0784/2024
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Gewölbereihe 38-39 in Köln-Altstadt/Nord
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Anlage 3 - Stellungnahme
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/ 2 B eteiligung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 73 des Ver- waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 18 des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes (AEG) für das Bauvorhaben „Erneuerung der Gewölbereihe 38-39“ durch die DB Netz AG Sehr geehrte Frau Schneider, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.12.2023 zu dem o.g. Vorhaben. Als Sicherung der Verkehrsinfrastruktur sowie aus stadtplanerischer Sicht wird das Vorhaben begrüßt. Im Übrigen erhebe ich gegen das oben näher bezeichnete Vorhaben der DB Netz AG keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen je- weils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. I. Kampfmittel Für die von dem o.g. Vorhaben betroffene Fläche liegt bereits eine Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf vor. Demnach liefern Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unter- lagen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. Es wird daher eine Überprüfung auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Auf- schüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschie- ben. Ferner ist zu beachten, dass bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be- lastungen – wie beispielsweise Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten, etc. – eine zusätzliche Sicherheitsdetektion empfohlen wird. Es wird hierzu auch auf das der Vorhabenträgerin bereits vorliegende Schreiben des KBD verwiesen. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist Herr Glamocic (Telefon: 0221 221-26645; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de). Ei senbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Sachbereich 1, Planfeststellung - z. Hd. Frau Schneider - Hachestraße 61 45127 Essen 64136-641pa/048-2023#059 62/621/2-62.21.01 28.02.2024 62 Anlage 3 - 2 - II. Brandschutz Aus Sicht des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Be- rufsfeuerwehr) bestehen keine Bedenken gegen das o. g. Vorhaben, sofern die erfor- derlichen/festgelegten Flächen und Zufahrten währen d der Bauphase uneinge- schränkt nutzbar bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass nach der Umsetzung des o.g. Vorhabens die ma- teriellen Anforderungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landes- bauordnung 2018 – BauO NRW 2018) sowie der geltende n Vorschriften und techni- schen Baubestimmungen erfüllt sind. Ansprechpartner im Amt für Feuerschutz, Rettungsdie nst und Bevölkerungsschutz (Berufsfeuerwehr), Neusser Landstraße 2, 50735 Köln , ist Herr Kustwan (Telefon: 0221 9748-53104; E-Mail: martin.kustwan@stadt-koeln.de ). III. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodenden kmalschutz Das o.g. Vorhaben liegt im Bereich der ehemaligen mittelalterlich-neuzeitlichen Stadt- befestigung. Im Bereich der zu erneuernden Gewölber eihe 38-39 verlaufen die ur- sprünglich auf einem Wall gegründete mittelalterlic he Stadtmauer sowie der Ansatz des nach Norden vorgelagerten und zugehörigen Festu ngsgrabens. In preußischer Zeit wurde an dieser Stelle als Durchlass für die 1859 fertiggestellte Bahnstrecke durch die mittelalterliche Stadtmauer ein Stadttor errichtet, dessen unterirdische Bauteile vo- raussichtlich noch erhalten sind. Der vorliegenden Planung ist zu entnehmen, dass das neu zu erstellende Tragwerk mit Gewölbeschale auf die vorhandenen Gründungskörper aufgesetzt werden soll, so- dass voraussichtlich keine Bodeneingriffe unterhalb des vorhandenen Bodenniveaus der Gewölbe erfolgen werden. Unter dieser Voraussetzung sind die Belange der Bod endenkmalpflege und des Bo- dendenkmalschutzes von dem o.g. Vorhaben nicht betroffen. Sollten dennoch Bodeneingriffe jeglicher Art – wie beispielsweise Schürfungen zur Fundamenterkundung – erforderlich werden, ist das R ömisch-Germanische Mu- seum/Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodenden kmalschutz einzubinden, damit eine archäologische Untersuchung und Dokumentation der zu erwartenden un- terirdischen Denkmalsubstanz auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen ( Denkmalschutzgesetz – DSchG) erfolgen kann. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum/Arch äologische Bodendenk- malpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, ist Herr Wagner (Te- lefon: 0221 221-24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de ). IV. Stadtplanung In gemeinsamen Abstimmungen mit der Vorhabenträgeri n wurden bereits Nutzungs- möglichkeiten für die Bahnbögen und das Umfeld erarbeitet. Demnach ist eine gewerb- liche Nutzung der Gewölbe angedacht sowie eine durc hgehende Durchwegung unter der aufgeständerten S-Bahn hindurch zwischen den Straßen Eigelstein und Hansaring vorgesehen. - 3 - Die Ausgestaltung der Bahnbögen als Gewölbe ist dah er zwingend zu erhalten. Die geplante gewerbliche Nutzung ist bei der Sanierung für den Innenausbau zu berück- sichtigen. Hierzu gehören Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, sowie Grund- lagen für die spätere Installation von Sanitäranlagen, elektrischen Leitungen und der- gleichen. Die im Jahre 2015 geplanten Nutzungen der Bahnbögen und des Umfeldes, wie sie die Stadt Köln und die Vorhabenträgerin gemeinsam entwickelt haben, ist dem als An- lage beigefügten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hüser (Telefon: 0221 221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de ). V. Verkehrsmanagement 1. Nutzung öffentlichen Straßenlandes/Straßensperru ngen und Umleitungen Das o.g. Vorhaben sieht zum derzeitigen Zeitpunkt k eine Baustelleneinrichtungs- flächen im öffentlichen Straßenland oder baustellen bedingte Straßensperrungen und Umleitungen vor. Diesbezüglich liegt aktuell daher keine Betroffenheit vor. Sofern sich die Planungen jedoch ändern sollten wird vorsorglich darauf hingewie- sen, dass, soweit erforderlich, Detailfestlegungen zur Verkehrsregelung auf öffent- lichen Straßen und Wegen separaten verkehrsrechtlichen Genehmigungen für die bauzeitliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen vorbehalten bleiben. Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Weil (Telefon: 0221 221-27871; E-Mai l: thomas.weil@stadt- koeln.de ). 2. Schutz von Lichtsignalanlagen/Änderungen an Lich tsignalanlagen Die sich im Umfeld des o.g. Vorhabens befindlichen Lichtsignalanlagen und ihre zugehörigen Komponenten (Signalmaste, Signalgeber, Kabeltrassen, Schächte und dergleichen) sind gegen etwaige Beschädigung zu schützen. Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens bauliche oder signalplanerische Veränderungen an den Licht- signalanlagen erforderlich werden, sind diese mit d em Amt für Verkehrsmanage- ment abzustimmen und dürfen auch nur von diesem veranlasst werden. Alle hier- durch anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Vorhabenträgerin. Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, sind Herr Kuhlmann (Telefon: 0221 221-30001; E-Mail: dennis.kuhl- mann@stadt-koeln.de ) und Herr Perzborn (Telefon: 0221 221-27189; E-Mail: mar- cus.perzborn@stadt-koeln.de ). VI. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Das o.g. Vorhaben befindet sich in einem Abstand von etwa 50 m zu einem bestehen- den U-Bahn-Tunnel unterhalb der Erschließungsanlage Hansaring. Dieses Bauwerk mit der Nummer 6920210D befindet sich in der Unterh altungspflicht des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau – zur konkreten Lage wird auch auf den als Anlage beigefügten Planauszug verwiesen. - 4 - Zwecks Realisierung des o.g. Vorhabens ist daher si cherzustellen, dass der hier in Rede stehende U-Bahn-Tunnel nicht in seinem Zustand und seiner Funktion beein- trächtigt wird. Vor einer eventuellen Überbauung bedarf es zwingend gesonderter Ab- stimmungen. Ansprechpartnerin im Amt für Brücken, Tunnel und St adtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Beites (Telefon: 0221 221-30134; E-Mail: andrea.beites@stadt- koeln.de ). VII. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Die nachfolgenden Auflagen sind in den Planfeststel lungsbeschluss aufzunehmen. Soweit hier Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder vergleichbare Verpflichtungen aufgeführt sind, sind diese gegenüber dem Umwelt- u nd Verbraucherschutzamt (Ab- teilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtsch aft), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zu erfüllen. Ansprechpartnerin ist Frau Leonh äuser (Telefon: 0221 221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). 1. Abfallwirtschaft a) Der Beginn und das Ende der Bau-/Abbruch-/Aushub maßnahmen sind jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. b) Für das o.g. Vorhaben liegt ein Bodenverwertungs - und Entsorgungskonzept (Kurzkonzept) vom 24.09.2019 vor. Dieses ist umzusetzen und zudem um die folgenden Punkte zu ergänzen bzw. zu aktualisieren: - aktuelle Analysenergebnisse von repräsentativen P roben zur Erfassung des Belastungsumfanges des anfallenden Abbruch- und Aushubmaterials, - Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßna hmen sowie Darstel- lung der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigung swege (Verwerter, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunte rnehmen und der- gleichen) für das gesamte anfallende, gegebenenfall s kontaminierte Ab- bruch-/Aushubmaterial, - nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den e ventuell verbleiben- den, kontaminierten Boden. Erst nach Vorlage und Zustimmung des Umwelt- und Ve rbraucherschutzam- tes (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) zu diesem er- gänzten bzw. aktualisierten Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept darf mit dem o.g. Vorhaben begonnen werden. Sollten die Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese nach Abstimmung auch erst im Zuge der Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen vorgelegt werden. c) Für die Beseitigung/Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschrif- ten der Verordnungen zu den §§ 47-52 des Gesetzes zur Förderung der Kreis- laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Ab- fällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) zu beachten. d) Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallsc hlüsselnummer sind die Vor- schriften nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Ab- fallverzeichnis-Verordnung – AVV) zu beachten. - 5 - e) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Be- nutzungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fas- sung zu beachten. f) Die Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen sind gutachter lich zu begleiten und in enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbrauchersch utzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. g) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu ferti- gen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 2. Zwischenlagerung von Abfällen Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erforderlich sein, so ist diese im Einzelfall abzustimmen. Es sind jedoch mindestens die folgenden An- forderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Gru ndwasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden. b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter/betonierter) Fläche ohne Bodeneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeit sdichten Folie oder in Con- tainern vorgenommen werden. c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser muss ausgeschlossen werden (beispielsweise durch Abdeckung mit einer be- ständigen Folie). d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbeson- dere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name de r kontrollierenden Person, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Untersc hrift). Das Kontroll- buch ist auf Verlangen vorzulegen. e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern. 3. Wassergefährdende Stoffe Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Verord- nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 zu beachten. 4. Wiedereinbau von Recyclingmaterial Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oder Gemischen ist in techni- schen Bauwerken nur dann zulässig, wenn die Verordn ung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (E rsatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV) beachtet wird und somit nachteilig e Veränderungen der Grund- wasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderun gen nicht zu befürchten sind. Die Genehmigung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oder Gemischen obliegt Ihrem Hause. 5. Immissionsschutz a) Für das o.g. Vorhaben liegt mit dem Bericht Nr. 20-4290/01 (Sanierung Ge- wölbe 38/39 Nordkopf Hbf Köln) eine Untersuchung zu baubedingten Schall- immissionen (Baulärm) der cdf Schallschutz Consulting vom 12.02.2021 vor. Diese Untersuchung ist zu beachten und während der Bauphase sind zudem - 6 - die folgenden Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen: - Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahr en gemäß dem Stand der Technik im Bereich des Schallschutzes, - zeitliche Beschränkung der lärmintensiven Maschin en auf ein Minimum, - Ausschaltung von Maschinen und Arbeitsgeräten, di e nicht im Einsatz sind, - ausführliche Information der betroffenen Anwohner innen und Anwohner so- wie Bereitstellung von Ersatzschlafräumen, - sofern Nacharbeiten notwendig werden, sollten die se in nicht mehr als 4 aufeinanderfolgenden Nächten erfolgen und sich daran dann eine 4 Nächte dauernde Ruhepause anschließen. b) Grundsätzlich sind lärmintensive Bautätigkeiten nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräus che, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz ge gen Baulärm/Geräu- schimmissionen (AVV Baulärm) verboten. c) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutz- amt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) eine Ausnah- megenehmigung für Arbeiten während der Nachtzeit er teilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. d) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der 32. Verord- nung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umweltein- wirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähn- liche Vorgänge (Geräte- und Maschinenlärmschutzvero rdnung – 32. BIm- SchV) zu beachten, soweit Maschinen verwendet werde n, die in dieser Ver- ordnung genannt werden. e) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die All- gemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baul ärm/Geräuschimmis- sionen (AVV Baulärm) zu beachten. f) Der maschinelle Abbruch einschließlich der erfor derlichen Fahrzeugbewegun- gen darf nur innerhalb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. g) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erh öhten Schallschutzanfor- derungen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Bere chtigung, das Umwelt- zeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de abgerufen werden. h) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissionsär- mere Abbruchverfahren – z. B. Abbruch unter Verwend ung einer Bre- cherzange – nicht möglich sind. i) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu ver meiden oder auf das Mindestmaß zu beschränken. Dies ist jeweils durch e ine ausreichende Ober- flächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. - 7 - j) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahr- zeuge nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt wer- den, z. B. durch Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. k) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur Einsichtnahme bereitzuhalten. l) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen i m Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. VIII. Boden- und Grundwasserschutz Die von dem o.g. Vorhaben umfasste Fläche – diese Aussage bezieht sich auf Teilbe- reiche der Flurstücke 245 und 285 – befindet sich im Bereich des im Kataster der Stadt Köln für Altstandorte, Altablagerungen und stoffliche Bodenveränderungen (Altlasten- kataster) erfassten Altstandortes mit der Nr. 104 105 und der Bezeichnung „Bbf Köln“. Es handelt sich hierbei um einen Teil des weitläufi gen Eisenbahnareals mit Betriebs- bahnhof/Betriebswerk inklusive der dazugehörigen We rkstätten, Wagenhallen, Ringlokschuppen und einer ehemaligen Hochbekohlungs anlage. Aufschüttungen – also Erhöhungen gegenüber der Umgebung – sind auf n ahezu dem gesamten Areal anzutreffen. Der Altstandort gilt als „altlastverdächtig“ – in dem Fachinformationssystem „Altlasten und schädliche Bodenveränderungen“ (FIS AlBo) wurde ihm der Risikostatus 3 zuge- wiesen. Eine Gefährdung von Schutzgütern kann in diesem Bereich daher nicht ausgeschlos- sen werden. Alle Bodeneingriffe/Bauarbeiten im Bere ich der erfassten Flächen sind somit fachgutachterlich zu begleiten und zu dokumen tieren. Die entsprechenden Be- richte sind zeitnah in digitaler Form vorzulegen. Für die von dem o.g. Vorhaben ebenfalls betroffenen Flurstücke 1363/146, 1364/146 und 1365/146 liegen im hiesigen Altlastenkataster keine Erkenntnisse über Bodenbe- lastungen vor. Sofern im Rahmen der Bauarbeiten den noch optisch oder geruchlich verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen wird, so i st die Vorhabenträgerin nach § 2 des Landesbodenschutzgesetzes für das Land Nordrhei n-Westfalen (Landesboden- schutzgesetz – LBodSchG) verpflichtet, diesen Sachv erhalt unverzüglich mitzuteilen. Im Rahmen eines Gutachtens sind dann die notwendige n Untersuchungen durchzu- führen und die entsprechenden Risiken zu beurteilen. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sin d unabhängig hiervon jedoch immer zu beachten. Ansprechpersonen für die Belange „Boden- und Grundwasserschutz“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, sind Herr Gerhold (Telefon: 0221 221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de ) und Frau Tegetmeier (Telefon: 0221 221-23515; E-Mail: corinna.tegetmeier@stadt-koeln.de ). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsaus- schuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststel- lungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Sc hreiben fristwahrend abgege- - 8 - bene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entschei- dung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich ers t nach Anhörung der Bezirks- vertretung für den Stadtbezirk Innenstadt mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Claudia Mohr Amtsleiterin Anlagen
Anlage 2 - Erläuterungsbericht
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Vorhaben: Ergänzung der Randkappe Westseite im Zuge der Erneuerung der Gewölbereihe 38-39 Strecke 2630 (Köln Hbf - Koblenz Hbf), km - 1,185 Unterlage 1 Erläuterungsbericht Vorhabenträger: Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Netz Köln I.NA-W-N-KÖL Brügelmannstraße 16-18 50679 Köln Datum Unterschrift Vertreter des Vorhabenträgers: DB Netz AG Projekte KIB Köln I.NI-W-K-K Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln 1 8. 07. 2023 / ' Datum Unterschrift Verfasser: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Juü 2023 • Datum Unterschrift Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Planungsstand: Juli 2023 Anlage 2 Inhaltsverzeichnis 1. Antragsgegenstand...................................................................................................4 1.1 Veranlassung...................................................................................................................4 1.2 Lage im Netz.....................................................................................................................4 1.3 Einordnung in die Investitionsplanung der DB..............................................................4 1.4 Einordnung in sonstige Ausbaupläne............................................. 4 2. Planrechtfertigung......................................................................................................5 3. Varianten und Variantenvergleich.......................................................................5 4. Beschreibung des vorhandenen Zustandes...................................................5 4.1 Bauwerk.............................,..............................................................................................5 4.2 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen)........................................6 4.3 Anlagen der Telekommunikation...................................................................................6 4.4 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom...................................................................6 4.5 Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom.................................................6 5. Beschreibung des geplanten Zustandes..........................................................6 5.1 Eisenbahnbrücke.............................................................................................................6 5.2 Anlagen der Ausrüstungstechnik...................................................................................7 5.2.1 Straßenbereich..................................................................................................................8 6. Tangierende Planungen...........................................................................................8 7. Temporär zu errichtende Anlagen.......................................................................8 7.1 Baustelleneinrichtung......................................................................................................8 7.2 Zufahrten............................................................................................................................8 8. Baudurchführung.......................................................................................................8 9. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen...............................................9 9.1 Ausschluss- und Verminderungsmaßnahmen................................... 10 9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter..............................................10 9.2.1 Schutzgut Mensch................................................................................................ 11 9.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt...................................................11 9.2.3 Schutzgut Fläche...........................................................................................................12 9.2.4 Schutzgut Boden.............................................................................................................12 9.2.5 SchutzgutWasser...........................................................................................................13 O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 2 von 21 9.2.6 Schutzgut Klima, Luft....................................................................................................13 9.2.7 Schutzgut Landschaft....................................................................................................13 9.2.8 Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter................................................14 9.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern........................................................14 9.2.10 Schall/Schallschutz........................................................................................................14 9.2.11 Erschütterung..................................................................................................................14 9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen..........................................................................15 10. Weitere Rechte und Belange...............................................................................15 10.1 Grunderwerb.................................................................................................................15 10.2 Kabel und Leitungen Dritter..........................................................................................15 10.3 Straßen und Wege.........................................................................................................15 10.4 Kampfmittel.....................................................................................................................15 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial................................... 16 10.6 Gewässer........................................................................................................................16 10.7 Land-und Forstwirtschaft.............................................................................................16 10.8 Brand- und Katastrophenschutz..................................................................................16 10.9 ■ Rechtsangelegenheiten.................................................................................................16 10.10 Kapazität.........................................................................................................................16 11. Abkürzungen.......................................................... 17 O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 3 von 21 1. Antragsgegenstand 1.1 Veranlassung Die Gewöjbereihen nördlich vom Kölner Hauptbahnhof sind in einem sehr schlechten Zustand. Deshalb ist eine Erneuerung erforderlich, die durch abfangende Bogen scheiben erfolgt. Gegenstand dieses Erläuterungsberichtes ist der Bereich der Gewölbe 38 bis 39 zwi schen den Straßen Gereonswall und Hansaring (Bauwerks-Nr. 1.0353.0). Lageplan siehe Unterlage 3. • 1.2 Lage im Netz Die Gleisanlagen nördlich des Kölner Hauptbahnhofes führen durch dichtbesiedeltes Innenstadtgebiet. Sie sind aufgeständert und befinden sich in der +1-Ebene. Die Aufständerung reicht vom Hauptbahnhof bis zum Hansaring. Unterbrochen wer den die Gewölbe von stählernen Eisenbahnbrücken und Gewölbebrücken über den querenden Straßen. Auf den Gewölben befinden sich 6 Gleise folgender Strecken: - Strecke 2600/2608: Köln Hbf - Aachen Hbf (km 0,790) - Strecke 2610/2618: Köln Hbf - Kranenburg (km 0,790) - Strecke 2630/2638: Köln Hbf - Koblenz Hbf (km - 1,185) Im betroffenen Bereich befindet sich die Weichen für die Verbindung der einzelnen Strecken untereinander und die Einfahrt in Köln-Betriebsbahnhof. Lageplan siehe Unterlage 3. 1.3 Einordnung in die Investitionsplanung der DB Das Bauvorhaben wurde in den Unternehmensplan der DB Netz AG, Regionalbereich West, als investive Maßnahme eingestellt. 1.4 Einordnung in sonstige Ausbaupläne Parallel zu den Gewölbereihen ist auf der Ostseite eine zweigleisige S-Bahn-Strecke mit Haltepunkt Hansaring in den Jahren 1983 - 1988 errichtet worden. Für den Bereich unterhalb dieser neuen S-Bahn-Bauwerke findet zurzeit eine städte bauliche Planung seitens der Stadt Köln statt, die zeitlich und gestalterisch keinen Einfluss auf das Bauvorhaben der DB AG hat. Im Vorfeld der Maßnahme finden Maßnahmen ESTW Köln statt, die Kabeltrassen werden neu geordnet. O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 4 von 21 2. Planrechtfertigung Die meisten Gewölbe weisen erhebliche Schäden und Mängel auf. (Ergebnis der letz ten Brückenhauptprüfungen). Deshalb ist die Standsicherheit der Brücken durch ent sprechende Maßnahmen zu gewährleisten. Die Randkappen Westseite haben im Bereich von Gewölbe 38 und 39 keinen Sicher heitsraum. Dieser soll im Rahmen der Baumaßnahme hergestellt werden, hierfür sind Eingriffe in die angrenzenden privaten Grundstücke erforderlich. Da nicht mit allen Betroffenen im Vorfeld eine Einigung bzw. Vereinbarung erzielt werden konnte, ist ein Planfeststellungsverfahren für die Nutzung (dinglich zu belasten) dieser Grundstücke erforderlich. 3. Varianten und Variantenvergleich Varianten sind nicht erforderlich, da die Bauwerksgeometrie bis auf die Ergänzung der Randkappen Westseite nicht verändert wird. 4. Beschreibung des vorhandenen Zustandes 4.1 Bauwerk Gebaut wurden die Gewölbe um die Jahrhundertwende des 18./19. Jhd. Die Aufständerung besteht aus einer gemauerten Gewölbegalerie. Bedingt durch Kriegseinwirkungen wurden teilweise Reparaturen und Veränderungen des Bestan des vorgenommen. Alle Gewölbe sind auf gemauerten Fundamenten flach gegründet. Die Gründung folgt . dem Niveau des tragfähigen Untergrundes, der sehr stark schwankt, da sich hier der Graben der ehemaligen Stadtbefestigung befand, Tiefe der Fundamente bis ca.9,0 m unter Geländeoberkante. Im Bereich der Aufstandsfläche der neuen Gewölbe beträgt die Breite der massiven Fundamente ca. 2,50 m. Zu Beginn der Gesamtmaßnahme Erneuerung der Gewölbereihe 7-42 sind diese Fundamente untersucht worden. Die Tragfähigkeit der Fundamente ist für die Neuplanung mehr als ausreichend. Die gemauerten Gewölbe sind reine Bogentragglieder mit Stützweiten zwischen 9,40 m und 10,85 m. Die Bögen setzen sich auf gemauerte Zwischenwände ab, die unterhalb der Geländeoberkante zur Gründung verbreitert sind. Oberhalb der Wandscheiben verlaufen Spargewölbe, die als Entwässerungssystem dienen. Zur Ableitung des auf die Gewölbe entfallenden Oberflächenwassers sind in den Spargewölbe-Seitenwänden Wassereintrittsöffnungen vorhanden. Das Wasser wird dann von den Spargewölben zu Entwässerungs-Sturzschächten abgeleitet, die O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 5 von 21 mittig zur Wandscheibe liegen. Am Fuß der Sturzschächte befinden sich Schächte, von wo aus das Wasser in ein vorhandenes Kanalsystem abgeleitet wird. Die Gewölbestirnseiten bestehen oberhalb der Bögen aus einer gemauerten Ab schlusswand und oberem Gesimsabschluss. Die Räume unter den Gewölben werden unterschiedlich genutzt. Teilweise sind die Gewölbestimseiten unterhalb der Bögen mit Abschlusswänden versehen. 4.2 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen) Im Randbereich befindet sich die parallel zur Strecke verlaufende Hauptkabeltrasse. Im Spargewölbe zwischen den Gewölben 38 und 39 befinden sich Kabel zur Versor gung von einzelnen Elementen der Leit- und Sicherungstechnik, diese sind jedoch bereits durch bereits erfolgte Umbaumaßnahmen außer Betrieb und entfallen zukünf tig. . 4.3 Anlagen der Telekommunikation Im Bereich der Streckengleise verlaufen im betrachteten Abschnitt gleisparallel im Randweg Haupttrassen mit Kabelanlagen der Telekommunikation: Im Spargewölbe zwischen Gewölbe 38 und 39 befinden sich Kabel zur Versorgung von einzelnen Elementen der Telekommunikation, diese sind jedoch bereits durch bereits erfolgte Umbaumaßnahmen außer Betrieb und entfallen zukünftig. 4.4 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom Die bestehende Oberleitungsanlage besteht aus Querfeldern. Die Oberleistungsmaste befinden sich außerhalb des Umbaubereiches. 4.5 Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom Im Randbereich befindet sich die parallel zur Strecke verlaufende Hauptkabeltrasse. 5. Beschreibung des geplanten Zustandes 5.1 Eisenbahnbrücke Hier Beschreibung des Bauvorhabens zur Darstellung der Gesamtmaßnahme. Bauwerkspläne siehe Unterlage 7 und 8. Die vorhandene Konstruktion ist aufgrund ihrer schlechten Substanz oberhalb der Geländeoberkante (besonders im Bogenbereich) zu erneuern. O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 6 von 21 Die Neukonstruktion wird als „abfangende Stahlbetonscheibenkonstruktion“ unter den Mauerwerksbögen hergestellt. Diese neue Konstruktion ist dimensioniert für die Gesamtlast aus Eigengewicht und Verkehr. Durch diese Maßnahme wird ein komplett neues Tragwerk hergestellt, das sich auf die alten Gründungskörper absetzt. Die Auflagerung der neuen Konstruktion erfolgt im Fußbereich der Mauerscheiben. Die Stirnseiten der Gewölbe werden mit einer neuen Vorsatzschale verkleidet, die monolithisch an die neue Gewölbeschale angeschlossen ist. Der obere Abschluss wird an das vorhandene Gesims/Kappe angepasst. Der Fuß der Vorsatzschale ist identisch aufgelagert wie die neuen Gewölbewände. Im Querschnitt bilden dann neue Vorsatzschale und Gewölbeschale einen nach oben offenen wasserdichten Trog. Im Bereich der Häuser Hamburger Straße 12,14 und 16 kann die Randkappe nicht in der erforderlichen Breite hergestellt werden, in diesem Bereich wird sie eingeschnürt, das Geländer entfällt. Im Bereich der Hofflächen im vorgenannten Abschnitt wird die Randkappe im erfor derlichen Umfang einschl. Sicherheitsraum hergestellt. Für diese Randkappen ist ent sprechend Beschreibung in Ziff. 2 eine Planfeststellung erforderlich. Planunterlagen hierzu siehe Unterlage 7.1 und 8. Bereits vorhandene Teile In den Jahren 1988/1989 wurden im Zusammenhang mit dem Bau der S-Bahn-brü cken bereits die Gewölbe 40 bis 42 erneuert und die östliche Vorsatzschale im Be reich der Gewölbe 38 bis 42 hergestellt. Diese steht unten auf dem vorhandenen Mauerwerk auf und ist am Kopf für den Bauzustand an den Bestand angebunden. Rückbau vorhandener Anlagen Die Gewölbe werden komplett ausgeräumt. Beim vorhandenen Tragwerk sind nur Teilabbrüche erforderlich. Die beim Rückbau anfallenden Stoffe und Bauteile werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsorgt bzw. verwertet, je nach Erfordernis wird das Material zwischenge lagert und beprobt. 5.2 Anlagen der Ausrüstungstechnik Werden nicht verändert. O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 7 von 21 5.2.1 Straßenbereich Die Fahrbahn-, Gehweg- und Hofflächen im Bauwerksbereich bleiben infolge der Brü ckenerneuerung unverändert gegenüber dem Bestand. 6. Tangierende Planungen Im Vorfeld der Maßnahme finden Maßnahmen ESTW Köln statt, die Kabeltrassen werden neu geordnet. Weitere tangierende Planungen sind nicht vorhanden. 7. Temporär zu errichtende Anlagen 7.1 Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist auf den angrenzenden Flächen unterhalb des S-Bahn Tragwerkes vorgesehen. Diese Flächen sind als versiegelte Flächen (Verkehrsflä chen) vorhanden. Darstellung Baustelleneinrichtung in Unterlage 9. 7.2 Zufahrten Die Baustelle kann von der Straße Gereonswall direkt angefahren werden. Darstellung Baustellenzufahrt in Unterlage 9. 8. Baudurchführung Alle Bautätigkeiten werden unterhalb der Gewölbe und den S-Bahn-Brücken ausge führt. Lediglich für Arbeiten Herstellung der Vorsatzschale einschl. Kappenbereich West seite sind teilweise Arbeiten vom Gleis aus in nächtlichen Sperrpausen durchzufüh ren. Beschreibung der einzelnen Arbeiten siehe Unterlage 14.2 - Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen (Baulärm) -, Anhang 3. Straßensperrungen und Umleitungen sind nicht erforderlich. Bis auf die Arbeiten im Gefahrenbereich des Gleises an der Randkappe Westseite, werden die Leistungen in der gewöhnlichen Arbeitswoche, d.h. Montag bis einschließ . lieh Samstag entsprechend den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ausgeführt. Die Baudurchführung ist im Jahr 2028 vorgesehen, Bauzeit ca. 6 Monate. O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 8 von 21 9. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen Gemäß Anlage 1 Nr. 14.8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V.m. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ist für den Bau einer sons tigen Betriebsanlage von Eisenbahnen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls i.S.d. §7(1) UVPG hinsichtlich der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Merkmale eines Vorhabens und die davon ausgehenden Wirkungen auf die Um welt sind insbesondere hinsichtlich der in Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien überschlägig zu beschreiben. Die Erneuerung der Gewölbe 38 und 39 erfolgt auf bereits vollständig versiegelten Flächen im Kölner Innenstadtbereich zwischen Gereonswall und Hansaring. Es sind keine Rodungs- bzw. Fällarbeiten notwendig. Daher entstehen keine Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 BNatSchG. Anlage- und betriebsbedingt sind erhebliche, nachhaltige Eingriffe in Bezug auf die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Land schaft und kulturelles Erbe) nicht zu erwarten, da das geplante Bauvorhaben auf bereits vollversiegelten Flächen umgesetzt wird und keine Änderungen am Betriebs programm durch das Vorhaben vorgesehen sind. . Baubedingt wird das Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesund heit“, durch die Durchführung der Bauarbeiten kurzzeitig beeinträchtigt. Als Ergebnis des Artenschutzfachbeitrages ist festzuhalten, dass mit keinen Verstö ßen gegen § 44 Abs. 1. BNatSchG zu rechnen ist. Die beim EBA einzureichende Umwelterklärung (Screening) schließt mit dem Ergeb nis ab, dass keine Bedingungen erfüllt sind, die eine UVP-Pflicht auslösen. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beigefügt: • Unterlagen: Landschaftspflegerischer Begleitplan • Unterlage 12: FFH-Unterlagen • Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag • Unterlage 17: EBA-Umwelterklärung und UVP-Bericht Die BKompV kommt aufgrund des fehlenden Eingriffs in Natur und Landschaft nicht zur Anwendung, siehe hierzu Unterlage 11 - LBP. O:\KVP\1664O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DA‘nPlafe 2023\2023-09-Änderung entspr. EBA\Dckumente\U1_Gewölbe 38- 39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 9 von 21 9.1 Ausschluss- und Verminderungsmaßnahmen Die Erneuerung der Gewölbe 38 und 39 erfolgt vom inneren der Gewölbe und die Errichtung der Baustelleneinrichtungsflächen erfolgt auf bereits vollständig befestig ten Flächen, sodass kein Eingriff in Natur und Landschaft entsteht und diesbezüglich keine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen notwendig sind. Aus den schalltechnischen Untersuchungen (cdf, Dresden, Februar 2021, Unterlage 14.2) werden folgende Maßnahmen abgeleitet, die durch den Bauherrn umzusetzen sind: • Die Bauzeit ist durch ein geeignetes Baulärmmanagement zu begleiten. • Für die Baustelle zum Einsatz kommenden Geräte lärmarme Typen verwen det werden: o Einsatz von Maschinen und Aggregaten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ o Beachtung der Forderungen der Geräte- und Maschinenlärmverord nung (32. BimSchV) • Längere Leerlaufzeiten (Abstellen von Maschinen und LKW mit laufendem Motor) im Nahbereich der Wohnbebauung sind zu vermeiden. • Anlieger sind rechtzeitig über die Baumaßnahmen in Kenntnis zu setzen (z.B. Arbeitstätigkeiten, Dauer der Arbeiten, Informationsmöglichkeit) • Im Rahmen der Genehmigung können Grenzwerte benannt werden, oberhalb derer betroffenen Eigentümern bzw. Mietern eine Entschädigung zusteht. Es ist eine Umweltfachliche Bauüberwachung mit den Schwerpunkten Immissions schutz sowie Bodenschutz/Abfall einzusetzen. 9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Betriebs- und anlagebedingt sind keine Auswirkungen auf die verschiedenen Schutz güter zu erwarten, da die Erneuerung der Gewölbe im Innern stattfindet und weder anlagebedingte noch betriebsbedingte Veränderungen vorgesehen sind. Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwar ten: - Kurzzeitige Belastung durch Baulärm und Abgase - Temporäre Belastung mit Staub O:\KVP\18640-21-2110- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 10 von 21 9.2.1 ( Schutzgut Mensch Das Bauvorhaben liegt in der dicht besiedelten Kölner Innenstadt südlich des Halte punktes Hansaring. Die zu erneuernden Gewölbe 38 und 39 liegen zwischen Hansa ring und Gereonswall. Im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme befinden sich keine besonders lärmempfindlichen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, oder Schulen. Angrenzend an die Gewölbereihe liegen Wohnhäuser, Restaurants so wie Bürogebäude. Das Bauvorhaben liegt unterhalb der Bahntrasse. Der rechtskräf tige Flächennutzungsplan der Stadt. Köln weist den Bereich, in dem die Baumaß nahme liegt, als besonderes Wohngebiet aus. Für das Bauvorhaben wurde eine Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen von der Firma cdf in Dresden (12.02.2021, Unterlage 14.2) durchgeführt. Für den unmittelbaren Baubereich sind bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm- und Abgase aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (Transport von Bau material) zu erwarten. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass bei den vorgesehenen Nachtarbeiten, insbesondere den geräuschintensiven Abbrucharbeiten, die Immissionsrichtwerte der AW Baulärm nicht eingehalten wer den können. Es werden Richtwertüberschreitungen von ca. 25 bzw. 35 dB erwartet. Auch bei den Schalungs-, Betonier- und Montagearbeiten werden Überschreitungen der Richtwerte der AW Baulärm erwartet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bauarbeiten nur innerhalb einer kurzen Sperr pause von 4-5 Nächten je Gewölbe durchgeführt werden können. Selbst bei einer Reduzierung der Nachtarbeitszeit auf 2 bzw. 6 Stunden kann keine Einhaltung der Richtwerte erzielt werden. Ebenso stellen weder mobile Lärmschutzwände noch pas sive Lärmschutzmaßnahmen akustisch sinnvolle bzw. finanziell angemessene Maß nahmen dar. Zur Minimierung potenzieller Betroffenheiten werden dem zufolge Maßnahmen ge mäß AW Baulärm vorgesehen, die in der Ausführungsplanung umgesetzt werden, um die nicht mehr zumutbaren Belästigungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die tatsächlichen Betroffenheiten durch die Baumaßnahme, die Notwendigkeit und der Umfang von Schutzmaßnahmen sind insbesondere auch vom tatsächlichen Bau ablauf und den zur Ausführung kommenden Baugeräten abhängig. 9.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Für die Erneuerung der Gewölbe 38 und 39 sind keine Rückschnitte oder Fällungen notwendig, da die Erneuerungen im Inneren der Gewölbe stattfinden und die BE- Flächen auf bereits vollversiegelten Flächen eingerichtet werden. O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 11 von 21 Die Gewölbe 38 und 39 stellen aufgrund ihrer Beschaffenheit kein geeignetes Fleder maushabitat dar. Eine Nutzung als Sommer- bzw. Winterquartier wird ausgeschlos sen (Artenschutzprüfung Darber & Krieger August 2019). Eine Zerstörung von Fle dermausquartieren und eine Tötung von Fledermäusen kann somit ausgeschlossen werden. Weitere planungsrelevante Tierarten sind durch die Baumaßnahmen eben falls nicht betroffen. Mit artenschutzrechtlichen Verstößen im Sinne § 44 BNatSchG ist im Zusammenhang mit der Baumaßnahme nicht zu rechnen (ASP Darber & Krieger August 2019, Unter lage 13). 9.2.3 Schutzgut Fläche Für die Baumaßnahme werden keine Flächen neu versiegelt. 9.2.4 Schutzgut Boden Es wird kein Oberboden in Anspruch genommen. Es wurde von der Ingenieurgesell schaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik MBH Dr. Spang (04.09.2019, Un terlage 15) eine Abfalltechnische Beurteilung und altlastentechnische Gefährdungs abschätzung durchgeführt. Die Untersuchungen wurden gemäß LAGA PN 98 durch geführt. Die anstehenden Abbruchmaterialien wurden im Rahmen der geotechni schen und abfalltechnischen Untersuchung chemisch analysiert und schadstoffbe dingt in Einbauklassen gemäß LAGA eingestuft worden. Materialproben mit Verdacht wurden gemäß VDI 3866, BI. 5 (05/03) mittels Raster elektronenmikroskop überprüft und als asbesthaltig bzw. asbestfrei eingestuft. Entsprechend der durchgeführten Untersuchungen halten die mineralischen Ab bruchmaterialien überwiegend die Zuordnungswerte gemäß LAGA Bauschutt Z 1.2 ein und sind somit als nicht gefährlicher Abfall zu bewerten. Vereinzelt sind Abbruch materialien LAGA > Z2 zugeordnet worden. Bei einem Abbruch sind diese Materialien sowie die belasteten Fensterrahmen separiert auszubauen, zu lagern und zu entsor gen. Unter der Oberflächenversiegelung aus Beton und Ziegeln folgt in allen Bereichen ein aufgefülltes Bodenmaterial. An Fremdbestandteilen sind vor allem Kiese, Schlacken, Ziegeln und Betonresten in verschiedenen Anteilen aufzuführen. Es ist ein Bodenaus hub von ca. 1 m Tiefe geplant. Im Boden wurde ein erhöhter Schwermetall- und PAK Wert festgestellt, der zu einer Einstufung Z 1.2 (LAGA) führt. Es konnten asbesthalti ger Fensterkitt sowie eine asbesthaltige Brandschutztür nachgewiesen werden. O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DA'nPlafe 2023\2023-09-Änderung entspr. E0A\Dokumente\U1_Gewölbe 38- 39_GP_E Bericht_Plafe_30.06.2023. docx Seite 12 von 21 Seitens der Dr. Spang GmbH wird darauf hingewiesen, dass gemäß technischen Re geln für Gefahrstoffe TRGS 519 [U7] beim Umgang mit den asbesthaltigen Materia lien aufgrund der krebserzeugenden Inhaltsstoffe spezielle technische Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlich werden. Es sind Schutz- und Überwa chungsmaßnahmen gemäß T9 vorzusehen. Unter Einhaltung der guten fachlichen Praxis und einer sachgerechten Entsorgung der anfallenden Abfälle gemäß den geltenden Richtlinien und des Entsorgungskon zeptes unter Aufsicht einerabfalltechnischen Bauüberwachung ist mit keinen Auswir kungen auf das Schutzgut Boden zu rechnen. 9.2.5 SchutzgutWasser Grundwasser Der Bauwasserstand liegt ausreichend tief unter der Gründungssohle. Eingriffe in das Grundwasser erfolgen nicht. Entwässerung Die Entwässerung der Gewölbe wird neu erstellt und an den vorhandenen Kanal unter dem S-Bahn-Tragwerk angeschlossen. Oberflächenqewässer Es finden keine Eingriffe in Oberflächengewässer statt. Der Wasserhaushalt wird durch die Baumaßnahme nicht verändert. Es ist mit keinen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen. Die Baumaßnahme liegt au ßerhalb von Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Überschwemmungs gebieten und Hochwassergefahrengebieten. 9.2.6 Schutzgut Klima, Luft Durch die Ausführung der Baumaßnahmen im Inneren der Gewölbe 38 und 39 ist mit keinen Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Die mit den Baumaßnahmen ver bunden Luftemissionen sind kurzzeitig und daher als unerheblich einzustufen. 9.2.7 Schutzgut Landschaft Im direkten Umfeld der Baumaßnahmen liegen keine Schutzgebiete vor. Rund 500 m östlich liegt das Landschaftsschutzgebiet „Rhein, Rheinauen und Uferbereich von Flittard und Rodenkirchen“ und rund 850 m nordwestlich liegt das Landschaftsschutz gebiet „Innerer Grüngürtel“. Aufgrund der räumlichen Entfernung zu den Landschafts schutzgebieten ist mit keinen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu rechnen. O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 13 von 21 Die Erneuerung der Gewölbe erfolgt von innen heraus und die BE-Flächen werden auf bereits befestigten Flächen errichtet, sodass das städtisch geprägte Landschafts bild von den Baumaßnahmen unberührt bleibt. 9.2.8 Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Es ist mit keinen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu rech nen. 9.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 9.2.10 Schall/Schallschutz Siehe Unterlage 14 - Schalltechnische Untersuchung. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem zukünftigen Bau-Auftragneh mer wird vereinbart, dass lärmintensive Arbeiten im Rahmen des Baulärmmanage ments möglichst außerhalb der besonders kritischen Zeiten stattfinden. Weiterhin wird der Einsatz von lärmarmen Baumaschinen sowie die Vermeidung von unnötigen Leerlaufzeiten vereinbart. Die Einhaltung der Auflagen wird durch die zuständige Bau überwachung überwacht. Die Arbeiten werden nach Möglichkeit tagsüber ausgeführt. Bei betrieblicher oder sonstiger Erfordernis von Nachtarbeit wird durch den ausfüh renden Bau-Auftragnehmer ein separates Schallgutachten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufes erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird eine Nachtarbeitsgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt. Die in den resul tierenden Auflagen ggf. erforderlichen Anwohnerunterbringungen in Hotels werden durch die DB gewährleistet und die Betroffenen werden rechtzeitig über die entspre chende Maßnahme informiert. Eisenbahnbetrieb Als Folge der Maßnahme treten durch den Eisenbahnbetrieb keine Veränderungen in den Schallemissionen auf. Straßenverkehr . Als Folge der Maßnahme sind keine Veränderungen in der Nutzungsqualität des Stra ßenraums unter der Brücke geplant. 9.2.11 Erschütterung Während der Baumaßnahme Mit Erschütterungen während der Bauzeit ist nicht zu rechnen. 1 Endzustand Als Folge der Maßnahme treten in Bezug auf Erschütterung keine nachteiligen Ver änderungen auf. O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 14 von 21 9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen Für die Maßnahme wurde eine Untersuchung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt, das sogenannte Screening. Die beim EBA einzureichende Umwelterklärung (Scree ning) schließt mit Ergebnis ab, dass keine Bedingungen erfüllt sind, die eine UVP- Pflicht auslösen. Die Baumaßnahmen finden außerhalb von festgesetzten Schutzgebieten statt, wes halb keine Auswirkungen auf diese zu erwarten sind. Die Erneuerung der Gewölbe 38 und 39 findet im Inneren statt, sodass die temporä ren Auswirkungen bedingt durch die Baumaßnahmen auf die einzelnen Schutzgüter als sehr gering einzustufen sind. , Es sind keine Rodungs- bzw. Fällungsarbeiten notwendig. Daher entstehen keine Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 BNatSchG. In Abstimmung mit der Umweltplanung ist aus den oben genannten Gründen eine LBP nicht erforderlich. Die Unterlagen BoVEK-Check und das Abfalltechnische Kurzkonzept sind als Unter lage 16 beigefügt. 10. Weitere Rechte und Belange 10.1 Grunderwerb Als Folge der Erneuerungsmaßnahme an der EÜ finden keine Veränderungen in den Grundeigentumsverhältnissen statt. Das vorliegende Grunderwerbsverzeichnis dient dem Nachweis der Flächen, die als Baustelleneinrichtungsflächen für die Durchfüh rung der Baumaßnahme genutzt werden müssen und den erforderlichen Dienstbar keiten für die Überkragung der Randkappe auf der Westseite. 10.2 Kabel und Leitungen Dritter Kabel und Leitungen Dritter sind nicht betroffen. 10.3 Straßen und Wege An Straßen und Wegen sind keine Änderungen vorgesehen. 10.4 Kampfmittel Kampfmittel sind keine vorhanden, da die Leistungen unterhalb bestehender Brü ckenbauwerke ausgeführt werden. Schreiben Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 30.20.2019 siehe Unterlage 10. O:\KVPM864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe SS-SgADATtPlafe 2023\2023-09-Änderung entspr. EBA\Dokumente\U1 „Gewölbe 38- 39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 15 von 21 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial Die Aushub- und Abbruchmaterialien werden entsprechend „Abfalltechnisches Kurz konzept“ (Unterlage 16) fachgerecht entsorgt bzw. verwertet. 10.6 Gewässer Gewässer sind nicht betroffen. 10.7 Land-und Forstwirtschaft Nicht betroffen. 10.8 Brand- und Katastrophenschutz Nicht erforderlich. 10.9 Rechtsangelegenheiten Die Gestattungsverträge der bisherigen Nutzer in den Gewölben wurden fristgerecht gekündigt. Unter dem S-Bahn Tragwerk sind Lagerräume eines Lebensmittelgeschäftes vorhan den. In Abstimmung mit dem Eigentümer wird eine Zufahrt zur Baustelle von der Straße Gereonswall aus eingerichtet. Weiterhin entstehen während der Bauzeit Einschränkungen für die Hofflächen der Häuser Hamburger Straße 12,14 und 16. Für die Überkragung der Randkappe in den vorgenannten Hofflächen wird eine Dienstbarkeit eingetragen. Die soweit vorhandenen Zustimmungserklärungen der Eigentümer/Betroffenen (2 von 4, Nr. 3/22 und Nr. 5) liegen als Unterlage 18 den Unterlagen bei. 10.10 Kapazität Nicht erforderlich. O;\KVP\18640-21-2110- Erneuerung Gewölbe se-SOtDATAPIafe 2023\2023-09-Ändenjng entspr. EBA\Dckumente\U1_Gewölbe 38- 39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 16 von 21 11. Abkürzungen ABS Ausbaustrecke Abzw Abzweigstelle AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AFB Artenschutz-Fachbeitrag AG Auftraggeber ALVF Altlastenverdachtsfläche AN Auftragnehmer AP Ansatzpunkt (einer Baugrund-Erkundungsbohrung) ATKIS Amtlich Topographisch-Kartographisches Informationssystem ASB Artenschutzbeitrag ATV Abwassertechnische Vereinigung AW Allgemeine Verwaltungsvorschrift BA Bauabschnitt BE-Flächen Baustelleneinrichtungsflächen Bf Bahnhof BGBl Bundesgesetzblatt BHO Bundeshaushaltsordnung BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BIP Bruttoinlandsprodukt BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept BSchwAG Bundesschienenwegeausbaugesetz BÜ Bahnübergang BundeswaldG Bundeswaldgesetz BUWAL Schweizerisches Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BVU Beratergruppe Verkehr+Umwelt GmbH BVU-MOSES Modellierungs- und Simulationstool für den Schienengüterverkehr BVWP (92) Bundesverkehrswegeplans (1992) DB (AG) Deutsche Bahn AG dB(A) Dezibel (A) DIN Deutsches Institut für Normung ■ EBA Eisenbahn-Bundesamt O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 17 von 21 O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz EMF Elektromagnetische Felder ELES Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben EMV Elektromagnetische Verträglichkeit EN Europäische Norm ESTW Elektronisches Stellwerk ETCS European Train Control System (Komponente eines einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems) EU Europäische Union EÜ Eisenbahnüberführung EÜ (F) EÜ (F+R) Eisenbahnüberführung (Fußgänger) Eisenbahnüberführung (Fußgänger und Radfahrer) FFH Flora-Fauna-Habitat FFH-VP FFH-Vorprüfung FGZ Ferngüterzug FRS Sanierungsmanagement der DB AG FStrAbG Fernstraßenausbaugesetz GEP(99) Gebietsentwicklungsplan (1999) GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetzes Gla Gleisanschluss GRI Gegenrichtung GSMR Global System for Mobil Communications - Railway GUP Grundlagen der Umweltplanung GW/GI Grobweit gestufte/intermittierend gestufte Kiese Hbf Hauptbahnhof HGrG Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGW* Höchster Grundwasserstand aus Grundwassergleichenkarte plus 0,5 m Sicherheitszuschlag HHW Höchstes Hochwasser HP Haltepunkt IBN Inbetriebnahme ICE InterCityExpress Ifo Institut für Wirtschaftsforschung Seite 18 von 21 O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx k. A. keine Angabe KG Körnungsgruppe KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KS Kombinationssignal KBpmax maximale bewertete Schwingstärke L . Länge . LAGA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Abfall LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW LBK Lärmbelästigungskataster LBP Landschaftspflegerische Begleitplanung LEP NRW Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen LEPro Landesentwicklungsprogramm LG NW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen LH Lichte Höhe LH.ZP Lichte Höhe im Zwangspunkt LKW Lastkraftwagen LST Leit- und Sicherungstechnik LW Lichte Weite LWG Landeswassergesetz LWL Lichtwellenleiter MAmS Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen MURL Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen . NN Normalnull NRW Nordrhein-Westfalen NZ Nachtzug OLA Oberleitungsanlage PFA Planfeststellungsabschnitt PFU Planfeststellungsunterlage PKW Personenkraftwagen PL Projektleiter PLANCO PLANCO Consulting GmbH PZB punktförmige Zugbeeinflussung RAS-Ew Richtlinie für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung Seite 19 von 21 RASt Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RB Regionalbahn RdErl Runderlass Re 200 Oberleitungsbauart für v=200 km/h RE Regionalexpress Rhld Rheinland RiL Richtlinie RiStWag Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten SGV Schienengüterverkehr SPV Schienenpersonenverkehr SPFV Schienenpersonenfernverkehr SPNV Schienenpersonennahverkehr SÜ Straßenüberführung TEN Trans Europäisches Netz TEN-HGV Trans Europäisches Netz für den Hochgeschwindigkeitsverkehr USchadG U mweltschadensgesetz Üst Überleitstelle UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVS Umweltverträglichkeitsstudie VB Vordringlicher Bedarf Ve Entwurfsgeschwindigkeit Vmax maximale Verkehrsgeschwindigkeit VNB Versorgungsnetzbetreiber VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz VzG Verzeichnis der zugelassenen Geschwindigkeiten Vzul Zugelassene Geschwindigkeit WB Weiterer Bedarf ' WE Wohneinheit WHG Wasserhaushaltsgesetz . WiB Walzträger in Beton WSG Wasserschutzgebiet O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 20 von 21 aufgestellt im Auftrag der DB Netz AG Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Köln, Juli 2023 Dipl.-Ing. H.-J. Pickartz O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 21 von 21
Anlage 5 - Anlage 2 zur Stellungnahme
8 Zeichen
Anlage 5
Anlage 1 - Lageplan
2331 Zeichen
u Unterlage-Nr. 3
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Anlage 1
Übersichtsskizze
Genehmigungsplanung: Unterlage für eine Entscheidung nach 8 18 AEG
Planzeichen Nr.: Unterlage-Nr. 3
Projekt-Nr.: T.016007584
Datum
gez. |07/2023 | Neubauer
bearb. 07/2023 |Pickartz
07/2023 | Pickartz
Höhensystem: DHHN_92
Änderungen bzw. Ergänzungen
Vorhabenträger:
DB Netz AG
Anlagen—- und
Instandhaltungsmanagement
Netz Köln
I.NA-W-N-KÖL
Brügelmannstraße 16-18
50679 Köln
Name Name
Adresse Adresse
Name
Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift
Vertreter des Vorhabenträgers: Planverfasser:
Projekte 4 Kin NETZE B Schüler Plan Koordinatensystem:DB_REF
Be or Püinder-Str. 3 soosa kon Ursprungsplan:
50679 Köln . ar: A 7 Blattgröße:
a Kon vr größe: 297x590
M023 ıV. L For img 2023 1,V. In .
Datum Unterschrift rt, "Datum, "Unterschrift" "je Maßstab: 1:1000
Vorhaben:
Nordkopf Köln Hbf
Ergänzug der Randkappe Westseite
im Zuge der Erneuerung Gewölbereihe 38-39
Planart: Genehmigungsplanung
Planinhalt:
Auszug aus DB-Lageplan mit
Darstellung Planfeststellungsgrenze
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Anlage 4 - Anlage 1 zur Stellungnahme
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Anlage 4
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 0784/2024 Freigabedatum 19.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Gewölbereihe 38-39 in Köln- Altstadt/Nord Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für die Erneuerung der Gewölbereihe 38-39 in Köln-Altstadt/Nord die beigefügte Stellung- nahme (Anlage 3) abzugeben. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DB Netz AG plant in Köln-Altstadt/Nord die Erneuerung der Gewölbereihen 38 und 39 nördlich des Kölner Hauptbahnhofs. Die Gewölbereihen befinden sich zwischen den Straßen Gereonswall und Hansaring und sind in einem schlechten baulichen Zustand. Auf ihnen befinden sich Gleisanlagen der DB Netz AG mit den dazugehörigen Weichen, Signalen und der Sicherungstechnik. Die gemauerten Gewölbe sind reine Bogenkonstruktionen mit Stützweiten zwischen 9,40 m und 10,85 m und sind deutlich über 100 Jahre alt. Die Bögen sitzen auf gemauerten Zwischenwänden, die un- terhalb der Geländeoberkante breiter werden. Sie ruhen auf ebenfalls gemauerten Fundamen- ten, deren Gründung dem Niveau des tragfähigen Untergrundes folgt. Dieses schwankt sehr stark, da sich hier der Graben der ehemaligen Stadtbefestigung befand. Die Tiefe der Funda- mente reicht bis etwa 9,00 m unter Geländeoberkante. Die Breite beträgt etwa 2,50 m. Die vorhandenen Bogenkonstruktionen sind aufgrund ihrer schlechten Substanz – besonders im Bogenbereich weisen sie erhebliche Schäden und Mängel auf – zu erneuern. Die Neukon- struktion wird als sogenannte „abfangende Stahlbetonscheibenkonstruktion“ unter dem ge- mauerten Gewölbe hergestellt. Durch diese Baumaßnahme wird ein komplett neues Tragwerk hergestellt, das sich auf die vorhandenen Fundamente absetzt. Die Randkappen auf der Westseite haben im Bereich der Gewölbe 38-39 keinen Sicherheits- raum. Dieser soll im Rahmen des o.g. Vorhabens nun erstmals baulich hergestellt werden. Hierfür sind jedoch Eingriffe in die angrenzenden privaten Grundstücke erforderlich. Da nicht mit allen Betroffenen im Vorfeld eine Einigung bzw. Vereinbarung erzielt werden konnte, ist ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts an diesen Grundstücken erforderlich. Nach Mitteilung der DB Netz AG werden die Bautätigkeiten größtenteils unterhalb der Ge- wölbe und den Bauwerken der angrenzenden S-Bahn ausgeführt. Hier werden auch die benö- tigten Baustelleneinrichtungsflächen eingerichtet. Lediglich für einige wenige Arbeitsschritte sind Bautätigkeiten vom Gleis aus in nächtlichen Sperrpausen durchzuführen. Straßensper- rungen und Umleitungen sind hierfür nicht erforderlich. Das Vorhaben erfolgt auf bereits vollständig versiegelten Flächen. Rodungs- bzw. Fällarbeiten sind nicht notwendig. Die Bauausführung ist für das Jahr 2028 vorgesehen, die Bauzeit soll etwa 6 Monate betragen. Nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes (Außenstelle Essen) besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 5 ff des Gesetzes über die Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Zur konkreten Lage des o.g. Vorhabens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) verwie- sen. Der ebenfalls beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens 3 dar. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung bean- tragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 29.02.2024 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben wer- den. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 17.01.2024 bis 16.02.2024 durch Veröffentlichung im Internet sowie in Papierform beim Bau- verwaltungsamt stattgefunden. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, ins- besondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterli- chen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispiels- weise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Das Vorhaben ist als Sicherung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. Die Stellungnahme beinhaltet daher verschiedene Hinweise, die bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind (insbesondere aus Umweltschutzgesichtspunkten). Aus stadtplaneri- scher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die bereits mit der Stadt abgestimmten zukünftigen (gewerblichen) Nutzungsmöglichkeiten für die Bahnbögen bei der Durchführung des Vorha- bens berücksichtigen werden sollen. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG ge- plant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundes- amt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellung- nahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Erläuterungsbericht Anlage 3: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt Anlage 4: Anlage 1 zur Stellungnahme Anlage 5: Anlage 2 zur Stellungnahme
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0784/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.03.2024
- Erstellt
- 27.02.2024 14:33