2308/2022
Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für die Kalenderjahre 2023/2024
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Anlage 1 Anlagenübersicht 2023_24
728 Zeichen
Anlage 1 Anlagenübersicht zum Stellenplan des Gürzenich-Orchesters 2023/2024 Folgende Beratungsunterlagen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt: Anlage 2 Erläuterungen zum Stellenplan Anlage 3 Zusetzung von Mehrstellen zum Stellenplan 2023/2024 Anlage 4 Gesamtstellenübersicht (Stellensoll 2023/ 2024) Legende der verwendeten Abkürzungen TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst EGO = Entgeltordnung zum TVöD NV Bühne = Normalvertrag Bühne TVK A =Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorche stern, Vergütungsordnung A FEST = Bewertung erfolgt gemäß NV Bühne Fg. = Fallgruppe VHZ = Vorhandwerkerzulage TPL =Teilplan
Anlage 3 Mehrstellen 2023_24
481 Zeichen
Anlage 3
47/Gürzenich-Orchester + 12,0 städt. Musiker/in ORCH Mehrstellen Orchester:
basierend auf der geplanten
mehrstufigen Erweiterung des
Gürzenich-Orchesters
+ 2,0 Künstlerisch Beschäftigte/r FEST Mehrstellen Verwaltung:
- Digitales Marketing
- Orchesterbüro
Mehrstellen für die Kalenderjahre 2023/2024
Anlage 4 Gesamtstellenübersicht 2023_24
3737 Zeichen
S t e l l e n s o l l 2 0 2 3
04.08.2022 (15:15:44) Seite: 1
Stand: 01.01.2023
47 Orchester Tpl:
Planstellen Beschäftigte
2023 2022
1,00 1,00 Direktor/in Bühnen/Orchster FEST
1,00 1,00 Dramaturg/in FEST
9,00 9,00 Erste/r Konzertmeister/in FEST
1,00 1,00 Generalmusikdirektor/in FEST
1,00 1,00 Geschäftsführ. Direktor/in FEST
7,00 5,00 Künstlerisch Beschäftigte/r FEST
1,00 1,00 Persönliche/r Referent/in FEST
1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E10
1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E9A
2,50 2,50 Verwaltungsbeschäftigte/r E7
1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E6
134,00 122,00 Städt. Musiker/in ORCH
160,50 146,50
Planstellen Beschäftigte (gewerblich-technisch)
2023 2022
1,00 1,00 Orchesterwart/in E3/E4/E5+Z VHZ
3,00 3,00 Orchesterwart/in E3/E4/E5
0,50 0,50 Platzanweiser/in / Garderobenkraft E3
0,50 0,50 Platzanweiser/in / Garderobenkraft E3 ( KW )
5,00 5,00
befristete Planstellen und Personalkredite
2023 2022 Befristung
1,00 1,00 Orchesterwart/in E3/E4/E5 31.12.2024
Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem
Interim
befristet für die Dauer der vom Rat
beschlossenen Maßnahme, derzeit
1,00 1,00 Personalkredit über 60.000,00 EUR
PK FüR 6 MUSIKPRAKTIKANTEN ,
1 PRAKTIKANTEN FüR öFFENTLICH-
KEITSARBEIT SOWIE FüR AUSHILFSKRÄFTE ZUR
DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTES "GO LIVE"
(RD: 34 000 EURO WERDEN REFINANZIERT)
2,00 2,00
Gesamtsummen
2023 2022
167,50 153,50
Anlage 2 Erläuterungen 2023_24
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Anlage 2 Grundsätzliche Erläuterungen zum Stellenplan 2023/2024 des Gürzenich-Orchesters Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist ein Teil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln und insofern in das bestehende gesamtstädtische Verfahren zum jeweiligen Stellenplan integriert. Für das Gürzenich-Orchester ist eine vierstufige Erweiterung des Ensembles vorgesehen. Hieraus ergeben sich für die Spielzeiten der Jahre 2023 bis 2026 verschiedene Stellenzusetzungen, beginnend in der Spielzeit 2022/2023. Die Stellenzusetzungen sind notwendig, um es dem Orchester zu ermöglichen, bei gleichbleibender Zahl von Konzertprogrammen und gleichbleibender Gastspieltätigkeit den Musterspielplan der Oper Köln nach dem Umzug in das sanierte Haus am Offenbachplatz umzusetzen. Die erforderliche Zusetzung von Stellen führt im Stellenplan 2023/2024 zu einem personellen Mehraufwand von - 2023: 252 TEUR + 4,5 Stellen - 2024: 932 TEUR + 9,5 Stellen Insgesamt: + 14,5 Stellen Die neu einzurichtenden Stellen für das Kalenderjahr 2024 werden entsprechend des angemeldeten Bedarfes auch dann erst zur Besetzung frei gegeben. Die Anpassung der Auswirkung auf den Personalaufwand ist bereits in die Finanzplanung des Wirtschaftsplanes aufgenommen und in der mittelfristigen Finanzplanung des Betriebskostenzuschusses der Kämmerei berücksichtigt. Nach Abschmelzung des Gewinnvortrags bis auf eine Summe von 1.500 TEUR erhöht sich der Betriebskostenzuschuss entsprechend. Eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Gürzenich-Orchester durch die Stadt Köln zur Deckung der Mehrkosten der Stellenzusetzungen im Stellenplan 2023/2024 ist aufgrund des in der Vorlage dargestellten vorrangigen Abbaus von Rücklagen und des Gewinnvortrags nach heutigem Stand zunächst nicht erforderlich.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 Vorlagen-Nummer 2308/2022 Freigabedatum 18.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für die Kalenderjahre 2023/2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Stellenplan des Gürzenich-Orchesters für die Kalenderjahre 2023/2024. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 30.08.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.09.2022 Unterausschuss Stellenplan 19.09.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 19.09.2022 Finanzausschuss 30.09.2022 Rat 10.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja i.R. BKZ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist als ein Teil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln jeweils für ein Kalenderjahr aufzustellen. Dem Wirtschaftsplan wird für den Zeitraum des jeweiligen Wirtschaftsjahres des Orchesters (1.09 eines Jahres bis 31.08. des Folgejahres) aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung lediglich eine grobe Stellenübersicht beigefügt. Soweit Ermächtigungen erst ab Beginn eines Wirtschaftsjahres gelten, ist dies im Stellenplan gesondert zu vermerken. Der Entwurf des Stellenplanes enthält die im Haushalt 2023/2024 erforderlichen Stellen der nach TVöD- Beschäftigten sowie der Musiker/innen nach TVK-A und der künstlerisch Beschäftigten nach NV-Bühne. Alle beim Gürzenich-Orchester beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind innerhalb des Be- triebskostenzuschusses abgebildet. 3 Die erforderliche Zusetzung von Stellen führt im Stellenplan 2023/2024 zu einem personellen Mehr- aufwand von - 2023: 252 TEUR + 4,5 Stellen - 2024: 932 TEUR + 9,5 Stellen - Insgesamt: + 14,0 Stellen Die Anpassung der Auswirkung auf den Personalaufwand ist bereits in die Finanzplanung des Wirt- schaftsplanes aufgenommen und in der mittelfristigen Finanzplanung des Betriebskostenzuschusses berücksichtigt. Nach Abschmelzung des Gewinnvortrags bis auf eine Summe von 1.500 TEUR erhöht sich der Betriebskostenzuschuss entsprechend. Eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für das Gürzenich-Orchester durch die Stadt Köln zur Deckung der Mehrkosten der Stellenzusetzungen im Stellenplan 2023/2024 ist nach heutigem Stand nicht erforderlich. Der Personalrat wurde nach § 75 Ziff. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes bei der Vorbereitung des Stellenplans angehört. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gem. §§ 17 und 18 des Landes- gleichstellungsgesetzes beteiligt. Anlagen Anlage 1 Anlagenübersicht und Legende Anlage 2 Erläuterungen zum Stellenplan 2023/2024 Anlage 3 Zusetzung von Mehrstellen zum Stellenplanes 2023/2024 Anlage 4 Gesamtstellenübersicht (Stellensoll 2023/2024)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Offenbachplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 2308/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.08.2022
- Erstellt
- 20.07.2022 14:44