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1460/2020

Integrative Quartiersentwicklung auf dem Grundstück am Kalscheurer Weg (Beantwortung der Anfrage AN/0619/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.05.2020

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 18.05.2020, TOP 5.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3798 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  18.05.2020 
 1460/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 18.05.2020 
 
Integrative Quartiersentwicklung auf dem Grundstück am Kalscheurer Weg (Beantwortung der 
Anfrage AN/0619/2020) 
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat bat 
unter Bezugnahme auf den Beschluss Liegenschaftsausschuss vom 23.03.2017 „Integrativen Quar-
tiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
1. Wie bewertet die Verwaltung – vor allem die Fachverwaltung – dieses außergewöhnliche Vor-
haben 100% sozialen Wohnungsbau mit einer 50jährigen Bindung zu schaffen?  
 
 
2. Beabsichtigt die Verwaltung nun kurzfristig eine Veräußerungsvorlage in den Liegenschafts-
ausschuss und den Rat zu Konditionen einzubringen, die auch eine finanzielle Realisierung 
dieses außergewöhnlichen Wohnungsbauvorhabens durch die Genossenschaft ermöglicht?   
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
 
Der Liegenschaftsausschuss beschloss 2017 die Erweiterung der sog. Indianersiedlung (Vorlage 
AN/0327/2017). Er stellte dabei ausdrücklich darauf ab, dass das Grundstück zum Verkehrswert zu 
veräußern sei.  
 
 
Zu Frage 1: 
 
Das Vorhaben wird aufgrund seines innovativen Charakters begrüßt. Die Stadt Köln fördert es daher 
aktiv in dem  
 sie ein maßgeschneidertes Planungsrecht schafft, das das Potential des Grundstücks nicht 
vollständig ausschöpft, wodurch der Preis des städtischen Grundstücks erheblich reduziert 
werden kann und 
 maßgeschneiderte Nutzungsbedingungen festgelegt werden, die einerseits den Inhalt des 
Projekts dauerhaft absichern, andererseits die finanzielle Belastung des Vorhabenträgers re-
duziert.  
 
Im Vergleich zu einer konventionellen Entwicklung des städtischen Grundstücks (z.B. durch eine der 
etablierten Genossenschaften) wird demnach auf die Schaffung von deutlich mehr möglichem Wohn-
raum verzichtet.

2 
 
Zu Frage 2: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss und die zuständige Bezirksvertretung Rodenkirchen haben sich 
zuletzt im Herbst 2019 mit der Erstellung des erforderlichen neuen Planungsrechts befasst. Der 
nächste, gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB steht unmittelbar bevor.  
 
Die Liegenschaftsverwaltung hatte der Mietergenossenschaft im Juli 2019 ein Angebot mit den Vari-
anten  
 Gesamterwerb oder  
 Bestellung eines Erbbaurechtes bei gleichzeitigem Erwerb von Teilflächen unterbreitet.  
 
Zu dem Angebot gab es verschiedene schriftliche Erläuterungen und zusätzlich ein Verhandlungsge-
spräch mit den Vertretern/Vertreterinnen der Genossenschaft im September 2019. Mitte April 2020 
nahm die Vorhabenträgerin zu diesem Angebot schriftlich Stellung. 
 
Zurzeit wird das Angebot aktualisiert, da 
 kürzlich von der Vorhabenträgerin vorgelegte Vermessungsunterlagen einen neuen Flächen-
zuschnitt ergeben, 
 sich aus dem anhängigen Planrechtsverfahren eine andere Grundstücksausnutzung ergibt 
und 
 sich durch die Festlegung von vertraglichen Nutzungsbindungen - nach Maßgabe des in den 
vergangenen Monaten erarbeiteten Konzepts des nutzungsorientierten Verkehrswerts - ein 
anderer Bezugswert ergibt, auf den der Erbbaurechtszinssatz von nur 1,5% (im Vergleich zu 
den üblichen 4% bzw. den im letzten Jahr angebotenen 2%) angewandt wird.  
 
Mit dem Abschluss der Prüfung ist Anfang Juni zu rechnen. Tendenziell dürfte sich die Höhe des zu 
zahlenden Erbbauzinses weiter verringern. Im Anschluss erfolgt die Einbringung der Veräußerungs-
vorlage in den Liegenschaftsausschuss und die Beschlussfassung im Rat. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

18.05.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalscheurer Weg

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Details

Aktenzeichen
1460/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.05.2020
Erstellt
15.05.2020 09:22