Mandari Insight

0933/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Sülz Nord II (Az.: 02-1600-230/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2019, TOP 5.1

Anlage 3 - Eingabe 3

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Eingabe 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Eingabe 2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Eingabe 3

1092 Zeichen

Sehr geehrte Frau Blömer-Ferker, 
Sehr geehrter Herr Thelen, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
seid der Bewirtschaftung der einen Hälfte von Sülz (Nord 1+2) hat es eine dramatische 
Parkplatzverschiebung gegeben.  
Pendler, Langzeit Parker (Studenten) sowie Besucher von Sülz (Nord 1+2) und jetzt auch 
noch Wohnmobile parken natürlich in der gebührenfreien Zone, so dass es für uns 
Anwohner, die auch Steuern und Gebühren zahlen kaum noch Parkplätze vorhanden sind. 
Nach einer Beschwerde an die Oberbürgermeisterin wurde uns mitgeteilt, dass diese 
Situation an der Planung der Bezirksregierung Köln-Lindenthal liegt. 
Die betroffen Bürger möchten wissen wie Sie das entschärfen wollen. Besonders betroffen 
sind die Grafenwerthstrasse , Nonnenwerthstrasse, Neuenhöfer Allee und Gürtel (wegen der 
Nähe zur KVB Haltestelle der Linie 13 und 18 ) . Es gab auch schon eine Presse Mitteilung im 
Kölner Wochenspiegel “Der Kampf um die Parkplätze in Sülz”. 
Die Anwohner werden eine Interessengemeinschaft gründen und die Beschwerde an den 
Kölner Stadtrat weiterleiten. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 - Eingabe 1

2181 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich wohne in der Grafenwerthstraße. 
Als das Anwohnerparkgebiet Sülz Nord I eingeführt wurde, mussten wir feststellen, dass in unserem 
Gebiet das Parken von auswärtigen Fahrzeugen erheblich zugenommen hat, so dass es seit diesem 
Zeitpunkt zu jeder Tageszeit sehr schwer geworden ist, einen Parkplatz zu finden. 
Nun führen Sie das neue Gebiet Sülz Nord II ein.  
Es ist aber absolut unverständlich, weshalb Sie diesen Bereich am Sülzgürtel enden lassen. Weshalb 
nehmen Sie nicht auch das dahinter liegende Gebiet mit in dieses Konzept auf? Ihre Gebietsauswahl 
wird dazu führen, dass wir Anwohner in den dahinter liegenden Straßen noch schlechter einen 
Parkplatz finden werden und zudem unser Parkgebiet eingeschränkt wird.  
Zudem werden nun in unserer Straße Strafzettel verteilt, wenn man mit der Front des Autos auf der 
Bordsteinkante parkt. Dies war über Jahre möglich, bzw. wurde nicht geahndet. Durch diese neue 
Regelung fallen weitere Parkplätze weg. Es würde ausreichen, wenn Strafzettel für solche Parker 
vergeben werden, die vor den Bäumen parken und hierdurch die Fahrbahn zu sehr einengen. Ich 
rege daher an, die Parkmöglichkeit in der Grafenwerthstraße zu überdenken. 
 
Zudem Parken Autos in den Abbiegebereichen zur Neuenhöfer Allee, diese gefährden sehr stark den 
Verkehr, hier wäre eine dauerhafte Kontrolle durch das Ordnungsamt wünschenswert. Dies zeigt 
aber andererseits auch wie wenige Parkplätze es in diesem Bereich von Sülz gibt. 
 
Ich rege daher an, den Anwohnerparkbereich in Sülz auszuweiten, so dass auch die Anwohner in dem 
dahinter liegenden Teil von Sülz noch eine Chance auf einen Parkplatz haben. 
 
Und noch eine Frage: Gibt es Konzepte, ausreichend Parkmöglichkeiten für Pendler zu schaffen, dass 
diese nicht bis nach Köln Sülz fahren müssen, sondern bereits vorher ihre Autos abstellen können? 
Letztlich fahren alle in unser Viertel, da ab diesem Ort das KVB - Ticket günstiger wird. Ein sinnvolles, 
großflächiges Verkehrskonzept  für die gesamte Umweltzone sollte entwickelt werden, dieses kann 
ich derzeit nicht erkennen. 
 
Über eine Antwort würde ich mich freuen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6938 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0933/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Sülz Nord II (Az.: 02-1600-230/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung 
die notwendige Verkehrsuntersuchung durchzuführen und in Abhängigkeit von den Ergebnissen ge-
gebenenfalls Lösungsvorschläge zu erarbeiten. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beklagt die sehr angespannte Parkplatzsituation im Bereich seiner Wohnanschrift Grafen-
werthstraße und den angrenzenden Bereichen, die seiner Einschätzung nach durch die Inbetrieb-
nahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I noch verstärkt worden ist. Seit Inbe-
triebnahme des Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I sei es kaum noch möglich, einen legalen Stell-
platz zu finden. 
 
Aufgrund der Einführung des weiteren Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord II zum 17.12.2018, welches 
auch in unmittelbarer Nähe zur Wohnanschrift des Petenten liegt, geht er von einer weiteren Erhö-
hung des Parkdrucks aus, da der gesamte Bereich durch auswärtige Stellplatznachfrager belegt wird. 
 
Es ist für den Petenten nicht nachvollziehbar, wie die Grenzen der beiden Bewohnerparkgebiete Sülz-
Nord I und II festgelegt wurden und aus welchen Gründen diese nicht auch auf den Bereich der Gra-
fenwerthstraße ausgedehnt wurde. 
Er regt an, diesen Bereichen in die Bewohnerparkgebiete Sülz-Nord aufzunehmen. 
 
Weiterhin führt er Klage über die Ahndung von Parkverstößen durch das Amt für öffentliche Ordnung. 
Bislang wurden durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Köln laut Aussage des Petenten keine 
Verwarnungen ausgestellt, wenn ein Fahrzeug mit der Front auf der Bordsteinkante des Gehweges 
abgestellt wurde. Nach Einführung des Bewohnerparkgebiete Sülz Nord I und II werden diese Ver-
stöße durch die Verkehrsüberwachung nunmehr geahndet. Aufgrund der geänderten Überwachungs-
praxis entfällt hierdurch dringend benötigter Parkraum. Nach seiner Auffassung ist es ausreichend, 
Verwarnungen nur dann auszustellen, wenn durch abgestellte Fahrzeuge die Fahrbahn zu sehr ein-
geengt wird. 
 
Darüber hinaus gibt er an, dass im Bereich der Abbiegespur zur Neuenhöfer Allee parkende Fahr-
zeuge den fließenden Verkehr stark gefährden. Diese Situation sollte durch regelmäßige Kontrollen 
des Ordnungs- und Verkehrsdienstes entschärft werden. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Grundsätzlich hat das öffentliche Straßenland nicht die Aufgabe, für alle Verkehrsteilnehmenden 
(Bewohner, Lieferanten, Besucher etc.) entsprechenden Parkraum bereit zu halten. Bewohnerpark-
vorrechte können nicht für einzelne Straßen oder Straßenzüge angeordnet werden, damit eine Ver-
drängung der Problematik in Nachbarstraßen vermieden wird. Eine solche Planung für ein Bewoh-
nerparkgebiet erfolgt nur für größere Gebiete, da nur hierdurch eine ausgewogene Parkraumplanung 
gewährleistet werden kann.  
Für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ist zunächst ein Beschluss der zuständigen Bezirks-
vertretung zur Durchführung vorbereitender Verkehrserhebungen und anschließend für die Umset-
zung des Parkraumkonzeptes erforderlich. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat die Verwaltung mit 
Beschluss vom 10.03.2015 beauftragt, im Bereich zwischen Zülpicher Straße – Universitätsstraße – 
Luxemburger Straße und Sülzgürtel eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten zur 
Verbesserung der Parkplatzsituation einzuführen. 
 
Da für eine Großstadt wie Köln in der Straßenverkehrsordnung eine Ausdehnung von bis zu 1.000 m 
als maximale, diagonale Gebietsausdehnung für ein Bewohnerparkgebiet festgelegt ist, war dieser 
Bereich in die Bewohnerparkgebiete Sülz Nord I und II aufzuteilen.  
Eine vom Petenten geforderte Ausweitung der Bewohnerparkgebiete Sülz-Nord I und II auf seine 
Wohnanschrift ist nicht möglich, da die zulässige Gebietsgröße bei den Abgrenzungen der Bewoh-
nerparkgebiete Sülz-Nord I und II bereits erreicht wurde. 
 
Die Bedenken des Petenten hinsichtlich der Erhöhung des Parkdrucks in seinem Wohnumfeld nach 
Inbetriebnahme des angrenzenden Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I und II sind nachvollziehbar. 
Erfahrungsgemäß sinkt der Parkdruck innerhalb eines Bewohnerparkgebietes, unter anderem zu Las-
ten der umliegenden Bereiche, da Berufspendlerinnen und Berufspendler sowie Besucherinnen und 
Besucher auf diese ausweichen. Um die Auswirkungen der künftigen Bewohnerparkgebiete auf die 
umliegenden Stadtteile zu überprüfen, wozu auch der vom Petenten genannte Bereich zählt, sollen 
nach Inbetriebnahme des Bewohnerparkgebietes Sülz-Nord I und II Verkehrserhebungen des ruhen-

3 
den Verkehrs durchgeführt werden, um festzustellen, ob sich der ruhende Verkehr aus den Bewoh-
nerparkgebieten in die umliegenden Bereiche verlagert.  
 
Für die Durchführung dieser Verkehrserhebungen ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal 
erforderlich. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat die Verwaltung mit Beschluss vom 04.02.2019 be-
auftragt, im Bereich Luxemburger Straße, Berrenrather Straße, Sülzgürtel und Militärringstraße, sowie 
im Quartier Berrenrather Straße, Zülpicher Straße, Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee Verkehrserhe-
bungen zur Errichtung eines Bewohnerparkgebietes durchzuführen. Nach Durchführung und Auswer-
tung der Verkehrserhebungen wird das Ergebnis zur Beratung und Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Lindenthal vorgelegt. 
 
Grundsätzlich ist das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen entsprechend der Vorschriften der 
Straßenverkehrsordnung zu ahnden.  
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Stadt Köln mit Beschluss vom 23.04.2018 
beauftragt, das nach § 22 der Kölner Straßenordnung untersagte Abstellen von Kraftfahrzeugen auf 
den Grünstreifen und im Bereich von Baumscheiben zu unterbinden und die beschädigten Grünstrei-
fen und Baumscheiben auf der Grafenwerthstraße instand zu setzen. Weiterhin soll ausdrücklich auf 
das nach der Straßenverkehrsordnung korrekte Abstellen der Fahrzeuge in Längsrichtung zur Fahr-
bahn hingewirkt werden.  
Entsprechend der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, der Kölner Straßenordnung und des 
Beschlusses der Bezirksvertretung Lindenthal ist das ordnungswidrige Abstellen der Fahrzeuge zu 
ahnden, auch wenn dies in der Vergangenheit geduldet wurde.  
 
Die Fahrzeuge im Bereich zur Neuenhöfer Allee stehen nicht im unmittelbaren 5 m Einmündungs- 
bzw. Kreuzungsbereich, sondern ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand. Somit ist ein Einschrei-
ten des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Köln hier weder möglich noch erforderlich. Sofern 
bei Kontrollen dennoch vereinzelt Verstöße festzustellen sind, werden diese entsprechend geahndet. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 2 - Eingabe 2

4579 Zeichen

Betreff: Bewohnerparken Sülz-Nord II – des einen Freud, des anderen Leid 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
  
als Bewohner des Stadtteils Köln-Sülz habe ich in der Zeit seit dem 17.12.2018 Wochen die 
Implementierung des Konzepts „Bewohnerparken Sülz-Nord II“ mitverfolgen können und 
müssen. Das Konzept ist aus meiner Sicht äußerst begrüßenswert und findet daher auch 
grundsätzlich meine volle Zustimmung. 
Mein Wohnsitz (xxxx) liegt allerdings rund 50 Meter außerhalb der besagten Parkzone. 
Nachstehende Entwicklungen ließen sich seit der Implementierung selbiger beobachten: 
1. Die Parkplatzsituation in dem angrenzenden Karree Münstereifeler Straße, 
Neuenhöfer Allee, Euskirchener Straße, Sülzgürtel ist noch angespannter als zuvor. 
2. Die Anzahl der ordnungswidrig geparkten Fahrzeuge hat sich drastisch erhöht, insbesondere 
an unübersichtlichen Stellen wie Kreuzungen und Einfahrten. Das Parken in der 2.Reihe wird 
neuerdings regelmäßig praktiziert.  Daraus resultierende Gefährdungssituationen haben für 
die Verkehrsteilnehmer und Passanten drastisch zugenommen. 
3. Die Anzahl der „dauergeparkten“, d.h. gar nicht oder selten bewegten KFZs, hat sich stark 
erhöht. 
4. Das Verkehrsaufkommen ist gestiegen. 
  
Als mögliche Ursachen für diese Entwicklungen können u.a. sicherlich die nachstehenden 
Faktoren in Betracht gezogen werden: 
1. Bewohner der Zone „Bewohnerparken Sülz-Nord II“, die mehr als ein KFZ besitzen, 
parken ihre Zweitfahrzeuge außerhalb der Zone. 
2. Für Wenignutzer / Dauerparker steht hier kostenloser Parkraum zur Verfügung 
3. Gleiches gilt für preissensible Kunden und Besucher. 
4. Der Parkradius für Besucher der Uni-Klinik hat sich potentiell ausgedehnt. 
  
So komme ich, nachdem ich nunmehr zwei Stellplätze anmieten musste und nur mit viel 
Weitsicht, Vorsicht und sicherlich auch einem Quäntchen Glück die verkehrstechnischen 
Gefahrensituationen der letzten Wochen meistern konnte, zu folgendem Fazit: 
Die Parkplatzsituation wurde durch die Maßnahme möglicherweise innerhalb der Zone 
„Bewohnerparken Sülz-Nord II“ entspannt. Durch die punktuelle A nwendung des Konzepts 
findet jedoch eindeutig nur eine Verlagerung, wahrscheinlich sogar mit einer Verschärfung 
des Problems, in das angrenzende Wohngebiet statt. Die notwendige räumliche Distanz, um 
diese Effekte zu vermeiden oder abzuschwächen, ist nicht gegeben. Die oben beschriebenen 
Auswirkungen hätten daher vorhergesehen und vermieden werden müssen. Insgesamt wirkt 
die Maßnahme dadurch wenig durchdacht, auch wenn Sie den richtigen Ansatz fördert. Es ist 
aus meiner Sicht völlig unverständlich und in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb aus 
stadtplanerischer/verkehrsplanerischer Sicht nicht eine „große Lösung“ für das Gebiet Köln 
Sülz gewählt wurde.

Ich setzte daher meine volle Hoffnung in Sie, mir durch die Beantwortung der nachstehenden 
Fragen meinen Verdruss über die akut unbefriedigende Situation zu nehmen. Nutzen Sie 
darüber hinaus auch gerne die Gelegenheit, um mir Perspektiven und Ihre Visionen 
aufzuzeigen. 
 Warum wurde von der Bezirksvertretung der zum Beethovenpark gelegene Teil 
innerhalb der Maßnahme nicht berücksichtigt bzw. auf welcher Grundlage wurde 
diese Entscheidung getroffen? 
 War nicht von einer Verlagerung auszugehen? 
 Gibt es vor diesem Hintergrund Erfahrungswerte aus anderen Stadtteilen? 
 Wie sieht die zukünftige Planung diesbezüglich für das betroffene Gebiet aus? 
 Was würde gegen eine Ausweitung der Parkzone sprechen? 
 Wäre es nicht im Interesse der Stadt, den Anwohnern vergleichsweise günstigen Parkraum 
zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig von den Mehreinnahmen, insbesondere durch 
Besucher, zu profitieren? 
 Kann und will die Stadt Köln es sich leisten, auf die Mehreinnahmen verzichten? 
 Wie fällt das Feedback der vor Ort tätigen Verkehrsüberwacher aus? 
 Konnten Sie schon erste Rückschlüsse über den Erfolg der Maßnahme ziehen? 
 Wie fällst die Resonanz der Anwohner aus? Bitte differenzieren Sie zwischen dem Gebiet 
Sülz-Nord II und angrenzenden Gebieten ohne Bewohnerparken. 
 Ist nicht eine „große“ verkehrspolitische Lösung für das Gebiet Sülz anzustreben? 
  
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke im mich im Voraus herzlichst und stehe ihnen 
jederzeit (per Email, telefonisch sowie persönlich) für Fragen und Diskussionen zur 
Verfügung.  
Darüber hinaus lade ich Sie gerne ein, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen – ich koche auch 
einen ganz passablen Kaffee! 
Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möchte ich Ihnen nahelegen! 
  
Mit freundliche Grüßen,

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Grafenwerthstraße
  • Neuenhöfer Allee
  • Nonnenwerthstraße
  • Zülpicher Straße
  • Universitätsstraße
  • Luxemburger Straße
  • Berrenrather Straße
  • Euskirchener Straße
  • Münstereifeler Straße
  • Militärringstraße
  • Sülzgürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0933/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.04.2019
Erstellt
08.03.2019 10:07