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AFO/0020/2021

Kiebitzgebiet Baugebiet Kötterstraße (V/0348/2021 Bebauungsplan Nr. 623 Handorf - nördlich Kötterstraße)

Anfrage in der BV Ost 01.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 03.03.2022, TOP 6.3

Originalanfrage AFO/0020/2021

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StellungnahmeAmt67

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Originalanfrage AFO/0020/2021

2001 Zeichen

AFO/0020/2021
23.09.2021

BUNDNIS 90
DIE GRÜNEN

Münster BV Ost
Anfrage

V 0348/2021 Bebauungsplan Nr. 623 Handorf- nördlich Kötterstrasse

Kiebitzbrutgebiet Baugebiet Kötterstrasse

Auf der Fläche nördlich der Kötterstraße im Bereich des geplanten Baugebiets haben
dieses Jahr 6 Kiebitz Paare mit Erfolg gebrütet.
e Wie ist der Stand bezüglich der Schaffung von Ausgleichsflächen für das
Baugebiet Kötterstraße?
«e Gibt es Flächen, die den Lebensbedingungen der Kiebitze gerecht werden?

Begründung:

Kiebitze gehören zu den planungsrelevanten Arten, für die CEF-Maßnahmen
(continuous ecological functionality-measures) gemäß Bundesnaturschutzgesetz
8 44 Abs. 5 i. V. m. $ 15 erforderlich sind.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kiebitz Flächen nur dann entwertet werden
dürfen, wenn sie vorher mit Erfolg ausgeglichen worden sind. Eine ökologisch-
funktionale Kontinuität soll ohne zeitliche Lücke gewährleistet werden.

Auf der Fläche nördlich der Kötterstraße im Bereich des geplanten Baugebiets haben
dieses Jahr 6 Kiebitz Paare mit Erfolg gebrütet. Das entspricht 10 % der
Gesamtpopulation von Münster. 2021 gab es nur noch 60 Brutpaare im Stadtgebiet.
Es gibt zurzeit keine funktionierenden Ausgleichsflächen. Weitere Brutflächen (JVA
Wolbeck: 5 Brutpaare 2021, Schiffahrter Damm Mariendorf: 4 BP 2021) sind bereits
beplant und werden zu einem weiteren Verlust des Kiebitzesbestandes in Münster
führen.

Die Bestände sind in den letzten zwei Jahren massiv zusammen gebrochen. Es wird
in der Regel auf eine neue Ausgleichsfläche an den Rieselfeldern verwiesen, auf der
aber bisher noch kein Kiebitz war. Solange die Ausgleichsflächen nicht funktionieren,
gehen die Bestände mit jedem überplanten Brutplatz weiter zurück.

Wir bitten zeitnah um Beantwortung dieser Anfrage zum Kiebitzschutzkonzept in
Form einer aktuellen Berichtsvorlage.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost
Meinolf Sellerberg Renate Paschert

Monika Pander Sönke Schriever
Benedikt Spangenberg Dr.Bodo Kensmann

StellungnahmeAmt67

2675 Zeichen

67.20.0335 10.01.2022 
Herr Dreier 67 27 
 
 
 
Antrage lfd. Nr. AFO/0020/2021 der Fraktion Bündnis  90/Die Grünen/GAL der 
Bezirksvertretung Münster-Ost vom 23.09.2021 
- Kiebitzbrutgebiet Baugebiet Kötterstraße (V 0348/20212 Bebauungsplan Nr. 
623 Handorf - nördlich Kötterstraße) - 
 
 
Im Jahr 2020 wurde im Auftrag der Stadt Münster im Rahmen eines Faunistischen Gutachtens 
(Büro Ökoplanung münster) auch eine Erfassung der K iebitzbestände durchgeführt. Dabei 
wurden 3 Brutpaare (BP) im Planbereich und 1 BP südöstlich auf einer Ackerfläche erfasst. Im 
Folgejahr wurden im Rahmen der stadtweiten Erfassun g der NABU-Naturschutzstation 5 BP 
im Planbereich und 1 BP auf der südlich angrenzende n Ackerfläche erfasst. Nach den 
Auswertungen der NABU-Naturschutzstation ist der Bereich um die Kötterstraße im Zeitraum 
von 2014 - 21 regelmäßig von 3 - 10 Kiebitzpaaren b esiedelt gewesen, von denen immer 
einige BP das Plangebiet nutzten.  
 
Nach Vorliegen des städtebaulichen Entwurfs wird zu rzeit die artenschutzrechtliche Prüfung 
durch das Büro Ökoplanung münster erarbeitet. Die F ertigstellung ist voraussichtlich im 
Februar. Grundlage für die Bewertung sind jeweils d ie aktuellsten Daten. Bezogen auf den 
Kiebitz werden Flächenbedarfe benannt und sofern möglich erfolgt eine genaue Lokalisierung 
der Ausgleichsflächen. Evtl. werden auch weitere An forderungen für andere Tiergruppen 
formuliert. 
 
Das städtische Amt für Immobilienmanagement kann fü r den Kiebitzausgleich im näheren 
Umfeld keine geeigneten städtischen Flächen zur Ver fügung stellen. Es wurden daher zwei 
städtische Flächen im Gemeindegebiet Telgte unweit der Stadtgrenze als mögliche 
Ausgleichsflächen genannt.  
 
Diese wurden bei einer Besprechung zum Kiebitzschut z am 03.12.21 der NABU-
Naturschutzstation vorgestellt. Sie werden jedoch a ls ungeeignet eingeschätzt. Stattdessen 
hat auf Bitten der unteren Naturschutzbehörde die N ABU-Naturschutzstation mit Schreiben 
vom 22.12.21 mehrere alternative Flächenvorschläge im Osten des Stadtgebietes gemacht.  
Diese Flächen befinden sich aber nicht im Eigentum der Stadt Münster. Das Amt für 
Immobilienmanagement ist hierüber am 07.01.22 in Kenntnis gesetzt werden. 
 
Insofern gibt es zurzeit noch keine Lösung für den artenschutzrechtlichen Ausgleich. 
 
Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich sind für d as Baugebiet Kötterstraße verschiedene 
Ausgleichsflächen im Osten von Münster grundsätzlich geeignet. Welche Flächen in welchem 
Umfang konkret in Anspruch genommen werden, lässt s ich zurzeit (noch) nicht beurteilen. 
Dies wird erst im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens geprüft und festgelegt. 
 
 
 
Bruns

Beratungsverlauf (1)

03.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.3 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kötterstraße
  • Schiffahrter Damm

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Details

Aktenzeichen
AFO/0020/2021
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
01.10.2021
Erstellt
01.10.2021 14:34