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Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion, AN/0733/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1396/2021 vom 18.05.2021

Stand: Am 07.06.2021 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/1-Jü Vorlagen-Nummer 18.03.2021 1396/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 07.06.2021 Wie weiter auf dem „Osthof„ der Hallen Kalk? Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 13.04.2021 (AN/0733/2021) eine Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung zum aktuellen Stand des Dialogprozesses und weiterer Planung sowie dem Ge- bäudezustand der Immobilie Dillenburger Straße 65 in Kalk gestellt: 1. Weshalb nimmt bisher niemand seitens des Liegenschaftsamtes am Dialogprozess „Ost- hof Hallen Kalk“ teil und ist eine Teilnahme künftig – vor allem von Seiten der Amts- oder Abteilungsleitung – geplant? 2. Wie ist der aktuelle Zustand der Bausubstanz der städtischen Immobilie Dillenburger Str. 65 und welche – v.a. kurzfristigen – Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen plant die Verwaltung bzgl. des eingangs erwähnten Taubenbefalls und Wasserschadens? 3. Was ist der aktuelle Stand der Planungen der Verwaltung für die Nutzung der Immobilie Dillenburger Str. 65, insbesondere in Bezug auf die räumliche Aufteilung zwischen „Krea- tivhaus“ und „Kulturhof“? Wie sind jeweils der Stand der Verhandlungen mit beiden Akt- euren / Trägern? Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu Frage 1: Von den bisherigen vier Sitzungen war das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster an drei Terminen vertreten, teilweise mit mehreren Personen, einschließlich der Amtsleitung. Eine Teilnahme durch die Amtsleitung oder einer Vertretung ist – auch in Abstimmung mit den Organisator*innen – regelmäßig nicht erforderlich. Die Verwaltung steht stets für Fragen zu den Gebäuden zur Verfügung oder kann diese kurzfristig klären. Die Aufgabe der Verwaltung besteht insbesondere darin, die Grundlagenuntersuchungen am Laufen zu halten und darauf aufbauend die Vermarktung des Areals vorzubereiten. Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster wird „auch weiterhin“ im Dialogprozess re- gelmäßig vertreten sein. zu Frage 2: Das Objekt Dillenburger Straße 65 befindet sich unabhängig von dem genannten Wasserschaden und Taubenbefall in einem schlechten Zustand. Detaillierte Informationen zur Bausubstanz erhofft 2 sich die Verwaltung von der bereits beauftragten Untersuchung. Damit sich der Taubenbefall nicht auf die anderen Etagen ausweitet, wurde das dritte Obergeschoss verschlossen und eine Luftzirkulation gewährleistet. Nach Kenntnisnahme des Wasserschadens am Wochenende vom 12. - 14.03.2021 wurden unver- züglich alle Maßnahmen eingeleitet, um das Objekt zu sichern, Folgeschäden zu verhindern und das Gebäude wieder zu trocknen. Aktuell sind die oberen Etagen des Objekts von der Wasserversorgung getrennt, um weitere Wasserschäden zu verhindern. Vor einer erneuten Inbetriebnahme muss die Wasserversorgung grundlegend saniert werden. zu Frage 3: Im Rahmen des Dialogprozesses wurde kommuniziert, dass es sich bei dem Kreativhaus und der beabsichtigten Nutzung als Kulturhof nicht um Konkurrenzprojekte handelt. Vielmehr besteht mit den vorhandenen Beschlüssen die Möglichkeit einer Verzahnung. Inhaltlich stehen sich die Projekte auch nicht entgegen. Die Untersuchungen der Gebäude erfolgen unabhängig von der Frage nach einer späteren Träger- schaft. Die Verwaltung beabsichtigt, das Gelände östlich der Halle 70 komplett, also inklusive des Gebäudes Dillenburger Straße 65, an eine*n Träger*in zu vergeben. Diese*r geht dann vertragliche Bindungen mit den künftigen Nutzer*innen (u.a. für Kreativhaus / Kulturhof) ein. Verhandlungen mit einzelnen Akteur*innen finden seitens der Verwaltung nicht statt und sind auch nicht geplant. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 07.06.2021

    Liegenschaftsausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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