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AN/0412/2017

Standorte zur Ansiedlung von E-Speichertechnologie

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 09.03.2017

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 09.03.2017, TOP 5.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

3661 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die 
Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses 
Frau dos Santos Herrmann 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.03.2017 
 
AN/0412/2017 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 09.03.2017 
 
Standorte zur Ansiedlung von E-Speichertechnologie 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des 
Wirtschaftsausschusses am 09.03.2017 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat hat am 10.05.2016 die Verwaltung per Beschluss wie folgt beauftragt: „Die städti-
sche Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die Ansiedlung von Unternehmen und For-
schungseinrichtungen aus dem Sektor der Produktion, Montage und Wiederaufbereitung von 
E-Speichertechnologie gezielt zu fördern.“ 
 
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt,  
 
 eine geeignet große Fläche im Industriepark Nord für die Ansiedlung von Industrie-
Unternehmen der E-Speichertechnologie-Branche zu reservieren, 
weitere geeignete – möglichst städtische - GE/Flächen im Kölner Stadtgebiet zu identifizie-
ren und dem Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss darzustellen. 
 
Begründung:  
 
Die Verwaltung hat am 29.08.2016 auf Anfrage von CDU und GRÜNE in ihrer Mitteilung 
„Industrieansiedlung von Speicherzellenfertigung“ .“(2068/2016) mitgeteilt: „Der Industriepark 
Köln-Nord eignet sich daher für jedwede industriell geprägte Ansiedlung.“ 
Weiter führt die Verwaltung aus: „Der Industriepark Köln-Nord besticht durch seine hervorra-
gende Lage und die optimale Anbindung. Eigene Auf- und Abfahrten verknüpfen den Indust-

- 2 - 
 
riepark mit der leistungsstarken, sechsspurig ausgebauten Industriestraße, so dass der mo-
derne Gewerbestandort unmittelbar an das Autobahnkreuz Köln-Nord mit Zugang zu den 
Bundesautobahnen A1, A57 und A3 angebunden ist.“ 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Die Verwaltung führt zur Nachfrage für Flächen im Industriepark Köln-Nord aus: „Aufgrund 
des stark eingeschränkten Gewerbeflächenangebots in Köln sind die Potenzialflächen 
des Industriepark Köln-Nord insbesondere bei Unternehmen der Logistikbranche stark 
gefragt.“  
Da aktuelle Anfragen von Logistik-Unternehmen für den Industriepark Köln-Nord vorlie-
gen, ist eine Reservierung eines geeignet großen Flächenpotenzials für die E-
Speichertechnologie-Branche dringlich geboten und bedarf auch einer eindeutigen politi-
schen Willensbekundung.  
Ein wesentliches Kriterium bei der Industrieansiedlung ist - neben infrastrukturellen An-
forderungen einer Ansiedlung- vor allem auch der Mindestbesatz an zu schaffenden Ar-
beitsplätzen. Für die Vermarktung der Flächen an um- oder ansiedlungswillige Unternehmen 
wurden in langjähriger Praxis Auswahlkriterien entwickelt, dazu gehören insbesondere: Ar-
beitsplatzbesatz, Art des Gewerbes, Investition am Standort, ansprechende Architektur und 
Umweltbelastungen. Mit der städtischen Flächenvorratspolitik und dem städt. Flächenma-
nagement werden in erster Linie die Ziele verfolgt, Arbeitsplätze in Köln zu erhalten bzw. 
neue Arbeitsplätze zu schaffen und einen prosperierenden Wirtschaftsstandort zu sichern. 
Der Arbeitsplatzbesatz zählt deshalb zu den maßgeblichen Vergabekriterien. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz   gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführerin  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

09.03.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0412/2017
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
09.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27