2806/2021
Nutzung des städtischen Grundstückes Herkulesstraße 38-42 als Schulstandort - zu AN/0721/2021 (TOP 8.1.7 der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021)
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Mitteilung Ausschuss
3324 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2806/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 Nutzung des städtischen Grundstückes Herkulesstraße 38-42 als Schulstandort - zu AN/0721/2021 (TOP 8.1.7 der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 31.05.2021 unter TOP 8.1.7 den folgenden geänderten Beschluss gefasst: „Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung: 1. Das Grundstück Herkulesstraße 38-42 ist umgehend auf seine Eignung als Schulstandort, mit Kita und ggf. besonderen Wohnformen (Wohnungslose, Student*innen, Künstler*innen etc.) - nach Aufga- be des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft - zu prüfen. 2. Das Ergebnis ist der BV Ehrenfeld zeitnah mitzuteilen und bei Eignung ist umgehend mit der Pla- nung einer neuen Schule für Ehrenfeld zu beginnen. 3. Der Beschluss der BV Ehrenfeld ist dem Schulausschuss und dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.“ Stellungnahme der Verwaltung Der Standort Herkulesstraße 38-42 in Köln-Ehrenfeld wurde in der Projektgruppe „Schaffung zusätzli- cher Schulgebäude – Erhaltung von Schulplätzen“ diskutiert. Das Grundstück kommt für eine schulische Nutzung nicht in Frage, weil es in Bezug auf Lage und Erreichbarkeit für eine schulische Nutzung nicht geeignet ist. Für eine Kita wird der Standort grundsätzlich als geeignet gesehen. Aufgrund der Größe der Fläche erscheint ein Verbundprojekt (zum Beispiel studentisches Wohnen mit integrierter Kita) besser geeig- net, als ein solitäres Kita-Gebäude. Zum Zeitpunkt einer realistisch möglichen Umsetzung des Vorha- bens muss der dann bestehende aktuelle Bedarf bei IV/2, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwick- lungsplanung ermittelt werden. Das Amt für Wohnungswesen hat den Integrationsrat und den Ausschuss für Soziales und Senioren bereits mit der Mitteilung 0902/2021 darüber informiert, dass ein Umbau der Notaufnahme in der Her- kulesstraße in abgeschlossene Wohneinheiten aufgrund der zu erwartenden hohen Planungs- und Umbaukosten in Höhe von rund 17 Mio. Euro nicht wirtschaftlich wäre. Ursächlich für die hohen Kos- ten ist insbesondere die notwendige Ertüchtigung des Bestandsgebäudes nach geltenden baurechtli- chen und technischen Normen. Die Fläche ist im Übrigen im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Der Bebauungsplan konkretisiert die Nutzung als Kerngebiet (MK) und ermöglicht eine Bebauung für den Gemeinbedarf (Verwaltungsgebäude). Grundsätzlich sind damit planungsrechtlich aktuell folgende Nutzungen denkbar: Verwaltungsgebäude, Schulen und/oder Kindertagesstätten. Inwieweit hier eine dauerhafte Wohnnutzung realisiert werden kann, wäre detailliert mit dem Bauaufsichtsamt abzuklä- ren. 2 Insoweit sieht das Amt für Wohnungswesen aktuell eine weitere Nutzung als temporäre Notunter- kunft vor und hat eine entsprechende Baugenehmigung beantragt. Dauerhafte Unterbringungsfor- men sind ausdrücklich nicht beabsichtigt. Sofern die Notunterkunft für Geflüchtete nicht mehr benötigt wird, ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich auch denkbar, dass dort die Winterhilfe für Obdachlo- se untergebracht werden kann.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2806/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 06.08.2021 13:08