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0933/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Sülz Nord II (Az.: 02-1600-230/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2019, TOP 5.1

Anlage 1 - Eingabe 1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Eingabe 3

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Anlage 2 - Eingabe 2

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Anlage 3 - Eingabe 3

1092 Zeichen

Sehr geehrte Frau Blömer-Ferker, 
Sehr geehrter Herr Thelen, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
seid der Bewirtschaftung der einen Hälfte von Sülz (Nord 1+2) hat es eine dramatische 
Parkplatzverschiebung gegeben.  
Pendler, Langzeit Parker (Studenten) sowie Besucher von Sülz (Nord 1+2) und jetzt auch 
noch Wohnmobile parken natürlich in der gebührenfreien Zone, so dass es für uns 
Anwohner, die auch Steuern und Gebühren zahlen kaum noch Parkplätze vorhanden sind. 
Nach einer Beschwerde an die Oberbürgermeisterin wurde uns mitgeteilt, dass diese 
Situation an der Planung der Bezirksregierung Köln-Lindenthal liegt. 
Die betroffen Bürger möchten wissen wie Sie das entschärfen wollen. Besonders betroffen 
sind die Grafenwerthstrasse , Nonnenwerthstrasse, Neuenhöfer Allee und Gürtel (wegen der 
Nähe zur KVB Haltestelle der Linie 13 und 18 ) . Es gab auch schon eine Presse Mitteilung im 
Kölner Wochenspiegel “Der Kampf um die Parkplätze in Sülz”. 
Die Anwohner werden eine Interessengemeinschaft gründen und die Beschwerde an den 
Kölner Stadtrat weiterleiten. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 - Eingabe 2

4579 Zeichen

Betreff: Bewohnerparken Sülz-Nord II – des einen Freud, des anderen Leid 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
  
als Bewohner des Stadtteils Köln-Sülz habe ich in der Zeit seit dem 17.12.2018 Wochen die 
Implementierung des Konzepts „Bewohnerparken Sülz-Nord II“ mitverfolgen können und 
müssen. Das Konzept ist aus meiner Sicht äußerst begrüßenswert und findet daher auch 
grundsätzlich meine volle Zustimmung. 
Mein Wohnsitz (xxxx) liegt allerdings rund 50 Meter außerhalb der besagten Parkzone. 
Nachstehende Entwicklungen ließen sich seit der Implementierung selbiger beobachten: 
1. Die Parkplatzsituation in dem angrenzenden Karree Münstereifeler Straße, 
Neuenhöfer Allee, Euskirchener Straße, Sülzgürtel ist noch angespannter als zuvor. 
2. Die Anzahl der ordnungswidrig geparkten Fahrzeuge hat sich drastisch erhöht, insbesondere 
an unübersichtlichen Stellen wie Kreuzungen und Einfahrten. Das Parken in der 2.Reihe wird 
neuerdings regelmäßig praktiziert.  Daraus resultierende Gefährdungssituationen haben für 
die Verkehrsteilnehmer und Passanten drastisch zugenommen. 
3. Die Anzahl der „dauergeparkten“, d.h. gar nicht oder selten bewegten KFZs, hat sich stark 
erhöht. 
4. Das Verkehrsaufkommen ist gestiegen. 
  
Als mögliche Ursachen für diese Entwicklungen können u.a. sicherlich die nachstehenden 
Faktoren in Betracht gezogen werden: 
1. Bewohner der Zone „Bewohnerparken Sülz-Nord II“, die mehr als ein KFZ besitzen, 
parken ihre Zweitfahrzeuge außerhalb der Zone. 
2. Für Wenignutzer / Dauerparker steht hier kostenloser Parkraum zur Verfügung 
3. Gleiches gilt für preissensible Kunden und Besucher. 
4. Der Parkradius für Besucher der Uni-Klinik hat sich potentiell ausgedehnt. 
  
So komme ich, nachdem ich nunmehr zwei Stellplätze anmieten musste und nur mit viel 
Weitsicht, Vorsicht und sicherlich auch einem Quäntchen Glück die verkehrstechnischen 
Gefahrensituationen der letzten Wochen meistern konnte, zu folgendem Fazit: 
Die Parkplatzsituation wurde durch die Maßnahme möglicherweise innerhalb der Zone 
„Bewohnerparken Sülz-Nord II“ entspannt. Durch die punktuelle A nwendung des Konzepts 
findet jedoch eindeutig nur eine Verlagerung, wahrscheinlich sogar mit einer Verschärfung 
des Problems, in das angrenzende Wohngebiet statt. Die notwendige räumliche Distanz, um 
diese Effekte zu vermeiden oder abzuschwächen, ist nicht gegeben. Die oben beschriebenen 
Auswirkungen hätten daher vorhergesehen und vermieden werden müssen. Insgesamt wirkt 
die Maßnahme dadurch wenig durchdacht, auch wenn Sie den richtigen Ansatz fördert. Es ist 
aus meiner Sicht völlig unverständlich und in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb aus 
stadtplanerischer/verkehrsplanerischer Sicht nicht eine „große Lösung“ für das Gebiet Köln 
Sülz gewählt wurde.

Ich setzte daher meine volle Hoffnung in Sie, mir durch die Beantwortung der nachstehenden 
Fragen meinen Verdruss über die akut unbefriedigende Situation zu nehmen. Nutzen Sie 
darüber hinaus auch gerne die Gelegenheit, um mir Perspektiven und Ihre Visionen 
aufzuzeigen. 
 Warum wurde von der Bezirksvertretung der zum Beethovenpark gelegene Teil 
innerhalb der Maßnahme nicht berücksichtigt bzw. auf welcher Grundlage wurde 
diese Entscheidung getroffen? 
 War nicht von einer Verlagerung auszugehen? 
 Gibt es vor diesem Hintergrund Erfahrungswerte aus anderen Stadtteilen? 
 Wie sieht die zukünftige Planung diesbezüglich für das betroffene Gebiet aus? 
 Was würde gegen eine Ausweitung der Parkzone sprechen? 
 Wäre es nicht im Interesse der Stadt, den Anwohnern vergleichsweise günstigen Parkraum 
zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig von den Mehreinnahmen, insbesondere durch 
Besucher, zu profitieren? 
 Kann und will die Stadt Köln es sich leisten, auf die Mehreinnahmen verzichten? 
 Wie fällt das Feedback der vor Ort tätigen Verkehrsüberwacher aus? 
 Konnten Sie schon erste Rückschlüsse über den Erfolg der Maßnahme ziehen? 
 Wie fällst die Resonanz der Anwohner aus? Bitte differenzieren Sie zwischen dem Gebiet 
Sülz-Nord II und angrenzenden Gebieten ohne Bewohnerparken. 
 Ist nicht eine „große“ verkehrspolitische Lösung für das Gebiet Sülz anzustreben? 
  
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke im mich im Voraus herzlichst und stehe ihnen 
jederzeit (per Email, telefonisch sowie persönlich) für Fragen und Diskussionen zur 
Verfügung.  
Darüber hinaus lade ich Sie gerne ein, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen – ich koche auch 
einen ganz passablen Kaffee! 
Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möchte ich Ihnen nahelegen! 
  
Mit freundliche Grüßen,

Beratungsverlauf (1)

06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0933/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.04.2019
Erstellt
08.03.2019 10:07