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AN/0816/2026

Einführung einer Satzung über die Förderung der Kindertagespflege

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 11.06.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 23.06.2026, TOP 5.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

3619 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Volt-Fraktion 
FDP/KSG-Fraktion 
 
 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
An den Vorsitzenden  
des Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters:  
 
AN/0816/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
 
Einführung einer Satzung über die Förderung der Kindertagespflege 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23. Juni 2026 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung: 
 
 zu prüfen, ob und in welcher Form eine Satzung über die Förderung der Kindertages-
pflege zur weiteren Strukturierung, Transparenz und Sicherung bestehender Quali-
täts- und Schutzstandards sinnvoll und rechtlich erforderlich ist,  
 hierbei darzustellen, welche Regelungen bereits durch bestehende gesetzliche 
Grundlagen, Förderrichtlinien und Verwaltungsverfahren abgedeckt werden,  
 mögliche Satzungsinhalte sowie Erfahrungen anderer Kommunen, insbesondere Es-
sen und Bonn, vergleichend darzustellen,  
 sowie dem Jugendhilfeausschuss eine Einschätzung zu organisatorischen, personel-
len, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vorzulegen.  
 
 
Begründung: 
 
Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein zur Sicherstellung der frühkindlichen Betreu-
ung in Köln. Angesichts eines weiterhin bestehenden Mangels an Kita-Plätzen gewinnt sie

- 2 - 
 
zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig fehlt es in Köln bislang an einer verbindlichen, trans-
parenten und umfassenden Satzungsgrundlage, die klare Rahmenbedingungen für Eltern, 
Träger und insbesondere Kindertagespflegepersonen schafft. 
 
Andere Städte zeigen, dass eine solche Satzung ein wirksames Instrument ist, um die Kin-
dertagespflege strukturell zu stärken. So verfolgt beispielsweise die Stadt Essen mit ihrer 
Satzung das Ziel, die Qualität der Betreuung zu sichern, das Kindeswohl zu gewährleisten 
und die Rahmenbedingungen für Pflegepersonen nachhaltig zu verbessern. Auch die Stadt 
Gladbeck hat jüngst mit einer neuen Satzung die Transparenz erhöht, Vertretungsregelun-
gen verbessert und die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert. 
 
Eine Satzung bietet die Möglichkeit, einheitliche Qualitätsstandards zu definieren, etwa durch 
verpflichtende Fortbildungen und Schutzkonzepte. Gleichzeitig können verlässliche Rahmen-
bedingungen für Eltern geschaffen werden, beispielsweise durch klar geregelte Betreuungs-
zeiten, Vertretungsmodelle und transparente Kostenstrukturen. 
 
Darüber hinaus kann die Kindertagespflege durch gezielte Regelungen weiterentwickelt wer-
den, etwa durch: 
 
 bessere Vergütungssysteme und finanzielle Anreize, 
 stärkere Förderung inklusiver Betreuungsangebote, 
 flexiblere Betreuungszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 
 sowie klare Mitwirkungspflichten zur Sicherstellung eines reibungslosen Betreuungs-
betriebs. 
 
Die Kindertagespflege ist ein schnell ausbaubares und flexibles Betreuungsangebot, das hel-
fen kann, den bestehenden Mangel an Kita-Plätzen zumindest teilweise abzufedern. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Lino Hammer      Gez. Niklas Kienitz 
Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/DIE GRÜNEN CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Gez. Pascal Pütz      Gez. Lucas Sickmöller 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    Volt-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Gez. Ulrich Breite 
FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 5.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0816/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
11.06.2026
Erstellt
18.05.2026 15:05