1639/2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 24.03.2022, TOP. 17.2 mündliche Anfrage der CDU-Fraktio; betr.: "Werbemaßnahmen der Corona-Testzentren - Vereinbarkeit mit der Gestaltungssatzung"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2096 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/22 61/22 Vorlagen-Nummer 25.05.2022 1639/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 18.08.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 24.03.2022, TOP. 17.2 mündliche Anfrage der CDU-Fraktion; betr.: "Werbemaßnahmen der Corona-Testzentren - Vereinbarkeit mit der Gestaltungssatzung" Die Errichtung der Corona-Testzentren ist eine genehmigungsfreie Maßnahme nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 d) BauO NRW 2018. Das bedeutet, dass Behelfsbauten, die der Landesverteidigung, dem Katastrophenschutz, der Unfallhilfe oder der Abwehr sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse zum Schutz der Bevölkerung dienen, ohne Baugenehmigungsverfahren errichtet und für diesen Zeitraum betrieben werden können. Diese Genehmigungsfreiheit umfasst somit auch Hinweisschilder, die im Zusammenhang mit diesen Behelfsbauten stehen. Für darüber hinausgehende Werbeanlagen ist bei der Verwaltung kein Genehmigungsverfahren oder auch Antrag verzeichnet. Eine Gestaltungssatzung, die das gesamte Stadtgebiet umfasst, existiert nicht. Ein grundsätzlicher Verstoß ist daher nicht pauschal zu attestieren. Werbesatzungen dürfen immer nur für einzelne räumliche begrenzte Bereiche aufgestellt werden, beispielsweise für die Altstadt, die Schildergasse und Hohe Straße, sowie für einige Versorgungszen- tren in den Bezirken. Mögliche Verstöße gegen diese einzelnen Satzungen sind bisher nicht bei der Verwaltung dokumen- tiert, wenn auch die plakative Werbung von Corona-Testzentren offenkundig ist. Durch den ursprünglich temporären Charakter von Corona-Testzentren und den mittelfristig zu erwar- tenden Rückbau nach Ende der Pandemie wurde der Fokus auf das Einschreiten bei anderen Fällen gelegt. Insofern konkrete Beschwerden gegen Werbebanner etc. vorgebacht werden, wird die Verwaltung die Verletzung von Vorschriften überprüfen und im Zweifelsfall die Beseitigung fordern. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1639/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.05.2022
- Erstellt
- 13.05.2022 13:41