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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 36 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Einführung einer Satzung über die Förderung der Kindertagespflege

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) AN/0816/2026 vom 11.06.2026

Stand: Am 23.06.2026 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion Volt-Fraktion FDP/KSG-Fraktion Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: AN/0816/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Einführung einer Satzung über die Förderung der Kindertagespflege Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23. Juni 2026 zu setzen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung:  zu prüfen, ob und in welcher Form eine Satzung über die Förderung der Kindertages- pflege zur weiteren Strukturierung, Transparenz und Sicherung bestehender Quali- täts- und Schutzstandards sinnvoll und rechtlich erforderlich ist,  hierbei darzustellen, welche Regelungen bereits durch bestehende gesetzliche Grundlagen, Förderrichtlinien und Verwaltungsverfahren abgedeckt werden,  mögliche Satzungsinhalte sowie Erfahrungen anderer Kommunen, insbesondere Es- sen und Bonn, vergleichend darzustellen,  sowie dem Jugendhilfeausschuss eine Einschätzung zu organisatorischen, personel- len, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Begründung: Die Kindertagespflege ist ein zentraler Baustein zur Sicherstellung der frühkindlichen Betreu- ung in Köln. Angesichts eines weiterhin bestehenden Mangels an Kita-Plätzen gewinnt sie - 2 - zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig fehlt es in Köln bislang an einer verbindlichen, trans- parenten und umfassenden Satzungsgrundlage, die klare Rahmenbedingungen für Eltern, Träger und insbesondere Kindertagespflegepersonen schafft. Andere Städte zeigen, dass eine solche Satzung ein wirksames Instrument ist, um die Kin- dertagespflege strukturell zu stärken. So verfolgt beispielsweise die Stadt Essen mit ihrer Satzung das Ziel, die Qualität der Betreuung zu sichern, das Kindeswohl zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für Pflegepersonen nachhaltig zu verbessern. Auch die Stadt Gladbeck hat jüngst mit einer neuen Satzung die Transparenz erhöht, Vertretungsregelun- gen verbessert und die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert. Eine Satzung bietet die Möglichkeit, einheitliche Qualitätsstandards zu definieren, etwa durch verpflichtende Fortbildungen und Schutzkonzepte. Gleichzeitig können verlässliche Rahmen- bedingungen für Eltern geschaffen werden, beispielsweise durch klar geregelte Betreuungs- zeiten, Vertretungsmodelle und transparente Kostenstrukturen. Darüber hinaus kann die Kindertagespflege durch gezielte Regelungen weiterentwickelt wer- den, etwa durch:  bessere Vergütungssysteme und finanzielle Anreize,  stärkere Förderung inklusiver Betreuungsangebote,  flexiblere Betreuungszeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf,  sowie klare Mitwirkungspflichten zur Sicherstellung eines reibungslosen Betreuungs- betriebs. Die Kindertagespflege ist ein schnell ausbaubares und flexibles Betreuungsangebot, das hel- fen kann, den bestehenden Mangel an Kita-Plätzen zumindest teilweise abzufedern. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Gez. Niklas Kienitz Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/DIE GRÜNEN CDU-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Pascal Pütz Gez. Lucas Sickmöller SPD-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Ulrich Breite FDP/KSG-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 23.06.2026

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 5.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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