AFO/0020/2021
Kiebitzgebiet Baugebiet Kötterstraße (V/0348/2021 Bebauungsplan Nr. 623 Handorf - nördlich Kötterstraße)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalanfrage AFO/0020/2021
2001 Zeichen
AFO/0020/2021 23.09.2021 BUNDNIS 90 DIE GRÜNEN Münster BV Ost Anfrage V 0348/2021 Bebauungsplan Nr. 623 Handorf- nördlich Kötterstrasse Kiebitzbrutgebiet Baugebiet Kötterstrasse Auf der Fläche nördlich der Kötterstraße im Bereich des geplanten Baugebiets haben dieses Jahr 6 Kiebitz Paare mit Erfolg gebrütet. e Wie ist der Stand bezüglich der Schaffung von Ausgleichsflächen für das Baugebiet Kötterstraße? «e Gibt es Flächen, die den Lebensbedingungen der Kiebitze gerecht werden? Begründung: Kiebitze gehören zu den planungsrelevanten Arten, für die CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) gemäß Bundesnaturschutzgesetz 8 44 Abs. 5 i. V. m. $ 15 erforderlich sind. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kiebitz Flächen nur dann entwertet werden dürfen, wenn sie vorher mit Erfolg ausgeglichen worden sind. Eine ökologisch- funktionale Kontinuität soll ohne zeitliche Lücke gewährleistet werden. Auf der Fläche nördlich der Kötterstraße im Bereich des geplanten Baugebiets haben dieses Jahr 6 Kiebitz Paare mit Erfolg gebrütet. Das entspricht 10 % der Gesamtpopulation von Münster. 2021 gab es nur noch 60 Brutpaare im Stadtgebiet. Es gibt zurzeit keine funktionierenden Ausgleichsflächen. Weitere Brutflächen (JVA Wolbeck: 5 Brutpaare 2021, Schiffahrter Damm Mariendorf: 4 BP 2021) sind bereits beplant und werden zu einem weiteren Verlust des Kiebitzesbestandes in Münster führen. Die Bestände sind in den letzten zwei Jahren massiv zusammen gebrochen. Es wird in der Regel auf eine neue Ausgleichsfläche an den Rieselfeldern verwiesen, auf der aber bisher noch kein Kiebitz war. Solange die Ausgleichsflächen nicht funktionieren, gehen die Bestände mit jedem überplanten Brutplatz weiter zurück. Wir bitten zeitnah um Beantwortung dieser Anfrage zum Kiebitzschutzkonzept in Form einer aktuellen Berichtsvorlage. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost Meinolf Sellerberg Renate Paschert Monika Pander Sönke Schriever Benedikt Spangenberg Dr.Bodo Kensmann
StellungnahmeAmt67
2675 Zeichen
67.20.0335 10.01.2022 Herr Dreier 67 27 Antrage lfd. Nr. AFO/0020/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 23.09.2021 - Kiebitzbrutgebiet Baugebiet Kötterstraße (V 0348/20212 Bebauungsplan Nr. 623 Handorf - nördlich Kötterstraße) - Im Jahr 2020 wurde im Auftrag der Stadt Münster im Rahmen eines Faunistischen Gutachtens (Büro Ökoplanung münster) auch eine Erfassung der K iebitzbestände durchgeführt. Dabei wurden 3 Brutpaare (BP) im Planbereich und 1 BP südöstlich auf einer Ackerfläche erfasst. Im Folgejahr wurden im Rahmen der stadtweiten Erfassun g der NABU-Naturschutzstation 5 BP im Planbereich und 1 BP auf der südlich angrenzende n Ackerfläche erfasst. Nach den Auswertungen der NABU-Naturschutzstation ist der Bereich um die Kötterstraße im Zeitraum von 2014 - 21 regelmäßig von 3 - 10 Kiebitzpaaren b esiedelt gewesen, von denen immer einige BP das Plangebiet nutzten. Nach Vorliegen des städtebaulichen Entwurfs wird zu rzeit die artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Ökoplanung münster erarbeitet. Die F ertigstellung ist voraussichtlich im Februar. Grundlage für die Bewertung sind jeweils d ie aktuellsten Daten. Bezogen auf den Kiebitz werden Flächenbedarfe benannt und sofern möglich erfolgt eine genaue Lokalisierung der Ausgleichsflächen. Evtl. werden auch weitere An forderungen für andere Tiergruppen formuliert. Das städtische Amt für Immobilienmanagement kann fü r den Kiebitzausgleich im näheren Umfeld keine geeigneten städtischen Flächen zur Ver fügung stellen. Es wurden daher zwei städtische Flächen im Gemeindegebiet Telgte unweit der Stadtgrenze als mögliche Ausgleichsflächen genannt. Diese wurden bei einer Besprechung zum Kiebitzschut z am 03.12.21 der NABU- Naturschutzstation vorgestellt. Sie werden jedoch a ls ungeeignet eingeschätzt. Stattdessen hat auf Bitten der unteren Naturschutzbehörde die N ABU-Naturschutzstation mit Schreiben vom 22.12.21 mehrere alternative Flächenvorschläge im Osten des Stadtgebietes gemacht. Diese Flächen befinden sich aber nicht im Eigentum der Stadt Münster. Das Amt für Immobilienmanagement ist hierüber am 07.01.22 in Kenntnis gesetzt werden. Insofern gibt es zurzeit noch keine Lösung für den artenschutzrechtlichen Ausgleich. Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich sind für d as Baugebiet Kötterstraße verschiedene Ausgleichsflächen im Osten von Münster grundsätzlich geeignet. Welche Flächen in welchem Umfang konkret in Anspruch genommen werden, lässt s ich zurzeit (noch) nicht beurteilen. Dies wird erst im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens geprüft und festgelegt. Bruns
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kötterstraße
- Schiffahrter Damm
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFO/0020/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 01.10.2021
- Erstellt
- 01.10.2021 14:34