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2801/2017

Umsetzung der Multifunktionszonen vor Veranstaltungen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.10.2017, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1947 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 2801/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 
 
Umsetzung der Multifunktionszonen vor Veranstaltungen 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 09.02.2017, 
TOP 8.2 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„In ihrer Sitzung am 15.09.2016 hatte die Bezirksvertretung Innenstadt auf Antrag der SPD-
Fraktion die Verwaltung beauftragt, Regeln zu entwickeln, wie vor innenstädtischen Veranstal-
tungsorten Stellplätze im Sinne einer Sondernutzung derart umgewandelt werden können, so 
dass diese Zonen den unterschiedlichen und wechselnden Erfordernissen der Veranstaltungsor-
te besser gerecht werden. Beispielsweise sollen die Stellplätze flexibel als Lieferzonen für die 
Anlieferung der Gastronomie oder des Equipments, als Aufstellmöglichkeiten für sog. Nightliner, 
als Fläche für das auf Einlass wartende Publikum bzw. Aufenthaltsflächen während einer Pause 
oder Außengastronomiefläche dienen können (AN/1386/2016). 
 
Wie ist der Stand der Umsetzung? Wann liegen für interessierte Veranstaltungsorte die Regeln 
für die Beantragung einer Multifunktionszone im Sinne einer Sondernutzung vor?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat die Umsetzung des Antragsbeschlusses geprüft. Eine Umwandlung von 
Stellplätzen in flexible Multifunktionszonen ist rechtlich nicht möglich. Die unterschiedlichen und 
wechselnden Nutzungsinteressen lassen sich im Interesse einer rechtssicheren Ausführung nur 
durch Einzelanordnungen umsetzen. Hierzu wäre für die jeweilige Veranstaltung und den jeweili-
gen Nutzungszweck ein Antrag auf Sondernutzung beim Amt für öffentliche Ordnung zu stellen, 
das dann einzelfallbezogen unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen über den Antrag 
entscheidet.

Beratungsverlauf (1)

19.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2801/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.09.2017
Erstellt
08.09.2017 11:15