AN/1473/2019
Organisatorische und logistische Unterstützung der Empfänger der Schenkung von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch die Verwaltung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht BV
12220 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1473/2019 Stand: 23.06.2022 Sachstandsbericht Organisatorische und logistische Unterstützung der Empfänger der Schenkung von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch die Verwaltung Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.11.2019 8.1.4 Organisatorische und logistische Unterstützung der Empfänger der Schenkung von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch die Verwaltung, Antrag der FDP-Fraktion AN/1473/2019 Die FDP-Fraktion modifiziert ihren Antrag inhaltlich dahingehend, dass insbesondere durch zur Ver- fügung stellen eines Transportkrans zum Aufladen der Container auf einen Transport-LKW unterstützt werden soll. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den jeweiligen Schenkungsempfängern von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch geeignete Maßnahmen organisatorische und logistische Unterstützung zu leisten; insbesondere durch zur Verfügung stellen eines Transportkrans zum Aufladen der Container auf einen Transport-LKW der Beschenkten. Prioritär soll die Schenkung an Verantwortliche in Griechenland geprüft und betrieben werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Sachstand 2020 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 0040/2020). An dem Unterbringungsstandort Eygelshovener Straße in Köln-Sürth hat das Amt für Wohnungswe- sen in der Zeit des starken Zustroms an Geflüchteten 2015-2017 eine Anlage aus 253 speziellen Kunststoff-Wohncontainer (sog. Space Boxen) zur Unterbringung von Geflüchteten aufgebaut. Diese Container waren von einer niederländischen Firma gebraucht erworben worden. Aufgrund ihres maroden und abgewohnten Zustandes waren die Container schließlich nicht mehr zur adäquaten Unterbringung von Geflüchteten geeignet. Sie wurden daher nach und nach bis zum 20.09.2019 vollständig leergezogen. 2 Auf dem städtischen Grundstück an der Eygelshovener Straße ist aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 (Vorlage 2329/2016) für das Jahr 2020 die Errichtung eines dringend erforderlichen Erweiterungsbaus der benachbarten Gesamtschule Rodenkirchen geplant. Um mit den Bauarbeiten pünktlich nach Zeitplan zu beginnen, ist die vollständige Räumung des Grundstücks von den Contai- nern spätestens bis zum Frühjahr 2020 erforderlich. Die Verwaltung hat sich 2019 intensiv um eine Veräußerung und eine damit verbundene kostenlose Entsorgung der Container bemüht. Die Kaufinteressenten haben jedoch alle nach anfänglichem Inte- resse und Nachfragen seitens der Verwaltung von einem Erwerb Abstand genommen. Selbst bei ei- ner Sanierung hätten die abgewohnten Container eine geringe Restnutzungsdauer gehabt und zu dem Kaufpreis wären letztlich zeitnah erhebliche Entsorgungskosten hinzugekommen, so dass ihnen ein Erwerb unwirtschaftlich erschien. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung die Beschlussvorlage 3295/2019 erstellt, welche einen kurz- fristigen Rückbau und eine vollständige Entsorgung der Container-Anlage durch die Gebäudewirt- schaft vorsah, um den Schulerweiterungsbau zu ermöglichen. Ein Rückbau und eine Entsorgung ist mit Kosten von rund 1,74 Mio. € brutto verbunden. Die Entsorgungsmaßnahme wurde vom Rat in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen. Dann kam in der Bezirksvertretung Rodenkirchen der Wunsch auf, diese Container an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen zu verschenken, um die Entsorgungskosten zu verrin- gern. Insbesondere sollte geprüft werden, ob das Griechische Konsulat im Hinblick auf die Unterbrin- gungssituation von Geflüchteten auf den griechischen Inseln Interesse an den Containern hat. Eben- so wurde die Verwaltung gebeten, durch geeignete Maßnahmen den Beschenkten organisatorische und logistische Unterstützung zu gewähren. Es wurden in den Sitzungen am 07.10.2019 (TOP 8.1.6) und am 11.11.2019 (TOP 8.1.4) entsprechende Beschlüsse der Bezirksvertretung Rodenkirchen ge- fasst. Das Amt für Wohnungswesen hat die Anregung dankbar aufgegriffen und in Umsetzung dieser Be- schlüsse kurzfristig zunächst die praktischen baulichen als auch die rechtlichen sowie haushalts- und steuerrechtlichen Voraussetzungen einer solchen Schenkung verwaltungsintern geklärt. Mittels Presseerklärung vom 30.10.2019 informierte das Amt für Wohnungswesen die Öffentlichkeit über die Modalitäten zur Verschenkung der Container. Das Angebot der Stadt Köln, die ausgedienten Container der ehemaligen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in der Eygelshovener Straße zu verschenken, ist auf ein großes Interesse sowohl in der Verwaltung selbst als auch in der Öffentlichkeit gestoßen. Die Bitte der Politik, die Schenkungs- nehmer bei Demontage, Abbau und Verladung logistisch zu unterstützen, hat die Verwaltung eben- falls aufgenommen, indem sie den Haftungsübergang auf den Zeitpunkt des Verlassens der Baustelle verschoben hat. Eindeutige Bedingung für die Verschenkung der Unterbringungscontainer ist die eigenständige Über- nahme von Abtransport und Aufbau am Bestimmungsort durch den Schenkungsempfänger auf eige- ne Kosten. Es besteht keine Position im städtischen Haushalt, die eine Übernahme dieser Maßnah- men aus Haushaltsmitteln der Stadt Köln ermöglichen würde. Zudem ist die Stadt Köln gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln, was die freiwillige Übernahme von Kosten zugunsten Dritter über die zur Entsorgung erforderliche Schenkung hinaus ausschließt. Schließlich wäre eine solche finanzielle Hilfe als steuerlich relevante Zuwendung zu werten. Mit Pressemitteilung von 12.11.2019 hat die Stadtverwaltung informiert, dass sie keine weiteren An- fragen von Erstinteressenten für alte Container annimmt. Diese Mitteilung wurde jedoch von der Presse nur eingeschränkt abgedruckt. Es gingen daher auch später noch Interessebekundungen ein. Zum Stichtag 18.11.2019 lagen dem Amt für Wohnungswesen bereits 270 Anfragen vor. Die Anfra- genden erhielten per Mail ausführliche Informationen zu den Schenkungsmodalitäten, insbesondere zur Spezifikation (kein herkömmlicher Überseecontainer aus Stahl) und zum Zustand der Container 3 sowie den Rahmenbedingungen insbesondere bezüglich der erforderlichen Logistik ab Verlassen der Baustelle, um die tonnenschweren Container abzutransportieren. Außerdem wurde darauf hingewie- sen, dass die Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit der Neuaufstellung am Bestimmungsort dem Empfänger obliegt. Nach Erhalt dieser Informationen sollte bis zum 15.11.2019 eine verbindliche Rückmeldung erfolgen, ob unter den genannten Bedingungen weiter Interesse besteht. 75 der Anfragenden haben ihr Inte- resse aufrechterhalten und sich gemeldet. Das Amt für Wohnungswesen hat wunschgemäß auch die Vertreterinnen des Griechischen General- konsulats kontaktiert und ihnen die gleichen sachbezogenen Informationen sowie diverse Fotos zu- kommen lassen. Das Griechische Generalkonsulat hat daraufhin mit E-Mail von 20.11.2019 aus- drücklich für das Angebot gedankt und es letztendlich aufgrund des logistischen Aufwandes eines Transports nach Griechenland abgelehnt. Das Amt für Wohnungswesen hat die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. Zu berücksichtigen war, dass nur 18 Container einzeln nutzbar und transportierbar sind. 230 Contai- ner waren mittels Wanddurchbrüchen und Türen zu 115 Doppelcontainern verbunden und konnten ohne umfangreiche Demontage nicht abtransportiert werden. Den verbleibenden fünf Containern fehl- te mindestens eine komplette Seitenwand, so dass sie keine Container, sondern nur noch Torso wa- ren. Bei den Containern handelt es sich nicht, wie vielfach angenommen, um handelsübliche Wohn- bzw. Bürocontainer aus Stahl, sondern um einen Kunststoff-Glasfaser-Verbund, der weniger stabil ist, einer Verwitterung unterliegt und sowohl Grünbewuchs als auch Schimmel ansetzt. Eine Belastung der Wasserleitungen der Container, z.B. mit Keimen und Bakterien, konnte aufgrund der längeren Standzeit ohne Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Der Schenkungsvertrag beinhaltet daher ei- nen Haftungsausschluss zugunsten der Stadt Köln (Schadensabwendung gemäß Wirtschaftlichkeits- gebot). Container konnten seitens der Verwaltung nur Interessenten überlassen werden, die den Schen- kungsvertrag unterzeichnen und den Abtransport der jeweils 3-Tonnen-schweren Container-Einheiten ab Verlassen der Baustelle auf eigene Kosten gewährleisten konnten. Es wurde ein Kreis von Interessenten ausgewählt, welche einerseits die vorgenannten Voraussetzun- gen erfüllen, andererseits die Container - wie von der Politik gewünscht - zu sozialen, kulturellen, cari- tativen oder sportlichen und damit gemeinnützigen Zwecken verwenden wollen. Das Amt für Wohnungswesen ist gegenüber dem Amt für Schulentwicklung in der Pflicht, das Grund- stück bis zum Frühjahr vollständig von jeglichen Aufbauten und Gebäuden geräumt zu übergeben, um den pünktlichen Baubeginn des geplanten Schulerweiterungsbaus auf dem Grundstück zu ge- währleisten. Da die Masse der maroden Doppelcontainer nicht an Einzelinteressenten vermittelbar war und zu vermeiden ist, dass nach Abholung von einzelnen noch gebrauchsfähigen Containern ein ungeordne- ter Haufen von nicht vermittelbaren Schrott-Containern verbleibt, war es unumgänglich einen Abneh- mer zu finden, der garantiert, alle verbleibenden Container zu übernehmen. Es konnte mit einem Abnehmer die Modalitäten über die rechtlichen und logistischen Voraussetzun- gen für die Schenkung abschließend geklärt und ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Dieser Abnehmer ist die ursprüngliche Lieferantin der Container, eine niederländische Firma aus Groningen. Diese Firma verfügt gesichert über das notwendige schwere Gerät an Kränen und Schwertransportern, um die Masse an unbrauchbaren Containern fristgerecht bis Mitte April vollstän- dig abzutransportieren. Außerdem hat sie die Container aufgestellt und verbunden und daher nach- weislich das Know-How für eine sachgerechte, schnelle Demontage, die gegen eine übliche Kosten- erstattung erfolgte. Schließlich demontierte sie die Container für die anderen Interessenten mit und stellte ihnen ihren Kran zur Verladung der Container zur Verfügung, was die Verschenkung an die anderen Interessenten erst ermöglichte. 4 Mit der Demontage der Container vom Unterbau und ihrer Trennung von den Versorgungsleitungen wurde in der zweiten Januarwoche begonnen, um das Zeitfenster (Mitte April 2020) zu halten. Ein Großteil der Container wurde bereits abtransportiert. 15 Container, welche bisher zur Verwaltung des Standorts verwendet wurden, werden vor Ort ver- bleiben und dem Verein „WiSü- Willkommen im Rheinbogen e.V.“ zur Verfügung gestellt, welcher sich als örtliche Willkommens-Initiative um Integration von Geflüchteten in Sürth kümmert. Der Schen- kungsvertrag wird zeitnah unterzeichnet. 26 Container werden von der Berufsfeuerwehr Köln übernommen, um diese unter anderem für Schu- lungszwecke zu verwenden. Der Landschaftsverband Rheinland hat zwei Container abgenommen, um sie im LVR- Freilichtmuseum Kommern zu Anschauungszwecken für Besucher aufzustellen. Der Dressurstall Lärchenhof im Kölner Süden, der sich unter anderem im Behindertensport engagiert, erhält vier Container, die in Eigenregie abtransportiert werden. Der Kunst- und Kulturverein Braunschweig e.V. ist Abnehmer von zehn Containern. Auch hier erfolgt der Transport selbstständig. Die Regionalverkehr Köln GmbH wird 26 Container erhalten. Die Unterzeichnung des Schenkungs- vertrags steht noch aus. Sachstand 2020 Die restlichen abzuholenden Container wurden bis zum 25.05.2020 alle nach und nach abgeholt und abtransportiert. Es befinden sich daher nur noch die zum Verbleib bestimmten Container der Willkommens-Initiative auf dem Gelände. Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt
Antrag nach § 3 (FDP BV2)
2233 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1473/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 Organisatorische und logistische Unterstützung der Empfänger der Schenkung von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch die Verwaltung Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP- Fraktion bittet, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung am 11.11.2019 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, den jeweiligen Schenkungsempfängern von Wohncontainern aus der Wohncontaineranlage für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33 in 50999 Köln durch geeignete Maßnahmen organisatorische und logistische Unterstützung zu leisten. Begründung: Vor dem Hintergrund des einstimmigen Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.10.2019, Antragsnummer: 1349/2019, wurde die Verwaltung gebeten, die 253 Container der benannten und zum Rückbau bestimmten Containeranlage zur Schenkung anzubieten. Hierauf gab es zwischenzeitliche diverse Anfragen von Vereinen, Institutionen und Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet. Seitens der Verwaltung erging die Mitteilung, dass alle Kosten des Transports vom künftigen Nutzer zu tragen sind. Da die Stadt Köln durch die Verschenkung jedes einzelnen Containers einen wesentlichen Geldbetrag einspart, ist es daher sicherlich angemessen, wenn die Verwaltung den Empfängern geschenkter Container bei deren Transport organisatorische und logistische Hilfe leistet. Weitere Begründungen erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Daniel gez. Wolters in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Fraktionsbüro, Zimmer 115 Hauptstraße 85 50996 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1473/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 28.10.2019
- Erstellt
- 28.10.2019 11:28