Umsetzung der Multifunktionszonen vor Veranstaltungen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2801/2017 vom 15.09.2017
Stand: Am 19.10.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 2801/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 Umsetzung der Multifunktionszonen vor Veranstaltungen hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 09.02.2017, TOP 8.2 Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: „In ihrer Sitzung am 15.09.2016 hatte die Bezirksvertretung Innenstadt auf Antrag der SPD- Fraktion die Verwaltung beauftragt, Regeln zu entwickeln, wie vor innenstädtischen Veranstal- tungsorten Stellplätze im Sinne einer Sondernutzung derart umgewandelt werden können, so dass diese Zonen den unterschiedlichen und wechselnden Erfordernissen der Veranstaltungsor- te besser gerecht werden. Beispielsweise sollen die Stellplätze flexibel als Lieferzonen für die Anlieferung der Gastronomie oder des Equipments, als Aufstellmöglichkeiten für sog. Nightliner, als Fläche für das auf Einlass wartende Publikum bzw. Aufenthaltsflächen während einer Pause oder Außengastronomiefläche dienen können (AN/1386/2016). Wie ist der Stand der Umsetzung? Wann liegen für interessierte Veranstaltungsorte die Regeln für die Beantragung einer Multifunktionszone im Sinne einer Sondernutzung vor?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Umsetzung des Antragsbeschlusses geprüft. Eine Umwandlung von Stellplätzen in flexible Multifunktionszonen ist rechtlich nicht möglich. Die unterschiedlichen und wechselnden Nutzungsinteressen lassen sich im Interesse einer rechtssicheren Ausführung nur durch Einzelanordnungen umsetzen. Hierzu wäre für die jeweilige Veranstaltung und den jeweili- gen Nutzungszweck ein Antrag auf Sondernutzung beim Amt für öffentliche Ordnung zu stellen, das dann einzelfallbezogen unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen über den Antrag entscheidet.
Beratungsverlauf
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