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AN/1336/2020

Steigerung der Aufenthaltsqualität und Nahmobilität durch Neuordnung der Verkehre im Bereich Breite Straße / Ehrenstraße, gemeinsamer Antrag Grüne, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 24.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.01.2021, TOP 5.1.8

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

7234 Zeichen

Gemeinsamer Antrag 
Bündnis90/Die Grünen 
Die Linke 
KlimaFreunde 
DIE PARTEI 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1336/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.12.2020 
 
Steigerung der Aufenthaltsqualität und Nahmobilität durch Neuordnung der Verkehre 
im Bereich Breite Straße/Ehrenstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 08. Dezember 2020 aufzunehmen. 
 
1. Die Ehrenstraße und die Breite Straße sollen kurzfristig vom Autoverkehr befreit und 
mittelfristig niveaugleich umgestaltet werden, um die Aufenthaltsqualität zu steigern 
und die Nahmobilität im Bereich zu fördern. Dies betrifft auch die Querungsverkehre. 
 
2. Hierfür sind die folgenden Maßnahmen zeitnah, d.h. bis Ende März 2021 umzuset-
zen:  
a) Die Breite Straße wird im Abschnitt Auf dem Berlich/Richmodstraße und  
Albertusstraße für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Fahrbahn-Mitte ver-
bleibt als Fahrradstraße. Lieferverkehr auch von Anwohnern soll von 6:00 bis 
11:00 Uhr zugelassen werden.  
 
b) Die Ehrenstraße wird zeitnah im Abschnitt Albertusstraße bis Friesenwall für den 
motorisierten Verkehr gesperrt. Die Fahrbahn wird Fußgängerzone mit Radfah-
rer*innen frei. Lieferverkehr auch von Anwohner*innen soll von 6:00 bis 11:00 Uhr

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zugelassen werden. Die Auto-Parkplätze fallen weg, es wird zusätzliches Rad-
parken eingerichtet. 
 
c) Die Albertusstraße verbleibt zur Einfahrt und die Sankt-Apern-Straße zur Ausfahrt 
für den MIV aus nördlicher Richtung. Eine Durchfahrt für den motorisierten Ver-
kehr von der Albertusstraße über die Achse Breite Straße / Ehrenstraße hinweg 
soll nicht möglich sein. 
 
d) Die Alte Wallgasse verbleibt als Sackgasse zwischen  Gerhard-Winkler-Hof und 
Ehrenstraße. Für die Dauer der Baustelle in der Alten Wallgasse verbleibt die ak-
tuelle Verkehrsführung für Anlieger (Einfahrt über Pfeilstraße, Ausfahrt über  
Benesisstraße). 
 
e) Die Pfleilstraße verbleibt zur Einfahrt, die Benesisstraße zur Ausfahrt Richtung 
Süden. Eine Durchfahrt von der Alten Wallgasse zur Benesisstraße für den moto-
risierten Verkehr soll nicht möglich sein.  
 
f) Die Apostelnstraße verbleibt zur Einfahrt und die Gertrudenstraße zur Ausfahrt 
aus südlicher Richtung. Hierfür wird die Fahrtrichtung in der Gertrudenstraße  
zwischen Willy-Millowitsch-Platz und Wolfsstraße angepasst. Der Verkehr  
zwischen den beiden Straßen wird über den südlichen Willy Millowitsch-Platz ge-
führt. 
 
g) Der Willy Millowitsch-Platz wird an den westlichen und östlichen Seite mit Durch-
fahrtssperren für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Fläche wird als Fuß-
gängerzone / Fahrrad frei ausgewiesen.   
 
h) Die in der Ehrenstraße befindlichen Lade- und Lieferzonen werden in bestehende 
Parkbuchten in den Seitenstraßen verlagert. 
 
  
3. Die verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahmen soll ausgewertet und in den zu-
ständigen Gremien vorgestellt werden.   
 
4. Für das gesamte Quartier zwischen Auf dem Berlich / Richmodstraße, Magnusstraße, 
Ringe und Hahnenstraße zwischen wird im Nachlauf zu den verkehrlichen Maßnah-
men ein niveaugleicher Ausbau (nach Modell Severinstraße) angestrebt. Für die Eh-
renstraße soll dies zeitnah nach Einrichtung der Fußgängerzone in Rücksprache mit 
den Anwohnenden umgesetzt werden. Hierbei sind auch die Anlage von Bäumen / 
Beeten und die Einrichtung zusätzlichen Fahrradparkens zu prüfen. Das MIV-Parken 
soll langfristig ausschließlich in Parkhäusern erfolgen. Hierfür ist ggf. ein Modellver-
such Quartiersgarage / Anwohner*innenparken im Parkhaus zu entwickeln. Beim 
Ausbau ist zu prüfen, wie eine Umlage der Kosten auf die Privatanlieger vermieden 
werden kann, da die Maßnahme grundsätzlich her über den Kreis der Anlieger hinaus 
relevant ist.

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5. Zur Umgestaltung der Apostelnstraße soll wie im Haushaltsplan vorgesehen ein Ge-
staltungswettbewerb durchgeführt werden. Hierbei soll auch ein Verkehrskonzept er-
stellt werden, dass ggf. einen Sperrung der Apostelnstraße ab Große Brinkgasse er-
möglicht. 
 
 
Begründung: 
Sowohl die Breite Straße als auch die Ehrenstraße sind vielfältige, lebendige Innenstadtla-
gen mit einer hohen Frequenz an Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die gegenwärtige 
Infrastruktur wird den gestiegenen Frequenzen und den aktuellen Anforderungen an Aufent-
haltsqualität hier nicht mehr gerecht.  
Für Fußgänger*innen erhöht sich mit den vorgeschlagenen Maßnahmen Sicherheit und Auf-
enthaltsqualität deutlich. Dies gilt sowohl für Kunden der anliegenden Geschäfte als auch für 
Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg zur Königin-Luise-Schule. Die Sperrung der Que-
rungen in Nord-Süd-Richtung soll hier einen durchgängig erfahrbaren autofreien Raum 
schaffen.  
Für den Radverkehr verspricht das Vorhaben eine deutliche Qualitätssteigerung. Dies betrifft 
sowohl den Durchgangsverkehr als den Ziel- und Quellverkehr. Hier kommt es aktuell insbe-
sondere im Begegnungsfall zu Gefährdungssituationen. Die Verbesserung gilt auch und ins-
besondere für die Anfahrt zur Königin-Luise-Schule. Die Maßnahme ergänzt die Umwidmung 
von Fahrspuren auf der Magnusstraße, die eher den Pendelverkehren dient.  
Für die Führung des Radverkehrs wird ein differenzierter Ansatz gewählt - mit eine  
Fußgänger*innenzone mit Fahrrad Frei auf der Ehrenstraße und einer Fahrradstraße auf der 
Breite Straße, die den unterschiedlichen Straßenschnitten gerecht wird.  
Die Sperrung für den motorisierten Verkehr entspricht der Zielsetzung von Köln Mobil 2025 
und dem Ansatz, Parken im öffentlichen Raum schrittweise zu reduzieren in insbesondere in 
der Innenstadt in die Parkhäuser zu verlagern. Auch hier ist das Gebiet mit mehreren Park-
häusern im direkten Umfeld gut erschlossen. Zudem liegt das Gebiet zentral zwischen dem 
Rudolfplatz, dem Friesenplatz, dem Neumarkt und dem Appellhofplatz und ist damit eines 
der vom ÖPNV am besten erschlossenen Gebiete in Köln.  
Die Verlagerung der Lade- und Lieferzonen ist notwendig, damit diese über den Zeitraum 
von 6-11 Uhr hinaus zugänglich sind und von Kunden der Geschäfte sowie von Anwoh-
ner*innen genutzt werden können.   
Das gewählte zweischrittige Vorgehen von kurzfristiger Sperrung und mittelfristigem Umbau 
entspricht dem von der Verwaltung an der Zülpicher Straße erfolgreich erprobten Verfahren 
das erlaubt, Aufenthaltsqualität schnell und merkbar zu erhöhen, die Veränderungen auszu-
werten und mittelfristig in eine bauliche Lösung zu überführen. 
Die von der Verwaltung per Pressemeldung vom 3. November 2020 angekündigte Planung 
zur Neuaufteilung der Verkehrsflächen soll anhand der oben dargestellten Verkehrsführun-
gen erfolgen1. 
                                                 
1 https://www.stadt -koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/22604/index.html

- 4 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Antje Kosubek Michael Scheffer  Lea Horch  Sabine Kader 
B90/Grüne  Die Linke   KlimaFreunde  DIE PARTEI 
 
 
 
 
Lageplan:

Beratungsverlauf (1)

21.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt

Zur Sitzung

Orte (21)

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  • Breite Straße
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  • Benesisstraße
  • Gertrudenstraße
  • Richmodstraße
  • Magnusstraße
  • Große Brinkgasse
  • Zülpicher Straße
  • Rudolfplatz
  • Friesenplatz
  • Appellhofplatz
  • Auf dem Berlich
  • Gerhard-Winkler-Hof
  • Apostelnstraße
  • Hahnenstraße
  • Severinstraße
  • Wolfsstraße
  • Friesenwall
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
AN/1336/2020
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
24.11.2020
Erstellt
24.11.2020 09:45