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0804/2022

Quartiersgaragen in der nördlichen Innenstadt

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.03.2022, TOP 6.1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4412 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 
 0804/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
 
Quartiersgaragen in der nördlichen Innenstadt 
Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Innenstadt vom 06.12.20218 
Die Verwaltung nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung: 
 
1. Wie ist der Sachstand der Konzeptausschreibung für die Fläche an der Turiner 
Straße/Dagobertstraße?  
 
Die angedachte Konzeptausschreibung zur Umsetzung einer Quartiersgarage mit ergänzenden Nut-
zungen ist aktuell ruhend gestellt und wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen.  
 
Hintergrund ist zum einen der Beschluss der BV Innenstadt vom 11.03.2021 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=808434&type=do), nach dem derzeit eine Er-
schließung des Parkplatzes bzw. des Anlieferbereichs des REWE Supermarkts von der Turiner Stra-
ße geplant wird. Die bauliche Maßnahme wird voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen sein. Der 
Parkplatz übernimmt in diesem Kontext jedoch keine Quartiersparkplatzfunktion. Der Parkplatz mit 17 
bewirtschafteten Stellplätzen wird von Kurzzeitparkenden genutzt. Mit der Umsetzung des Verkehrs-
konzept Eigelstein ist auf dem Eigelstein kein Kurzzeitparken mehr möglich. Bei Inanspruchnahme 
des Grundstücks für eine Quartiersgarage wäre zumindest für die Bauzeit von ggf. drei Jahren keine 
Parkplatznutzung möglich.  
 
Auch wenn eine Bebauung aus Gründen des Stadtbildes und der Blockrandschließung weiterhin als 
sinnvoll erachtet wird, wäre sie nur äußerst schwierigen Rahmenbedingungen zu bewerkstelligen wie  
 Erhalt der großen Bäume,  
 Erhalt der archäologischen Befunde im Untergrund,  
 Fortbestand des Wegerecht zur Rückfront des Weinhaus Vogel sowie  
 Fortbestand der (Nacht-) Anlieferung des REWE-Marktes  
 
Letztendlich ist eine Bebauung ohne eine größere Anzahl von Baumfällungen nicht möglich. 
Sobald ein Nutzungskonzept für die Bahnbögen einen weiteren Klärungsstand erreicht hat und diese 
ggf. für eine Nutzung als Quartiersgarage zur Verfügung stünden, soll die Frage der Bebauung des 
o.g. Grundstücks erneut aufgegriffen werden. 
 
  
2. Wie ist der Sachstand bezüglich einer Klärung der Frage, ob und inwieweit sich in den von der 
Deutschen Bahn AG verpachteten Bahnbögen (insbesondere im Bereich Eintrachtstraße bis 
Gereonswall) 120 kostenpflichtige Stellplätze für die Allgemeinheit realisieren lassen? 
 
Der Mietvertrag zwischen der DB Netz AG und der Bahnbögen Köln GmbH ist derzeit Gegenstand 
eines schwebenden Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln. Sobald ein rechtskräftiges Urteil 
vorliegt und die Räumung durch den bisherigen Mieter abgeschlossen ist, nimmt die DB Kontakt zu 
den Untermietern der einzelnen Bögen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine Neuge-

2 
 
staltung der Bahnbögen plant die DB aus Kapazitätsgründen allerdings erst frühestens ab 2023. Die 
Stadtverwaltung und die DB AG stehen zu den Bahnbögen im regelmäßigen Austausch. 
 
 
3. Wie ist der Sachstand bezüglich etwaiger konzeptioneller Vereinbarungen z. B. mit den Betreibern 
der Mediapark-Garage, der Saturn-Garage, der Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring, der Garage Am 
Klapperhof, der Garage am Hauptbahnhof und des Parkhauses am RheinTriadem? 
 
Grundsätzlich setzt sich die Verwaltung dafür ein, Mobilitätsalternativen auszubauen, um den privaten 
Pkw-Besitz zu reduzieren. Durch zunehmende Pkw-Besitzzahlen bei gleichzeitig reduzierter 
Parkraumkapazität im öffentlichen Raum, z.B. durch Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad- und 
Fußverkehrs oder durch Außengastronomie auf Stellplätzen, können Quartiersgaragen oder die 
Mitbenutzung vorhandener Parkhäuser/-flächen eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen 
Stellplatzkapazitäten sein.  
 
Eine zukünftige Strategie zur Förderung und Entwicklung von Quartiergaragen wird im Rahmen der 
Bearbeitung des vom Rat beschlossenen Masterplan Parken (vgl. Vorlagen-Nr.: AN/2635/2021) 
festgelegt. Hierbei werden auch die Mitbenutzung von vorhandenen Parkhäusern oder die Freigabe 
von Parkflächen an privaten Einrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. Supermärkte, 
Baumärkte etc.) überprüft. Die in der Anfrage genannten Parkhäuser in der Innenstadt werden 
ebenfalls in der Bearbeitung des Masterplan Parken berücksichtigt werden.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Turiner Straße
  • Dagobertstraße
  • Eintrachtstraße
  • Gereonswall
  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
0804/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.03.2022
Erstellt
04.03.2022 11:22