0804/2022
Quartiersgaragen in der nördlichen Innenstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4412 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 0804/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Quartiersgaragen in der nördlichen Innenstadt Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Innenstadt vom 06.12.20218 Die Verwaltung nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung: 1. Wie ist der Sachstand der Konzeptausschreibung für die Fläche an der Turiner Straße/Dagobertstraße? Die angedachte Konzeptausschreibung zur Umsetzung einer Quartiersgarage mit ergänzenden Nut- zungen ist aktuell ruhend gestellt und wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen. Hintergrund ist zum einen der Beschluss der BV Innenstadt vom 11.03.2021 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=808434&type=do), nach dem derzeit eine Er- schließung des Parkplatzes bzw. des Anlieferbereichs des REWE Supermarkts von der Turiner Stra- ße geplant wird. Die bauliche Maßnahme wird voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen sein. Der Parkplatz übernimmt in diesem Kontext jedoch keine Quartiersparkplatzfunktion. Der Parkplatz mit 17 bewirtschafteten Stellplätzen wird von Kurzzeitparkenden genutzt. Mit der Umsetzung des Verkehrs- konzept Eigelstein ist auf dem Eigelstein kein Kurzzeitparken mehr möglich. Bei Inanspruchnahme des Grundstücks für eine Quartiersgarage wäre zumindest für die Bauzeit von ggf. drei Jahren keine Parkplatznutzung möglich. Auch wenn eine Bebauung aus Gründen des Stadtbildes und der Blockrandschließung weiterhin als sinnvoll erachtet wird, wäre sie nur äußerst schwierigen Rahmenbedingungen zu bewerkstelligen wie Erhalt der großen Bäume, Erhalt der archäologischen Befunde im Untergrund, Fortbestand des Wegerecht zur Rückfront des Weinhaus Vogel sowie Fortbestand der (Nacht-) Anlieferung des REWE-Marktes Letztendlich ist eine Bebauung ohne eine größere Anzahl von Baumfällungen nicht möglich. Sobald ein Nutzungskonzept für die Bahnbögen einen weiteren Klärungsstand erreicht hat und diese ggf. für eine Nutzung als Quartiersgarage zur Verfügung stünden, soll die Frage der Bebauung des o.g. Grundstücks erneut aufgegriffen werden. 2. Wie ist der Sachstand bezüglich einer Klärung der Frage, ob und inwieweit sich in den von der Deutschen Bahn AG verpachteten Bahnbögen (insbesondere im Bereich Eintrachtstraße bis Gereonswall) 120 kostenpflichtige Stellplätze für die Allgemeinheit realisieren lassen? Der Mietvertrag zwischen der DB Netz AG und der Bahnbögen Köln GmbH ist derzeit Gegenstand eines schwebenden Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und die Räumung durch den bisherigen Mieter abgeschlossen ist, nimmt die DB Kontakt zu den Untermietern der einzelnen Bögen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine Neuge- 2 staltung der Bahnbögen plant die DB aus Kapazitätsgründen allerdings erst frühestens ab 2023. Die Stadtverwaltung und die DB AG stehen zu den Bahnbögen im regelmäßigen Austausch. 3. Wie ist der Sachstand bezüglich etwaiger konzeptioneller Vereinbarungen z. B. mit den Betreibern der Mediapark-Garage, der Saturn-Garage, der Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring, der Garage Am Klapperhof, der Garage am Hauptbahnhof und des Parkhauses am RheinTriadem? Grundsätzlich setzt sich die Verwaltung dafür ein, Mobilitätsalternativen auszubauen, um den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren. Durch zunehmende Pkw-Besitzzahlen bei gleichzeitig reduzierter Parkraumkapazität im öffentlichen Raum, z.B. durch Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad- und Fußverkehrs oder durch Außengastronomie auf Stellplätzen, können Quartiersgaragen oder die Mitbenutzung vorhandener Parkhäuser/-flächen eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Stellplatzkapazitäten sein. Eine zukünftige Strategie zur Förderung und Entwicklung von Quartiergaragen wird im Rahmen der Bearbeitung des vom Rat beschlossenen Masterplan Parken (vgl. Vorlagen-Nr.: AN/2635/2021) festgelegt. Hierbei werden auch die Mitbenutzung von vorhandenen Parkhäusern oder die Freigabe von Parkflächen an privaten Einrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten (z.B. Supermärkte, Baumärkte etc.) überprüft. Die in der Anfrage genannten Parkhäuser in der Innenstadt werden ebenfalls in der Bearbeitung des Masterplan Parken berücksichtigt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Turiner Straße
- Dagobertstraße
- Eintrachtstraße
- Gereonswall
- Eigelstein
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0804/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.03.2022
- Erstellt
- 04.03.2022 11:22