2609/2020
AN/1045/2020 Corona-Pandemie: Sachstand Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten und Förderung durch Landes- und Bundesprogramme
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 28.08.2020 2609/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 14.01.202 Ausschuss Kunst und Kultur 31.08.2020 AN/1045/2020 Corona-Pandemie: Sachstand Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten und Förderung durch Landes- und Bundesprogramme CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat bitten um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Förderung aus dem des Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten? Antwort der Verwaltung Die beiden zum Zeitpunkt der Veröffentlichun g der letzte Sachstandsmitteilung (siehe Vorlage Nummer: 1689/2020) noch schwebenden Verfahren konnten inzwischen zum Abschluss ge- bracht werden. Da die Antragsteller keinen Nachweis über die Veranstaltung von Live -Musik- Events erbracht haben, bleibt es bei m Volumen der Förderung von Live -Musik-Spielstätten in Höhe von 542.500 Euro. Auf Grundlage des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses vom 16.06.2020 zu TOP 5.2 – „Dringlichkeitsantrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: Corona - Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten" (Vorlage Nummer AN/0824/2020) wurden mit den nicht verausgabten Mitteln des Notfallfonds zwischenzeitlich zwei weitere Projekte gefördert. Dies sind die „Summer Stage Cologne“ im Kölner Jugendpark, sowie das Format „Picknickde- ckenkonzert“ in Weidenpesch. Ziel der Förderungen ist jeweils die Realisierung neuer und innovativer Formate und Konzepte für die Club- und Musikszene unter Berücksichtigung der notwendigen Hygienevorschrift en. Seit Beginn der coronabedingten Einschränkungen für die Livemusikspielstätten erfolgt ein re- gelmäßiger Austausch und eine Einbeziehung sowohl des Klubkomm e.V. als auch der KölnBu- siness Wirtschaftsförderungs-GmbH, um notwendige Schritte und Maßnahmen gemeinsam zu eruieren, planen und umzusetzen. Zum Stichtag 01.08.2020 wurden insgesamt 592.500 Euro an Förderungen durch die Stadt Köln zugesagt. Weitere Anträge befinden sich in Bearbeitung. Ebenso ist davon auszugehen, dass in Zukunft weitere Bedarfe kommuniziert werden. 2. Die Bundesregierung hat im Juni ein Bundesprogramm zur Stärkung der Kulturinfra- struktur angekündigt, in dem laut Kulturstaatsministerin Monika Grütters rund 250 Millionen 2 Euro für pandemiebedingte bauliche Investitionen in Kultureinrichtungen und 150 Mio. Euro Überbrückungshilfen speziell für Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler an- gekündigt wurden. Inwieweit kann nun dieses Programm für die Kölner Livemusikstätten ge- nutzt werden und in welchem Umfang berät hierzu Köln Business die Livemusikstätten? Antwort der Verwaltung Das Programm „Neustart Kultur“ ist in vielen Ansätzen gut, aber nur bedingt hilfreich. Es gibt hier zwei Bereiche, in denen Anträge gestellt werden können: 1) Die Investitionszuschüsse für Bereiche wie „Klimaanlage“, generell „Lüftung“ oder andere bauliche Maßnahmen sind sicherlich sinnvoll. Das Problem dabei ist aber, dass ein Eigenanteil gefordert wird, den die meisten Spielstätten nicht aufbringen können, da keine Mittel mehr vorhanden sind. Hier gibt es aktuell Gespräche mit dem Kulturamt, ob über deren Mittel für „bauliche Maßnahmen“ der Eigen- anteil dargestellt werden kann. (Dieses ist laut Ausschreibung ausdrücklich möglich) Ein zusätzliches Problem ergibt sich dadurch, dass die Planung und Installation einer „Klimaanlage“ Zeit benötigt und Unternehmen, die es noch in diesem Jahr baulich umsetzen können. Diese zu fin- den ist kaum mehr möglich. 2) Programme, die unter den Hygienebestimmungen aufgrund von Covid 19 durchgeführt werden, können Zuschüsse erhalten für Künstler, Marketing und weitere Kosten, die bei der Umsetzung des Programms entstehen. Hier ist das Problem, dass derzeit auf Grund der fehlenden Künstler und Künstlerinnen nur punktuell Veranstaltungen überhaupt geplant werden können und diese sich dann auch meist auf ein sitzendes Publikum beziehen. Dies reduziert die Einnahmen so extrem, dass die meisten Veranstaltungen auch mit der Hilfe noch ein Zuschussgeschäft sind. Zudem ist ein generelles Booking von Künstlerinnen und Künstler derzeit kaum umsetzbar, da alle Touren abgesagt oder ver- schoben sind und es daher auch nur ein geringes Angebot für die Durchführung von Veranstaltungen gibt. Die KölnBusiness GmbH ist in ständigem Kontakt und Austausch mit der Klubkomm sowie Betreibern von Spielstätten. Erkenntnis aus den Gesprächen ist, dass das Bundesprogramm aktuell nicht hilf- reich ist, da das Hauptproblem die laufenden Betriebskosten sind. Mit dem Auslaufen der Überbrückungshilfe des Bundes zum 1. September müssen die Spielstätten die Betriebskosten wie Miete, Personal usw. alleine schultern. Da nicht absehbar ist, wann ein regulä- rer (oder zumindest wirtschaftlich sinnvoller) Betrieb wieder möglich ist, bedeutet dies für viele Betrei- ber, dass die Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sind. 3. Die Landesregierung informiert über ihr Portal „Creative.NRW“ über weitere Hilfen, die am 01.07.2020 in einer Pressekonferenz des Ministerpräsidenten angekündigt wurden. Welche dieser Hilfen sind für die Livemusikstätten relevant? Antwort der Verwaltung Leider sind die Mittel des Landes für die Livemusikspielstätten nicht relevant. Es sind keine entspre- chenden Mittel dafür vorgesehen. Das Landesprogramm richtet sich zum einen an Künstlerinnen und Künstler, und zum anderen kon- zentriert sich der Kulturstärkungsfonds des Landes auf die maßgeblich vom Land oder den Kommu- nen getragenen, kulturell bedeutsamen Einrichtungen sowie auf freie gemeinnützige Initiativen. 4. Ergänzend zu den Sofortprogrammen von Land und Bund hat die Stadt Köln im März 2020 einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen in Höhe von drei Milli- onen Euro beschlossen. In welcher Höhe sind diese Mittel nach Antragstellung bewilligt und ausgezahlt worden? Antwort der Verwaltung (siehe auch Mitteilung 2055/2020) Stand der Anträge und Bewilligungen: Zu dem vom Kulturamt für die Kölner Kulturszene eingerichteten Notfallfonds sind in den Program- 3 men A und B bis 18.08.2020 insgesamt 44 Anträge im Gesamtvolumen von rund 1.278.000€ einge- gangen. Bislang konnten 26 Anträge bzw. 765.000€ bewilligt werden; 8 Anträge bzw. rund 143.000€ konnten mit anderen Zuschussarten gelöst werden, wurden zurückgezogen oder waren nach den Kriterien des Notfallfonds abzulehnen. Anzumerken ist, dass im Programm A für bereits institutionell geförderte Zuschussnehmende die kurzfristige Liquidität regelmäßig schon durch die Möglichkeit vorgezogener Abschlagszahlungen erreicht werden konnte. Beim Programm B für bislang nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kulturvereine besteht mit Blick auf die bislang zuwendungsfernen Antragstellenden oftmals ein hoher Beratungs- und komplexer Abstimmungsaufwand zur Begründung eines auch tatsächlichen Liquiditätsbedarfs. Weitere Informationen zu den Kriterien des Notfallfonds bietet die Webseite des Kulturamtes unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/notfallfonds-zur-struktursicherung- freier-kulturinstitutionen-corona-bedingten-krisensituationen Mittelquellen: In der letzten Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur wurde ein Informationsbedarf zur Mittelher- kunft des Notfallfonds geäußert. Das für den Notfallfonds reservierte Budget von bis zu 3 Mio. Euro stammt zu 1,8 Mio. Euro aus Mit- teln des Dezernates Kunst und Kultur durch eine Umschichtung aus „Urbane Intervention Köln (UIK) und zu 1,2 Mio. Euro aus Projektmitteln des Kulturamtes. Die 1,2 Mio. Euro speisen sich aus allen Transferbudgets des Kulturamtes. Die Kulturverwaltung prüft eine Verlängerung der Antragsfrist und des Betrachtungszeitraumes für eine Notfallfondsförderung bis Ende Oktober 2020. Sofern die 3 Mio. Euro nicht ausgeschöpft werden, werden diese Mittel wieder für ihren bisherigen Zweck – wie unter- jährige Projektförderung - freigegeben. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2609/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 19.08.2020 16:11