3908/2024
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: Siedlung Helmholtzstraße in Köln-Porz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3: Gegenüberstellung
132 Zeichen
Gegenüberstellung des Masterplanes "Physikersiedlung" zum Ist-Zustand in Köln - Porz Anlage 3Stadtplanungsamt Ist-Zustand Masterplan
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
1187 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses mit dem Arbeitstitel: Siedlung Helmholtzstraße in Köln- Porz ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Geltungsbereich
383 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Siedlung Helmholtzstraße in Köln - Porz Anlage 2Stadtplanungsamt 0 10050 150 300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
5447 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/613-1 Vorlagen-Nummer 3908/2024 Freigabedatum 27.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel: Siedlung Helmholtzstraße in Köln-Porz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den am 29.07.2003 vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten und am 11.08.2003 im Amtsblatt bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss für das Gebiet zwi- schen Humboldtstraße, Siemensstraße, Einsteinstraße, südlich der Realschule, Planckstraße, Siemensstraße, Ohmstraße, Alfred-NobelStraße, Röntgenstraße bis zum Fußweg nördlich Hausnummer 3, Fußweg, Im Porzer Feld bis nördliche Grund- stücksgrenze Im Porzer Feld 12 bis 18, südliche Grundstücksgrenze Ohmstr. 42, Ohmstraße und Voltastraße in Köln-Porz —Arbeitstitel: "Siedlung Helmholtzstraße" in Köln-Porz— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschrän- kung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Aufhebung Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne die zum Teil, seit mehreren Jahren ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauli- che Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städtebauliche Entwicklung und Ord- nung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplan- verfahren erfolgt eine prioritäre Bearbeitung solcher Bebauungspläne, die zwecks Realisie- rung dringend erforderlichen Wohnungsbaus oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besitzen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit geringem „Planungs- druck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden konnten und können. Davon sind insbesondere solche Verfahren betroffen, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass inzwischen nicht mehr aktuell ist oder/und der Planinhalt und die Planungsziele überholt sowie erneut pla- nungsrechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, suk- zessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und, sofern dieses nicht mehr besteht, das Verfahren eingestellt. Damaliges Ziel der Planung war es, die bestehende Siedlung in ihrer gewachsenen Struktur städtebaulich sinnvoll zu sichern und im Bereich der zum Teil sehr großen Grundstücke eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass sich das Plangebiet – teilweise durch einen städtebauli- chen Vertrag sowie den Bebauungsplan Nr. 75395/02 flankiert – so entwickelt hat, dass eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens städtebaulich nicht notwendig ist. Maßgebend für den städtebaulichen Vertrag war der städtebauliche Masterplan „Physikersiedlung“, der von der Bezirksvertretung Porz am 08.11.2000 und vom Stadtentwicklungsausschuss am 10.11.2005 beschlossen wurde. Wesentliche Ziele des städtebaulichen Vertrages waren die Sanierung der Siedlung als Gan- zes in einheitlicher Form. Geplant war, die bestehenden Geschossbauten zu modernisieren und die bestehenden Reihenhäuser unter Berücksichtigung wesentlicher Teile des Baumbe- standes nachzuverdichten. Ergänzungsgebäude sollten mit dem Bestand abgestimmt werden. Als bauliche Nutzung wurden ausschließlich eine Wohnnutzung sowie soziale Infrastruktur, Spielplatz und Kindertagesstätte vertraglich vereinbart. Die Grundstücke des westlichen sowie nord/westlichen Bereichs die nicht vom Masterplan be- rührt sind, sind im Besitz mehrerer privater Einzeleigentümer sowie einer Wohnungsbauge- nossenschaft. Seitens der Eigentümerschaft sind keine Entwicklungsabsichten bekannt. Verfahren und Auswirkungen Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber anfragenden Öffentlichkeit (wie Bürger*innen, Grundeigentümer*innen, Investor*innen, Archi- tekt*innen und Planer*innen), empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss vom 3 29.07.2003 (die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 11.08.2003) aufzuheben. Ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht. Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist überwiegend durch § 34 BauGB sowie in einem untergeordneten Teilbereich durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 75395/02 gewährleistet. Demnach wäre eine Wohnbebauung, die sich hinsichtlich des Maßes, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche nach dem Vorbild der Umgebungsbe- bauung einfügt planungsrechtlich zulässig und möglich. Ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Geltungsbereich Anlage 3 – Gegenüberstellung Masterplan zum Ist-Zustand
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (10)
- Humboldtstraße
- Siemensstraße
- Einsteinstraße
- Planckstraße
- Ohmstraße 42
- Röntgenstraße
- Brückenstraße 5
- Helmholtzstraße
- Im Porzer Feld 12
- Voltastraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3908/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 05.12.2024 13:25