AN/1646/2022
Umsetzung Onlinezugangsgesetz OZG
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SPD Anfrage nach § 4
2452 Zeichen
An den Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses Manuel Jeschka Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.09.2022 AN/1646/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Digitalisierungsausschuss 26.09.2022 Umsetzung Onlinezugangsgesetz OZG Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Digitalisie- rungsausschusses am 26.09.2022 zu nehmen. Das am 17. August 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, bis spätestens Ende 2022 alle ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bund, Länder und Kommunen müssen zusammengefasst ca. 6000 Verwaltungsakte in 575 OZG- Leistungsbündeln bis Ende 2022 digitalisieren, dabei orientiert sich dieser Umsetzungskatalog nicht an behördlichen Ausrichtungen, sondern aus- schließlich an der sog. Nutzer*innenorientierung der Bürger*innenschaft. Die letztmaligen Berichte der Verwaltung sowie die Beantwortung verschiedenster Fragestellungen aus dem Fachausschuss liegen nun bereits ein Jahr zurück. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche konkreten Maßnahmen zum OZG wurden seit der letzten Beantwor- tung zum Sachstand umgesetzt und wie ist der aktuelle Fortschritt? (detailliert und aufgeschlüsselt seit Bekanntgabe des Gesetzes in 2017) 2. Welche Verwaltungsdienstleistungen liegen in der Zuständigkeit der Stadt Köln nach dem OZG – Reifegradmodell und welchen Digitalisierungsgrad erfüllen diese nach aktuellem Stand? - 2 - (detaillierte und umfassende Übersicht, gerne auch in Form eines Vortrages) 3. Welche Verwaltungsleistungen der Stadt Köln nach dem OZG können zum Stichtag 01.01.2023 noch nicht bereitgestellt werden? (detailliert und nach Fachbereichen aufgeschlüsselt) 4. Welche Vorkehrungen und Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu ergreifen, wenn zum Stichtag 01.01.2023 Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz nicht bereitgestellt werden können? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1646/2022
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 14.09.2022
- Erstellt
- 14.09.2022 14:19