0670/2020
Gefährdung der Kinder der GGS St.-Nikolaus-Schule in Köln-Zollstock
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 0670/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Gefährdung der Kinder der GGS St.-Nikolaus-Schule in Köln-Zollstock Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 20.01.2020 unter TOP 7.2.5 eine Anfrage (AN/0028/2020) zur GGS St.-Nikolaus-Schule gestellt. Fragen im Detail: 1. Wird dieser Bereich, der sich ja nicht vor dem Haupteingang der Schule befindet, von der Ver- kehrsüberwachung idealerweise zu den Spitzenzeiten vor Schulbeginn und nach Schulschluss regelmäßig kontrolliert? 2. Besteht die Möglichkeit, die Kontrollen auszuweiten? 3. Ist es möglich, die Übersichtlichkeit durch zusätzliche Warnschilder und Ausweitung der Park- verbotszonen zu verbessern? 4. Ist es sinnvoll, durch Installation von Fahrradnadeln auf beiden Bürgersteigen im Bereich der Querung das Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden? 5. Hat die Verwaltung andere Ideen, dieses Problems Herr zu werden? Stellungnahme der Verwaltung: An dem bestehenden Fußgängerüberweg werden Schülerlotsen eingesetzt. Darüber hinaus sind die Bereiche direkt neben dem Fußgängerüberweg mit Fahrradnadeln versehen, so dass hier kein Fahr- zeug abgestellt werden kann. Fahrzeuge dürfen auf der Fahrbahn halten, da für die Fahrbahn das VZ 286 (Eingeschränktes Halteverbot) Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt. Zu 1.) Der Kalscheurer Weg wird, einschließlich des benannten Bereiches, regelmäßig kontrolliert. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 190 Verwarnungen ausgestellt. Die Kontrollen wurden zu unter- schiedlichen Tageszeiten, auch zu Schulbeginn und Schulende, durchgeführt. Zu 2.) Im Stadtbezirk Rodenkirchen gibt es insgesamt 14 Grundschulen sowie mehrere Kindergärten, deren Umfeld durch den Verkehrsdienst kontrolliert wird. Durch den Verkehrsdienst werden regelmäßig möglichst alle Grundschulen und Kindergärten zu den relevanten Zeiten kontrolliert. Eine flächendeckende tägliche Kontrolle aller Schulen und Kindergärten ist aber nicht möglich. Bislang konnte die Anwesenheit von Ordnungskräften leider nur während der Einsatzzeit eine gewis- se positive Wirkung zur Verbesserung der Situation entfalten. Der Verkehrsdienst wird jedoch den vorgenannten Bereich erneut bei Kontrollen berücksichtigen, wenn der Regelschulbetrieb wieder aufgenommen wird. Zu 3.) Die verkehrsrechtliche Situation auf dem Kalscheuer Weg, insbesondere am Fußgängerüberweg in 2 Höhe Hausnummer 19, wurde durch das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung vor Ort nach den Vorschriften der StVO überprüft. Verkehrszeichen sind nur dort nach § 45 Abs. 9 StVO anzuordnen, wo sie zwingend erforderlich sind. Das Halten oder Parken auf einem Fußgängerüberweg sowie bis zu 5 Meter davor ist nach der StVO grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem ist gem. §12 Abs. 4 StVO das Parken auf dem Gehweg nicht ge- stattet. Weiterhin wird der fließende Verkehr durch das Warnschild „Achtung Kinder“ für die Gesamtsi- tuation entsprechend der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen sensibilisiert. Das Zeichen verlangt vom Fahrzeugführer jedenfalls tagsüber so zu fahren, dass auch plötzlich auf- tauchende Kinder nicht gefährdet werden. Eine zusätzliche Beschilderung ist somit nicht möglich. Zu 4.) Grundsätzlich sind bei der Anlage von Querungshilfen die Bereiche ausreichend freizuhalten, um querende Fußgänger frühzeitig zu erkennen (Sichtdreiecke). Zu Unterstützung wurden bereits an vergleichbaren Querungshilfen im Stadtgebiet erfolgreich Fahrradabstellanlagen aufgestellt. Aus die- sem Grunde wird die Verwaltung diesen Standort in das Arbeitsprogramm zur Schaffung von zusätz- lichen Fahrradabstellanlagen aufnehmen. Zu 5.) Möglichst regelmäßige Kontrollen, Einsatz von Schülerlotsen und die Überprüfung zur Schaffung neuer Fahrradabstellanlagen dienen der Verbesserung der Situation und werden entsprechend ein- gesetzt. Die Problematik des Bring- und Abholverkehrs besonders vor Grundschulen ist im gesamten Stadt- gebiet vorhanden. Polizei, Ordnungsamt, Elternpflegschaften, Schulleitungen und Lehrerkollegien wenden sich verstärkt an die Eltern, um diese über die Gefahren aufzuklären und zu sensibilisieren, ihr Kind nicht mehr direkt vor der Schule abzusetzen oder abzuholen. Die Medien werden einbezogen und es sind vermehrt Berichte in TV und Radio zu diesem Thema ausgestrahlt worden. Auch in der örtlichen Presse wird das Thema berücksichtigt. Insbesondere jeweils zu Schuljahresbeginn werden gemeinsame Aufklärungsaktionen von Polizei und Stadt vor verschiedenen Schulen durchgeführt. Ein stadtweites, einheitliches Konzept der Stadt Köln zur Lösung der Problematik ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Situation (z.B. Lage und Größe der Schule, Parkplätze usw.) kaum möglich. Auf Landesebene, gibt es z.B. bei den „Verkehrssicheren Städten und Gemeinden“ (Zukunftsnetz Mobilität NRW) das Programm „Verkehrszähmer“, das durch die Schulen im Rahmen des Unterrichts behandelt werden kann und auch den Dialog der Kinder mit ihren Eltern fördern soll. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Verkehrssicherheitsaktion, welche keine rechtlichen Verpflichtungen ent- hält.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0670/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.05.2020
- Erstellt
- 27.02.2020 11:55