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2010/0421

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Juni 2007; Öffentliche Toiletten an der Wartehalle in Eberstadt

Magistratsvorlage 22.09.2010

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2010/0421

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2010/0421

2604 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.09.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0421 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Beschluss der Stadtverordnete nversammlung vom 26. Juni 2007; 
Öffentliche Toiletten an der Wartehalle in Eberstadt 
 
Vorlage vom: 22.09.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 22.09.2010 
 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. Juni 2007 beschlossen den Magistrat zu 
beauftragen, umgehend mit der bauverein AG in Verhandlungen zu treten und zu prüfen, ob die 
bereits vorhandenen Toiletten an der Wartehalle in Eberstadt wieder der Öffentlichkeit zugänglich 
gemacht werden können. 
 
Bei der besagten Toilettenanlage im Gebäude der Heidelberger Landstr. 186 handelt es sich nicht 
um ein öffentliches WC, sondern um ein WC, das sich in dem Gebäude der bauverein AG-
Wartehalle befindet. 
 
Nach einer durchgeführten Besichtigung musste festgestellt werden, dass die Toiletten 
wahrscheinlich beim Umbau der Wartehalle modernisiert worden sind. Sie sind allerdings in einem 
absolut unbrauchbaren und schlechten Zustand. So sind die Toiletten neben Graffiti-Schmierereien 
auch durch zerstörte Sanitärobjekte sowie im Damen-WC durch einen Defekt an der Heizung 
beschädigt. Weiterhin bestehen Verschmutzungen durch Fäkalienreste und Blut. 
 
Eine Öffnung dieser Anlagen für die Öffentlichkeit würde einen sehr hohen Instandsetzungs- und 
Reinigungsbedarf nach sich ziehen. Weiterhin wäre es erforderlich, um vergleichbare Zustände zu 
verhindern, dass die Anlagen jeweils auf- und zugeschlossen werden müssten und laufend gewartet 
und hinsichtlich der Instandsetzung betreut werden müssten. 
 
In der derzeitigen Haushaltssituation ist weder die Betreuung durch Personal, noch der Einsatz von 
Bauunterhaltungsmitteln möglich. An allen städtischen Gebäuden werden nur die 
sicherheitsrelevanten Instandhaltungen durchgeführt. 
 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 522

Orte (1)

  • Heidelberger Landstraße 186

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0421
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.09.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00