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3908/2024

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: Siedlung Helmholtzstraße in Köln-Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 27.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.5

Anlage 3: Gegenüberstellung

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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2: Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3: Gegenüberstellung

132 Zeichen

Gegenüberstellung des Masterplanes
"Physikersiedlung" zum Ist-Zustand
in Köln - Porz
Anlage 3Stadtplanungsamt
Ist-Zustand Masterplan

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

1187 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses mit dem Arbeitstitel: Siedlung Helmholtzstraße in Köln-
Porz ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und 
die Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2: Geltungsbereich

383 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum 
Bebauungsplan 
Siedlung Helmholtzstraße
in Köln - Porz
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 10050 150 300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

5447 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/613-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3908/2024 
Freigabedatum 
27.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: 
Siedlung Helmholtzstraße in Köln-Porz  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt den am 29.07.2003 vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten und am 
11.08.2003 im Amtsblatt bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet zwi-
schen Humboldtstraße, Siemensstraße, Einsteinstraße, südlich der Realschule, 
Planckstraße, Siemensstraße, Ohmstraße, Alfred-Nobel­Straße, Röntgenstraße bis 
zum Fußweg nördlich Hausnummer 3, Fußweg, Im Porzer Feld bis nördliche Grund-
stücksgrenze Im Porzer Feld 12 bis 18, südliche Grundstücksgrenze Ohmstr. 42, 
Ohmstraße und Voltastraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: "Siedlung Helmholtzstraße" in 
Köln-Porz— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) aufzuheben; 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Aufhebung 
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne 
die zum Teil, seit mehreren Jahren ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauli-
che Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städtebauliche Entwicklung und Ord-
nung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplan-
verfahren erfolgt eine prioritäre Bearbeitung solcher Bebauungspläne, die zwecks Realisie-
rung dringend erforderlichen Wohnungsbaus oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur 
Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besitzen. Dies 
führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit geringem „Planungs-
druck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden konnten und können. Davon sind insbesondere 
solche Verfahren betroffen, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass inzwischen nicht 
mehr aktuell ist oder/und der Planinhalt und die Planungsziele überholt sowie erneut pla-
nungsrechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten 
wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, suk-
zessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und, sofern 
dieses nicht mehr besteht, das Verfahren eingestellt. 
 
Damaliges Ziel der Planung war es, die bestehende Siedlung in ihrer gewachsenen Struktur 
städtebaulich sinnvoll zu sichern und im Bereich der zum Teil sehr großen Grundstücke eine 
maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. 
 
Eine Überprüfung hat ergeben, dass sich das Plangebiet – teilweise durch einen städtebauli-
chen Vertrag sowie den Bebauungsplan Nr. 75395/02 flankiert – so entwickelt hat, dass eine 
Fortführung des Bebauungsplanverfahrens städtebaulich nicht notwendig ist. Maßgebend für 
den städtebaulichen Vertrag war der städtebauliche Masterplan „Physikersiedlung“, der von 
der Bezirksvertretung Porz am 08.11.2000 und vom Stadtentwicklungsausschuss am 
10.11.2005 beschlossen wurde. 
 
Wesentliche Ziele des städtebaulichen Vertrages waren die Sanierung der Siedlung als Gan-
zes in einheitlicher Form. Geplant war, die bestehenden Geschossbauten zu modernisieren 
und die bestehenden Reihenhäuser unter Berücksichtigung wesentlicher Teile des Baumbe-
standes nachzuverdichten. Ergänzungsgebäude sollten mit dem Bestand abgestimmt werden. 
Als bauliche Nutzung wurden ausschließlich eine Wohnnutzung sowie soziale Infrastruktur, 
Spielplatz und Kindertagesstätte vertraglich vereinbart. 
 
Die Grundstücke des westlichen sowie nord/westlichen Bereichs die nicht vom Masterplan be-
rührt sind, sind im Besitz mehrerer privater Einzeleigentümer sowie einer Wohnungsbauge-
nossenschaft. Seitens der Eigentümerschaft sind keine Entwicklungsabsichten bekannt. 
 
Verfahren und Auswirkungen 
Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie 
damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber 
anfragenden Öffentlichkeit (wie Bürger*innen, Grundeigentümer*innen, Investor*innen, Archi-
tekt*innen und Planer*innen), empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss vom

3 
29.07.2003 (die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 11.08.2003) aufzuheben. Ein 
Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht. 
 
Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist überwiegend durch § 34 BauGB 
sowie in einem untergeordneten Teilbereich durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 
75395/02 gewährleistet. Demnach wäre eine Wohnbebauung, die sich hinsichtlich des Maßes, 
der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche nach dem Vorbild der Umgebungsbe-
bauung einfügt planungsrechtlich zulässig und möglich. Ein Planerfordernis im Sinne des § 1 
Abs. 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht. 
 
 
Anlagen  
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Geltungsbereich 
Anlage 3 – Gegenüberstellung Masterplan zum Ist-Zustand

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Humboldtstraße
  • Siemensstraße
  • Einsteinstraße
  • Planckstraße
  • Ohmstraße 42
  • Röntgenstraße
  • Brückenstraße 5
  • Helmholtzstraße
  • Im Porzer Feld 12
  • Voltastraße

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Details

Aktenzeichen
3908/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.05.2025
Erstellt
05.12.2024 13:25