasserbewirtschaftung der im Str aßenraum angesiedelten Baumscheiben hergestellt werden. • Festsetzung zur extensiven Begrünung von Dachflächen: Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA) und von Garagen sind mit einer extensiven Dachbegrünung zu begrünen. • Festsetzungen zur Gestaltung einer externen Ausgleichsfläche (Umwandlung von Acker in Extensives Grünland). • Erbringung eines Waldausgleichs von 13.000 m², der durch die Waldumwandlung ausgelöst wird. Bewertung: Das Plangebiet erfährt durch die Quartiersentwicklung eine verstärkte anthropogene Beeinflussung und durch die Bebauung eine Überprägung der vorhandenen Vegetation. Die Ackerschläge und gehölzbestandenen Flächen entfallen vollständig, auch alle anderen Strukturen werden weitestgehend überplant. 15 erhaltenswerte Einzelbäume (inklusive der alten Rotbuche) und Obstgehölze werden zum Erhalt festgesetzt. Ein Feldgehölz sowie ein weiteres Gebüsch werden in die Grünanlage integriert. Die geplanten Festsetzungen / Maßnahmen zur Schaffung einer Durchgrünung im Plangebiet , wie die Gestaltung der Öffentlichen Parkanlage, Heckenpflanzungen, etc. mindern die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanze. Auch die geplante extensive Dachbegrünung sowie die Laubbaumpflanzungen i n Straßen und auf Plätzen können den Anteil an Grünstruktur im Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 54/117 Plangebiet insgesamt erhöhen. Dennoch können die Eingriffe in Natur und Landschaft und der damit einhergehende Biotopverlust nicht ausgeglichen werden und nur durch die Realisierung von externen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Zudem wird ein Waldausgleich erbracht. 7.5.3 Fläche (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4,5 ha und zeichnet sich durch einen hohen Grad an unversiegelten und mit Vegetation bestandenen Flächen aus. Insgesamt lässt es sich als abwechslungsreicher und strukturvielfältiger Landschaftsraum beschreiben. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen (Äcker) nehmen ca. 52 % der Gesamtfläche ein. 7% der Gesamtfläche werden gärtnerisch genutzt. Der andere Teil des Plangebietes ist durch Gehölze bestanden und ist als Pionierwaldfläche einzustufen (29 %). Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes beträgt durch die bestehenden Zuwegungen in da s Plangebiet weniger als 2 % an der Gesamtfläche. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung würde die vorliegende Flächennutzung erhalten bleiben. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans werden die Offenland- und Gehölzflächen im Plangebiet überbaut und gehen fast vollständig verloren. Die Flächenneuinanspruchnahme für die geplante Siedlungsfläche ist irreversibel und verbraucht neue Fläche im bisher unbebauten Landschaftsraum. Damit verschwindet nicht nur ein Stück Kulturlandschaft sondern auch Fläche für die regionale Nahrungsmittelproduktion. Die Zunahme der voraussichtlichen Versiegelung im Bebauungsplangebiet beträgt im gesamten P langebiet circa 21.829 m² (Verkehrsfläche, überbaubare Grundstücksfläche und zusätzlich durch Tiefgaragenflächen unterbaute Flächen), das entspricht 49 % der Gesamtfläche. Darüber hinaus werden innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete weitere Flächen durch die Anlage von Gärten, Stellplätzen, etc. neugestaltet, so dass letztendlich mindestens 80 % der Gesamtfläche des Plangebietes durch Siedlungsfläche (Gebäude, Straßen und Platzflächen, gärtnerisch gestaltete Freiflächen) überprägt werden. 20 % der Fläche im Plangebiet werden als öffentliche Grünfläche angelegt. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Festsetzungen von öffentlichen Grünflächen trägt zu einem dauerhaften Erhalt von Freiflächen bei. Bewertung: Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 55/117 Im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Mit Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans werden landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald- sowie Gartenflächen überprägt. Die Flächenneuinanspruchnahme für die geplante Siedlungsfläche ist irreversibel und verbraucht Fläche im bisher unbebauten Landschaftsraum. Produktionsfläche für die regionale Nahrungsmittelproduktion geht dauerhaft verloren. Der Versieglungsgrad steigt von 2 % auf 49 % im Plangebiet, so dass die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche als erheblich einzustufen sind. Gemindert wird diese Flächeninanspruchnahme durch die Festsetzung von ca. 0,73 ha öffentlicher Grünfläche ‚Parkanlage‘, die dauerhaft den Erhalt von Offenflächen und Gehölzbeständen im Plangebiet sichert. 7.5.4 Boden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: § 1a BauGB, BBodSchG, BBodSchV, LBodSchG NRW Für die Aufstellung des Bebauungsplans Leidenhausener Straße wurde ein Bodenschutzkonzept und ein Bodenkompensationskonzept durch das Büro Mull und Partner Ingenieurgesellschaft erarbeitet. Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der geologische Untergrund des Plangebiets wird von Terrassensand der Niederterrasse des Rheins gebildet, die von Hochflutablagerungen (überwiegend Hochflutlehm) überlagert sind. Im Rahmen einer Bodenfunktionsbewertung ( MULL & PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT 2023a) wurde im Plangebiet als dominierender Bodentyp die Parabraunerde kartiert. Die Böden weisen mächtige A -Horizonte von bis zu 35 cm Tiefe auf und besitzen tief braune Unterbodenhorizonte. Die Bodenart ist schwach toniger Schluff. Untergeordnet stehen Gley - Parabraunerden im Norden des Plangebiets (Garten- und Waldfläche), Braunerden im Westen (Waldfläche) und ein Kolluvisol mittig im Plangebiet an. Dieses Kartierergebnis steht entgegen der ersten Annahme, dass, basierend auf der Bodenkarte 1:50. 000, auf ca. 1/3 der Fläche hydromorphe, grundwasserbeeinflusste Böden im Untersuchungsgebiet anstehen. Die Böden haben sich aus den Hochflutsedimenten, primär dem Hochflutlehm, der Niederterrasse des Rheins gebildet. Unterlagert werden diese vom Terrassensand der Niederterrasse des Rheins, der jedoch nicht bei allen Aufschlüssen angetroffen wurde. Die Böden im Plangebiet verfügen überwiegend über eine mittlere bis hohe nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum, wobei die Böden im Osten eine geringe und im Westen eine hohe nutzbare Feldkapazität aufweisen. Weiterhin werden sie durch eine hohe Kationenaustauschkapazität, eine geringe bis hohe natürliche Erosionsgefährdung durch Wasser, eine sehr geringe Erosionsgefährdung durch Wind und eine schlechte Befahrbarkeit bei hoher Bodenfeuchte charakterisiert. Das Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe ist mit gering bis hoch bewertet. Das Biotopentwicklungspotenzial der Böden im Plangebiet wird als gering bis sehr gering bewertet. Die Funktionserfüllung des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist unter Wald gering und unter Acker mittel. Die Versickerungsleistung für Niederschlagswasser zeigt eine geringe bis sehr hohe Funktionserfüllung der Böden im Plangebiet. Das Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe ist verbreitet als mittel einzustufen. Lokal weisen die Böden auch ein hohes Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 56/117 Rückhaltevermögen auf. Die Archivfunktion der Böden ist mit mittel, im Bereich der Parabraunerden mit hoch, im Bereich des Kolluvisol sogar mit sehr hoch bewertet. Die Parabraunerden verfügen als Ackerflächen über eine hohe natürliche Fruchtbarkeit mit hohem Ertragspotenzial. Das Ertragspotenzial der Böden der gehölzbestandenen Forstflächen wird hingegen als mittel eingestuft. Der Grad der Bodenfunktionserfüllung ‚Gesamt‘ variiert für das Plangebiet in einem differenziertem Gesamtergebnis von drei Stufen zwischen „mittel“ bis „sehr hoch“, wobei die Böden verbreitet eine hohe Gesamtbewertung aufweisen ( MULL & PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT 2023a Anlage I, Abbildung 15) . Im Bereich der vergleyten Parabraunerde im Norden und der Braunerde im Westen ist die Bodenfunktionserfüllung mittel. Die Parabraunerden besitzen eine hohe Bodenfunktionserfüllung, während das Kolluvisol eine sehr hohe Funktionserfüllung aufweist. Die Bodenfunktionsbewertung kommt zu dem Schluss, dass im Plangebiet keine „sehr schützenswerten Standorte“ vorhanden sind. Gleichzeitig weisen die Böden im Plangebiet verbreitet eine hohe Funktionalität auf, die es im Sinne des BBodSchG zu schützen und ggf. auszugleichen gilt. (MULL & PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT 2023a) Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Zuge der Bebauung kommt es zu einer deutlichen Zunahme des Versiegelungsgrades im Bebauungsplangebiet und infolgedessen zu einem vollständigen, dauerhaften Verlust an offener Bodenfläche. Es werden die natürlich anstehenden Böden überprägt, deren Multifunktionalität als Filter, Puffer und Lebensraum innerhalb der versiegelten Flächen für immer verloren geht. Eine Rückführung der Bodenfunktionen bei Entsieg elung ist sehr schwierig. In Bereichen in denen der Boden ausgehoben wird (Tiefgar agen oder Keller) geht der natürlich anstehende Boden ebenfalls für immer ve rloren. Der vollständige Verlust der Böden ist vorhabenbedingt unvermeidbar und bedarf einer entsprechenden Kompensation (s.u.). Im Bereich der öffentlichen Grünfläche und der künftigen Gartenflächen bleibt der Anschluss an den natürlich gewachsenen Boden erhalten. Eine Beeinflussung der Bodenfunktionen ist daher nicht gegeben. Neben dem abgrabungsbedingten Verlust an Bodenfunktionen stellt die Bodenverdichtung eines der Haupt -Gefährdungspotenziale dar. Überall dort, wo Boden befahren wird, oder wo Baubedar fsflächen und Arbeitsräume eingerichtet und Boden zwischengelagert wird besteht die Gefahr einer schädlichen Bodenverdichtung, die durch geeignete Bodenschutzmaßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern ist. Grundsätzlich kann auch die Lagerung von Boden das Bodengefüge negativ beeinflussen und zu einer Veränderung des Bodenluft - und Bodenwasserhaushalt s sowie Humusverlust führen und in Folge dessen den Lebensraum für Bodenorganismen verändern. Diese temporären Beeinträchtigungen des Bodens sind durch geeignet e Schutzmaßnahmen während der Bauphase zu vermeiden. (M ULL UND PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT 2023a). Bodenkompensation Für die Ermittlung des vorhabenbedingten Kompensationsbedarfes werden die zu Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 57/117 erwartenden Auswirkungen der anlage- und betriebsbedingten Bodeneingriffe, (Vollversiegelung, Teilversiegelung, Unterflurversiegelung (Tiefgaragen), Einarbeitung organischer Stoffe / Auftrag humosen Oberbodens (Vorgärten), Oberbodenabtrag / Teilversiegelung / Substrataustausch (Spielpatz), Substrataustausch (Retentionsflächen)), die zu unvermeidbaren Beeinträchtigungen/ Funktionseinschränkungen im Boden führen, quantifiziert. Der vorhabenbedingte Kompensationsbedarf beläuft sich bei Aufsummierung aller Bodeneingriffe und Teilfunktionsverluste auf 14,8 ha-Wertpunkte. Innerhalb des Plangebietes werden Maßnahmen umgesetzt, die den Bodeneingriff vermindern und/ oder Teilfunktionen des Bodens erhalten. Zu den Kompensations-Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes zählen die Anlage einer Parkanlage (Nutzungsextensivierung), die extensive Dachbegrünung von Flachdächern der Gebäude und Garagen sowie die Herstellung von Versickerungselementen in Form von Mulden und Tiefbeeten sowie Straßenbegleitg rün in den verkehrsberuhigten Bereichen. Innerhalb des Eingriffsraumes wird durch diese Kompensationsmaßnahmen eine Kompensationswirkung von insgesamt 2,09 ha-Wertpunkten erzielt. Außerhalb des Geltungsbereichs werden die Ausgleichsflächen, die für den externen naturschutzfachlichen Ausgleich sowie den Waldausgleich nach Landesforstgesetz NRW festgesetzt werden, auch als schutzgutübergreifende Kompensationsmaßnahmen für den Boden bewertet. Hierbei handelt es sich um Flächen in Köln- Libur (schutzgutbezogene Maßnahme: Nutzungsextensivierung, Flächengröße: 7.031 m² 3), Köln-Dünnwald (schutzgutbezogene Maßnahmen: Erstaufforstung und Kalkung, Flächengröße: 6.822 m²) und Dormagen (schutzgutbezogene Maßnahme: Erstaufforstung, Flächengröße: 6.178 m²). Die Summe der Kompensationsleistungen, die durch die Erstaufforstung, Nutzungsextensivierung und eine geplante Kalkung der externen naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen/Waldumwandlungsflächen generiert wird, beläuft sich auf 12,74 ha- Wertpunkte. Im Ergebnis zeigt sich, dass der durch die Eingriffe entstehende Kompensationsbedarf (14,8 ha-Wertpunkte) durch die Summe der Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes (14,8 ha -Wertpunkte) zu 100 % ausgeglichen werden kann. (M ULL UND PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT 2023b). Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Um schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren, werden im Bodenschutzkonzept Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen insbesondere für die Bauphase aufgeführt, um abgetragenen Boden in einem rekultivierbarem Zustand zu erhalten. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, wie die Vermeidung schädlicher Bodenverdichtung, Abgrenzung von Tabuflächen, Anlage von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen, die Einrichtung der Bodenlagerungsflächen, die Anforderungen an den Bodenabtrag, die Zwischenlagerung von Boden, die Verwertung des Bodenmaterials, etc.). Dem Bodenschutzkonzept liegt als Anlage ein Bodenschutzplan bei, 3 Die Gesamtgröße der Maßnahmenfläche beträgt 31.248 m². Für den Bodenausgleich wird eine Teilfläche von 7.031 m² umgesetzt. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 58/117 der die räumliche Konkretisierung der Bodenschutzmaßnahmen, die während der Bauphase umzusetzen sind, beinhaltet. So werden die öffentlichen Grünflächen ‚Parkanlage‘ als Tabuflächen, die Planstraßen 1 bis 4 als Baustraße und die Platzflächen 1 bis 4 als Baustelleneinrichtung festgelegt. (MULL & PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT 2023 a). Schaffung von unversiegelter mit Vegetation bewachsener Fläche durch die Festsetzung privater und öffentlicher Grün - und Gartenflächen, um den Erhalt der Böden innerhalb dieser Flächen dauerhaft zu sichern. Der vorhabenbedingte unvermeidbare Verlust von Böden und ihrer Funktionen d urch die Umsetzung der Planung (Versiegelung, Bebauung, Teilversiegelung, Modellierung, etc.) bedarf einer Kompensation. Innerhalb des Geltungsbereichs entfalten die Anlage einer Parkanlage, die extensive Dachbegrünung von Flachdächern der Gebäude und Garagen sowie die Herstellung von Versickerungselementen in Form von Mulden und Tiefbeeten sowie Straßenbegleitgrün in den verkehrsberuhigten Bereichen Ausgleichswirkung. Als schutzgutübergreifende Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes wer- den die externe Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Lands chaft sowie für den Waldausgleich nach Landesforstgesetz (siehe Kap. 7.5.2 und 7.5.20) herangezogen . Auf den Flächen für den Waldausgleich in Köln -Dünnwald (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 127/3 (Teilfläche: 2.553 m², Gesamtgröße 24.478) und Flurstück 471 (Teilfläche: 4.269 m² Gesamtgröße: 11.770 m²) auf einer Gesamtfläche von 6.822 m² und im Landkreis Rhein-Kreis Neuss, Stadt Dormagen, Gemarkung Broich, Flur 5, Flurstücke: 202, 203, 204, 205 (jeweils teilweise) auf einer Gesamtfläche von 6.178 m² is t eine Erstaufforstung der zurzeit intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen geplant. Die externe Ausgleichsfläche in Köln-Porz (Gemarkung Libur Flur 1, Teile des Flurstückes 318, Teilfläche: 7.031 m² , Gesamtgröße: 31.248 m²) soll zu einem arten- und s trukturreichen Extensivgrünland entwickelt werden. Das Extensivgrünland wird im Bereich der intensiv genutzten Ackerfläche durch Einsaat von Regio- Saatgut angelegt. Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf die biologische Aktivität sowie die Porenstruktur und somit auf die Wasserspeicherfähigkeit der Böden aus. Die hierdurch erbrachten Kompensationsleistungen können die Eingriffe in den Boden vollständig kompensiert. Bewertung: Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes geht landwirtschaftliche Fläche auf Böden mit hoher Wertigkeit verloren. Ein Großteil der gehölzbestandenen Flächen wird mit Bebauung überprägt und die dort anstehenden natürlichen Böden werden versiegelt. Generell ist eine Neuversiegelung von natürlich anstehendem Boden immer negativ zu bewerten, da sich dieser nur sehr langsam erneuert. Der vorhabenbedingte unvermeidbare Verlust von Böden und ihrer Funktionen bedarf einer entsprechenden Kompensation. Der Kompensationsbedarf von rund 14,8 ha-Wertpunkte kann durch Maßnahmen innerhalb des Plangebiets sowie im Rahmen der Umsetzung einer externen Ausgleichsmaßnahme und der Erstaufforstungen im Rahmen der Waldumwandlung als außerhalb des Geltungsbereichs durch schutzgutüberg reifende Maßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Innerhalb der nicht zu überbauenden Flächen (Öffentlichen Grünflächen, Privatgärten) können unter Berücksichtigung der dargestellten Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen die Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 59/117 natürlichen anstehenden Böden in ihrer Funktion erhalten bleiben. 7.5.5 Wasser § 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. 7.5.5.1 Oberflächenwasser Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Plangebiet und in der näheren Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Eine Anlage von Oberfl ächengewässern im Rahmen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist nicht vorgesehen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da keine Oberflächengewässer vorhanden sind oder festgesetzt werden. Bewertung: Das Schutzgut Oberflächenwasser ist nicht betroffen, da im Plangebiet keine Oberflächengewässer vorhanden oder geplant sind. 7.5.5.2 Grundwasser Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet ist der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebiets ‚Westhoven‘ zugeordnet. Im Bereich des Bebauungsplangebietes bildet die Niederterrasse den oberen Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 60/117 Grundwasserleiter. Es handelt sich um einen sehr durchlässigen Porengrundwasserleiter mit einem sehr ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen. Die hydrogeologischen Verhältnisse werden im weiteren Untersuchungsgebiet im obersten Grundwasserleiter dur ch den Rhein im Westen als Hauptvorfluter bestimmt. Als überregionale Grundwasserfließrichtung ist daher eine in westliche, zum Rhein gerichtete Grundwasserströmung ausgebildet. Der mittlere Grundwasserstand liegt auf dem Gelände bei ca. 41,3 m ü. NHN. (Mull & Partner Ingenieurgesellschaft 2023a). Aus den vorliegenden Unterlagen und Erkundungsergebnissen zum Grundwasserstand sind Wasserstände bis 43,3 m NHN bekannt. (IPLConsult 2023). Im Bebauungsplangebiet kann das anfallende Niederschlagswasser komplett vor Ort versickern und so dem Grundwasserkörper zugeführt werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine Veränderungen der Grundwasser - verhältnisse. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes kommt es zu einer Versiegelung von Freiflächen durch Bebauung, die einen Verlust von natürlicher Versickerungsfläche mit sich zieht. Die Erschließungsplanung für das Vorhaben basiert auf einer zukunftsfähigen, wassersensiblen Entwässerungsplanung, die eine Niederschlagsentwässerung vor Ort vorsieht. Regenwasser soll nur in Ausnahmefällen in den Mischwasserkanal gelangen. Das anfallende Niederschlagswasser wird möglichst vollständig vor Ort über Tiefbeete, Mulden und Mulden- Rigolen-Systeme versickert. Die Tiefbeete werden im Randbereich des Straßenraums angeordnet. Die großflächigen Mulden kommen innerhalb der öffentlichen Grünflächen zu liegen. In ihnen wird das Wasser zurückgehalten und über eine 30 cm mächtige, gewachsene Oberbodenschicht versickert, somit ist eine Vorreinigung des Regenwassers gewährleistet. Aus Sicherheitsgründen ist die Einstauhöhe der Mulden auf 30 cm begrenzt. Der Transport des Niederschlagwassers zur Versickerungsanlage erfolgt über den Straßenquerschnitt. Die Entwässerung der privaten Flächen erfolgt auf dem Grundstück selbst über dezenterale Versickerungsanlagen. Da sich das Plangebiet innerhalb der Grundwasserschutzzone III B befindet, wird das gering belastete Niederschlagswasser der Zufahrts - und Wegeflächen vorgereinigt. Die Planung sieht vor die Flachdächer der Gebäude sowie der Garagen zu begrünen. Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser weist eine geringere Belastung auf, hier ist keine Vorbehandlung nötig. (IPL Consult 2023). Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Bei der Realisierung von Baumaßnahmen sind die Auflagen aus der Wasserschutzzonenverordnung zu beachten. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 61/117 Die Erschließungsplanung basiert auf einer zukunftsfähigen, wassersensiblen Entwässerungsplanung, die eine nahezu komplette Niederschlagsentwässerung vor Ort vorsieht, so dass möglichst kein Regenwasser dem Kanal zugeführt wird: Festsetzung von Retentions flächen im Bereich der öffentlichen Grünflächen sowie von Tiefbeeten innerhalb der Straßenverkehrsfläche und im Bereich der Quartiersplätze zur Entwässerung der öffentlichen Flächen. Versickerung des Niederschlagwassers innerhalb der privaten Baufelder über dezent rale Versickerungsanlagen (z.B. Mulden- Rigolen-System, Versickerungsmulden in Betonring, Rigolen, etc.). Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung auf den Flachdächern. Begrünte Dächer tragen zu einer Reinigung und Rückhaltung von Niederschlagsw asser bei (Verzögerung des Abflusses und Wiedereinbringen des Wassers in den natürlichen Kreislauf durch Verdunstung). Bewertung: Durch die geplante Bebauung im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans kommt es zu einer Versiegelung von Freifläche. Die dam it zu erwartende Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate kann durch eine zukunftsfähige, wassersensible Entwässerungsplanung vermieden werden. Das Niederschlagswasser soll vor Ort versickert werden und nur in Ausnahmefällen in den Mischwasserkanal gelan gen. Das anfallende Niederschlagswasser wird über Tiefbeete, Mulden und Mulden-Rigolen-Systeme vorgereinigt und versickert. Festsetzungen einer extensiven Dachbegrünung auf den Flachdächern zur Reinigung und Rückhaltung von Niederschlagswasser ergänzen das Konzept, so dass keine erheblichen Belastungen des Schutzgutes Grundwasser zu erkennen sind. 7.5.6 Luft § 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. 7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase Zur Beurteilung der zu erwartenden Luftqualität im Plangebiet sowie der Auswirkungen der Planung auf die lufthygienische Belastungssituation im Umfeld der Planung wurde eine lufthygienische Untersuchung durch Peutz C onsult GmbH ( 2023a) durchgeführt, in der die Emissionen für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) für den Nullfall und den Planfall für das Prognosejahr 2024 berechnet wurden. Als Bezugsjahr wurde das Jahr 2024 gewählt, als frühestmöglicher Realisierungszeitpunkt des Vorhabens. Die städtische Hintergrundbelastung im Plangebiet wurde anhand von Messwerten umliegender Hintergrundmessstationen ermittelt. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 62/117 Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Plangebiet befinden sich akt uell keine beurteilungsrelevanten Emissionsquellen für Luftschadstoffe. Geringfügige Luftschadstoffemissionen ergeben sich im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Ackerflächen und dem Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen (diffuse Quellen). Diese Luftschadstoffemissionen sind aber geringfügig und finden nur während der Bewirtschaftungszeitpunkte statt. Eine Beurteilungsrelevanz entfaltet sich daraus nicht. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Im Falle der Nichtdurchführung der Planung ist nicht von einer Änderung der jetzigen Emissionsbelastung auszugehen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Durch das geplante Wohngebiet kommt es zu einer Zunahme im Verkehr von 531 Kfz/24h, welche über die Planstraße 1 an das umliegende Straßennetz (Leidenhausener Straße, Hirschgraben, Frankfurter Straße und Kennedystraße) angebunden wird. Die Zusatzverkehre auf dem umliegenden Straßennetz führen zu einer geringfügigen Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration um max. 0,1 μg/m³. Durch die Entwicklung von Wohnbauflächen kommt es zu einer Zunahme der Emissionen aus Gebäudeheizungen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Für die Quartiersentwicklung wurde im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung ein Mobilitätskonzept erarbeitet ( RK VERKEHRSINGENIEURE GMBH 2021). Darin werden Handlungsmaßnahmen formuliert, die zu einer umweltfreundlicheren Mobilität mit möglichst geringer PKW-Nutzung beitragen. Bewertung: Die Emissionen von Luftschadstoffen im Plangebiet werden durch den Mehrverkehr und Gebäudeheizungen gegenüber dem Bestand geringfügig erhöht. 7.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen Tabellarische Übersicht der Immissionsbeurteil ungswerte gemäß 39. BImSchV zum Schutz der menschlichen Gesundheit: Schadstoff Konzentrationswert Statistische Definition Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 63/117 NO2 40 µg/m³ Jahresmittelwert 200 µg/m³ 99,8 ‰-Wert; Schwelle, die von maximal 18 Stundenmittelwerten pro Jahr überschritten werden darf PM10 40 µg/m³ Jahresmittelwert 50 µg/m³ 90 ‰ -Wert; maximal 35 z ulässige Überschreitungstage des Tagesmittelwertes pro Jahr PM2,5 25 µg/m³ Jahresmittelwert Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der Luftgüte-Index der Stadt Köln (Labor Dr. Rabe HygieneConsult 2003), ermittelte anhand des Flechtenbewuchses von 2001-2003 die Luftgüte-Zone III mit einem Index von 1,7. Das Plangebiet liegt innerhalb des Wirkungsbereiches des Luftreinhalteplans der Stadt Köln und außerhalb der Umweltzone. Im Plangebiet trägt vorwiegend der Straßenverkehr der Bundesautobahn BAB 59 über die Emissionen aus der Verbrennung (v.a. Stickstoffoxide und Kohlenmonoxid), dem Schwerlastverkehr und dem Reifen- und Bremsabrieb (v.a. Stäube) zu den Gesamtemissionen im Plangebiet bei. Die Verkehrshauptachsen im näheren Umfeld des Plangebietes zwischen Hirschgraben und Frankfurter Straße sind mit 451 bis 507 Kfz -Fahrten in den Morgenspitzen belastet. Die unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Leidenhausener Straße und die Schubertstraße weisen mit 60 und 72 Kfz-Fahrten vergleichsweise geringe Kfz-Fahrten in den morgendlichen Spitzenstunden auf (RK Verkehrsingenieure GmbH 2023). Weitere Luftschadstoffimmissionen im Umfeld des Plangebietes ergeben sich aus den Gebäudeheizungen der benachbarten Wohngebäude. Die dem Plangebiet nächstgelegene Messstelle an der Hauptstraße in Porz -Mitte, innerhalb des dicht bebauten Siedlungsbereic hs, unterschreitet die Werte der 39. BImSchV für NO2 (40 µg/m³) im Jahr 2017 mit 39 µg/m³ erstmals. Zudem wird prognostiziert, dass sich das städtische Hintergrundniveau in Köln von 2016 bis 2020 je nach Belastungsschwerpunkt um ca. 2-3 µg/m³ NO2 verringert. Der Prognosewert für das Jahr 2020 wurde für die Hauptstraße mit 32 µg/m³ angegeben (Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln, Dritte Fortschreibung 2021). Durch das deutlich geringere Verkehrsaufkommen der Leidenhausener Straße im Vergleich zur Hauptstraße in Porz-Mitte ist auch mit deutlich geringeren NO2-Werten für das Plangebiet zu rechnen. Auswertungen von Messungen des LANUV NRW zeigen, dass die Feinstaubkomponenten PM10 und PM2,5 insbesondere auch an für NO2 sehr hoch beaufschlagten Verkehrsmessstationen unterhalb gesundheitsbezogener Grenzwerte der 39. BImSchV liegen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass in der Realität die Grenzwerte der 39. BImSchV im gesamten Untersuchungsgebiet sicher eingehalten werden. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 64/117 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung würde es im Plangebiet zu keiner Änderung der Luftgüte kommen. Prognose (Nullfall 2024): Der Prognose -Nullfall 2024 betrachtet die Bestandssituation, definiert als die Umgebungsbebauung gemäß Bestand und rechtskräftiger Bebauungspläne im Umfeld sowie gemäß dem Bebauungsplan ‚Östlich im Falkenhorst in Köln- Porz-Urbach‘, Bestandsstraßennetz, Verkehrsmenge für den Nullfall und Emissionsfaktoren sowie Flottenzusammensetzung für das Jahr 2024. Die Ergebnisse der Immissionsberechnung für den Nullfall 2024 zeigen, dass der Grenzwert von 40 µg/m³ des NO2- Jahresmittelwertes gemäß 39. BImSchV im gesamten Untersuchungsraum eingehalten wird. Im Plangebiet liegen die Werte zwischen 27,1 und 29,0 µg/m³. Die höchsten Immissionsbelastungen im Bestandsstraßennetz treten an dem Aufpunkt Frankfurter Straße 644 mit einem Wert von 36,3 µg/m³ auf. Auf den Fahrbahnen sowie im unmittelbaren Nahbereich der BAB 59 liegen NO2-Konzentrationen von mehr als 40 µg/m³ im Jahresmittel vor. Auch der Grenzwert für kurzzeitige NO2-Belastungsspitzen mit einem Stundenmittelwert von 200 µg/m³ an nicht mehr als 18 h im Jahr wird gemäß der 39. BImSchV im Untersuchungsgebiet eingehalten. Die höchste Wahrscheinlichkeit, dass dies er Grenzwert nicht eingehalten wird, beträgt im Prognose- Nullfall 2024 2,8 %. Nach gutachterlicher Einschätzung ist dieser Wert ein unkritisches Ergebnis. Die Ergebnisse der Immissionsberechnung für Feinstaub (PM10 und PM2,5) zeigen, dass im Prognosenullfall die Grenzwerte (Jahresmittelwerte und Kurzzeitgrenzwerte) der 39. BImSchV an allen Beurteilungsorten deutlich eingehalten werden. Die mit 19,8 µg/m³ höchste PM10- Belastung im gesamten Untersuchungsgebiet tritt an der Frankfurter Straße 644 auf. Im Plangebiet liegen die Werte zwischen 15,9 und 16,2 µg/m³. Neben dem Grenzwert der 39. BImSchV zum PM10 -Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird auch der Kurzzeitgrenzwert für Feinstaub (Anzahl der Tage im Jahr mit einem PM10- Tagesmittelwerten > 50 µg/m³) mit maximal 8 Überschreitungstagen am Immissionsort Frankfurter Straße 644 im Jahr 2024 eingehalten. Die Ergebnisse der Immissionsberechnung der Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM2,5) zeigen, dass der Grenzwert von 25 µg/m³ mit einer maximalen Konzentration von 10,9 µg/m³ im Plangebiet und 12,7 µg/m³ an der Frankfurter Straße 644 deutlich eingehalten wird (Peutz Consult GmbH 2023a). Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung (Prognose 2024): Der Prognose -Planfall 2024 betrachtet die Bestandssituation, de finiert als die Umgebungsbebauung gemäß Bestand und rechtkräftiger Bebauungspläne im Umfeld sowie gemäß dem Bebauungsplan ‚Östlich im Falkenhorst in Köln-Porz-Urbach‘, geplante Bebauung gemäß den Planunterlagen zum Bebauungsplan ‚Leidenhausener Straße in K öln-Porz-Eil‘, Bestandsstraßennetz, Verkehrsmenge für den Planfall und Emissionsfaktoren sowie Flottenzusammensetzung für das Jahr 2024. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 65/117 Die geplante Bebauung führt zudem zu einer Veränderung der Belüftungsverhältnisse im Untersuchungsgebiet mit einer Reduktion der lokalen Windverhältnisse. Durch die geplante Aufsiedlung kommt es lokal zu einer geringfügigen Erhöhung der Verkehrsmenge. Die Zusatzverkehre auf dem umliegenden Straßennetz führen stellenweise zu einer sehr geringen Zunahme der NO2- Belastung um maximal 0,1 µg/m³. Innerhalb des Plangebietes konnten sogar sinkende NO2-Werte von 0,1 µg/m³ festgestellt werden, was durch die abschirmende Wirkung der neuen Bebauung gegenüber den Immissionen der BAB 59 begründet ist. Gemäß Luftschadstoffprognose werden die Grenzwerte der 39. BImSchV des Jahresmittelwertes von NO2 (40 µg/m) mit maximal 36,3 µg/m³ im Jahresmittel (Immissionsort Frankfurter Straße) an allen beurteilungsrelevanten Fassaden innerhalb des Untersuchungsgebietes eingehalten. Auch der Grenzwert für kurzzeitige NO2 - Belastungsspitzen mit einem Stundenmittelwert von 200 µg/m³ an nicht mehr als 18 h im Jahr wird gemäß der 39. BImSchV eingehalten. Die höchste Wahrscheinlichkeit, dass dieser Grenzwert nicht eingehalten wird, beträgt im Planfall 2024 m ax. 2,8 % und wird für den Immissionsort Frankfurter Straße 644 angegeben. Nach Realisierung der Planung ist für den Kurzzeitgrenzwert Feinstaub PM10 weiterhin mit maximal 8 Überschreitungstagen größer 50 µg/m³ am Immissionsort Frankfurter Straße 644 zu r echnen. Innerhalb des Bebauungsplangebiets ergeben sich maximal 3 Überschreitungstage an den Plangebäuden, so dass die maximal zulässige Anzahl von 35 Tagen im Jahr gemäß der 39. BImSchV nicht überschritten wird. Die Ergebnisse der Immissionsberechnung der Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM2,5) zeigen, dass der Grenzwert von 25 µg/m³ mit einer maximalen Konzentration von 12,7 µg/m³ an der Frankfurter Straße 644 außerhalb des Geltungsbereichs und einem maximalen Wert von 10,8 µg/m³ innerhalb des Geltungsbereichs deutlich eingehalten wird (Peutz Consult GmBH 2023a). Durch die Umsetzung der Planung kommt es zu einer geringen Zunahme der Luftschadstoffimmissionen durch die Gebäudeheizungen der Wohngebäude. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Grundsätzlich sind im Luftreinhalteplan der Stadt Köln (3. Fortschreibung 2021; Kapitel 5 - 7) diverse Maßnahmen aufgeführt, die geeignet sein können, die lokale Luftschadstoff - Immissionssituation im Rahmen der Luftreinhalteplanung zu mindern bzw. zu verbessern. Die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen (Anlage von öffentlichen Grünflächen, Baumpflanzungen, extensive Dachbegrünung, Begrünung der Vorgärten, Erhalt von Gehölzen) im Plangebiet können zur Reduktion der al lgemeinen Schadstoffbelastung der Luft beitragen. In Abhängigkeit der ausgewählten Arten können Bäume und andere Formen von Grün durch ihre Filterwirkung Staub und gasförmige Luftverunreinigungen (Feinstaub, Stickoxide und flüchtige organische Stoffe) filtern. Bewertung: Im Zuge der Realisierung der Wohnbebauung ist mit einer geringen Zunahme der Luftschadstoff-Immissionen aus Gebäudeheizungen und Mehrverkehr zu rechnen. Die geplante Durchgrünung des Wohngebietes kann zu einer Reduzierung der Belastungen im Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 66/117 Plangebiet führen. Nach Realisierung der Planung werden die Grenzwerte der 39. BImSchV (Jahresmittelwert NO2, PM10 und PM2,5 sowie Kurzzeitgrenzwerte für NO2, PM10 und PM2,5) für das Prognosejahr 2024 sowohl innerhalb des Geltungsbereiches wie auch in der nächsten Umgebung an allen Bestands- sowie Plangebäuden eingehalten. 7.5.7 Klima (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Zur Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima wurde durch das Büro Peutz Consult GmbH eine Stellungnahme zu den klimatologischen Auswirkungen erarbeitet. Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Gemäß der Planungshinweiskarte zur zukünftigen Wärmebelastung der Stadt Köln (LANUV 2013) wird der Osten und Süden des Plangebietes als „klimaaktive Freiflächen“ der Belastungsklasse 4 zugeordnet. Die westlichen Bereiche stellen belastete Siedlungsflächen der Klasse 3 dar. Die Auswertung der stadtweiten Kaltluftsimulation durch das Büro Peutz Consult GmbH haben gezeigt, dass das Plangebiet insbesondere in den frühen Nachtstunden aufgrund seiner geringen Rauigkeit die Funktion einer Kaltluftleitbahn in Richt ung der überwärmten Bereiche von Köln- Porz übernimmt. Das Windrichtungsmaximum aus südöstlicher Richtung ist auf die Ausrichtung des Rheintals und die hieraus resultierenden thermischen Windsysteme bei Strahlungswetterlagen sowie aus dem Kaltluftzustrom aus Richtung der Wahner Heide und des Aggertals zurückzuführen. Die Kaltluftstromdichte der einströmenden Kaltluft liegt zu Beginn der Nacht zwischen 10 und 20 m³/m∙s und nimmt zum Ende der zweiten Nachthälfte deutlich zu (>75 m³/m∙s). Die Berechnungsergebni sse zeigen, dass das Plangebiet in windschwachen Strahlungsnächten eine wichtige Belüftungsfunktion für die sich westlich anschließenden Siedlungsbereiche übernimmt. Eine Abschätzung zur Kaltluftproduktion des Plangebietes im Bestand legt dar, dass die veg etationsbestandenen Freiflächen im Plangebiet bei einer angenommenen Kaltluftproduktionsrate von 12 m³/Stunde/m² beziehungsweise 563.520 m³/Stunde Kaltluft entstehen lassen. (Peutz Consult GmbH 2023b). Den Ackerflächen im südlichen Plangebiet wird in der landesweiten Klimaanalysekarte des LANUV (2020) eine sehr hohe thermische Ausgleichsfunktion zugewiesen. Damit ist eine intensive nächtliche Frisch- und Kaltluftprodukton verbunden. Den nördlichen Ackerschlägen, der Obstwiese sowie den Ruderalfluren werden weniger günstige thermische Ausgleichsfunktionen zugeschrieben. Die baumbestandenen Flächen, insbesondere die westliche Fläche ist durch eine höchste thermische Ausgleichsfunktion gekennzeichnet. Auch die Stellungnahme zu den klimatologischen Auswirkungen beschreibt, dass die mit dichten Gehölzen bestandenen Flächen im nördlichen Plangebiet in hitzebelasteten Nachmittagsstunden für Verdunstungsabkühlung und Verschattung sorgen. Aufgrund der guten Durchlüftung in der Bestandssituation herrschen im Bestand i nsgesamt gute bioklimatische Bedingungen vor. (Peutz Consult GmbH 2023b). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Grundsätzlich stehen im Falle der Nichtdurchführung der Planung die klimaaktiven Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 67/117 Vegetationsflächen im Plangebiet z unächst weiterhin für den lokal begrenzten Kaltluftaustausch zur Verfügung. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Kaltluft Durch die Umgestaltung der natürlichen Oberflächen und ihrer Eigenschaft kommt die Stellungnahme zu den klimatologischen Auswirkungen (Peutz Consult GmbH 2023b) zu dem Schluss, dass sich die Kaltluftproduktion im Plangebiet verringert. Während die öffentliche Grünfläche mit 12 m³/Stunde/m² die höchste Kaltluftproduktionsrate im Plangebiet aufweist, verhalten sich die versiegelten Flächen neutral bis kontraproduktiv (städtische Wärmeinseln) bezüglich der Kaltluftproduktion. Durch die Realisierung des Planvorhabens wird sich gemäß den Angaben der Flächenbilanzierung die stündliche Kaltluftproduktion um 51,4 % reduzieren. Auch eine Veränderung der Kaltluftströmung ist durch die im Planfall hinzukommenden Strömungshindernisse in Form der geplanten Gebäude für die frühen Nachtstunden vor dem Einsetzten des Rheintalwindes zu erwarten. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen angestrebten Gebäudehöhen von maximal 13 m sowie der insgesamt guten Durchströmbarkeit durch die geplanten grünen Achsen in Nord- Süd- und Ost-West-Richtung werden sich jedoch keine signifikanten negativen Auswirkungen für den Kaltluftdurchfluss auf die westlich und nordwestlich im Lee des Vorhabens gelegenen Siedlungsflächen ergeben. Der sich bildende Kaltluftstrom hat in den frühen Abendstunden eine Mächtigkeit von 25 bis 30 m und steigt in den späten Nachtstunden im Verlauf einer typischen windschwachen Strahlungsnacht stetig an, so dass die geplanten Gebäude überströmt werden und ein Versiegen ausgeschlossen werden kann. Erwärmung/Durchlüftung Abschätzungen aus Simulationsrechnungen zeigen, dass zur Zeit der stärksten Hitzebelastung in den Nachmittagsstunden im südlichen Plangebiet auf der Ackerfläche mit einer geringfügigen Temperaturabnahme bei Umsetzung der Planung zu rechnen ist. Dies ist insbesondere auf die Zunahme von Verschattungsobjekten in Form von Gebäuden und Bäumen zurückzuführen. Im Gegensatz zur von der Sonne beschienenen Ackerfläche erwärmen sich die bodennahen im Schatten liegenden Luftschichten weniger stark. Insgesamt nimmt durch die geplante Versiegelung und Bebauung im Plangebiet der Anteil der klimaaktiven Vegetationsflächen jedoch ab. Die zusammenhängenden Baumbestände müssen gerodet werden. Nur ein Teil der Bäume kann erhalten oder durch Neupflanzungen ersetzt werden, so dass von Temperaturzunahmen im Plangebiet auszugehen ist. Zudem adsorbieren und speichern die neuen Gebäude und Ver siegelungsmaterialien die tags einfallende Strahlung und geben die gespeicherte Wärme bei sommerlichen Strahlungswetterlagen in den Abend- und Nachtstunden an ihre Umgebung ab, wodurch die effektive Abkühlung in den Abendstunden reduziert wird. Diese Faktoren tragen zu Erwärmungseffekten im Plangebiet bei. Durch die Realisierung der Planung werden sich die bodennahen Windverhältnisse innerhalb des Plangebiets gegenüber der Bestandssituation deutlich verändern. Die Windgeschwindigkeit wird sich aufgrund der abbremsenden Wirkung der neuen Gebäude verringern. Zudem werden sich abweichende Strömungsrichtungen ergeben. In Bezug auf die Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 68/117 Durchlüftungssituation tragen die Anordnung der Gebäude und die Lage der Grünachsen jedoch zu einer guten Durchlüftung im Plangebiet bei. Aufgrund der niedrigen Gebäudehöhen und der Lücken in der Bebauung wird davon ausgegangen, dass sich das Windfeld im Lee des Vorhabens relativ schnell wieder an die Bestandssituation anpasst, so dass keine Verschlechterung der Belüftungssituation für die an das Plangebiet angrenzende Wohnnutzungen zu erwarten ist. Die ausreichende Belüftung des Plangebiets in Verbindung mit der Anlage der Grünanlagen und der Pflanzung von Bäumen als Schattenflächen sowie der erhöhten Verdunstungsabkühlung durch die Retentionsflächen im Plangebiet sowie die extensive Dachbegrünung wirken sich mindernd auf die bioklimatische Belastungssituation aus. Signifikant negative Auswirkungen auch auf die anliegende Wohnbebauung sind nicht zu erwarten. (Peutz Consult GmbH 2023b). Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Anordnung der Baufelder wurde so angepasst, dass eine gute Durchlüftung des Plangebiets möglich ist. Die Anlage der Grünanlagen als Klimaschneisen trägt dazu bei die zu erwartende Erwärmung zu mindern. Die angestrebte hohe Durchgrünung des Plangebiets (Pflanzung von Platz - und Straßenbäumen, Begrünung der Garten- und Stellplatzflächen, extensive Dachbegrünung, etc.) sowie die Erhaltung von Gehölzen tragen zukünftig zur nächtlichen Kaltluftproduktion bei, die zur Abkühlung der lokalen Wohnbebauung führt. Die wassersensible Stadtplanung (Versickerung der Niederschlagswasser komplett vor Ort über Mulden und Tiefbeete sowie die Anlage von Retentionsflächen) sowie eine extensive Dachbegrünung der Flachdächer kann sich positiv auf die Temperaturverhältnisse im Plangebiet auswirken und zur Minderung von Überwärmung im Plangebiet durch Verdunstungskälte beitragen. Weitere Gestaltungsmaßnahmen, wie Fassadenbegrünung, der Einsatz von klimaoptimierten Materialien (z.B. hellen Oberflächen), der Verzicht auf Vollversiegelung durch die Nutzung von z.B. Rasengittersteinen im privaten Bereich können effektiv zur Reduzierung der Temperatur in Hitzeperioden beitragen (PEUTZ CONSULT GMBH 2023b). Die benannten Maßnahmen sind in die Gestaltungsleitlinien zum Projekt aufgenommen worden und werden hier genauer definiert. Die Schaffung von offenen bewegten Wasserflächen (Wasserspiele, Springbrunnen), die ebenfalls einen kühlenden Effekt haben, werden seitens der Stadt Köln auf den öffentlichen Plätzen nicht gewünscht, können im privaten Bereich aber umgesetzt werden. Bewertung: Mit Umsetzung des Bebauungsplans verändert sich die klimatische Ausgangsituation. Der Anteil an vegetationsbestandenen, klimaaktiven Flächen wird durch die vorgesehene Planung reduziert. Im Sinne der Anpassung an den Klimawandel sind solche klimaaktiven Flächen von Bebauung freizuhalten. Die Gehölzflächen mit höchster thermischer Ausgleichsfunktion gehen weitestgehend verloren. Durch Umsetzung der festgesetz ten Vermeidungsmaßnahmen in Kombination mit weiteren zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen können neben der Gewährleistung gesunder Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 69/117 Wohnverhältnisse innerhalb der Quartiere auch die klimatischen Auswirkungen auf die Bestandbebauung im Umfeld des Vorhabens a uf ein Minimum reduziert werden (Peutz Consult GmbH 2023b). 7.5.8 Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet stellt in seiner jetzigen Ausprägung einen abwechslungsreichen Strukturmix aus landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen, waldartigen Vegetationsflächen und privat genutzten Gartenflächen dar. Die überwiegend anstehenden natürlichen Böden übernehmen in Bezug auf das anfallende Niederschlagswasser eine natürliche Filter- und Speicherfunktion und stellen einen Lebensraum für die Pflanzenwelt dar. Das versickernde Niederschlagswasser trägt zur Grundwasseranreicherung bei. Die vorkommenden Vegetationsbestände dienen diversen Tierarten – insbesondere sogenannten Allerweltsarten – als Lebensgrundlage und tragen durch ihre natürliche Verdunstungsleistung zur Entstehung von Verdunstungskälte bei und wirken sich positiv auf das Lokalklima im Plangebiet und seine Umgebung aus. Darüber hinaus tragen sie durch ihre luftreinigenden Funktionen (Staubbindung) und CO2- Speicherfunktion zur Lufthygiene bei. Insgesamt ist das Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Umweltgütern im Plangebiet als natürlich und intakt zu beschreiben. Anthropogene Störeinflüsse ergeben sich aus der landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen und durch die im Westen und Nordwesten angrenzende Wohnbebauung. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Durch die geplante Bebauung eines großen Teils des Plangebiets wird das Wirkungsgefüge der Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Klima und Grundwasser stark verändert und beeinträchtigt. Generell sind die Veränderungen abhängig von der jeweiligen zukünftigen Nutzung im Bebauungsplangebiet und wirken sich in Art und Schwere unterschiedlich auf die einzelnen Umweltgüter aus. Die Beeinflussung durch eine Versiegelung ist als irreversibler Eingriff zu werten, der das gesamte Zusammenspiel zwischen den einzelnen Schutzgütern zum Erliegen bringt. Die geplante Bebauung führt zu einem Verlust des natürlich gewachsenen Bodens und des Lebensraums für Pflanzen. Mit dem Verl ust der offenen Boden - und Vegetationsflächen geht ein Lebensraumverlust für die im Plangebiet lebenden Tierarten einher, der zusätzlich zu einer Verringerung von natürlichen Versickerungs - und Kaltluftentstehungsflächen führt. Mit dem Verlust der Vegetati on wird die natürliche Verdunstungsrate und die lufthygienische Funktionsleistung der Bestandsvegetation stark verringert. Die geplante Begrünung des neuen Wohngebietes kann die beeinträchtigten und Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 70/117 verlorengegangenen Funktionen der einzelnen Umweltgüter vermindern und teilweise geringfügig kompensieren. Die geplante öffentliche Grünfläche nimmt hier eine zentrale Rolle ein, da ein Raum geschaffen wird, in dem das Zusammenspiel zwischen den Umweltgütern wieder möglich ist. Durch die multifunktionale Nutz ung als Retentionsraum, Frei - und Spielfläche sowie als Vernetzungselement werden die Umweltgüter Pflanzen, Tiere und Boden in ihrer Natürlichkeit jedoch eingeschränkt. Die geplante öffentliche Grünanlage und die privaten Hausgärten stellen einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen dar und wirken sich mindernd auf den Verlust von Kaltluftbildungsflächen aus. Zudem können die geplanten Begrünungsmaßnahmen den Verlust an natürlicher Verdunstungsleistung und der lufthygienischen Funktionsleistung mit fortschreit ender Entwicklung in Teilen übernehmen. Durch die planexternen Ausgleichsmaßnahmen kann der Biotopwertverlust vollständig kompensiert werden. Die zukunftsfähige und wassersensible Niederschlagsentwässerung über Tiefbeete, Mulden und Mulden- Rigolen-Systeme kann den Verlust von natürlichen Versickerungsflächen vollständig kompensieren, so dass anfallendes Niederschlagswasser auch künftig vollständig vor Ort versickern kann. Die extensive Dachbegrünung und eine mögliche Fassadenbegrünung können die negativen A uswirkungen für das Lokalklima verringern und sich mindernd auf den Erwärmungseffekt auswirken. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Um negative Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu vermeiden, sind die zu den einzelnen Umweltbelangen genannten Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Bewertung: Das Planvorhaben bewirkt Veränderungen in den bestehenden Wirkungsgefügen zwischen Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima. Die Art und die Schwere der Veränderungen sind abhängig von der jeweiligen zukünftigen Nutzung im Bebauungsplangebiet. So gehen in den bebauten und versiegelten Bereichen (Straßenflächen, Ver - und Entsorgungsflächen sowie die überbauten Bereiche im Allgemeinen Wohngebiet) die Funktionen der jeweiligen Umweltgüter dauerhaft verloren, so dass auch die gegenseitigen Wirkungsbeziehungen zum Erliegen kommen und ein Wirkungsgefüge nicht mehr vorhanden ist. Durch Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet können die Ausw irkungen innerhalb des Siedlungsraums vermindert werden und einzelne Wechselbeziehungen erhalten oder neu geschaffen werden. Insbesondere die Anlage der öffentlichen Grünfläche nimmt hier eine zentrale Rolle ein, da ein Raum geschaffen wird, in dem das Zus ammenspiel zwischen den Umweltgütern wieder möglich ist. Durch ihre hohe Multifunktionalität als Retentionsraum, Frei- und Spielfläche sowie als Vernetzungselement werden die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Boden in ihrer Natürlichkeit eingeschränkt. 7.5.9 Landschaft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 71/117 Das Bebauungsplangebiet stellt aufgrund seiner vielfältigen Biotoptypen (Acker, Pionierwälder und verwilderte sowie gepflegte Gärten mit Obstgehölzen) einen abwechslungsreichen Landschaftsraum dar. Landschaftsbildprägende Elemente bilden die Gehölzkulissen im Plangebiet, wobei einzelne prägende Bäume in die Waldflächen integriert sind. Innerhalb einer nördlich gelegenen Gartenfläche stockt eine Rotbuche, die aufgrund ihres hohen Alters und der mächtigen Krone ein wichtiges Element für das Landschaftsbild darstellt. Ebenso sind das Feldgehölz inmitten des südlichen Ackerschlags sowie die Obstwiese im Plangebiet wertvolle Landschaftselemente. Weithin sichtbar sind diese Landschaftselemente nicht, da im Süden der Gehölzriegel des Friedhofes mit Bäumen mittleren Alters eine abschirmende Wirkung erzielt. Auch können die Flächen aus dem besiedelten Bereich heraus nicht gut eingesehen werden, da Wohnbebauung und Gartenfläche diese umgeben. Im Osten grenzt eine Kleingartenanlage an das Bebauungsplangebiet heran, die durch eine Hecke und Einzelbaumpflanzungen eingegrünt wird. Eine Sichtbeziehung zum Plangebiet besteht. Das Plangebiet wird durch Erholungsuchende aufgesucht. Insbesondere Anwohner*innen nutzen die Wirtschaftswege im Plangebiet für einen Spaziergang und / oder das Ausführen von Hunden. Die Waldflächen werden von Kindern zum Spielen aufgesucht. Die Gartenflächen dienen der privaten Erholungsnutzung. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung würden die heute vorhandenen Biotopstrukturen im Plangebiet erhalten und die derzeitige Nutzung vorerst beibehalten werden. In den mit Gehölzen bestockten Bereichen des Plangebietes ist damit kurzfristig keine Veränderung verbunden. Mit fortschreitendem Entwicklungsprozess wird sich der Reifegrad und Habitus der Gehölzbestände erhöhen und eine waldartige Ausprägung zunehmen. Für die landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen ist prinzipiell keine Veränderung zu erwarten. Mittel- bis langfristig ist es unwahrscheinl ich aber nicht ausgeschlossen, dass dort eine Nutzungsaufgabe erfolgt. Sukzessionsprozesse würden die Verbuschung der Flächen zulassen bis das Endstadium Wald erreicht ist. In den gärtnerisch genutzten Bereichen ist anzunehmen, dass diese weiterhin als Gär ten genutzt werden. Langfristig ist hier unter Berücksichtigung des nicht abnehmbaren Wohnraumbedarfes der Stadt Köln eine Nutzungsaufgabe nicht vorstellbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Planung sieht eine Weiterentwicklung des Ortsteils Porz-Eil in südöstliche Richtung vor, so dass ein kompakter Siedlungskörper entsteht. Der Freiraum zwischen dem bestehenden Siedlungsgebiet, der Kleingartenanlage und dem Friedhof geht verloren und der Charakter des Plangebiets verändert sich grundlegend. Weitläufige Sichtbeziehungen werden durch die Planung nicht betroffen. Das neue Quartier zeichnet sich insgesamt durch eine wohldosierte Urbanität aus. Während im Osten der Geschosswohnungsbau angesiedelt wird, sind die anderen Wohnquartiere durch eine gemischte Nutzungsstruktur gekennzeichnet. Die Geschossigkeit orientiert sich am Bestand des angrenzenden Siedlungsraumes. Die städtebauliche Qualität soll durch die vorliegende Gestaltungsleitlinie, ein verbindliches Regelwerk für die Entwickl ung und Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 72/117 Erstellung der Gebäude, gesichert werden. Zwei sich kreuzende Grünzüge sorgen für eine Verzahnung mit der umgebenden Landschaft im Osten und Süden und schaffen eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. D ie Anlage der öffentlichen Grünflächen und Plätze (Wohnhöfe) mit hohen Aufenthaltsqualitäten, die Pflanzung von Straßenbäumen sowie die Eingrünung der Ortsränder beeinflussen das Ortsbild positiv. Das Plangebiet bleibt auch zukünftig für die Bevölkerung der Bestandsquartiere zugänglich. Die Planung berücksichtigt den Erhalt landschaftsbildprägender Elemente und integriert diese durch entsprechende Festsetzungen in die Planung. So können Einzelbäume innerhalb der Öffentlichen Grünanlagen und Wohnquartiere erhalten werden. Z udem wird das Feldgehölz im Süden in die neu geplante Grünanlage eingebunden und durch entsprechende Pflanzungen aufgewertet. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Erhaltungsfestsetzungen für die landschaftsbildprägenden Elemente: Integration der alten, mächtigen Rotbuche in die Platzfläche 1. 8 weitere alte Einzelbäume innerhalb der Waldfläche im Westen sowie das Feldgehölz im südlichen Plangebiet. Weiterhin 3 Obstgehölze sowie 1 Eiche und das Weißdorngebüsch innerhalb der geplanten öffentlichen Grünfläche im mittleren Plangebiet sowie 2 kleinere Einzelbäume im Randbereich zur Kleingartenanlage im östlichen Plangebiet. Die Anlage der öffentlichen Grünfläche mit der Begrünung der Ortsränder sowie di e Pflanzung von Bäumen innerhalb der Wohnhöfe und Straßen beeinflussen das Ortsbild positiv. Die Wegeverbindungen innerhalb der öffentlichen Grünfläche werden so gestaltet, dass das Plangebiet auch zukünftig für die Bevölkerung zugänglich bleibt. Die Umsetzung der Vorgaben aus der Gestaltungsleitlinie dient einer qualitativ hochwertigen und passenden Entwicklung des Quartiers und der Weiterentwicklung von Eil. Die Gestaltungsleitlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben zur städtebaulichen Grundstruktur und gibt einen gestalterischen Rahmen zur Gestaltung der Gebäude, Gärten und Grünanlagen. Bewertung: Die Umsetzung der Planung führt zu einer grundlegenden Veränderung des lokalen Landschafts- bzw. Ortsbildes. Die Landschaft (Offenland- und Waldcharakter) weicht zugunsten von Siedlungsfläche. Die Planung setzt die Ziele des städtebaulichen Entwurfs um und trägt damit zu einer qualitativen Quartiersentwicklung bei. Die Begrünungsmaßnahmen im Siedlungsbereich sowie die Anlage der sich kreuzenden Grünanlagen und die damit einhergehende Ortsrandeingrünung im Osten und Süden des Plangebiets schaffen neue strukturierte Erlebnisräume und verbinden das neue Wohnbaugebiet mit der Ortslage Porz - Eil. Die Planung berücksichtigt den Erhalt landschaftsbildprägender Elemente, wie z.B. die Rotbuche und integriert diese durch entsprechende Festsetzungen und Schutzmaßnahmen in die Planung. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 73/117 7.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet verfügt über eine kleinräumige Kombination von vielfältigen Struktur - und Lebensraumelementen, so dass das Potenzial für eine hohe biologische Vielfalt im Plangebiet gegeben ist. Die intensive Bewirtschaftung der Ackerschläge, Wirtschaftswege und Gärten schränkt die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen ein. Auch innerhalb der waldartigen Bestände zeigt die Krautschicht einen relativ hohen Anteil eutropher Arten, so dass die Bestände in ihrer Qualität gemindert sind. Die Siedlungsnähe nimmt Einfluss auf die Ausprägung der Biotope und die vielfältige Artenwelt der Tiere, so dass vornehmlich sogenannte Allerweltsarten das Plangebiet besiedeln. Extremstandorte mit besonderer Biotopausstattung sind nicht vorhanden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung würden die heute vorhandenen Biotopstrukturen im Plangebiet erhalten und die derzeitige Nutzung vorerst beibehalten werden. In den mit Gehölzen bestandenen Bereichen ist damit kurzfristig keine Veränderung der biologischen Vielfalt verbunden. Mittel bis langfristig ist anzunehmen, dass sich die biologische Vielfalt dort mit fortschreitender Entwicklung und höherem Reifegrad der Gehölze verändern wird. Je nach Entwicklungsstadium und Reifegrad der Gehölze, kann die Häufigkeit und Artenzusammensetzung von Tieren und Pflanzen dabei ab- oder zunehmen, bis das Endstadium (Klimaxstadium) eines Waldes erreicht wird und zeitgleich auch ein hohes Maß an biologischer Vielfalt. In den landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen, ist kurzfristig keine Veränderung der intensiven Nutzung zu erwarten und damit auch keine Veränderung der biologischen Vielfalt. Mittel- bis langfristig ist es nicht ausgeschlossen, dass dort eine Nutzungsaufgabe erfolgt. Nach der natürlichen Abfolge würden die Flächen dem Sukzessionsprozess unterliegen und mit fortschreitender Sukzession eine Verbuschung einsetzen, bis das Endstadium (Klimaxstadium) Wald erreicht wird. Mit zunehmender Sukzession wird sich die biologische Vielfalt dort erhöhen, bis ein waldartiger Zustand erreicht ist. Dann würde sich die biologische Vielfalt vergleichbar wie in den zuvor beschriebenen Gehölzbereichen entwickeln. In den als Hausgärten genutzten Bereichen ist anzunehmen, dass diese weiterhin als Gärten genutzt werden. Langfristig ist hier unter Berücksichtigung des Wohnraumbedarfes der Stadt Köln eine Nutzungsaufgabe nicht vorstellbar. Eine wesentliche Veränderung der biologischen Vielfalt im Bereich der Hausgärten zur Bestandsituation ist dabei nicht zu erwarten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Der Bebauungsplan sieht eine bauliche Überprägung des Plangebietes vor. Diese geht mit dem umfangreichen Verlust von Gehölzen und der Minderung einer relativ hohen Strukturvielfalt im Plangebiet einher. Innerhalb der bebauten Bereiche können sich die geplanten Begrünungsmaßnahmen sowie die Anlage von öffentlichen Grünflächen positiv auf die biologische Vielfalt auswirken, auch wenn deren Natürlichkeit und Entwicklungspotenzial eingeschränkt ist. Durch den Erhalt vorhandener Bäume sowie die Aufwertung des Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 74/117 Feldgehölzes werden biologische Nischen im Plangebiet erhalten. Auch können die privaten Gärten in Abhängigkeit ihrer Anlage zu einer höheren Artenvielfalt im Plangebiet beitragen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Festsetzung von Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet : Die Anlage öffentlicher Grünflächen und die Gewährleistung einer Mindestbegrünung im Plangebiet durch Baumpflanzungen, gärtnerische Gestaltungsmaßnahmen oder die Anlage von Dachbegrünungen. Das Einbringen von Blühhorizonten und einer hohen Diversität einheimischer Pflanzenarten fördert die biologische Vielfalt im Plangebiet. Eine entsprechende Artenauswahl kann im Rahmen der Ausführungsplanung Berücksichtigung finden. Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes: Durch die Entwicklung von Laubwald und die Anlage einer extensiven Wiese können wichtige Biotopstrukturen in die Landschaft eingebracht werden. Die Flächen liegen jedoch nicht im engen räumlichen Zusammenhang zum Plangebiet. Bewertung: Aufgrund der zukünftigen, urbanen Prägung des Plangebiets als Wohnstandort ist der Nutzen für die biologische Vielfalt als eher gering zu bewerten. Eine Verschlechterung der Bestandssituation tritt auf und kann durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen und die Schaffung und Erhaltung ökologischer Nischen (Erhaltung von 15 Bäumen, eines Feldgehölzes und eines Gebüsches) nur gemindert werden. Durch das Einbringen von blütenreichen Arten und einer hohen Diversität heimischer Pflanzenarten kann die biologische Vielfalt im Plangebiet gefördert werden. 7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete ( Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich keine europäischen Schutzgebiete. Östlich der Autobahn BAB 59 in circa 1,2 km Entfernung erstreckt sich das FFH -Gebiet „Wahner Heide“ (DE-5108-301) und das gleichnamige Vogelschutzgebiet (DE-5008-401). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Planung nimmt keinen Einfluss auf ein bestehendes Natura 2000 -Gebiet. Direkte oder indirekte Auswirkungen auf das FFH -Gebiet sind aufgrund der großen Entfernung (>300 m) Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 75/117 und durch die Barrierewirkung der Autobahn BAB 59 nicht zu erwarten. Eine FFH - Verträglichkeitsprüfung musste nicht durchgeführt werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt. Bewertung: Auswirkungen der Planung auf ein bestehendes Natura 2000-Gebiet sind nicht zu erkennen. 7.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: c. umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt. 7.5.12.1 Lärm Für die Aufstellung des Bebauungsplans Leidenhausener Straße wurde eine schalltechnische Untersuchung zu den auf das Plangebiet einwirkenden beziehungsweise vom Plangebiet ausgehenden Verkehrslärmimmissionen durch das Büro Peutz Consult GmbH ( 2023c) durchgeführt. Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Straßenverkehrslärm: Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet. Die Lärmsituation im Plangebiet wird durch den Verkehr auf der Bundesautobahn BAB 59 und folgenden öffentlichen Straßen beeinflusst: Leidenhausener Straße, Schubertstraße, Mozartstraße, Hirschgraben, Frankfurter Straße, Bergerstraße und Kennedystraße. Das Verkehrsaufkommen und die sich daraus ergebenden Schallimmissionspegel nach bestehendem Baurecht werden im entspechenden Gutachten als Null- Fall definiert. In der Berechnung des Null-Falls wird die aktuelle Bebauungssituation berücksichtigt. Schienenverkehrslärm: Östlich der Autobahn BAB 59 liegt in ca. 230 m Abstand zum Plangebiet eine Zugstrecke der Deutschen Bahn AG. Für die Schienenverkehrsimmissionen wird gemäß den Angaben des Um weltamtes der Stadt Köln ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) für den Tages- und Nachzeitraum berücksichtigt. Fluglärm: Das Plangebiet liegt gemäß Regionalplan innerhalb der erweiterten Lärmschutzzone, in der aufgrund der Nähe zum Flughafen Köln/Bonn von ei ner erheblichen Lärmbelastung auszugehen ist. Für die Fluglärmimmissionen wird gemäß Angaben des Umweltamtes der Stadt Köln ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) für den Tages - und Nachtzeitraum berücksichtigt. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 76/117 Gesamtverkehrslärm: Neben den Straßenverkehrslärmimmissionen spielen im Plangebiet die hohen Fluglärmimmissionen eine zentrale Rolle, da schon die anzusetzenden äquivalenten Dauerschallpegel von 55 dB(A) tags und nachts eine Ausschöpfung des schalltechnischen Orientierungswertes der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete im Tageszeitraum sowie eine Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswertes im Nachtzeitraum um 10 dB(A) auslösen. An mehreren Immissionsorten wird bereits im Null -Fall die verwaltungsrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts hinsichtlich der Verkehrslärmimmissionen im Umfeld des Plangebiets erreicht beziehungsweise überschritten. (Peutz Consult GmbH, 2023c). Gewerbelärm: Lärm durch gewerbliche Geräusche in der Nachbarschaft wirkt auf das Plangebiet nicht ein. Sportlärm: Nördlich im direkten Umfeld des Plangebietes befindet sich das Vereins - und Sportgelände des TTVg. Grün -Weiss 1928 Porz -Eil e.V., auf dem sich 5 Außentennisplätze befinden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Nutzung der Außenplätze Sportlärmimmissionen auf das Plangebiet einwirken. Dabei handelt es sich aber in der Regel um Lärmimmissionen, die zeitlich begrenzt wirken und keine andauernde Belastung auslösen. Ihre Auswirkungen sind daher so gering zu betrachten, dass diese Lärmart nicht in die schalltechnische Untersuchung eingeflossen ist. Freizeitlärm: Quellen für Freizeitlärm aus der umliegenden Nutzung, die auf das Plangebiet einwirken können, sind nicht bekannt. Im Osten liegt die Kleingartenanlage Hirschgraben e.V., deren Freizeitbeschäftigung keine Immissionen, die über eine übliche Gartennutzung hinaus gehen, verursacht. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Gutachterlich wird der Null-Fall für den Straßenverkehrslärm als das Verkehrsaufkommen und die sich daraus ergebenden Schallimmissionspegel nach bestehendem Baurecht definiert. Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Zur Beurteilung der Schallsituation im Plangebiet wurden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die nachfolgend aufgeführten Orientierungs -, Immissionsgrenz - und Immissionsrichtwerte herangezogen: Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist anzustreben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00- 22:00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). Tabelle 1: Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehr (Beiblatt1) Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB [A] Straßen-/Schienenverkehr Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 77/117 Tag Nacht Reine Wohngebiete (WR) 50 45 Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 50 Gewerbegebiete (GE), Kerngebiete (MK) 65 55 Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert gemäß der 16. BImSchV nicht überschreitet. Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Gebietsausweisung Immissionsgrenzwerte in dB[A] Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 47 Reine und Allgemeine Wohngebiete 59 49 Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 64 54 Gewerbegebiete 69 59 Zur Bewertung durch vorhabenbedingten Zusatzverkehr existieren keine rechtlichen Vorgaben in Form von Richt - oder Grenzwerten. Gemäß der Rechtsprechung kann bei Beurteilungspegeln oberhalb der Auslösewerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts von einer Gesundheitsgefährdung der Betroffenen durch den Verkehrslärm ausgegangen werden. Nach einem Urteil des OVG Koblenz ist bei Überschreitungen ein Lär mschutzkonzept zu erarbeiten. „Als Orientierung der Erheblichkeit von Erhöhungen unterhalb dieser Werte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts kann der Auslösewert von 3 dB(A) als Zunahme gemäß 16. BImSchV herangezogen werden. (…) Da Erhöhungen des Verkehrslärmes um 1 bis 2 dB (A) für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar sind, kann eine entsprechende planbedingte Erhöhung des Verkehrslärmes auch in dem besagten lärmkritischen Bereich oberhalb 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts unter Abwägungsgesichtpunkten aber hingenommen werden (OVG Münster, 30.05.2017, Az 2 D 27/15.NE, juris Rn. 115)“ (Peutz Consult GmbH 2023c: 9, Kapitel 4.2.). Im Fall von Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 erfolgt eine Prüfung aktiver Lärmschutzmaßnahmen bzw. eine Ausweisung der maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 (2018) für passiven Lärmschutz an den Fassaden der Plangebäude. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 78/117 Verkehrslärm: Gutachterlich wird der Plan-Fall für den Straßenverkehrslärm als das Verkehrsaufkommen und die sich daraus ergebenden Schallimmissionspegel für den Fall der Realisierung der geplanten Nutzungen definiert. Die Lärmsituation im Plangebiet wird durch den Verkehr auf der Bundesautobahn A 59 und folgenden öffentlichen Straßen bestimmt: Leidenhausener Straße, Schubertstraße, Mozartstraße, Hirschgraben, Frankfurter Straße, Bergerstraße, Kennedystraße sowie den Erschließungsstraßen der Plangebiete Leidenhausener Straße und Östlich im Falkenhorst. Die Beurteilungspegel der einwirkenden Straßenverkehrslärmimmissionen liegen alle oberhalb der Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete tags und nachts. Lediglich im WA 3.1 am Immissionspunkt 65 wird mit einem Beurteilungspegel von 53 dB(A) im Erdgeschoss der Orientierungswert eingehalten. Die höchste Überschreitung liegt mit 63 dB(A) im nordöstlichen Plangebiet bei Berücksichtigung der abschirmenden und reflektierenden Wirkung der Plangebäude. Neben den Straßenverkehrslärmimmissionen spielen im Plangebiet die hohen Fluglärmimmissionen eine zentrale Rolle, da schon die anzusetzenden äquivalenten Dauerschallpegel von 55 dB(A) tags und nachts eine Ausschöpfung des schalltechnischen Orientierungswertes der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete im Tageszeitraum sowie eine Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswer tes im Nachtzeitraum um 10 dB(A) auslösen. Im gesamten Plangebiet liegen die Beurteilungspegel der einwirkenden Verkehrslärmimmissionen (Summe Verkehr) oberhalb der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005. Bei freier Schallausbreitung liegen die höchsten Verkehrslärmimmissionen, mit Beurteilungspegeln von 65 dB(A) tags und ca. 60 dB(A) nachts im nordöstlichen Bereich des Plangebiets (Immissionsort 2, WA5) vor. Auch bei Berücksichtigung der abschirmenden und reflektierenden Wirkung der Plangebäude liegen an allen betrachteten Immissionsorten im Plangebiet Beurteilungspegel des Verkehrslärms von mindestens 57 dB(A) tags und 56 dB(A) nachts vor. Die maximale Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte beträgt mindestens 2 dB(A) tags und mindestens 11 dB(A) nachts. Die höchste Überschreitung liegt am Immissionsort 2 mit Beurteilungspegel von 65 dB(A) tags und ca. 60 dB(A) nachts. Im Nachtzeitraum wird demnach auch die verwaltungsrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erreicht, jedoch nicht überschritten. Die Ergebnisse der Verkehrslärmberechnungen im Umfeld des Planvorhabens zeigen, dass die maximale Pegeldifferenz der Verkehrslärmimmissionen zwischen Null -Fall und Plan- Fall bei 0,7 dB (Immissionsort 1 Leidenhausener Straße) und somit unterhalb des Auslösewertes der 16. BImSchV von 3 dB (A) liegt. Für die meisten Immissionsorte konnten keine oder nur geringfügige Pegeldifferenzen von ca. 0,1 dB ermittelt werden. An mehreren Immissionsorten entlang der Frankfurter Straße wird bereits im Null-Fall die verwaltungsrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts hinsichtlich der Verkehrslärmimmissionen im Umfeld des Plangebiets erreicht beziehungsweise überschritten. Durch die Planung bleiben die Pegeldifferenzen auch hier bei maximal 0,1 dB(A) und somit deutlich unter der vom menschlichen Gehör wahrnehmbaren Schwelle von 1 bis 2 dB(A). Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 79/117 Aufgrund des geplanten Straßenneubaus wurden im Schallgutachten die konkret von der Erschließungsstraße ausgehenden Verkehrslärmimmissionen in der Umgebung des Plangebiets über Einzelpunktberechnungen ermittelt und hinsichtlich ihrer Einhaltung der 16. BImSchV geprüft. Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen gemäß 16. BImSchV zum Straßenneubau der vier Planstraßen zeigen, dass an keinem der betrachteten Immissionsorte ein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach besteht, da an keinem der betrachteten Immissionsorte Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte vorliegen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Aktive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm: Die Umsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen im Plangebiet ist aus städtebaulichen Aspekten kaum umsetzbar. Zur Verringerun g der von Osten einwirkenden Verkehrslärmimmissionen der Bundesautobahn A59 ist als aktive Lärmschutzmaßnahme die Errichtung einer 4 m hohen Lärmschutzwand entlang der A59 geprüft worden. Die Simulation zeigt e, dass die Straßenverkehrslärmimmissionen um maximal 4 dB gemindert werden können. Diese Berechnung zeigt den eingeschränkten Nutzen der Lärmschutzwand, zumal die Fluglärmimmissionen weiterhin bestehen bleiben. Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 zum Schutz vor Verkehrslärm gemäß der aktuell baurechtlich eingeführten Fassung der DIN 4109. Aufgrund der höheren Verkehrslärmimmissionen im Nachtzeitraum werden an allen Fassaden schallgedämpfte Lüftungsanlagen erforderlich, die einen ausreichenden Luftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern sicherstellen. Festsetzung zum Schutz von Außenwohnbereichen: Außenwohnbereiche sind ab einem Beurteilungspegel über 62 dB(A) im Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) durch Schallschutzmaßnahmen zu schützen. Hiervon ausgenommen sind Balkone und Loggien von durchgesteckten Wohnungen, wenn zusätzlich auf der lärmabgewandten Seite ein Balkon oder eine Loggia errichtet wird. Bei Ausstattung der Außenwohnbereiche mit einer geschlossenen Brüstung und einer ab sorbierenden Unterdecke werden die Beurteilungspegel um bis zu 3 dB gemindert. Auch der Einsatz von Verglasungselementen kann Minderungswirkungen erzielen. Überschlägig berechnet ergibt sich aus den maßgeblichen Außenlärmpegeln mit bis zu 75 dB(A) im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein mindestens einzuhaltendes Schalldämmmaß der Außenbauteile bei einer Wohnnutzung von R'w,res = 45 dB. An den Baugrenzen selbst ergibt sich durch die Berücksichtigung der Eigenabschirmung durch die Fassadenorientierung ein maximaler maßgeblicher Außenlärmpegel von 73 dB(A) und überschlägig gerechnet, ein mindest einzuhaltendes Schalldämmmaß der Außenbauteile bei einer Wohnnutzung von R' w,res= 43 dB(A). Bewertung: Das Plangebiet ist sowohl durch Straßen - als auch Flugverkehrslärm stark vorbelastet. Im gesamten Plangebiet werden durch die einwirkenden Verkehrslärmimmissionen die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im Tages - wie im Nachtzeitraum Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 80/117 überschritten, wobei allein der Fluglärm mit dem anzusetzenden äqivalenten Dauerschallpegel von 55 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum den schalltechnischen Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete bereits ausschöpft. Um gesunde Wohnverhältnisse z u ermöglichen, müssen Schallschutzmaßnahmen zur Umsetzung der Planung festgesetzt werden. Da aktive Lärmschutzmaßnahmen im Bereich des Plangebietes bereits aus städtebaulichen Aspekten kaum umsetzbar sind, muss passiver Lärmschutz realisiert werden. Im Bebauungsplan wird für den überwiegenden Teil des Plangebietes der Lärmpegelbereich V festgelegt. Lediglich im äußersten Norden (Zuwegung zum Plangebiet) gilt der Lärmpegelbereich VI. 7.5.12.2 Altlasten Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Untersuchungsgebiet ist nicht als Altlastenstandort im Altlastenkataster der Stadt Köln verzeichnet (Mull und Partner Ingenieurgesellschaft 2023a). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Das Untersuchungsgebiet ist nicht als Altlastenstandort im Altlastenkataster der Stadt Köln verzeichnet, so dass Auswirkungen nicht zu erwarten sind. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt. Bewertung: Es liegt keine Betroffenheit von Altlastenstandort en die im Altlastenkataster der Stadt Köln geführt werden vor. 7.5.12.3 Erschütterungen Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Auf das Plangebiet wirken keine Erschütterungsimmissionen aus den vorhandenen Nutzungen ein. Auch aus Verkehrstrassen (Autobahn oder Bahnschienen) können aufgrund der großen Entfernung (ca. 200 m) keine Auswirkungen abgeleitet werden. Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch liegt daher nicht vor. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 81/117 Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Von den im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen (Wohnen und private Grünfläche) gehen keine Erschütterungen aus. Auch wirken keine Erschütterungen auf das Plangebiet ein. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteil iger Umweltauswirkungen: Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt. Bewertung: Die Planung geht nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf geplante Gebäude mit Wohnnutzung oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissionen einher. Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch liegt daher nicht vor. 7.5.12.4 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandelfolgen) Die Planung ist aufgrund der Lage außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins von Hochwasser nicht betroffen. Auch bei häufigen, mittleren, extremen oder seltenen Hochwasserereignissen werden für das Plangebiet keine Überschwemmungstiefen angegeben, so dass das Plangebiet nicht betroffen ist (Hochwassergefahrenkarten Köln, StEB, 2022). Hochwasser Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet liegt außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins. Innerhalb der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten liegen auch bei einem extremen Ereignis keine Eintragungen für das Plangebiet vor. Auch eine Grundhochwassergefahr besteht für das Plangebiet nicht (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Ver braucherschutz des Landes NRW und Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln, Auswertung der Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten, Stand: 29.10.21) Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 82/117 Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Planung ist aufgrund der Lage außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins von Hochwasser nicht betroffen. Auch bei häufigen, mittleren, extremen oder seltenen H ochwasserereignissen werden für das Plangebiet keine Überschwemmungstiefen angegeben, so dass das Plangebiet nicht betroffen ist (Hochwassergefahrenkarten Köln, StEB, 2022). Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt. Bewertung: Das Plangebiet liegt außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins. Eine Realisierung der Planung würde daher weder zu einer nachteiligen Veränderung für die festgesetzten Überschwemmungsbereiche noch für die Hochwassergefahr für das Plangebiet selbst führen. Starkregen Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die Starkregengefahrenkarten (Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln, Stand 29.10.21) zeigen im gesamten Plangebiet nur punktuell kleinere Bereiche mit einer geringen bis mäßigen Starkregengefährdung für ein 100- jährliches Ereignis. „Mäßig“ bedeutet, dass für diese Bereiche in etwa knöcheltiefe Wasserstände berec hnet werden. Nur im westlichen Teil des Plangebietes, innerhalb einer bestehenden Mulde, wird bei einem 100 -jährlichen Starkregenereignis eine hohe bis sehr hohe Gefährdungsklasse (in etwa hüfthohe Wasserstände) angezeigt. Aufgrund des geringen Versiegelungsgrads können aktuell die anfallenden Niederschläge im Plangebiet schadlos versickern. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Gemäß dem Entwässerungs- und Starkregenkonzept von IPL Consult werden innerhalb der öffentlichen Grünfläche großflächige Mulden angeordnet, um Straßenräume zu entwässern, in denen nicht ausreichend Tiefbeete im Straßenraum selbst angeordnet werden können. In diesen wird das Wasser zurückgehalten und über eine 30 cm mächtige, gewachsene Oberbodenschicht versickert, somit ist eine Vorreinigung des Regenwassers gewährleistet. Aus Sicherheitsgründen ist die Einstauhöhe der Mulden auf 30 cm begrenzt. Im Starkregenfall werden die vorhandenen Tiefbeete und kleineren Mulden bis zur Vollfüllung beaufschlagt. Der weitere Niederschlagsabfluss, der von den Tiefbeeten und kleinen Mulden Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 83/117 nicht mehr aufgenommen werden kann, gelangt über das Straßenprofil in die größeren zentralen Mulden innerhalb der öffentlichen Grünflächen. Ein Teil des Niederschlagwassers versickert hier schon während des Niederschlagsereignisses. Bei Vollfüllung der zentralen Mulden wird das Wasser über einen Überlauf au f dafür vorgesehene Retentionsflächen geleitet. (IPL Consult 2023). Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Festsetzung für Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch Starkregen: - Innerhalb der öffen tlichen Grünfläche ist ein Retentionsvolumen für den Oberflächenwasserabfluss der öffentlichen Flächen bei einem 100- jährlichen Starkregenereignis zu schaffen. Insgesamt wird ein Retentionsvolumen von ca. 370 m³ geschaffen. - In der vorgesehenen Planung werden innerhalb des Plangebietes Überflutungen durch eine kontinuierliche Gefälleausbildung der Straßen vermieden. Zudem sind separate Überflutungsnachweise gemäß DIN 1986-100 für jedes Grundstück (> 800 m² abflusswirksame Fläche) zu erbringen. Der Überflutungsnachweis zeigt auf, dass das anfallende Oberflächenwasser über geeignete Retentionsmaßnahmen zurückgehalten werden kann. Bei Grundstücken (< 800 m²) wurden die straßenzugewandten privaten Grundstücksanteile in die Berechnung der Einzugsgebietsflächen für die Überflutungsnach- weise der öffentlichen Straßen- und Freiflächen berücksichtigt. (IPL Consult 2023). Reduzierung und Pufferung der Oberflächenwasserabflussspitzen durch die Festsetzung von extensiver Dachbegrünung auf den Flachdächern der Gebäude und von Garagen. Bei der Festlegung der OKFF- Höhen der jeweiligen Häuser sowie die Planung von Tiefgaragen und Kellergeschossen durch die Architekten sind die j eweiligen Rückstauebenen auf der öffentlichen Straße zu berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Rückstau vorzusehen. Bewertung: Die Entwässerungsplanung verfolgt einen innovativen, zukunftsfähigen Ansatz einer wassersensiblen Stadtplanung, in der das Niederschlagswasser der öffentlichen und privaten Flächen weitestgehend vor Ort versickert wird. Die Empfehlung en der StEB Köln zur Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsoge werden berücksichtigt und umgesetzt. Die Planung beinhaltet eine Regenwassermanagementkonzeption, die zahlreiche Maßnahmen und Flächen zur Versickerung, zur Rückhaltung im Starkregenfall festsetzt bzw. vorhält. Der Nachweis der schadlosen und konfliktfreien Sammlung und Abführung des Oberflächenwassers im Starkregenfall wurde im Rahmen einer Berechnung nachgewiesen. Der Starkregennachweis hat aufgezeigt, dass keine Gefährdungsrisiken durch die Planung bestehen. Störfallrisiko Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 84/117 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb von Achtungsabständen oder angemessenen Sicherheitsabständen zu Betriebsbereichen gemäß Störfall -Verordnung (KABAS) /Seveso III-RL. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Störfallbetriebes ist in einem Wohngebiet nicht gegeben, so dass eine Erhöhung des Störfallrisikos mit U msetzung der Planung ausgeschlossen ist. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt. Bewertung: Es besteht für das Plangebiet sowie bei Umsetzung der Planung kein Risiko für einen Störfall. Magnetfeldbelastung Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Plangebiet sind keine Belastungen durch elektrische oder magnetische Felder bekannt, die von Trafos oder Funkanlagen aus gehen. Die am nächsten gelegene, standortbescheinigungspflichtige Funkanlage befindet sich nördlich des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 260 m innerhalb der Straße Hirschgraben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur beträgt der maximale standortbezogene Sicherheitsabstand 4,16 m. Eine Betroffenheit des Bebauungsplangebiets kann aufgrund der großen Entfernung nicht abgeleitet werden. Im Osten des Plangebiets verläuft parallel zur Autobahn eine aus drei einzelnen Leitungen bestehende Hochspannungstrasse. Es handelt sich dabei um eine 110 kV -Bahnstromleitung der DB Energie, eine 110 kV -Netzstromleitung der innogy Netze Deutschland GmbH sowie eine 220 kV-Netzstromleitung der Amprion GmbH. Die Stromfrequenz der Bahnstromleitung beträgt 16,7 Hz, die beiden Netzstromleitungen haben eine Stromfrequenz von 50 Hz. Zur Beurteilung der Immissionen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder durch die drei benachbarten Hochspannungsleitungen ist für den geplanten Bau von Wohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vom WILA Wissenschaftsladen Bonn eine gutachterliche Stellungnahme erarbeitet worden. Die gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV für Immissionen durch elektrische und magnetische Wechselfelder werden an Hochspannungsleitungen grundsätzlich eingehalten (WILA 2022). Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 85/117 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Planung setzt eine Fläche für Versorgungsanlagen für die Erreichtung einer Trafostation (Flächengröße 6 x 6,5 m) angrenzend zur Planstraße 1 im östlichen Plangebiet fest. Die Mindestabstände der Hochspannungsleitungen (Trassenmitte / Trassenachse ) zum nächstgelegenen Gebäude der geplanten Bebauung im WA5 betragen: 110 kV-Bahnstromleitung (zweiphasiger Wechselstrom 16,7 Hz): 54 m 110 kV-Netzstromleitung (dreiphasiger Wechselstrom 50 Hz): 82 m 220 kV-Netzstromleitung (dreiphasiger Wechselstrom 50 Hz): 104 m „Das Land Nordrhein- Westfalen hat zum vorsorgenden Gesundheitsschutz bei elektromagnetischen Immissionen durch Hochspannungsleitungen eigene Regelungen erlassen, die über die Anforderungen der 26. BImSchV hinausgehen. Seit 1998 gilt in Nordrhein-Westfalen für die Planung von neuem Wohnraum ein Abstandserlass (nov elliert 2007), der für Wohnungen bei 110 kV -Hochspannungsleitungen einen Abstand von mindestens 10 m, bei 220 kV-Leitungen von mindestens 20 m und bei 380 kV-Leitungen von mindestens 40 m vorschreibt. Der Landesentwicklungsplan NRW (LEP) in der Fassung vom 8. Februar 2017 sieht bei Hochspannungstrassen noch erheblich größere Abstände vor als der Abstandserlass. Danach soll bei der Planung neuer Wohnsiedlungen zu Hochspannungsleitungen mit 220 kV oder mehr nach Möglichkeit ein Sicherheitsabstand von mindestens 400 m bzw. im Außenbereich von mindestens 200 m eingehalten werden.“ (Wila Bonn 2022: 2) „Aus Sicht des vorsorgenden Immissionsschutzes sind die Abstandsregelungen des LEP nicht zu begründen, und sie gehen sehr weit über die Forderungen des BImSchG und die Grenzwerte der 26. BImSchV hinaus. Sie übertreffen auch ganz erheblich die Abstände, die notwendig sind, um im Bereich von Hochspannungsleitungen internationale Vorsorgerichtwerte (z.B. Schwedische TCO-Norm) einzuhalten“ (Wila Bonn 2022: 7). Die Immiss ionen durch elektrische Wechselfelder auf dem Plangebiet gehen praktisch ausschließlich von der Bahnstromleitung (Feldfrequenz 16,7 Hz) aus. Deren Mindestabstand zum Plangebiet beträgt gut 50 m. Es ist auf dem Plangebiet bei freier Sicht auf die Bahnstromleitung eine maximale elektrische Feldstärke von 20 V/m zu erwarten. Der vorgeschlagene Vorsorgeimmissionswert für elektrische Bahnstromfelder in Daueraufenthaltsbereichen von Kindern beträgt 30 V/m. Die benachbarte Hochspannungstrasse verursacht auf dem P langebiet Immissionen durch magnetische Wechselfelder mit den Feldfrequenzen 16,7 Hz und 50 Hz. Die 220 kV -Leitung erzeugt die im Durchschnitt stärksten Felder, hat aber zum Plangebiet einen Abstand von mehr als 100 m, so dass durch die von dieser Leitung ausgehenden Magnetfelder auf dem Plangebiet nur noch in Wohnbereichen üblicherweise vorkommende durchschnittliche Immissionen zu erwarten sind (nicht mehr als 40 - 60 nT). Der an Daueraufenthaltsbereichen von Kindern empfohlene Vorsorgerichtwert für magnet ische Netzstromfelder beträgt 100 nT. Die von der 110 kV-Netzstromleitung ausgehenden magnetischen Emissionen können wegen des für diesen Leitungstyp relativ großen Abstands zum Plangebiet (>78 m) vernachlässigt werden. Diese Leitung trägt nur ganz minimal zur Summe der Induktionen beider Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 86/117 Netzstromleitungen bei. „Aufgrund mehrerer Messungen an der das Plangebiet tangierenden 110 kV-Bahnstromleitung in den letzten Jahren können die zu erwartenden Immissionen durch magnetische Bahnstromfelder mit guter Genauigkeit angegeben werden. Danach sind auf dem Plangebiet durchschnittliche Immissionen durch magnetische Bahnstromfelder in Höhe von etwa 35 nT zu erwarten. Der an Daueraufenthaltsbereichen von Kindern empfohlene Vorsorgerichtwert für magnetische Bahnstromfelder beträgt 300 nT.“ (Wila Bonn 2022: 12). Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die festgesetzte Fläche für Versorgungsanlagen (Trafostation) im Plangebiet wird den empfohlenen Abstand von 3-4 Metern zur Einhaltung des stadtinternen Vorsorgewertes für die magnetische Flussdichte von 1 µT zu Räumen für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen für eine unbedenkliche Nutzung einhalten können. Im Rahmen der Baugenehmigungen sind die Vorsorgewerte entsprechend zu berücksichtigen. Bewertung: Die geplante Trafostation hält die entsprechenden Sicherheitsabstände zur Wohnbebauung ein, so dass keine gesundheitsschädigenden Einwirkungen auf Menschen zu erwarten sind. Im Osten des Plangebiets verläuft parallel zur Autobahn eine aus drei einzelnen Leitungen bestehende Hochspannungstrasse. Die Immissionen durch von der Hochspannungstrasse erzeugte elektrische und magnetische Wechselfelder liegen deutlich unter Vorsorgerichtwerten. Gesundheitliche Beeinträchtigungen für Bewohner des Plangebietes sind aufgrund der benachbarten Hochspannungsleitungen nicht zu erwarten. Kampfmittel Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Ergebnis der Luftbildauswertung aus den Jahren 1939- 1945 der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst zeigt, dass das Plangebiet in einem Bombenabwurfgebiet beziehungsweise in einem Gebiet wo vermehrte Kampfhandlungen stattgefunden haben, liegt. Konkrete Verdachte (Schützenlöcher und Stellungen) auf Kampfmittel liegen im nördlichen Plangebiet vor. Im Sommer 2021 wurde eine Fläche von 23.044 m² durch den Kampfmittelräumdienst bereits überprüft. Diese umfasste vor allem die leicht zugänglichen Ackerflächen im Plangebiet. Dabei sind 2 Bomben, 4 Erdkampfmittel, 1 kg Infanteriemunition und 70 kg Munitionsteile geborgen worden. Da nicht auszuschließen ist, dass noch weitere Kampfmittel im Boden vorhanden sind, werden weitere Untersuchungen folgen (Bezirksregierung Düsseldorf 2021). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Verdachtspunkte erhalten. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 87/117 Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Bezüglich der Kampfmittel ist es erforderlich, nach der Rodung der baumbestandenen Flächen noch einmal eine Kampfmittelsondierung im Plangebiet auf den bisher nicht begutachteten Flächen vorzunehmen. Die Rodung der Flächen erfolgt nach Erlangen der Rechtskraft für den Bebauungsplan. Es ist somit davon auszugehen, dass sich im Zuge der Umsetzung der Planung keine Unfälle oder Störfälle aus diesem Sachverhalt ergeben. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: Eine Kampfmittelräumung findet vor Umsetzung der Baumaßnahmen statt. Bewertung: Eine Gefährdung des Schutzgut es Mensch ist nach Räumung des Plangebietes nicht mehr gegeben. 7.5.12.5 Besonnung/Belichtung Maßgebliches Hauptkriterium der DIN 5043-1 zur Bewertung einer ausreichenden Besonnung ist die mögliche Besonnungsdauer von mindestens 4 Stunden am Stichtag 20./21. März in Fenstermitte auf Brüstungshöhe. Eine Wohnung gilt in diesem Kontext als ausreichend besonnt, wenn mindestens ein Aufenthaltsraum das 4h-Kriterium der DIN 5034-1 erfüllt. Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Aufgrund einer nicht vorhandenen Bebauung im Plangebiet liegt für die angrenzende Wohnbebauung eine uneingeschränkte Besonnung/Belichtung vor. Lediglich die hohen Baumbestände im Plangebiet können die Besonnung/Belichtung mindern. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Im Sinne der Empfehlung der DIN 5034- 1 gilt eine Wohnung als ausreichend besonnt, wenn mindestens ein Aufenthaltsraum der Wohnung das 4 h-Hauptkriterium erfüllt. Aufgrund der lockeren Bebauung des Plangebietes und der relativ geringen Höhe der einzelnen Gebäude kann von einer ausreichend hohen Besonnung/ Belichtung der einzelnen Wohnungen ausgegangen werden. Innerhalb des Plangebietes werden die Maßzahlen gemäß BauNVO § 17 weitestgehend eingehalten. Im Osten des Plangebietes innerhalb des Geschosswohnungsbaus sind Überschreitungen der GFZ vorhanden: WA 5 mit einer GFZ 1,6, WA 6 mit einer GFZ von 1,8 und WA 6.1. mit einer GFZ von 1,5. Zudem sind im westlichen Plangebiet die Baufelder WA 7 (GFZ 1,6) und WA 8 (GFZ 1,3) von Überschreitungen betroffen. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 88/117 Alle geplanten Gebäude innerhalb dieser Baufelder verfügen aber über zumindest eine frei besonnte Gebäudefront. Zudem werfen die geplanten Gebäude ihre Schatten in die angrenzende öffentliche Grünanlage oder auf die Planstraßen, so dass auch keine Beeinträchtigung auf umliegende Wohngebäude zu erwarten ist. In Teilbereichen des Bebauungsplanes überlagern sich die Abstandsflächen, sodass für die in der Planzeichnung mit "a" gekennzeichneten Außenwände ein Abstandsflächenfaktor mit 0,23 H festgesetzt wird. E ine Beeinträchtigung der gesunden Wohnverhältnisse ist nicht zu erwarten, da es sich bei den betroffenen Außenwänden um Stirnseiten handelt. Die ausreichende Belichtung von Aufenthaltsräumen sind über ein weiteres Fenster an den anderen Außenwänden möglich. Die Umsetzung der vorgesehenen Planung löst keine Verringerung der Besonnungsdauer an Bestandsfassaden der Umgebung aus. Eine ausreichende Belichtung ist gewährleistet. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt. Bewertung: Im Zusammenspiel mit der geplanten lockeren Bebauung des Plangebietes, der geringen Gebäudehöhen und der weitestgehenden Einhaltung von Orientierungswerten der BauNVO werden die Mindestanforderungen zur Besonnung/Belichtung erfüllt und durch die Umsetzung der Planung gesunde Wohnverhältnisse für den Menschen geschaffen. 7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Plangebiet liegen keine Baudenkmäler vor. In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets befindet sich ein nach § 3 DSchG NRW geschütztes Wohnhaus Leidenhausener Str. 56, welches unter der Nummer 6343 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen ist. Aus der Umgebung sind archäologische Fundstellen und Funde unterschiedlicher Zeitstellungen bekannt. Östlich verläuft am Rand der Niederterrasse der Grengeler Mauspfad, der zu den historischen Fernstraßen im Rheinland gehört. Noch bis in das 19. Jh. fanden sich viele tausend Grabhügel an dieser Achse. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2021 für das Plangebiet eine archäologische Sachverhaltsermittlung durch die Firma ArchaeoNet A eissen und Görür GBR erstellt. Die bauvorgreifende Untersuchung wurde als Sachverhaltsermittlung ausgeführt. Die Sachverhaltsermittlung erfolgt e auf einem Areal v on rund 2,4 ha mit 28 Sondagen und umfasste vor allem die Ackerflächen im Plangebiet. Im sondierten Areal wurden die baumbestandenenen Bereiche zunächst ausgespart. Diese werden nach Rodung und Kampfmittelräumung zu einem späteren Zeitpunkt sondiert. Archäologisch relevante Befunde Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 89/117 wurden nicht angetroffen und damit kein Fundplatz festgestellt. Vorab durch eine Luftbildanalyse bekannte, lineare Strukturen erwiesen sich als Kiesdrainagen. Der nordöstliche Bereich war nicht nur durch Lehmentnahme und die zu v ermutende Herstellung oder zumindest Entsorgung von Resten von Lehmbrandziegeln gestört, sondern auch von Bombentrichtern und verklapptem Kriegsschutt. Im Zuge der Kampfmittelräumung wurden zwei Glockenklöppel aus Eisen mit einer Gesamtlänge von rund 90 cm geborgen, deren Herkunft bislang nicht zu klären war. (Archaeonet Aeissen und Görür GBR 2021). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Das denkmalgeschütze Wohnhaus der Leidenhausener Str. 56 südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes bleibt bestehen. Die aktuelle Planung wird trotz der größeren Bauhöhe der Gebäude im Plangebiet keinen nennenwerten Einfluss auf das Denkmal nehmen . Schon heute ist die Blickrichtung von Norden her aufgrund des bestehenden Baumbestandes eingeschränkt und eine Fernwirkung des Gebäudes nicht gegben. Für die bereits sondierten Flächen konnte kein archäologischer Fundplatz nachgewiesen werden, so dass hier keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter besteht. Bezüglich des archäologischen Potentials im Plangebiet ist eine weitere Sachverhaltsermittlung in den baumbestandenen Bereichen erforderlich, die erst nach Rodung der Gehölze erfolgen kann. Die Rodung der Flächen erfolgt nach dem Erlangen der Rechtskraft des Bebauungsplans. Werden innerhalb der Areale mit Baumbestand archäologische Funde oder Befunde entdeckt, werden diese im Rahmen von der Vorhabenträgerseite zu gewährleistender archäologischer Untersuchungen fachgerecht untersucht und dokumentiert. In den geplanten Grünflächen können potentiell vorhandene archäologische Funde erhalten bleiben. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Den Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde gefolgt, so dass im Rahmen einer Prospektion das archäologische Potenzial des Plangebietes erfasst und dokumentiert wurde. Eine zweite Sachverhaltskartierung erfolgt nach der Rodung der Gehölze. Bei Auffinden eines archäologischen Fundplatzes wird dieser fachgerecht dokumentiert und entsprechende Vermeidungsmaßnahmen zu dessen Schutz durchgeführt. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist gem. § 16 nordrhein- westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) das Römisch-Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln, Tel. 0221/221-22305, Fax. 0221/221- 24030, als zuständiges Fachamt unverzüglic h zu informieren und die Fundstelle bis zur Begutachtung durch das Fachamt in unverändertem Zustand zu erhalten. Um das Baudenkmal in der Leidenhausener Straße 56 in ausreichender Form kenntlich zu machen und zu würdigen, gibt es einen textlichen Hinweis im Flurstück. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 90/117 Bewertung: Durch die geplante Bebauung kommt es nicht zu unmittelbaren negativen Auswirkungen auf Bau- oder Bodendenkmäler. Für das Baudenkmal außerhalb des Geltungsbereichs des Bebaungsplanes wird die Plan ung als denkmalverträglich eingest uft. Für die archäologisch sondierten Teilflächen im Plangebiet konnte kein archäologischer Fundplatz nachgewiesen werden, so dass die geplante Bebauung voraussichtlich zu keinen negativen Auswirkungen auf Bodendenkmäler führt. Für die gehölzbestandenen Fl ächen erfolgt eine weitere Sachverhaltsermittlung nach Rodung der Gehölze. In den noch nicht erkundeten Teilflächen des Plangebietes sind für mögliche Bodendenkmäler Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen nachteiliger Auswirkungen der geplanten Bebauung vorgesehen. 7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Im Plangebiet gibt es keine Quellen, die Emissionen wie Licht, Gerüche, Strahlung oder Wärme freisetzen. Abfälle und Abwässer fallen nicht an. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die für den Bestand formulierte Situation wird nicht verändert. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strahlungsemissionen wird mit der Umsetzung der Planung nicht einhergehen. Eine regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle wird durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH sichergestellt. Geruchsemissionen sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten. Das anfallende Abwasser durch die neue Wohnbebauung wird in die öffentliche Kanalisation abgeleitet und somit vollständig und sicher aus der Wasserschutzzone abgeleitet. Durch die Ansiedelung weiterer Wohnbebauung kann es zu einer Erhöhung von künstlichen Lichtquellen im Plangebiet kommen. Es sind jedoch keine erheblichen Lichtemissionen gemäß Lichterlass NW zu erwarten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen: Auswirkungen durch Lichtemissionen, Gerüche, Strahlung und/ oder Wärme sind nicht zu erwarten, so dass keine Maßnahmen erforderlich sind. Bewertung: Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 91/117 Geruchs-, Wärme - und Strahlungsemissionen sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten. Lichtemissionen werden durch die geplante Aufsiedelung zunehmen, nehmen aber keinen relevanten Einfluss auf das Umland. Abfälle und Abwässer werden regelgerecht entsorgt. 7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) Am 17. März 2022 hat der Rat der Stadt Köln die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ beschlossen. Die Klimaschutzleitlinien finden im vorliegenden Bebauungsplan Anwendung. Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet hat derzeit keine Bedeutung für die Gewinnung oder Nutzung erneuerbarer Energie. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Die Nullvariante entspricht dem Bestand. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Für das Neubaugebiet wurde, basierend auf dem prognostizierten Energiebedarf der geplanten Neubauten die Energieversorgung konzeptioniert und Optionen für eine klimaschonende Wärme- und Stromversorgung aufgezei gt. Ergänzend reduziert die Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung den Energiebedarf der neuen Häuser. Die Klimaleitlinie wird als verbindliche Vorgabe umgesetzt und der geforderte Standard KfW 40 EE in der aktuellen Energieplanung berücksichtigt. Im E invernehmen mit der Koordinationsstelle Klimaschutz sowie dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln erfolgt der Nachweis des KfW 40 EE Standards auf Basis der im Jahr 2022 geltenden Berechnungsgrundlagen. Stichtag ist die Einleitung der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB. Das Wärmeversorgungskonzept des Quartieres ist als Kombination zwischen zentraler Versorgungslösung im Einfamilienhaussegment und dezentraler Versorgung im Mehrfamilienhaussegment geplant. Im Bereich der Einfamilien- , Reihen- und Doppelhäuser wird ein Nahwärmenetz erstellt, welches durch zentrale Luft -Wasser-Wärmpepumpen aus zwei Heizzentralen gespeist wird. Die dezentrale Warmwasserbereitung und die Deckung von Haushaltsstrom wird durch Solarenergetische Anlagen unterstützt. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser ist aktuell eine dezentrale Versorgungslösung mit Luft -Wasser- Wärmepumpen vorgesehen. Die Deckung von Wärmepumpenstrom und Strom für die Warmwasserbereitung soll hierbei durch Solarenergetische Anlagen untersützt werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 92/117 Die Klimaleitlinie wird als verbindliche Vorgabe umgesetzt und der geforderte Standard KfW 40 EE in der aktuellen Energieplanung berücksichtigt. Die gebietsspezifische Wärmeversor gung soll über zentrale Luft -Wasser-Wärmepumpen für die Einfamilienhäuser -Bereiche (Reihen- und Doppelhäuser) sowie dezentrale Luft - Wasser-Wärmepumpen im Bereich der Mehrfamilienhäuser (MFH) erfolgen. Eine Alternative geothermische Versorgung im Bereich der Mehrfamilienhäuser wird derzeit geprüft. Deckung von Wärmepumpen -, Haushaltsstrom und Strom für die Warmwasserbereitung wird durch Solarenergetische Anlagen unterstützt. Die Nutzung der Fl achdächer für Solarenergetische Anlagen wird mit den textlichen Festsetzungen in Kombination mit einer extensiven Dachbegrünung ermöglicht. Festsetzung einer extensiv en Dachbegrünung auf den Flächendächern der allgemeinen Wohngebiete. Die Dachbegrünung wirkt wärmedämmend sowie als Hitzeschild im Hochsommer und kann dadurch zur Reduzierung des Energiebedarfs beitragen. Bewertung: Die Klimaleitlinie wird als verbindliche Vorgabe umgesetzt und der geforderte Standard KfW 40 EE in der aktuellen Energieplanung berücksichtigt. Die Wärmeversorgung wird über zentrale Luft -Wasser-Wärmepumpen für die E infamilienhaus-Bereiche (Reihen- und Doppelhäuser) sowie dezentrale Luft -Wasser-Wärmepumpen im Bereich der Mehrfamilienhäuser gewährleistet. Ergänzend wird die Stromerzeugung durch PV -Anlagen auf den Dachflächen erfolgen. 7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln (digitale Version, Stand 28.04.1991). Als Entwicklungsziel ist für das Plangebiet die „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ (EZ 2) dargestellt. Der Flächennutzungsplan stellt für den Planbereich im Wesentlichen Grünfläche dar. Im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist das Plangebiet als „Allgemeiner Freiraum - und Agrarbereich“ (AFBA) dargestellt. Im nördlichen und westlichen Teil ist in geringfügigem Umfang ein „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) ausgewiesen. Aufgrund der Nähe zum Köln-Bonner Flughafen liegt das östliche Plangebiet in der erweiterten Lärmschutzzone. Der Regionalplan Köln befindet sich derzeit im Verfahren zur Neuaufstellung. Gemäß den im Plankonzept für den neuen Regionalplan enthaltenen zeichnerischen Festlegungen (Stand der Beteiligung der Öffentlichkeit 07.02.2022 – 31.08.2022) soll die Fläche zukünftig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt werden. Das Plangebiet liegt innerhalb des Wasserschutzgebiets ‚Westhoven‘ in der Wasserschutzzone III B. Das Plangebiet liegt außerhalb der seit dem 01.10.2019 erweiterten Umweltzone Köln, die im Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 93/117 Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Köln ausgewiesen wird. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung würden sich keine Planänderungen ergeben. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Planung des Bebauungsplanes „Leidenhausener Straße“ widerspricht den Festsetzungen des Landschaftsplanes. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans treten die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft. Die Planung der Wohngebiete ist aus den aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) nicht zu entwickelt. Dieser stellt für das Bebauungsplangebiet im Wesentlichen Grünfläche dar. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert, um die planungsrechtliche Grundlage für eine Entwicklung von Wohnbebauung zu schaffen. Landesplanerischen Bedenken bestehen nicht, so dass eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung seitens der Regionalplanungsbehörde bestätigt werden kann. Im gültigen Regionalplan liegt die geplante Wohnbauf läche zum Großteil außerhalb des_ Allgemeiner Siedlungsbereich ASB. Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet jedoch unmittelbar an den vorhandenen Siedlungsbereich an, sodass eine Siedlungsentwicklung gemäß Ziel 2-3 LEP NRW ausnahmsweise möglich ist. Die Vorgaben des Luftreinhalteplans sind zu beachten. Durch die Zunahme der Wohnbebauung kommt es zu einem geringfügig erhöhten Verkehrsaufkommen sowie Emissionen aus möglichen Hausbränden. Die Auswirkungen sind aufgrund der geringen Zunahme der Wohnbebauung gering. Die Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung müssen beachtet werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Die Benennung von Maßnahmen ist nicht möglich. Bewertung: Bei der Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans. Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone nicht betroffen. Durch die Aufsiedlung im Plangebiet sind keine Überschreitungen der Grenzwerte der 39. BImSchV zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B des Wass erschutzgebiets ‚Westhoven‘. Die daraus resultieren Auflagen zum Schutz des Grundwassers sind bei der Realisierung der Wohngebäude im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu beachten. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 94/117 7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts - verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet liegt außerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Nichtdurchführung der Planung wären privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Au ßenbereich zulässig. Je nach Art des Vorhabens wären zusätzliche Belastungen der Luftqualität möglich. Dies wäre im entsprechenden Genehmigungsverfahren zu prüfen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Bei der Realisierung der Planung erfolgt die Schaffung von Wohngebäuden, die mit einer Zunahme von Einwohnern und einer entsprechenden Zunahme des Kfz -Verkehrs einher gehen. Für die Erschließungsstraßen im Plangebiet wird von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 265 KfZ/24 h ausgegangen (Peutz Consult 2023c ). Die zusätzlichen Verkehre führen zu einer Zunahme der Luftschadstoff -Immissionen. Ebenso ist mit einer geringen Zunahme der Immissionen aus Gebäudeheizungen zu rechnen. Die Festsetzungen und Darstellungen des Bebauungsplans widersprechen den Regelungen des Luftreinhalteplans nicht. Vergleiche hierzu auch Kap. 7.5.6 Luft. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Grundsätzlich sind im Luftreinhalteplan der Stadt Köln (2. Fortschreibung 2019; Kapitel 5 - 7) diverse Maßnahmen aufgeführt, die geeignet sein können, die lokale Luftschadstoff - Immissionssituation im Rahmen der Luftreinhalteplanung zu mindern bzw. zu verbessern. Bewertung: Das Plangebiet liegt außerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Es kommt zu keiner erheblichen Zunahme von Immissionen durch Verkehr oder Gebäudeheizungen / Hausbränden, die eine Überschreitung der Werte nach der 39. BImSchV erwarten lässt. Vergleiche hierzu auch Kap. 7.5.6 Luft. 7.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 95/117 Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu berücksichtigen, da sie sich gegenseitig beeinflussen und nicht immer eindeutig voneinander trennen lassen. Im Plangebiet herrschen natürliche, unbelaste te Bodenverhältnisse vor. Im Bereich der Freiflächen dient der Boden Pflanzen und Tieren als Lebensraum. Für den Menschen stellen die natürlichen Böden im Bereich der Ackerflächen eine Lebensgrundlage dar. Anfallendes Regenwasser kann auf den natürlich ans tehenden Böden problemlos versickern und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Von der Bestandsvegetation insbesondere vom Baumbestand gehen klimatische und luftreinigende Funktionen aus. Insgesamt sind die bestehenden Wechselwirkungen des Naturhaushaltes (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima) durch die anthropogene Nutzung des Plangebietes, als landwirtschaftliche Nutzfläche und als privater und öffentlicher Erholungsraum zu einem geringen Maße bereits vorbelastet und eingeschränkt. Für den Menschen und seine Gesundheit dienen Teile des Plangebietes der Erholungsvorsorge. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Mit dem Erhalt der Offenlandflächen bleibt das Bodengefüge unberührt, somit bleiben Bodenfunktion wie Retent ion, Wasserhaushalt und Klimafunktionen wie Kaltluftproduktion erhalten. Der Vegetationsbestand dient weiterhin als potenzieller Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes ergeben sich wesentliche Veränderungen für die einzelnen Umweltgüter und den dazu gehörigen Wechselwirkungen untereinander. Für den Menschen entstehen gesunde Wohnmöglichkeiten in einem neu gestalteten durchgrünten Umfeld. Durch die Nähe zur bestehenden Siedlung wird das Plangebiet an eine bestehende Infrastruktur angegliedert. Der Verlust der Ackerflächen als landwirtschaftliche Anbauflächen verringert für den Menschen das Angebot einer lokalen Nahrungsproduktion. Mit der Versiegelung der natürlichen Böden und dem damit verbundenen Verlust an Offenland- und Vegetationsflächen gehen negative Folgen für den Naturhaushalt einher. Der Vegetationsverlust und zunehmende Flächenversiegelungsgrad reduzieren das Lebensraumangebot für Tiere und Pflanzen und wirken sich negativ auf die biologische Vielfalt, die natürlichen Bodenverhältnisse und den Wasserhaushalt aus. Eine Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate kann durch eine entsprechend wassersensible Entwässerung im Plangebiet vermieden werden. Ein Großteil der Bestandsvegetation geht mit der Realisierung des Allgemeinen Wohngebietes verloren und führt zu einer Verminderung der klimarelevanten Funktionen im Plangebiet. Die neuen Gebäudekörper schaffen eine Barrierewirkung für wandernde Tierarten, verringern den lokalen Luftaustausch und tragen zu einem geringen Maße zum Erwärmungseffekt im Plangebiet bei. Beeinträchtigungen der Luft durch den Anstieg verkehrsrelevanter Luftschadstoffe ergeben sich durch den ansteigenden Verkehr. Die geplanten Begrünungsmaßnahmen können einige der beschriebenen Beeinträchtigungen Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 96/117 teilweise kompensieren, einige aber auch nur vermindern. Hinsichtlich der verloren gegangenen klimarelevanten Funktionen der Bestandsvegetation werden die neuen Begrünungsmaßnahmen erst mittel- bis langfristig deren Funktion übernehmen können. Für allgemein häufige und wenig störungssensible Tierarten können diese Strukturen einen Lebensraum darstellen. Die anteilige extensive Begrünung der neuen Gebäudedächer kann sich mildernd auf die Reduktion von Kaltluftentstehung und den Wärmeinseleffekt auswirken. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Es erfolgen Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange. Siehe hierzu Kapitel 7.5.1 bis 7.5.13. Bewertung: Das Planvorhaben bewirkt Veränderungen der bestehenden Wechselwirkungen. Das Zusammenwirken von klimatisch bedeutsamen Funktionen wie Wasserspeicherung, Abgabe von Frischluft, Retention und Filterfunktion von Pflanzen gehen bei der Realisierung von Bauvorhaben im Rahmen eines Bebauungsplans in großen Teilen verloren. Verloren gegangene Funktionen können nur in Teilen wieder ausgeglichen werden. Es besteht nach Errichtung der Gebäude ein Eingriff in das Wirkungsgefüge von Tier en, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima. Die Auswirkungen sowie die Art und die Schwere der Veränderungen sind in den jeweiligen Umweltbelangen beschrieben und bewertet. Zur Reduzierung der Auswirkungen können entsprechende Maßnahmen zu den jew eiligen Umweltbelangen formuliert werden. Die Begrünungsmaßnahmen wirken sich positiv auf die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen aus und mildern die negativen Effekte durch die Zunahme der Wohnbaufläche ab. 7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000- Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Planungsgebiet liegt in der Stadt Köln, Gemarkung Eil und ist der Erdbebenzone 1 sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Demnach können in Köln leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden. Sonstige schwere Unfälle oder (Natur -)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Die Anfälli gkeit des Plangebiets für schwere Unfälle und Katastrophen ist gering. Das Plangebiet liegt mit ausreichend großem Abstand zu einem übergeordneten Verkehrsweg mit Gefahrguttransporten, noch sind störfallrelevante Betriebe in der näheren Umgebung angesiedelt. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 97/117 Die Hochbauten im Plangebiet sind unter Beachtung der Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005- 04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu errichten. Der Anteil an sensibler W ohnnutzung wird im Plangebiet erhöht. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte werden berücksichtigt. Insofern erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Di es gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000 -Gebiete, Kultur - und Sachgüter sowie Wechselwirkungen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt - auswirkungen: Solche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bewertung: Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. 7.5.20 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen (§ 1a Abs. 3 BauGB). Voraussetzung für eine angemessene abwägende Berücksichtigung ist eine sachgerechte Bewertung von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen. Die Bewertung erfolgt in Köln durchgängig auf Grundlage der Methode zur ökologischen Bewertung von Biotoptypen von Ludwig/Sporbeck (1991) (LÖBF -Code), ergänzt durch die Biotoptypenliste des sogenannten „Köln- Codes“. Bewertungskriterien sind dabei Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität, Struktur- und Artenvielfalt und Häufigkeit. Die Bewertung des Eingriffs erfolgt im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages (Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB 2023) für das Bauleitplanverfahren, indem die Ausgangsbiotope der vorliegenden Biotoptypenkartierung gemäß Bestandsplan (Plan- Nr. 1 LFB) den Zielbiotopen gemäß den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Plan-Nr. 2 LFB) gegenübergestellt werden. Die detaillierte Ableitung und Begründung des potenz iell ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs erfolgte in enger Absti mmung mit dem Stadtplanungsamt und ist dem Plan zur Darstellung der Eingriffsbereiche (Plan- Nr. 3 LFB) zu entnehmen. Flächen die im Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegen sowie Flächen die heute bereits überprägt sind (versiegelt Straßen und Wege) und in ihrer Form und Ausprägung so erhalten bleiben sollen, zählen nicht zum ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich. Alle künftigen Bauflächen (Wohnbebauung) sowie die neu versiegelten Verkehrsflächen sind den ausgleichspflichtigen Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 98/117 Eingriffsflächen zu zuordnen. Nic ht Bestandteil der ausgleichspflichtigen Eingriffsfläche sind Vegetationsflächen, die nicht verändert werden und somit erhalten bleiben oder aufgewertet werden. Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag für das Bauleitplanverfahren erfolgte eine detaillierte Bewertung der Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen, die in einer Bilanz zusammenfassend dargestellt sind. Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Bebauungsplangebiet liegt zum überwiegenden Teil im Außenbereich (§ 35 BauGB). Nur wenige, kleine Zuwegungs bereiche im Norden und Westen des Geltungsbereiches sind als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch dargestellt und zählen somit nicht zum ausgleichpflichtigen Eingriffsbereich. Der Bestandswert des ausgleichspflichtigen Eingriffsbereichs beträgt gemäß den Angaben des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages 444.068 Biotopwertpunkte. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Bei Beibehaltung des Status quo der jetzigen Nutzung würden sich kurzfristig keine Änderungen oder Auswirkungen zum derzeitigen Umweltzustand ergeben. Mittel - und langfristig würde mit zunehmendem Alter der Gehölze oder bei einer Aufgabe der Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen der Wert der Biotope steigen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Nach Umsetzung der Planung ergibt sich für den ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich ein Planwert von 172.018 Biotopwertpunkten. Mit Durchführung der Planung greift auf Basis des § 35 BauGB die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) bzw. Landesnaturschutzgesetzt NRW. Damit sind dauerhafte Eingriffe auszugleichen. Der Eingriffswert für die ausgleichpflichtigen Eingriffsflächen im Plangebiet ergibt gemäß den Angaben des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ein Defizit von 272.050 Biotopwertpunkten. Im Bebauungsplan werden Minderungs-/ sowie Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets festgesetzt, die den Eingriff in den Na turhaushalt mindern. Das durch d en Eingriff verursachte Kompensationsdefizit wird über zwei externe Ausgleichsmaßnahmen in Köln-Porz Libur und Köln-Dünnwald vollständig ausgeglichen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteili ger Umweltauswirkungen: Innerhalb des Plangebiets sind folgende Vermeidung- / Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen: Festsetzung von Öffentlicher Grünfläche: Die öffentliche Grünfläche ‚Parkanlage‘ wird mit Laubbäumen, Sträuchern und begrünten Freiflächen qualitativ hochwertig gestaltet. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 99/117 Gewährleistung einer Mindestbegrünung der Allgemeinen Wohngebiete durch die Pflanzung von Bäumen , die Anlage von Hecken, die Begrünung der Grundstücksflächen sowie die extensive Begrünung der Flachdächer. Gewährleistung einer Mindestbegrünung der Verkehrsflächen: Im Bereich der Planstraßen und Quartiersplätze sind eine festgesetzte Anzahl von Einzelbäumen zu pflanzen, um eine Durchgrünung zu gewährleiten. Festsetzung des Erhalts von Baumstandorten (15 Bestandsbäume werden im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt ). Sowie die Erhaltung von Gehölzflächen (Feldgehölz im Süden und Gebüschstruktur im mittigen Plangebiet) und Integration in die geplante Parkanlage. Außerhalb des Plangebiets sind die folgenden zwei Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen: Auf einer Ackerfläche im Stadtbezirk Köln- Porz ( Gemarkung Libur, Flur 1, Teile des Flurstückes 318 ) soll eine artenreiche Glatthaferwiese entwickelt werden. Die Flächengröße des Ackerschlags beträgt insgesamt 31.248 m². Dem Bebauungsplanverfahren Leidenhausener Straße wird eine T eilfläche von 18.655 m² zugeordnet. Der Kompensationsgewinn für diese Teilfläche beträgt 205.205 BW-Punkte. Aufgrund der Inanspruchnahme und dauerhafte Umwandlung der Waldflächen im Plangebiet werden als Ersatz Erstaufforstungsmaßnahmen auf zwei externen Flächen in Köln-Dünnwald und Dormagen umgesetzt. Die Ersatzflächen haben insgesamt eine Flächengröße von 1,3 ha und werden bisher als Acker genutzt. Sie sollen als naturnaher Laubmischwald mit Waldrand aufgeforstet werden. Die Ersatzaufforstung im Stadtgebiet Köln, Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 127/3 (Teilfläche: 2.553 m², Gesamtgröße 24.478) und Flurstück 471 (Teilfläche: 4.269 m² Gesamtgröße: 11.770 m²) auf einer Gesamtfläche von 6.822 m² wird als Kompensationsmaßnahme für den Eingriff in Natur herangezogen. Der Kompensationsgewinn beträgt 66.856 BW-Punkte. Alle Minderungs - und Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Vorhabenträger umzusetzen sind, werden im städtebaulichen Vertrag gesichert. Bewertung: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens findet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Anwendung. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgte im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag. Im Bebauungsplan werden Minderungs -/ sowie Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets festgesetzt, die den Eingriff in den Naturhaushalt ausgleichen. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 272.050 BWP, dass durch die Umsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert wird, wodurch die zu erwartenden Eingriffe zu 100% ausgeglichen werden können. 7.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) Das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ liegt südlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes der Leidenhausener Straße und erstreckt sich über eine Ackerfläche südlich Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 100/117 der Schubertstraße und nördlich der Kennedystraße. Im Osten grenzen die Erweiterungsflächen des Friedhofes Köln Leidenhausen an das Plangebiet heran. Für das Plangebiet „Östlich Im Falkenhorst“ werden von der RBL Projekt Falkenhors t GmbH & Co. KG die Entwicklung eines Wohngebiets mit Geschosswohnungsbau und die Arrondierung des Ortsrandes angestrebt. Gemäß der Planung sollen im Plangebiet insgesamt circa 200 bis 210 Wohneinheiten untergebracht werden. Der südliche Teilbereich des Plangebietes wird für eine zukünftige Schulentwicklung verwendet. Negative kumulierende Auswirkungen können durch die Umsetzung des benachbarten Plangebietes nicht festgestellt werden. 7.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sind keine erheblichen Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Die durch den Baustellenbetrieb verursachten Auswirkungen können bei Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe, sachgerechtem Umgang mit Öl und Treibstoffen, regelmäßiger Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäßer Lagerung wassergefährdender Stoffe als unerheblich eingestuft werden. Auch von der durch den Bebauungsplan ermöglichten Wohnnu tzung werden bei sachgerechtem Umgang mit umweltschädlichen Stoffen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet. 7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) Das Bebauungsplangebiet wurde in der Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (Beschlussvorlage 1028/2015 "Umsetzung STEK Wohnen") als Potentialfläche (7.05) für eine bauliche Entwicklung erkannt und soll aufgrund der extremen Wohnraumknappheit der Stadt Köln einer Bebauung zugeführt werden. Mit dem Ziel, ansprechenden und zukunftsfähigen Wohnraum zu schaffen, wurde zur Sicherung der Qualität des zukünftigen Baugebietes ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb als Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Umsetzung des Siegerentwurfs aus dem Wettbewerb ist Grundlage des Bebauungsplans. Anderweitige Planungsalternativen bestehen daher nicht. C Zusätzliche Angaben 7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Für die Kampfmittelräumung sowie die archäologischen Sondagen konnte nur ein Teilbereich des Plangebiets untersucht werden. Die baumbestandenen Flächen können erst nach Rodung, also bei Rechtskraft des Bebauungsplanes untersucht werden. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 101/117 Die weiteren umweltbezogenen und für das Vorhaben relevanten Informationen erlauben eine belastbare Einschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen und der Wirkung von Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Neben der Auswertung der zum Verfahren angefertigten Gutachten beruhen die Einschätzungen im Umweltbericht untergeordnet auf Erfahrungswerten und Abschätzungen. 7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung de r erheblichen Auswirkungen (Monitoring) Im Rahmen des Monitorings sollten folgende Aspekte untersucht werden: Die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen ist zu gewährleisten. Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet ist zu kontrollieren, da den Maßnahmen eine besondere Rolle im Wechselspiel der Schutzgüter Pflanzen, Wasser, Klima, Luft, Ortsbild und Mensch zukommt. Die Umsetzung des Bodenschutzkonzepts sowie der Bodenkompensation ist zu kontrollieren. Die Entwicklung und Betreuung der Ausgleichsflächen soll durch einen fachlich geeigneten Dritten, wie beispielsweise die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft im Auftrag der RBL Leidenhausener GmbH & Co. KG in Abstimmung mit dem Amt 67 und der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln erfolgen. Gemäß § 4 c BauGB sind erhebliche Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung von Bauleitplänen ergeben, von der Gemeinde zu überwachen. Durch die Überwachung soll sichergestellt werden, dass nachteilige Auswirkungen frühzeitig erm ittelt und entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe getroffen werden können. Zur frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen wird die Stadt Köln nach Realisierung der Planung bei den Fachbehörden abfragen, ob diesbezügliche Erkenntnisse vorliegen. 7.8 Zusammenfassung Das Plangebiet hat eine Flächengröße von circa 4,5 ha und erstreckt sich über das Offenland und die gehölzbestandenen Flächen südlich der Leidenhausener Straße. Während im Nordosten sowie im Süden Ackerflächen das Plangebiet prägen, herrschen im Nordwesten und Westen gehölzgeprägte Biotope vor. Die Gehölzbest ände sind in Teilbereichen als Pionierwald anzusprechen, im Westen sind es eher aufgelassene Gärten , die sich im Laufe der Zeit zu Waldflächen entwickelt haben. Mittig i m Plangebiet befindet sich ein Hausgarten mit einem alten Obstbaumbestand. Zudem reicht von Norden eine Gartenfläche mit altem Baumbestand in das Plangebiet herein. Innerhalb der südlich gelegenen Ackerfläche stockt ein Feldgehölz. Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter „Flora und Fauna“, „Fläche“, „Landschaft/Ortsbild“, „Boden“, „Wasser“, „Klima und Luft“, „Mensch, Gesundheit, Bevölkerung“ und „Kultur und sonstige Sachgüter“ wurden beschrieben und bewertet. Dazu erfolgte eine Bestandsaufnahme . Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht erläutert: Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 102/117 Tiere: Durch die Beanspruchung der Ackerflächen gehen Freiräume, die speziell für die Offenlandarten von Bedeutung sind, verloren. Die Rodung der Gehölzbestände führt zu einem Verlust weiterer Lebensräume, die vor allem den ubiquitären Vogelarten im Plangebiet als Bruthabitat dienen. Durch die Festsetzungen zur Durchgrünung des Bebauungsplangebietes und insbesondere durch die Gestaltung der Parkanlage werden Habitatstrukturen eingebracht, die vor allen den ubiquitären Arten (z.B. Amsel, Meise, etc.) einen neuen Lebensraum bieten können. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG treten gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Raskin 2019a und 2019b) durch das Vorhaben nicht ein, weshalb die Umsetzung des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig einzustufen ist. Pflanzen: Das Plangebiet erfährt durch die Quartiersentwickl ung eine verstärkte anthropogene Beeinflussung und durch die Bebauung eine Überprägung der vorhandenen Vegetation. Die Ackerschläge und gehölzbestandenen Flächen (Pionierwald, Laubwaldbestand) entfallen vollständig, auch alle anderen Strukturen werden weit estgehend überprägt. 15 erhaltenswerte Einzelbäume und Obstgehölze, darunter eine 100-120 Jahre alte Rotbuche, werden zum Erhalt festgesetzt. Ein Feldgehölz sowie ein weiteres Gebüsch werden in die geplante öffentliche Grün fläche integriert. Die geplanten Festsetzungen / Maßnahmen zur Schaffung einer Durchgrünung im Plangebiet, wie die Gestaltung der Öffentlichen Parkanlage, Pflanzung von Hecken, Begrünung der Vorgärten, etc. mindern die zu erwartenden Auswirkungen für das Schutzgut Pflanze. Auch können die geplante extensive Dachbegrünung sowie die Laubbaumpflanzungen in Straßen und auf Plätzen den Anteil an Grünstruktur im Plangebiet insgesamt erhöhen. Fläche: Im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Mit Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans werden landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald- sowie Gartenflächen überprägt. Die Flächenneuinanspruchnahme für die geplante Siedlungsfläche ist irreversibel und verbraucht Fläche im bisher unbebauten Landschaftsraum. Produktionsfläche für die regionale Nahrungsmittelproduktion geht dauerhaft verloren. Der Versieglungsgrad steigt von 2 % auf 48 % im Plangebiet, so dass die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche als erheblich einzustufen sind. Gemindert wird diese Flächeninanspruchnahme durch die Festsetzung von ca. 0,73 ha öffentlicher Grünfläche ‚Parkanlage‘, die dauerhaft den Erhalt von Offenflächen und Gehölzbeständen im Plangebiet sichert. Boden: Die Entwicklung des Wohn gebietes führt zu einer Überprägung der heute natürlich anstehenden Böden im Plangebiet. Im Zuge der Bebauung kommt es zu einer deutlichen Zunahme des Versiegelungsgrades im Bebauungsplangebiet und infolgedessen zu einem dauerhaften Verlust an offener Bodenfläche und deren Funktionen. Im Bereich der öffentlichen Grünfläche und der künftigen Gartenflächen können unter Berücksichtigung der dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und des Bodenschutzplanes die natürlichen anstehenden Böden in ihrer Funktion erhalten bleiben. Der vollständige Verlust der Böden im Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 103/117 Bereich der Aushubflächen (Gebäude, Straßen und Platzflächen) und die Störung ihrer Funktionen ist hingegen vorhabenbedingt unvermeidbar und bedarf einer entsprechenden Kompensation. Der Kompensationsbedarf von 14,8 ha -Wertpunkte kann durch Maßnahmen innerhalb des Plangebiets sowie im Rahmen der Umsetzung einer externen Ausgleichsmaßnahme und der Erstaufforstungen im Rahmen der Waldumwandlung außerhalb des Geltungsbereichs durch schutzgutübergr eifende Maßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Wasser: Oberflächenwasser: Das Schutzgut Oberflächenwasser ist nicht betroffen, da im Plangebiet keine Oberflächengewässer vorhanden oder geplant sind. Grundwasser: Durch die geplante Bebauung im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes kommt es zu einer Versiegelung von Fläche. Die damit zu erwartende Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate soll durch eine zukunftsfähige, wassersensible Entwässerungsplanung vermieden werden. Das Niederschlagswasser soll nahezu komplett vor Ort versickert und nur in Ausnahmefällen dem Mischwasserkanal zugeführt werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird über Tiefbeete, Mulden und Mulden- Rigolen-Systeme vorgereinigt und vor Ort versickert. Festsetzungen einer extens iven Dachbegrünung auf den Flachdächern zur Reinigung und Rückhaltung von Niederschlagswasser ergänzen das Konzept. Insgesamt sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser zu erwarten. Luft: Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Im Plangebiet befinden sich aktuell keine beurteilungsrelevanten Emissionsquellen für Luftschadstoffe. Im Zuge der Realisierung der Wohnbebauung werden die Emissionen von Luftschadstoffen im Plangebiet durch den Mehrverkehr und die Gebäudeheizungen gegenüber dem Bestand geringfügig erhöht. Luftschadstoffe – Immissionen: Im Plangebiet tragen der Straßenverkehr der Bundesautobahn BAB 59 sowie der Hauptverkehrsachsen im näheren Umfeld des Plangebietes zwischen Hirschgraben und Frankfurter Straße zu den Gesamtemissionen im Plangebiet bei, wobei die Grenzwerte der 39. BImSchV (Jahresmittelwert NO 2, PM 10 und PM2,5) im gesamten Untersuchungsraum nicht überschritten werden. Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass nach Realisierung der Planung mit einer geringen Zunahme der Luftschadstoffimmissionen aus dem Mehrverkehr zu rechnen ist. Die Grenzwerte der 39. BImSchV (Jahresmittelwert NO2, PM10 und PM2,5sowie Kurzzeitgrenzwerte für NO 2, PM 10 und PM 2,5) für das Prognosejahr 2024 werden sowohl innerhalb des Geltungsbereiches wie auch in der nächsten Umgebung an allen Bestands - sowie Plangebäuden eingehalten. Die geplante Durchgrünung des Wohngebietes kann zu einer Reduzierung der Belastungen im Plangebiet beitragen. Klima: Mit Umsetzung des Bebauungsplans verändert sich die klimatische Ausgangsituation im Plangebiet. Der Anteil an vegetationsbestandenen, klimaaktiven Flächen wird durch die vorgesehene Planung stark reduziert. Im Sinne der Anpassung an den Klimawandel sind Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 104/117 solche klimaaktiven Fl ächen von Bebauung freizuhalten. Die Gehölzflächen mit höchster thermischer Ausgleichsfunktion gehen weitestgehend verloren. Durch Umsetzung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen zur Durchgrünung des Plangebiets (Anlage einer öffentlichen Parkanlage, Pflanzung einer Mindestzahl von Straßen- und Platzbäumen, Begrünung der Vorgärten und Pflanzung von Hecken, extensive Dachbegrünung der Flachdächer von Wohngebäuden und Garagen) und die Anordnung der Baukörper können neben der Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse innerhalb der Quartiere auch die klimatischen Auswirkungen auf die Bestandsbebauung im Umfeld des Vorhabens auf ein Minimum reduziert werden. Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: Das Planvorhaben bewirkt V eränderungen in dem bestehenden Wirkungsgefüge zwischen Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima. Die Art und die Schwere der Veränderungen sind abhängig von der jeweiligen zukünftigen Nutzung im Bebauungsplangebiet. So gehen in den bebauten und ver siegelten Bereichen (Straßenflächen, Ver - und Entsorgungsflächen sowie die überbauten Bereiche im Allgemeinen Wohngebiet) die Funktionen der jeweiligen Umweltgüter dauerhaft verloren, so dass auch die gegenseitigen Wirkungsbeziehungen zum Erliegen kommen und ein Wirkungsgefüge nicht mehr vorhanden ist. Durch Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet können die Auswirkungen innerhalb des Siedlungsraums vermindert werden und einzelne Wechselbeziehungen erhalten oder neu geschaffen werden. Insbesondere die Anlage der öffentlichen Grünfläche nimmt hier eine zentrale Rolle ein, da ein Raum geschaffen wird, in dem das Zusammenspiel zwischen den Umweltgütern wieder möglich ist. Durch die hohe Multifunktionalität der öffentlichen Parkanlage als Lebens - und Retentionsraum, F rei- und Spielfläche sowie als Vernetzungselement werden die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Boden in ihrer Natürlichkeit eingeschränkt. Landschaft: Die Umsetzung der Planung führt zu einer grundlegenden Veränderung des lokalen Landschafts- bzw. Ortsbildes. Die Landschaft (Offenland- und Waldcharakter) weicht zugunsten von Siedlungsfläche. Die Planung setzt die Ziele des städtebaulichen Entwurfs um und trägt damit zu einer qualitativen Quartiersentwicklung bei. Die Begrünungsmaßnahmen im Siedlungsbereich sowie die Anlage der sich kreuzenden Grünanlagen und die damit einhergehende Ortsrandeingrünung im Osten und Süden des Plangebiets schaffen neue strukturierte Erlebnisräume und verbinden das neue Wohnbaugebiet mit der Ortslage Porz - Eil. Die Planung berücks ichtigt den Erhalt landschaftsbildprägender Elemente und integriert diese durch entsprechende Festsetzungen in die Planung. Biologische Vielfalt: Der Bebauungsplan sieht eine bauliche Überprägung des Plangebietes vor. Diese geht mit dem umfangreichen Verlust von Gehölzen und der Minderung einer relativ hohen Strukturvielfalt im Plangebiet einher. Aufgrund der zukünftigen, urbanen Prägung des Plangebiets als Wohnstandort ist der Nutzen für die biologische Vielfalt als eher gering zu bewerten. Eine Verschlechterung der Bestandssituation tritt auf und kann durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen und die Schaffung und Erhaltung ökologischer Nischen (Erhaltung von 15 Bäumen, eines Feldgehölzes und eines Gebüsches) nur gemindert werden. Durch das Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 105/117 Einbringen von blütenreichen Arten und einer hohen Diversität heimischer Pflanzenarten kann die biologische Vielfalt im Plangebiet gefördert werden. Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete): Die Planung nimmt keinen Einfluss auf ein bestehendes Natura 2000 -Gebiet. Direkte oder indirekte Auswirkungen auf das nächstgelegene FFH -Gebiet ‚Wahner Heide‘ sind aufgrund der großen Entfernung (>300 m) und durch die Barrierewirkung der Autobahn BAB 59 nicht zu erkennen. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Lärm: Das Plangebiet is t durch Verkehrslärm vorbelastet. Eine Schalltechnische Untersuchung zeigt, dass bei Bebauung des Plangebiets die höchsten Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet an den östlichen, der Autobahn zugewandten Fassaden vorliegen. Im gesamten Plangebiet werden du rch die einwirkenden Verkehrslärmimmissionen die Orientierungswerte der DIN 18005 im Tages - wie im Nachtzeitraum überschritten, wobei allein der angesetzte Fluglärm mit 55 dB(A) den schalltechnischen Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete bereits ausschöpft. Aufgrund der Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 sind passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm gemäß der aktuellen baurechtlich eingefügten Fassung der DIN 4109 festzusetzten. Gemäß den Ergebnissen der flächenhaften Berechnung liegen die höchsten berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel mit bis zu 75 dB(A) im nordöstlichen Bereich des Plangebietes vor. An den Baugrenzen selbst ergibt sich durch die Berücksichtigung der Eigenabschirmung durch die Fassadenorientierung ein maximaler maßgeblicher Außenlärmpegel von 73 dB(A). Im Bebauungsplan wird für den überwiegenden Teil des Plangebietes der Lärmpegelbereich V festgelegt. Lediglich im äußersten Norden (Zuwegung zum Plangebiet) gilt der Lärmpegelbereich VI. Altlasten: Es liegt keine Betroffenheit von Altlastenstandort en, die im Altlastenkataster der Stadt Köln geführt werden, vor. Erschütterungen: Die Planung geht nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf geplante Gebäude mit Wohnnutzung oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissionen einher. Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch liegt nicht vor. sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Hochwasser: Das Plangebiet liegt außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins, so dass keine Hochwassergefahr aus einem Extremhochwasser des Rheins besteht. Starkregen: Die Entwässerungsplanung folgt ei nem innovativen, zukunftsfähigen Ansatz einer wassersensiblen Stadtplanung, indem das Niederschlagswasser der öffentlichen und privaten Flächen weitestgehend vor Ort versickert wird. Durch die geplante Schaffung von Retentionsflächen innerhalb der öffentli chen Grünfläche und die Maßnahmen zur Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 106/117 Abflussverminderung können die anfallenden Niederschläge auch bei Starkregen schadlos vor Ort versickert werden . Der Starkregennachweis zeigt auf, dass keine Gefährdungsrisiken durch die Planung bestehen. Störfall: Es besteht für das Plangebiet sowie bei Umsetzung der Planung kein Risiko für einen Störfall. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb von Achtungsabständen oder angemessenen Sicherheitsabständen zu Betriebsbereichen gemäß StörfallVO/Seveso III-RL. Magnetfeldbelastung: Im Plangebiet sind keine Belastungen durch elektrische oder magnetische Felder bekannt, die von Trafos oder Funkanlagen ausgehen. Die neu geplante Trafostation angrenzend zur Planstraße 1 im östlichen Plangebiet hält die entspr echenden Sicherheitsabstände zur Wohnbebauung ein. Östlich des Plangebietes verlaufen parallel zur Autobahn Hochspannungsfreileitungen. Die Immissionen durch von der Hochspannungstrasse erzeugte elektrische und magnetische Wechselfelder liegen deutlich unter Vorsorgerichtwerten. Gesundheitliche Beeinträchtigungen für Bewohner des Plangebietes sind aufgrund des Abstandes zu den benachbarten Hochspannungsleitungen nicht zu erwarten. Kampfmittel: Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch durch Kampfmittel ist nac h der geplanten Räumung des Plangebietes nicht mehr gegeben. Besonnung/Belichtung: Im Zusammenspiel mit der geplanten lockeren Bebauung des Plangebietes, der geringen Gebäudehöhen und der weitestgehenden Einhaltung von Maßzahlen gemäß der BauNVO werden die Mindestanforderungen zur Besonnung/Belichtung erfüllt und durch die Umsetzung der Planung gesunde Wohnverhältnisse für den Menschen geschaffen. Kultur- und sonstige Sachgüter: Baudenkmäler liegen im Plangebiet nicht vor. Für das Baudenkmal außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes wird die Planung als denkmalverträglich eingestuft. Aus der Umgebung sind archäologische Fundstellen und Funde unterschiedlicher Zeitstellungen bekannt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2021 für das Plangebiet eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Für die bisher archäologisch sondierten Teilflächen im Plangebiet konnte kein archäologischer Fundplatz nachgewiesen werden. Für die gehölzbestandenen Flächen erfolgt eine weitere Sachverhaltsermittlung nach Rodung der Gehölze. Werden innerhalb der Areale mit Baumbestand archäologische Funde entdeckt , werden diese im Rahmen der von der Vorhabenträgerseite zu gewährleistenden archäologischen Untersuchungen fachgerecht untersucht und dokumentiert. Die geplante B ebauung führt daher zu keinen negativen Auswirkungen auf Bau- oder Bodendenkmäler. Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Geruchs-, Wärme - und Strahlungsemissionen sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten. Lichtemissionen werden durch die geplante Aufsiedelung ansteigen, nehmen aber keinen relevanten Einfluss auf das Umland. Abfälle und Abwässer werden regelgerecht entsorgt. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 107/117 Nutzung erneuerbarer Energien / spar same und effiziente Nutzung von Energie: Die Klimaleitlinie wird als verbindliche Vorgabe umgesetzt und der geforderte Standard KfW 40 EE in der aktuellen Energieplanung berücksichtigt. Die Wärmeversorgung wird über zentrale Luft- Wasser-Wärmepumpen für die Einfamilienhaus-Bereiche (Reihen- und Doppelhäuser) sowie dezentrale Luft -Wasser-Wärmepumpen im Bereich der Mehrfamilienhäuser gewährleistet. Ergänzend wird die Stromerzeugung durch PV-Anlagen auf den Dachflächen erfolgen. Darstellungen von Landschaftsp länen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Bei der Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans. Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone nicht betroffen. Durch die Aufsiedlung im Plangebiet sind keine Überschreitung en der Grenzwerte der 39. BImSchV zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebiets ‚Westhoven‘. Die daraus resultierenden Auflagen zum Schutz des Grundwassers sind bei der Realisierung der Wohngebäude im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu beachten. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Das Plangebiet liegt außerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Es kommt zu keiner erheblichen Zunahme von Immissionen durch Verkehr oder Gebäudeheizungen / Hausbränden, die eine Überschreitung der Werte nach der 39. BImSchV erwarten lässt. Vergleiche hierzu auch Kap. 7.5.6 Luft. Wechselwirkungen: Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird das Plangebiet grundlegend verändert. Zugunsten des Menschen werden gesunde Wohnmöglichkeiten in einem neu gestalteten durchgrünten Umfeld geschaff en. Durch die Nähe zur bestehenden Siedlung wird das Plangebiet an eine bestehende Infrastruktur angegliedert. Für den Naturhaushalt gehen mit der Versiegelung von Fläche immer negative Folgen einher. Der Vegetationsverlust und zunehmende Flächenversiegelungsgrad reduzieren das Lebensraumangebot für Tiere und Pflanzen und verändern den Boden- und Wasserhaushalt. Eine Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate soll durch eine entsprechend wassersensible Entwässerung im Plangebiet abgemildert werden. Darüber hinaus werden die klimarelevanten Funktionen im Plangebiet durch die Rodung von Gehölzen geschmälert. Die neuen Gebäudestrukturen erhöhen die Barrierewirkung für wandernde Tierarten und verringern den lokalen Luftaustausch. Beeinträchtigungen der Luft sind durch den ansteigenden Verkehr zu erwarten. Die geplanten Begrünungsmaßnahmen können die verloren gegangenen klimarelevanten Funktionen der Bestandsvegetation nur partiell und erst mittel- bis langfristig übernehmen. Für allgemein häufige und wenig störungssensible Tierarten können die neu angelegten Strukturen einen Lebensraum darstellen. Die anteilige extensive Begrünung der neuen Gebäudedächer kann sich mildernd auf die Reduktion von Kaltluftentstehung und den Wärmeinseleffekt auswirken. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 108/117 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Eingriffsregelung: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens findet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Anwendung. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgte im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag. Im Bebauungsplan werden Minderungs -/ sowie Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets festgesetzt, die den Eingriff in den Naturhaushalt mindern. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 272.050 BWP, dass durch die Umsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert wird, wodurch die zu erwartenden Eingriffe zu 100% ausgeglichen werden können. Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich): Negative kumulierende Auswirkungen können durch die Umsetzung des benachbarten Bebauungsplanes „Östlich Im Falkenhorst“ nicht festgestellt werden. 7.9 Referenzliste der Quellen - Stadt Köln: Landschaftsplan, jeweils aktueller Stand; - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; - Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung der Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003; - Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt: Schallimmissionspläne Verkehr, Köln, 2014; - Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.; - Bezirksregierung Köln: Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische Darstellung, Köln, o. J.; - Stadt Köln, Rheinenergie / ehemaliges Staatliches Umweltamt: Grundwassergleichen, Köln, 1987 bis 2003; - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW, elwas web: Grundwasserdaten, Düsseldorf, 2013 - Stadt Köln: Betriebe und Abstände gemäß Seveso III -Richtlinie, eigene kartographische Darstellung, Arbeitsstand nur zum verwaltungsinternen Gebrauch , wird nach Vorliegen entsprechender Informationen aktualisiert - Stadt Köln, Köln.GIS: Luftbilder und Schrägluftbilder, Köln, 2014 und 2016; - Stadt Köln: Altlastenkataster, Köln, 2018; Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 109/117 - Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: Hochwassergefahrenkarte, Köln, o.J.; - Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus StEB AÖR, Köln, 2014; - LANUV NRW: Kartografische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall- Verordnung (KABAS) Erstellte Gutachten: - Archaeonet GbR M. Aeissen und Z. Görür (2021): Bericht Sachverhaltsermittlung Köln- Porz-Eil Leidenhausener Straße, FB-Nr.: 2021.044, Stand: September 2021, Bonn. - Bezirksregierung Düsseldorf (2021): Kampfmittelbeseitigung / Bericht der Kampfmittelüberprüfung, Köln, Städtebauliches Planungskonzept Leidenhauser Straße in Köln-Porz-Eil, Stand: 13.09.2021, Aktenzeichen: 22.5-3-5315000-792/18, Düsseldorf. - IPL Consult Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft (2023): Erläuterungsbericht Entwässerungs- und Starkregenkonzept - Leidenhausener Gärten in Köln-Porz-Eil. Stand: 21.03.2023, Köln. - Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2023a): BV Leidenhausener Gärten - Bodenschutzkonzept, Stand: 23.03.2023, Köln. - Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2023b): B V Leidenhausener Gärten - Bodenkompensationskonzept, Stand: 23.03.2023, Köln. - Peutz Consult GmbH (2023a): Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan „BP 76403/02 – Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz“, Stand: 21.02.2023, Köln. - Peutz Consult GmbH (2023b): Bebauungsplan Leidenhausener Straße in Köln – Stellungnahme zu den stadtklimatologischen Auswirkungen, Stand: 21.02.2023, Köln. - Peutz Consult GmbH (2023c): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „BP 76403/02 – Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz“, Stand: 28.02.2023, Köln. - Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR ( 2019a): Fachbeitrag zur Artenschutzvorprüfung - Geplante bauliche Entwicklung, Bebauungspläne „Leidenhausener Straße“ und „Östlich im Falkenhorst“, Stadt Köln. Stand: 18.10. 2016 (überarbeitet am 14.05.2019, aktualisiert am 24.07.2019), Aachen. - Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR (2019b): Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) für eine geplante bauliche Entwicklung an der Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil, Stadt Köln. Stand: 01.09.2017 ( überarbeitet am 14.05.2019, aktualisiert am 24.07.2019), Aachen. - Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB (2023): Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Leidenhausener Straße in Köln- Porz, Sta nd: 31.03.3023, Königswinter. - RK Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH (2023): Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 76403/02 Leidenhausener Straße in Köln- Porz Ergebnisbericht – Entwurf. Stand: 16.02.2023, Köln. - WILA Wissenschaftsladen Bonn (2022): Gutachterliche Stellungnahme zu Immissionen durch niederfrequente elekrtische und magnetische Felder durch drei benachbarte Hochspannungsleitungen auf dem für den Bau vpn Wohnungen vorgesehenen Plangebiet Leidenhausener Straße in 51145 Köln-Porz-Eil, Stand 22.02.2022, Bonn. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 110/117 Anlage zur Mustergliederung Umweltbericht nach BauGB Novelle 2017 – Mustertabellen zu Punkt 7.5.1 Tiere Tabelle 1 Kartierte Tierarten: Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB/ RL TL / RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend, S = dank Schutzmaßnahmen gleich, gering oder nicht mehr gefährdet. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 111/117 Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 112/117 zu Punkt 7.5.20 Eingriffsregelung Tabelle 2 Bilanz zur Eingriffsregelung: Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 113/117 Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 114/117 Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 115/117 8. Planverwirklichung Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. 9. Gutachten Im Rahmen des Planverfahrens wurden folgende Gutachten erstellt: 1. Archaeonet Aeissen + Görür GbR (September 2021) – Köln-Porz-Eil Leidenhausener Straße FB-Nr. 2021.044 Bericht Sachverhaltsermittlung 2. IPL Consult (21.03.2023) – Leidenhausener Gärten in Köln-Porz-Eil, Erläuterungsbericht Entwässerungs- und Starkregenkonzept 3. Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH ( 30.09.2021) – BV Leidenhausener Gärten, Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung 4. Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH ( 23.03.2023) – BV Leidenhausener Gärten, Bodenschutzkonzept 5. Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH ( 23.03.2023) – BV Leidenhausener Gärten, Bodenkompensationskonzept 6. Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH (08.09.2021) – BV Leidenhausener Gärten, Erschließung Versickerungsuntersuchung 7. Peutz Consult ( 21.02.2023) – Bebauungsplan Leidenhausener Straße in Köln, Stellungnahme zu den stadtklimatologischen Auswirkungen 8. Peutz Consult ( 21.02.2023) – Luftschadstoffuntersuchung zum Bebauungsplan „BP 76403/02 – Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz 9. Peutz Consult (28.02.2023, Vorabzug vom 01.03.2023) – Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „BP 76403/02 – Leidenhausener Straße“ in Köln-Porz 10. Raskin Umweltplanung und Umweltber atung GbR ( 18.10.2016, überarbeitet am 14.05.2019, aktualisiert am 24.07.2019 ) - Fachbeitrag zur Artenschutzvorprüfung geplante bauliche Entwicklung, Bebauungspläne „Leidenhausener Straße“ und „Östlich Im Falkenhorst“, Stadt Köln 11. Raskin Umweltplanung und U mweltberatung GbR ( 01.09.2017, überarbeitet am 14.05.2019, aktualisiert am 24.07.2019) - Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) für eine geplante bauliche Entwicklung an der Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil 12. Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB (31.03.2023) – Bestandsplan 13. Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB ( 31.03.2023) – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 14. RK Verkehrsingenieure GmbH ( 16.02.2023) – Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 76403/02 Leidenhausener Straße in Köln-Porz 15. WILA Wissenschaftsladen Bonn (22.02.2022) – Gutachterliche Stellungnahme zu Immissionen durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder durch drei Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 116/117 benachbarte Hochspannungsleitungen auf dem für den Bau von Wohnungen vorgesehenen Plangebiet Leidenhausener Straße in 51145 Köln-Porz-Eil 10. Städtebauliche Kenndaten Plangebietsgröße 44.859,09 m² Öffentliche Verkehrsflächen Straßen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung davon verkehrsberuhigter Bereich davon Fuß- und Radwege 8.479,47 m² 2.681,83 m² 5.797,64 m² 5.701,00 m² 96,64 m² Öffentliche Grünflächen davon Parkanlage davon öffentliche Spielplatzfläche 9.024,69 m² 7.340,70 m² 1.683,99 m² Grundstücksfläche gesamt davon nicht überbaubare Grundstücksfläche davon überbaubare Grundstücksfläche Versorgungsflächen 27.100,38 m² 17.193,56 m² 9.906,82 m² 254,55 m² Geschossflächen gem. § 20 BauNVO gesamt 24.473,58 m² davon Einzelhäuser davon Doppelhaushälften davon Reihenhäuser davon Geschosswohnungsbau 1.569,60 m² 4.232,72 m² 5.628,40 m² 12.951,86 m² Anzahl der Wohneinheiten davon Einzelhäuser davon Doppelhaushälften davon Reihenhäuser davon Geschosswohnungsbau 220 WE 8 WE 24 WE 45 WE 143 WE Baumpflanzungen im Plangebiet 36 Bäume Bebauungsplan Nr. 76403/02-00-00 – Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz 117/117 Der Bebauungsplan-Entwurf 76403/02 wird gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. Köln, den Beigeordneter -
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Leidenhausener Straße in Köln - Porz - Eil 0 10050 200 300 Meter Land NRW 2023 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste. TIM-online Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 03.05.2023 um 11:05 Uhr erstellt. -
Anlage 4 Bebauungsplan-Entwurf Blatt 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 4 unmaßstäbliche Darstellung N StadtplanungsamtAusschnitt des Bebauungsplan-Entwurf 76403/02 Leidenhausener Straßein Köln - Porz - Eil -
Anlage 5 Textliche Festsetzungen Blatt 2
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Anlage 5 unmaßstäbliche Darstellung StadtplanungsamtAusschnitt des Bebauungsplan-Entwurf 76403/02 Leidenhausener Straßein Köln - Porz - Eil -
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 15.05.2023 1526/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2023 Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan-Entwurf 76403/02 Arbeitstitel: Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil Anlass und Ziel der Planung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (Beschlussvorlage 3443/2013 "Stadtentwicklungskonzept Wohnen") beschlossen. Am 20.12.2016 nahm der Rat der Stadt Köln das Ergebnis der Flächenrecherche für weiteren Wohnungsneubau zur Kenntnis und fasste den Beschluss zur Umsetzung des STEK Wohnen (Beschlussvorlage 1028/2015 „Umsetzung STEK Wohnen – hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“. Im STEK Wohnen wurde auch ermittelt, welche Wohnbaureserveflächen im Stadtgebiet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Im Stadtbezirk Porz wurden mehrere Potentialflächen erkannt. Das Gebiet südlich der Leidenhausener Straße, angrenzend an die Kleingartenanlage Hirschgraben e.V. ist eine dieser Potentialflächen (7.05). Das Vorhaben mit mindestens 220 WE wird einen kleinen Beitrag zur Versorgung mit Wohnraum leisten. Zu diesem Zweck soll ein investorenfinanzierter Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohnquartiers bestehend aus Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau. Neben der Wohnnutzung sollen weitere ergänzende Nutzungen im Sinne der Quartiersbildung ermöglicht werden. Der Ortsrand von Porz-Eil wird durch Grünstrukturen adäquat abgerundet und darüberhinausgehende, stadtteilvernetztende Grünstrukturen werden beibehalten. Ergänzend sollen neue Wege- und Straßenverbindungen das Quartier strukturieren und mit den angrenzenden Quartieren vernetzen. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums mit einem Anstieg der Einwohnerzahl, der Zahl der Haushalte und damit einhergehend einer erhöhten zusätzlichen Nachfrage nach Wohnraum, soll durch das neue Quartier ein substanzieller Beitrag zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs innerhalb der Stadt Köln geleistet werden. Die RBL Projekt Leidenhausener Straße GmbH & Co. KG hat mit der Planungsvereinbarung 2 vom 11.05.2020 die Stellung als Vorhabenträgerin eingenommen. Die RBL Projekt Leidenhausener Straße GmbH & Co. KG wird bis zum Satzungsbeschluss die entsprechenden Grundstücke erworben haben. Sie ist bereit und in der Lage, die Durchführung der anstehenden Maßnahmen vollständig zu betreiben und die Planungs- und Erschließungskosten hierfür nach den Regelungen eines noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages zu übernehmen. Am 05.07.2019 hat die Vorhabenträgerin die Anwendungszustimmung des Kooperativen Baulandmodells Köln in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 unterzeichnet. Ebenso am 16.01.2023 die Zustimmung zur Anwendung der Klimaschutzleitlinien Köln. Verfahrensablauf Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes 76403/02 „Leidenhausener Straße in Köln-Porz-Eil“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.11.2018 bis einschließlich 07.01.2019. Die Öffentlichkeit konnte sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Stadtplanungsamt unterrichten und sich in der Zeit vom 18.06.2020 bis 02.07.2020 zur Planung äußern. Coronabedingt fand keine Abendveranstaltung statt, dafür gab es Aushänge im Ladenlokal 5 am Stadthaus Deutz Außenstelle Stadtplanungsamt sowie am Bezirksrathaus Porz. Nach ausführlichen Abstimmungen wurde vom 06.11.2020 bis 09.02.2021 ein Qualifizierungsverfahren nach RPW 2013 durchgeführt. Aus welchem ein sehr guter Siegerentwurf mit dem Architekturbüro rheinflügel severin, Düsseldorf und dem Landschaftsarchitekturbüro Studio Vulkan GmbH, München hervorging, welcher die Grundlage dieses Bebauungsplan-Entwurfes bildet. Die anschließende Erarbeitung verschiedener Gutachten sowie deren Auswertung und Berücksichtigung im Verfahren nahmen eine geraume Zeit in Anspruch. Im Herbst 2022 wurde die zweite, vertiefende Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.10.2022 bis einschließlich 24.11.2022, mit Fristverlängerung bis 08.12.2022. Teilweise zogen diese Stellungnahmen ebenfalls Anpassungen und Modifikationen nach sich. Der nun ausgearbeitete Bebauungsplan-Entwurf kann in den nächsten Verfahrensschritt – die Offenlage – gehen. Diese wird aufgrund der Sommerpause und der Vorlauffristen für Sitzungen zum Zeitpunkt der Mitteilung anlaufen. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Anlage 2 Begründung zur Offenlage Anlage 3 Textliche Festsetzungen Anlage 4 Bebauungsplan-Entwurf Blatt 1 Anlage 5 Textliche Festsetzungen Blatt 2 Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
-
01.06.2023
TOP 17.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
13.06.2023 zuletzt
TOP 10.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: Kenntnis genommen
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