1948/2020
Neubau der städtischen Sporthalle Herler Ring ("Blaue Halle")
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Anlage 2- Planfläche
487 Zeichen
40m3020100 Mittelpunkt: [361425,5647753] 1:1000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 23.07.2020
Anlage 1 -Lageplan Halle Herler Ring
426 Zeichen
400m3002001000 Mittelpunkt: [361425,5647753] 1:10000 KölnGIS Lageplan Halle Herler Ring Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 23.07.2020
Beschlussvorlage Rat
6289 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/52/520
Vorlagen-Nummer
1948/2020
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Neubau der städtischen Sporthalle Herler Ring ("Blaue Halle"), Köln-Buchheim unter
Einbeziehung der dortigen Kindertagesstätte sowie der Schulhofsituation der benachbarten
GGS An St. Theresia.
-Planungsbeschluss-
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für den Neubau und die
Neukonzeption der Sporthalle Herler Ring („Blaue Halle“), Köln-Buchheim, und bittet in dem Zusam-
menhang zu prüfen, wie die angrenzende Kindertagesstätte in den Hallenneubau integriert werden
kann sowie der Schulhof der GGS „An St. Theresia“ in die Konzeption aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.000.000 € für die Planung des Neubaus der städtischen Sporthalle
Herler Ring im Teilfinanzplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzei-
le 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5201-0801-9-5199 (Generalsanierung
Sporthalle Herler Ring).
Alternative:
Der Rat verzichtet auf einen Neubau und beauftragt die Verwaltung solitär mit der Generalinstandset-
zung der Halle ohne Berücksichtigung der Kindertagesstätte und Arrondierung des umliegenden Ge-
ländes. In dem Fall wären voraussichtliche Planungsmittel in Höhe von rd. 500.000 € erforderlich. In
dem Fall beschließt der Rat die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haus-
haltsjahr 2021 in Höhe von 500.000 € für die Planung des Neubaus der städtischen Sporthalle Herler
Ring im Teilfinanzplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 –
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5201-0801-9-5199 (Generalsanierung Sport-
halle Herler Ring).
Sportausschuss 27.08.2020
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020
Finanzausschuss 07.09.2020
Rat 10.09.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.000.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Die in den 1960er Jahren errichtete Dreifachhalle wird von vielen Vereinen und Schulen zur
Sportausübung genutzt. Nach der umfangreichen Nutzung ergibt sich derzeit ein erheblicher Sanie-
rungsbedarf, der sich insbesondere beim Brandschutz und der technischen Gebäudeausstattung
(Heizung, Lüftung, Elektrik usw.) niederschlägt. Seitens der Baugenehmigungsbehörde wurde der
aktuelle Zustand als so katastrophal angesehen, dass eine Schließung der Halle nur durch umfang-
reiche Sofortmaßnahmen verhindert werden konnte.
Über die bereits durchgeführten Maßnahmen hinaus sind noch weitere umfangreiche Maßnahmen
erforderlich, die einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten werden.
Da sich die vorhandene Halle auch von ihrer Ausgestaltung und dem Raumangebot nicht mehr auf
der Höhe der Zeit befindet und die geforderten brandschutztechnischen Maßnahme nur mit erhebli-
chem Umfang im vorhandenen Gebäude realisiert werden können, beabsichtigt die Verwaltung von
einer Generalinstandsetzung Abstand zu nehmen. Stattdessen soll ein Neubau der Sporthalle unter
Einbeziehung von Räumen für die Integration der benachbarten Kindertageseinrichtung sowie zur
Umgestaltung und Arrondierung des umliegenden Geländes ggf. unter Berücksichtigung des Schul-
hofes der angrenzenden Gemeinschaftsgrundschule „An St. Theresia“ und ggf. der Sportanlage am
Herler Ring umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen der Ver-
waltung zur Beantwortung einer Anfrage in der Sitzung des Rates am 14.02.2019 (Vorlage
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0521/2019) Bezug genommen. Dazu schlägt die Verwaltung vor, eine entsprechende Planung für den
Neubau einer fachgerechten Dreifachsporthalle unter Einbeziehung der Kindertagesstätte und Arron-
dierung des umliegenden Geländes zu erstellen. Für die Planung wird die Verwaltung eine amtsüber-
greifende Arbeitsgruppe einrichten. Im Rahmen der Planungen werden die aktuellen Vorgaben zum
energieeffizienten Bauen und weitere Aspekte zum Klimaschutz berücksichtigt, so dass positive Ef-
fekte zum Klimaschutz erwartet werden. Eine konkrete Aussage dazu kann jedoch im Rahmen dieses
Planungsbeschlusses noch nicht gemacht werden.
Unter Bezug auf das Gutachten zur Sportentwicklungsplanung soll der Neubau den strategischen
Zielen der Stadt im Bereich Sport Rechnung tragen. Dazu sollen der Sport als Mittel für den sozialen
Zusammenhalt, Sport für alle sowie Sport und Räume eine besondere Rolle bei der Planung spielen.
Die Verwaltung geht von voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 1.000.000 € aus. Die erfor-
derlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilfinanzplan 0801 –
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 5201-0801-9-5199 – Generalsanierung Sporthalle Herler Ring zur Ver-
fügung.
Die Vorlage erfolgt trotz Verfristung, da die Maßnahme zwingend erforderlich ist, um den Sportbetrieb
im Bereich des Herler Rings dauerhaft aufrecht zu erhalten. Durch die Bauaufsicht ist vorgegeben,
dass der derzeitige Betrieb der Halle nur noch bis Dez. 2022 im derzeit schon überholten Zustand
möglich ist. Eine frühzeitigere Vorlage konnte aufgrund des umfangreichen Abstimmungsbedarfs
auch im Hinblick auf die vielen beteiligten Ämtern nicht erfolgen.
Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1948/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.08.2020
- Erstellt
- 29.06.2020 14:38