AN/0960/2024
Änderungsantrag zur Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz TOP 3.10 (2337/2024), gem. Änderungsantrag B90/Die Grünen, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)
2543 Zeichen
B 90/Die Grünen Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0960/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 Änderungsantrag zur Vermarktung eines Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2337/2023 Vermarktung ei- nes Grundstücks östlich angrenzend an den Ottoplatz in Köln-Deutz in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt: Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: Nach dem ersten Absatz des Beschlusstextes wird eingefügt: Eine Bebauung des Grundstücks muss unter der Maßgabe erfolgen, dass auf Höhe des Grundstücks eine mögliche künftige Stadtbahnhaltestelle eingerichtet werden kann. Nach dem jetzigen zweiten (neu dritten) Absatz wird eingefügt: Die Vergabe des Grundstücks soll wenn irgend möglich auf Erbpacht-Basis erfolgen. Ein Verkauf des Grundstücks kommt nur als Ultima Ratio unter erneuter Beteiligung der politi- schen Gremien in Frage, falls sich eine Erbpacht-Vergabe nicht realisieren lässt. - 2 - Begründung: Durch die Erschließung der Neubaugebiete Deutzer Hafen und Mülheim-Süd ergibt sich die einmalige Chance der Einrichtung einer durchgehenden rechtsrheinischen Stadtbahnlinie von Porz über Poll, Deutz, Mülheim-Süd, Mülheim und Stammheim bis Flittard. Dies würde eine oberirdische Stadtbahnhaltestelle auf Höhe des Deutzer Bahnhofs erforderlich machen. Das hier ausgelobte Grundstück ist von seiner Lage her dafür prädestiniert. Um diese Chance zu wahren, muss bei einer Bebauung die Möglichkeit gewährleistet bleiben, auf Höhe des Grundstücks eine Stadtbahnhaltestelle einzurichten. Das hier ausgelobte Grundstück befindet sich in einer exponierten und zentralen Lage und ist insofern trotz der besonderen Umstände für eine Bebauung von hohem Wert. Im Sinne des langfristigen Erhalts des städtischen Grundvermögens soll die Veräußerung daher auf Erbpacht-Basis erfolgen anstatt das Grundstück zu verkaufen und damit zum Spekulations- objekt zu machen. Julie Cazier Gunda Wienke Dr. Verena Holzer-Henke B90/Die Grünen Die Linke Klima Freunde Sabine Kader Die Partei
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0960/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 13.06.2024 11:43