0933/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken Sülz Nord II (Az.: 02-1600-230/18)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 - Eingabe 3
1092 Zeichen
Sehr geehrte Frau Blömer-Ferker, Sehr geehrter Herr Thelen, Sehr geehrte Damen und Herren, seid der Bewirtschaftung der einen Hälfte von Sülz (Nord 1+2) hat es eine dramatische Parkplatzverschiebung gegeben. Pendler, Langzeit Parker (Studenten) sowie Besucher von Sülz (Nord 1+2) und jetzt auch noch Wohnmobile parken natürlich in der gebührenfreien Zone, so dass es für uns Anwohner, die auch Steuern und Gebühren zahlen kaum noch Parkplätze vorhanden sind. Nach einer Beschwerde an die Oberbürgermeisterin wurde uns mitgeteilt, dass diese Situation an der Planung der Bezirksregierung Köln-Lindenthal liegt. Die betroffen Bürger möchten wissen wie Sie das entschärfen wollen. Besonders betroffen sind die Grafenwerthstrasse , Nonnenwerthstrasse, Neuenhöfer Allee und Gürtel (wegen der Nähe zur KVB Haltestelle der Linie 13 und 18 ) . Es gab auch schon eine Presse Mitteilung im Kölner Wochenspiegel “Der Kampf um die Parkplätze in Sülz”. Die Anwohner werden eine Interessengemeinschaft gründen und die Beschwerde an den Kölner Stadtrat weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 - Eingabe 2
4579 Zeichen
Betreff: Bewohnerparken Sülz-Nord II – des einen Freud, des anderen Leid Sehr geehrte Damen und Herren, als Bewohner des Stadtteils Köln-Sülz habe ich in der Zeit seit dem 17.12.2018 Wochen die Implementierung des Konzepts „Bewohnerparken Sülz-Nord II“ mitverfolgen können und müssen. Das Konzept ist aus meiner Sicht äußerst begrüßenswert und findet daher auch grundsätzlich meine volle Zustimmung. Mein Wohnsitz (xxxx) liegt allerdings rund 50 Meter außerhalb der besagten Parkzone. Nachstehende Entwicklungen ließen sich seit der Implementierung selbiger beobachten: 1. Die Parkplatzsituation in dem angrenzenden Karree Münstereifeler Straße, Neuenhöfer Allee, Euskirchener Straße, Sülzgürtel ist noch angespannter als zuvor. 2. Die Anzahl der ordnungswidrig geparkten Fahrzeuge hat sich drastisch erhöht, insbesondere an unübersichtlichen Stellen wie Kreuzungen und Einfahrten. Das Parken in der 2.Reihe wird neuerdings regelmäßig praktiziert. Daraus resultierende Gefährdungssituationen haben für die Verkehrsteilnehmer und Passanten drastisch zugenommen. 3. Die Anzahl der „dauergeparkten“, d.h. gar nicht oder selten bewegten KFZs, hat sich stark erhöht. 4. Das Verkehrsaufkommen ist gestiegen. Als mögliche Ursachen für diese Entwicklungen können u.a. sicherlich die nachstehenden Faktoren in Betracht gezogen werden: 1. Bewohner der Zone „Bewohnerparken Sülz-Nord II“, die mehr als ein KFZ besitzen, parken ihre Zweitfahrzeuge außerhalb der Zone. 2. Für Wenignutzer / Dauerparker steht hier kostenloser Parkraum zur Verfügung 3. Gleiches gilt für preissensible Kunden und Besucher. 4. Der Parkradius für Besucher der Uni-Klinik hat sich potentiell ausgedehnt. So komme ich, nachdem ich nunmehr zwei Stellplätze anmieten musste und nur mit viel Weitsicht, Vorsicht und sicherlich auch einem Quäntchen Glück die verkehrstechnischen Gefahrensituationen der letzten Wochen meistern konnte, zu folgendem Fazit: Die Parkplatzsituation wurde durch die Maßnahme möglicherweise innerhalb der Zone „Bewohnerparken Sülz-Nord II“ entspannt. Durch die punktuelle A nwendung des Konzepts findet jedoch eindeutig nur eine Verlagerung, wahrscheinlich sogar mit einer Verschärfung des Problems, in das angrenzende Wohngebiet statt. Die notwendige räumliche Distanz, um diese Effekte zu vermeiden oder abzuschwächen, ist nicht gegeben. Die oben beschriebenen Auswirkungen hätten daher vorhergesehen und vermieden werden müssen. Insgesamt wirkt die Maßnahme dadurch wenig durchdacht, auch wenn Sie den richtigen Ansatz fördert. Es ist aus meiner Sicht völlig unverständlich und in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb aus stadtplanerischer/verkehrsplanerischer Sicht nicht eine „große Lösung“ für das Gebiet Köln Sülz gewählt wurde. Ich setzte daher meine volle Hoffnung in Sie, mir durch die Beantwortung der nachstehenden Fragen meinen Verdruss über die akut unbefriedigende Situation zu nehmen. Nutzen Sie darüber hinaus auch gerne die Gelegenheit, um mir Perspektiven und Ihre Visionen aufzuzeigen. Warum wurde von der Bezirksvertretung der zum Beethovenpark gelegene Teil innerhalb der Maßnahme nicht berücksichtigt bzw. auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen? War nicht von einer Verlagerung auszugehen? Gibt es vor diesem Hintergrund Erfahrungswerte aus anderen Stadtteilen? Wie sieht die zukünftige Planung diesbezüglich für das betroffene Gebiet aus? Was würde gegen eine Ausweitung der Parkzone sprechen? Wäre es nicht im Interesse der Stadt, den Anwohnern vergleichsweise günstigen Parkraum zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig von den Mehreinnahmen, insbesondere durch Besucher, zu profitieren? Kann und will die Stadt Köln es sich leisten, auf die Mehreinnahmen verzichten? Wie fällt das Feedback der vor Ort tätigen Verkehrsüberwacher aus? Konnten Sie schon erste Rückschlüsse über den Erfolg der Maßnahme ziehen? Wie fällst die Resonanz der Anwohner aus? Bitte differenzieren Sie zwischen dem Gebiet Sülz-Nord II und angrenzenden Gebieten ohne Bewohnerparken. Ist nicht eine „große“ verkehrspolitische Lösung für das Gebiet Sülz anzustreben? Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke im mich im Voraus herzlichst und stehe ihnen jederzeit (per Email, telefonisch sowie persönlich) für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Darüber hinaus lade ich Sie gerne ein, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen – ich koche auch einen ganz passablen Kaffee! Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möchte ich Ihnen nahelegen! Mit freundliche Grüßen,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0933/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.04.2019
- Erstellt
- 08.03.2019 10:07