Mandari Insight

AN/1646/2022

Umsetzung Onlinezugangsgesetz OZG

SPD Anfrage nach § 4 14.09.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 26.09.2022, TOP 4.1

SPD Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

SPD Anfrage nach § 4

2452 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Digitalisierungsausschusses 
Manuel Jeschka 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.09.2022 
 
AN/1646/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Digitalisierungsausschuss 26.09.2022 
 
Umsetzung Onlinezugangsgesetz OZG 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Digitalisie-
rungsausschusses am 26.09.2022 zu nehmen. 
 
Das am 17. August 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet 
Bund, Länder und Gemeinden, bis spätestens Ende 2022 alle ihre  
Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. 
 
Bund, Länder und Kommunen müssen zusammengefasst ca. 6000 Verwaltungsakte 
in 575 OZG- Leistungsbündeln bis Ende 2022 digitalisieren, dabei orientiert sich  
dieser Umsetzungskatalog nicht an behördlichen Ausrichtungen, sondern aus-
schließlich an der sog. Nutzer*innenorientierung der Bürger*innenschaft. 
 
Die letztmaligen Berichte der Verwaltung sowie die Beantwortung verschiedenster  
Fragestellungen aus dem Fachausschuss liegen nun bereits ein Jahr zurück. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der  
folgenden Fragen: 
 
1. Welche konkreten Maßnahmen zum OZG wurden seit der letzten Beantwor-
tung zum Sachstand umgesetzt und wie ist der aktuelle Fortschritt? 
(detailliert und aufgeschlüsselt seit Bekanntgabe des Gesetzes in 2017) 
 
2. Welche Verwaltungsdienstleistungen liegen in der Zuständigkeit der Stadt 
Köln nach dem OZG – Reifegradmodell und welchen Digitalisierungsgrad  
erfüllen diese nach aktuellem Stand?

- 2 - 
 
(detaillierte und umfassende Übersicht, gerne auch in Form eines Vortrages) 
 
3. Welche Verwaltungsleistungen der Stadt Köln nach dem OZG können zum 
Stichtag 01.01.2023 noch nicht bereitgestellt werden? (detailliert und nach 
Fachbereichen aufgeschlüsselt) 
 
4. Welche Vorkehrungen und Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu ergreifen, 
wenn zum Stichtag 01.01.2023 Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz 
nicht bereitgestellt werden können? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
gez. Christian Joisten     
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

26.09.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1646/2022
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
14.09.2022
Erstellt
14.09.2022 14:19