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1944/2021

Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD Fraktion zu Top 6.1 in der Sitzung vom 04.05.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.06.2021

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 22.06.2021, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4017 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer  02.06.2021 
 1944/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 22.06.2021 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD Fraktion zu Top 6.1 in der Sitzung vom 
04.05.2021 
In der Sitzung vom 04.05.2021 wurden zu TOP 6.1 von der SPD Fraktion folgende Fragen an die 
Verwaltung gerichtet:  
 
1. Was beinhaltet der Punkt Schulbedarf? 
2. Was verbirgt sich hinter dem Punkt Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Leistung für den Bedarf „Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf“ wird anspruchsberechtigten 
Schüler*innen für jedes Schuljahr gewährt. Die Auszahlung erfolgt als Geldleistung. Durch das zum 
01.07.2019 in Kraft getretene Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch 
die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilha-
be (Starke-Familien-Gesetz) wurde der persönliche Schulbedarf erstmals seit der Einführung des 
Bildungs- und Teilhabepaketes um 50 Euro auf insgesamt 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Die Erhö-
hung bestand zum einen aus einer Steigerungsrate der Regelbedarfe (20 Euro) und zum anderen aus 
30 Euro Erhöhung zur Teilhabe der Schüler*innen am modernen Leben. Als Motiv nannte die Geset-
zesbegründung die zunehmende Bedeutung der digitalen Welt im schulischen Kontext. 
 
Die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird nun jährlich entsprechend der 
Steigerungsrate der Regelbedarfe angepasst und beträgt aktuell 154,50 Euro. Davon wurden bereits 
51,50 Euro für das Anfang 2021 begonnene Schulhalbjahr bewilligt und 103 Euro werden für das da-
rauf im Sommer 2021 folgende Schulhalbjahr ausgezahlt. 
 
Zu dem persönlichen Schulbedarf zählen nach der Gesetzesbegründung neben Schulranzen/-
rucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten 
Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Nicht dazu gehören die Anschaffungskosten für Laptops 
und Tablets, die für den Schulunterricht angeschafft werden müssen. Die in der Schulbedarfspau-
schale enthaltenen 30 Euro zur Teilhabe am modernen digitalen Lernen sollen den Bedarf für 
Lernsoftware decken, die im schulischen Kontext gebraucht wird. 
 
Zu Frage 2: 
 
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal  
15 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht 
vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an  
 
1. Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,

2 
 
2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare 
    angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und  
3. Freizeiten. 
 
Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe kann grundsätzlich in monatlichen Beträgen von 15 
Euro oder als summierter Betrag (max. 180 Euro) für den Bewilligungszeitraum (i.d.R. ein Jahr) in 
Anspruch genommen werden. 
 
Bei den Teilhabeleistungen handelt es sich grundsätzlich um gruppenorientierte Tätigkeiten, die der 
Einbindung in soziale Gemeinschaftsstrukturen dienen und das gemeinschaftliche Erleben fördern. 
Auch einmalige Unternehmungen können hierunter fallen. Nicht erfasst werden dagegen ausschließ-
lich individuelle Freizeitgestaltungen. Die Teilhabeleistungen können durch Geldleistungen, durch 
personalisierte Gutscheine oder durch Direktzahlung an den Anbieter gewährt werden.  
In der Regel handelt es sich um die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen, Kurs- oder Teilnahmegebüh-
ren sowie sonstige „Mitmach-Beiträge“. 
Der Begriff der Freizeiten umfasst eine häufig mehrtägige Maßnahme mit Freizeitcharakter, bei der es 
um Spiel und Spaß und soziales Lernen in der Gemeinschaft geht. Hierzu gehören beispielsweise 
Ferienfreizeiten, Sommerkurse und Theaterworkshops. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

22.06.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1944/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.06.2021
Erstellt
20.05.2021 14:40