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0572/2018

Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße

Mitteilung BV 16.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.06.2018, TOP 10.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3347 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 0572/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.06.2018 
 
Umgestaltung Dellbrücker Hauptstraße 
Die Verwaltung hatte mit Mitteilung Nr. 4003/2017 zur Sitzung am 05.03.2018 über die Umgestaltung 
der Dellbrücker Hauptstraße berichtet. Demgegenüber hat sich herausgestellt, dass im Zuge der Um-
setzung der beschlossenen Maßnahmen zur Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße der vorge-
sehene Fußgängerüberweg südlich der Einmündung Dellbrücker Hauptstraße/Kemperbachstraße/An 
der Kemperwiese nicht realisiert werden kann. An diesem Standort hatte es in der Vergangenheit 
eine Querungshilfe gegeben, die entfernt wurde, weil diese insbesondere an Markttagen zu erhebli-
chen Problemen für den motorisierten Verkehr geführt hatte. 
 
Am südlichsten Fußgängerüberweg in Höhe der Gebäude Dellbrücker Hauptstraße 42 und 47 kann 
die geplante Markierung auf der Straßenseite bei Gebäude Nr. 42 zwischen Bordsteinkante und 
Fahrbahn erst nach Entfernen der aus der Fahrbahn herausragenden Wurzel des nahestehenden 
Baumes erfolgen. Eine Fällung des Baumes wird von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft. So-
fern dem zugestimmt wird, folgt die Fällung kurzfristig außerhalb der Fällzeit. Anschließend kann mit 
der Umsetzung des Fußgängerüberweges begonnen werden. 
 
Des Weiteren soll die Halteverbotszone nur an Werktagen von 7-18 Uhr gelten, was mittels eines 
Zusatzzeichens angegeben wird, weil eine Belieferung der anliegenden Geschäfte hauptsächlich in 
diesem Zeitraum ausgeführt wird. Somit ergeben sich mehr Parkraumangebote für andere Anliege-
rinnen und Anlieger. Da die Maßnahmen zu Parken und Laden einen Versuchscharakter aufweisen, 
kann die Geltungsdauer gegebenenfalls angepasst werden. 
 
Im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung wurden die Erstellung der notwendigen verkehrsrechtli-
chen Anordnungen für die Beschilderung und Markierung angefertigt sowie Planungen für die bauli-
chen Maßnahmen an den vorgesehenen Fußgängerüberwegen abgeschlossen. Erste Maßnahmen 
wurden durch die Installation von neuen Fahrradständern an drei verschiedenen Standorten auf der 
Dellbrücker Hauptstraße bereits ausgeführt. Die Arbeiten an den Fahrradabstellanlagen werden suk-
zessive durchgeführt. Außerdem wurde mit der für die Anlage von Fußgängerüberwegen erforderli-
chen Optimierung der Beleuchtung durch die RheinEnergie am 10.04.2018 begonnen. 
 
Mit der Umsetzung baulicher Maßnahmen sowie Beschilderungs- und Markierungsarbeiten vor Ort 
soll kurzfristig nach Vergabe der Leistung an die auszuführende Firma im Sommer 2018 begonnen 
werden – mit Ausnahme von drei Fußgängerüberwegen. Die Querungshilfen nördlich und südlich des 
Einmündungsbereiches Dellbrücker Hauptstraße/Idastraße bedürfen einer umfassenderen Vorberei-
tung bzw. eine Umsetzung kann erst nach Fertigstellung des Ärztehauses Dellbrück erfolgen. Wie 
bereits erläutert kann der südlichste Fußgängerüberweg erst nach Fällung des Baumes realisiert 
werden. 
 
Wie in der letzten Mitteilung verkündet, wird eine Anliegerinformation vor Umsetzung der Beschilde-
rungs- und Markierungsarbeiten sowie der baulichen Maßnahmen an die Anliegerinnen und Anlieger 
der Dellbrücker Hauptstraße sowie an den Bürgerverein Köln-Dellbrück verteilt.

2

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0572/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.05.2018
Erstellt
21.02.2018 06:49