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0784/2024

Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Gewölbereihe 38-39 in Köln-Altstadt/Nord

Beschlussvorlage Ausschuss 19.03.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.05.2024, TOP 4.1

Anlage 3 - Stellungnahme

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

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Anlage 5 - Anlage 2 zur Stellungnahme

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Anlage 1 - Lageplan

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Anlage 4 - Anlage 1 zur Stellungnahme

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 - Stellungnahme

19644 Zeichen

/ 2 
 
B
eteiligung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 73 des Ver-
waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 18 des Allgemeinen Eisenbahnge-
setzes (AEG) für das Bauvorhaben „Erneuerung der Gewölbereihe 38-39“ durch 
die DB Netz AG 
 
Sehr geehrte Frau Schneider, 
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.12.2023 zu dem o.g. Vorhaben. 
Als Sicherung der Verkehrsinfrastruktur sowie aus stadtplanerischer Sicht wird das 
Vorhaben begrüßt. 
Im Übrigen erhebe ich gegen das oben näher bezeichnete Vorhaben der DB Netz AG 
keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen je-
weils durch eine entsprechende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung 
Rechnung getragen wird. 
 
I. Kampfmittel 
Für die von dem o.g. Vorhaben betroffene Fläche liegt bereits eine Luftbildauswertung 
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf vor. 
Demnach liefern Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unter-
lagen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. 
Es wird daher eine Überprüfung auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Auf-
schüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschie-
ben. Ferner ist zu beachten, dass bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be-
lastungen – wie beispielsweise Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten, etc. 
– eine zusätzliche Sicherheitsdetektion empfohlen wird. 
Es wird hierzu auch auf das der Vorhabenträgerin bereits vorliegende Schreiben des 
KBD verwiesen. 
Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist 
Herr Glamocic (Telefon: 0221 221-26645; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de). 
 
 
 
 
Ei
senbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) 
Sachbereich 1, Planfeststellung 
- z. Hd. Frau Schneider - 
Hachestraße 61 
45127 Essen 
 
64136-641pa/048-2023#059 62/621/2-62.21.01 28.02.2024 
62   
Anlage 3

- 2 - 
 
II. Brandschutz  
Aus Sicht des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst  und Bevölkerungsschutz (Be- 
rufsfeuerwehr) bestehen keine Bedenken gegen das o. g. Vorhaben, sofern die erfor- 
derlichen/festgelegten Flächen und Zufahrten währen d der Bauphase uneinge- 
schränkt nutzbar bleiben. 
Es wird davon ausgegangen, dass nach der Umsetzung des o.g. Vorhabens die ma- 
teriellen Anforderungen der Bauordnung für das Land  Nordrhein-Westfalen (Landes- 
bauordnung 2018 – BauO NRW 2018) sowie der geltende n Vorschriften und techni- 
schen Baubestimmungen erfüllt sind. 
Ansprechpartner im Amt für Feuerschutz, Rettungsdie nst und Bevölkerungsschutz 
(Berufsfeuerwehr), Neusser Landstraße 2, 50735 Köln , ist Herr Kustwan (Telefon: 
0221 9748-53104; E-Mail: 
martin.kustwan@stadt-koeln.de ). 
 
III. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodenden kmalschutz 
Das o.g. Vorhaben liegt im Bereich der ehemaligen mittelalterlich-neuzeitlichen Stadt- 
befestigung. Im Bereich der zu erneuernden Gewölber eihe 38-39 verlaufen die ur- 
sprünglich auf einem Wall gegründete mittelalterlic he Stadtmauer sowie der Ansatz 
des nach Norden vorgelagerten und zugehörigen Festu ngsgrabens. In preußischer 
Zeit wurde an dieser Stelle als Durchlass für die 1859 fertiggestellte Bahnstrecke durch 
die mittelalterliche Stadtmauer ein Stadttor errichtet, dessen unterirdische Bauteile vo- 
raussichtlich noch erhalten sind. 
Der vorliegenden Planung ist zu entnehmen, dass das  neu zu erstellende Tragwerk 
mit Gewölbeschale auf die vorhandenen Gründungskörper aufgesetzt werden soll, so- 
dass voraussichtlich keine Bodeneingriffe unterhalb  des vorhandenen Bodenniveaus 
der Gewölbe erfolgen werden. 
Unter dieser Voraussetzung sind die Belange der Bod endenkmalpflege und des Bo- 
dendenkmalschutzes von dem o.g. Vorhaben nicht betroffen. 
Sollten dennoch Bodeneingriffe jeglicher Art – wie beispielsweise Schürfungen zur 
Fundamenterkundung – erforderlich werden, ist das R ömisch-Germanische Mu- 
seum/Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodenden kmalschutz einzubinden, 
damit eine archäologische Untersuchung und Dokumentation der zu erwartenden un- 
terirdischen Denkmalsubstanz auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz und zur 
Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen ( Denkmalschutzgesetz – 
DSchG) erfolgen kann. 
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum/Arch äologische Bodendenk- 
malpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, ist Herr Wagner (Te- 
lefon: 0221 221-24585; E-Mail: 
gregor.wagner@stadt-koeln.de ). 
 
IV. Stadtplanung 
In gemeinsamen Abstimmungen mit der Vorhabenträgeri n wurden bereits Nutzungs- 
möglichkeiten für die Bahnbögen und das Umfeld erarbeitet. Demnach ist eine gewerb- 
liche Nutzung der Gewölbe angedacht sowie eine durc hgehende Durchwegung unter 
der aufgeständerten S-Bahn hindurch zwischen den Straßen Eigelstein und Hansaring 
vorgesehen.

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Die Ausgestaltung der Bahnbögen als Gewölbe ist dah er zwingend zu erhalten. Die 
geplante gewerbliche Nutzung ist bei der Sanierung für den Innenausbau zu berück- 
sichtigen. Hierzu gehören Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, sowie Grund- 
lagen für die spätere Installation von Sanitäranlagen, elektrischen Leitungen und der- 
gleichen. 
Die im Jahre 2015 geplanten Nutzungen der Bahnbögen  und des Umfeldes, wie sie 
die Stadt Köln und die Vorhabenträgerin gemeinsam entwickelt haben, ist dem als An- 
lage beigefügten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz-2, 50679 Köln, ist Frau 
Hüser (Telefon: 0221 221-26206; E-Mail: 
martina.hueser@stadt-koeln.de ). 
 
V. Verkehrsmanagement  
1. Nutzung öffentlichen Straßenlandes/Straßensperru ngen und Umleitungen 
Das o.g. Vorhaben sieht zum derzeitigen Zeitpunkt k eine Baustelleneinrichtungs- 
flächen im öffentlichen Straßenland oder baustellen bedingte Straßensperrungen 
und Umleitungen vor. Diesbezüglich liegt aktuell daher keine Betroffenheit vor. 
Sofern sich die Planungen jedoch ändern sollten wird vorsorglich darauf hingewie- 
sen, dass, soweit erforderlich, Detailfestlegungen zur Verkehrsregelung auf öffent- 
lichen Straßen und Wegen separaten verkehrsrechtlichen Genehmigungen für die 
bauzeitliche Inanspruchnahme öffentlicher Flächen vorbehalten bleiben. 
Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist Herr Weil (Telefon: 0221 221-27871; E-Mai l: thomas.weil@stadt-
koeln.de ). 
2. Schutz von Lichtsignalanlagen/Änderungen an Lich tsignalanlagen 
Die sich im Umfeld des o.g. Vorhabens befindlichen Lichtsignalanlagen und ihre 
zugehörigen Komponenten (Signalmaste, Signalgeber, Kabeltrassen, Schächte 
und dergleichen) sind gegen etwaige Beschädigung zu schützen. Sofern im Zuge 
des o.g. Vorhabens bauliche oder signalplanerische Veränderungen an den Licht- 
signalanlagen erforderlich werden, sind diese mit d em Amt für Verkehrsmanage- 
ment abzustimmen und dürfen auch nur von diesem veranlasst werden. Alle hier- 
durch anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Vorhabenträgerin. 
Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, sind Herr Kuhlmann (Telefon: 0221 221-30001; E-Mail: dennis.kuhl- 
mann@stadt-koeln.de ) und Herr Perzborn (Telefon: 0221 221-27189; E-Mail: mar- 
cus.perzborn@stadt-koeln.de ). 
 
VI. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Das o.g. Vorhaben befindet sich in einem Abstand von etwa 50 m zu einem bestehen- 
den U-Bahn-Tunnel unterhalb der Erschließungsanlage  Hansaring. Dieses Bauwerk 
mit der Nummer 6920210D befindet sich in der Unterh altungspflicht des Amtes für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau – zur konkreten Lage wird auch auf den als Anlage 
beigefügten Planauszug verwiesen.

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Zwecks Realisierung des o.g. Vorhabens ist daher si cherzustellen, dass der hier in 
Rede stehende U-Bahn-Tunnel nicht in seinem Zustand  und seiner Funktion beein- 
trächtigt wird. Vor einer eventuellen Überbauung bedarf es zwingend gesonderter Ab- 
stimmungen. 
Ansprechpartnerin im Amt für Brücken, Tunnel und St adtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 
2, 50679 Köln, ist Frau Beites (Telefon: 0221 221-30134; E-Mail: 
andrea.beites@stadt-
koeln.de ). 
 
VII. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft 
Die nachfolgenden Auflagen sind in den Planfeststel lungsbeschluss aufzunehmen. 
Soweit hier Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder  vergleichbare Verpflichtungen 
aufgeführt sind, sind diese gegenüber dem Umwelt- u nd Verbraucherschutzamt (Ab- 
teilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtsch aft), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, zu erfüllen. Ansprechpartnerin ist Frau Leonh äuser (Telefon: 0221 221-29197; 
E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). 
1. Abfallwirtschaft 
a) Der Beginn und das Ende der Bau-/Abbruch-/Aushub maßnahmen sind jeweils 
eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 
b) Für das o.g. Vorhaben liegt ein Bodenverwertungs - und Entsorgungskonzept 
(Kurzkonzept) vom 24.09.2019 vor. Dieses ist umzusetzen und zudem um die 
folgenden Punkte zu ergänzen bzw. zu aktualisieren: 
- aktuelle Analysenergebnisse von repräsentativen P roben zur Erfassung 
des Belastungsumfanges des anfallenden Abbruch- und Aushubmaterials, 
- Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßna hmen sowie Darstel- 
lung der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigung swege (Verwerter, 
Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunte rnehmen und der- 
gleichen) für das gesamte anfallende, gegebenenfall s kontaminierte Ab- 
bruch-/Aushubmaterial, 
- nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den e ventuell verbleiben- 
den, kontaminierten Boden. 
Erst nach Vorlage und Zustimmung des Umwelt- und Ve rbraucherschutzam- 
tes (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) zu diesem er- 
gänzten bzw. aktualisierten Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept darf 
mit dem o.g. Vorhaben begonnen werden. Sollten die Analysen vor Baubeginn 
noch nicht vorliegen, können diese nach Abstimmung auch erst im Zuge der 
Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen vorgelegt werden. 
c) Für die Beseitigung/Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschrif- 
ten der Verordnungen zu den §§ 47-52 des Gesetzes zur Förderung der Kreis- 
laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Ab- 
fällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) zu beachten. 
d) Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallsc hlüsselnummer sind die Vor- 
schriften nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Ab- 
fallverzeichnis-Verordnung – AVV) zu beachten.

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e) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Be- 
nutzungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fas- 
sung zu beachten. 
f) Die Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen sind gutachter lich zu begleiten und in 
enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbrauchersch utzamt (Abteilung 
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. 
g) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu ferti- 
gen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 
2. Zwischenlagerung von Abfällen 
Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem 
Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden  hinaus erforderlich sein, so 
ist diese im Einzelfall abzustimmen. Es sind jedoch mindestens die folgenden An- 
forderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Gru ndwasserbeeinträchtigung 
zu befürchten ist: 
a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden. 
b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter/betonierter) Fläche ohne 
Bodeneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeit sdichten Folie oder in Con- 
tainern vorgenommen werden. 
c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser 
muss ausgeschlossen werden (beispielsweise durch Abdeckung mit einer be- 
ständigen Folie). 
d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbeson- 
dere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in 
einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name de r kontrollierenden 
Person, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Untersc hrift). Das Kontroll- 
buch ist auf Verlangen vorzulegen. 
e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern. 
3. Wassergefährdende Stoffe 
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die  Vorschriften der Verord- 
nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden  Stoffen (AwSV) vom 
18.04.2017 zu beachten. 
4. Wiedereinbau von Recyclingmaterial 
Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oder Gemischen ist in techni- 
schen Bauwerken nur dann zulässig, wenn die Verordn ung über Anforderungen 
an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (E rsatzbaustoffverordnung – 
ErsatzbaustoffV) beachtet wird und somit nachteilig e Veränderungen der Grund- 
wasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderun gen nicht zu befürchten 
sind. Die Genehmigung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oder 
Gemischen obliegt Ihrem Hause. 
5. Immissionsschutz 
a) Für das o.g. Vorhaben liegt mit dem Bericht Nr. 20-4290/01 (Sanierung Ge- 
wölbe 38/39 Nordkopf Hbf Köln) eine Untersuchung zu  baubedingten Schall-
immissionen (Baulärm) der cdf Schallschutz Consulting vom 12.02.2021 vor. 
Diese Untersuchung ist zu beachten und während der Bauphase sind zudem

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die folgenden Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen: 
- Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahr en gemäß dem 
Stand der Technik im Bereich des Schallschutzes, 
- zeitliche Beschränkung der lärmintensiven Maschin en auf ein Minimum, 
- Ausschaltung von Maschinen und Arbeitsgeräten, di e nicht im Einsatz sind, 
- ausführliche Information der betroffenen Anwohner innen und Anwohner so- 
wie Bereitstellung von Ersatzschlafräumen, 
- sofern Nacharbeiten notwendig werden, sollten die se in nicht mehr als 4 
aufeinanderfolgenden Nächten erfolgen und sich daran dann eine 4 Nächte 
dauernde Ruhepause anschließen. 
b) Grundsätzlich sind lärmintensive Bautätigkeiten nur in der Zeit von 07:00 Uhr 
bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind 
lärmintensive Arbeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um- 
welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräus che, Erschütterungen 
und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. 
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz ge gen Baulärm/Geräu- 
schimmissionen (AVV Baulärm) verboten. 
c) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutz- 
amt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) eine Ausnah- 
megenehmigung für Arbeiten während der Nachtzeit er teilen. Diese ist 10 
Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. 
d) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der 32. Verord- 
nung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umweltein- 
wirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähn- 
liche Vorgänge (Geräte- und Maschinenlärmschutzvero rdnung – 32. BIm- 
SchV) zu beachten, soweit Maschinen verwendet werde n, die in dieser Ver- 
ordnung genannt werden. 
e) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die All- 
gemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baul ärm/Geräuschimmis- 
sionen (AVV Baulärm) zu beachten. 
f) Der maschinelle Abbruch einschließlich der erfor derlichen Fahrzeugbewegun- 
gen darf nur innerhalb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. 
g) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erh öhten Schallschutzanfor- 
derungen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Bere chtigung, das Umwelt- 
zeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. 
Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Maschinen  kann im Internet unter 
http://www.blauer-engel.de  abgerufen werden. 
h) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissionsär- 
mere Abbruchverfahren – z. B. Abbruch unter Verwend ung einer Bre- 
cherzange – nicht möglich sind. 
i) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen 
sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu ver meiden oder auf das 
Mindestmaß zu beschränken. Dies ist jeweils durch e ine ausreichende Ober- 
flächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden 
Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen.

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j) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der  Fahrwege durch Baufahr- 
zeuge nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt wer- 
den, z. B. durch Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. 
k) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle 
zur Einsichtnahme bereitzuhalten. 
l) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen i m Bauwesen, Einwirkungen 
auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. 
 
VIII. Boden- und Grundwasserschutz  
Die von dem o.g. Vorhaben umfasste Fläche – diese Aussage bezieht sich auf Teilbe- 
reiche der Flurstücke 245 und 285 – befindet sich im Bereich des im Kataster der Stadt 
Köln für Altstandorte, Altablagerungen und stoffliche Bodenveränderungen (Altlasten- 
kataster) erfassten Altstandortes mit der Nr. 104 105 und der Bezeichnung „Bbf Köln“. 
Es handelt sich hierbei um einen Teil des weitläufi gen Eisenbahnareals mit Betriebs- 
bahnhof/Betriebswerk inklusive der dazugehörigen We rkstätten, Wagenhallen, 
Ringlokschuppen und einer ehemaligen Hochbekohlungs anlage. Aufschüttungen – 
also Erhöhungen gegenüber der Umgebung – sind auf n ahezu dem gesamten Areal 
anzutreffen. 
Der Altstandort gilt als „altlastverdächtig“ – in dem Fachinformationssystem „Altlasten 
und schädliche Bodenveränderungen“ (FIS AlBo) wurde ihm der Risikostatus 3 zuge- 
wiesen. 
Eine Gefährdung von Schutzgütern kann in diesem Bereich daher nicht ausgeschlos- 
sen werden. Alle Bodeneingriffe/Bauarbeiten im Bere ich der erfassten Flächen sind 
somit fachgutachterlich zu begleiten und zu dokumen tieren. Die entsprechenden Be- 
richte sind zeitnah in digitaler Form vorzulegen. 
Für die von dem o.g. Vorhaben ebenfalls betroffenen  Flurstücke 1363/146, 1364/146 
und 1365/146 liegen im hiesigen Altlastenkataster keine Erkenntnisse über Bodenbe- 
lastungen vor. Sofern im Rahmen der Bauarbeiten den noch optisch oder geruchlich 
verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen wird, so i st die Vorhabenträgerin nach § 2 
des Landesbodenschutzgesetzes für das Land Nordrhei n-Westfalen (Landesboden- 
schutzgesetz – LBodSchG) verpflichtet, diesen Sachv erhalt unverzüglich mitzuteilen. 
Im Rahmen eines Gutachtens sind dann die notwendige n Untersuchungen durchzu- 
führen und die entsprechenden Risiken zu beurteilen. 
Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sin d unabhängig hiervon jedoch 
immer zu beachten. 
Ansprechpersonen für die Belange „Boden- und Grundwasserschutz“ im Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, sind Herr Gerhold (Telefon: 
0221 221-23737; E-Mail: 
karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de ) und Frau Tegetmeier 
(Telefon: 0221 221-23515; E-Mail: corinna.tegetmeier@stadt-koeln.de ). 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsaus- 
schuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen  im Rahmen von Planfeststel- 
lungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Sc hreiben fristwahrend abgege-

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bene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entschei- 
dung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich ers t nach Anhörung der Bezirks- 
vertretung für den Stadtbezirk Innenstadt mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Claudia Mohr 
Amtsleiterin 
 
 
Anlagen

Anlage 2 - Erläuterungsbericht

39007 Zeichen

Vorhaben:
Ergänzung der Randkappe Westseite im Zuge der
Erneuerung der Gewölbereihe 38-39
Strecke 2630 (Köln Hbf - Koblenz Hbf), km - 1,185
Unterlage 1
Erläuterungsbericht
Vorhabenträger:
Anlagen- und
Instandhaltungsmanagement
Netz Köln
I.NA-W-N-KÖL
Brügelmannstraße 16-18
50679 Köln
Datum Unterschrift
Vertreter des Vorhabenträgers:
DB Netz AG
Projekte KIB Köln
I.NI-W-K-K
Hermann-Pünder-Straße 3
50679 Köln
1 8. 07. 2023 / '
Datum Unterschrift
Verfasser:
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a 
50968 Köln
Juü 2023 •
Datum Unterschrift
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt
Planungsstand: Juli 2023
Anlage 2

Inhaltsverzeichnis
1. Antragsgegenstand...................................................................................................4
1.1 Veranlassung...................................................................................................................4
1.2 Lage im Netz.....................................................................................................................4
1.3 Einordnung in die Investitionsplanung der DB..............................................................4
1.4 Einordnung in sonstige Ausbaupläne.............................................  4
2. Planrechtfertigung......................................................................................................5
3. Varianten und Variantenvergleich.......................................................................5
4. Beschreibung des vorhandenen Zustandes...................................................5
4.1 Bauwerk.............................,..............................................................................................5
4.2 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen)........................................6
4.3 Anlagen der Telekommunikation...................................................................................6
4.4 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom...................................................................6
4.5 Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom.................................................6
5. Beschreibung des geplanten Zustandes..........................................................6
5.1 Eisenbahnbrücke.............................................................................................................6
5.2 Anlagen der Ausrüstungstechnik...................................................................................7
5.2.1 Straßenbereich..................................................................................................................8
6. Tangierende Planungen...........................................................................................8
7. Temporär zu errichtende Anlagen.......................................................................8
7.1 Baustelleneinrichtung......................................................................................................8
7.2 Zufahrten............................................................................................................................8
8. Baudurchführung.......................................................................................................8
9. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen...............................................9
9.1 Ausschluss- und Verminderungsmaßnahmen...................................  10
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter..............................................10
9.2.1 Schutzgut Mensch................................................................................................  11
9.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt...................................................11
9.2.3 Schutzgut Fläche...........................................................................................................12
9.2.4 Schutzgut Boden.............................................................................................................12
9.2.5 SchutzgutWasser...........................................................................................................13
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
Seite 2 von 21

9.2.6 Schutzgut Klima, Luft....................................................................................................13
9.2.7 Schutzgut Landschaft....................................................................................................13
9.2.8 Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter................................................14
9.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern........................................................14
9.2.10 Schall/Schallschutz........................................................................................................14
9.2.11 Erschütterung..................................................................................................................14
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen..........................................................................15
10. Weitere Rechte und Belange...............................................................................15
10.1 Grunderwerb.................................................................................................................15
10.2 Kabel und Leitungen Dritter..........................................................................................15
10.3 Straßen und Wege.........................................................................................................15
10.4 Kampfmittel.....................................................................................................................15
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial...................................  16
10.6 Gewässer........................................................................................................................16
10.7 Land-und Forstwirtschaft.............................................................................................16
10.8 Brand- und Katastrophenschutz..................................................................................16
10.9 ■ Rechtsangelegenheiten.................................................................................................16
10.10 Kapazität.........................................................................................................................16
11. Abkürzungen.......................................................... 17
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
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1. Antragsgegenstand
1.1 Veranlassung
Die Gewöjbereihen nördlich vom Kölner Hauptbahnhof sind in einem sehr schlechten 
Zustand. Deshalb ist eine Erneuerung erforderlich, die durch abfangende Bogen­
scheiben erfolgt.
Gegenstand dieses Erläuterungsberichtes ist der Bereich der Gewölbe 38 bis 39 zwi­
schen den Straßen Gereonswall und Hansaring (Bauwerks-Nr. 1.0353.0).
Lageplan siehe Unterlage 3. •
1.2 Lage im Netz
Die Gleisanlagen nördlich des Kölner Hauptbahnhofes führen durch dichtbesiedeltes 
Innenstadtgebiet. Sie sind aufgeständert und befinden sich in der +1-Ebene.
Die Aufständerung reicht vom Hauptbahnhof bis zum Hansaring. Unterbrochen wer­
den die Gewölbe von stählernen Eisenbahnbrücken und Gewölbebrücken über den 
querenden Straßen.
Auf den Gewölben befinden sich 6 Gleise folgender Strecken:
- Strecke 2600/2608: Köln Hbf - Aachen Hbf (km 0,790)
- Strecke 2610/2618: Köln Hbf - Kranenburg (km 0,790)
- Strecke 2630/2638: Köln Hbf - Koblenz Hbf (km - 1,185)
Im betroffenen Bereich befindet sich die Weichen für die Verbindung der einzelnen 
Strecken untereinander und die Einfahrt in Köln-Betriebsbahnhof.
Lageplan siehe Unterlage 3.
1.3 Einordnung in die Investitionsplanung der DB
Das Bauvorhaben wurde in den Unternehmensplan der DB Netz AG, Regionalbereich 
West, als investive Maßnahme eingestellt.
1.4 Einordnung in sonstige Ausbaupläne
Parallel zu den Gewölbereihen ist auf der Ostseite eine zweigleisige S-Bahn-Strecke 
mit Haltepunkt Hansaring in den Jahren 1983 - 1988 errichtet worden.
Für den Bereich unterhalb dieser neuen S-Bahn-Bauwerke findet zurzeit eine städte­
bauliche Planung seitens der Stadt Köln statt, die zeitlich und gestalterisch keinen 
Einfluss auf das Bauvorhaben der DB AG hat.
Im Vorfeld der Maßnahme finden Maßnahmen ESTW Köln statt, die Kabeltrassen 
werden neu geordnet.
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
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2. Planrechtfertigung
Die meisten Gewölbe weisen erhebliche Schäden und Mängel auf. (Ergebnis der letz­
ten Brückenhauptprüfungen). Deshalb ist die Standsicherheit der Brücken durch ent­
sprechende Maßnahmen zu gewährleisten.
Die Randkappen Westseite haben im Bereich von Gewölbe 38 und 39 keinen Sicher­
heitsraum. Dieser soll im Rahmen der Baumaßnahme hergestellt werden, hierfür sind 
Eingriffe in die angrenzenden privaten Grundstücke erforderlich. Da nicht mit allen 
Betroffenen im Vorfeld eine Einigung bzw. Vereinbarung erzielt werden konnte, ist ein 
Planfeststellungsverfahren für die Nutzung (dinglich zu belasten) dieser Grundstücke 
erforderlich.
3. Varianten und Variantenvergleich
Varianten sind nicht erforderlich, da die Bauwerksgeometrie bis auf die Ergänzung 
der Randkappen Westseite nicht verändert wird.
4. Beschreibung des vorhandenen Zustandes
4.1 Bauwerk
Gebaut wurden die Gewölbe um die Jahrhundertwende des 18./19. Jhd.
Die Aufständerung besteht aus einer gemauerten Gewölbegalerie. Bedingt durch 
Kriegseinwirkungen wurden teilweise Reparaturen und Veränderungen des Bestan­
des vorgenommen.
Alle Gewölbe sind auf gemauerten Fundamenten flach gegründet. Die Gründung folgt 
. dem Niveau des tragfähigen Untergrundes, der sehr stark schwankt, da sich hier der 
Graben der ehemaligen Stadtbefestigung befand, Tiefe der Fundamente bis ca.9,0 m 
unter Geländeoberkante. Im Bereich der Aufstandsfläche der neuen Gewölbe beträgt 
die Breite der massiven Fundamente ca. 2,50 m. Zu Beginn der Gesamtmaßnahme 
Erneuerung der Gewölbereihe 7-42 sind diese Fundamente untersucht worden. Die 
Tragfähigkeit der Fundamente ist für die Neuplanung mehr als ausreichend.
Die gemauerten Gewölbe sind reine Bogentragglieder mit Stützweiten zwischen 
9,40 m und 10,85 m. Die Bögen setzen sich auf gemauerte Zwischenwände ab, die 
unterhalb der Geländeoberkante zur Gründung verbreitert sind.
Oberhalb der Wandscheiben verlaufen Spargewölbe, die als Entwässerungssystem 
dienen. Zur Ableitung des auf die Gewölbe entfallenden Oberflächenwassers sind in 
den Spargewölbe-Seitenwänden Wassereintrittsöffnungen vorhanden. Das Wasser 
wird dann von den Spargewölben zu Entwässerungs-Sturzschächten abgeleitet, die
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mittig zur Wandscheibe liegen. Am Fuß der Sturzschächte befinden sich Schächte, 
von wo aus das Wasser in ein vorhandenes Kanalsystem abgeleitet wird.
Die Gewölbestirnseiten bestehen oberhalb der Bögen aus einer gemauerten Ab­
schlusswand und oberem Gesimsabschluss.
Die Räume unter den Gewölben werden unterschiedlich genutzt. Teilweise sind die 
Gewölbestimseiten unterhalb der Bögen mit Abschlusswänden versehen.
4.2 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen)
Im Randbereich befindet sich die parallel zur Strecke verlaufende Hauptkabeltrasse. 
Im Spargewölbe zwischen den Gewölben 38 und 39 befinden sich Kabel zur Versor­
gung von einzelnen Elementen der Leit- und Sicherungstechnik, diese sind jedoch 
bereits durch bereits erfolgte Umbaumaßnahmen außer Betrieb und entfallen zukünf­
tig. .
4.3 Anlagen der Telekommunikation
Im Bereich der Streckengleise verlaufen im betrachteten Abschnitt gleisparallel im 
Randweg Haupttrassen mit Kabelanlagen der Telekommunikation:
Im Spargewölbe zwischen Gewölbe 38 und 39 befinden sich Kabel zur Versorgung 
von einzelnen Elementen der Telekommunikation, diese sind jedoch bereits durch 
bereits erfolgte Umbaumaßnahmen außer Betrieb und entfallen zukünftig.
4.4 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom
Die bestehende Oberleitungsanlage besteht aus Querfeldern.
Die Oberleistungsmaste befinden sich außerhalb des Umbaubereiches.
4.5 Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom
Im Randbereich befindet sich die parallel zur Strecke verlaufende Hauptkabeltrasse.
5. Beschreibung des geplanten Zustandes
5.1 Eisenbahnbrücke
Hier Beschreibung des Bauvorhabens zur Darstellung der Gesamtmaßnahme.
Bauwerkspläne siehe Unterlage 7 und 8.
Die vorhandene Konstruktion ist aufgrund ihrer schlechten Substanz oberhalb der 
Geländeoberkante (besonders im Bogenbereich) zu erneuern.
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx 
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Die Neukonstruktion wird als „abfangende Stahlbetonscheibenkonstruktion“ unter 
den Mauerwerksbögen hergestellt. Diese neue Konstruktion ist dimensioniert für die 
Gesamtlast aus Eigengewicht und Verkehr. Durch diese Maßnahme wird ein komplett 
neues Tragwerk hergestellt, das sich auf die alten Gründungskörper absetzt.
Die Auflagerung der neuen Konstruktion erfolgt im Fußbereich der Mauerscheiben.
Die Stirnseiten der Gewölbe werden mit einer neuen Vorsatzschale verkleidet, die 
monolithisch an die neue Gewölbeschale angeschlossen ist.
Der obere Abschluss wird an das vorhandene Gesims/Kappe angepasst. Der Fuß der 
Vorsatzschale ist identisch aufgelagert wie die neuen Gewölbewände.
Im Querschnitt bilden dann neue Vorsatzschale und Gewölbeschale einen nach oben 
offenen wasserdichten Trog.
Im Bereich der Häuser Hamburger Straße 12,14 und 16 kann die Randkappe nicht in 
der erforderlichen Breite hergestellt werden, in diesem Bereich wird sie eingeschnürt, 
das Geländer entfällt.
Im Bereich der Hofflächen im vorgenannten Abschnitt wird die Randkappe im erfor­
derlichen Umfang einschl. Sicherheitsraum hergestellt. Für diese Randkappen ist ent­
sprechend Beschreibung in Ziff. 2 eine Planfeststellung erforderlich.
Planunterlagen hierzu siehe Unterlage 7.1 und 8.
Bereits vorhandene Teile
In den Jahren 1988/1989 wurden im Zusammenhang mit dem Bau der S-Bahn-brü­
cken bereits die Gewölbe 40 bis 42 erneuert und die östliche Vorsatzschale im Be­
reich der Gewölbe 38 bis 42 hergestellt. Diese steht unten auf dem vorhandenen 
Mauerwerk auf und ist am Kopf für den Bauzustand an den Bestand angebunden.
Rückbau vorhandener Anlagen
Die Gewölbe werden komplett ausgeräumt.
Beim vorhandenen Tragwerk sind nur Teilabbrüche erforderlich.
Die beim Rückbau anfallenden Stoffe und Bauteile werden gemäß den gesetzlichen 
Vorgaben entsorgt bzw. verwertet, je nach Erfordernis wird das Material zwischenge­
lagert und beprobt.
5.2 Anlagen der Ausrüstungstechnik
Werden nicht verändert.
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
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5.2.1 Straßenbereich
Die Fahrbahn-, Gehweg- und Hofflächen im Bauwerksbereich bleiben infolge der Brü­
ckenerneuerung unverändert gegenüber dem Bestand.
6. Tangierende Planungen
Im Vorfeld der Maßnahme finden Maßnahmen ESTW Köln statt, die Kabeltrassen 
werden neu geordnet.
Weitere tangierende Planungen sind nicht vorhanden.
7. Temporär zu errichtende Anlagen
7.1 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist auf den angrenzenden Flächen unterhalb des S-Bahn­
Tragwerkes vorgesehen. Diese Flächen sind als versiegelte Flächen (Verkehrsflä­
chen) vorhanden.
Darstellung Baustelleneinrichtung in Unterlage 9.
7.2 Zufahrten
Die Baustelle kann von der Straße Gereonswall direkt angefahren werden. 
Darstellung Baustellenzufahrt in Unterlage 9.
8. Baudurchführung
Alle Bautätigkeiten werden unterhalb der Gewölbe und den S-Bahn-Brücken ausge­
führt.
Lediglich für Arbeiten Herstellung der Vorsatzschale einschl. Kappenbereich West­
seite sind teilweise Arbeiten vom Gleis aus in nächtlichen Sperrpausen durchzufüh­
ren. Beschreibung der einzelnen Arbeiten siehe Unterlage 14.2 - Untersuchung zu 
baubedingten Schallimmissionen (Baulärm) -, Anhang 3.
Straßensperrungen und Umleitungen sind nicht erforderlich.
Bis auf die Arbeiten im Gefahrenbereich des Gleises an der Randkappe Westseite, 
werden die Leistungen in der gewöhnlichen Arbeitswoche, d.h. Montag bis einschließ­
. lieh Samstag entsprechend den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ausgeführt.
Die Baudurchführung ist im Jahr 2028 vorgesehen, Bauzeit ca. 6 Monate.
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9. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Gemäß Anlage 1 Nr. 14.8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 
(UVPG) i. V.m. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ist für den Bau einer sons­
tigen Betriebsanlage von Eisenbahnen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls 
i.S.d. §7(1) UVPG hinsichtlich der UVP-Pflicht durchzuführen.
Die Merkmale eines Vorhabens und die davon ausgehenden Wirkungen auf die Um­
welt sind insbesondere hinsichtlich der in Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien 
überschlägig zu beschreiben.
Die Erneuerung der Gewölbe 38 und 39 erfolgt auf bereits vollständig versiegelten 
Flächen im Kölner Innenstadtbereich zwischen Gereonswall und Hansaring. Es sind 
keine Rodungs- bzw. Fällarbeiten notwendig. Daher entstehen keine Eingriffe in Natur 
und Landschaft im Sinne von § 14 BNatSchG.
Anlage- und betriebsbedingt sind erhebliche, nachhaltige Eingriffe in Bezug auf die 
verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Land­
schaft und kulturelles Erbe) nicht zu erwarten, da das geplante Bauvorhaben auf 
bereits vollversiegelten Flächen umgesetzt wird und keine Änderungen am Betriebs­
programm durch das Vorhaben vorgesehen sind. .
Baubedingt wird das Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesund­
heit“, durch die Durchführung der Bauarbeiten kurzzeitig beeinträchtigt.
Als Ergebnis des Artenschutzfachbeitrages ist festzuhalten, dass mit keinen Verstö­
ßen gegen § 44 Abs. 1. BNatSchG zu rechnen ist.
Die beim EBA einzureichende Umwelterklärung (Screening) schließt mit dem Ergeb­
nis ab, dass keine Bedingungen erfüllt sind, die eine UVP-Pflicht auslösen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beigefügt:
• Unterlagen: Landschaftspflegerischer Begleitplan
• Unterlage 12: FFH-Unterlagen
• Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
• Unterlage 17: EBA-Umwelterklärung und UVP-Bericht
Die BKompV kommt aufgrund des fehlenden Eingriffs in Natur und Landschaft nicht 
zur Anwendung, siehe hierzu Unterlage 11 - LBP.
O:\KVP\1664O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DA‘nPlafe 2023\2023-09-Änderung entspr. EBA\Dckumente\U1_Gewölbe 38-
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9.1 Ausschluss- und Verminderungsmaßnahmen
Die Erneuerung der Gewölbe 38 und 39 erfolgt vom inneren der Gewölbe und die 
Errichtung der Baustelleneinrichtungsflächen erfolgt auf bereits vollständig befestig­
ten Flächen, sodass kein Eingriff in Natur und Landschaft entsteht und diesbezüglich 
keine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen notwendig sind.
Aus den schalltechnischen Untersuchungen (cdf, Dresden, Februar 2021, Unterlage 
14.2) werden folgende Maßnahmen abgeleitet, die durch den Bauherrn umzusetzen 
sind:
• Die Bauzeit ist durch ein geeignetes Baulärmmanagement zu begleiten.
• Für die Baustelle zum Einsatz kommenden Geräte lärmarme Typen verwen­
det werden:
o Einsatz von Maschinen und Aggregaten mit dem Umweltzeichen 
„Blauer Engel“
o Beachtung der Forderungen der Geräte- und Maschinenlärmverord­
nung (32. BimSchV)
• Längere Leerlaufzeiten (Abstellen von Maschinen und LKW mit laufendem 
Motor) im Nahbereich der Wohnbebauung sind zu vermeiden.
• Anlieger sind rechtzeitig über die Baumaßnahmen in Kenntnis zu setzen (z.B. 
Arbeitstätigkeiten, Dauer der Arbeiten, Informationsmöglichkeit)
• Im Rahmen der Genehmigung können Grenzwerte benannt werden, oberhalb 
derer betroffenen Eigentümern bzw. Mietern eine Entschädigung zusteht.
Es ist eine Umweltfachliche Bauüberwachung mit den Schwerpunkten Immissions­
schutz sowie Bodenschutz/Abfall einzusetzen.
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Betriebs- und anlagebedingt sind keine Auswirkungen auf die verschiedenen Schutz­
güter zu erwarten, da die Erneuerung der Gewölbe im Innern stattfindet und weder 
anlagebedingte noch betriebsbedingte Veränderungen vorgesehen sind.
Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwar­
ten:
- Kurzzeitige Belastung durch Baulärm und Abgase
- Temporäre Belastung mit Staub
O:\KVP\18640-21-2110- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
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9.2.1 ( Schutzgut Mensch
Das Bauvorhaben liegt in der dicht besiedelten Kölner Innenstadt südlich des Halte­
punktes Hansaring. Die zu erneuernden Gewölbe 38 und 39 liegen zwischen Hansa­
ring und Gereonswall. Im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme befinden sich 
keine besonders lärmempfindlichen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, 
oder Schulen. Angrenzend an die Gewölbereihe liegen Wohnhäuser, Restaurants so­
wie Bürogebäude. Das Bauvorhaben liegt unterhalb der Bahntrasse. Der rechtskräf­
tige Flächennutzungsplan der Stadt. Köln weist den Bereich, in dem die Baumaß­
nahme liegt, als besonderes Wohngebiet aus.
Für das Bauvorhaben wurde eine Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen 
von der Firma cdf in Dresden (12.02.2021, Unterlage 14.2) durchgeführt.
Für den unmittelbaren Baubereich sind bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm- und 
Abgase aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (Transport von Bau­
material) zu erwarten. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, 
dass bei den vorgesehenen Nachtarbeiten, insbesondere den geräuschintensiven 
Abbrucharbeiten, die Immissionsrichtwerte der AW Baulärm nicht eingehalten wer­
den können. Es werden Richtwertüberschreitungen von ca. 25 bzw. 35 dB erwartet.
Auch bei den Schalungs-, Betonier- und Montagearbeiten werden Überschreitungen 
der Richtwerte der AW Baulärm erwartet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bauarbeiten nur innerhalb einer kurzen Sperr­
pause von 4-5 Nächten je Gewölbe durchgeführt werden können. Selbst bei einer 
Reduzierung der Nachtarbeitszeit auf 2 bzw. 6 Stunden kann keine Einhaltung der 
Richtwerte erzielt werden. Ebenso stellen weder mobile Lärmschutzwände noch pas­
sive Lärmschutzmaßnahmen akustisch sinnvolle bzw. finanziell angemessene Maß­
nahmen dar.
Zur Minimierung potenzieller Betroffenheiten werden dem zufolge Maßnahmen ge­
mäß AW Baulärm vorgesehen, die in der Ausführungsplanung umgesetzt werden, 
um die nicht mehr zumutbaren Belästigungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Die tatsächlichen Betroffenheiten durch die Baumaßnahme, die Notwendigkeit und 
der Umfang von Schutzmaßnahmen sind insbesondere auch vom tatsächlichen Bau­
ablauf und den zur Ausführung kommenden Baugeräten abhängig.
9.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Für die Erneuerung der Gewölbe 38 und 39 sind keine Rückschnitte oder Fällungen 
notwendig, da die Erneuerungen im Inneren der Gewölbe stattfinden und die BE- 
Flächen auf bereits vollversiegelten Flächen eingerichtet werden.
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
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Die Gewölbe 38 und 39 stellen aufgrund ihrer Beschaffenheit kein geeignetes Fleder­
maushabitat dar. Eine Nutzung als Sommer- bzw. Winterquartier wird ausgeschlos­
sen (Artenschutzprüfung Darber & Krieger August 2019). Eine Zerstörung von Fle­
dermausquartieren und eine Tötung von Fledermäusen kann somit ausgeschlossen 
werden. Weitere planungsrelevante Tierarten sind durch die Baumaßnahmen eben­
falls nicht betroffen.
Mit artenschutzrechtlichen Verstößen im Sinne § 44 BNatSchG ist im Zusammenhang 
mit der Baumaßnahme nicht zu rechnen (ASP Darber & Krieger August 2019, Unter­
lage 13).
9.2.3 Schutzgut Fläche
Für die Baumaßnahme werden keine Flächen neu versiegelt.
9.2.4 Schutzgut Boden
Es wird kein Oberboden in Anspruch genommen. Es wurde von der Ingenieurgesell­
schaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik MBH Dr. Spang (04.09.2019, Un­
terlage 15) eine Abfalltechnische Beurteilung und altlastentechnische Gefährdungs­
abschätzung durchgeführt. Die Untersuchungen wurden gemäß LAGA PN 98 durch­
geführt. Die anstehenden Abbruchmaterialien wurden im Rahmen der geotechni­
schen und abfalltechnischen Untersuchung chemisch analysiert und schadstoffbe­
dingt in Einbauklassen gemäß LAGA eingestuft worden.
Materialproben mit Verdacht wurden gemäß VDI 3866, BI. 5 (05/03) mittels Raster­
elektronenmikroskop überprüft und als asbesthaltig bzw. asbestfrei eingestuft.
Entsprechend der durchgeführten Untersuchungen halten die mineralischen Ab­
bruchmaterialien überwiegend die Zuordnungswerte gemäß LAGA Bauschutt Z 1.2 
ein und sind somit als nicht gefährlicher Abfall zu bewerten. Vereinzelt sind Abbruch­
materialien LAGA > Z2 zugeordnet worden. Bei einem Abbruch sind diese Materialien 
sowie die belasteten Fensterrahmen separiert auszubauen, zu lagern und zu entsor­
gen.
Unter der Oberflächenversiegelung aus Beton und Ziegeln folgt in allen Bereichen ein 
aufgefülltes Bodenmaterial. An Fremdbestandteilen sind vor allem Kiese, Schlacken, 
Ziegeln und Betonresten in verschiedenen Anteilen aufzuführen. Es ist ein Bodenaus­
hub von ca. 1 m Tiefe geplant. Im Boden wurde ein erhöhter Schwermetall- und PAK­
Wert festgestellt, der zu einer Einstufung Z 1.2 (LAGA) führt. Es konnten asbesthalti­
ger Fensterkitt sowie eine asbesthaltige Brandschutztür nachgewiesen werden.
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DA'nPlafe 2023\2023-09-Änderung entspr. E0A\Dokumente\U1_Gewölbe 38-
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Seitens der Dr. Spang GmbH wird darauf hingewiesen, dass gemäß technischen Re­
geln für Gefahrstoffe TRGS 519 [U7] beim Umgang mit den asbesthaltigen Materia­
lien aufgrund der krebserzeugenden Inhaltsstoffe spezielle technische Maßnahmen 
zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlich werden. Es sind Schutz- und Überwa­
chungsmaßnahmen gemäß T9 vorzusehen.
Unter Einhaltung der guten fachlichen Praxis und einer sachgerechten Entsorgung 
der anfallenden Abfälle gemäß den geltenden Richtlinien und des Entsorgungskon­
zeptes unter Aufsicht einerabfalltechnischen Bauüberwachung ist mit keinen Auswir­
kungen auf das Schutzgut Boden zu rechnen.
9.2.5 SchutzgutWasser
Grundwasser
Der Bauwasserstand liegt ausreichend tief unter der Gründungssohle. Eingriffe in das 
Grundwasser erfolgen nicht.
Entwässerung
Die Entwässerung der Gewölbe wird neu erstellt und an den vorhandenen Kanal unter 
dem S-Bahn-Tragwerk angeschlossen.
Oberflächenqewässer
Es finden keine Eingriffe in Oberflächengewässer statt.
Der Wasserhaushalt wird durch die Baumaßnahme nicht verändert. Es ist mit keinen 
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen. Die Baumaßnahme liegt au­
ßerhalb von Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Überschwemmungs­
gebieten und Hochwassergefahrengebieten.
9.2.6 Schutzgut Klima, Luft
Durch die Ausführung der Baumaßnahmen im Inneren der Gewölbe 38 und 39 ist mit 
keinen Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Die mit den Baumaßnahmen ver­
bunden Luftemissionen sind kurzzeitig und daher als unerheblich einzustufen.
9.2.7 Schutzgut Landschaft
Im direkten Umfeld der Baumaßnahmen liegen keine Schutzgebiete vor. Rund 500 m 
östlich liegt das Landschaftsschutzgebiet „Rhein, Rheinauen und Uferbereich von 
Flittard und Rodenkirchen“ und rund 850 m nordwestlich liegt das Landschaftsschutz­
gebiet „Innerer Grüngürtel“. Aufgrund der räumlichen Entfernung zu den Landschafts­
schutzgebieten ist mit keinen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu rechnen.
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx 
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Die Erneuerung der Gewölbe erfolgt von innen heraus und die BE-Flächen werden 
auf bereits befestigten Flächen errichtet, sodass das städtisch geprägte Landschafts­
bild von den Baumaßnahmen unberührt bleibt.
9.2.8 Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es ist mit keinen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu rech­
nen.
9.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
9.2.10 Schall/Schallschutz
Siehe Unterlage 14 - Schalltechnische Untersuchung.
Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem zukünftigen Bau-Auftragneh­
mer wird vereinbart, dass lärmintensive Arbeiten im Rahmen des Baulärmmanage­
ments möglichst außerhalb der besonders kritischen Zeiten stattfinden. Weiterhin 
wird der Einsatz von lärmarmen Baumaschinen sowie die Vermeidung von unnötigen 
Leerlaufzeiten vereinbart. Die Einhaltung der Auflagen wird durch die zuständige Bau­
überwachung überwacht. Die Arbeiten werden nach Möglichkeit tagsüber ausgeführt. 
Bei betrieblicher oder sonstiger Erfordernis von Nachtarbeit wird durch den ausfüh­
renden Bau-Auftragnehmer ein separates Schallgutachten unter Berücksichtigung 
des tatsächlichen Bauablaufes erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird eine 
Nachtarbeitsgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt. Die in den resul­
tierenden Auflagen ggf. erforderlichen Anwohnerunterbringungen in Hotels werden 
durch die DB gewährleistet und die Betroffenen werden rechtzeitig über die entspre­
chende Maßnahme informiert.
Eisenbahnbetrieb
Als Folge der Maßnahme treten durch den Eisenbahnbetrieb keine Veränderungen 
in den Schallemissionen auf.
Straßenverkehr .
Als Folge der Maßnahme sind keine Veränderungen in der Nutzungsqualität des Stra­
ßenraums unter der Brücke geplant.
9.2.11 Erschütterung
Während der Baumaßnahme
Mit Erschütterungen während der Bauzeit ist nicht zu rechnen. 1
Endzustand
Als Folge der Maßnahme treten in Bezug auf Erschütterung keine nachteiligen Ver­
änderungen auf.
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
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9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen
Für die Maßnahme wurde eine Untersuchung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt, 
das sogenannte Screening. Die beim EBA einzureichende Umwelterklärung (Scree­
ning) schließt mit Ergebnis ab, dass keine Bedingungen erfüllt sind, die eine UVP- 
Pflicht auslösen.
Die Baumaßnahmen finden außerhalb von festgesetzten Schutzgebieten statt, wes­
halb keine Auswirkungen auf diese zu erwarten sind.
Die Erneuerung der Gewölbe 38 und 39 findet im Inneren statt, sodass die temporä­
ren Auswirkungen bedingt durch die Baumaßnahmen auf die einzelnen Schutzgüter 
als sehr gering einzustufen sind. ,
Es sind keine Rodungs- bzw. Fällungsarbeiten notwendig. Daher entstehen keine 
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 BNatSchG.
In Abstimmung mit der Umweltplanung ist aus den oben genannten Gründen eine 
LBP nicht erforderlich.
Die Unterlagen BoVEK-Check und das Abfalltechnische Kurzkonzept sind als Unter­
lage 16 beigefügt.
10. Weitere Rechte und Belange
10.1 Grunderwerb
Als Folge der Erneuerungsmaßnahme an der EÜ finden keine Veränderungen in den 
Grundeigentumsverhältnissen statt. Das vorliegende Grunderwerbsverzeichnis dient 
dem Nachweis der Flächen, die als Baustelleneinrichtungsflächen für die Durchfüh­
rung der Baumaßnahme genutzt werden müssen und den erforderlichen Dienstbar­
keiten für die Überkragung der Randkappe auf der Westseite.
10.2 Kabel und Leitungen Dritter
Kabel und Leitungen Dritter sind nicht betroffen.
10.3 Straßen und Wege
An Straßen und Wegen sind keine Änderungen vorgesehen.
10.4 Kampfmittel
Kampfmittel sind keine vorhanden, da die Leistungen unterhalb bestehender Brü­
ckenbauwerke ausgeführt werden.
Schreiben Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 30.20.2019 siehe Unterlage 10.
O:\KVPM864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe SS-SgADATtPlafe 2023\2023-09-Änderung entspr. EBA\Dokumente\U1 „Gewölbe 38-
39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx Seite 15 von 21

10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial
Die Aushub- und Abbruchmaterialien werden entsprechend „Abfalltechnisches Kurz­
konzept“ (Unterlage 16) fachgerecht entsorgt bzw. verwertet.
10.6 Gewässer
Gewässer sind nicht betroffen.
10.7 Land-und Forstwirtschaft
Nicht betroffen.
10.8 Brand- und Katastrophenschutz
Nicht erforderlich.
10.9 Rechtsangelegenheiten
Die Gestattungsverträge der bisherigen Nutzer in den Gewölben wurden fristgerecht 
gekündigt.
Unter dem S-Bahn Tragwerk sind Lagerräume eines Lebensmittelgeschäftes vorhan­
den. In Abstimmung mit dem Eigentümer wird eine Zufahrt zur Baustelle von der 
Straße Gereonswall aus eingerichtet.
Weiterhin entstehen während der Bauzeit Einschränkungen für die Hofflächen der 
Häuser Hamburger Straße 12,14 und 16. Für die Überkragung der Randkappe in den 
vorgenannten Hofflächen wird eine Dienstbarkeit eingetragen.
Die soweit vorhandenen Zustimmungserklärungen der Eigentümer/Betroffenen 
(2 von 4, Nr. 3/22 und Nr. 5) liegen als Unterlage 18 den Unterlagen bei.
10.10 Kapazität
Nicht erforderlich.
O;\KVP\18640-21-2110- Erneuerung Gewölbe se-SOtDATAPIafe 2023\2023-09-Ändenjng entspr. EBA\Dckumente\U1_Gewölbe 38-
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11. Abkürzungen
ABS Ausbaustrecke
Abzw Abzweigstelle
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
AFB Artenschutz-Fachbeitrag
AG Auftraggeber
ALVF Altlastenverdachtsfläche
AN Auftragnehmer
AP Ansatzpunkt (einer Baugrund-Erkundungsbohrung)
ATKIS Amtlich Topographisch-Kartographisches Informationssystem
ASB Artenschutzbeitrag
ATV Abwassertechnische Vereinigung
AW Allgemeine Verwaltungsvorschrift
BA Bauabschnitt
BE-Flächen Baustelleneinrichtungsflächen
Bf Bahnhof
BGBl Bundesgesetzblatt
BHO Bundeshaushaltsordnung
BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
BIP Bruttoinlandsprodukt
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept
BSchwAG Bundesschienenwegeausbaugesetz
BÜ Bahnübergang
BundeswaldG Bundeswaldgesetz
BUWAL Schweizerisches Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
BVU Beratergruppe Verkehr+Umwelt GmbH
BVU-MOSES Modellierungs- und Simulationstool für den Schienengüterverkehr
BVWP (92) Bundesverkehrswegeplans (1992)
DB (AG) Deutsche Bahn AG
dB(A) Dezibel (A)
DIN Deutsches Institut für Normung ■
EBA Eisenbahn-Bundesamt
O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
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O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen
EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz
EMF Elektromagnetische Felder
ELES Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben
EMV Elektromagnetische Verträglichkeit
EN Europäische Norm
ESTW Elektronisches Stellwerk
ETCS European Train Control System (Komponente eines einheitlichen europäischen 
Eisenbahnverkehrsleitsystems)
EU Europäische Union
EÜ Eisenbahnüberführung
EÜ (F)
EÜ (F+R)
Eisenbahnüberführung (Fußgänger)
Eisenbahnüberführung (Fußgänger und Radfahrer)
FFH Flora-Fauna-Habitat
FFH-VP FFH-Vorprüfung
FGZ Ferngüterzug
FRS Sanierungsmanagement der DB AG
FStrAbG Fernstraßenausbaugesetz
GEP(99) Gebietsentwicklungsplan (1999)
GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetzes
Gla Gleisanschluss
GRI Gegenrichtung
GSMR Global System for Mobil Communications - Railway
GUP Grundlagen der Umweltplanung
GW/GI Grobweit gestufte/intermittierend gestufte Kiese
Hbf Hauptbahnhof
HGrG Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
HGW* Höchster Grundwasserstand aus Grundwassergleichenkarte plus 0,5 m 
Sicherheitszuschlag
HHW Höchstes Hochwasser
HP Haltepunkt
IBN Inbetriebnahme
ICE InterCityExpress
Ifo Institut für Wirtschaftsforschung
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O:\KVP\1864O-21-211O- Erneuerung Gewölbe 38-39\DAT\Plafe 2023\230630_Abstimmung DB\Dokumente\U1_Gewölbe 38-39_GP_EBericht_Plafe_30.06.2023.docx
k. A. keine Angabe
KG Körnungsgruppe
KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
KS Kombinationssignal
KBpmax maximale bewertete Schwingstärke
L . Länge .
LAGA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Abfall
LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
LBK Lärmbelästigungskataster
LBP Landschaftspflegerische Begleitplanung
LEP NRW Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
LEPro Landesentwicklungsprogramm
LG NW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
LH Lichte Höhe
LH.ZP Lichte Höhe im Zwangspunkt
LKW Lastkraftwagen
LST Leit- und Sicherungstechnik
LW Lichte Weite
LWG Landeswassergesetz
LWL Lichtwellenleiter
MAmS Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen
MURL Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein­
Westfalen
. NN Normalnull
NRW Nordrhein-Westfalen
NZ Nachtzug
OLA Oberleitungsanlage
PFA Planfeststellungsabschnitt
PFU Planfeststellungsunterlage
PKW Personenkraftwagen
PL Projektleiter
PLANCO PLANCO  Consulting GmbH
PZB punktförmige Zugbeeinflussung
RAS-Ew Richtlinie für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung
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RASt Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
RB Regionalbahn
RdErl Runderlass
Re 200 Oberleitungsbauart für v=200 km/h
RE Regionalexpress
Rhld Rheinland
RiL Richtlinie
RiStWag Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in
Wassergewinnungsgebieten
SGV Schienengüterverkehr
SPV Schienenpersonenverkehr
SPFV Schienenpersonenfernverkehr
SPNV Schienenpersonennahverkehr
SÜ Straßenüberführung
TEN Trans Europäisches Netz
TEN-HGV Trans Europäisches Netz für den Hochgeschwindigkeitsverkehr
USchadG U mweltschadensgesetz
Üst Überleitstelle
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
UVS Umweltverträglichkeitsstudie
VB Vordringlicher Bedarf
Ve Entwurfsgeschwindigkeit
Vmax maximale Verkehrsgeschwindigkeit
VNB Versorgungsnetzbetreiber
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
VzG Verzeichnis der zugelassenen Geschwindigkeiten
Vzul Zugelassene Geschwindigkeit
WB Weiterer Bedarf '
WE Wohneinheit
WHG Wasserhaushaltsgesetz .
WiB Walzträger in Beton
WSG Wasserschutzgebiet
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aufgestellt im Auftrag
der DB Netz AG
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Köln, Juli 2023
Dipl.-Ing. H.-J. Pickartz
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Anlage 5 - Anlage 2 zur Stellungnahme

8 Zeichen

Anlage 5

Anlage 1 - Lageplan

2331 Zeichen

u Unterlage-Nr. 3

Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

Anlage 1

Übersichtsskizze

Genehmigungsplanung: Unterlage für eine Entscheidung nach 8 18 AEG

Planzeichen Nr.: Unterlage-Nr. 3
Projekt-Nr.: T.016007584

Datum
gez. |07/2023 | Neubauer
bearb. 07/2023 |Pickartz
07/2023 | Pickartz
Höhensystem: DHHN_92

Änderungen bzw. Ergänzungen

Vorhabenträger:

DB Netz AG

Anlagen—- und
Instandhaltungsmanagement
Netz Köln

I.NA-W-N-KÖL
Brügelmannstraße 16-18
50679 Köln

Name Name
Adresse Adresse

Name

Datum Unterschrift Datum Unterschrift Datum Unterschrift

Vertreter des Vorhabenträgers: Planverfasser:

Projekte 4 Kin NETZE B Schüler Plan Koordinatensystem:DB_REF
Be or Püinder-Str. 3 soosa kon Ursprungsplan:
50679 Köln . ar: A 7 Blattgröße:
a Kon vr größe: 297x590
M023  ıV. L For img 2023 1,V. In .
Datum Unterschrift rt, "Datum, "Unterschrift" "je Maßstab: 1:1000
Vorhaben:
Nordkopf Köln Hbf
Ergänzug der Randkappe Westseite
im Zuge der Erneuerung Gewölbereihe 38-39
Planart: Genehmigungsplanung
Planinhalt:
Auszug aus DB-Lageplan mit
Darstellung Planfeststellungsgrenze

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Legende:

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A 733,\ 220
4 BEN 122 X 732\ 229

Anlage 4 - Anlage 1 zur Stellungnahme

8 Zeichen

Anlage 4

Beschlussvorlage Ausschuss

6587 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0784/2024 
Freigabedatum 19.03.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Gewölbereihe 38-39 in Köln-
Altstadt/Nord  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG 
für die Erneuerung der Gewölbereihe 38-39 in Köln-Altstadt/Nord die beigefügte Stellung-
nahme (Anlage 3) abzugeben. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die DB Netz AG plant in Köln-Altstadt/Nord die Erneuerung der Gewölbereihen 38 und 39 
nördlich des Kölner Hauptbahnhofs.  
 
Die Gewölbereihen befinden sich zwischen den Straßen Gereonswall und Hansaring und sind 
in einem schlechten baulichen Zustand. Auf ihnen befinden sich Gleisanlagen der DB Netz 
AG mit den dazugehörigen Weichen, Signalen und der Sicherungstechnik. Die gemauerten 
Gewölbe sind reine Bogenkonstruktionen mit Stützweiten zwischen 9,40 m und 10,85 m und 
sind deutlich über 100 Jahre alt. Die Bögen sitzen auf gemauerten Zwischenwänden, die un-
terhalb der Geländeoberkante breiter werden. Sie ruhen auf ebenfalls gemauerten Fundamen-
ten, deren Gründung dem Niveau des tragfähigen Untergrundes folgt. Dieses schwankt sehr 
stark, da sich hier der Graben der ehemaligen Stadtbefestigung befand. Die Tiefe der Funda-
mente reicht bis etwa 9,00 m unter Geländeoberkante. Die Breite beträgt etwa 2,50 m. 
 
Die vorhandenen Bogenkonstruktionen sind aufgrund ihrer schlechten Substanz – besonders 
im Bogenbereich weisen sie erhebliche Schäden und Mängel auf – zu erneuern. Die Neukon-
struktion wird als sogenannte „abfangende Stahlbetonscheibenkonstruktion“ unter dem ge-
mauerten Gewölbe hergestellt. Durch diese Baumaßnahme wird ein komplett neues Tragwerk 
hergestellt, das sich auf die vorhandenen Fundamente absetzt. 
 
Die Randkappen auf der Westseite haben im Bereich der Gewölbe 38-39 keinen Sicherheits-
raum. Dieser soll im Rahmen des o.g. Vorhabens nun erstmals baulich hergestellt werden. 
Hierfür sind jedoch Eingriffe in die angrenzenden privaten Grundstücke erforderlich. Da nicht 
mit allen Betroffenen im Vorfeld eine Einigung bzw. Vereinbarung erzielt werden konnte, ist 
ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts an 
diesen Grundstücken erforderlich. 
 
Nach Mitteilung der DB Netz AG werden die Bautätigkeiten größtenteils unterhalb der Ge-
wölbe und den Bauwerken der angrenzenden S-Bahn ausgeführt. Hier werden auch die benö-
tigten Baustelleneinrichtungsflächen eingerichtet. Lediglich für einige wenige Arbeitsschritte 
sind Bautätigkeiten vom Gleis aus in nächtlichen Sperrpausen durchzuführen. Straßensper-
rungen und Umleitungen sind hierfür nicht erforderlich. 
 
Das Vorhaben erfolgt auf bereits vollständig versiegelten Flächen. Rodungs- bzw. Fällarbeiten 
sind nicht notwendig. Die Bauausführung ist für das Jahr 2028 vorgesehen, die Bauzeit soll 
etwa 6 Monate betragen. 
 
Nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes (Außenstelle Essen) besteht keine Pflicht zur 
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 5 ff des Gesetzes über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG). 
 
Zur konkreten Lage des o.g. Vorhabens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) verwie-
sen. 
 
Der ebenfalls beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens

3 
dar. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung bean-
tragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung 
übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 29.02.2024 
(Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener 
Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren 
Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben wer-
den. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund 
der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
17.01.2024 bis 16.02.2024 durch Veröffentlichung im Internet sowie in Papierform beim Bau-
verwaltungsamt stattgefunden. 
 
Stellungnahme 
 
Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene 
und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen 
sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene 
Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, ins-
besondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterli-
chen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen 
oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispiels-
weise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. 
a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). 
 
Das Vorhaben ist als Sicherung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. 
 
Die Stellungnahme beinhaltet daher verschiedene Hinweise, die bei der Bauausführung zu 
berücksichtigen sind (insbesondere aus Umweltschutzgesichtspunkten). Aus stadtplaneri-
scher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die bereits mit der Stadt abgestimmten zukünftigen 
(gewerblichen) Nutzungsmöglichkeiten für die Bahnbögen bei der Durchführung des Vorha-
bens berücksichtigen werden sollen. 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG ge-
plant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundes-
amt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellung-
nahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme 
abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher 
nicht angeboten werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Erläuterungsbericht 
Anlage 3: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt 
Anlage 4: Anlage 1 zur Stellungnahme 
Anlage 5: Anlage 2 zur Stellungnahme

Beratungsverlauf (2)

25.04.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0784/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.03.2024
Erstellt
27.02.2024 14:33