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AN/2315/2021

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Nutzungsverhältnis Grundstück Gemarkung Poll“

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 02.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.11.2021, TOP 8.17

Dringlichkeitsantrag CDU-SPD-Grüne - Wasserfeld

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Dringlichkeitsantrag CDU-SPD-Grüne - Wasserfeld

2327 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
 
 
 
  Köln-Porz, 01.11.2021 
 
Dringlichkeitsantrag zur öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
04.11.2021 
hier: Vorlage-Nr. 3201/2021, Beantwortung einer Anfrage 
„Nutzungsverhältnis Grundstück Gemarkung Poll“ 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, umgehend geeignete 
Maßnahmen zu ergreifen, um die durch die Behörden festgestellte nicht zulässige 
Nutzung des Gebäudes auf dem Flurstück 361, Flur 38, Gemarkung Poll, Im 
Wasserfeld, dauerhaft zu unterbinden. Es ist sicherzustellen, dass das Gelände nicht 
weiter als Ort für illegale Partys genutzt wird. Die umliegenden städtischen 
Grundstücke, die illegal genutzt werden, sind entsprechend zu sichern. 
 
 
Begründung: 
 
Laut Anwohner*innen ist zu beobachten, dass die Aktivitäten im sogenannten 
„Partyhaus“ wieder zunehmen und die Zahl der Menschen, die das Haus frequentieren, 
steigt. Dies vermutlich auch aufgrund der Jahreszeit bedingt fallenden Temperaturen 
und der Zunahme der Schlechtwetterphasen. 
 
Die Anwohner*innen befürchten, mit allen Problemen, die sich aus der Nutzung des 
Hauses ergeben – Lärm, Vermüllungen, offensiver Drogenkonsum (auch auf dem 
nachgelegenen Spielplatz), urinieren im öffentlichen Raum, illegale Abholzung auf 
städtischem Gelände u.s.w. – alleingelassen zu werden und erwarten in der Winterzeit 
massive Beeinträchtigungen. Das Vertrauen der Bürger*innen in die Behörden 
schwindet zusehends, zumal auf dem Grundstück Feststellungen bezüglich Diebstahl, 
Hehlerei, Betäubungsmitteln sowie zahlreicher weiterer Verstöße gemacht wurden und 
sich hieraus keinerlei Konsequenzen ergeben.

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Es ist den Menschen nicht mehr zu vermitteln, warum die Stadt keine geeigneten 
Maßnahmen ergreift. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Aufgrund der fallenden Temperaturen und der Zunahme der Schlechtwetterphasen ist 
mit einer Eskalation der Situation zu rechnen. Um die Anwohner*innen vor Lärm- und 
weiteren Belästigungen zu schützen, muss umgehend gehandelt werden. 
 
 
Stefan Götz Dr. Simon Bujanowski Dieter Redlin  
Vorsitzender  Vorsitzender Vorsitzender  
CDU-Fraktion SPD-Fraktion  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.17 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2315/2021
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
02.11.2021
Erstellt
02.11.2021 07:42