V/0648/2023
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
1684 Zeichen
Anlage A zur V/0648/2023 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak- tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Weitergehend werden in dieser speziellen Vorlage die Integrationen des Jobcenters detailliert nach Zielgruppen dargestellt und die verschiedenen Gründe für den Rückgang der Integrationen im Vergleich zum Vorjahr eruiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollstän- dig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Berichtsvorlage
54837 Zeichen
V/0648/2023
V/0648/2023
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
22.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
29.11.2023 Integrationsrat Bericht
Bericht:
Hinweis zu den statistischen Daten und Prognosewerten
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Juni 2023 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu
können, werden die Daten für die Monate Juli bis September 2023 - sofern möglich - entspre-
chend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat September 2023.
Jobcenter
27.10.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0648/2023
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtsmonat September 2023 waren beim Jobcenter der Stadt Münster 20.700 Perso-
nen in 10.475 Bedarfsgemeinschaften gemeldet. Der Bestand der Personen im Bürgergeldbezug un-
terteilt sich in 14.015 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 5.742 nicht erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte.
Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten war, bedingt durch den Zugang
der in der Mehrzahl weiblichen Geflüchteten aus der Ukraine im Jahr 2022 und der ersten Jahreshälf-
te 2023, deutlich gestiegen. Seit einigen Monaten liegt der Anteil nun recht konstant bei rund 52 Pro-
zent.
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat sich
im Verlauf der letzten 12 Monate nur noch moderat erhöht, von 43,1 Prozent im September 2022 auf
nun 43,8 Prozent im aktuellen Berichtsmonat.
Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbsein-
kommen beziehen, hat sich im Vergleich zum Vormonat leicht erhöht auf nun 3.358. Der Anteil der
Erwerbstätigen an allen erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden beträgt im September 2023 somit 24
Prozent. Bei der geschlechterdifferenzierten Betrachtung zeigt sich, dass der Anteil der männlichen
Erwerbstätigen mit 25 Prozent etwas höher als der der Frauen mit 22 Prozent ist (siehe Abbildung 1).
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V/0648/2023
Strukturdaten
- Prognose
Juli 2023
August
2023
September
2023
Veränderung
Jul 23 zu Sep
23
September
2022
Veränderung
Sep 22 zu
Sep 23
Durchschnitt
2022
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.502 10.484 10.475 -0,3% 10.414 0,6% 10.088
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.752 20.717 20.700 -0,3% 20.733 -0,2% 20.115
Männer 10.319 10.302 10.294 -0,3% 10.269 0,2% 10.118
Frauen 10.433 10.415 10.406 -0,3% 10.413 -0,1% 9.961
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.757 5.747 5.742 -0,3% 5.839 -1,7% 5.593
Männer 3.014 3.009 3.006 -0,3% 3.070 -2,1% 2.947
Frauen 2.743 2.739 2.736 -0,3% 2.751 -0,5% 2.634
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 14.050 14.027 14.015 -0,3% 13.845 1,2% 13.479
15 bis 24 Jahre 2.632 2.622 2.589 -1,6% 2.499 3,6% 2.449
25 bis 54 Jahre 8.833 8.822 8.803 -0,3% 8.787 0,2% 8.510
55 Jahre und älter 2.586 2.583 2.623 1,5% 2.559 2,5% 2.519
Deutsche 7.849 7.848 7.871 0,3% 7.871 0,0% 8.021
Ausländer 6.200 6.178 6.143 -0,9% 5.974 2,8% 5.457
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.304 3.312 3.358 1,6% 3.404 -1,3% 3.419
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.758 6.764 6.709 -0,7% 6.601 1,6% 6.578
15 bis 24 Jahre 1.324 1.320 1.292 -2,4% 1.215 6,4% 1.216
25 bis 54 Jahre 4.097 4.101 4.061 -0,9% 4.019 1,0% 3.994
55 Jahre und älter 1.336 1.343 1.355 1,4% 1.367 -0,8% 1.367
Deutsche 4.117 4.123 4.114 -0,1% 4.099 0,4% 4.180
Ausländer 2.641 2.640 2.595 -1,7% 2.502 3,7% 2.397
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.704 1.703 1.724 1,2% 1.783 -3,3% 1.796
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.293 7.263 7.307 0,2% 7.211 1,3% 6.877
15 bis 24 Jahre 1.307 1.302 1.296 -0,8% 1.274 1,8% 1.226
25 bis 54 Jahre 4.736 4.721 4.742 0,1% 4.746 -0,1% 4.500
55 Jahre und älter 1.249 1.240 1.268 1,5% 1.191 6,5% 1.151
Deutsche 3.732 3.725 3.758 0,7% 3.760 -0,1% 3.831
Ausländer 3.560 3.537 3.548 -0,3% 3.451 2,8% 3.046
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.601 1.609 1.634 2,1% 1.619 1,0% 1.622
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Bis einschließlich September 2023 hat das Jobcenter der Stadt Münster 49,74 Millionen Euro für die
Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Zu-
wachs um 21,9 Prozent. Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben sich die Ausgaben um
15,1 Prozent auf 47,98 Millionen erhöht (siehe Abbildung 2). Die hohen Ausgaben liegen im Wesent-
lichen in der erhöhten Anzahl von leistungsberechtigten Personen und in den, durch die Einführung
des Bürgergelds, gestiegenen Regelbedarfen begründet. Aber auch die allgemein erhöhte Kostensi-
tuation am Wohnungs- und Energiemarkt spiegelt sich hier wider.
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V/0648/2023
Kennzahlen
- Prognose
Juli 2023
August
2023
September
2023
Veränderung
Jul 23 zu Sep
23
September
2022
Veränderung
Sep 22 zu
Sep 23
Durchschnitt
2022
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 5,55 5,56 5,53 -0,4% 4,90 12,9% 4,62
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 38,64 44,20 49,74 40,79 21,9%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,39 5,50 5,45 1,0% 4,89 11,4% 4,74
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 37,03 42,53 47,98 41,68 15,1%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote beträgt in Münster im September 2023 rechtskreisübergreifend 5,0 Prozent
(siehe Abbildung 3). Im Vergleich zu den Quoten des Bundes (5,7 Prozent) und des Landes (7,2 Pro-
zent) liegt die Arbeitslosigkeit in Münster weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im Rechtskreis SGB 2
beträgt die Arbeitslosenquote aktuell 3,3 Prozent, ein Rückgang um 0,1 Prozentpunkte im Vergleich
zum Vormonat. Im Rechtskreis SGB 3 verbleibt die Arbeitslosenquote im dritten Quartal 2023 kon-
stant bei 1,7 Prozent.
Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Münster im September 2023 rechtskreisübergreifend auf 3,2 Prozent
gestiegen. Damit liegt die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen aktuell um 0,4 Prozentpunkte über
der Quote des Vorjahres. Dieser Anstieg resultiert aus einem Zuwachs im Rechtskreis SGB 3, im
Jobcenter der Stadt Münster beträgt die Jugendarbeitslosenquote wie im Vorjahr 1,9 Prozent.
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose
Juli 2023 August
2023
September
2023
Veränderung
Jul 23 zu
Sep 23
September
2022
Veränderung
Sep 22 zu
Sep 23
Durchschnitt
2022
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,0 5,1 5,0 0,0% 4,5 11,1% 4,4
Männer 5,4 5,4 5,4 0,0% 4,9 10,2% 4,9
Frauen 4,7 4,8 4,7 0,0% 4,2 11,9% 4,0
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 3,0 3,1 3,2 6,7% 2,8 14,3% 2,6
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,7 1,7 1,7 0,0% 1,5 13,3% 1,5
Männer 2,0 1,9 1,9 -5,0% 1,7 11,8% 1,7
Frauen 1,5 1,5 1,5 0,0% 1,3 15,4% 1,3
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,2 1,1 1,2 0,0% 0,9 33,3% 0,9
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,3 3,4 3,3 0,0% 3,0 10,0% 2,9
Männer 3,4 3,5 3,5 2,9% 3,2 9,4% 3,1
Frauen 3,2 3,2 3,2 0,0% 2,8 14,3% 2,7
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,8 2,0 1,9 5,6% 1,9 0,0% 1,7
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Der Bestand der im Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldeten Personen beläuft sich im
September 2023 auf 5.946, das ist ei n Zuwachs um 672 Arbeitslose beziehungsweise 12,7 Prozent
im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei den Frauen ist ein höherer Anstieg der Arbeitslosigkeit als bei
den Männern zu beobachten. Das liegt im Wesentlichen darin begründet, dass es sich bei den ukrai-
nischen Geflüchteten mehrheitlich um Frauen handelt.
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V/0648/2023
Der Zugang von Geflüchteten sowie von Leistungsberechtigten im Rahmen des Chancen -
Aufenthaltsrechts1 zeigt sich auch in der gestiegenen Anzahl von arbeitslosen Personen mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist der Wert um 21 Prozent auf 2.465
Arbeitslose mit ausländischer Staatsangehörigkeit gestiegen (siehe Abbildung 4).
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB II
- keine Prognose
Juli 2023 August
2023
September
2023
Veränderung
Jul 23 zu
Sep 23
September
2022
Veränderung
Sep 22 zu
Sep 23
Durchschnitt
2022
Bestand Arbeitslose SGB II - gesamt 5.891 6.049 5.946 0,9% 5.274 12,7% 5.128
15 bis 24 Jahre 467 513 492 5,4% 460 7,0% 414
25 bis 54 Jahre 4.234 4.305 4.233 0,0% 3.904 8,4% 3.819
55 Jahre und älter 1.190 1.231 1.221 2,6% 910 34,2% 895
Schwerbehinderte Menschen 431 445 427 -0,9% 388 10,1% 395
Deutsche 3.465 3.575 3.481 0,5% 3.234 7,6% 3.270
Ausländer 2.426 2.474 2.465 1,6% 2.040 20,8% 1.858
Langzeitarbeitslose 3.383 3.472 3.526 4,2% 3.020 16,8% 3.084
Bestand Arbeitslose SGB II - Männer 3.072 3.144 3.109 1,2% 2.798 11,1% 2.769
15 bis 24 Jahre 258 282 262 1,6% 257 1,9% 237
25 bis 54 Jahre 2.170 2.189 2.182 0,6% 2.029 7,5% 2.022
55 Jahre und älter 644 673 665 3,3% 512 29,9% 510
Schwerbehinderte Menschen 254 263 257 1,2% 246 4,5% 248
Deutsche 2.018 2.059 2.033 0,7% 1.864 9,1% 1.893
Ausländer 1.054 1.085 1.076 2,1% 934 15,2% 876
Langzeitarbeitslose 1.843 1.881 1.915 3,9% 1.687 13,5% 1.712
Bestand Arbeitslose SGB II - Frauen 2.819 2.905 2.837 0,6% 2.475 14,6% 2.359
15 bis 24 Jahre 209 231 230 10,0% 203 13,3% 177
25 bis 54 Jahre 2.064 2.116 2.051 -0,6% 1.874 9,4% 1.797
55 Jahre und älter 546 558 556 1,8% 398 39,7% 385
Schwerbehinderte Menschen 177 182 170 -4,0% 142 19,7% 146
Deutsche 1.447 1.516 1.448 0,1% 1.370 5,7% 1.377
Ausländer 1.372 1.389 1.389 1,2% 1.105 25,7% 982
Langzeitarbeitslose 1.540 1.591 1.611 4,6% 1.333 20,9% 1.371
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB 2) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Rege-
lungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld
für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten
für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten
Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Im zweiten Quartal 2023 waren durchschnittlich 19 Personen von mindestens einer Leistungsminde-
rung betroffen, die Zahl der Personen mit einer Leistungsminderung liegt somit weiterhin auf einem
sehr niedrigen Niveau, wenngleich innerhalb des Quartals steigende Fallzahlen vorliegen.
1 Durch das Chancen-Aufenthaltsrecht nach Paragraf 104c Aufenthaltsgesetz können langjährig Geduldete unter bestimmten Bedingungen
durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notw endigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht
in Deutschland zu erfüllen.
- 6 -
V/0648/2023
Der Anteil der leistungsgeminderten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten steigt im September 2023
leicht auf 0,2 Prozent, liegt damit aber weiterhin deutlich unter den Quoten des Bundes und des Lan-
des Nordrhein-Westfalen mit jeweils 0,6 Prozent. Auch die durchschnittliche Höhe der Leistungskür-
zung ist im zweiten Quartal in Münster niedriger als in NRW und im Bund (siehe Abbildung 5).
Leistungsminderungen
-keine Prognose
April 2023 Mai 2023 Juni 2023
Veränderung
Apr 23 zu
Jun 23 Juni 2022
Veränderung
Jun 22 zu Jun
23
Durchschnitt
2022
Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen 10 22 29 190,0% 153 -81,0% 47
Anzahl Personen mit mindestens einer
Leistungsminderung 10 21 26 160,0% 125 -79,2% 41
Männer 7 15 17 142,9% 93 -81,7% 28
Frauen 3 6 9 200,0% 32 -71,9% 13
Deutsche * * 17 96 -82,3% 32
Ausländer * * 9 29 -69,0% 10
Anteil der ELB mit mindestens einer
Leistungsminderung an allen ELB
Münster 0,1 0,1 0,2 160,5% 0,9 -79,6% 0,3
Nordrhein-Westfalen 0,5 0,5 0,6 25,1% 1,0 -44,8% 0,7
Deutschland 0,5 0,5 0,6 25,0% 1,2 -49,0% 0,9
Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung
Münster 40,30 € 34,33 € 50,61 € 25,6% 65,04 € -22,2% 87,58 €
Nordrhein-Westfalen 52,60 € 53,10 € 53,86 € 2,4% 78,41 € -31,3% 82,01 €
Deutschland 52,30 € 53,37 € 54,31 € 3,8% 83,59 € -35,0% 96,29 €
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahlenw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rec hnerisch auf einen solchen Zahlenw ert
geschlossen w erden kann, anony misiert.
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im dritten Quartal 2023 wurden insgesamt 86 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet und 22 Bußgeldbescheide erlassen. Fünf Bescheide enthielten ein Bußgeld von mindestens 500
Euro. In zehn Fällen betrug das Bußgeld bis zu 200 Euro und weitere sieben Bescheide beliefen sich
auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann das Job-
center der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein Verwarngeld von fünf bis fünfundfünfzig
Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarnungsgeld erteilt werden. Im dritten Quartal
2023 wurden insgesamt acht Verwarnungen ausgesprochen, davon fünf mit und drei ohne Verwar-
nungsgeld (siehe Abbildung 6).
Ordnungswidrigkeiten
Juli 23 August 23 September 23 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 25 27 34 86
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 8 9 5 22
0,00 € bis 199,00 € 5 4 1 10
200,00 € bis 499,00 € 2 1 4 7
ab 500,00 € 1 4 - 5
Eingegangene Einsprüche - 1 1 2
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 2 1 - 3
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 2 1 2 5
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
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V/0648/2023
Die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums im Jobcenter der Stadt Münster 2 umfassen zwei
Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“. In der nach-
folgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in den Angebo-
ten des Perspektivzentrums von Januar bis September 2023 dargestellt. Insgesamt sind 67 Personen
in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 60 Prozent Frauen (siehe Abbildung 7). In
Summe haben im Jahr 2023 bislang 122 Personen an einem Angebot des Perspektivzentrums teilge-
nommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt hier bei 67 Prozent.
Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
2. Zielerreichung
2 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) z ertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerz ie-
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschw ellige individuelle Beratungsangebote, überw iegend im
Einzelcoaching.
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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V/0648/2023
a) Integrationen
Eine Integration gemäß den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 liegt vor, wenn ein erwerbsfähiger
Leistungsberechtigter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine voll qualifizierende be-
rufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Im Jahr 2023 sind bis zum Be-
richtsmonat September beim Jobcenter der Stadt Münster hochgerechnet 1.868 Integrationen erfolgt.
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes No rdrhein-Westfalen (MAGS
NRW) wurde vereinbart, dass im Jahr 2023 mindestens die Zahl der Integrationen des Vorjahres er-
reicht werden soll. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.824 Integrationen. Zum
Erreichen des unterjährigen Sollwertes fehlen aktuell 352 Integrationen (siehe Abbildung 8).
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Zudem sieht d ie Zielvereinbarung mit dem MAGS NRW vor, dass die Integrationsquote um nicht
mehr als 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sinken darf. Der Sollwert beträgt somit 20,0 Prozent
zum Jahresende.
Im September 2023 beläuft sich die Integrationsquote im Jahresfortschritt auf 13,3 Prozent, der unter-
jährige Sollwert beträgt 15,9 Prozent. Zur Zielerreichung fehlen somit 2,6 Prozentpunkte (siehe Abbil-
dung 9).
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V/0648/2023
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt und seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land
Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2023 gegenüber dem Vorjahr gleichbleibt und am
Jahresende maximal 8,9 Prozentpunkte beträgt.
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im September 2023 auf 16,2 Prozent,
die der Frauen auf 10,6 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Män-
ner beträgt somit 5,6 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert von maximal 6,5 Prozentpunkten wur-
de erreicht (siehe Abbildung 10).
Abbildung 10: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
Eine detaillierte Betrachtung und Bewertung der in 2023 bislang erfolgten Integrationen nach Ziel-
gruppen wird in dieser Vorlage auf Wunsch des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung nachfolgend unter Punkt 3 vorgenommen.
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b) Langzeitleistungsbezug
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden liegt für den Berichtsmonat
September hochgerechnet bei 8.492 Perso nen (siehe Abbildung 11). Langzeitleistungsbezug liegt
vor, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 be-
zogen wurden.
Mit dem Land NRW wurde ein um maximal 0,6 Prozent erhöhter Bestand im Jahresdurchschnitt 2023
gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 8.994 Langzeitleistungsbeziehenden
errechnet. Der unterjährige Sollwert wird im September 2023 um 593 Langzeitleistungsbeziehende
unterschritten. Das Ziel wird erreicht.
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung festgeschrieben, dass das Ziel erreicht ist, wenn die absolute Zahl der Integrationen um nicht
mehr als 1,4 Prozent unter der des Vorjahres liegt. Der Jahressollwert beträgt somit 1.462 Integratio-
nen. Bis einschließlich September sind hochgerechnet 911 Integrationen von Langzeitleistungsbezie-
henden erfolgt, zum Erreichen des unterjährigen Sollwerts fehlen 266 Integrationen (siehe Abbildung
12).
Abbildung 12: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
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V/0648/2023
3. Integrationen nach Zielgruppen
In dieser Vorlage werden auf Wunsch des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung die im Jobcenter der Stadt Münster im laufenden Jahr erzielten Integrationen
detailliert nach Personengruppen dargestellt sowie die Ursachen für den Rückgang der Integrationen
im Vergleich zum Vorjahr beleuchtet.
Neben der Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist die Integration in Beschäftigung das Kernge-
schäft der Jobcenter. Darauf ist auch das bestehende Zielsystem des SGB 2 (gemäß Paragraf 48a
und Paragraf 48b SGB 2) ausgerichtet, hier steht die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
im Fokus. So vereinbaren die Jobcenter in den alljährlichen Zielvereinbarungsprozessen mit dem
zuständigen Landesministerium Zielwerte zur Anzahl der Integrationen und zur Integ rationsquote.
Ergänzend werden weitere Ziele wie der Abstand der Integrationsquoten von Männern und Frauen
und die Anzahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden vereinbart (siehe hierzu oben die
Darstellung der unterjährigen Zielerreichungswerte unter 2).
Auch wenn in den letzten Jahren das ebenfalls in Paragraf 48b SGB 2 verankerte Ziel der Verbesse-
rung sozialer Teilhabe verstärkt in den Blick genommen wurde, wird der Erfolg der Arbeit der Jobcen-
ter nach wie vor überwiegend daran gemessen, ob die vereinbarten Ziele hinsichtlich der Integratio-
nen erreicht werden. Vor dem Hintergrund der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Bürgergeldreform,
in der unter anderem der Vermittlungsvorrang abgeschafft und ganzheitliche Betreuung explizit auf-
genommen wurde, wird eine Änderung des SGB 2 -Zielsystems diskutiert, ist allerdings noch nicht
umgesetzt.
Mit Blick auf den zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangel in nahezu allen Branchen gewinnt das
Thema der Integration arbeitsloser Menschen in Erwerbsarbeit nochmals vermehrt an Bedeutung. So
heißt es beispielsweise: „Zur Fachkräfteoffensive des Landes Nordrhein -Westfalen gehört die ver-
stärkte Aktivierung des inländischen Beschäftigungspotentials. Dazu werden wir Arbeitslose und Ar-
beitsuchende bei ihrer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt unterstützen sowie die Erwerbsbeteiligung in
der Bevölkerung erhöhen.“ Ein besonderes Augenmerk wird hier auf Langzeitarbeitslose, Frau-
en/Erziehende, Menschen mit Schwerbehinderung , Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie
vorausschauend und präventiv auf Kinder und Jugendliche gelegt.
Allerdings stellt die Integration arbeitsloser Menschen die Jobcenter vor große Herausforderungen. Im
laufenden Jahr hinken fast alle Jobcenter den Integrationszahlen des Vorjahres und den mit den Län-
dern vereinbarten Zielwerten hinterher. Wie schon in den Vormonaten konnten im September 2023
nur sieben von insgesamt 53 Jobcentern die Ergebnisse des Vorjahres erreichen. Die Gründe hierfür
sind vielfältig und komplex.
Zur Analyse werden nachfolgend die i n Münster im Jahr 2023 bislang (Stand September) erfolgten
Integrationen nach Art der Integration beziehungsweise nach Zielgruppen im Vergleich zu den Vorjah-
resergebnissen differenziert betrachtet. Im nächsten Abschnitt werden die Gründe für die gesunkenen
Integrationen ausführlich analysiert.
Von den im Jobcenter der Stadt Münster bis September 2023 erfassten 1.868 Integrationen entfallen
1.510 Beschäftigungsaufnahmen auf sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten (81 Prozent), 298 In-
tegrationen auf vollqualifizierende Berufsausbildungen (16 Prozent) und 61 Integrationen auf selb-
ständige Erwerbstätigkeiten (3 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr ist ein Rückgang der Integrationen
um insgesamt 16 Prozent festzustellen. Wäh rend die Anzahl der Integrationen in Selbständigkeit ge-
stiegen ist (+7 Prozent), liegt bei den Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein
Rückgang um 15 Prozent und bei den Integrationen in Ausbildung um 22 Prozent vor (siehe Abbil-
dung 12).
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Abbildung 12: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt nach Art der Integration (Berichtsmonat September 2023)
Eine Teilgruppe der Integrationen insgesamt sind die Integrationen der Langzeitleistungsbeziehen-
den. Bis einschließlich September 2023 sind hochgerechnet 911 Integrationen von Langzeitleistungs-
beziehenden erfolgt. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier der größte prozentuale Rückgang mit 25 Pro-
zent bei den Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäf tigung zu beobachten (siehe Ab-
bildung 13). Die Veränderungsrate bei den Bürgergeldbeziehenden ohne Langzeitleistungsbezug
beträgt im Gegensatz hierzu nur 5 Prozent.
Abbildung 13: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt nach Art der Integration (Berichtsmonat September 2023)
Bei der Betrachtung der Integrationen nach Alter der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zeigt sich,
dass in allen Altersklassen Rückgänge zu verzeichnen sind: Bei den Jugendlichen unter 25 Jahren
um 22,5 Prozent und bei den Personen zwischen 25 bis unter 55 Jahren um 12,3 Prozent. Bei den
Älteren ab 55 Jahren ist mit -27,6 Prozent der deutlichste Rückgang zu verzeichnen (siehe Abbildung
14).
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Abbildung 14: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt nach Altersgruppen (Berichtsmonat September 2023)
Die Anzahl der Integrationen von Frauen hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 12
Prozent verringert, wohingegen sich die der Männer um fast 19 Prozent reduziert hat (siehe Abbil-
dung 15). Mehr als die Hälfe der erwerbsfähigen Leistungsberecht igten beim Jobcenter der Stadt
Münster sind Frauen. Der Anteil der Integrationen von Frauen an allen Integrationen liegt im Jahr
2023 aktuell bei rund 41 Prozent, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 2 Prozentpunkte.
Abbildung 15: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt nach Geschlecht (Berichtsmonat September 2023)
Bei den Männern sind alle Altersgruppen vom Rückgang der Integrationserfolge betroffen. Mit einer
Abweichung von -42 Prozent ist die Veränderungsrate bei den Älteren ab 55 Jahren aber besonders
ausgeprägt. Um 16 Prozent hat sich die Zahl der Integrationen bei den Männern zwischen 25 und 54
Jahren reduziert, bei den männlichen Jugendlichen liegt ein Minus von 19 Prozent vor (vgl. Abbildung
16).
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Abbildung 16: Summe der Integrationen von Männern im Jahresfortschritt nach Alter und Geschlecht (Berichtsmonat September 2023)
Anders verhält es sich bei den Frauen. Bei den Älteren ab 55 Jahren konnten nahezu die Ergebnisse
des Vorjahres erreicht werden, damit wurden in dieser Altersgruppe in etwa gleich viele Frauen wie
Männer integriert. Bei den Frauen ab 25 Jahren liegt ein Rückgang um 6 Prozent vor (siehe Abbil-
dung 17). Mit einem Minus von 28 Prozent ist die Abweichung bei den weiblichen Jugendlichen be-
sonders hoch.
Abbildung 17: Summe der Integrationen von Frauen im Jahresfortschritt nach Alter und Geschlecht (Berichtsmonat September 2023)
Insgesamt 840 Integrationen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind bis Septem-
ber 2023 erfolgt, gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist dies ein Rückgang um 12,5 Prozent. Innerhalb
dieser Zielgruppe besteht bei den Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund ein Rückgang der In-
tegrationen um 10,8 Prozent. Die Anzahl von Integrationen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit
deutscher Staatsangehörigkeit hat sich um 18,4 Prozent reduziert.
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Nahezu keine Veränderung gibt es bei den Integrationen von Personen mit ukrainischer Staatsange-
hörigkeit (siehe Abbildung 18). Jeweils rund 60 Integrationen von Ukrainer*innen konnten im Zeitraum
zwischen Januar und September in den Jahren 2022 und 2023 erzielt werden. Damit beträgt ihr Anteil
an allen Integrationen im Jahr 2023 aktuell drei Prozent. Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt
bei rund elf Prozent.
Abbildung 18: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt nach Staatsangehörigkeit (Berichtsmonat September 2023)
Auch bei den Schwerbehinderten ist ein Rückgang der Integrationserfolge zu verzeichnen (siehe Ab-
bildung 19). Insgesamt hat sich die Zahl der integrierten Leistungsberechtigten mit Schwerbehinde-
rung um 15 Prozent reduziert, hier ist der Rückgang bei den Frauen mit -24 Prozent aber ausgepräg-
ter als bei den Männern (-8 Prozent).
Abbildung 19: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt von Schw erbehinderten (Berichtsmonat September 2023)
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Bei den Alleinerziehenden ist ein Rückgang der Integrationszahlen um sieben Prozent zu beobachten
(siehe Abbildung 20). 212 Integrationen von Alleinerziehenden sind bis September 2023 erfolgt, im
Vorjahr waren es 229 Integrationen. Mit einem Minus von fast 30 Prozent ist hingegen bei den Part-
ner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ein deutlich höherer Rückgang zu verzeichnen. Bei den er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder haben sich die Integ-
rationen um zehn Prozent verringert.
Abbildung 20: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt von Erziehenden und Nicht-Erziehenden (Berichtsmonat September 2023)
4. Bewertung der Integrationszahlen
Wie dargestellt, sind Stand September 2023 die Integrationen in Arbeit und Ausbildung insgesamt
und in allen Zielgruppen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Der Rückgang ist jedoch in
den einzelnen Zielgruppen unterschiedlich ausgeprägt. Die Entwicklung ist auf verschiedene, im Fol-
genden erläuterte Gründe zurückzuführen.
a) Wirtschaftliche Lage und Arbeitsmarkt
Hohe Inflation, schwächelnde Weltwirtschaft, steigende Preise und Zinsen: Die führenden Wirt-
schaftsforschungsinstitute haben ihre Konjunkturprognosen im Jahresverlauf angesichts des schwie-
rigen Rahmenbedingungen gesenkt. Statt dem bislang erwarteten Wachstum des Bruttoinlandspro-
dukts von 0,3 Prozent wird nun für das laufende Jahr ein Rückgang von 0,6 Prozent vorhergesagt.
Das geht aus der Gemeinschaftsdiagnose für die Bundesregierung hervor.3 Damit revidieren die Insti-
tute ihre Prognose vom Frühjahr 2023 deutlich um 0,9 Prozentpunkte nach unten. Der wichtigste
Grund dafür ist, dass sich die Industrie und der Konsum langsamer erholen, als im Frühjahr prognos-
tiziert worden war. Für das Jahr 2024 liegt die Prognose bislang mit 1,3 Prozent nur 0,2 Prozentpunk-
te unter der aus dem Frühjahr.
Die konjunkturelle Schwäche überträgt sich auch auf den Arbeitsmarkt. Angesichts der sich perspek-
tivisch weiter verschärfenden Person alknappheit in vielen Bereichen erwarten die Wirtschaftsfor-
schungsinstitute im laufenden Jahr allerdings nur einen moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Wäh-
3 Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2023, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesm inisteriums für Wirtschaft und
Klimaschutz, September 2023.
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rend Betriebe auf der einen Seite bestrebt sind, ihre Beschäftigten zu halten, sind sie auf der anderen
Seite jedoch zurückhaltend bei der Einstellung von neuem Personal. Zwar nimmt die sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigung weiterhin zu, die Entwicklung hat sich allerdings etwas abgeschwächt:
Betrug die Zunahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster an den Stichtagen
31.03.2019 und 31.03.2021 jeweils 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt, waren es am
31.03.2023 nur 1,7 Prozent.
Darüber hinaus ist die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldete Nachfrage nach neuen Mit-
arbeiter*innen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bundesweit und auch in Münster gesunken. Der
Zugang gemeldeter Arbeitsstellen hat im September 2023 im Vergleich zum Vormonat um 15,2 Pro-
zent und im Vergleich zum Vorjahresmonat um 36,1 Prozent abgenommen. Der Bestand gemeldeter
Stellen hat sich im Vergleich zum Vormonat um 4,2 Prozent und im Vergleich zum Vorjahresmonat
um 16,3 Prozent reduziert.
Arbeitslose Menschen haben im längerfristigen Vergleich in der aktuellen Situation immer noch gerin-
gere Chancen, ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden, als vor der
Pandemie. Dies gilt insbesondere für die (Langzeit -)Leistungsbeziehenden in den Jobcentern, die
vielfach nicht die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen mitbringen und erst durch längere
Maßnahmenketten an eine Beschäftigung herangeführt werden (siehe hierzu auch unter c).
b) Ausbildungsmarkt – Integration von Jugendlichen
Wie bereits in den Vorjahren, übersteigt auch im Ausbildungsjahr 2022/20234 die Zahl der gemelde-
ten betrieblichen Ausbildungsstellen deutlich die Zahl der gemeldeten Bewerber*innen (siehe Abbil-
dung 21).
Abbildung 21: Gemeldete Bew erber*innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete Berufsausbildungsstellen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat August 2023
So waren im Ausbildungsjahr 2022/2023 bis August 1.080 Bewerber*innen auf eine Berufsausbil-
dungsstelle gemeldet, das sind 125 Bewerber weniger als im Vorjahreszeitraum (-10,2 Prozent). Auf
der anderen Seite wurden im gleichen Zeitraum 2.164 Berufsausbildungsstellen gemeldet, dies ist ein
Rückgang um 274 Stellen ( -11,2 Prozent). Es steht zu vermuten, dass manche Betriebe aufgrund
ausgebliebener geeigneter Bewerbungen in den Vorjahren mittlerweile gar keine Ausbildungsstellen
mehr melden. Zum Vergleich: im August 2019, also vor der Coronakrise, waren 1.352 Bewer-
ber*innen und 2.502 Berufsausbildungsstellen gemeldet.
4 Das Ausbildungsjahr startet jeweils am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres.
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Das Potenzial zur Integration in eine Ausbildung hat also in den letzten Jahren deutlich abgenommen.
Damit ist zu erklären, dass die Anzahl der Integrationen in Ausbildung stark zurückgegangen ist und
parallel dazu ein überproportional starker Rückgang der Integrationen in der Altersgruppe der unter
25jährigen zu verzeichnen ist.
In Zusammenarbeit mit den Netz werkpartner*innen, wie unter anderem der Agentur für Arbeit und
den Kammern, ist das Jobcenter weiterhin bestrebt, junge Menschen zur Aufnahme einer betriebli-
chen Ausbildung zu motivieren und ihnen umfangreiche Unterstützung auf dem Weg dahin anzubie-
ten. Neben vielfältigen Beratungsangeboten gehören dazu Maßnahmen zur beruflichen Orientierung,
zur konkreten Vorbereitung auf eine Ausbildung sowie ausbildungsbegleitende Angebote, um einen
möglichen Ausbildungsabbruch zu verhindern.
c) Ältere Leistungsberechtigte
Der prozentuale Rückgang der Integrationen ist bei den männlichen Leistungsberechtigten ab 55 Jah-
ren besonders hoch. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Zielgruppe der älteren Men-
schen ab 55 Jahren hat allerdings überproportional zugenomm en: Stand 31.03.2023 in Münster um
3,7 Prozent bei den Arbeitnehmenden ab 55 Jahren und sogar um 15,5 Prozent bei den Arbeitneh-
menden ab 65 Jahren im Vergleich zum Vorjahr; insgesamt beträgt die Zunahme der sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäftigung 1,7 Prozent. Es scheint, dass für ältere Menschen - und hier insbe-
sondere für die Männer - aufgrund der wirtschaftlichen Lage in verstärktem Maße gilt, dass es für sie
grundsätzlich gute Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, sie allerdings aus einer (längeren) Arbeitslosig-
keit heraus nur erschwert wieder in Arbeit integriert werden können. Allerdings ist zu beachten, dass
die Integrationen der männlichen älteren Leistungsberechtigten nur einen Anteil von rund 5,3 Prozent
aller Integrationen von Männern ausmachen, eine Reduktion von wenigen Integrationen also bereits
einen hohen prozentualen Wert ergibt.
Warum die Integrationen bei den älteren Frauen ab 55 Jahren im Vergleich zum Vorjahr kaum zu-
rückgegangen sind, lässt sich derzeit nicht schlüssig analysieren.
d) Qualifikation und Rahmenbedingungen der Leistungsberechtigten
Viele der Leistungsbeziehenden in den Jobcentern verfügen nicht über die am Arbeitsmarkt geforder-
ten Qualifikationen. Die Anzahl der Arbeitslosen ohne Berufs- oder Schulabschluss hat in den letzten
Jahren stetig zugenommen. So hatten im Juni 2023 in Münster rund 70,9 Prozent der Arbeitslosen im
Rechtskreis SGB 2 keine abgeschlossene Berufsausbildung und 45,7 Prozent verfügten über keinen
Schulabschluss. Im Juni 2019 lag der Anteil der Arbeitslosen im SGB 2 ohne Berufsabschluss noch
bei 69,7 Prozent und 41,0 Prozent hatten keinen Schulabschluss. Das Anforderungsniveau des Ziel-
berufs liegt somit überwiegend im Helferbereich. Die Unternehmen suchen jedoch in erster Linie qua-
lifizierte Bewerber*innen. So entfallen nur 15 Prozent der im September 2023 in Münster gemeldeten
sozialversicherungspflichtigen Stellen auf den Helferbereich. Zu 85 Prozent werden dagegen Fach-
kräfte oder Expert*innen/Spezialist*innen gesucht.
Ein zentraler Schlüssel für die Integration in Arbeit ist also die Qualifizierung der Leistungsberechtig-
ten. Somit ist dies ein wichtiges Handlungsfeld des Jobcenters, das sich in der Realität allerdings
schwierig und komplex gestaltet. Viele der er werbsfähigen Leistungsberechtigten weisen vielfältige
Vermittlungshemmnisse auf, die nicht nur die Integration in Arbeit, sondern auch die erfolgreiche Ab-
solvierung anspruchsvoller Qualifizierungsmaßnahmen erschwert. Eingeschränkte Deutschkenntnis-
se, Lerns chwierigkeiten/-behinderungen, gesundheitliche Einschränkungen, psychosoziale Auffällig-
keiten, familiäre Problemlagen, schwierige Wohnverhältnisse oder sogar Wohnungslosigkeit und eini-
ges mehr. Wenn überhaupt gewünscht und umsetzbar, sind Qualifizierungsma ßnahmen oftmals die
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letzte Stufe in einem langen und aufwändigen Beratungs -, Orientierungs- und Förderprozess, der
nicht selten auch Rückschläge beinhaltet.
Die geschilderten Problemlagen der Leistungsberechtigten resultieren häufiger auch in einer fehlen-
den Mitwirkung im Integrationsprozess. Rund jedes fünfte Beratungsgespräch fällt bei den erwerbsfä-
higen Leistungsberechtigen ab 25 Jahren aus, bei den Jugendlichen unter 25 Jahren findet sogar ein
Drittel der Beratungstermine nicht statt, sei es durch vorhe rige Absage der Leistungsberechtigten
oder aber in vielen Fällen unentschuldigt. Das Jobcenter versucht, diesem durch verschiedene An-
sätze entgegenzusteuern. So gibt es für jugendliche Leistungsberechtigte eine sogenannte Clearing-
stelle (gemäß Paragraf 16h SGB 2), die durch aufsuchende Sozialarbeit Jugendliche, die den Kontakt
zum Jobcenter fast oder ganz verloren haben, wieder in den Beratungsprozess zurückführt und ihnen
darüber hinaus weitergehende Integrationshilfen anbietet. Eine vergleichbare Maßnahme gibt es für
erwachsene Leistungsberechtigte: Im Rahmen des zum 01.07.2023 neu geschaffenen Paragrafen
16k SGB 2 – Ganzheitliche Betreuung - wurden verschiedene bereits existierende Clearing -und
Coachingmaßnahmen zusammengefasst.
e) Leistungsberechtigte mit Schwerbehinderung
Die Anzahl der Integrationen von Leistungsberechtigten mit Schwerbehinderung ist von September
2022 zu September 2023 etwas weniger stark zurückgegangen als die der Menschen ohne Schwer-
behinderung. Warum die Integrationen von Frauen mit Schwerbehinderung stärker zurückgegangen
sind als von Männern mit Schwerbehinderung, obwohl es bei den Leistungsberechtigten ohne
Schwerbehinderung genau anders herum ist, lässt sich derzeit nicht eruieren.
f) Leistungsberechtigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Geflüchtete
Im Vergleich zu den Integrationen gesamt und denen der Leistungsberechtigten mit deutscher
Staatsangehörigkeit sind die Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit unterdurchschnittlich zurückgegangen. Noch geringer im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum fällt der Rückgang bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchthinter-
grund aus, die rund 25 Prozent aller Leistungsberechtigten ausmachen. In dieser Zielgruppe liegt in
Münster die Integrationsquote der Männer mit 35,0 Prozent deutlich über der Integrationsquote aller
Leistungsberechtigten von 22,1 Prozent (Stand Juni 2023). Nach Spracherwerb, allgemeiner und be-
ruflicher Orientierung sowie Qualifizierung gelingt die arbeitsma rktliche Integration dieser Menschen
bei allen übergreifenden und zielgruppenspezifischen Herausforderungen also in überdurchschnittli-
chem Maße. Dies gilt allerdings nicht für die leistungsberechtigten Frauen mit Fluchthintergrund, bei
denen die Integrationsquote mit 12,4 Prozent hinter der Quote aller Frauen mit 15,0 Prozent zurück-
liegt (Stand Juni 2023).
Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund aus der Ukraine, die zu 69 Pro-
zent weiblich sind, ist die Anzahl der Integrationen Sta nd September 2023 im Vergleich zum Vorjahr
zwar stabil geblieben, aber im Verhältnis zur Gesamtzahl der Integrationen mit einem Anteil von drei
Prozent noch sehr gering. Es steht zu erwarten, dass das Integrationspotenzial dieser Zielgruppe sich
im nächsten Jahr in höheren Integrationszahlen niederschlagen wird. Um dies nach den nun zuneh-
mend absolvierten Integrationskursen zu forcieren, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les einen sogenannten „Job-Turbo“ zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchte ten insbesondere aus
der Ukraine ausgerufen. Dieser soll über eine vermehrte Kontaktdichte in der Beratung, die Vermitt-
lung auch in Jobs unter der formellen Qualifikation der Geflüchteten und vorerst nur mit grundlegen-
den deutschen Sprachkenntnisse sowie eine erhöhte Motivierung von Arbeitgebenden zur Einstellung
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der Personengruppe Geflüchtete vermehrt und vor allem zügiger in Arbeit bringen. Die Finanzierung
der für diese Bundesinitiative erforderlichen Ressourcen ist aktuell noch nicht geklärt.
g) Erziehende Leistungsberechtigte und Frauen
Für erziehende Leistungsberechtigte ist es aufgrund der Personalknappheit und der phasenweisen
Krankheitsausfälle in den Kitas zunehmend schwierig, die Kinderbetreuung verlässlich sicherzustel-
len, was sich negativ auf ihre Förder- und Integrationsmöglichkeiten auswirkt. Anders als man viel-
leicht zunächst vermuten würde, ist die Anzahl der Integrationen von Alleinerziehenden jedoch weni-
ger stark zurückgegangen und auch anteilig höher als die von Erziehenden in Paar -
Bedarfsgemeinschaften. Die gleichen Unterschiede zeigen sich auch im Landesdurchschnitt NRW.
Dies entspricht den Erfahrungen des Jobcenters der Stadt Münster: Alleinerziehende, die zu rund 95
Prozent Frauen sind, sehen sich durch die Hauptv erantwortung für die Kindererziehung häufiger in
einer besonderen Vorbildfunktion für ihre Kinder, auch was das Thema der Erwerbstätigkeit angeht .
Leistungsberechtigte Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind dagegen mehr von
stereotypen Rollenbildern betroffen und haben oftmals eine geringere Erwerbsorientierung. Um den
Lebensunterhalt für die Familie sicherzustellen oder zumindest zu diesem beizutragen, wird bei leis-
tungsberechtigten Paaren oft nur eine Person tätig - deutlich öfter ist dies der Mann.
Aufgrund der bereits seit vielen Jahren bestehenden spezialisierten Beratung von Alleinerziehenden
im Jobcenter der Stadt Münster steht diese Zielgruppe außerdem in einem besonderen Fokus. Es
wird jedoch beständig versucht, die Erwerbsorientierung insbesondere auch der Frauen in Paar -
Bedarfsgemeinschaften zu erhöhen.
Insgesamt ist die Anzahl der Integrationen von Frauen allerdings weniger stark zurückgegangen als
die der Männer. Damit hat sich der Anteil der Integrationen von Frauen an allen Integrationen erhöht
– grundsätzlich wäre dies eine erfreuliche Entwicklung, wenn nicht die Integrationen insgesamt zu-
rückgegangen wären. Die Gründe, warum die Integrationen von Männern stärker zurückgegangen
sind als die der Frauen lassen sich derzeit nicht eindeutig eruieren. F eststellen lässt sich aber zum
Beispiel, dass die Integrationen in die eher männlich dominierten Verkehrs - und Logistikberufe im
Vergleich zum Vorjahr mit -53 Prozent am stärksten zurückgegangen sind –das sind rund 80 Integra-
tionen in die nach wie vor integrationsstärkste Branche im Jobcenter der Stadt Münster.
h) Situation im Jobcenter
Im Jobcenter der Stadt Münster, wie auch in den anderen Jobcentern, war das erste Halbjahr 2023
bestimmt durch zahlreiche Neuerungen im Zuge der E inführung des Bürgergeldes 1. Januar. Dies
setzte sich in der zweiten Jahreshälfte fort. So wurden zum 1. Juli weitere Gesetzesänderungen um-
gesetzt, zum Beispiel die Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan und
die Schaffung von finanziellen Anreizen bei Absolvieren von Fördermaßnahmen.
Weitere gesetzliche Änderungen, wie das ab dem 31.12.2022 gültige Chancen-Aufenthaltsrecht, bin-
den zusätzlich Kapazitäten. Im Oktober 2023 haben nach vorläufigem Stand 265 erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte mit einem Aufenthaltstitel nach Paragraf 104c Aufenthaltsgesetz Bürgergeld bezo-
gen. Auch die Beratung und Betreuung der ukrainischen Geflüchteten, deren Anteil rund 11 Prozent
aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmacht, bindet weiterhin hohe Personalkapazitäten,
wird aber vielfach erst mittelfristig, nach dem Abbau vorhandener Sprachbarrieren und möglicher
Qualifikationsdefizite, zu einem Integrationserfolg führen (siehe hierzu auch oben unter d).
Hinsichtlich der Analyse der Integrationen sind weitere Faktoren zu berücksichtigen:
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i) Öffentlich geförderte Beschäftigung
In Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu er-
möglichen, investiert das Jobcenter der Stadt Münster bereits seit vielen Jahren erhebliche finanzielle
und personelle Ressourcen in öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB). Seit Anfang 2019 liegt der
Schwerpunkt dabei auf den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes, dem modifizierten Paragraf
16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen) und dem Paragraf 16i SGB 2 (Teilhabe am Ar-
beitsmarkt) für Langzeitleistungsbeziehende. Charakteristisch für beide Instrumente sind ein hoher
Lohnkostenzuschuss über mehrere Jahre hinweg für die Arbeitgebenden sowie eine ganzheitliche
beschäftigungsbegleitende Unterstützung (Coaching) und Qualifizierungsmöglichkeiten für die Be-
schäftigten.
Seit 2019 bis zum 30.09.2023 sind in Münster insgesamt 509 Leistungsberechtigte in eine ögB nach
den Paragrafen 16e und i SGB 2 eingemündet. Von den bislang 65 Einmündungen im Jahr 2023 ent-
fallen 48 auf den Paragrafen 16i SGB 2. Diese Beschäftigungsaufnahmen erfordern ein hohes Maß
an Ressourcen, zählen jedoch nicht als Integrationen im Sinne der Zielerreichung.
j) Kontinuierliche Beschäftigung
Ein wichtiger Faktor hinsichtlich der Integratione n in Erwerbstätigkeit ist nicht nur die reine Anzahl,
sondern auch die Kontinuität. Diese wird statistisch als Quote der kontinuierlichen Beschäftigung
nach Integration5 erhoben, fließt aber bislang nicht in den Zielvereinbarungsprozess der Jobcenter mit
dem Land ein.
In Münster liegt die Quote der kontinuierlichen Beschäftigung nach Integration bei 68,7 Prozent
(Stand August 2022) und damit deutlich über dem Durchschnitt von Bu nd (63,9 Prozent) und Land
(63,7 Prozent). NRW-weit erreicht das Jobcenter Münster sogar die höchste Quote.
Erreicht wird dieser Wert durch gute Beratung, zielgerichtete Wiederherstellung der Beschäftigungs-
fähigkeit und Heranführung an den Arbeitsmarkt, durch passgenaue, gut vorbereitete Vermittlung,
bedarfsgerechte Qualifizierung sowie gegebenenfalls durch beschäftigungsbegleitendes Coaching,
um die aufgenommene Tätigkeit nachhaltig zu sichern. All diese Maßnahmen kosten jedoch auch
personelle und finanzielle Ressourcen, die dann wiederum nicht an anderer Stelle investiert werde n
können. Hier setzt das Jobcenter also auf Qualität statt Quantität der Integrationen.
5. Fazit und Ausblick
In Summe führen die genannten Umstände dazu, dass die Integrationszahlen sowohl in Münster als
auch in Nordrhein-Westfalen und im Bund insgesamt im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesun-
ken sind und hinter den Erwartungen zurückliegen. Eine Prognose hinsichtlich der weiteren Entwick-
lung der Integrationszahlen lässt sich aktuell nur schwer treffen, da diese von den Entwicklungen der
oben benannten Themen abhängig und durch die Jobcenter nur bedingt beeinflussbar ist.
Um sich den diversen aktuellen und kommenden Herausforderungen weiterhin bestmöglich zu stel-
len, nimmt das Jobcenter der Stadt Münster aktuell unter anderem Änderungen in der Organisations-
struktur vor. So werden zum Beispiel ab 2024 eine Einarbeitungsfachstelle zur Sicherstellung einer
qualitativ hochwertigen Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden sowie ein Serviceteam für zentrale
Dienste eingerichtet.
5 Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, w enn die betreffende Person an jedem der sechs auf die Integration folgenden
Monatsstichtage sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
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Darüber hinaus werden die Prozesse und Instrumente im operativen Geschäft laufend hinterfragt und
bei Bedarf angepasst, um den Kernauftrag des Jobcenters, die Unterstützung bei der Aufnahme oder
Beibehaltung einer Beschäftigung, bestmöglich erfüllen zu können. So wird insbesondere durch die
NRW-Landesinitiative „Chancenperspektive“ als Teil der Fachkräfteoffensive ein nochmals verstärkter
Fokus auf arbeitsmarktnähere und motivierte Leistungsberechtigte gelegt, um diese durch eine inten-
sivierte Beratung und zielgerichtete Förderung sowie d urch sogenannte Chancenpatenschaften mit
Unternehmen zeitnah in Arbeit zu integrieren.
Der Spagat besteht für die Jobcenter dabei allerdings auch weiterhin darin, die begrenzten personel-
len und finanziellen Kapazitäten so aufzuteilen, dass auch arbeitsmark tferne Leistungsberechtigte
durch niedrigschwellige Ansätze und längerfristige Förderketten an eine Beschäftigung herangeführt
werden. Bei allen zu Recht bestehenden Bestrebungen, Menschen über konzertierte Initiativen wie
der Chancenperspektive und dem Job-Turbo (siehe oben) in eine Arbeit zu vermitteln, bleibt für das
Jobcenter der Stadt Münster die Nachhaltigkeit beziehungsweise Kontinuität der Integrationen ein
wichtiges Anliegen.
In Vertretung
gez. Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Glossar
Anlage_Glossar
8746 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs- Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Monate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI =RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Veränderungsrate des Bestands der Langzeitleistungsbeziehe nden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0648/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2023
- Erstellt
- 24.10.2023 18:42