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Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße

Mitteilung BV 0572/2018 vom 16.05.2018

Stand: Am 04.06.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/3 Vorlagen-Nummer 0572/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.06.2018 Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße Die Verwaltung hatte mit Mitteilung Nr. 4003/2017 zur Sitzung am 05.03.2018 über die Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße berichtet. Demgegenüber hat sich herausgestellt, dass im Zuge der Um- setzung der beschlossenen Maßnahmen zur Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße der vorge- sehene Fußgängerüberweg südlich der Einmündung Dellbrücker Hauptstraße/Kemperbachstraße/An der Kemperwiese nicht realisiert werden kann. An diesem Standort hatte es in der Vergangenheit eine Querungshilfe gegeben, die entfernt wurde, weil diese insbesondere an Markttagen zu erhebli- chen Problemen für den motorisierten Verkehr geführt hatte. Am südlichsten Fußgängerüberweg in Höhe der Gebäude Dellbrücker Hauptstraße 42 und 47 kann die geplante Markierung auf der Straßenseite bei Gebäude Nr. 42 zwischen Bordsteinkante und Fahrbahn erst nach Entfernen der aus der Fahrbahn herausragenden Wurzel des nahestehenden Baumes erfolgen. Eine Fällung des Baumes wird von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft. So- fern dem zugestimmt wird, folgt die Fällung kurzfristig außerhalb der Fällzeit. Anschließend kann mit der Umsetzung des Fußgängerüberweges begonnen werden. Des Weiteren soll die Halteverbotszone nur an Werktagen von 7-18 Uhr gelten, was mittels eines Zusatzzeichens angegeben wird, weil eine Belieferung der anliegenden Geschäfte hauptsächlich in diesem Zeitraum ausgeführt wird. Somit ergeben sich mehr Parkraumangebote für andere Anliege- rinnen und Anlieger. Da die Maßnahmen zu Parken und Laden einen Versuchscharakter aufweisen, kann die Geltungsdauer gegebenenfalls angepasst werden. Im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung wurden die Erstellung der notwendigen verkehrsrechtli- chen Anordnungen für die Beschilderung und Markierung angefertigt sowie Planungen für die bauli- chen Maßnahmen an den vorgesehenen Fußgängerüberwegen abgeschlossen. Erste Maßnahmen wurden durch die Installation von neuen Fahrradständern an drei verschiedenen Standorten auf der Dellbrücker Hauptstraße bereits ausgeführt. Die Arbeiten an den Fahrradabstellanlagen werden suk- zessive durchgeführt. Außerdem wurde mit der für die Anlage von Fußgängerüberwegen erforderli- chen Optimierung der Beleuchtung durch die RheinEnergie am 10.04.2018 begonnen. Mit der Umsetzung baulicher Maßnahmen sowie Beschilderungs- und Markierungsarbeiten vor Ort soll kurzfristig nach Vergabe der Leistung an die auszuführende Firma im Sommer 2018 begonnen werden – mit Ausnahme von drei Fußgängerüberwegen. Die Querungshilfen nördlich und südlich des Einmündungsbereiches Dellbrücker Hauptstraße/Idastraße bedürfen einer umfassenderen Vorberei- tung bzw. eine Umsetzung kann erst nach Fertigstellung des Ärztehauses Dellbrück erfolgen. Wie bereits erläutert kann der südlichste Fußgängerüberweg erst nach Fällung des Baumes realisiert werden. Wie in der letzten Mitteilung verkündet, wird eine Anliegerinformation vor Umsetzung der Beschilde- rungs- und Markierungsarbeiten sowie der baulichen Maßnahmen an die Anliegerinnen und Anlieger der Dellbrücker Hauptstraße sowie an den Bürgerverein Köln-Dellbrück verteilt. 2

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2018

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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