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Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD Fraktion zu Top 6.1 in der Sitzung vom 04.05.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1944/2021 vom 02.06.2021

Stand: Am 22.06.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/504 Vorlagen-Nummer 02.06.2021 1944/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 22.06.2021 Beantwortung der mündlichen Anfrage der SPD Fraktion zu Top 6.1 in der Sitzung vom 04.05.2021 In der Sitzung vom 04.05.2021 wurden zu TOP 6.1 von der SPD Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet: 1. Was beinhaltet der Punkt Schulbedarf? 2. Was verbirgt sich hinter dem Punkt Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Leistung für den Bedarf „Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf“ wird anspruchsberechtigten Schüler*innen für jedes Schuljahr gewährt. Die Auszahlung erfolgt als Geldleistung. Durch das zum 01.07.2019 in Kraft getretene Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilha- be (Starke-Familien-Gesetz) wurde der persönliche Schulbedarf erstmals seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes um 50 Euro auf insgesamt 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Die Erhö- hung bestand zum einen aus einer Steigerungsrate der Regelbedarfe (20 Euro) und zum anderen aus 30 Euro Erhöhung zur Teilhabe der Schüler*innen am modernen Leben. Als Motiv nannte die Geset- zesbegründung die zunehmende Bedeutung der digitalen Welt im schulischen Kontext. Die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird nun jährlich entsprechend der Steigerungsrate der Regelbedarfe angepasst und beträgt aktuell 154,50 Euro. Davon wurden bereits 51,50 Euro für das Anfang 2021 begonnene Schulhalbjahr bewilligt und 103 Euro werden für das da- rauf im Sommer 2021 folgende Schulhalbjahr ausgezahlt. Zu dem persönlichen Schulbedarf zählen nach der Gesetzesbegründung neben Schulranzen/- rucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Nicht dazu gehören die Anschaffungskosten für Laptops und Tablets, die für den Schulunterricht angeschafft werden müssen. Die in der Schulbedarfspau- schale enthaltenen 30 Euro zur Teilhabe am modernen digitalen Lernen sollen den Bedarf für Lernsoftware decken, die im schulischen Kontext gebraucht wird. Zu Frage 2: Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an 1. Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, 2 2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und 3. Freizeiten. Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe kann grundsätzlich in monatlichen Beträgen von 15 Euro oder als summierter Betrag (max. 180 Euro) für den Bewilligungszeitraum (i.d.R. ein Jahr) in Anspruch genommen werden. Bei den Teilhabeleistungen handelt es sich grundsätzlich um gruppenorientierte Tätigkeiten, die der Einbindung in soziale Gemeinschaftsstrukturen dienen und das gemeinschaftliche Erleben fördern. Auch einmalige Unternehmungen können hierunter fallen. Nicht erfasst werden dagegen ausschließ- lich individuelle Freizeitgestaltungen. Die Teilhabeleistungen können durch Geldleistungen, durch personalisierte Gutscheine oder durch Direktzahlung an den Anbieter gewährt werden. In der Regel handelt es sich um die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen, Kurs- oder Teilnahmegebüh- ren sowie sonstige „Mitmach-Beiträge“. Der Begriff der Freizeiten umfasst eine häufig mehrtägige Maßnahme mit Freizeitcharakter, bei der es um Spiel und Spaß und soziales Lernen in der Gemeinschaft geht. Hierzu gehören beispielsweise Ferienfreizeiten, Sommerkurse und Theaterworkshops. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 22.06.2021

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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