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AN/0960/2024

Änderungsantrag zur Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz TOP 3.10 (2337/2024), gem. Änderungsantrag B90/Die Grünen, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne) 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.09.2024, TOP 3.1.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

2543 Zeichen

B 90/Die Grünen 
Die Linke 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
 
AN/0960/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 
 
Änderungsantrag zur Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den 
Ottoplatz in Köln-Deutz 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2337/2023 Vermarktung ei-
nes Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz in die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: 
 
Nach dem ersten Absatz des Beschlusstextes wird eingefügt: 
Eine Bebauung des Grundstücks muss unter der Maßgabe erfolgen, dass auf Höhe des 
Grundstücks eine mögliche künftige Stadtbahnhaltestelle eingerichtet werden kann. 
 
Nach dem jetzigen zweiten (neu dritten) Absatz wird eingefügt: 
Die Vergabe des Grundstücks soll wenn irgend möglich auf Erbpacht-Basis erfolgen. Ein 
Verkauf des Grundstücks kommt nur als Ultima Ratio unter erneuter Beteiligung der politi-
schen Gremien in Frage, falls sich eine Erbpacht-Vergabe nicht realisieren lässt.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Durch die Erschließung der Neubaugebiete Deutzer Hafen und Mülheim-Süd ergibt sich die 
einmalige Chance der Einrichtung einer durchgehenden rechtsrheinischen Stadtbahnlinie 
von Porz über Poll, Deutz, Mülheim-Süd, Mülheim und Stammheim bis Flittard. Dies würde 
eine oberirdische Stadtbahnhaltestelle auf Höhe des Deutzer Bahnhofs erforderlich machen. 
Das hier ausgelobte Grundstück ist von seiner Lage her dafür prädestiniert. Um diese 
Chance zu wahren, muss bei einer Bebauung die Möglichkeit gewährleistet bleiben, auf 
Höhe des Grundstücks eine Stadtbahnhaltestelle einzurichten. 
Das hier ausgelobte Grundstück befindet sich in einer exponierten und zentralen Lage und 
ist insofern trotz der besonderen Umstände für eine Bebauung von hohem Wert. Im Sinne 
des langfristigen Erhalts des städtischen Grundvermögens soll die Veräußerung daher auf 
Erbpacht-Basis erfolgen anstatt das Grundstück zu verkaufen und damit zum Spekulations-
objekt zu machen. 
 
 
Julie Cazier   Gunda Wienke  Dr. Verena Holzer-Henke 
B90/Die Grünen  Die Linke   Klima Freunde 
 
Sabine Kader 
Die Partei

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0960/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
13.06.2024
Erstellt
13.06.2024 11:43