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V/0456/2017

Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2016

Vorlagen 22.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 06.09.2017, TOP 8

Berichtsvorlage

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Ansehen

GB_2016_Session

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Ansehen

Berichtsvorlage

2514 Zeichen

V/0456/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage seinen Kinder- und Ju-
gendhilfereport in der mittlerweile 15. Auflage vor. Der Bericht erfüllt mehrere Funktionen: 
 Er ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien nicht 
nur eine Vorlage für den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern enthält In-
formationen über die auf gesetzlichen Vorgaben sowie Vorgaben des Rates beruhenden we-
sentlichen Aufgaben und Leistungen der städtischen Kinder- und Jugendhilfe für eine breite 
Öffentlichkeit und interessierte Fachleute. 
 Viele Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Münster werden von freien 
Trägern vorgehalten. Hierdurch ergibt sich eine enge Verzahnung und eine intensive Zusam-
menarbeit zwischen ihnen und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Auch dieses 
zeigt der Bericht auf. 
 Als ein Ergebnis des Fach- und Finanzcontrollings stellt der Kinder- und Jugendhilfereport 
differenzierte Analysen und Bewertungen der im Berichtsjahr erbrachten Leistungen anhand 
von Grundinformationen, Zielsetzungen und Kennzahlen dar und enthält damit über den 
Haushalt hinaus steuerungsrelevante Informationen über aktuelle Entwicklungen und Verän-
derungen. Diese können Anregungen und Hinweise für zukünftige Entwicklungsprozesse ge-
ben. 
Insgesamt bietet der Kinder- und Jugendhilfereport somit Orientierungs- und Überblicksperspek-
tiven. Er ersetzt jedoch nicht die Arbeitsberichte und Sonderpublikationen einzelner Einrichtun-
gen und Fachdienste des Amtes, sondern wird durch diese ergänzt und vertieft. Weiterhin kom-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0456/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Herr Hagel 
Ruf: 
492-5100 
492-5102 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de 
HagelC@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.06.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0456/2017 
 
men die teilweise auf gesetzlichen Vorgaben basierenden Vorlagen und Berichte an den Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere Gremien hinzu, die zu aktuellen Frage-
stellungen für die Gremienarbeit erstellt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: Kinder- und Jugendhilfereport 2016

GB_2016_Session

327400 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
 Zahlen · Daten · Fakten   
   Kinder- und 
Jugendhilfereport 2016

Präventionsmaxime
der Stadt Münster
In unserer familienfreundlichen Stadt sorgen wir alle dafür,
dass Kinder sich wohlfühlen. Hierfür fördern wir die Vernetzung,
die Strukturen und die verbindliche Kooperation der
unterschiedlichen Institutionen und Personen.
Unser Handeln ist vom Kind her gedacht und
ist geprägt von diesen Grundsätzen:
> Jedes Kind ist willkommen.
> Wir sind für jedes Kind mitverantwortlich.
> Wir möchten, dass jedes Kind eine frühzeitige
und gezielte Unterstützung erhält.
> Wir stärken die Erziehungskompetenz der Eltern und
nehmen sie in die Verantwortung.
> Wir schauen auf die Bedürfnisse und Stärken jedes Kindes.
> Wir nehmen den Bedarf jedes Kindes wahr und
begleiten eine passgenaue Unterstützung.
> Wir fördern ein gesundes Aufwachsen für jedes Kind.
> Wir garantieren jedem Kind die Möglichkeit zur Teilhabe
am münsteraner Leben und dieses aktiv mitzugestalten.
> Wir ermöglichen alltagsbegleitendes Lernen für jedes Kind.
Als Verantwortliche der Ressorts Jugend, Schule,
Gesundheit, Soziales und Politik etablieren wir
dieses einheitliche gesamtstädtische Präventions-
verständnis als stadtstrategische Ausrichtung.
Wir werden die Maxime als Basis aller Handlungs-
programme in der Stadt Münster ausrichten.
Publication name: Präventionsmaxime 2017 - KOPIE generated:
2017-06-06T13:31:31+02:00

Inhalt 
1. Vorwort 5 
2. Amtszielreport 6 
3. Sozialraumreport 17 
Stadt Münster insgesamt 17 
Bezirk Mitte 18 
Bezirk West 19 
Bezirk Nord 20 
Bezirk Ost und Südost 21 
Bezirk Hiltrup 23 
4. Produktüberblicke 24 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 26 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 33 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 38 
060202 – Jugendverbandsarbeit 42 
060301 – Jugendsozialarbeit 44 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 47 
060303 – Drogenhilfe 51 
060401 – Angebote für Familien 56 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 63 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 66 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 72 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 77 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 80 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 84 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 87 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 92 
5. Jugendhilfeetat 94 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 107 
7. Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 113 
8. Jugendrat 121 
9. Stellenplan 123 
10. Organisation 133 
11. Organigramme 135 
12. Generaldatenblatt 137 
13. Detailübersicht HzE-Jahresdaten 139

Vorwort 
 
5 
1. Vorwort 
Sehr geehrte Damen und Herren!  
In Ihren Händen halten Sie den Kinder- und Ju-
gendhilfereport 2016, der mittlerweile im 15. Jahr 
erscheint. Unser Report stellt die Leistungen der 
Kinder- und Jugendhilfe für das jeweilige Berichts-
jahr übersichtlich dar und verdeutlicht die wichtigs-
ten Entwicklungen in diesem Zeitraum. Sie sind 
herzlich eingeladen im vorliegenden Bericht zu 
blättern und sich aus der großen Anzahl unter-
schiedlicher Leistungen und Angebote das her-
auszusuchen, was Sie interessiert. Auf einige 
Schwerpunkte möchte ich besonders eingehen. 
Für viele Familien ist das Familienbüro des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien eine erste 
Anlaufstelle zu unterschiedlichen Themen. Im Kon-
text der Geburt eines Kindes gibt es häufig zahlrei-
che Elternkontakte zu Schwangerschaft, Eltern-
geld, Erziehungszeiten und sich anschließende 
Betreuungsmöglichkeiten oder wirtschaftliche Hil-
fen. Im Jahr 2016 gab es insgesamt 12.922 Anfra-
gen von Bürger*innen rund um das Thema Kinder, 
Eltern und Familie. Damit haben sich die Kontakt-
zahlen seit 2012 mehr als verdoppelt. 
Darüber hinaus bilden die Nachfragen zum Offe-
nen Ganztag  und der Ferienbetreuung von Kin-
dern einen weiteren Themenschwerpunkt. Im 
Schuljahr 2016/2017 wurden die Betreuungsange-
bote im Offenen Ganztag an allen Grundschul-
standorten um weitere 22 auf 202 Gruppen ausge-
baut.  
Die Vermittlung von Kita-Plätzen ist jedes Jahr 
„Bestseller“ der Beratungen. Zum Kindergartenjahr 
2016/2017 wurde das bedarfsgerechte Angebot 
zur Kindertagesbetreuung mit dem weiteren Aus-
bau/Umbau von 85 u3-Plätzen und 95 ü3-Plätzen 
in mehreren Kindertageseinrichtungen sowie in 
Kindertagespflege weiterentwickelt. Die Ausbau-
quote für u3-Plätze liegt damit bei 42,4 % und die 
Quote für ü3-Kinder bei 103,4 %.  
Das Thema „Integrierte Jugendhilfe- und Schul-
entwicklungsplanung“ wurde vertieft, um die Bil-
dungschancen aller Kinder in Münster zu verbes-
sern. Unter dem Motto „Kein Kind zurücklassen“ 
wurden Präventionsansätze und niedrigschwellige  
Hilfen zur Erziehung familiengerecht ausgebaut 
und optimiert. 
Der Kinder- und Jugendhilfereport 2016 informiert 
umfassend über die vielfältigen Leistungen und 
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für die Fa-
milien in unserer Stadt. Möglich sind alle diese 
Maßnahmen nur durch das tägliche Engagement 
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, die 
tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, 
sowie die Unterstützung des Ausschusses für Kin-
der, Jugendliche und Familien. Nur dank Ihres 
Einsatzes gelingt es, die hier dargestellte Vielzahl 
von Aufgaben wahrzunehmen, die unterschied-
lichsten Angebote vorzuhalten und durchzuführen. 
Dafür bedanken wir uns ausdrücklich und wün-
schen viel Spaß beim Lesen in unserem Bericht. 
 
 
 
 
 
 
 
Thomas Paal Anna Pohl
  
Stadtdirektor Leiterin des Amtes für Kinder, 
 Jugendliche und Familien

Amtszielreport 
 
6 
2. Amtszielreport 
Unsere Amtsziele sind eine strategische und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster; 
zum einen für die eigene praktische Arbeit der Fachstellen und Einrichtungen des Amtes und zum anderen als 
Orientierung und gemeinsames Anliegen für die Förderung und Kooperation mit den freien Trägern. 
Amtsziel 1 – Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
„Wir tragen dazu bei, dass die Lebensräume in unserer Stadt kinder- und familienfreundlich gestaltet werden. 
Dafür übernehmen wir eine Anwaltsfunktion in unserer Stadt.“ 
Amtsziel 2 – Vernetzung als Erfolgsfaktor 
„Wir sichern den Erfolg unserer Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindliche Absprachen mit unseren 
Partnern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII von besonderer 
Bedeutung.“ 
Amtsziel 3 – Prävention 
„Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche und Familien zu, um ihnen unsere Unterstützung anzubieten. 
Wir wollen Prävention statt Reaktion.“ 
Amtsziel 4 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
„Wir wollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und sie künftig noch stärker vor schädli-
chen Einwirkungen bewahren.“ 
Amtsziel 5 – Partizipation 
„Wir möchten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen und Interessen 
in die Ausgestaltung von Hilfeprogrammen oder Projekten einzubinden.“ 
Amtsziel 6 – Chancengleichheit 
„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integration von benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen fördern.“  
Amtsziel 7 – Geschlechterdifferenzierung/Gender 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch differenzierte Ange-
bote in unserer Arbeit auf sie ein.“ 
Amtsziel 8 – Individuelle Hilfen 
„Wir bieten qualifizierte Beratung, Information und Hilfe an und schaffen individuelle und passgenaue Angebo-
te. Dabei greifen wir gesellschaftliche Trends und Herausforderungen auf.“ 
Amtsziel 9 – Bildung ermöglichen - Leben lernen 
„Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kinder, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie 
frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbiografien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der 
Schule sowie in Ausbildung und Beruf. Durch vielfältige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung 
sichern wir gleiche Bildungschancen von Geburt an.“ 
Amtsziel 10 – Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement 
„Wir stellen uns der Herausforderung, den Mittel- und Personaleinsatz zu optimieren und unsere Arbeit einer 
ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen.“

Amtszielreport 
 
7 
Der Report 
Im Amtszielreport werden konkrete, praktische 
Beispiele benannt, die deutlich machen, wie die 
Leitziele des Amtes im Berichtsjahr in der prakti-
schen Arbeit umgesetzt wurden. 
Amtsziel 1 - Familien sollen sich in 
Münster wohl fühlen 
Umsetzung der Mutter-Kind-Projekte in Flücht-
lingseinrichtungen 
Ergänzend zum institutionellen Kindertagesbetreu-
ungsangebot wurden für Münster 12 Eltern-Kind-
Gruppen für Kinder, die (noch) keine Kindertages-
einrichtung besuchen, bewilligt. Ziel der Projekte 
ist es, für Kinder, die mit ihren Eltern seit langer 
Zeit unter ungewissen und unsteten Bedingungen 
auf der Flucht sind, ein Angebot zu schaffen, das  - 
insbesondere für unter dreijährige Kinder - die 
ihnen vertrauten Bindungspersonen mit einbezieht. 
Eltern-Kind-Gruppen bieten eben diese Möglich-
keit. Die Kinder können unter Einbezug vertrauter 
und Sicherheit gebender Bindungen adäquat be-
treut werden. Gleichzeitig erhalten die Eltern die 
Möglichkeit des Austausches mit anderen Eltern. 
Die Eltern können in diesem Rahmen bei der Su-
che nach einem Kitaplatz beraten und unterstützt 
werden. Information und Beratung hinsichtlich 
institutioneller Kooperationsanforderungen von 
Kita sowie gesundheitliche und pädagogische Fra-
gestellungen oder die Vermittlung in weitere Unter-
stützungssysteme können ganz entscheidende 
Bausteine einer gelungenen ersten Integrations-
phase für Eltern und Kinder sein. Die Projekte 
werden aus Mitteln des Landes finanziert. 
Bedarfsgerechter Ausbau und Qualitätsent-
wicklung in der OGS 
Die Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Münster 
erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit. So 
nahmen im Schuljahr 2015/2016 4.783 Kinder an 
den Angeboten teil. Das entspricht einer Teilnah-
mequote von 48,3 %. Zum Schuljahr 2016/2017 
erhöhte sich die Zahl der teilnehmenden Kinder 
auf 5.322, so dass die Teilnehmerquote auf 53,1 % 
ausgebaut werden konnte. 
Schule und Jugendhilfe haben sich trotz knapper 
Raum- und Personalressourcen auf die Bedarfe 
der Münsteraner Eltern eingestellt und entwickeln 
zunehmend neue Konzepte, um den Kindern ein 
gutes und gesundes Aufwachsen in der Ganztags-
schule zu ermöglichen und den Münsteraner Eltern 
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch nach 
der Kitabetreuung weiterhin zu sichern. Dafür 
braucht es gutes und qualifiziertes Personal in den 
Schulen. In diesem Zusammenhang wurden die 
bisherigen Stellen der Niedrigteilzeitkräfte in soge-
nannte Unterstützungskräfte umgewandelt. Im 
Ergebnis wurden hierfür zum Stellenplan 2016 
93,81 Stellen eingerichtet. Hierdurch wird eine 
höhere Beziehungskontinuität zu den Kindern er-
möglicht und sorgt für feste Teams in den Schulen. 
Zusätzlich stehen insgesamt 10 Vollzeitstellen für 
Erzieher*innen im Berufsanerkennungsjahr zur 
Verfügung.  
Das spezielle OGS-Fortbildungsprogramm des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sorgt 
für ein hohes Maß an Qualität in der pädagogi-
schen Arbeit in den Schulen. Das Programm bein-
haltet Einführungsveranstaltungen für neue Fach-
kräfte, qualifizierte Angebote für Gruppenleitungen 
und Führungswerkstätten für die Koordinator*innen 
der OGS. 
Zum Schuljahr 2017/2018 werden weitere 16 
Gruppen eingerichtet. 
Amtsziel 2 - Vernetzung als Erfolgsfak-
tor 
Umsetzung des neuen Kooperationskonzeptes: 
„Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“, 
Netzwerk Erwachsenenpsychiatrie/Psycho-
therapie und KSD 
Eine psychische Erkrankung eines Elternteils stellt 
insbesondere für die Kinder eine belastende und 
krisenhafte Lebenssituation dar. Aktuelle Schät-
zungen gehen mittlerweile davon aus, dass in 
Deutschland etwa drei bis vier Millionen Kinder mit 
einem psychisch erkrankten Elternteil leben. For-
schungen zeigen, dass Kinder psychisch kranker 
Eltern ein erhöhtes Risiko aufweisen, später selbst 
psychisch zu erkranken. Des Weiteren gehört die 
psychische Erkrankung eines Elternteils, das die 
Erziehung eines Kindes oder mehrerer Kinder 
verantwortet, retrospektiv seit langen Jahren zu 
einem primär verursachenden Faktor von Hilfebe-
dürftigkeit in der Jugendhilfe.

Amtszielreport 
 
8 
Die beteiligten Fachkräfte mit verschiedenen Pro-
fessionen aus den unterschiedlichen Hilfesyste-
men sind an dieser Stelle besonders gefordert, 
den betroffenen Kindern und Eltern kompetente 
Unterstützung, Hilfe und Orientierung zu geben. 
Eine effektive Hilfe kann jedoch nur im abgestimm-
ten Miteinander von Psychiatrie und Kinder- und 
Jugendhilfe gelingen. 
In Münster gab es bisher kein in sich konsistentes 
Konzept oder ein abgestimmtes Verfahren für die 
Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern. Daher 
wurden Handlungsempfehlungen entwickelt, die 
die spezifische Situation dieser Kinder in den Vor-
dergrund rücken und die vorhandenen Angebo-
te/Hilfen darstellen, damit sie ressourcenorientiert 
genutzt werden können und die beteiligten Fach-
kräfte in eine verbindliche Kooperation bringen. 
Die Erarbeitung der Handlungsempfehlung „Hilfen 
für Kinder psychisch kranker Eltern“ mit den im 
Arbeitsfeld tätigen Kooperationspartnern soll eine 
verlässliche Grundlage dafür schaffen, dass Kinder 
psychisch erkrankter Eltern frühzeitiger und ver-
bindlicher in geeignete Hilfen vermittelt werden 
können. 
Entwicklung eines Übergangsmodells von Kin-
dertagespflege zu Kindertageseinrichtung 
Seit mehreren Jahren wird das Thema „Kooperati-
onen und Übergänge von der Kindertagespflege 
(KTP) in die Kita“ in der Stadt Münster aktiv gestal-
tet. Durch die zum 01.08.2014 in Kraft getretene 
zweite KiBiz-Revision ist das Thema durch den  
§ 14 gesetzlich aufgegriffen worden; dies mit den 
Zielen, die Kinderbetreuungsangebote noch stär-
ker und passgenauer an den Bedürfnissen der 
Kinder zu orientieren und gleichzeitig familienge-
rechter auszugestalten. In der Arbeitsgemeinschaft 
5 nach § 78 SGB VIII Tagesbetreuung für Kinder 
wurden hierzu vier Handlungsschritte vereinbart. 
Ein Handlungsschritt ist die Durchführung jährli-
cher Treffen von Kita-Leiterinnen und Tagespflege-
personen aus einem Sozialraum. Die Beratungs-
stelle für Kindertagespflege lädt zu den Treffen ein. 
Ziel ist es, sich gegenseitig und die jeweiligen 
Rahmenbedingungen kennenzulernen. In 2016 
wurde erstmalig flächendeckend zu den Gesprä-
chen eingeladen. Auch wenn die Beteiligungsquo-
ten in den Sozialräumen noch sehr unterschiedlich 
waren, waren die Rückmeldungen der Teilnehme-
rinnen durchweg positiv. Das Interesse für einan-
der war hoch. In offener Atmosphäre konnten posi-
tive und kritische Aspekte benannt werden.  
Viele Teilnehmerinnen äußerten den Wunsch, sich 
schon im Frühjahr 2017 wieder zu treffen. Regulär 
geplant ist ein jährlicher Rhythmus der Treffen. 
Amtsziel 3 - Prävention 
Durchführung der 3. Präventionskonferenz 
„Stark von Anfang an! Entwicklung-Chancen-
Risiken“ 
„Stark von Anfang an! Entwicklung-Chancen-
Risiken“ lautete der Titel der dritten Münsteraner 
Präventionskonferenz, die am 26. Oktober unter 
der Federführung der Netzwerkkoordination Frühe 
Hilfen durchgeführt wurde. Rund 140 Teilneh-
mer*innen aus den Ressorts Kita, Schule, Jugend, 
Soziales, Gesundheit und Politik folgten den Fach-
vorträgen der renommierten Referent*innen. Die 
Fachkräfte stellten sich den Fragen „Wie können 
schwierige Startbedingungen für Kinder nachhaltig 
optimiert werden?“ und „Wie können Fachkräfte 
der Frühen Hilfen und Prävention in Münster errei-
chen, dass Kinder in ihrer Entwicklung zu starken 
Persönlichkeiten reifen können?“. Gemeinsam 
konnten hierzu Wünsche und Forderungen im 
Rahmen von vier themenspezifischen Fachforen 
formuliert werden. Am Ende des Tages zeigten 
sich alle Fachkräfte sehr zufrieden.  
Die fachlichen Inhalte sowie die Auswertung der 
Präventionskonferenz sind in der Dokumentation 
festgehalten; diese kann per E-Mail bestellt wer-
den: praevention@stadt-muenster.de. 
Die Präventionskonferenz hat sich als ein wichtiger 
Baustein in der präventiven Arbeit etabliert, so 
dass in 2018 die vierte Konferenz stattfinden wird. 
Diese soll sich an die nächste Entwicklungsphase 
von Kindern anschließen und sich auch mit dem 
Übergang von der Kita in die Grundschule be-
schäftigen.

Amtszielreport 
 
9 
Maßnahmenprogramm einer kind- und jugend-
bezogenen Armutsprävention in Münster - Um-
setzung jugendbezogener Maßnahmen in 2016 
und 2017 
Das Maßnahmenprogramm einer kind- und ju-
gendbezogenen Armutsprävention umfasst insge-
samt 30 präventive Angebote rund um die Geburt, 
die Kita, den Übergang in die Grundschule und in 
die Jugendphase. Die Finanzierung der Projekte ist 
bis Ende 2017 begrenzt. Die Verwaltung ist des-
halb aufgefordert, den politischen Gremien recht-
zeitig zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 
2018 eine Grundlage zur Entscheidung vorzule-
gen. Die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen berei-
tet im Hinblick auf eine gesamtstädtische Präventi-
onsstrategie in Absprache mit der Jugendhilfepla-
nung und den Fachabteilungen eine umfassende 
Beschlussvorlage vor, die weitere Handlungs- und 
Finanzierungsbedarfe formuliert. 
„HaLT – Hart am Limit“ - das Präventionspro-
jekt in Krankenhäusern im Rahmen der Alko-
holpräventionskampagne „Voll ist out“ startet 
erfolgreich 
Das Anfang 2015 im Rahmen der Alkoholpräventi-
onskampagne „Voll ist out“ gemeinsam mit Müns-
ters Krankenhäusern gestartete Präventionsprojekt 
„HaLT – Hart am Limit“ hat sich im Laufe des letz-
ten Jahres zunehmend etabliert. Nach zunächst 
verhaltenem Start mit 17 gemeldeten Fällen in 
2015 wurden dem Fachdienst Suchtprävention der 
städtischen Drogenhilfe im darauffolgenden Jahr 
bereits 56 Fälle gemeldet, was bei gut 100 Kran-
kenhauseinlieferungen unter 20-Jähriger in 2014 
und 2015 eine hervorragende Quote und Ausdruck 
gelungener Kooperation ist.  
Das ehemalige Bundesmodellprojekt „HaLT“ ist ein 
Angebot für junge Menschen, die mit einer Alko-
holvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, 
und deren Eltern. Es besteht aus zwei sich gegen-
seitig ergänzenden und verstärkenden Bausteinen, 
einem reaktiven und einem proaktiven Teil. Der 
proaktive Teil, der aus öffentlichem Jugendschutz, 
der Sensibilisierung von Eltern und Fachkräften 
aus Schule und Jugendarbeit und einer breit ange-
legten Öffentlichkeitsarbeit zur Alkoholprävention 
besteht, wird in Münster durch die kommunal ver-
ankerte Präventionskampagne „Voll ist out“ bereits 
seit Jahren erfüllt. Für den reaktiven Teil nutzt 
„HaLT“ die akute Betroffenheit durch dieses ein-
schneidende Ereignis zur Motivation für die Inan-
spruchnahme eines Informations- und Beratungs-
gesprächs im Fachdienst Suchtprävention. Nach 
der stationären Behandlung der Alkoholvergiftung 
wird vom zuständigen Klinikpersonal in einem 
„Brückengespräch“ auf die Erteilung der Erlaubnis 
zur Kontaktaufnahme durch eine Fachkraft der 
Drogenhilfe hingewirkt. Diese erfolgt verbindlich 
innerhalb eines Zeitraums von drei Tagen. Mit 
immerhin 23 Eltern und deren Kindern konnten so 
intensive Informations- und Beratungsgespräche 
geführt werden, fünf auswärtige Familien wurden in 
angrenzende Kreise vermittelt.  
Ergänzend dazu wird den Jugendlichen ein erleb-
nispädagogisches Gruppenangebot „Risikocheck“ 
zur Auseinandersetzung mit dem riskanten Kon-
sumverhalten an zwei Abenden angeboten. Hier 
hat es sich als schwierig erwiesen, zu einem be-
stimmten Zeitpunkt im Jahr zeitnah genügend Ju-
gendliche für das Projekt zu gewinnen. Der Fach-
dienst plant daher für 2017 eine Zusammenlegung 
mit einem bereits bestehenden Gruppenangebot 
im Rahmen der Jugendgerichtshilfe, um Synergie-
effekte zu nutzen und die notwendigen Teilneh-
mer*innenzahlen zu erreichen. 
Amtsziel 4 - Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
„Für Kinder psychisch kranker Eltern“, Hand-
lungsempfehlungen zur Zusammenarbeit von 
Jugendhilfe + Gesundheitshilfe 
Lisa kommt morgens immer öfter zu spät in die 
Grundschule. Ihre Mutter schafft es nicht aufzu-
stehen. Paul versteht es nicht, dass sich Papa von 
allen beobachtet und verfolgt fühlt. Und Marie hat 
schon mit 14 die Kontokarte ihrer Mutter in Ver-
wahrung. Sie begleicht Rechnungen, teilt das Geld 
ein, bis ihre Mutter eine Betreuerin bekommt. 
Diese Kinder und Jugendlichen wurden lange Zeit 
nicht wahrgenommen. Sie sind oft nicht in der La-
ge, über die Erkrankung der Eltern und ihre Not zu 
sprechen. Erkrankte Erwachsene werden in der 
stationären klinischen Versorgung, in den Institut-
sambulanzen, Tageskliniken und psychiatrischen 
Praxen vorwiegend als Patienten, weniger als El-
tern gesehen.

Amtszielreport 
 
10 
Erst seit wenigen Jahren sind diese Kinder und 
Jugendlichen zunehmend in das Blickfeld der Ju-
gendhilfe und der Erwachsenenpsychiatrie gerückt. 
Einerseits tragen Kinder psychisch kranker Eltern 
ein deutlich erhöhtes Risiko, selber eine psychi-
sche Störung zu entwickeln, andererseits gilt die 
psychische Erkrankung eines Elternteils als Risiko-
faktor für Beeinträchtigungen in der Entwicklung 
des Kindes. 
Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass in 
Deutschland drei bis vier Millionen Kinder und 
Jugendliche mit einem Elternteil leben, der vo-
rübergehend oder dauerhaft an einer psychischen 
Störung erkrankt ist. Auch in Münster sind Kinder 
psychisch kranker Eltern keine Randgruppe. Von 
rund 45.000 Minderjährigen in Münster haben 
nach Schätzungen des Gesundheitsamtes 10.000 
Kinder und Jugendliche Eltern, die an einer psy-
chischen Störung und/oder Suchterkrankung lei-
den. 
So sind in den letzten Jahren in Münster mehrere 
Angebote, Initiativen und Projekte für Kinder psy-
chisch kranker Eltern entstanden. Die aktuellen 
Handlungsempfehlungen des münsterischen 
Netzwerkes der Unterstützer von Kindern psy-
chisch kranker Eltern sollen effektive Hilfe in einem 
abgestimmten Miteinander von Gesundheitshilfe 
und Jugendhilfe gewährleisten.  
Die Handlungsempfehlungen zur Zusammenarbeit 
von Jugendhilfe und Gesundheitshilfe wurden in 
Münster unter Federführung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster in 
Kooperation mit den Kliniken der Universität, der 
LWL-Klinik und den Alexianern, der ambulanten 
Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie, 
dem Psychotherapeuten-Netzwerk, den freien 
Trägern der ambulanten und stationären Jugend-
hilfe und dem Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten entwickelt. Sie be-
leuchten die spezifische Situation der Kinder von 
psychisch kranken Eltern und beschreiben die in 
Münster vorhandenen Angebote und Hilfen. Die 
Handlungsempfehlungen schaffen eine verlässli-
che Grundlage für die frühzeitige und verbindliche 
Vermittlung von geeigneten Hilfen für die Kinder 
psychisch kranker Eltern. 
Früherkennungsuntersuchungen (FEU) 
Die Datenauswertung der Wahrnehmung der U-
Untersuchungen in 2014 hat gezeigt, dass die 
Quote der FEU-Nachgänge (U5 - U9) in den Stadt-
teilen Kinderhaus und Coerde (Bezirk Nord) mit 
12,7 % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt 
von 8 % lagen. Vor diesem Hintergrund konnte in 
2015 eine Kampagne unter der Federführung der 
Netzwerkkoordination in Kooperation mit dem KSD 
Nord, der Stadteilkoordination Kinderhaus und 
Coerde, der Familienzentren und der Beratungs-
stelle Frühe Hilfen initiiert und in 2016 umgesetzt 
werden. Ziel der Maßnahme ist die Sensibilisierung 
der Eltern für die Teilnahme an den U-Untersu-
chungen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden 
Plakate und Handzettel in fünf relevanten Spra-
chen und der U-Rechner entwickelt.  
Der Rechner ist als Herzstück der Maßnahme ein 
Computerprogramm, das in den Kitas eingesetzt 
wird und in dem bei Eingabe eines Kindes die an-
stehenden U-Untersuchungen berechnet werden. 
Auf dieser Grundlage haben die Erzieher*innen die 
Möglichkeit, mit den Eltern ins Gespräch zu kom-
men und positiv auf die Wahrnehmung der U-
Untersuchung hinzuwirken. Als positive Verstär-
kung für jede wahrgenommene Untersuchung 
erhielt jedes Kind ein Paar hochwertige Stopper-
Socken. 
Die Maßnahme wird von allen Beteiligten als sehr 
positiv hervorgehoben, so dass die flächende-
ckende Übertragung und Verankerung in den Kitas 
der Stadt Münster initiiert wird. 
Amtsziel 5 - Partizipation 
„Ideenwerkstatt“ des Jugendrates der Stadt 
Münster 
Der Jugendrat der Stadt Münster wurde 2008 ins 
Leben gerufen und ermöglicht Kindern und Ju-
gendlichen zwischen 12 und 17 Jahren die Partizi-
pation an politischen Entscheidungsprozessen in 
Münster. Das Fundament der Arbeit der Jugend-
ratsmitglieder bilden die Satzung und die Wahl-
ordnung, welche die Mitwirkungs- und Beteili-
gungsmöglichkeiten der Jugendratsmitglieder auf 
kommunalpolitischer Ebene regeln. 
Doch genau wie sich Gesellschaft, Politik und Ju-
gend weiterentwickelt, war es dem Jugendrat ein

Amtszielreport 
 
11 
Anliegen, seine Beteiligungsmöglichkeiten in der 
Kommune weiterzuentwickeln und seine Position 
als Jugendrat zu festigen. Zu diesem Zweck wurde 
vom Jugendrat im Sommer 2016 eine Ideenwerk-
statt angeregt und durchgeführt, welche die Zu-
kunft des Jugendrates und somit auch die Weiter-
entwicklung der partizipativen Möglichkeiten inner-
halb der Kommunalpolitik thematisierte.  
In der Ideenwerkstatt erhielten die Jugendlichen 
die Gelegenheit, den Jugendrat als kommunalpoli-
tische Beteiligungsform weiterzuentwickeln. Dafür 
wurde zunächst die aktuelle Situation visualisiert, 
Probleme und Kritik der Arbeit herausgearbeitet 
und Wünsche und Erwartungen zur Zukunft des 
Jugendrates formuliert. 
Ein zentrales Ergebnis der Ideenwerkstatt ist, dass 
die Arbeit des Jugendrates grundsätzlich mehr  
Beachtung und Wertschätzung in Münster erfahren 
soll. In diesem Zuge möchte der Jugendrat nicht 
nur im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien als beratendes Mitglied mit Rede- und 
Antragsrecht gehört werden, sondern auch dem 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung und dem 
Sportausschuss beratend zur Seite stehen. Eben-
so wünschen sich die Jugendlichen Arbeits-
aufträge von Seiten des Oberbürgermeisters, um 
den Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen 
mehr Gehör zu verschaffen. Für eine bessere 
Wahrnehmung und Bekanntheit des Jugendrates 
in Münster sollen die Schülervertretungen der 
Schulen gezielter über den Jugendrat informieren. 
Ebenso sollen die Schulen als Wahlorte weiterhin 
in die Jugendratswahl einbezogen werden. 
„Partizipation“ als Angebotsfeld in der Offenen  
und Mobilen Kinder- und Jugendarbeit - Durch-
führung eines Qualitätszirkels 
Im Zuge der Handlungsempfehlungen des Kinder- 
und Jugendförderplanes 2015 - 2019 wurde das 
Ziel „Partizipation“ in der OKJA in unterschiedli-
chen Arbeitsschritten in den Bezirken überprüft 
und bearbeitet. Die prozesshafte Umsetzung des 
Zieles geschah im Jahresverlauf in verschiedenen 
Teams, AGs und Arbeitskreisen.  
Außerdem wurde ein Qualitätszirkel der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit zu diesem Thema mit 
dem Titel: „Partizipation in der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit“ durchgeführt. Herr Prof. Dr. Jörn 
Dummann der FH Münster referierte zum Thema 
„Partizipation - zwischen Pflichterfüllung und muti-
ger fachlicher Haltung der Kinder- und Jugendar-
beit“. Neben den Aspekten „Auftrag“ (gesetzlich, 
pädagogisch, kommunal) und „Selbstverständnis“ 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde das 
Thema „Pfründe der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit“, ihre Zielgruppen sowie das Thema „Partizi-
pation“ behandelt. Erarbeitet wurden sechs Emp-
fehlungen für die OKJA in Münster, diese lauten 
wie folgt: 
• Sozialpädagogisches Mandat der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit vertreten 
• Keine Zielgruppen („Jugendtypen“) ausschlie-
ßen 
• Klarheit über Entscheidungsspielräume schaffen 
• Ergebnisse als Lehr- und Lernfeld mutig umset-
zen 
• Beteiligung benötigt Qualifizierung (auch von 
Mitarbeitenden) 
• Persönlichen Zugewinn Jugendlicher akzeptie-
ren (kein Altruismus) 
Amtsziel 6 - Chancengleichheit 
Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen  
§ 42 ff. SGB VIII Fachtagung - migrationssen-
sible Ausrichtung der HzE in Kooperation mit 
der AG 6 
Die globale Entwicklung, eine große Anzahl von 
jungen Menschen ist auf der Flucht vor Kriegen, 
Krisen und Armut, stellt die lokale Jugendhilfe vor 
große Herausforderungen. Noch nie haben sich so 
viele junge Menschen auf den Weg gemacht, ihre 
angestammte Heimat verlassen, um in einem eu-
ropäischen Land Chancen auf Bildung und Beruf 
zu nutzen. 
Viele Jugendliche haben auf der Flucht ihre Orien-
tierung verloren, sie haben Ängste und machen 
sich große Sorgen über ihre Zukunft in einem für 
sie vollständig fremden Land. Teilweise haben sie 
auch unrealistische Erwartungen und schätzen ihre 
Möglichkeiten und Fähigkeiten nicht richtig ein. Die 
Berater*innen und Coaches sowie Vormünder 
klären junge Ausländer über ihre Grundrechte auf 
Schutz und Versorgung auf, begleiten sie im sog. 
Clearing-Verfahren und informieren über Bildungs- 
und Qualifizierungsmöglichkeiten. Sie unterstützen

Amtszielreport 
 
12 
die jungen Menschen, ihr Recht auf Integration 
und Teilhabe einzufordern.              
Ziel der freien und öffentlichen Akteure der Ju-
gendhilfe ist es, diesen jungen ausländischen 
Menschen Chancen zu eröffnen, die eine persönli-
che und berufliche Integration ermöglichen. 
Kinderrechte für unbegleitete und begleitete 
minderjährige und junge Flüchtlinge in Münster 
umsetzen 
Im Herbst 2015 hat das Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien auf Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL, der CDU-Fraktion, der Frakti-
on DIE LINKE und der SPD-Fraktion ein Hearing 
zum Thema „Kinderrechte für unbegleitete und 
begleitete minderjährige und junge Flüchtlinge um-
setzen“ organisiert und durchgeführt.  
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die 
Rechte der geflüchteten Kinder und Jugendlichen 
und das zentrale Prinzip der UN-Kinderrechts-
konvention (Artikel 3 UN-KRK): „Bei allen Maß-
nahmen, die Kinder betreffen,…ist das Wohl des 
Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu be-
rücksichtigen ist“. 
Das Hearing hat die Verwaltung dazu veranlasst, 
sich dezernats- und ämterübergreifend intensiver 
mit der Lebenssituation, den Perspektiven und der 
Umsetzung der Kinderrechte für unbegleitete und 
begleitete minderjährige Flüchtlinge in den jeweili-
gen Arbeitsbereichen zu befassen.  
Hierzu hat die Verwaltung im Berichtsjahr 2016 
eine umfassende Vorlage (V/0371/2016) mit der 
Dokumentation des Hearings erstellt, die am 29. 
Juni 2016 vom Rat der Stadt Münster beschlossen 
wurde.  
Mit dem Bericht wurden in Ergänzung zu dem Hea-
ring zentrale Handlungsfelder aufgezeigt, die für 
eine positive Entwicklung der unbegleiteten und 
begleiteten Kinder und Jugendlichen, ihre gesell-
schaftliche Teilhabe und Integration von großer 
Bedeutung sind und die wesentlich von den Rah-
menbedingungen bzw. Ausgestaltungsmöglichkei-
ten auf kommunaler Ebene abhängen.  
Im Wesentlichen wurden dabei die Zielgruppe der 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sowie die 
Handlungsfelder „Bildung und Betreuung“, „Unter-
bringung und Versorgung“, „Gesundheit“ und das 
„ausländerrechtliche Verfahren“ einer gezielten 
Bestandsaufnahme bzw. Überprüfung unterzogen. 
Zudem wurden weitere Handlungsbedarfe und 
konkrete Maßnahmen für die weitere Ausgestal-
tung einer am Wohl des Kindes orientierten Kinder- 
und Jugendhilfepolitik benannt, die fortlaufend 
anzupassen bzw. weiter zu entwickeln sind. 
Insgesamt hat die Auseinandersetzung mit der 
Thematik aufgezeigt, dass die Akteure in der Stadt 
Münster mit dem Ausbau von Infrastrukturangebo-
ten und neuen Strategien bzw. Maßnahmen inten-
sive Anstrengungen unternommen haben, um 
notwendige Voraussetzungen dafür zu schaffen, 
den geflüchteten Kindern und Jugendlichen mög-
lichst gute Bedingungen des Aufwachsens von 
Anfang an zu bieten und ihre Bildungs-, Integrati-
ons- und Teilhabechancen in allen Lebensberei-
chen mitzudenken und zu unterstützen. Wesentli-
che Grundlagen dafür liegen in einer am Kind ori-
entierten Haltung und der guten Vernetzung bzw. 
Kooperation zwischen den Ressorts Schule, Sozia-
les, Gesundheit und Jugendhilfe begründet. 
Amtsziel 7 - Geschlechterdifferenzie-
rung/Gender 
AG1 - Sprache im Kontext von Wirklichkeit 
Die AG1 hat in einem gemeinsamen Diskurs ihre 
Geschäftsordnung überarbeitet und auf einen ak-
tuellen Stand gebracht. Aus der inhaltlichen Ausei-
nandersetzung mit der grundlegenden Idee der  
AG 1 und deren Arbeitsform entwickelte sich u. a. 
eine neue Schärfung der Schriftsprache innerhalb 
der Geschäftsordnung.  
Seitdem ist die Geschäftsordnung in geschlechter-
gerechter Sprache verfasst. Dazu findet der Gen-
der-Stern (*) Anwendung, mit dem eine Sichtbar-
keit und Anerkennung für Mädchen, junge Frauen, 
Jungen, junge Männer, Lesben, Schwule, bisexu-
elle, transgender, trans- und intersexuelle junge 
Menschen (LSBTTI) geschaffen wird.  
Diese Form der Sprache bildet die Lebenswirklich-
keit der jungen Menschen ab.  
Es entspricht nicht der Realität, grundsätzlich nur 
von der binären Zweigeschlechtlichkeit auszuge-
hen. Die AG 1 arbeitet parteilich mit allen Kindern 
und Jugendlichen in ihrer Geschlechter- und sexu-
ellen Vielfalt. Hierbei dient Sprache als ein Instru-

Amtszielreport 
 
13 
ment, tradierte Vorstellungen und Bilder von Ge-
schlecht zu erweitern, um möglichst viele Variatio-
nen und Facetten von Identitäten auch in der 
Schriftform aufzunehmen. Sprache bildet zum 
einen die subjektive Wirklichkeit jedes Einzelnen 
ab und vermag auf Dauer Wahrnehmungen zu 
öffnen und dadurch zu verändern.  
Die AG 1 wird auch 2017 mit Sprache im Kontext 
von Gender arbeiten. Theoretisches Wissen soll 
erweitert und in Möglichkeiten der sinnvollen Über-
tragbarkeit auf die Praxis geprüft werden. Weiter-
hin ist geplant, sich mit negativ konnotierten Begrif-
fen aus dem Themenfeld „Gender Mainstreaming“ 
diskursiv zu beschäftigen. Durch praktische Bezü-
ge und Beispiele aus der Jugendarbeit vor Ort 
sollen wieder mehr positive Assoziationen ausge-
löst werden. 
„Mädchenarbeit mit geflüchteten Mädchen und 
Frauen“ 
In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden 
die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen 
und Jungen berücksichtigt; Benachteiligungen 
werden abgebaut und Gleichberechtigung wird ge-
fördert. Die Lebenswelt geflüchteter Mädchen und 
Frauen ist durch ihre Herkunftsgesellschaften oft  
geprägt von geschlechtsbedingter Benachteili-
gung. Dazu kommt in der aufnehmenden Gesell-
schaft möglicherweise noch eine intersektionelle 
Diskriminierung: die Diskriminierung auf Grund 
ihres Geschlechts sowie ihrer Herkunft.  
Die städtische pädagogische Arbeit mit Mädchen 
in den Flüchtlingseinrichtungen hat bereits eine 
lange Tradition. Die dort lebenden Menschen woh-
nen zum Großteil schon seit den 90er Jahren in 
Münster und sind auf Grund ihrer Volkszugehörig-
keit der Roma (aus dem ehemaligen Jugoslawien) 
besonderer Diskriminierung ausgesetzt.  
Die Schwerpunkte der Mädchenarbeit liegen dort 
auf dem Schaffen von Schutzräumen für Mädchen 
und jungen Frauen sowie auf Partizipation. Schutz-
räume schaffen bedeutet, den Mädchen und Frau-
en, die ab Eintritt in der Pubertät zumeist nur sehr 
eingeschränkt öffentlich auftreten dürfen, einen 
eigenen Ort zu geben, wo sie sich frei von tradier-
ten Geschlechterrollen und frei von Rassismus 
entfalten können. Dort fühlen sie sich in vertrau-
ensvoller Atmosphäre sicher und können Selbst-
bewusstsein entwickeln. Partizipation bedeutet, 
dass die Mädchen und Frauen aktiv die Inhalte des 
Angebotes mitbestimmen und gestalten. Die Besu-
cherinnen sind Expertinnen in eigener Sache, Sub-
jekte der Beteiligung. Inhalte des wöchentlichen 
Angebots waren bisher z. B. das eigene Herstellen 
von Kosmetik, Kochaktionen und kreatives Gestal-
ten. Die Fachkräfte stellen sich flexibel auf die 
Wünsche und Bedarfe der Mädchen und jungen 
Frauen ein und binden sie in das bestehende Kon-
zept ein. Ein Beispiel für die bemerkenswerte Be-
darfsorientierung der pädagogischen Arbeit ist die 
Möglichkeit für Besucherinnen, Geschwisterkinder 
bis sechs Jahre sowie eigene Kinder mit zu brin-
gen.   
In naher Zukunft freuen sich die Mädchen und 
jungen Frauen (ab 12 Jahre) auf einen gemein-
samen Ausflug. 
Amtsziel 8 - Individuelle Hilfen 
Flexibles Jugendhilfeteam an Grundschulen 
Im September 2016 wurde ein flexibles Jugendhil-
feteam für Grundschulen in Münster neu ge-
schaffen. Hierzu wurden 3,5 Stellen aus bestehen-
den Bereichen der Jugendhilfe verlagert und mit 
erfahrenen Schulsozialarbeiterinnen besetzt.  
Ausgangslage ist die sich stark verändernde 
Schullandschaft. Kinder mit sonderpädagogischen 
Unterstützungsbedarfen verbleiben heute in der 
Regel an Grundschulen. Kinder mit diesen Unter-
stützungsbedarfen, z. B. mit den Förderschwer-
punkten „Lernen“ und/oder „emotionale und sozia-
le Entwicklung“, sind auf zusätzliche Unterstützung 
bei einer inklusiven Beschulung angewiesen. Kin-
der mit Lernschwierigkeiten oder mangelnder emo-
tionaler Stabilität benötigen eine gezielte Förde-
rung im Alltag. Dies gilt insbesondere mit Blick auf 
die Ganztagsschule, die zur Lebenswelt von Kin-
dern geworden ist. Jugendhilfeangebote an Schu-
len sind in diesem Zusammenhang eine wichtige 
Unterstützung für Kinder und Jugendliche am 
Lernort Schule. Jugendhilfe an Schulen gewährt 
sozialpädagogische Hilfestellungen, die weitge-
hend präventiv und niedrigschwellig sind. Sie soll 
Kindern und deren Eltern helfen, soziale Benach-
teiligungen auszugleichen oder individuelle Beein-
trächtigungen zu überwinden.

Amtszielreport 
 
14 
Das bestehende Jugendhilfeangebot an Schulen 
flexibel an verschiedenen Grundschulen anzubie-
ten, hat einen Modellcharakter.  
Eine weitere Neuerung ist die strukturelle Zusam-
menarbeit mit der Schulaufsicht und der schul-
psychologischen Beratungsstelle, d. h. mit festge-
legten Zeiten, Personen und definierten Arbeits-
aufträgen. 
Gegenwärtig geht es um die Etablierung des flexib-
len Jugendhilfeangebotes an Grundschulen und 
die Weiterentwicklung des Konzeptes. Gezielt geht 
es um die Erfassung der Jugendhilfebedarfe von 
Kindern und Eltern sowie der Unterstützungsbe-
darfe der Schulen und darum, diese in Einklang mit 
dem flexiblen Jugendhilfeangebot zu bringen.  
Nur eine zwischen Kindern, Eltern, Schule und 
Jugendhilfe abgestimmte Jugendhilfeleistung kann 
zu einer positiven Entwicklung von Kindern führen. 
„Schulbegleitung“, Modellprojekt 
Mit der Vorlage V/0648/2016 „Modellprojekt Schul-
begleitung“ hat die Umsetzung eines Poolmodells 
zum Einsatz von Eingliederungshilfen an Schulen 
begonnen. Das Modell wird in Kooperation mit dem 
Sozialamt durchgeführt, da Eingliederungshilfe in 
Form einer Schulbegleitung auf Grundlage des 
SGB VIII und SGB XII gewährt wird.  
Ziel des Modellprojektes ist es durch den flexiblen 
Einsatz von Schulbegleiter*innen (Poollösung) und 
durch Absprache mit allen Beteiligten zur Qualifi-
zierung eine inklusive Leistungs- und Unterstüt-
zungsstruktur an den Schulen zu verbessern.  
Handlungsleitende Faktoren des Modellprojektes 
sind u. a.: 
• Nutzung von Synergieeffekten durch eine Pool-
bildung 
• Flexibler, bedarfsgerechter Einsatz von Schul-
begleiter*innen zur Realisierung des Individu-
alanspruchs 
• Verbesserte Absicherung der Schulbeglei-
ter*innen durch Festanstellung 
• Operative Steuerung der Schulbegleiter*innen 
an einer Schule durch den Träger  
• Erprobung veränderter Qualifizierung (durch 
Schulung und Unterstützung) an Schulen (Quali-
tätsgewinn beim Personal) 
In Abstimmung mit dem Sozialamt wurde für das 
Modellprojekt ein Gesamtfinanzierungskonzept 
erstellt. Dieses sieht vor, dass auf Grundlage bis-
heriger Ausgaben und Einsatzbedarfe der Schul-
begleitungen an der Projektschule, ein prospekti-
ver Kostenrahmen mit dem Träger vereinbart und 
für ein Jahr festgelegt wird. Dem Träger und der 
Schule wird so eine Sicherheit gegeben, Schulbe-
gleitungen zu qualifizieren, an die Schule zu bin-
den und innerhalb der Schule flexibler einsetzbar 
zu machen.  
An der Gesamtschule Mitte ist seit Beginn des 
Schuljahres 2016/2017 ein Team der Lebenshilfe 
für Kinder mit Eingliederungshilfebedarf zuständig. 
Dabei wurde ein Tandemsystem umgesetzt, wel-
ches sichert, dass immer zwei Einsatzkräfte als 
Ansprechpartner*inne für ein Kind zur Verfügung 
stehen. Zusätzlich werden die Einsätze, Teambe-
sprechungen oder Fortbildungsbedarfe durch eine 
Koordinatorin der Lebenshilfe an der Schule be-
gleitet.  
Die Umsetzung des Modellprojektes wird durch 
regelmäßige Rücksprachen zwischen Schule, Le-
benshilfe und Jugendamt begleitet. Erste Erfah-
rungen zeigen, dass der Einsatz der Schulbeglei-
tungen flexibler und bedarfsgerecht gestaltet wer-
den kann und die Qualifizierung der Schulbeglei-
tungen einen offensichtlichen Qualitätsgewinn zur 
Folge hat.  
Erste Gespräche zur Ausweitung des Modellpro-
jektes auf die Wartburgschule und die Albert-
Schweitzer-Schule haben stattgefunden und wer-
den im 1. Quartal 2017 fortgesetzt. 
Amtsziel 9 - Bildung ermöglichen -  
Leben lernen 
Integrierte Jugendhilfe-/Schulentwicklungs-
planung - Neuausrichtung Schulsozialarbeit 
und Förderinseln zum Schuljahr 2017/2018   
Mit der Vorlage zum „Prozess und Aufbau einer 
integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung“ (V/0734/2015) hat der Rat der Stadt 
Münster im Dezember 2015 beschlossen, die Bil-
dungsplanungen im Bereich der Jugendhilfe und 
der Schulentwicklung intensiver als bisher syste-
matisch zueinander in Beziehung zu setzen und 
als erstes Teilprojekt dieser gemeinsamen Planung

Amtszielreport 
 
15 
mit der Neukonzeptionierung der Schulsozialarbeit 
in Verbindung mit der Entwicklung eines stadtwei-
ten Indikatorenmodells zur Ermittlung der allge-
meinen Bedarfe zu beginnen. 
In Fortsetzung des bereits in 2015 begonnenen 
Prozesses haben das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien und das Amt für Schule und Weiter-
bildung gemeinsam die Grundlagen für eine da-
tenbasierte strategische Neuausrichtung der 
Schulsozialarbeit entwickelt und steuerungsrele-
vante Daten, Angebotsstrukturen sowie kommunal 
steuerbare Personalressourcen definiert bzw. er-
hoben und in einer speziell hierfür entwickelten 
Datenbank hinterlegt, ausgewertet und analysiert.  
Die jeweiligen Arbeitsschritte und Teilergebnisse  
u. a. zu den Grundsätzen, Handlungsfeldern, der 
Indikatorenbildung und der steuerbaren Personal-
ressourcen wurden von den Fachämtern mit den 
Beteiligten des „Runden Tisches“, bestehend aus 
Vertreter*innen der Schulformen, der unteren und 
oberen Schulaufsicht, der freien Träger der Ju-
gendhilfe, der Schulsozialarbeit, der Schulpsycho-
logie und der Fachpolitik, während des Prozesses 
in zwei gemeinsamen Sitzungen kommuniziert und 
abgestimmt. 
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung die in 
einem Indikatorentableau zusammengeführten 
Kennzahlen zur Ermittlung der Bedarfe und für die 
Neuverteilung der steuerbaren Personalressourcen 
jeweils für die Primarstufe und die weiterführenden 
Schulen ermittelt und das Ergebnis mit der Vorlage 
„Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung – Teilprojekt: Neuausrichtung Schulsozi-
alarbeit zum Schuljahr 2017/2018“ (V/0741/2016) 
dargestellt und veröffentlicht.  
Am 14. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt 
Münster mit einer Ergänzungsvorlage 
(V/0741/2016/1. Erg.) u. a. beschlossen, dass im 
Rahmen der Neuausrichtung das kommunal steu-
erbare Personal der Schulsozialarbeit und der 
Förderinseln indikatorengestützt und bedarfs-
orientiert innerhalb der bestehenden Personalres-
sourcen und Schulstufen verteilt wird und dabei die 
Bedarfsbemessung und Umverteilung der 
Schulsozialarbeit zunächst für die Dauer von ei-
nem Jahr zum Schuljahr 2017/2018 und ab dem 
Schuljahr 2018/2019 in einem zweijährigen Turnus 
erfolgt. 
Im Zuge dieser Neukonzeption wird zudem in ge-
meinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und 
Schule angestrebt, die fachliche Ausrichtung und 
Arbeitsweise sowie die gemeinsamen Qualitäts-
standards der Schulsozialarbeit zu überprüfen und 
weiterzuentwickeln. 
„Mit Neugierde und Freude“ - Lernort Kinderta-
gespflege, 17. Fachtagung für Tagespflege-
personen 
Rund 140 Kindertagespflegepersonen und Gäste 
aus Münsters Familienzentren und Bildungs-
häusern nahmen an der 17. Fachtagung „Mit Neu-
gier und Freude - Lernort Kindertagespflege“ teil. 
Ein Markenzeichen der Kindertagespflege ist die 
Betreuung, Bildung und Erziehung in einer fami-
lienähnlichen Umgebung in einer kleinen Gruppe 
mit einer festen Bezugsperson. Ergänzend zum 
Elternhaus spielt die Tagespflegeperson eine wich-
tige Rolle, denn die Grundlage für die Freude am 
lebenslangen Lernen wird schon in der Kindheit - 
im Lernort Kindertagespflege - gelegt. Julia Dahl-
mann, wissenschaftliche Referentin beim Bundes-
verband für Kindertagespflege, wies in ihrem Im-
pulsreferat auf den Zusammenhang zwischen ei-
ner sicheren Bindung an die Bezugsperson und 
den Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern hin. In 
anschließenden Arbeitsgruppen wurde die Kinder-
tagespflegestelle als alltäglicher Lernort für Kinder 
beleuchtet. Dazu präsentierten aktive Tagespfle-
gepersonen in einer Ideenbörse auch viele Anre-
gungen für die pädagogische Praxis. Ein Highlight 
der Fachtagung war die Präsentation der Münster-
aner Bildungsdokumentation für Kindertagespfle-
ge. Die Bildungsdokumentation ist in Form eines 
ansprechenden Sammelordners mit Einlegeblät-
tern entwickelt worden. Sämtliche Bildungsberei-
che, wie z. B. Sprache und Kommunikation, Bewe-
gung oder auch naturwissenschaftlich-technische 
Bildung bekommen auf den einzelnen Seiten ihren 
Raum. Alle Themen werden praxisorientiert und 
altersentsprechend bearbeitet. Sie wird nun den 
Tagesmüttern und Tagesvätern komplett kostenfrei 
und für jedes ihrer Betreuungskinder zur Verfü-
gung gestellt.

Amtszielreport 
 
16 
Amtsziel 10 - Ressourcenoptimierung/  
Qualitätsmanagement 
Aufbau „Kommunales Bildungsmonitoring“ 
(BiMo) 
Im Rahmen des Projektes „Bildung Integriert“ ist 
die integrierte Jugendhilfe- und Schulentwick-
lungsplanung ein Schwerpunkt. Die bereits beste-
henden, guten Strukturen zwischen dem Amt für 
Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien sollen intensiviert und 
systematisch zueinander in Beziehung gesetzt 
werden. Ausgehend von einem erweiterten Bil-
dungsbegriff wird dadurch aufeinanderfolgend eine 
Bildungslandschaft entstehen, die geeignet ist, 
Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen 
in den Blick zu nehmen und entsprechend Bil-
dungsstrukturen anzupassen. Dazu dienen metho-
disch die Entwicklung und der Aufbau eines Bil-
dungsmonitorings.  
Ein kommunales Bildungsmonitoring kann ein 
zentraler Baustein sein, um in systematischer 
Form das Bildungsgeschehen zu beobachten und 
positiv zu gestalten. Dazu werden Daten aufberei-
tet, die Rückschlüsse auf wesentliche Aspekte des 
Bildungswesens zulassen. Die konzeptionelle 
Grundlage des Monitorings folgt der Perspektive 
der „Bildung im Lebenslauf“ und beschreibt den 
Weg des Individuums durch das institutionelle 
Gefüge des Bildungswesens.  
Ein entscheidender Ansatzpunkt für Interpretatio-
nen, Analysen und Bewertungen liegt darin, mit 
Zeitreihen zu arbeiten. Erst wenn ein Bildungsmo-
nitoring regelmäßig durchgeführt wird, können 
Entwicklungen über längere Zeiträume aufgezeigt, 
wichtige Problemlagen identifiziert und Steue-
rungsmaßnahmen eingeleitet werden. 
Dieser datengeschützte, kontinuierliche Beobach-
tungs- und Analyseprozess wird mit Unterstützung 
der Statistikstelle des Amtes für Stadtentwicklung/ 
-planung und Verkehrsplanung realisiert.  
Im Jahr 2017 werden mit den Fachkräften aus 
Planung und Controlling Daten ausgewählt, einge-
speist und „Probeläufe“ durchgeführt. Zum Ende 
des Jahres kann ein Prototyp zum Bildungsmonito-
ring im Kontext einer integrierten Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung vorgelegt werden. 
„Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialoges 
der Offenen und Mobilen Kinder- und Jugend-
arbeit. Neustrukturierung des Berichtswesens.“ 
Eine der stadtweiten Handlungsempfehlungen des 
Kinder- und Jugendförderplans 2015 - 2019 lautet  
„Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialoges der 
OKJA“. Da die Fachstelle Kinder- und Jugendför-
derung/Offene Ganztagsschulen auch im Wirk-
samkeitsdialog mit der Aufsuchenden Jugendsozi-
alarbeit ist, wird diese in diesem Zuge ebenfalls 
mitgedacht. 
Der Wirksamkeitsdialog verfolgt das Ziel einer 
qualitativen Weiterentwicklung der Arbeitsfelder 
durch eine konstruktive Zusammenarbeit von 
freien Trägern und der Kommune. 
Ein Instrument des Wirksamkeitsdialoges stellt das 
Berichtswesen in Form des inhaltlichen Verwen-
dungsnachweises dar. Dieser wurde unter Beteili-
gung der freien Träger für die Offene Kinder- und 
Jugendarbeit über- und für die Aufsuchende Ju-
gendsozialarbeit erarbeitet. Das Ziel hierbei lag auf 
der differenzierten Erfassung der Besucherzahlen 
sowohl in der Kernleistung als auch in den Ange-
botsfeldern, um Besucherströme zu erkennen und 
gegebenenfalls strategisch und konzeptionell rea-
gieren zu können. Darüber hinaus wird der Wirk-
samkeitsdialog in Form von Jahreszielen im Ver-
wendungsnachweis fixiert. Eine weitere Besonder-
heit liegt in den aufgeführten Angebotsfeldern so-
wie der Darstellung und Definition der Kernleistung 
der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit. 
Das aufgrund von Landesvorgaben, veränderter 
Nutzerstrukturen und der verbesserten Erfassung 
und Darstellung von stadtweiten Angeboten umge-
stellte Berichtswesen wurde in einem weiteren 
Instrument des Wirksamkeitsdialoges, dem Quali-
tätszirkel, vorgestellt. 
2017 werden alle Träger der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und der Aufsuchenden Jugendsozi-
alarbeit das neue Berichtswesen anwenden. Die 
ersten Auswertungsergebnisse werden Anfang 
2018 vorliegen. Diese und die Handhabbarkeit des 
neuen Berichtswesens werden dann gemeinsam 
mit den Trägern erläutert.

Sozialraumreport 
 
17 
3. Sozialraumreport 
Stadt Münster insgesamt 
Für die Bedarfsfeststellungen und Maßnahmen-
planungen in den Leistungsbereichen der Kinder- 
und Jugendhilfe bilden kleinräumige Sozialraumda-
ten sowie gesellschaftliche Entwicklungen wichtige 
Grundlagen und dienen als unverzichtbare Pla-
nungsinstrumente. 
Die kleinräumige Bevölkerungsprognose 2025 wird 
u. a. auf Grundlage des Baulandprogramms 2016 
bis 2025 und unter Einbeziehung der Entwicklung 
durch die Zuzüge der Flüchtlinge in 2016 fortge-
schrieben. Sie dient als feste Orientierungsgröße  
für die mittelfristigen sozialen Infrastrukturplanun-
gen in der Stadt Münster.   
Auf den folgenden Seiten werden ausgewählte 
Bevölkerungsdaten und die Inanspruchnahme der 
Kinder- und Jugendhilfeleistungen in Münster so-
wohl auf gesamtstädtischer Ebene als auch auf 
Stadtbezirksebene abgebildet. Dabei sind jeweils 
die Zeiträume von zwei Jahren dargestellt, um 
entsprechende Entwicklungen und Veränderungen 
nachvollziehbarer zu machen. 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2015 2016 
Gesamtbevölkerung 305.235 307.842 
davon unter 18 Jahren 46.203 46.718 
Haushalte mit Kindern 27.090 27.175 
Ausländeranteil 29.551 
(9,7 %) 
  31.198   
(10,1 %) 
Migranten 69.098 
(22,6 %) 
      70. 608 
     (22,9 %) 
Geburten 3.126 3.193 
Die Stadt Münster ist auf Wachstumskurs. Die 
wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2016 ist 
im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 2.607 
Einwohner gestiegen.  
 
Die deutlichsten Einwohnergewinne entfallen auf 
die Stadtbezirke Mitte mit 41,0 % und Nord mit 
22,7 %. Diese Bevölkerungsentwicklung ist unter 
anderem - wie in der kleinräumigen Bevölkerungs-
prognose 2015 - 2025 ausgewiesen - auf die Er-
höhung der Geburtenzahlen, die erhöhte Zuwan-
derung Zuflucht suchender Menschen, den Anstieg 
der Studierenden und den Anstieg der Beschäfti-
gungszahlen zurückzuführen.  
Die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen verzeich-
net eine Zunahme von insgesamt 515 Kindern und 
Jugendlichen in der Stadt Münster. Bezogen auf 
die Gesamtbevölkerung leben 15,1 % Kinder und 
Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren im Jahr 2016 
in Münster. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2015 2016 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 11.380 11.560 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 44,5 % 42,4 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 104,5 % 103,4 % 
Anzahl Familienzentren 30 31 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer*innen  4.783 
(48,3 %) 
5.322 
(53,1 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  40 40 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 1.471 1.547 
 davon ambulant 768 804 
 davon stationär 703 743 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 3.045 2.970 
Die Altersgruppe der 0- bis 10-Jährigen ist im Ver-
gleich zum Vorjahr stadtweit um 470 Kinder ge-
stiegen. Das hat im Besonderen Auswirkungen auf

Sozialraumreport 
 
18 
die Kitabedarfsplanung und den Ausbau der offe-
nen Ganztagsschulen nach sich gezogen.   
Im Berichtszeitraum liegt die Versorgungsquote für 
u3-Kinder insgesamt bei 42,4 %. Davon werden 
29,4 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und 
13,0 % in Kindertagespflege betreut. Die Versor-
gungsquote für ü3-Kinder beträgt 103,4 %. 
Trotz Erhöhung der u3-Platzzahlen konnte im Be-
richtszeitraum nur ein Teil der neu entstandenen 
Bedarfe gedeckt werden. Da die Zahl der u3 Kin-
der um 611 stieg, sank die u3-Versorgungsquote 
um 2,1 %. Im ü3-Bereich sank sie um 1,1 %. Hier 
stieg die Zahl der Kinder um insgesamt 174.  
Zum Schuljahr 2016/2017 lag die Inanspruchnah-
me der offenen Ganztagsangebote im Primarbe-
reich bei rund 53,1 %. Um die stetig wachsenden 
Bedarfe zu decken, wurden stadtweit insgesamt 22 
zusätzliche OGS-Gruppen eingerichtet. 
Bezirk Mitte 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2015 2016 
Gesamtbevölkerung 124.908 125.978 
davon unter 18 Jahren 13.352 13.581 
Haushalte mit Kindern 8.559 8.596 
Ausländeranteil 9.547 
(7,6 %) 
        10.218 
       (8,1 %) 
Migranten 20.603 
(16,5 %) 
21.175 
(16,8 %) 
Geburten 1.359 1.353 
Mit einer Zunahme von 1.070 Einwohnern ver-
zeichnet der Stadtbezirk Mitte den höchsten Be-
völkerungszuwachs in 2016. 
Die gesamte Stadt Münster ist um 2.607 Einwoh-
ner angewachsen,  41,0 % der Bevölkerungsge-
winne entfallen auf den Bezirk Mitte. Nicht zuletzt 
auch vor dem Hintergrund der Fertigstellung von 
neuem Wohnraum und der Entwicklung des Fort-
zugsverhaltens von Familien im vergangenen Jahr 
ist dieser Bevölkerungszuwachs zu begründen.   
Diese Entwicklung wird durch die Bevölkerungs-
entwicklung in den jeweiligen Teilgebieten der 
Innenstadt bestätigt. So entfallen die höchsten 
Einwohnergewinne mit einer Zunahme von insge-
samt 802 Einwohnern auf die Stadtteile Mitte In-
nenstadtring und Mitte Süd. Das bedeutet, dass 
30,8 % des gesamt städtischen Bevölkerungs-
wachstums in diesen beiden Stadtteilen zu ver-
zeichnen sind. Aus planerischer Sicht liegt auf der 
Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen ein besonde-
res Augenmerk. Auch hier lassen sich im Bezirk 
Mitte hohe Bevölkerungsgewinne verzeichnen. 
Insgesamt ist der Bezirk Mitte um 218 Kinder im 
Alter von 0-10 Jahren gewachsen, das sind 46,4 % 
des gesamtstädtischen Wachstums in dieser Al-
tersgruppe. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2015 2016 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 3.463 3.537 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 40,9 % 40,1 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 100,4 % 101,1% 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer*innen  1.968 
(65,1 %) 
2.214  
(69,2%) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  11 11 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 356 290 
 davon ambulant 167 134 
 davon stationär 189 156 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 2.093 2.085 
Der Bezirk Mitte hat große planerische Herausfor-
derungen sowohl aktuell als auch in Zukunft prog-
nostiziert zu bewältigen.

Sozialraumreport 
 
19 
Insbesondere durch den Um- und Ausbau beste-
hender Kindertageseinrichtungen, z. B. die Erwei-
terung der CVJM Kita / Alte Mauritzschule und die 
Erweiterung der Kita im Heinrich-Piepmeyer-Haus, 
konnte eine im Vergleich zum Vorjahr relativ stabi-
le Versorgungsquote gewährleistet werden. Im 
Jahr 2016 liegt sie für unter 3-jährige Kinder bei 
40,1 % und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 101,1 %.   
Die weiteren bedarfsgerechten Ausbauplanungen 
für den Kitabereich im Stadtbezirk Mitte stehen in 
enger Abhängigkeit zu geeigneten Flächen und 
Immobilien. Insbesondere im Bereich der Innen-
stadt fehlen realistische Flächen oder Gebäude, 
die zu KiBiz-konformen Mieten als Kita hergerichtet 
werden können, um dem prognostizierten, stei-
genden Bedarf an Kindertagesbetreuungseinrich-
tungen gerecht zu werden. 
Rund 69 % aller Grundschulkinder nehmen die 
Angebote der offenen Ganztagsschulen im Stadt-
bezirk Mitte in Anspruch. Um diesem steigenden 
Bedarfs gerecht zu werden, wurden im letzten 
Schuljahr insgesamt 12 weitere OGS-Gruppen 
eingerichtet. 
Bezirk West 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2015 2016 
Gesamtbevölkerung 61.365 61.476 
davon unter 18 Jahren 10.773 10.610 
Haushalte mit Kindern 5.990 5.958 
Ausländeranteil 6.878 
(11,2 %) 
6.801 
(11,1 %) 
Migranten 15.750 
(25,7 %) 
15.603 
(25,4 %) 
Geburten 557 570 
Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung im 
Bezirk West ist im vergangenen Jahr um insge-
samt 111 Einwohner gestiegen. Dies entspricht  
4,3 % des gesamtstädtischen Bevölkerungszu-
wachses. Der Stadtteil Sentrup mit einem Plus von 
104 Einwohnern ist der am stärksten gewachsene 
Stadtteil im Westen.     
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter 
von 0-18 Jahren ist im Jahresvergleich von 17,5 %  
auf 17,2 % der im Bezirk West lebenden Bevölke-
rung gesunken. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2015 2016 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 2.722 2.699 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder  51,0 % 47,3 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 110,6 % 106,5 % 
Anzahl Familienzentren 5 6 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer*innen  799   
(42,8 %) 
       831 
(44,3 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  8 8 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 277 295 
 davon ambulant 150 170 
 davon stationär 127 125 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 312 276 
Im Jahr 2016 liegt die Versorgungsquote für unter 
3-jährige Kinder bei 47,3 % und für 3- bis 6-jährige 
Kinder bei 106,5 %.  Durch weitere Ausbauplanun-
gen im Zuge der Bauland- und Bevölkerungsent-
wicklung wurde durch den Ersatzbau Kita Nienber-
ge und den Ersatzbau Kita Wirbelwind (Sentrup) in 
beiden Einrichtungen die Platzzahl für Kinderta-
gesbetreuungsangebote erhöht. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk West zum 
Schuljahr 2016/2017 auf insgesamt 44,3 % gestie-
gen. Im Ergebnis wurde eine weitere OGS-Gruppe 
eingerichtet.

Sozialraumreport 
 
20 
Das Kinder- und Jugendzentrum „Paulushof“ in 
Mecklenbeck feierte im September 2016 die Neu-
eröffnung seiner Einrichtung an einem neuen 
Standort. 
Bezirk Nord 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Demografie 2015 2016 
Gesamtbevölkerung 29.352 29.945 
davon unter 18 Jahren 5.854 6.021 
Haushalte mit Kindern 3.170 3.222 
Ausländeranteil 4.529 
(15,4 %) 
4.976 
(16,6 %) 
Migranten 11.531 
(39,3 %) 
12.025 
(40,2 %) 
Geburten 339 338 
Der Bezirk Nord verzeichnet auch im Jahr 2016 
steigende Bevölkerungszahlen. 22,7 % des ge-
samtstädtischen Bevölkerungsgewinns entfallen 
auf den Bezirk Nord. 
Mit Ausnahme des Stadtteils Kinderhaus-Ost wei-
sen alle Stadtteile im Bezirk Nord steigende Bevöl-
kerungszahlen auf. Die deutlichsten Einwohnerge-
winne entfallen dabei auf den Stadtteil Coerde. 
Dieser ist im Jahresvergleich um 280 Einwohner 
gewachsen. Das sind 10,7 % des gesamtstädti-
schen Bevölkerungswachstums. 
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 0-18 
Jahren im Bezirk Nord ist im Jahresvergleich von 
19,9 % auf 20,1 % gestiegen. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2015 2016 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.536 1.613 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 42,7 % 43,9 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 107,1 % 115,8 % 
Anzahl Familienzentren 8 8 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer*innen  562  
(57,4 %) 
613 
(60,7 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  7 7 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 338 383 
 davon ambulant 170 183 
 davon stationär 168 200 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 283 260 
Sowohl die Versorgungsquote für unter 3-jährige 
Kinder, wie auch für 3- bis 6-jährige Kinder, ist im 
Jahresvergleich im Bezirk Nord gestiegen. Im Jahr 
2016 liegt sie für unter 3-jährige Kinder bei 43,9 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 115,8 %.    
Durch weitere Ausbauplanungen im Zuge der Bau-
land- und Bevölkerungsentwicklung wurde die Kita 
an der Meerwiese im wachsenden Stadtteil Coerde 
erweitert. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote ist von 57,4 % auf 60,7 % gestiegen. Diese 
deutliche Steigerung hatte den Ausbau der offenen 
Ganztagsschulangebote im Bezirk Nord unmittel-
bar zur Folge. Insgesamt wurden vier weitere OGS 
Gruppen eingerichtet.

Sozialraumreport 
 
21 
Bezirk Ost und Südost 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Ost 
Demografie 2015 2016 
Gesamtbevölkerung 22.277 22.772 
davon unter 18 Jahren 4.033 4.218 
Haushalte mit Kindern 2.300 2.331 
Ausländeranteil 1.448 
(6,5 %) 
1.786 
(7,8 %) 
Migranten 3.615 
(16,2 %) 
        4.038 
     (17,7 %) 
Geburten 218 234 
Die wohnberechtigte Bevölkerung im Stadtbezirk 
Ost hat im Berichtszeitraum eine Zunahme von 
insgesamt 495 Einwohnern erfahren. Das bedeu-
tet, 18,9 % des gesamtstädtischen Bevölkerungs-
gewinns entfallen auf den Bezirk Ost.  
Alle drei Stadtteile im Osten (Mauritz-Ost, Gelmer-
Dyckburg und Handorf) sind wachsende Stadtteile. 
Der Stadtteil mit dem höchsten Bevölkerungsge-
winn ist Mauritz-Ost. Insgesamt ist er um 270 Ein-
wohner gewachsen. Das sind 10,4 % des gesamt-
städtischen Einwohnerwachstums.  
Die Bevölkerungsentwicklung hat dazu geführt, 
dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen von 
0-18 Jahren im Bezirk Ost im Jahresvergleich von 
18,1 % auf 18,5 % gestiegen ist. Das entspricht 
einem absoluten Zugewinn von insgesamt 185 
Kindern und Jugendlichen. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Ost 
Daten und Fakten 2015 2016 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 993 983 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 44,9 % 43,0 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 108,2 % 101,5 % 
Anzahl Familienzentren 2 2 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer*innen  365  
(46,6 %) 
442 
(51,9 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 93 119 
 davon ambulant 40 68 
 davon stationär 53 51 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 110 111 
Im Stadtbezirk Ost ist der Anteil der Kinder im Alter 
von 0 bis 6 Jahren im vergangenen Jahr enorm 
gestiegen. 28 % der Steigerung an Kindern und 
Jugendlichen im Bezirk Ost entfallen auf diese 
Altersgruppe. Diese Bevölkerungsentwicklung hat 
auch Auswirkungen auf die Versorgungsquote in 
der Tagesbetreuung für Kinder.  
Im Jahr 2016 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 43 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 101,5 %.   
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Bezirk Ost ist auf insgesamt 51,9 % ge-
stiegen und erforderte zum neuen Schuljahr die 
Einrichtung zwei weiterer OGS-Gruppen im Stadt-
teil Handorf.

Sozialraumreport 
 
22 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur 
Bezirk Südost 
Demografie 2015 2016 
Gesamtbevölkerung 29.508 29.375 
davon unter 18 Jahren 5.521 5.492 
Haushalte mit Kindern 3.153 3.121 
Ausländeranteil 3.427 
(11,6 %) 
3.373 
(11,5 %) 
Migranten 7.398 
 (25,1 %) 
7.297 
(24,8 %) 
Geburten 280 333 
Der Anteil der wohnberechtigten Bevölkerung ins-
gesamt im Bezirk Südost ist im vergangenen Jahr 
gesunken. Im Jahresvergleich leben 133 Men-
schen weniger im Bezirk Südost. 
Entgegen der Bevölkerungsabnahme im gesamten 
Bezirk Südost verzeichnen die Stadtteile Grem-
mendorf-Ost und Wolbeck steigende Bevölke-
rungszahlen. Besonders der Stadtteil Wolbeck ist 
ein wachsender Stadtteil mit einem Plus von 102 
Einwohnern im Vergleich zum Vorjahr. Das sind 
3,9 % des gesamtstädtischen Einwohnerwachs-
tums.  
Entsprechend der allgemeinen Bevölkerungsab-
nahme im Stadtbezirk Südost ist auch die Anzahl 
der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 
Jahren um 29 gesunken. Das entspricht einem 
prozentualen Anteil von Kindern und Jugendlichen 
von 0 bis 18 Jahren, bezogen auf die gesamte 
Bevölkerung im Bezirk Südost, von 18,6 %. 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Bezirk Südost 
Daten und Fakten 2015 2016 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.164 1.171 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 44,6 % 36,8 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 96,1 % 92,0 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer*innen  593  
(53,3 %) 
   641 
(57,1 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  4 4 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 169 171 
 davon ambulant 90 79 
 davon stationär 79 92 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 109 91 
Im Jahr 2016 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung für unter 3-jährige Kinder bei 36,8 % 
und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 92,0 %. Trotz 
der Erweiterung der Katholischen Kita St. Nikolaus 
sind die Versorgungsquoten der Tagesbetreuung 
für Kinder damit im Vergleich zum Vorjahr gesun-
ken. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsbe-
treuung im Primarbereich ist im Bezirk Südost auf 
insgesamt 57,1 % gestiegen. Im gesamten Bezirk 
Südost sind, um den Bedarf zu decken, 24 OGS-
Gruppen vorhanden.

Sozialraumreport 
 
23 
Bezirk Hiltrup 
Entwicklung der Bevölkerungsstruktur  
Demografie 2015 2016 
Gesamtbevölkerung 37.825 38.296 
davon unter 18 Jahren 6.670 6.796 
Haushalte mit Kindern 3.918 3.947 
Ausländeranteil 3.722 
(9,8 %) 
4.044 
(10,6 %) 
Migranten 10.201 
(27,0 %) 
10.470 
(27,3 %) 
Geburten 373 365 
Der Bezirk Hiltrup ist im Jahresvergleich ein wach-
sender Stadtbezirk. Er verzeichnet einen Bevölke-
rungszugewinn bezogen auf das gesamtstädtische 
Wachstum in Höhe von 18,1%. 
Die deutlichsten Einwohnergewinne entfallen dabei 
auf die Stadtteile Berg Fidel und Hiltrup-West. 
Gemeinsam haben die beiden Stadtteile einen 
Bevölkerungszuwachs von 10,9 % bezogen auf 
den gesamtstädtischen Bevölkerungsgewinn. 
Analog zu der allgemeinen Bevölkerungsentwick-
lung im Bezirk Hiltrup ist der Anteil der Kinder und 
Jugendlichen in diesem Bezirk im vergangenen 
Jahr insgesamt ebenfalls gestiegen. Im Jahresver-
gleich beträgt der Anteil von Kindern und Jugendli-
chen 17,7 % nach 17,6 % im Vorjahr. Ebenfalls 
verzeichnet die Altersgruppe der 0- bis 10-Jährigen 
einen prozentualen Zuwachs auf 9,5 % (Vorjahr: 
9,3 %). 
Entwicklungen in der sozialen Infrastruktur 
Daten und Fakten 2015 2016 
Tagesbetreuung für Kinder  
Kinder in Tagesein-
richtungen und Tagespflege 1.502 1.557 
Versorgungsquote für unter 
dreijährige Kinder 46,3 % 44,0 % 
Versorgungsquote für drei- 
bis sechsjährige Kinder 105,7 % 102,3 % 
Anzahl Familienzentren 5 5 
Offene Ganztagsgrundschulen (inkl. Förderschulen) 
Teilnehmer*innen  496  
(40,5 %) 
581 
(44,7 %) 
Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Anzahl  5 5 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung  
Jahreszahlen 256 289 
 davon ambulant 169 170 
 davon stationär 87 119 
Angebote der Familienbildung 
Anzahl 138 147 
Im Jahr 2016 liegt die Versorgungsquote der Ta-
gesbetreuung  für unter 3-jährige Kinder bei  
44 % und für 3- bis 6-jährige Kinder bei 102,3 %.  
Durch weitere Ausbauplanungen im Zuge der Bau-
land- und Bevölkerungsentwicklung wurden die 
Kindertagesstätten Kita Lummerland und die 
evangelische Kita Hiltrup um neue Dependancen 
erweitert. 
Die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsange-
bote im Primarbereich ist im Bezirk Hiltrup auf  
44,7% gestiegen. Um dem gewachsenen Bedarf 
zu entsprechen, wurden drei weitere OGS-
Gruppen eingerichtet 
Das Stadtteilhaus Lorenz-Süd (Berg Fidel) wurde 
nach einem Einbruch mit Brandlegung im Dezem-
ber 2015 umfangreich saniert und konnte im Rah-
men eines Sommerfestes im September 2016 
offiziell wieder eröffnet werden. Im Zuge der Sanie-
rung wurde die Raumnutzung entsprechend den 
Bedarfen der Besucher*innen optimiert.

Produktüberblicke 
 
24 
4. Produktüberblicke 
Produktplan des Amtes für Kinder,  
Jugendliche und Familien 
Die so genannten Produktüberblicke (früher: Leis-
tungsüberblicke) stellen den Schwerpunkt der Be-
richterstattung dar. Damit wird der Systematik des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
gefolgt. Dadurch, dass wesentliche Inhalte der 
früheren Berichte, insbesondere die Darstellung 
von fachlichen Zielen, aufgegriffen werden, bietet 
der Report jedoch einen deutlichen „Mehrwert“ 
gegenüber dem Haushaltsplan mit seinen Pro-
duktgruppen- und Produktbeschreibungen. 
Insbesondere die Rubrik „Arbeitsbericht“ bietet 
qualitative Informationen zu den Produkten, wäh-
rend der Haushaltsplan lediglich quantitative Er-
gebnisse zu Finanz- und Produktzielen liefert. 
Hier folgt die Übersicht über den Produktplan des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien: 
Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe 
(auch Budgetebene) Nr. Produkt 
06 Kinder-, Jugend-  
und Familienhilfe 
0601 Förderung von Kindern  
in Tagesbetreuung 
060101 Förderung von Kindern in Tagesein-
richtungen und weiteren Gruppen 
        060102 Förderung von Kindern in  
Tagespflege  
    0602 Kinder- und  
Jugendarbeit 
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit 
und Durchführung von  
OGS-Aufgaben 
       060202 Jugendverbandsarbeit 
    0603 Förderung von  
benachteiligten  
jungen Menschen 
060301 Jugendsozialarbeit 
   060302 Jugendhilfe an Schulen 
      060303 Drogenhilfe 
    0604 Familienförderung 060401 Angebote für Familien 
        060402 Besondere familienpolitische  
Maßnahmen 
    0605 Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen  
für Familien 
060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie 
und eigenen Wohnung 
      060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtun-
gen und Pflegefamilien/Adoptionen 
        060503 Beistandschaften, Vormundschaf-
ten, UVG 
        060504 Schutz von Kindern und  
Jugendlichen 
        060505 Mitwirkung bei Familien- und  
Jugendgericht 
        060506 Bezirkliche Sozialarbeit und  
Eingliederungshilfe

Produktüberblicke  
 
25 
Auf den folgenden Seiten werden die Produkt-
überblicke dargestellt, in denen die wesentlichen 
Arbeitsergebnisse und -daten des abgelaufenen 
Jahres zusammengefasst sind. Darin sind die In-
halte des NKF-Haushalts wie Ziele, Zielkennzahlen 
und Leistungsdaten (Output-Seite) abgebildet. 
Bei den dargestellten Erträgen und Aufwen-
dungen des Jahres 2016 handelt es sich jeweils 
um vorläufige Rechnungsergebnisse. 
In seiner Sitzung am 06.03.2013 wurde durch den 
AKJF der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, 
die Verwaltung möge um Prüfung gebeten werden, 
inwieweit die bisher im Geschäftsbericht des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien enthalte-
nen Informationen den Mitgliedern des Ausschus-
ses auch nach 2013 weiterhin in übersichtlicher 
Form zur Verfügung gestellt werden können, um 
• den Bericht als ganz wesentliche Arbeitsgrund-
lage für die Ausschussmitglieder, um eine sach-
gerechte Einschätzung insbesondere für die je-
weiligen Haushaltsberatungen und die entspre-
chenden Vorlagen im laufenden Sitzungsjahr 
leisten zu können, auch in Zukunft zu erhalten, 
enthält er doch systematisch detaillierte Informa-
tionen über zahlreiche Leistungen, Ziele, Res-
sourcenverbrauche und Kennzahlen des Amtes, 
• zumindest in finanzieller Hinsicht den Konsoli-
dierungserfordernissen aus der Einzelmaßnah-
me 3 (Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik; 
V/0702/2012/1. Erg.; Anlage 1) Rechnung zu 
tragen.  
Ein wesentlicher Punkt der auf dieser Basis ange-
stellten amtsinternen Überlegungen stellte dabei 
die strukturelle Überarbeitung und Straffung der 
Produktüberblicke dar. Die dargestellten Zahlen, 
Daten, Fakten, Grafiken sowie die bereitgestellten 
Informationen sollen sich zukünftig noch mehr in 
die gesamte, für das Amt relevante Berichtsstruk-
tur, d. h. Haushaltsplan (verwaltungsweiter An-
satz), Kinder- und Jugendhilfereport (amtsbezoge-
ner Ansatz) und Fachberichte (fachbezogener 
Ansatz), einbetten. 
Im Ergebnis orientieren sich die Produktüberblicke  
seit 2013 an folgenden Punkten: 
• Die Kurzdarstellungen sind identisch mit den 
Produktgruppen- bzw. Produktbeschreibungen 
aus dem Haushalt und knüpfen damit an diesen 
an. 
• Der Datenteil wird gebündelt dargestellt. Somit 
werden Doppelungen vermieden. Über die ein-
gefügte „thematische“ Bündelung von Daten 
sind Übergänge für den Leser besser erkenn-
bar.  
• Der Unterschied zwischen Haushaltsplandaten 
und „weiteren Daten“ wird optisch unterstützt. 
Haushaltsplandaten sind weiß hinterlegt, die 
„weiteren Daten“ verfügen über eine graue Hin-
terlegung. Darüber hinaus verfügen lediglich die 
Haushaltsplandaten über Ansatzwerte. 
• Der Arbeitsbericht zu den Schwerpunkten des 
Jahres sowie der Bericht zu den Zielen aus dem 
NKF-Haushalt sind zusammengefasst und be-
stehen aus zwei Elementen. 
Fachlich-inhaltlicher Schwerpunkt: 
Er knüpft an den Ausblick des vorherigen Re-
ports an und gibt nähere Einblicke in die thema-
tischen Schwerpunkte des Jahres. 
Analytischer Schwerpunkt: 
Hier wird auf wichtige und/oder auffällige und 
damit erläuterungsbedürftige Entwicklungen im 
Zahlen- und Datenmaterial eingegangen (Analy-
se und Bewertung). 
• Der Ausblick auf das Folgejahr orientiert sich im 
Wesentlichen an den Arbeits- und Beratungs-
schwerpunkten (siehe Vorlage „Ergänzungen 
zum Geschäftsbericht“). 
Weiterhin wird für die Jugendhilfeplanung ein „Pro-
duktüberblick“ angeboten. Zwar ist sie nicht in der 
Produktstruktur abgebildet, jedoch als so genann-
tes Teilprodukt in vielen anderen Produkten des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien be-
rücksichtigt und trägt damit wesentlich zur fachli-
chen Aufgabenerfüllung bei.

Produktüberblicke 
 
26 
060101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Kurzdarstellung 
Die Kindertageseinrichtungen, die über das SGB VIII/Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, u3-Ausbaupro-
gramm) sowie über das jeweilig gültige Landesrecht gefördert werden, dienen der Bildung, Erziehung, Förde-
rung und Betreuung von Kindern. Sie sollen die Familien entlasten und in ihrer Erziehungsaufgabe unterstüt-
zen. Ganztägige und flexible Angebote helfen Eltern dabei besonders, Familie und Beruf zu vereinbaren. 
Das Produkt wird von der Stadt Münster selbst und von zahlreichen freien Trägern (Kirchen, Verbänden, Ver-
einen usw.) angeboten. Die Einrichtungen gehören zum gesamtgesellschaftlichen Bildungssystem und stellen 
die erste institutionelle Bildungsinstanz für Kinder dar. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 24, 25, 26, 45 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Im Berichtzeitraum liegt die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren insgesamt bei 42,4 %. Davon 
werden 29,4 % der Kinder in Kindertageseinrichtungen und 13,0 % in Kindertagespflege betreut. Die Ver-
sorgungsquote für Kinder über drei Jahren beträgt 103,4 %. 
• Trotz Erhöhung der u3-Platzzahlen konnte im Berichtszeitraum nur ein Teil der neu entstandenen Bedarfe 
abgedeckt werden. Da die Zahl der u3-Kinder um 611 stieg, sank die u3-Versorgungsquote um 2,1 %. Im 
ü3-Bereich sank die Versorgungsquote um 1,1 %. Hier stieg die Zahl der Kinder um insgesamt 174. 
• Die weiterhin steigenden Kinderzahlen in Münster machten einen kontinuierlichen Ausbau von Plätzen er-
forderlich. Hierzu wurden laufend Flächen- und Immobilienoptionen auf ihre Machbarkeit geprüft sowie die 
Bedarfe nach betrieblich unterstützter Kindertagesbetreuung einbezogen. Bei allen neuen Bauplanungen 
werden maßnahmenbedingte Bedarfe für die soziale Infrastruktur entsprechend der entstehenden Wohn-
einheiten angemeldet. 
• Die für das Kitajahr 2016/2017 geplanten Inbetriebnahmen der Einrichtungen DRK Kita Erphobogen und 
ASB Kita Carlo-Schmid-Weg wurden fristgerecht realisiert. Zusätzlich nahm die betriebliche Kita Brillux ih-
ren Betrieb auf. 
Darüber hinaus nahmen die Dependancen der Kita Lummerland, der evangelischen Kita Hiltrup sowie der 
katholischen Kita St. Nikolaus ihren Betrieb auf. Erweitert wurden die Einrichtungen DRK Kita Meerwiese, 
CVJM Kita Alte Mauritzschule sowie das Heinrich-Piepmeyer-Haus. Auch die beiden realisierten Ersatzbau-
ten der städtischen Kita Nienberge und der DRK Kita Wirbelwind gingen mit Erweiterungen der Platzzahl 
einher. 
• Im Rahmen der Flexibilisierung der Kindertagesbetreuungszeiten wurde das Angebot „ExtraZeit“ an 13 
Standorten im Stadtgebiet verstetigt. Der Baustein „FlexiZeit“ wird seit dem Sommer 2016 in vier Stadtbe-
zirken angeboten. Eltern können mit den beiden Betreuungsmodellen die Betreuungszeit ihrer Kinder indivi-
duell, flexibel und sicher gestalten.  
• Im Rahmen des Bundesprogramms „KitaPlus“, das den Ausbau von Betreuungsangeboten insbesondere zu 
sensiblen Zeiten früh morgens und spät abends fördert, wurde die Beantragung des Bausteins „Erweiterte 
Öffnungszeiten“ durch das DRK von Seiten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt. 
• In Kooperation mit dem zuständigen Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten wur-
den Hinweise zu Impfberatungspflichten der Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage gesetzlicher Neu-
regelungen im Infektionsschutzgesetz erarbeitet.

Produktüberblicke  
 
27 
• Vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels bei Erzieher*innen wurden in der AG 5 nach § 78 
„Tagesbetreuung für Kinder“ Ideen und Handlungsansätze erarbeitet, die eine solche Entwicklung abfedern 
können. 
• Im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit den drei sozialpädagogischen Fachschulen in Münster 
wurde ein Praxisnachmittag für ca. 150 Berufsanerkennungsjahrpraktikant*innen in 15 Kindertageseinrich-
tungen zum Thema „Erziehungspartnerschaft“ durchgeführt. 
• Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kindertageseinrichtungen wurde im Rahmen fachlicher 
Coachinggespräche begleitet und reflektiert. 
• Eine Fachveranstaltung für Fachkräfte der frühen Bildung mit dem Thema „Migration und Flucht – Chancen 
und Bedarfe in der frühen Bildung“ wurde vorbereitet. 
• Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes 
Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2015 wurden in Münster im Jahr 2016 zwölf Eltern-Kind-Gruppen als nied-
rigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und 
vergleichbaren Lebenslagen finanziert. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Die Ende 2016 vorgelegte kleinteilige Bevölkerungsprognose der Stadt Münster weist bis 2020 einen deutli-
chen Anstieg der u3-Kinder und ü3-Kinder aus. Insgesamt werden zur Versorgung dieser Bedarfe kontinu-
ierlich weitere Plätze benötigt.  
Die damit verbundenen notwendigen Ausbauplanungen in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrich-
tungen und Kindertagespflege) für die Jahre 2017 bis 2020 werden unvermindert vorangetrieben und jähr-
lich auf der Grundlage der jeweils aktualisierten Prognosen unter Berücksichtigung der Entwicklung demo-
grafischer Faktoren angepasst. Derzeit sind konkret bereits 2.375 Plätze in Planung, davon ca. 350 bis zum 
Beginn des Kitajahres 2018/2019. Darüber hinaus wird der Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderta-
gesbetreuung weiter forciert. 
• Insbesondere im Bereich der Innenstadt fehlen realistische Optionen (Flächen oder Gebäude, die zu KiBiz-
konformen Mieten als Kita hergerichtet werden können) für einen bedarfsgerechten Ausbau. Die vorhande-
nen Kindertageseinrichtungen in der Innenstadt können die aktuellen zusätzlichen Bedarfe nicht abdecken. 
Erweiterungen sind auf den vorhandenen Grundstücken ebenfalls nicht möglich. 
• Um die Kindertagesbetreuung zukunftsorientiert weiterzuentwickeln, werden die dafür notwendigen Anpas-
sungen auch im Segment der bereits vorhandenen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht begleitet und 
umgesetzt. 
• Der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung mit einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Kinder-
tageseinrichtungen in Münster erfordert kontinuierlich Trägerausschreibungen für neue Kitas. Die Verwal-
tung wird das Thema umfassend aufbereiten. 
• Für das Jahr 2017 wurden 10 Eltern-Kind-Gruppen als niedrigschwellige Betreuungsangebote für unter 
sechsjährige Flüchtlingskinder beantragt.  
• Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Bildung“ soll darüber hinaus Kommunen 
dabei unterstützen, Angebote zu entwickeln und zu erproben, die den Einstieg von Kindern in das deutsche 
System frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten und ermöglichen sollen. Die Stadt 
Münster hat für die Teilnahme an diesem Programm eine Interessenbekundung eingereicht. 
• Die Modellprojekte „ExtraZeit“ und „FlexiZeit“ werden in Abstimmung mit den Anbietern bedarfsgerecht 
weiter fortgeschrieben.  
• Ergänzend zum Baustein „Erweiterung der Öffnungszeiten“ (DRK) haben Kommunen die Möglichkeit, im 
Rahmen des Bundesprogramms „KitaPlus“ Mittel für eine Netzwerkstelle zu beantragen. Diese hat das Ziel, 
für eine Verbesserung flexibler Betreuungsangebote kommunale Strukturen und bestehende Angebote zu

Produktüberblicke 
 
28 
vernetzen und weiter zu entwickeln. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat entsprechende Mittel 
aus diesem Programm beantragt.  
• Zur Abfederung eines drohenden Fachkräftemangels an Erzieher*innen werden Ideen und Handlungsschrit-
te in fachpolitischen Gremien erarbeitet und Umsetzungsmöglichkeiten u. a. gemeinsam mit den sozialpä-
dagogischen Fachschulen in Münster geprüft. 
Ressourcen 
• Stellen: 419,91 
• Aufwendungen:  100.926.407 € 
• Erträge:  60.022.477 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren ist sichergestellt. 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bis zum Jahr 2020 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 34,5 % in Kindertageseinrichtungen ausgebaut. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Erfüllungsgrad des Rechtsanspruchs auf einen Kinderta-
geseinrichtungsplatz für Kinder von 3 - 6 Jahren (in %) 
103,8 104,5 100 103,4 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren (in %) 
30,9 30,3 32,8 29,4 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung insge-
samt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %) 
(nachrichtlich: aus PG 0601) 
45,1 44,5 47,0 42,4 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Einrichtungsstruktur     
Anzahl der Familienzentren 28 30 30 31 
Anzahl der Kindertageseinrichtungen 179 177 178 179 
davon:     
 Einrichtungen katholischer Träger 47 47 48 49 
 Einrichtungen evangelischer Träger 16 16 15 16 
 Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen 50 50 50 50 
 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 29 29 29 29 
 Einrichtungen sonstiger Träger 37 35 36 35 
Gruppenstruktur     
Anzahl der Gruppen 529 547 518 547,5

Produktüberblicke  
 
29 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
davon:     
 Gruppen in Einrichtungen katholischer Träger 153 157 151 158 
 Gruppen in Einrichtungen evangelischer Träger 56,5 59 49 57,5 
 Gruppen in Einrichtungen in Trägerschaft von  
 Elterninitiativen 
67,5 70 65 70,5 
 Gruppen in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft 118 121 113 125 
Gruppen in Einrichtungen sonstiger Träger 134 141 141 136,5 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.738 7.944 7.738 8.555 
Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (tatsächli-
che/prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.425 7.502 7.425 7.676 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter 
dreijährige Kinder 
2.392 2.409 2.537 2.515 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder 
im Alter von 3 bis unter 6 Jahren 
7.704 7.841 7.505 7.936 
Anzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 
(0 bis unter 6 Jahren) 
10.096 10.250 10.042 10.451 
davon:     
 Plätze in Gruppen für Kinder von 2 - 6 Jahren (G I) 
  25 Stunden (G I a) 
  35 Stunden (G I b) 
  45 Stunden (G I c) 
3.396 
5 
1.055 
2.336 
3.685 
21 
1.122 
2.542 
2.200 
10 
700 
1.490 
3.659 
18 
1.080 
2.561 
 Plätze in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren (G II) 
  25 Stunden (G II a) 
  35 Stunden (G II b) 
  45 Stunden (G II c) 
1.436 
13 
278 
1.145 
1.411 
13 
251 
1.147 
1.871 
10 
723 
1.138 
1.547 
17 
276 
1.254 
 Plätze in Gruppen für Kinder ab 3 Jahren (G III) 
  25 Stunden (G III a) 
  35 Stunden (G III b) 
  45 Stunden (G III c) 
5.264 
97 
2.459 
2.708 
5.154 
101 
2.382 
2.671 
5.971 
110 
3.143 
2.718 
5.245 
91 
2.247 
2.907 
Betriebliche Kindertagesbetreuung: 
 Anzahl der betriebseigenen Plätze 
 Anzahl der Belegplätze 
 
240 
103,8 
 
240 
61 
  
255 
70 
Anzahl von Plätzen zur Förderung der Integration behin-
derter Kinder (Einzelintegration)  
358 355  349

Produktüberblicke 
 
30 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Weitere Daten     
Anzahl der Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für 
Eltern, deren Kinder Kindertageseinrichtungen besuchen 
19 22  24 
Anzahl der Kinder in Spielgruppen 435 320  296

Produktüberblicke  
 
31

Produktüberblicke 
 
32

Produktüberblicke  
 
33 
 
060102 – Förderung von Kindern in Tagespflege 
Kurzdarstellung 
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abgestimmte Betreu-
ungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Auch ältere Kinder können bei Bedarf ergänzend zu ande-
ren Einrichtungen in Kindertagespflege betreut werden. Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der 
Betreuungsperson (Tagesmutter), im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen 
statt. In der Betreuung in Familien werden Kinder alleine, mit Geschwistern, mit den Kindern der Tagesmutter 
oder mit bis zu vier weiteren Tageskindern betreut. 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege der Stadt Münster berät, vermittelt und begleitet stadtteilorientiert 
Eltern und Tagespflegepersonen. Des Weiteren plant und organisiert sie das Leistungsfeld „Kindertagespfle-
ge“. Der Verein Münsteraner Tageseltern e.V. ist als Interessensvertretung der Tagespflegepersonen in Müns-
ter tätig. Eine zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertagespflege. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 22, 23, 24, 43 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Der qualitative Umbau des Leistungsfeldes ist in 2016 abgeschlossen worden. Aufgrund dieser Strategie 
stieg der Anteil der in der dritten Qualifizierungsstufe geleisteten Betreuungsstunden – erbracht von Tages-
pflegepersonen nach DJI-Standard qualifiziert oder mit Ausbildung/Studium als sozialpädagogische Fach-
kraft – von 2009 mit 57 % auf 95,5 % in 2016. Alle Tagespflegepersonen sind jetzt vollqualifiziert oder be-
finden sich in der Qualifizierung. Von den in 2016 tätigen 290 Tagespflegepersonen sind 275 in der Betreu-
ung von unter 3-Jährigen aktiv. Diese 275 Tagespflegepersonen halten 1.109 Plätze für Kinder bis zu drei 
Jahren vor. Von diesen 275 Tagespflegepersonen sind 107 sozialpädagogische Fachkräfte (39 %).  
65 % der Plätze für Kinder bis zu drei Jahren befinden sich im Haushalt der Tageseltern, 34 % der Plätze in 
Großtagespflegestellen und 1 % der Plätze im Haushalt der Eltern. In 2016 ist die Anzahl der Großtages-
pflegestellen von 42 um eine auf 43 gestiegen. Diese Zahl gibt nicht die tatsächlichen Aktivitäten der Bera-
tungsstelle für Kindertagespflege wieder. Tatsächlich wurden vier neue Großtagespflegestellen aufgebaut, 
eine wurde von einer betrieblichen in eine Großtagespflegestelle im Sozialraum umgewandelt und zwei 
Umzüge in neue Räume wurden durch die Fachstelle begleitet. Jedoch wurden auch drei Großtagespflege-
stellen aus nachvollziehbaren Gründen geschlossen. Eine hiervon war im betrieblichen Kontext. Ende 2016 
gab es insgesamt 16 Großtagespflegestellen im betrieblichen Kontext. 
• Durch die zweite KiBiz-Revision aus 2014 sind auf die Tagespflegepersonen eine Reihe weiterer Anforde-
rungen hinzugekommen. U. a. sind hier zu nennen: die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung, die Kon-
zeption (soll), die Bildungsdokumentation (ist anzustreben) sowie die Betonung der Kooperation von Kinder-
tageseinrichtungen und Tagespflegepersonen. Hierzu wurde in 2016 u. a. begonnen, jährliche Treffen von 
Kita-Leiterinnen und Tagespflegepersonen aus einem Sozialraum zu organisieren (siehe hierzu unter Amts-
ziel 2: Vernetzung als Erfolgsfaktor). Bis Ende 2016 haben alle aktiven Tagespflegepersonen eine Konzep-
tion gefertigt. Diese stellt die Grundlage für die jährlichen Gespräche mit der Fachberatung in 2017 dar. Ein 
Highlight der Fachtagung im November 2016 war die Präsentation der Münsteraner Bildungsdokumentation 
für Kindertagespflege. Die Bildungsdokumentation ist in Form eines ansprechenden Sammelordners mit 
Einlegeblättern entwickelt worden. Sämtliche Bildungsbereiche wie z. B. Sprache und Kommunikation, Be-
wegung oder auch naturwissenschaftlich-technische Bildung bekommen auf den einzelnen Seiten ihren

Produktüberblicke 
 
34 
Raum. Alle Themen werden praxisorientiert und altersentsprechend bearbeitet. Sie wird nun den Tagesmüt-
tern und Tagesvätern komplett kostenfrei und für jedes ihrer Betreuungskinder zur Verfügung gestellt.  
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Die Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung wird ausgebaut (u. a. Auswertung 
der ersten Runde der Sozialraumtreffen). 
• Das strukturelle Zusammenspiel zwischen den Leistungsbereichen Kindertageseinrichtung und Kinderta-
gespflege (Stichworte: Aufnahmeverfahren, Versorgung mit u3-Plätzen) wird abgestimmt. 
• Eltern können ihre Bedarfsmeldungen für den Bereich Kindertagespflege über den Kita-Navigator abgeben. 
• Im Netzwerk für die Qualifizierung von Kindertagespflege wird das Qualifizierungssystem geplant, organi-
siert und weiterentwickelt. 
• Das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis (Stichwort: Kompetenzorientierung) wird weiterentwickelt. 
• Die Erarbeitung eines Konzepts zur Neustrukturierung des Vorbereitungskurses ist vorgesehen. 
• Ein Konzept zu den Möglichkeiten und Grenzen für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingskindern in 
Kindertagespflege wird entwickelt. 
• Alle eingereichten Konzeptionen der Tagespflegepersonen werden geprüft und es erfolgt im Anschluss eine 
entsprechende Rückmeldung. 
• Eine Auseinandersetzung mit der Neuausrichtung der Sprachförderung, insbesondere mit den Beobach-
tungsverfahren, die vom Ministerium favorisiert werden, steht auf der Agenda. 
• Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit Qualitätssicherungssystemen im Rahmen der Strategie des qualita-
tiven Umbaus und der Weiterentwicklung des Leistungsfeldes. 
• Die Einführung der neuen Bildungsdokumentationen in das Leistungsfeld Kindertagespflege (Information, 
Werbung, Unterstützung) wird begleitet. 
• Die betriebliche Kindertagespflege wird weiter ausgebaut. 
• Es erfolgt eine Neukonzeptionierung der schon seit Jahren geplanten neuen Datenbank Kindertagespflege. 
• Die bestehenden Geschäftsprozesse werden mit Blick auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes 
optimiert. 
• Das Handbuch für die Fachberatung wird mit dem Ziel einheitlicher Verfahrensabläufe weiterentwickelt.   
Ressourcen 
• Stellen: 19,10 
• Aufwendungen:  9.426.070 € 
• Erträge:  5.843.411 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in Kindertagespflege sind bis zum Jahr 2020 mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 15,5 % ausgebaut. 
Ausbau des qualifizierten Angebots: Der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (höchste Qualifizierungsstu-
fe mit 160/190 Unterrichtsstunden ab 2010 in Münster oder Ausbildung als Erzieherin/Sozialpädagogin) soll 
gemessen an den Gesamtbetreuungsstunden in der Kindertagespflege auf dem bisherigen Niveau beibehal-
ten werden.

Produktüberblicke  
 
35 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) v. 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) 
14,2 14,2 14,2 13,0 
Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von 
Kindern unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ins-
gesamt (Tageseinrichtungen und Tagespflege; in %) 
(nachrichtlich: aus PG 0601) 
45,1 44,5 47,0 42,4 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 3 
(höchste Qualifikationsstufe mit 160/190 USt.) an den 
Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
86 92 84 95,5 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Verhältnis „Plätze“ zu „Kinderzahl“     
Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (tatsächliche/ 
prognostizierte Entwicklung im Stadtgebiet) 
7.738 7.944 7.738 8.555 
Kinder in Tagespflege insgesamt 1.212 1.217 1.253 1.196 
davon:     
 Kinder von 0 - 3 Jahren 1.096 1.130 1.100 1.109 
 Kinder von 3 - 6 Jahren 55 33 81 33 
 Kinder von 6 - 10 Jahren 61 54 72 54 
Großtagespflege / Betriebliche Kindertagespflege     
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) – 
Anzahl 
36 42  43 
Großtagespflegestellen (inklusive betrieblicher GTP) - 
Plätze 
317 372  383 
davon:     
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Anzahl 20 25  27 
Großtagespflegestellen im Sozialraum - Plätze 175 220  240 
 Betriebliche Großtagespflege - Anzahl 16 17  16 
 Betriebliche Großtagespflege - Plätze 142 152  143 
Weitere Daten     
Neuvermittlungen 707 841  741 
Anzahl Tagespflegepersonen 331 310  290 
Begleitete Tagesmütter-Treffen 218 206  207 
Kooperationen mit Familienzentren 28 30  31 
Teilnehmer*innen an Qualifizierungsmaßnahmen 586 471  485

Produktüberblicke 
 
36 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung  337  346 
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifi-
zierung 
 634  595 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 2 
(mittlere Qualifikationsstufe mit 42 USt.) an den Ge-
samtbetreuungsstunden (in %) 
13 7 14 4 
Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Stufe 1 an 
den Gesamtbetreuungsstunden (in %) 
1 1 2 0,5

Produktüberblicke  
 
37

Produktüberblicke 
 
38 
 
060201 – Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Kurzdarstellung 
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen neben den offenen Treffangeboten die Jugendbil-
dung, Freizeitangebote, die Jugendberatung und die Durchführung von Ferienmaßnahmen und Ganztagsbe-
treuungsmaßnahmen in den Ferien. Die Angebote finden in den Einrichtungen und als aufsuchende Jugend-
sozialarbeit statt und richten sich insbesondere an alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Der 
Offene Ganztag einschließlich der Ferienbetreuung wird an 44 Grund- und Förderschulen durchgeführt. 
Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB VIII, § 9 SchulG (BASS 12 - 63 Nr. 2) 
Hinweis: Hinsichtlich des Offenen Ganztags wird auch auf die Produktgruppe 0301 - Produkte 030101 und 
030105 - verwiesen. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• In Münster werden flächendeckend und sozialraumbezogen ganztägige Ferienbetreuungsmaßnahmen für 
Grundschulkinder angeboten. Dort, wo Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht für eine 
Ferienbetreuung zur Verfügung stehen, werden die Angebote in den Offenen Ganztagsschulen durch zwei 
freie Träger durchgeführt. Die Angebote erfüllen nach den Richtlinien der außerschulischen Kinder- und Ju-
gendarbeit vorgegebene Qualitätsstandards. 
• Die Konzeptentwicklung für die Aufsuchende Jugendsozialarbeit zur Präsenz bei öffentlichen Veranstaltun-
gen ist mit den freien Trägern weiterhin bearbeitet worden. Sie befindet sich in der finalen Phase und wird 
im Jahr 2017 fertig gestellt und umgesetzt. 
• Das Berichtswesen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde 
unter Beteiligung von freien und kommunalen Trägern überarbeitet und wird in 2017 in der veränderten 
Form erprobt und angewendet. Die Aufsuchende Jugendsozialarbeit startet im Jahr 2017 mit dem eigenen 
Verwendungsnachweis. Anfang 2018 können die Ergebnisse erstmalig ausgewertet werden.  
Im Frühjahr 2017 wird dazu außerdem ein Qualitätszirkel durchgeführt. Eine Evaluation der Anpassungen 
erfolgt im Frühjahr 2018.  
• Der Jugendrat hat sich zu Beginn des Jahres 2016 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Die 30 Kin-
der und Jugendlichen aus sechs Bezirken vertreten die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Münster. 
Aufgrund der geringen Wahlbeteiligung der Onlinewahl 2015 wird es ab dem Jahr 2017 wieder eine Urnen-
wahl geben. Der Jugendrat selbst hat sich bei einer Ideenwerkstatt intensiv mit seinen Strukturen und der 
Wahrnehmung seiner Arbeit beschäftigt und die gewünschten Veränderungen an die Politik herangetragen. 
Mit einer Vorlage im Frühjahr 2017 sollen die Änderungen umgesetzt werden. 
• Die Richtlinien zur außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wurden mit der Vorlage V/0051/2016 geän-
dert. Mit einem Zusatzbetrag von insgesamt 75.000 € p. A. wird die Inklusion in der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit, besonders im Bereich der Ferienbetreuung, deutlich vorangetrieben. Träger können zusätzliche 
Mittel für die Teilnahme von behinderten Kindern und Jugendlichen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
beantragen und somit aktiv an der Integration dieser Gruppe mitwirken. 
• Die Handlungsempfehlung „Optimierung der Netzwerkarbeit“ wurde auch in 2016 mit freien und kommuna-
len Trägern und Vertreter*innen betrachtet und es wurden gemeinsame Leitlinien als Mindeststandards 
entwickelt.

Produktüberblicke  
 
39 
• Das Thema „Partizipation“ war das Schwerpunktthema 2016 in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und 
der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Es wurde in Form eines Qualitätszirkels mit dem Thema „Partizipati-
on - zwischen Pflichterfüllung und mutiger fachlicher Haltung der Kinder- und Jugendarbeit“ aufgegriffen 
und diskutiert. 
• Der bedarfsgerechte Ausbau der pädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche in Koope-
ration der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingseinrichtungen ist auch 2016 
weitergeführt und verstetigt worden. Es gab Angebote an über 60 Standorten von Flüchtlingseinrichtungen. 
• Die Weiterentwicklung von Raum- und Verpflegungskonzepten und -standards in der OGS sowie der be-
darfsgerechte weitere Ausbau unter Berücksichtigung des Raum- und Personalangebotes und der beson-
deren Beachtung der unterjährigen zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingskindern ist auch im Jahr 2016 
weitergeführt worden.  
• Die personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag werden kontinuierlich ausgebaut. So wurde im 
Rahmen der Stellenplanberatungen beschlossen, im Jahr 2017 die Koordinatorinnen an acht weiteren 
Schulen freizustellen. 
• Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit haben ihre Angebote am Wochenende ausgebaut. 
85 % der Einrichtungen bieten jetzt verbindliche Wochenendöffnungszeiten an.  
• Der Anteil der Stammbesucher in der Kernleistung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hat den 
Ansatz von 13 % nicht erreicht. Hierbei ist der Zuzug an geflüchteten Kindern und Jugendlichen mit zu be-
denken. Die wohnberechtigte Bevölkerung zwischen 6 und 21 Jahren ist innerhalb von einem Jahr um etwa 
2.000 Kinder und Jugendliche gewachsen. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Weiterentwicklung des Wirksamkeitsdialogs“ wird unter Beteili-
gung von freien Trägern bearbeitet. Hierbei werden die einzelnen Instrumente genauer betrachtet und ggf. 
ergänzt. 
• Die Angebotsstunden der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit werden in den Leistungsbeschreibungen fest-
geschrieben. 
• Das veränderte Berichtswesen der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der Offenen Kinder- und Jugend-
arbeit werden erstmalig angewandt. 
• Es erfolgt unter Beteiligung der AG 2 nach § 78 eine Konzeptentwicklung zum Thema „Jugendpartys in 
Münster“. 
• Die Umsetzung der Handlungsempfehlung „Optimierung der Netzwerkarbeit“ ist unter anderem durch eine 
Folgeveranstaltung im April 2017 vorgesehen. 
• Das Thema „Sucht“ wird ein Schwerpunktthema in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Angebo-
ten der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit sein. 
• Es erfolgt ein bedarfsgerechter Ausbau der pädagogischen Angebote für Flüchtlingskinder und -jugendliche 
in Kooperation der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Flüchtlingseinrichtungen.  
• Um die steuerbaren Leistungen der Jugendhilfe besser erkennen zu können, sollen künftig die Einrichtun-
gen mit hauptamtlichem Personal von den Einrichtungen mit ehrenamtlichen Strukturen gesondert darge-
stellt werden.  
• Die Weiterentwicklung von Raum- und Verpflegungskonzepten und -standards in der OGS sowie der be-
darfsgerechte weitere Ausbau unter Berücksichtigung des Raum- und Personalangebotes und der beson-
deren Beachtung der unterjährigen zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingskindern sind vorgesehen.  
• Die weitere Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen im offenen Ganztag wird angestrebt.

Produktüberblicke 
 
40 
Ressourcen 
• Stellen: 276,55 
• Aufwendungen:  22.576.512 € 
• Erträge:  10.112.826 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 50 % der Einrichtungen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes finanziert werden, 
haben regelmäßige Öffnungszeiten am Wochenende. 
Der Umfang der Angebotsstunden im Angebotsfeld "Begegnung und Kommunikation" ("offene Treffs") wird 
erhalten. 
Der Anteil der Stammbesucher*innen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit soll auf dem Niveau 
von mindestens 13 % gehalten werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil der Einrichtungen mit regelmäßiger Wochenend-
öffnung (in %) 
63 68 60 85 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ (nach Leistungsvereinbarung) 
9.303 9.096 9.171 9.210 
Anteil der Stammbesucher*innen in den Einrichtungen 
an Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren 
im Stadtgebiet 
13 15 13 10,01 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Strukturdaten der Kinder- und Jugendarbeit     
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 41 40 40 40 
 von freien Trägern 32 32 31 31 
 in Trägerschaft der Stadt Münster 9 9 9 9 
davon:      
katholisch 11 11 11 11 
evangelisch 7 6 6 6 
 sonstige 14 14 14 14 
städtisch 9 9 9 9 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit  
Wochenendöffnungszeit 
26 27 24 34 
Anzahl der Einrichtungen, die mindestens 20 % der 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und 
Kommunikation“ erreichen 
41 40 40 40 
Einrichtungen der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 11 10 10 10

Produktüberblicke  
 
41 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Offene Ganztagsschulen     
Anzahl der Grund- und Förderschulen mit Offenem 
Ganztag 
44 44 44 45 
davon:      
 Anzahl der Grundschulen mit Offenem Ganztag 42 42 42 42 
 Anzahl der Förderschulen mit Offenem Ganztag 2 2 2 3 
Anzahl der Plätze für den Offenen Ganztag 4.305 4.783 4.970 5.322 
davon:     
 Anzahl der Plätze an Grundschulen 4.236 4.722 4.900 5.255 
 Anzahl der Plätze an Förderschulen 69 61 70 67 
Betreuungsplätze an Grund- und Förderschulen für die 
Bis-Mittag-Betreuung 
2.258 2.228 2.342 2.189 
Anzahl der Plätze im Gebundenen Ganztag 860 872 870 912 
Gender Budgeting     
Angebotsstunden in der offenen Kinder- und Jugendar-
beit insgesamt 
90.000 45.480 45.855 46.050 
Angebotsstunden im Angebotsfeld „geschlechterspezifi-
sche Angebote“ 
4.500 2.274 2.293 2.303 
Anzahl der Stammbesucher im Alter von 6 - 20 Jahren 
insgesamt 
5.211 4.739 5.448 5.114 
Anteil der weiblichen Stammbesucher im Alter von  
6 - 20 Jahren (in %) 
42 42 50 42,3 
Anteil der männlichen Stammbesucher im Alter von  
6 - 20 Jahren (in %) 
58 58 50 57,7

Produktüberblicke 
 
42 
 
060202 – Jugendverbandsarbeit 
Kurzdarstellung 
Jugendverbände engagieren sich u. a. in den Bereichen Religion, Sport, Kultur, Umwelt und Bildung. Die Ar-
beit wird freiwillig, ehrenamtlich und gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet. Damit trägt Jugendver-
bandsarbeit wesentlich zur Identitätsbildung junger Menschen bei. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe un-
terstützt die Jugendverbandsarbeit beratend und durch Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen und 
Aktionen. 
Gesetzliche Grundlage: § 12 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Die schriftliche Abfrage zum Berichtswesen der Jugendverbandsarbeit ist ausgewertet worden. Der Rück-
lauf lag bei diesem ersten Durchlauf bei rund 34 %. Die Jugendverbandsarbeit erreicht über 15.000 Kinder 
und Jugendliche mit ihren Angeboten (Grundlage sind bei allen Zahlen immer nur die erfassten  
34 %), das sind fast 19 % der Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Natürlich können Kin-
der und Jugendliche auch an mehreren Angeboten (z. B. Pfadfindergruppe und Ferienlager) teilnehmen. 
Über 1.400 Jugendliche und junge Erwachsene engagieren sich in der Jugendverbandsarbeit. Die aktivsten 
Angebotsfelder sind Jugendveranstaltungen, Kurzfreizeiten, Kurse und Workshops, Sommerfreizeiten, Aus- 
und Fortbildungen der Mitarbeiter*innen sowie die Ferienprogramme. Damit wird deutlich, dass die Jugend-
verbandsarbeit einen erheblichen Beitrag zur Freizeitgestaltung und Jugendbildung leistet. 
• Die THX-Party, die Dankesparty für die in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen, wurde ge-
meinsam mit den Jugendverbänden, den freien Trägern sowie dem Jugendrat im September 2016 durchge-
führt. 
• Der katholische Verband Stenojugend hat seine Arbeit niedergelegt. 
• 2016 konnten in 39 Qualifizierungsmaßnahmen 338 Jugendliche für die ehrenamtliche Kinder- und Jugend-
arbeit als Gruppenleiter*innen qualifiziert werden. Die Zahl ist damit um weitere 36 Jugendliche im Vergleich 
zum Vorjahr gesunken. Dies ist unter anderem auf die immer weiter reduzierte Freizeit und das damit ver-
bundene gesunkene zeitliche Engagement der Jugendlichen zurückzuführen. Ein direkter Einfluss zur Stei-
gerung der Qualifizierungsmaßnahmen bzw. der Teilnehmenden besteht leider nicht. Die Zahlen sind in den 
letzten Jahren permanent rückläufig. Erfreulich ist, dass die Anzahl der ausgegebenen Juleica-Cards um 
rund 1/3 auf 59 gestiegen ist. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Im Jahr 2017 wird die schriftliche Abfrage zum Berichtswesen der Jugendverbandsarbeit überarbeitet und 
am Ende des Jahres zur Abfrage für das Jahr 2017 an die Jugendverbände versandt. 
• Die Handlungsempfehlungen des 3. Kinder- und Jugendförderplanes für die Jugendverbandsarbeit werden 
mit den Jugendverbänden weiter vertieft, konkretisiert und umgesetzt. 
Ressourcen 
• Stellen: 0,68 
• Aufwendungen:  356.818 € 
• Erträge:  631 €

Produktüberblicke  
 
43 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Es werden mindestens 60 Qualifizierungsmaßnahmen (Tages-, Wochenend- und Wochenmaßnahmen) für 
Gruppenleiter*innen mit mindestens 600 Teilnehmenden durchgeführt. 
Die Zahl der Firmenvergünstigungen für Jugendleiterkarteninhaber*innen soll mindestens 80 erreichen. 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppenlei-
tungen 
59 44 60 39 
Anzahl der Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnah-
men für Gruppenleitungen 
496 374 600 338 
Anzahl der Firmenvergünstigungen 81 74 80  74 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Strukturdaten der Jugendverbandsarbeit     
Jugendverbände in Münster 24 24 24 23 
davon:      
 Katholische Jugendverbände 7 7 7 7 
 Evangelische Jugendverbände 3 3 3 3 
 Sonstige Jugendverbände 14 14 14 13 
Angebotsdaten der Jugendverbandsarbeit     
Ausgegebene Jugendleiterkarten (Gültigkeit 3 Jahre) 60 44 60 59 
Anzahl der Tagesqualifizierungsmaßnahmen  14 10 15 9 
Teilnehmende an Tagesqualifizierungsmaßnahmen 114 61 150 50 
Anzahl der Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 34 25 35 22 
Teilnehmende an Wochenendqualifizierungsmaßnahmen 343 279 400 244 
Anzahl der Wochenqualifizierungsmaßnahmen 11 9 10 8 
Teilnehmende an Wochenqualifizierungsmaßnahmen 39 34 50 44

Produktüberblicke 
 
44 
 
060301 – Jugendsozialarbeit 
Kurzdarstellung 
Die Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen u. a. Hilfen bei Schul- und Lernschwierigkeiten, unzureichen-
der Ausbildungsfähigkeit, Arbeitslosigkeit, schwieriger familiärer Situation, Migrationserfahrung oder Woh-
nungslosigkeit. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt und befähigt, eigenstän-
dig und eigenverantwortlich ihr Leben zu organisieren. 
Gesetzliche Grundlage: § 13 SGB VIII 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Die Einrichtung Streetwork verzeichnete wie im Vorjahr eine sehr hohe Kontaktdichte. Im Jahresverlauf 
waren viele junge Menschen ohne adäquaten Wohnraum. Im Laufe des Jahres konnten etliche von ihnen in 
ambulante und stationäre Betreuungsformen sowie vereinzelt in Wohnungen vermittelt werden.  
• Infolge der Umbaumaßnahmen des Bahnhofsumfelds kam es zu Verlagerungen der Aufenthaltsorte junger 
Wohnungsloser (u. a. Hamburger Tunnel, Windthorststraße, Bahnhofsstraße), die zu Konflikten mit Anwoh-
nern und Gewerbetreibenden führten. Die Streetwork wurde in Zusammenarbeit mit Ordnungsamt und Poli-
zei immer wieder moderierend tätig. 
• Das im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit etablierte regelmäßige Nachtsportangebot wurde gut frequen-
tiert. Neben Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Stadtteil nahmen auch junge zugewanderte 
Menschen aus Einrichtungen im Sozialraum das Angebot wahr.  
• Im Rahmen der aufsuchenden Cliquenarbeit wurden insbesondere in den wärmeren Monaten auffällige 
Cliquenbildungen im östlichen Teil der Promenade und dem angrenzenden Quartier beobachtet; darunter 
befanden sich auch geflüchtete junge männliche Erwachsene. Bei der Kontaktaufnahme zeichneten sich 
schnell weitere Bedarfe ab.  
• Im Gruppenangebot „Gesundheitsvorsorge für Mädchen und junge Frauen“ wurde neben der kontinuierli-
chen Begleitung durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern 
der Frauen(Not)hilfe intensiviert. Mehrere Frauen wurden in weiterführende Hilfen vermittelt. Bedarfsorien-
tiert wurde ein Thementag „Drogen“ in Kooperation mit der Drogenhilfe der Stadt Münster durchgeführt. 
• Im Bereich der Wohnhilfen ist ein passgenaues Angebot für junge Geflüchtete konzipiert worden. Somit 
erhöht sich die Anzahl um 20 Plätze, als auch die Anzahl der freien Träger um einen auf drei. 
• Die freizeitpädagogischen Angebote in Flüchtlingseinrichtungen wurden in Anlehnung an die Errichtung von 
Flüchtlingseinrichtungen ausgebaut. Zur Qualifizierung des pädagogischen Personals wurde eine mehrteili-
ge Fortbildungsveranstaltung durchgeführt. 
• Das Projekt „Kurve kriegen“ des Landes NRW in Kooperation mit Polizei und freiem Träger der Jugendhilfe 
ist erfolgreich gestartet. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Die Netzwerkarbeit soll intensiviert und die Überleitung psychisch kranker Klienten in entsprechende Ange-
bote und Therapien verbessert werden. 
• Die aufsuchende Cliquenarbeit (u. a. Arbeit mit jungen Geflüchteten) wird weiterentwickelt und das Konzept 
hierzu fortgeschrieben. Eine Evaluation jugendspezifischer Treffpunkte im öffentlichen Raum ist vorgese-
hen.

Produktüberblicke  
 
45 
• Die Überleitung in weiterführende Hilfen durch Ausbau der Netzwerkarbeit im Rahmen des Angebotes zur 
Gesundheitsfürsorge für Mädchen und junge Frauen wird optimiert. 
• Im Einklang mit der gesamtstädtischen Weiterentwicklung der Flüchtlingshilfe werden auch die kinder- und 
jugendpädagogischen Angebote fortgeschrieben. 
Ressourcen 
• Stellen: 4,66 
• Aufwendungen:  1.939.580 € 
• Erträge:  47.285 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Angebote in den Bereichen pädagogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, Teilhabe-
leistungen sind zu mindestens 90 % ausgelastet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Auslastungsgrad der Angebote der Jugendsozialarbeit  
(in %) 
96 94 90 98 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der Jugendsozi-
alarbeit 
9 21 19 30 
davon:     
 Anzahl der freien Träger der Lernhilfen 5 5  5 
Anzahl der freien Träger der Migrationshilfen 2 11  19 
Anzahl der öffentlichen Träger der Migrationshilfen 1 1  1 
Anzahl der freien Träger der Jugendberufshilfe 1 1  1 
 Anzahl der freien Träger der Wohnhilfen 3 2  3 
 Anzahl der öffentlichen Träger der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit 
1 1  1 
Anzahl der stationären Plätze für Leistungen nach § 13 III 
SGB VIII bei den freien Trägern der Wohnhilfen 
31 26 26 46 
Angebotsdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Angebotsstunden in den Bereichen pädagogi-
sche Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches Reiten, 
Teilhabeleistungen  
6.880 6.880 6.000 7.080 
Anzahl der Auslastungsstunden in den Bereichen päda-
gogische Lernhilfe, Mototherapie, heilpädagogisches 
Reiten, Teilhabeleistungen 
6.605 6.480 5.400 6.938

Produktüberblicke 
 
46 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anzahl der geförderten Kinder in den pädagogischen 
Lernhilfen 
46 45 50 46 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot der Motothe-
rapie 
86 54 50 56 
Anzahl der geförderten Kinder im Angebot des heilpäda-
gogischen Reitens 
85 55 65 70 
Anzahl der geförderten Kinder in den Angeboten der 
Teilhabeleistungen 
145 147 130 148 
Jährliche Angebotsstunden für Kinder u. Jugendliche mit 
Flüchtlingsstatus bei Trägern (öffentliche und freie) der 
Jugendsozialarbeit 
3.845 7.473 8.707 12.803 
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen in Flücht-
lingseinrichtungen 
240 496 1.000 1.125 
Anzahl der durch die Streetwork erreichten Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen 
319 294  279

Produktüberblicke  
 
47 
 
060302 – Jugendhilfe an Schulen 
Kurzdarstellung 
Die Jugendhilfe engagiert sich mit einem eigenständigen Profil an Schulen mit Angeboten zur Beratung, Be-
treuung und Förderung von Schüler*innen. Dazu gehören Jugendhilfeangebote an Grund-, Haupt-, Real-, 
Sekundar-, und an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, an Förderschulen sowie Angebote für 
Schulverweigerung an allen Schulen.  
Grundsätzliche Zielrichtung ist die frühzeitige Unterstützung im Vorfeld erzieherischer Hilfen sowie die Früher-
kennung von schulvermeidenden Tendenzen. Die Angebote der Jugendhilfe sind kein direkter Bestandteil des 
Schulbetriebs, somit kann der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe gezielt umgesetzt werden. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist das Teilprojekt „Neuausrichtung 
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018“ entwickelt worden. Zentraler Baustein ist die indikatorenge-
stützte und bedarfsorientierte Umverteilung des kommunal steuerbaren Personals, das in 2017 umgesetzt 
wird. 
• Entsprechend der Veränderungen in der Schullandschaft und der Auflösung von Förderschulen mit dem 
Schwerpunkt Lernen hat sich das Jugendhilfeangebot ebenfalls weiterentwickelt. Jugendhilfepersonal wur-
de von den sich auflösenden Förderschulen Lernen hin zu einem neu entwickelten „flexiblen Jugendhilfean-
gebot an Grundschulen“ verlagert. Dieses Jugendhilfeangebot bietet bedarfsorientiert präventive Kompe-
tenztrainings für Kinder in Grundschulen an, unterstützt und begleitet Eltern im Vorfeld von Hilfen zur Erzie-
hung, berät bei Schulabsentismus in der Grundschule und vernetzt Übergänge von der Kita zur Schule. 
• Die Richard-von-Weizsäcker-Schule - Primarstufe - wird mit einem neuen Konzept fortgeführt. Gemeinsam 
mit der Schulaufsicht, den Verantwortlichen der Schule und dem Amt für Schule und Weiterbildung war die 
Jugendhilfe an der Entwicklung des Konzeptes beteiligt. Offen ist bislang die Klärung, welchen schulrechtli-
chen Status der Standort zukünftig haben wird. Neu ist u. a. das Angebot des offenen Ganztags an dem 
Standort durch den Caritasverband e.V. als Träger. 
• Im Berichtsjahr erfolgte die Einrichtung des „mobilen Teams Münster“ (M-T-M). Dies ist ein kooperatives 
Beratungsangebot der Jugendhilfe, des Schulamtes der Stadt Münster und der Schulpsychologie des Am-
tes für Schule und Weiterbildung. Ratsuchende Grundschulpädagog*innen und Eltern werden multiprofes-
sionell beraten und auf ihrem individuellen Lösungsweg begleitet, um die Beschulung von Kindern mit emo-
tionalem und sozialem Förderbedarf sicherzustellen.  
• Die Fachstelle „Jugendhilfe an weiterführenden Schulen“ hat die Geschäftsführung für die zentrale Fallclea-
ringstelle Jugendhilfe-Schule übernommen. Das Gremium steuert u. a. die Aufnahmen für die Villa Interim 
und seit 2016 auch für die Schule an der Beckstraße. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Das Flexible Jugendhilfeangebot an Grundschulen und das M-T-M sind bedarfsgerecht entwickelt und ha-
ben sich an den Grundschulen etabliert. Grundschulkinder mit emotionalem und sozialem Förderbedarf und 
deren Eltern erhalten an den Grundschulen vernetzte Unterstützungsangebote der Jugendhilfe. 
• Zu Beginn des Jahres 2017 werden vier neue „Förderinseln“ an Grundschulen bedarfsgerecht eingerichtet. 
Träger dieser Förderinseln ist das Projekt Lernhilfe e.V. Dieses zusätzliche Angebot an Förderinseln wird

Produktüberblicke 
 
48 
kostenneutral durch den gleichzeitigen Wegfall der Sprachförderung durch das Projekt Lernhilfe e.V. finan-
ziert.   
• Die Neuverteilung in der Schulsozialarbeit wird umgesetzt. Ein ämterübergreifendes Qualitätsmanagement 
inklusive Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen wird umgesetzt und ein Fachcontrolling aufgebaut. 
• Analog zur Neukonzeptionierung der Primarstufe der Richard-von-Weizsäcker-Schule wird der Sekundarbe-
reich (7. – 10. Klasse) neu konzeptioniert. 
• Das Angebot schulischer Lernort Pro-B-Klasse - Sek I - wird bedarfsgerecht weiterentwickelt. Neu installiert 
werden soll ein zentrales multiprofessionelles Gremium, das die Aufnahme und Rückführung steuert und 
begleitet. 
Ressourcen 
• Stellen: 23,91 
• Aufwendungen:  2.414.542 € 
• Erträge:  46.779 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 25 % der Schüler*innen aller Kooperationsschulen (Hauptschulen: Coerde, Waldschule, Roxel, 
Hiltrup, Wolbeck, Geistschule; Sekundarschule Roxel, Realschule Hiltrup, Förderschulen mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen) werden durch die Fachkräfte „Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden Schu-
len“ betreut. 
Mindestens 15 % der Schüler*innen der Jugendhilfe an der Richard-von-Weizsäcker-Schule werden in Koope-
ration mit der Schule in das Regelschulsystem rückgeführt. 
Mindestens 90 % der durch die Fachberatung Schulverweigerung betreuten Schüler*innen werden in das 
Schul- und Bildungssystem reintegriert bzw. in passgenaue Hilfen vermittelt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil der betreuten Schüler*innen an der Gesamtschü-
lerzahl in Kooperationsschulen (in %) 
19 18 25 20 
Anteil der rückgeführten Schüler*innen an der Gesamt-
zahl (in %) 
13 28 15 11 
Anteil der reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen ver-
mittelten Schulverweigerer (in %) 
92 85 90 83 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Strukturdaten der Jugendsozialarbeit     
Anzahl der Träger (öffentliche und freie) der schulbezo-
genen Jugendhilfeleistungen 
4 4 4 6 
Anzahl der öffentlichen Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Anzahl der freien Träger für Schulverweigerung 1 1  1 
Grundschüler*innen insgesamt 9.464 9.547 9.691 9.822 
Schüler*innen an Hauptschulen 1.614 1.510 1.085 1.431

Produktüberblicke  
 
49 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Schüler*innen an Gymnasien 9.587 9.451 9.384 9.442 
Schüler*innen an Realschulen 3.875 3.698 3.490 3.548 
Schüler*innen an städt. Förderschulen 641 506 492 405 
Schüler*innen an der PRIMUS Schule (GS und Sek. I)   356 361 
Schüler*innen an der Sekundarschule   352 406 
Hauptschulen     
Betreute Schüler*innen an den Hauptschulen 302 275 271 267 
Realschule Hiltrup     
Schüler*innen der Realschule Hiltrup   582 579 
Betreute Schüler*innen der Realschule Hiltrup   146 28 
Sekundarschule Roxel     
Schüler*innen der Sekundarschule Roxel   352 406 
Betreute Schüler*innen der Sekundarschule Roxel   88 42 
PRIMUS Schule     
Schüler*innen der PRIMUS Schule - ab 5. Jahrgang    195 
Betreute Schüler*innen der PRIMUS Schule - ab 5. 
Jahrgang 
   22 
Fürstin-von-Gallitzin Realschule     
Schüler*innen der Fürstin-von-Gallitzin Realschule    206 
Betreute Schüler*innen der Fürstin-von-Gallitzin Real-
schule 
   30 
Förderinseln     
Anzahl der Förderinseln in freier und öffentlicher Träger-
schaft 
 19 19 19 
Anzahl der im Bereich der Sprachförderung geförderten 
Kinder in den Förderinseln 
72 77 75 156 
Fachberatung Schulverweigerung     
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
beratenen Schüler*innen 
38 58 45 52 
Anzahl der durch die Fachberatung Schulverweigerung 
reintegrierten bzw. in passgenaue Hilfen vermittelten 
Schulverweigerer 
35 49 40 43 
Anteil der beratenen Schüler*innen, die zu Beratungs-
beginn keinen Kontakt zum KSD haben (in %) 
74 76 75 88

Produktüberblicke 
 
50 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Richard-von-Weizsäcker-Schule     
Schüler*innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Primarstufe 
49 27 35 12 
Schüler*innen in der Richard-von-Weizsäcker-Schule - 
Sekundarstufe 
51 48 55 53 
Rückgeführte Schüler*innen der Richard-von-Weiz-
säcker-Schule 
13 21 14 7 
AOSF-Verfahren (Feststellung des sonderpädagogi-
schen Förderbedarfs) an der städtischen Förderschule 
für soziale und emotionale Entwicklung 
26 52  14 
Förderschulen     
Anzahl der Schüler*innen an den Förderschulen mit 
dem Förderschwerpunkt Lernen  
439 353 318 271 
Betreute Schüler*innen an den Förderschulen mit dem 
Förderschwerpunkt Lernen 
256 238 80 218 
Villa Interim     
Anzahl der Plätze in der Villa Interim   12  12 
 durchschnittliche Belegung übers Jahr  9  6

Produktüberblicke  
 
51 
 
060303 – Drogenhilfe 
Kurzdarstellung 
Zu den Aufgaben der Drogenhilfe zählen die Suchtvorbeugung, niedrigschwellige und suchtbegleitende Hilfen 
für Drogengebraucher*innen, das Angebot einer Drogentherapeutischen Ambulanz (DTA) und eines Konsum-
raums, ausstiegsorientierte Hilfen und Nachsorge in der Beratung wie auch die Begleitung und Unterstützung 
von Selbsthilfe für Einzelne und Gruppen. Zielgruppe sind suchtgefährdete, drogenkonsumierende und -ab-
hängige Menschen, deren Angehörige und Bezugspersonen und Multiplikator*innen in Münster. 
Besonderer Handlungsschwerpunkt der Drogenhilfe in Münster ist die Hilfe für Jugendliche und junge Erwach-
sene. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 1, 8, 13, 14 SGB VIII; § 14 Landesprogramm gegen Sucht NRW; § 16 SGB II 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ ist mit dem thematischen Schwerpunkt 2016 neue Wege 
gegangen: erstmalig wurden nicht die negativen Folgen übermäßigem Alkoholkonsums aufgezeigt, sondern 
mit einer Positivbotschaft für die Idee "Halb so viel Alkohol - doppelt so viel Spaß" geworben.  
• Das Anfang 2015 gestartete Präventionsprojekt HaLT (Hart am Limit), ein Angebot für junge Menschen, die 
mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, und deren Eltern, hat sich in den Münster-
aner Krankenhäusern etabliert: so wurden von 103 Krankenhauseinlieferungen fast die Hälfte aller Fälle 
gemeldet; mit immerhin 21 Eltern und deren Kindern wurden intensive Beratungsgespräche geführt, 5 Fami-
lien wurden in angrenzende Kreise vermittelt.  
• In der Jugendberatung der Drogenhilfe machte sich die intensive Bewerbung der Angebote in relevanten 
Gremien und Arbeitskreisen und bei Kooperationspartnern wie Kommunaler Sozialdienst und Einrichtungen 
der Jugendhilfe durch eine gestiegene Nachfrage bemerkbar. Allein 130 junge Menschen unter 21 Jahren 
suchten 2016 erstmals die Drogenhilfe auf, oft in Begleitung ihrer Eltern. Fast 80 % kamen wegen ihres 
Cannabiskonsums in die Beratung, 15 % wegen des Konsums sogenannter Partydrogen.  
• Die Zahl der Stammklient*innen in der Drogenberatung lag mit 579 Personen wieder auf dem hohen Level 
der Vorjahre; davon waren 85 Personen Angehörige. Auch die Anzahl der Beratungsgespräche war mit 
3.283 nur unwesentlich höher als 2015 und ist seit 6 Jahren stabil (Kapazitätsgrenzen). Die Zahl der Erst-
gespräche lag mit 524 ebenfalls nur knapp unter dem hohen Niveau des Vorjahres. Erstmalig in der Ge-
schichte der Drogenhilfe suchten mit 42 % mehr Klient*innen wegen ihres Cannabiskonsums Hilfe und Un-
terstützung als Opioidkonsument*innen (38 %).  
• 85 % aller geführten Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mündeten in einen kontinuierlichen Hilfeprozess, 
was sicherlich auf die hohe Qualität der Jugendberatung zurückzuführen ist (Ansatz 70 %). Zwei Drittel aller 
Beratungsprozesse wurden planmäßig beendet (Ansatz 66 %). Ein nicht unerheblicher Teil der unplanmä-
ßigen Beendigungen lag an der Schließung der JVA im Juli 2016. Bei ebenfalls zwei Drittel aller beendeten 
Beratungsprozesse hatte sich in deren Verlauf der Konsumstatus verbessert (Ansatz 66 %). Die NKF-
Ansätze wurden damit sämtlich erreicht bzw. deutlich übertroffen. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Die Alkoholpräventionskampagne „Voll ist out“ wird mit dem Schwerpunkt „Schulabschlussfeiern“ und einer 
Erweiterung des Aktionsradius fortgeführt.

Produktüberblicke 
 
52 
• Die Etablierung des Präventionsprojekts „HaLT – Hart am Limit“ in Münster sowie die weitere Optimierung 
der Umsetzungsprozesse zusammen mit den Krankenhäusern werden angestrebt. Ein neues Gruppenan-
gebot für Jugendliche ist in Planung. 
• Die Weiterentwicklung der Jugendberatung (gezielte Öffentlichkeitsarbeit in den Stadtteilen; Neukonzipie-
rung des Webauftritts „Jugendberatung“; Kooperation mit Erziehungsberatungsstellen; Gruppenangebot „El-
terncoaching zum Umgang mit dem Suchtmittelkonsum ihrer Kinder“) ist vorgesehen. 
• Die Fachkräfte der erzieherischen Hilfen werden für den Umgang mit Suchtmitteln in der ambulanten und 
stationären Jugendhilfe weiterqualifiziert. In diesem Zusammenhang ist es das Ziel, die Kooperation Ju-
gendhilfe - Drogenberatung weiter zu optimieren.  
Ressourcen 
• Stellen: 9,12 
• Aufwendungen:  1.343.436 € 
• Erträge:  250.344 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Mindestens 70 % aller geführten Erstgespräche bei jungen Menschen unter 21 Jahren mit einem vorher ver-
einbarten Folgetermin münden in einen Hilfeprozess. 
Bei mindestens zwei Drittel (66 %) der beendeten Beratungsprozesse der unter 27-jährigen hat sich der Kon-
sumstatus verbessert. 
Mindestens zwei Drittel (66 %) aller Beratungsprozesse werden planmäßig beendet. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil aller geführten Erstgespräche unter 21-Jähriger, 
die in kontinuierlichen Hilfeprozess münden (in %) 
71 94 70 85 
Anteil beendeter Beratungsprozesse unter 27-Jähriger, 
bei denen sich der Konsumstatus verbessert hat (in %) 
74 68 66 67 
Anteil aller Beratungsprozesse, die planmäßig beendet 
werden (in %) 
67 72 66 64 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Stammklienten     
Anzahl der Stammklienten in der Drogenberatung 569 623 500 579 
davon:     
 männlich 413 452  406 
 weiblich  78 91  88 
 Angehörige   78 80  85

Produktüberblicke  
 
53 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Klientenkontakte     
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.798 5.775  5.370 
Klientenkontakte in der Beratung 3.197 3.275  3.283 
davon:     
 männlich 2.465 2.524  2.361 
 weiblich 732 751  922 
Klientenkontakte insgesamt 8.995 9.050  8.653 
Erstgespräche     
Anzahl der Erstgespräche insgesamt 574 546 500 524 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen 107 111 110 130 
Anzahl der Erstgespräche mit unter 21-Jährigen mit 
vereinbartem Folgetermin 
62 79 66 87 
Anzahl Neufälle bei unter 21-Jährigen mit vorher verein-
bartem Folgetermin  
44 74 46 74 
Beratungen     
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen mit verbessertem Konsumstatus 
75 59 66 89 
Anzahl der beendeten Beratungsprozesse bei unter 27-
Jährigen 
102 87 100 133 
Anzahl aller planmäßig beendeten Beratungsprozesse 172 207 165 191 
Anzahl aller beendeten Beratungsprozesse 256 288 250 298 
Gruppenangebote     
Gruppenangebotstage 129 120  120 
davon:     
 „Cleangruppe“ 48 48  48 
 „ECKI-Gruppe“ (Ex-Cannabis-Konsumenten-Gruppe) 43 41  41 
 „Elternkreis“ (drogengefährdeter und -abhängiger 
 Kinder) 
18 15  19 
 FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogen-
konsumenten 
12 12  12 
 FreAk - Frühintervention bei erstauffälligen Alkohol-
konsumenten 
8 4  0 
Kontakte in den ausstiegsorientierten Gruppenangebo-
ten 
635 663  643

Produktüberblicke 
 
54 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Offene Angebote     
Offene Sprechstunden 245 245  245 
davon:     
 Offene Sprechstunde 151 151  151 
 Frauensprechstunde 47 47  47 
 Jugendsprechstunde 47 47  47 
Offene Angebotstage im suchtbegleitenden Bereich 100 100  100 
Weitere Daten     
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 81 79  66 
Präventionsberatungen 66 59  52 
Schülerseminare und Informationsveranstaltungen 57 52  57 
Durchgeführte Fortbildungstage 48 53  43

Produktüberblicke  
 
55

Produktüberblicke 
 
56 
 
060401 – Angebote für Familien 
Kurzdarstellung 
Das Elterngeld ist zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen des Bundes. 
Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Das 
Elterngeld soll verhindern helfen, dass die persönliche Verantwortungsübernahme für ein Kind zum Verlust der 
ökonomischen Selbständigkeit führt. 
Die Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien in besonderen Problemlagen dient der 
Schaffung bzw. Erhaltung von positiven Lebensbedingungen. 
In den Aufgabenbereichen "Familienbildung", "Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und Perso-
nensorge" und "Schwangerschaftsberatung" sind bei den Angeboten für Familien sowohl der öffentliche Trä-
ger als auch freie Träger beteiligt. 
Die Kommunale Schwangerschaftsberatung arbeitet mit den vier freien Trägern in einem quartalsmäßig statt-
findenden Arbeitskreis eng zusammen und passt die Beratungsstandards regelmäßig an veränderte gesetzli-
che Rahmenbedingungen an. 
Die Frühen Hilfen zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig und nachhaltig zu ver-
bessern und leisten einen präventiven Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von 
(werdenden) Müttern und Vätern. 
Mit dem präventiven Angebot "Familienbesuche" können junge Familien frühzeitige Unterstützung und Bera-
tung erhalten. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 16 - 18 SGB VIII, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetz zur 
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
Das Jahresschwerpunktthema im Qualitätszirkel Familienbildung lautete: „Medien und ihre Auswirkungen in 
den Familienstrukturen: Auswirkungen in der Familienbildung z. B. unter dem Aspekt Bindung“. Ergebnisse 
des Landesinnovationsprojektes zu Medien in der Familienbildung wurden analysiert.  
Im Jahr 2016 haben sich die Erziehungsberatungsstellen mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen 
getroffen und dabei die konkrete Kooperation in den Stadtteilen und im Zusammenhang mit den Stadtteil-
koordinator*innen in den Blick genommen. 
Kooperation und Vernetzung im Rahmen von Prävention und Frühen Hilfen auf unmittelbarer und mittelbarer 
Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind neben der Beratung und Begleitung von Familien wesentli-
che Aspekte der Arbeit der Fachstelle Prävention, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Schwanger-
schaftsberatung. 
• „Stark von Anfang an! Entwicklung-Chancen-Risiken“, mit diesem Titel wurde im Jahr 2016 unter der Feder-
führung der Netzwerkkoordination die dritte Münsteraner Präventionskonferenz erfolgreich durchgeführt. 
Rund 140 Fachkräfte aus den Ressorts Gesundheit, Jugend und Soziales nahmen an der Veranstaltung 
teil.

Produktüberblicke  
 
57 
• Die präventiven Angebote des Kinder- und Jugendarmutsprogramms wurden „rund um die Jugendphase“ 
erweitert. Die Stadtteilkoordination wurde im Rahmen der Qualitätsentwicklung evaluiert und es wurden 
gemeinsame methodische Standards entwickelt. 
• In zwei Modellstadtteilen wurde in Kooperation mit den dort eingesetzten Stadtteilkoordinatoren und den 
Kitas die Früherkennungsmaßnahme „Zur U und DU?“ initiiert. Eine stadtweite Ausweitung der Maßnahme  
wurde mit dem Qualitätszirkel der Familienzentren angestoßen. 
• Im Rahmen des Landesmodells „Kein Kind zurück lassen“ konnten sich u. a. die Kulturmittlerinnen in Kitas 
etablieren. Das Modellprojekt „Kekiz“ wird bis Ende 2017 fortgesetzt 
• Die kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle bietet seit Herbst 2016 jeden ersten und dritten Frei-
tag im Monat im Stadtteil Hiltrup im Begegnungshaus 37 Grad eine Außensprechstunde an.  
• Aufgrund der Zuwanderungsströme wurde die Kooperation und Vernetzung des Arbeitskreises der 
Schwangerschaftsberatungsstellen mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge der Stadt Münster intensiviert. In 
verschiedenen Einrichtungen erfolgten von den Schwangerschaftsberatungsstellen der freien und des öf-
fentlichen Trägers Gruppenangebote für Flüchtlingsfrauen zu den Themen Körperwissen, Verhütung und 
Hilfen zur Familienplanung. Von der kommunalen Schwangerschaftsberatungsstelle sind in diesem Rah-
men zwei Veranstaltungen umgesetzt worden. Die Angebote stießen auf positive Resonanz und wurden 
von insgesamt 22 Frauen wahrgenommen. 
• Eine Fortbildung zum Thema „Das frühgeborene Kind“ konnte das Präventionsteam gemeinsam mit den 
Kooperationspartnern aus der Gesundheitshilfe (Hebammen/Kinderkrankenschwestern u. a.) sowie dem 
Clemenshospital Münster erfolgreich durchführen.  
• Für die Bewohnerinnen der Flüchtlingsunterkunft in der Trauttmansdorffstraße wurden die Familienbesu-
che mit der Intention, die Motivation für die Inanspruchnahme zu erhöhen, unter Beteiligung der Stadtteilko-
ordinatorin und einer Familienhebamme im Sozialpädagogischen Zentrum erstmals als Gruppenangebot 
durchgeführt.  
• Die konstant hohen Fallzahlen (367 Fälle im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung und 75 
Konfliktberatungen) korrelieren mit der Entwicklung der Einwohnerzahl und der Geburtenrate in Münster, 
die seit 2010 kontinuierlich gestiegen ist.  
• Rund die Hälfte der Antragstellerinnen, die Leistungen aus der Bundesstiftung erhalten, und 70 % der 
Schwangeren, die Hilfen aus dem Sonderfonds beantragen, erhalten Leistungen nach SGB II/III/XII und 
AsylbLG. 
• Sowohl die Bevölkerungsentwicklung als auch die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Frauen 
und Familien führen dazu, dass es für die Schwangeren/Familien sehr schwierig ist, den neuen Lebensver-
hältnissen entsprechenden Wohnraum zu finden. 
• In 2016 hat der Anteil der Ratsuchenden mit anderer Staatsangehörigkeit bzw. mit Zuwanderungsgeschich-
te noch einmal zugenommen und liegt nunmehr bei rund 70 %. 
• Durch die genannten Faktoren, aber auch dadurch, dass viele Gespräche mit Begleitpersonen oder Dol-
metscher*innen bzw. Übersetzungshelfer*innen geführt werden, steigt der Zeitaufwand pro Fall. In der Re-
gel werden während der Schwangerschaft bzw. im Rahmen der Begleitung nach der Geburt zwei Gesprä-
che pro Jahr geführt. In 33 Fällen erfolgten in 2016 sogar bis zu fünf Beratungen. 
• Die Geburtenzahlen sind 2016 insgesamt erneut gestiegen. Die Zahl der durchgeführten Familienbesuche 
hat sich dementsprechend um rund 200 erhöht. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Den politischen Gremien wird eine gesamtstädtische Präventionsstrategie zur Entscheidung vorgelegt mit 
der Intention, die drei Säulen der Frühen Hilfen und Prävention der Stadt Münster, basierend auf der Bun-
desinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen“, dem  Landesprogramm „Kein Kind zurück lassen!“ sowie dem kom-
munalen Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention zusammenzuführen.

Produktüberblicke 
 
58 
• Turnusmäßig wird der Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen und der Bericht zur Ent-
wicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Le-
bens“ für die Jahre 2015/2016 erstellt. 
• Das Land NRW hat eine Zusatzförderung für Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen für Angebo-
te für Flüchtlinge für das Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt. Die kommunale Schwangerschaftsberatungs-
stelle wird einen Antrag für Hilfen zur Familienplanung und für den Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerin-
nen stellen.  
• Die Mitarbeiterinnen, die die Familienbesuche durchführen, beabsichtigen, gemeinsam mit den Kooperati-
onshebammen und der Abteilung Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes eine Fortbildung zum Thema „Zu-
gänge zu Müttern mit Migrationshintergrund mit Schwerpunkt aus dem afrikanischen Raum“ zu veranstal-
ten.  
• Die Inanspruchnahme der Familienbesuche, insbesondere für Familien, die bisher noch nicht erreicht wer-
den konnten, soll verbessert werden. In Planung ist ein Flyer, der über die Kinderärzte, Stadtteilkoordinato-
ren, Familienbildung etc. frühzeitig informiert und auf das Angebot aufmerksam macht. 
• Die Qualitätsstandards der Familienbesuche, insbesondere auch der Familienbesuche im Tandem (Sozial-
arbeiterin-Hebamme), werden überprüft und die wesentlichen Aspekte in Form eines Leitfadens zusammen-
gefasst. 
Ressourcen 
• Stellen: 16,52 
• Aufwendungen:  3.200.182 €  (ohne Elterngeld) 
• Erträge:  151.617 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil von Anträgen auf Elterngeld, die in einer Frist von in der Regel 2 Wochen abschießend bearbeitet 
werden, wird gehalten. 
Der Anteil der Väter, die Elterngeld-Leistungen erhalten, soll durch intensive Beratung auf 40 % gesteigert und 
anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Eltern mit Migrationsvorgeschichte sollen die Leistungsvoraussetzungen nach dem BEEG kennenlernen. Zu 
diesem Zweck sollen jährlich mindestens 2 Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvorgeschichte 
stattfinden. 
Die Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der Familienbildung soll bis 2013 um jährlich 0,5 % 
gesteigert und anschließend auf diesem Niveau beibehalten werden. 
Der Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment der Erziehungsberatungsstellen wird gesichert 
(§§ 16 - 18 SGB VIII; in %). 
Weitergehende Beratungs- und Informationswünsche, die sich bei den Familienbesuchen ergeben, werden 
innerhalb von 3 Tagen erfüllt. 
Frauen und Paare werden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung auf dem bisherigen Niveau beraten und 
aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" sowie dem Sonderfonds der Stadt Münster unterstützt, wenn sie 
unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen leben.

Produktüberblicke  
 
59 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil der Anträge, die innerhalb einer Frist von 2 Wo-
chen abschließend bearbeitet werden (in %) 
12 21 20 20 
Anteil der Väter als Elterngeldempfänger (in %) 45 32 45 46 
Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationsvor-
geschichte 
0 0 2 2 
Versorgungsquote der Außenbezirke mit Angeboten der 
Familienbildung (in %) 
30 31,3 30,5 30,5 
Anteil der Beratungen im präventiven Leistungssegment 
der Erziehungsberatungsstellen (in %) 
35 35 35 33 
Anteil der Beratungs-/Informationswünsche aus Familien-
besuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden (in %) 
100 100 100 100 
Anzahl der Fälle, die von der kommunalen Schwanger-
schaftsberatung unterstützt wurden und Mittel aus dem 
Sonderfonds erhielten 
94 115 100 98 
Anzahl der Anträge, die von der kommunalen Schwan-
gerschaftsberatung aufgenommen wurden und Mittel aus 
der Bundesstiftung erhielten 
85 89 80 95 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Familienbildung     
Einrichtungen der Familienbildung 4 4 4 4 
Hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter*innen der Fami-
lienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
15,23 15,73  15,73 
Hauptamtliche nicht pädagogische Mitarbeiter*innen der 
Familienbildungsstätten (in Stellenäquivalenten) 
10,93 11,43  10,73 
Honorarkräfte der Familienbildungsstätten 740 730  740 
Gesamtumsatz der Familienbildungsstätten (in Mio. €) 2,86 3,12  3,25 
Angebote der Familienbildungsstätten insgesamt 3.061 3.045 3.100 2.970 
 im Stadtteil Mitte 2.135 2.093 2.135 2.085 
Angebote der Familienbildungsstätten in den Außen-
bezirken 
926 952 965 885 
davon:     
 im Stadtteil West 282 312  276 
 im Stadtteil Nord 288 283  260 
 im Stadtteil Ost 104 110  111

Produktüberblicke 
 
60 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
 im Stadtteil Südost 129 109  91 
 im Stadtteil Hiltrup 123 138  147 
Förderung der Erziehung     
Einrichtungen der Familienberatung (einschließlich  
Erziehungsberatung) 
7 7 7 7 
Anzahl der Fachkraftstellen für Erziehungsberatung 18 18  18 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen ins-
gesamt (abzüglich Leitungsanteil) 
23.426 23.324 23.500 24.705 
Stundenvolumen in den Erziehungsberatungsstellen im 
präventiven Leistungssegment (§§ 16-18 SGB VIII) 
8.193 8.070 8.200 7.983 
Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft und 
Personensorge durch den Kommunalen Sozialdienst 
375 380  399 
davon:     
gem. § 17 SGB VIII (Partnerschaft, Trennung und 
Scheidung) 
120 101  171 
 gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII (Umgangsrecht) 155 279  228 
Anzahl Fälle, in denen Hinweisen des Landesinstituts für  
Gesundheit und Arbeit des Landes (LIGA.NRW) auf ver-
säumte Früherkennungsuntersuchungen nachgegangen 
wurde 
1.238 1.065  1.311 
Kommunale Schwangerschafts(konkflikt)beratung     
Anzahl der kommunalen allgemeinen Schwangerschafts-
beratungen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
354 367 350 367 
Anzahl der kommunalen Schwangerschaftsberatungen  
(§§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz) 
60 83 60 70 
Kommunale Auszahlungen aus Mitteln der Bundesstif-
tung (Anzahl) 
120 129  142 
Leistungsfälle aus dem Sonderfonds insgesamt 796 883  1.124 
davon:     
Leistungsfälle der kommunalen Schwangerschaftsbe-
ratung 
94 115  98 
Elterngeld     
Anzahl der Anträge in der Elterngeldstelle 4.316 4.338 4.200 4.472 
Anzahl der Anträge, die innerhalb von 2 Wochen bearbei-
tet werden 
496 829 800 720 
Anzahl der Familien, die Elterngeld beziehen 2.860 2.779 2.900 2.640

Produktüberblicke  
 
61 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
 davon Anzahl der Väter, die Elterngeld beziehen 1.300 1.286 1.300 1.223 
Anzahl der Teilnehmer*innen pro Informationsveranstal-
tung für Eltern 
22 18 20 25 
Präventionsteam Familienbesuche     
Anteil der Familien, die auf Wunsch einen „Familienbe-
such“ erhalten (in %) 
100 100  100 
Anzahl der durchgeführten Familienbesuche insgesamt 2.058 2.485 2.200 2.423 
davon:     
Besuche von Neugeborenen in Flüchtlingseinrichtun-
gen 
38 60  134 
 Familienbesuche mit Hebammen (Tandem) 138 174  176 
Anzahl der vermittelten Beratungsangebote (Hebamme, 
Erziehungsberatung, Familienbildung etc.) 
424 449 425 369 
davon:     
 Vermittlung von Hebammenberatung 121 97  114 
 Kontaktherstellung zur Bezirkssozialarbeit 29 16  2 
 Vermittlung zu Angeboten der Familienbildung oder  
 Beratungsstellen 
274 187  253 
Anzahl der vermittelten Informationen (Broschüren, Flyer, 
Adresslisten) 
241 149 240 140 
Anzahl der Beratungs- und Informationswünsche aus Fa-
milienbesuchen, die innerhalb von 3 Tagen erfüllt werden 
665 449 660 509

Produktüberblicke 
 
62

Produktüberblicke  
 
63 
 
060402 – Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Kurzdarstellung 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der veränderten Familienstrukturen erhält das Leitbild 
einer familien- und kinderfreundlichen Stadtentwicklung für Kommunen und Unternehmen besondere Bedeu-
tung. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind 
Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt.  
Münster hat dies mit dem stadtstrategischen Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten 
Stadtentwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des 
Rates vom 26.05.2004) und hiermit einen wesentlichen Orientierungspunkt geschaffen. Das im Juni 2004 
gegründete "Netzwerk für Familien in Münster" hat in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Maßnahmen 
und Projekte in unterschiedlichen Handlungsfeldern initiiert bzw. umgesetzt. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
„Familien sollen sich in Münster wohlfühlen“ - das ist nach wie vor unser oberstes Leitprinzip. Wir möchten 
Eltern bei ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe im Alltag verlässlicher Partner sein und allen Kindern in unserer 
Stadt von Anfang an einen guten Start ins Leben geben. Hierfür braucht es eine kinder- und familienfreundli-
che Umwelt und gute Rahmenbedingungen für Familien vor Ort. Deshalb legen wir nach wie vor einen 
Schwerpunkt auf den Ausbau und die Flexibilisierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie die Wei-
terentwicklung kinder- und familienfreundlicher Maßnahmen.   
• Wie bereits in den vergangenen Jahren hatte auch 2016 der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbe-
treuungsangebote nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung eine hohe Priorität. 
So wurden sowohl innerhalb der Kindertagesbetreuungseinrichtungen, der Tagespflege und des offenen 
Ganztags stadtweit weitere Einrichtungen bzw. Angebote geschaffen. Zum Kindergartenjahr 2016/2017 
konnten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt 180 zusätzliche Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder unter 
sechs Jahren realisiert werden. 
• Während im letzten Berichtsjahr rund 36 % aller zugewanderten Kinder mit einem Rechtsanspruch auf ei-
nen Kitaplatz versorgt werden konnten, waren es im Dezember 2016 insgesamt 45,7 %. Zusätzlich wurden 
für diese Zielgruppe 124 Plätze in Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen vorgehalten. 
• Einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeitsfrage von Familie und Beruf leisteten mit dem Ausbau betriebli-
cher Kindertagesbetreuungsplätze die ortsansässigen Unternehmen, Betriebe und Institutionen. Im vergan-
gen Jahr wurden insgesamt 24 zusätzliche betriebliche Kindertagesbetreuungsplätze geschaffen. Davon 
wurden 15 Plätze mit der betriebseignen Kita „B-Kids“ von Brillux realisiert, die je nach Baufortschritt weitere 
Platzkapazitäten in 2017 vorsieht. 2016 standen damit insgesamt in der Stadt Münster 255 Plätze in kitaei-
genen Einrichtungen von Unternehmen zur Verfügung, 70 Belegplätze in Kitas und 143 Plätze innerhalb der 
betrieblichen Kindertagespflege. 
Weitere, von der Politik beauftragte, Prüfungen bezüglich potentieller Bedarfe von Betriebskitas haben er-
geben, dass im Zentrum Nord keine Bedarfe der Unternehmen nach betrieblichen Betreuungsplätzen be-
nannt wurden (V/0935/2016) und im Gewerbegebiet Loddenheide keine geeigneten Flächen bzw. Immobi-
lien zur Umsetzung einer Betriebskita vorhanden waren (V/0933/2016). 
• Auch die zunehmende Inanspruchnahme der Betreuungsangebote im offenen Ganztag hat zum Schuljahr 
2016/2017 dazu geführt, dass die Gruppenangebote von 180 auf 202 Gruppen an den Grund- und Förder-
schulen ausgebaut wurden.

Produktüberblicke 
 
64 
• Mit insgesamt 386 Teilnehmenden hat sich die Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten 
von Kindern und Jugendlichen“ im siebten Jahr mit aktuellen Erziehungsthemen und 11 kostenlosen Vor-
trägen (ohne Großveranstaltungen) an interessierte Mütter und Väter in Münster gewandt. Auf vielfachen 
Elternwunsch wurden 2016 vor allem die Themenbereiche Schule und Lernen behandelt.  
• Mit 12.922 Ratsuchenden haben sich die Anfragen und Beratungsgespräche des Familienbüros generell 
auf einem hohen Niveau eingependelt. Wie bereits im Vorjahr entfallen knapp 78 % aller Anfragen auf die 
Kindergartenplatzversorgung. Darüber hinaus war das Familienbüro bei vier öffentlichkeitswirksamen Ver-
anstaltungen (u. a. beim Weltkindertag und dem Geburtsfest im Franziskus-Hospital) vertreten, um frühzei-
tig Mütter und Väter über die gesamte Informations- und Leistungspalette zu informieren. 
• Mit dem in 2008 initiierten Projekt „Notinsel“ wurde eine stadtweite Allianz geschaffen, Kindern in Notsituati-
onen beizustehen. Der leichte Rückgang um sechs sogenannte Notinseln ist darauf zurückzuführen, dass 
einige „Notinselpartner“ in 2016 ihre Geschäftsstelle bzw. den Betrieb eingestellt haben. 
• Das familienfreundliche Angebot der Kinderbetreuung „Maxi-Turm“ in der Innenstadt wurde 2016 mit knapp 
3.300 betreuten Kindern, welches dem Vorjahresniveau entspricht, in Anspruch genommen. Die Erwartung 
einer stärkeren Inanspruchnahme ist 2016 nicht eingetroffen, da u. a. verkaufsoffene Sonntage, bei denen 
der Maxi-Turm in der Vergangenheit stets gut besucht war, nicht stattgefunden haben. Eine in 2016 vorge-
nommene Auswertung kommt zu dem Ergebnis, dass 71 % der Kinder aus der Stadt Münster kommen und 
29 % aus dem Umland. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur ist grundlegend für eine gute Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf. Trotz des bisher geleisteten Betreuungsausbaus innerhalb der Kindertageseinrichtungen, der Tages-
pflege und der betrieblichen Kindertagesbetreuungsangebote sind die Bedarfe und die angestrebte Versor-
gung von 50 % vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerungsentwicklung noch nicht gedeckt. In den 
kommenden Jahren sind sukzessive weitere 2.375 Plätze in Planung. Darüber hinaus wird auch der Ausbau 
der betrieblich unterstützten Kindertagesbetreuung weiter forciert. 
• Im Rahmen der Weiterentwicklung von kindgerechten flexiblen Betreuungszeiten in Kindertagesein-
richtungen soll neben den bereits bestehenden Modellen in Kooperation mit dem Bundesprogramm „Kita-
Plus“ ein weiterer Baustein entwickelt werden, der speziell auf die Erfordernisse alleinerziehender Eltern 
abgestimmt ist. 
• Das Land NRW stellt zum Kindergartenjahr 2017/2018 für den Ausbau von Kitas zu Familienzentren weitere 
Kontingente zur Verfügung. Für die Stadt Münster ist die Weiterentwicklung von zwei weiteren Kindertages-
einrichtungen vorgesehen. 
• Die Vereinbarkeitsfrage in vielen Familien spiegelt sich auch in der stetig zunehmenden, stadtweiten Inan-
spruchnahme der Schulkindbetreuungsangebote im offenen Ganztag wider. Für das kommende Schuljahr 
ist der Ausbau von 16 Gruppen und weiteren Randzeitenbetreuungsangeboten geplant. 
• Die Vortragsreihe für Eltern mit dem Titel „Was Kinder heute brauchen - Lebenswelten von Kindern und 
Jugendlichen“ wird 2017 im achten Jahr mit insgesamt 11 Vorträgen fortgesetzt. Vier Vorträge werden das 
Thema „Erziehung im digitalen Zeitalter“ behandeln. Die weiteren Vorträge informieren schwerpunktmäßig 
über den Themenbereich Schule und Lernen.  
• Aufgrund der Sanierung des Stadthauses 1 wird angestrebt, dass der Standort für das familienfreundliche 
Angebot „Maxi-Sand“ in den Jahren 2017 und 2018 verlagert wird. Ein Ersatzstandort in der Innenstadt wird 
dabei gemeinsam mit dem Amt für Liegenschaften, dem Ordnungsamt, dem Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit sowie der Feuerwehr und dem Münster Marketing abgestimmt bzw. geprüft. Für eine 
temporäre Verlagerung wird voraussichtlich die städtische Fläche am Harsewinkelplatz die bestmögliche Al-
ternative bieten. Die Eröffnung des „Maxi-Sand“ ist am 12. Mai 2017 geplant.

Produktüberblicke  
 
65 
• Um Mütter und Väter weiterhin frühzeitig und offensiv über die Angebote und Leistungen der öffentlichen 
Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, werden die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Familienbü-
ros und die regelmäßigen Informationen und Beiträge der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in den Son-
derbeilagen der örtlichen Tagespresse fortgesetzt. 
Ressourcen 
• Stellen: 2,83 
• Aufwendungen:  399.427 € 
• Erträge:  150.047 € 
 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung sollen verstetigt 
werden durch: 
a.) Vortragsreihen für Mütter und Väter unter dem Motto "Was Kinder heute brauchen" 
b.) das Familienbüro (mindestens 3 öffentlichkeitswirksame Maßnahmen pro Jahr) 
Mindestens 6 Unternehmen und Institutionen sollen zu betrieblichen Formen der Kindertagesbetreuung bera-
ten werden. Die Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kindertagesbetreuungsplätze soll gesteigert 
werden. 
 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anzahl der Teilnehmer*innen bei der Vortragsreihe für 
Mütter und Väter „Was Kinder heute brauchen“ 
1.652 590 600 386 
Anzahl öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen des Famili-
enbüros 
3 2 3 4 
Anzahl der Unternehmen und Institutionen, die zu be-
trieblichen Formen der Kindertagesbetreuung beraten 
werden 
5 9 6 7 
Anzahl der neu geschaffenen betriebsbedingten Kinder-
tagesbetreuungsplätze 
50 0 20 24 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anzahl der betrieblichen Plätze der Kindertagesbetreu-
ung insgesamt 
443 403 453 468 
Anzahl der Unternehmen in Münster, die als familien-
freundlich zertifiziert sind 
16 15 20 16 
Anzahl der Ratsuchenden bzw. Besucher*innen im Fa-
milienbüro pro Jahr 
8.835 12.343 9.000 12.922 
Anzahl der Notinseln 283 284 285 279 
Anzahl der betreuten Kinder im Maxi-Turm 3.539 3.313 3.450 3.298 
Anzahl der regelmäßigen Fachbeiträge für Eltern in der 
Presse 
12 12  12

Produktüberblicke 
 
66 
 
060501 – Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) sichern das Recht junger Menschen bis 18 Jahren auf Erziehung in ihrer Familie, 
wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte (nachfolgend Eltern genannt) diese Aufgabe nicht aus eigener 
Kraft ganz oder teilweise leisten können. Sie unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsauf-
gaben und dienen der Förderung und Stabilisierung der psycho-sozialen und schulischen Entwicklung des 
Kindes oder Jugendlichen. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Beratung und Unterstützung ist die Hilfe 
zur Selbsthilfe. Ambulante und teilstationäre Hilfen tragen dazu bei, die Situation in den Familien oder bei den 
einzelnen jungen Menschen so zu verändern, dass die Betroffenen ihr Leben trotz schwieriger Bedingungen 
wieder selbständig führen können. Der Erhalt des familiären Zusammenlebens und die weitgehende Vermei-
dung stationärer Erziehungshilfe sind grundlegende Zielrichtungen der Hilfen. Die Hilfen sind grundsätzlich 
zeitlich befristet. Dies gilt auch für Hilfen für junge Volljährige. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 27 - 32, 35, 41 SGB VIII 
Folgende ambulante Hilfen zur Erziehung werden bewilligt und begleitet: 
• Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), 
• Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Fälle aufsuchender Familientherapie (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), 
• Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), 
• Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII), 
• Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), 
• Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII), 
• Erziehung in einer Tagesgruppe / HTG (§ 32 SGB VIII), 
• Heilpädagogischer Hort (§ 27 Abs. 2 SGB VIII), 
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und 
• Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII). 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016:  
• Der Qualitätszirkel „Ambulante Erziehungshilfen“ hat sich im vergangenen Jahr aktiv in die Erarbeitung 
eines Handlungskonzeptes „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ eingebracht. Dieses Konzept wurde 
im Jahr 2016 gemeinsam mit den stationären und ambulanten Trägern psychiatrischer Hilfen in Münster er-
arbeitet und verabschiedet.  
• Im Jahr 2012 konnte erstmals ein Training für Eltern, die ambulante Hilfe zur Erziehung beantragt oder er-
halten haben, durchgeführt werden. Das Training war zwischen den Trägern der ambulanten Erziehungshil-
fe und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien abgestimmt und wurde durchgeführt durch den VSE 
Münster in Kooperation mit den KSD-Bezirken. Auch im Jahr 2016 wurde eine solche Maßnahme durchge-
führt. Für 2017 ist ein Training im Bezirk Hiltrup geplant.  
• Die Fallzahlen in der ambulanten Hilfe zur Erziehung sind im Jahr 2016 auf insgesamt 863 Fälle gestiegen, 
nachdem sie in den Jahren 2014 und 2015 nahezu konstant bei 815 lagen. Die Fallzahlen in der Erzie-

Produktüberblicke  
 
67 
hungsbeistandschaft sind nahezu unverändert. Dem gegenüber ist in der sozialpädagogischen Familienhilfe 
ein weiterer Anstieg zu verzeichnen. 
• Eine entsprechende Tendenz ist bei den Verbräuchen der Jahresstundenkontingente festzustellen. Mit ins-
gesamt 73.188 Fachleistungsstunden wurde der Planwert von 75.000 Stunden aber auch im Jahr 2016 
noch leicht unterschritten. 
• Die Aufsuchende Familientherapie, ein vor Jahren entwickeltes Konzept der Erziehungsberatungsstellen, 
hat im Jahr 2016 wieder mehr Nachfrage gefunden, die Zahl ist auf zehn Fälle gestiegen. 
• Der Anteil der ambulanten/teilstationären Hilfen an der Gesamtzahl erzieherischer Hilfen hat sich auch im 
Jahr 2016 verringert. Trotz des beschriebenen Anstieges der Fallzahlen in der SPFH beträgt der Anteil der 
ambulanten/teilstationären Hilfen nur noch 49 % aller Hilfen zur Erziehung. Diese Zahl liegt deutlich unter 
der angestrebten Planzahl von 55 %.  
Hauptgrund für diese Veränderung ist die beschriebene Zunahme stationärer erzieherischer Hilfen für un-
begleitete minderjährige Ausländer (umA) im Berichtsjahr. Diese benötigen in der Regel stationäre Hilfen.  
• Die weiteren Zielsetzungen aus dem NKF-Haushalt werden seit Jahren erreicht. So endeten 93 % der Fälle 
in der SPFH und 90 % der Fälle in der Erziehungsbeistandschaft in einem Zeitraum von bis zu 18 Monaten.  
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Abzuwarten bleibt, inwieweit die Bundesregierung im Jahr 2017 ihr Reformvorhaben zum SGB VIII umsetzt. 
Bisherige Entwürfe regeln die Verpflichtung zur Hilfeplanung weitaus umfänglicher als der bisherige § 36 
SGB VIII. 
• Das vor etwa zehn Jahren entwickelte ressourcenorientierte Hilfeplanverfahren soll mit Blick auf seine Prak-
tikabilität ausgewertet und weiterentwickelt werden.  
• Der Qualitätszirkel „Ambulante Erziehungshilfen“ hat sich im vergangenen Jahr aktiv eingebracht in die 
Erarbeitung eines Handlungskonzeptes „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“. Die Umsetzung dieses 
Projektes mit der Gesundheitshilfe ist eine Aufgabenstellung für das Jahr 2017. 
Ressourcen 
• Stellen: 22,61 
• Aufwendungen:  10.913.836 € 
• Erträge:  480.163 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen soll dauerhaft mindestens 56 % betragen. 
Innerhalb von 18 Monaten sollen 80 % (Standard) der Familien in der Lage sein, ihren Alltag ohne weitere 
ambulante Hilfe (Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistand) wieder selbst zu bewälti-
gen. 
Die festgelegten Leistungskontingente für Erziehungsbeistandschaften und SPFH (Jahresstunden) in Höhe 
von 75.000 Stunden (Umstellung von Brutto- auf Netto-Fachleistungsstunden) werden als Standardvolumen 
eingehalten, sofern der Rechtsanspruch keine Abweichung erfordert.

Produktüberblicke 
 
68 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil der SPFH, die nach 18 Monaten beendet worden 
sind (in %) 
88 88 80 93 
Anteil der Erziehungsbeistandschaften, die nach 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
98 93 80 90 
Anteil der ambulanten Hilfen an allen HzE-Leistungen 
(in %) 
52 50 56 49 
Anzahl max. verbrauchter Stunden 65.415 69.230 75.000 73.188 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 29 bis 35; 27 Abs. 2; 41 SGB 
VIII) gesamt 
1.555 1.633 1.615 1.744 
Ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung - 
Anzahl HzE-Fälle (§§ 29 - 32, 27 Abs. 2, 41 SGB VIII) 
ambulant 
815 816 900 863 
Betreuung und Versorgung in Notsituationen (§ 20 
SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
6 3  2 
Ambulant betreutes Wohnen (§ 27 Abs. 2 SGB VIII):   
Anzahl der Fälle 27 27  20 
 davon junge Volljährige 26 27  19 
Aufsuchende Familientherapie § 27 Abs. 2 SGB VIII -  
Anzahl der Fälle  
7 2  10 
Heilpädagogische Horte (§ 27 Abs. 2 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
51 39  36 
Familienunterstützende Nachsorge (§ 27 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12.) - laufende und beendete 
Fälle (interkommunaler Vergleich / IKO) 
76 71  84 
Anzahl der Fälle am 31.12. (Stichtag) 29 34  39 
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
1.124 1.173  1.228 
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) -  
Anzahl der Fälle 
39 48  38 
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 193 190 220 191 
davon:

Produktüberblicke  
 
69 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
 junge Volljährige 18 19  15 
Anzahl der beendeten Fälle 113 107 110 92 
davon Anzahl der Fälle, die nach 18 Monaten been-
det worden sind 
111 100 88 83 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 93 88  84 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 80 83  99 
 davon junge Volljährige 2 5  4 
Jahresstundenkontingent (max.) 21.336 20.712 24.000 20.079 
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)     
Anzahl der Fälle (am 31.12. lfd. u. beendete Fälle) 329 347 350 380 
davon:     
 Anzahl der beendeten Fälle 172 161 180 176 
davon Anzahl der Fälle, die nach max. 18 Monaten 
beendet worden sind 
151 142 144 164 
davon Anzahl beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer 
21 19  12 
davon Anteil beendeter Fälle, die nach max. 18 
Monaten beendet worden sind (in %) 
88 88  93 
davon Anteil beendeter Fälle mit über 18 Monaten 
Dauer (in %) 
12 12  7 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 157 159  180 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 157 186  204 
Jahresstundenkontingent (max.) 44.079 48.518 51.000 53.109 
Heilpädagogische Tagesgruppe (HTG) (§ 32 SGB 
VIII) - Anzahl der Fälle am 31.12. (lfd. u. beendete Fälle) 
88 90 90 90 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):    
Anzahl der Fälle § 35 SGB VIII 2 0  3 
 davon junge Volljährige 2 0  3 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung sowie über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten 
(Basis: Transferzahlungen, Personal- und Sachkosten):

Produktüberblicke 
 
70

Produktüberblicke  
 
71 
 
 *Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl

Produktüberblicke 
 
72 
 
060502 – Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien/Adoptionen 
Kurzdarstellung 
Hilfen zur Erziehung (HzE) in Einrichtungen und Pflegefamilien umfassen die Unterbringung und Erziehung 
von jungen Menschen bis 18 Jahren sowie von Vätern/Müttern mit ihren Kindern in einer Einrichtung der Ju-
gendhilfe. Voraussetzung ist, dass das Wohl und/oder die Erziehung in der Herkunftsfamilie allein oder durch 
ambulante und teilstationäre Hilfen nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Hilfen sollen gewährleisten, 
dass junge Menschen, die in ihren Familien nicht angemessen gefördert werden können, zeitlich befristet oder 
dauerhaft einen neuen Lebensmittelpunkt finden, in dem ihr Recht auf Erziehung und Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eingelöst wird. Bei stationären Erziehungshilfen bleibt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit 
der Eltern ein wesentliches Ziel der Leistungsgewährung.  
Kinder unter 18 Jahren, die zur Adoption vermittelt werden sollen, werden mit Adoptionsbewerber*innen mit 
dem Ziel der Kindesannahme zusammengeführt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 19, 21, 27, 33-35 und 41 SGB VIII 
Diesem Produkt sind folgende intensive Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses zugeordnet: 
• Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) 
• Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII) 
• Krisenklärung/Abklärung (§ 34 SGB VIII) 
• Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) 
• Adoptionen (§ 51 SGB VIII) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Die Grundversorgung von jungen Menschen auf der Flucht vor Krieg und wirtschaftlichen Krisen stellen die 
öffentliche und freie Jugendhilfe weiterhin vor ungeahnte Herausforderungen. Die notwendigen Versor-
gungs- und Betreuungsplätze konnten weiter - bedarfsgerecht - ausgebaut werden. Die jungen Menschen 
mit Migrationshintergrund machen bereits ca. ein Drittel aller stationären Hilfen zur Erziehung aus. 
• In enger Kooperation mit dem Ausländeramt konnte das Verfahren zur Inobhutnahme und Umverteilung 
nach § 42a ff SGB VIII im Interesse der jungen (minderjährigen) Ausländer optimiert werden. Ziel ist es u. a. 
auch, im Interesse der jungen Menschen eine unverzügliche ausländerrechtliche Aufenthaltsklärung herbei-
führen zu können.    
• In einem trägerübergreifenden Austausch der im „Pflegekinderwesen“ tätigen Fachkräfte wurden gemein-
same Standards überprüft und abgestimmt. Neue Entwicklungsbedarfe (z. B. Gast- und Patenfamilien) wur-
den benannt und dokumentiert. Adoptions-, Pflege- und Gastfamilien stellen eine der wertvollsten gesell-
schaftlichen Ressourcen dar. Pflegefamilien sind bei der Betreuung, Versorgung und insbesondere bei der 
Förderung ihrer (Pflege-)Kinder auf professionelle Unterstützung durch kompetente Fachkräfte angewiesen.       
• Die Vermittlungszahlen von besonders entwicklungsbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen in (Vollzeit-) 
Pflegestellen sind weiterhin steigend. Insgesamt konnte die Anzahl der Vermittlungen um 11 % gesteigert 
werden. Die Vollzeitpflegen für entwicklungsbedürfte Kinder und Jugendliche sind im letzten Jahr von 42 % 
auf nunmehr 46 % aller Dauerpflegen gestiegen.

Produktüberblicke  
 
73 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Es bedarf besonderer Anstrengungen aller beteiligten Dienste und Einrichtungen, den jungen (geflüchteten) 
Ausländern eine berufliche Perspektive zu ermöglichen. Unabhängig einer langfristigen Bleibeperspektive 
wäre es zum Vorteil aller, wenn sie einen Beruf erlernen, von dem sie ggf. auch bei einer Rückkehr in ihre 
Heimatländer profitieren könnten. 
Ressourcen 
• Stellen: 27,50 
• Aufwendungen:  25.095.552 € 
• Erträge:  2.953.087 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen soll auf 44 % reduziert und anschließend auf diesem 
Niveau beibehalten werden. 
Eine Rückkehr der/des Minderjährigen wird in 45 % der Fälle erreicht. 
Mindestens 75 % aller neu in Heimerziehung aufgenommenen Minderjährigen sollen innerhalb von Münster 
untergebracht werden. 
Mindestens 40 % aller Empfänger*innen von stationären HzE sollen in Vollzeitpflege betreut werden. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in ihre 
Herkunftsfamilie zurückgeführt werden (in %) 
49 46 45 56 
Anteil der stationären Hilfen an allen HzE-Leistungen  
(in %) 
48 50 44 51 
Anteil der Minderjährigen in Heimerziehung, die in Müns-
ter untergebracht werden (in %) 
77 78 75  96 
Anteil der Vollzeitpflegefälle (§ 33 SGB VIII) an allen sta-
tionären Hilfen mit Ausnahme der Kostenerstattungsfälle 
(§§ 33,34 SGB VIII) (in %) 
45 45 40 46 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 27 Abs. 2; 29 bis 35; 41 SGB 
VIII) gesamt 
1.555 1.633 1.615 1.744 
Stationäre Hilfen zur Erziehung     
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär 740 817 715 881 
Anzahl der HzE-Fälle (§§ 33, 34 SGB VIII) stationär  
(ohne Kostenerstattungsfälle) 
628 703 615 765 
Gem. Wohnform Mütter/Väter und Kinder 
(§ 19 SGB VIII) - Anzahl der Fälle 
23 14  14

Produktüberblicke 
 
74 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)     
Anzahl Fälle Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) 280 315 245 350 
davon:     
 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 0 4  30 
 junge Volljährige 20 35  26 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 44 64  66 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 233 241  264 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 236 251  284 
  davon junge Volljährige 11 12  15 
Dauerpflege § 33 Abs. 1 SGB VIII 162 173  189 
Sonderpflege in Dauerpflege § 33 Abs. 2 SGB VIII 118 142  161 
 davon junge Volljährige 5 24  13 
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)     
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen § 34 SGB VIII 62 44  61 
Anzahl Fälle Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) 348 388 370 415 
davon:     
 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 21 53  129 
 junge Volljährige 85 119  105 
 im Berichtsjahr beendete Fälle 146 190  177 
 Stichtagsdaten im monatlichen Jahresdurchschnitt 205 190  223 
 Fälle am 31.12. (Stichtag) 202 198  238 
  davon junge Volljährige 42 39  54 
 Neufälle* in eigener Zuständigkeit 101 95  109 
 davon in Münster untergebracht 78 74  105 
 entspricht an Neufällen in % 77 78  96 
Anzahl Fälle von Minderjährigen mit Rückkehr in Her-
kunftsfamilie 
41 44 55 58 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII 55 95 130 109 
Anzahl neu untergebrachter Fälle gem. § 34 SGB VIII in 
Münster 
51 74 98 105 
* In der LDS-Statistik gibt es keine generelle Definition von Neufällen, deshalb wird für Münster in analoger Anwendung der statistischen Zählweise der Leistungen 
der Erziehungsberatungsstellen festgelegt: Jede Hilfe wird als Neufall gezählt, für die in den letzten 6 Monaten keine HzE-Leistung (§§ 19, 20, 27, 30, 31, 32, 
33, 34, 35 SGB VIII) durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bewilligt worden ist.

Produktüberblicke  
 
75 
Es folgen Übersichten über die Verteilung der Erträge und Aufwendungen auf die wesentlichen Formen der 
stationären Hilfen zur Erziehung und über die sich daraus ergebenden Pro-Fall-Kosten (Basis: Transferzah-
lungen, Personal- und Sachkosten) sowie über die Fallzahlentwicklung im Bereich umA:

Produktüberblicke 
 
76 
 
 
*Berechnungsgrundlage: Kosten / Durchschnittliche Monatsfallzahl

Produktüberblicke  
 
77 
 
060503 – Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Kurzdarstellung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerli-
che Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen. Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Antrag, per Gesetz oder 
durch Bestellung des zuständigen Amtsgerichts. Je nach Aufgabenfeld sind alle Teile der elterlichen Sorge 
oder Teilbereiche hieraus durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wahrzunehmen. Die wesentli-
chen Aufgabenfelder des Beistandes beziehen sich auf die Vaterschaftsfeststellung, die Verfolgung der Unter-
haltsansprüche und die Beurkundungen. Alleinstehende Elternteile (Mütter oder Väter) können Unterhaltsvor-
schussleistungen für ein Kind unter 12 Jahren erhalten, um ihnen übergangsweise finanzielle Hilfe in einer 
schwierigen Lebens- und Erziehungssituation zu bieten. Wenn ein unterhaltsberechtigter Elternteil Unterhalts-
vorschussleistungen bezieht, wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zeitgleich der Unterhalt 
vom unterhaltsverpflichteten Elternteil nachdrücklich eingefordert. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 18, 52a, 55, 58a, 59, 60 SGB VIII, §§ 1712 BGB, Unterhaltsvorschussgesetz 
(UVG) 
 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Die Vormundschaft/Pflegschaft orientiert sich ausschließlich am Kindeswohl der Minderjährigen unabhängig 
von ihrer Herkunft und Nationalität. Die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte, die Sicherung notwendiger 
Sozialleistungen und die Klärung einer Verbleibensperspektive stehen im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. 
Besonders junge geflüchtete Ausländer mit und ohne Bleibeperspektive sind auf die besondere Unterstüt-
zung „ihrer“ Vormünder angewiesen. Begleitung, Beratung und Hilfe gehen weit über die Sicherung der 
Grundversorgung (Unterkunft und Versorgung) hinaus und enden selten mit Beginn der Volljährigkeit der 
jungen Menschen. 
• Die eigentliche Herausforderung der Vormünder stellt die Klärung der Aufenthalts- und Bleibeperspektive 
der jungen Menschen mit Migrationshintergrund dar. Jugendliche, die einen ehrenamtlichen Vormund ha-
ben, profitieren in besonderer Weise von der damit einhergehenden persönlichen Betreuung. Die ehrenamt-
lichen Vormünder sind aber ihrerseits auf fachkundige Unterstützung und Anleitung angewiesen. In the-
menorientierten Veranstaltungen konnten sie sich mit rechtlichen und sozialen Aspekten des Vormund-
schaftswesens zwischen rechtlicher Vertretung und pädagogischer Verantwortung auseinander setzen. 
• Kinder und Jugendliche (aller Nationen) werden neben Vereins- und Amtsvormündern durch Berufs- und 
Ehrenamtsvormünder betreut und begleitet. Mit insgesamt 538 Kindern und Jugendlichen unter Vormund-
schaft wurde ein neuer Höchstwert erreicht. Da die Anzahl der Vormundschaften durch Berufsvormünder 
weiter gesteigert werden konnte, ist allen Kindern und Jugendlichen zeitnah eine persönliche und rechtliche 
Vertretung zur Verfügung gestellt worden. Auch die Anzahl der ehrenamtlichen Vormünder, die sich in einer 
ganz persönlichen Art und Weise intensiv um „ihre“ Mündel kümmern, konnte weiter gesteigert werden. 
• Die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder und die Unterhaltsvorschusssätze wurden auf Grund einer 
Änderung des gesetzlichen Mindestunterhaltes zum 01.01.2016 nochmals angehoben. Dies führte zu einer 
Mehreinnahme bei den vereinnahmten Unterhaltsgeldern. Gleichzeitig kam es dadurch zu Mehrausgaben 
bei den bewilligten Unterhaltsvorschussleistungen. 
• Die Gesamtzahl der Beurkundungen stieg das vierte Jahr in Folge um weitere 7 % im Vergleich zum Vor-
jahr. Die absolute Anzahl an Beurkundungen erreichte damit annähernd 2.000 Beurkundungen pro Jahr. 
Die Gründe hierfür sind unverändert die weiterhin steigende Geburtenzahl sowie die steigende Zahl der 
Flüchtlinge in Münster.

Produktüberblicke 
 
78 
• Rund 15 % der Beurkundungen mussten unter Anwesenheit eines Übersetzers bzw. Dolmetschers vorge-
nommen werden, da mindestens ein Beteiligter der deutschen Sprache nicht mächtig war.  
• Auch die Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII ist aufgrund der steigenden Geburtenrate in Münster 
das vierte Jahr in Folge angestiegen. 
• Die Rückholquote der Unterhaltsvorschussstelle hat sich in eigenen Fällen (kein Bezug von SGB II-
Leistungen bzw. keine Beistandschaft) auf hohem Niveau bei rund 50 % eingependelt. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Vormünder und Pfleger werden besonders gefordert sein, Jugendliche mit Migrantionshintergrund in berufli-
che Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen zu überführen, um ihnen eine selbstständige und wirtschaftlich 
unabhängige Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe/Integration dauerhaft zu ermöglichen. Wo möglich, 
ist eine Familienzusammenführung anzustreben. 
• Das Unterhaltsvorschussgesetz soll zum 01.07.2017 durch eine Initiative der Bundesregierung dahinge-
hend geändert werden, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet wird. Zukünftig sol-
len auch Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss erhalten. Gleichzeitig soll die Be-
grenzung des Bewilligungszeitraumes auf maximal 72 Monate aufgehoben werden. Sollte das Gesetz wie 
geplant umgesetzt werden, würde dies zu einer deutlichen Steigerung der Fallzahlen führen.  
• Die Unterhaltsbeträge und die Unterhaltsvorschusssätze werden zum 01.01.2017 erneut angehoben. 
Ressourcen 
• Stellen: 17,56 
• Aufwendungen:  5.430.568 € 
• Erträge:  2.277.631 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Beurkundungen werden innerhalb von drei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen gefertigt. 
Es werden jährlich laufend 75 Vormundschaften/Pflegschaften durch den freien Träger geführt. 
Rechtzeitige und mindestens 25-prozentige Realisierung von Unterhaltsansprüchen (UVG). 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil der Beurkundungen, die innerhalb der Drei-
Wochen-Frist erledigt wurden (in %) 
97 90 100  90 
Anzahl der laufenden Vormundschaften/Pflegschaften 
der freien Träger (Stichtag: 31.12.) 
88 91 75  100 
Höhe der realisierten Unterhaltsansprüche im Verhältnis 
zur Höhe der bewilligten Leistung (in %) 
20 20 25 20 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Beistandschaften     
Anzahl der Beistandschaften 1.113 1.027 1.200 994 
Anzahl der Beurkundungen 1.652 1.827 1.700 1.948 
Anzahl der Beratungen nach § 52 a SGB VIII 894 1.017  1.085 
Anzahl der beurkundeten Vaterschaftsanerkennungen 686 787  851

Produktüberblicke  
 
79 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anzahl der beurkundeten Sorgeerklärungen 690 794  868 
Anzahl der schriftlichen Beratungen gem. § 18 Abs. 4 
SGB VIII (Beratungen junger Volljähriger) 
   44 
Vaterschaftsklagen 23 18  14 
Unterhaltsklagen 27 13  13 
Höhe der vereinnahmten Mündelgelder (in Mio. €) 1,13 1,07  1,12 
Höhe der direkt zwischen den Eltern gezahlten Unter-
haltsleistungen (in Mio. €) 
0,70 0,70  0,9 
Amtsvormundschaften und -pflegschaften     
Jahresgesamtzahlen (lfd. und beendet) 351 460  538 
davon:     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
176 286 180 238 
auf freie Träger übertragen 91 91  114 
durch Berufsvormünder geführt 53 57  142 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 31 41  44 
Bestandszahlen am Stichtag 31.12. 319 363  440 
davon:     
Anzahl der Amtsvormundschaften und  
Amtspflegschaften 
150 172  178 
 auf freie Träger übertragen 88 91  100 
 durch Berufsvormünder geführt 50 48  122 
 Einzelvormundschaften (Ehrenamt) 31 38  40 
Anzahl der vermittelten Vormundschaften/Pflegschaften 
an ehrenamtliche Vormünder und freie Träger 
119 129 125 140 
Unterhaltsvorschussgesetz     
Laufende UVG-Fälle 1.801 1.608 1.800 1.608 
Bewilligte Leistungen Unterhaltsvorschuss (in Mio. €) 3,11 3,19  3,26 
Realisierte Unterhaltsansprüche (in Mio. €) 0,61 0,64  0,66 
Antragseingänge Unterhaltsvorschuss 729 721  730 
Bewilligungen Unterhaltsvorschuss 612 693  658 
Klagen Unterhaltsvorschuss 0 0  0 
Widerspruchsverfahren Unterhaltsvorschuss  2  3

Produktüberblicke 
 
80 
 
060504 – Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Kurzdarstellung 
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen auf ihre Entwick-
lung zu schützen. Dies gilt sowohl für äußere Einflüsse, wie z. B. durch Medien oder Peer-Groups, als auch für 
sich direkt auf den/die Minderjährige/n beziehende Handlungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und 
Missbrauch. Der gesetzliche Auftrag reicht von der Vermeidung der Entstehung gefährdender Situationen über 
die schnelle Abwendung dieser Situationen bis hin zu Maßnahmen, die das erneute Entstehen gefährdender 
Situationen verhindern sollen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag ge-
mäß § 8a SGB VIII aktiv war und richtet seine Hilfeangebote danach aus. Reichen Hilfen im Einzelfall nicht 
aus oder werden diese von den Personensorgeberechtigten abgelehnt, wird das Familiengericht angerufen. 
Minderjährige werden entweder als Selbstmelder oder vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Obhut 
genommen bzw. von anderen Stellen zugeführt, wenn andere Maßnahmen nicht zur Gefahrenabwendung 
ausreichen. Gefährdungsfälle des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) mit komplexem Beratungsbedarf wer-
den im multiprofessionellen Team der Clearingstelle (ärztliche Kinderschutzambulanz) beraten. 
Rechtliche Grundlagen: §§ 8a, 14 und 42 SGB VIII 
Das Produkt gliedert sich in 3 Teilprodukte: „Maßnahmen des Kinderschutzes“, „Inobhutnahmen“ und „Erzie-
herischer Kinder- und Jugendschutz“. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Im April 2016 wurde Dr. Michael Hipp, Arzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie zu einem Vor-
trag eingeladen. Vor einer breiten Fachöffentlichkeit stellte er dar, wie sich die psychische Erkrankung einer 
Mutter / eines Vaters auf das familiäre System auswirkt und welche Unterstützungsangebote wichtig sind, 
um die Familie und die Kinder in dieser Situation zu stärken.  
• Die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ im Kontext von Hil-
fen zur Erziehung, der verlässliche Verabredungen und Kooperationsbeziehungen beschreibt, konnte im 
Juni 2016 mit den im Arbeitsfeld tätigen Kooperationspartnern erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. 
• Zum Aufbau eines ähnlichen multiprofessionellen Beratungsgremiums wurde im Oktober 2016 auf Einla-
dung des Landkreises Günzburg und des Polizeipräsidiums Kempten (Allgäu) die nach wie vor nur in Müns-
ter vorhandene Clearingstelle als ein wichtiger qualitativer Baustein im Kinderschutz im Landratsamt Günz-
burg vorgestellt. 
• In der Reihe der wissenschaftlichen Weiterbildungen für Sozialberufe wurde vom Fachdienst Kinderschutz 
auf der Fortbildung der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, „Jenseits von Fernsehkrimis  -
der Beitrag der Rechtsmedizin in Fällen von Kindeswohlgefährdung“ die Kooperation zwischen dem Institut 
für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster und dem Kommunalen Sozialdienst des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien vorgestellt. 
• Die in § 8a Abs. 4 SGB VIII genannten „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Kinderschutzfachkräfte) freier 
Träger trafen sich in zwei Arbeitssitzungen zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Rahmen der 
Qualitätssicherung. 
• Fallakten von Kindeswohlgefährdung wurden auch 2016 stichprobenartig evaluiert, um aus (problemati-
schen) Kinderschutzverläufen zu lernen und durch Risiko- und Fehlermanagement den Kinderschutz zu 
verbessern.

Produktüberblicke  
 
81 
• Die vorjährigen Anrufungen des Kommunalen Sozialdienstes an das Familiengericht gem. § 8a Abs. 2 SGB 
VIII wurden als Beitrag zum fachlichen Controlling ausgewertet. Die Zahl der Anrufungen ist im Vergleich 
zum Vorjahr von 37 auf 41 gestiegen. 
• Der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes führte insgesamt 10 Veranstaltungen inner-
halb und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der Verwaltung durch, und zwar als Informati-
on/Schulung/Fortbildung zum gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung und zur 
Clearingstelle Münster. 
• Die deutliche Steigerung der Inobhutnahmen ist für das Jahr 2016 - neben der weiterhin hohen Anzahl von 
umA - auch auf eine größere Anzahl auswärtiger Kinder und Jugendlicher zurückzuführen, die sich in Müns-
ter aufhielten und aufgrund einer Krisensituation untergebracht werden mussten. Zum anderen gab es meh-
rere Jugendliche aus Münster, die aufgrund familiärer Krisen im Jahr 2016 mehrfach um eine Inobhutnahme 
ersuchten. 
• Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (KJS) im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) ist 
aktives Mitglied des Netzwerks Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster. Im Rahmen der Implemen-
tierung des Landespräventionsprogramms NRW „Wegweiser“ in 2016 wurde beratend mitgearbeitet. Seit 
Mitte 2016 ist der KJS zudem Mitglied im Beirat des Kommunalen Integrationszentrums (KI) der Stadt 
Münster.  
• Der KJS war an der Vorbereitung und Durchführung der Tagung „Gewalt und Extremismus begegnen - 
Prävention und Intervention“ mit 120 Gästen beteiligt. Diese Tagung für Schule und Jugendhilfe des „Netz-
werk Gewaltprävention Münster“ findet zweijährig statt und nimmt regelmäßig aktuelle Themen auf. 
• Im November 2016 fand speziell für 25 Mitarbeitende der Jugendsozialarbeit in Münster ein vom KJS orga-
nisierter Workshop in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW zum Thema 
„Salafismus“ statt. 
• Aufgrund der starken Nachfrage wurde auch in 2016 zweimal ein sogenanntes „Argumentationstraining 
gegen Stammtischparolen“ in Kooperation mit „mobin“ - mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster, Vil-
la ten Hompel, erfolgreich durchgeführt.  
• Auch in 2016 wurden lokal weitere „Noteingang“-Schulungen sowohl in offener Form (1x), wie auch Vor-Ort 
Teamschulungen (3x) durchgeführt und somit rund 70 Multiplikatoren von Institutionen erreicht. Zudem be-
teiligte sich die Aktion Noteingang an der Münsteraner „Woche gegen Rassismus“.  
Ungewöhnlich war die Vorstellung der Aktion Noteingang vor 120 Unternehmer*innen auf Anfrage des Bun-
desverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) im Dezember 2016. 
Das Konzept der Aktion Noteingang wurde zudem dreimal von umliegenden Gemeinden angefragt. 
Das Schulungsteam umfasst Mitarbeitende von sechs Institutionen des „Netzwerk Gewaltprävention und 
Konfliktregelung Münster“, die zur Unterweisung und Schulung im Rahmen der Aktion Noteingang geschult 
sind.  
• Beim jährlichen „Internationalen Fest“ im Rathausinnenhof Ende September präsentierte sich erneut der 
erzieherische Kinder- und Jugendschutz mittels unterschiedlicher Informationsmaterialien. 
• Viele Jugendliche und junge Erwachsene haben keine wirklichkeitsnahe Vorstellung von den finanziellen 
Aufwendungen und Verpflichtungen, die auf sie als junge Erwachsene zukommen. Spätestens wenn sie ihr 
Leben in die eigene Hand nehmen, Verträge abschließen, Anschaffungen und Investitionen tätigen etc., 
droht die Gefahr der Überschuldung. Über den Kinder- und Jugendarmutspräventionstopf wurde das Projekt 
„Schulden? Nein Danke!“ Ende 2015 ins Leben gerufen. Jugendliche und junge Erwachsene verschulden 
sich mittlerweile deutlich häufiger als noch vor einigen Jahren. Laut einer Umfrage der GfK im Jahr 2015 hat 
mittlerweile fast jeder Dritte zwischen 14 und 24 Jahren schon einmal Schulden gemacht. Auch die Schul-
denhilfe im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib) verzeichnete 2016 einen steigenden individuel-
len Beratungsbedarf zu Schulden und deren rechtlichen Auswirkungen auf Jugendliche und junge Erwach-
sene.

Produktüberblicke 
 
82 
Der Präventionsarbeit an Schulen und in der Jugendhilfe (und auch im Elternhaus) wächst damit eine zu-
nehmende Bedeutung zu. Mit der Kampagne "Schulden? Nein Danke!" wird nicht nur eine fachliche Diskus-
sion über kompetentes finanzielles Handeln angestoßen. Ziel ist die Sensibilisierung junger Menschen für 
diese Problematik in einer für sie kritischen Lebensphase.  
Nahezu 80 Schulen wurden in 2016 im Wege der Öffentlichkeitsarbeit informiert. Die Rückläufer und Termi-
nierungen zahlreicher Schulungen der Zielgruppe der jungen Erwachsenen in Abschlussklassen und Be-
rufskollegs bestätigen den Bedarf. 
• Mit Unterstützung des KJS konnten zwei Aufführungen „Berichte über Gewalt“ des TheaterTill aus Düssel-
dorf im Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Münster stattfinden. Aufgrund der externen Förderung durch die Un-
fallkasse NRW konnte das Theaterstück das dritte Jahr in Folge in Münster gastieren. 
• In 2016 wurde zum zweiten Mal eine Fortbildungsreihe „Social-Media - für die Jugendhilfe in Münster“ mit 
fünf unterschiedlichen Workshops angeboten. Ziel dieser Reihe war und ist, die Medienkompetenz der Mit-
arbeitenden aus den Einrichtungen ihren Bedarfen entsprechend zu stärken. Mehrere Videoworkshops und 
der Besuch der weltgrößten Computerspiele-Messe in Köln, der „Gamescom“ sind hier exemplarisch ge-
nannt. Insgesamt nahmen 45 Mitarbeitende aus den Einrichtungen diese Angebote wahr. Von den durchge-
führten Angeboten sind kleine Videosequenzen auf dem YouTube Kanal des Jib zu sehen. 
(https://www.youtube.com/channel/UC8vAbSGDTnqojJfk_Kil43A) 
• Die bewährte Vortragsreihe „Was Kinder heute brauchen!?“ hat 2016 mit 12 Fachvorträgen insgesamt 386 
Besucher*innen erreicht. 
• Im vierten Quartal wurde in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, Fachbereich Design und der AG-
Medien eine Kampagne zum Thema „Stop-Cybermobbing“ mit dem Ziel entwickelt, Kinder und Jugendliche, 
Eltern und Lehrkräfte über die Gefahren im Internet zu sensibilisieren. Finanziert wurde die Kampagne aus 
den Mitteln der Kinder- und Jugendarmutsprävention. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Der Arbeitskreis der insoweit erfahrenen Fachkräfte (Kinderschutzfachkräfte) gem. § 8a SGB VIII wird das 
Thema des migrationssensiblen Kinderschutzes näher beleuchten und in einer der nächsten Sitzungen mit 
einer Expertin / einem Experten aufbereiten. 
• Für den Herbst 2017 ist seitens des Netzwerkes Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster eine Akti-
onswoche angedacht, weitere „Noteingang“-Schulungen wie auch Argumentationstrainings anzubieten. 
Zudem werden in Schulen zahlreiche Schulklassen im Rahmen des Projektes „Schulden? Nein Danke!“ in 
verschiedenen Themenfeldern unterrichtet. Zudem ist eine Fachtagung für Multiplikator*innen in Schulen 
und Jugendhilfe geplant. 
• Die Kampagne „Stop-Cybermobbing“ wird am Saferinternetday, 07.02.2017, veröffentlicht und gestartet. 
Ebenso wird es in 2017 wieder eine Social-Media-Fortbildungsreihe geben. Zudem können zwanzig Mitar-
beitende der Jugendhilfe Münster über zwei Tage die Jugendkultur auf der weltgrößten Jugend- und Com-
puterspiele-Messe „Gamescom“ kennenlernen. Ein weiteres Thema dieser Reihe wird aus gegebenem An-
lass „Kontaktaufnahme via Whatsapp bei Jugendlichen“ sein. 
Zudem werden die klassischen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes sowie des Jugendmedienschutzes 
zeitgerecht in kleinen Videosequenzen dargestellt und veröffentlicht. 
Ressourcen 
• Stellen: 8,87 
• Aufwendungen:  4.818.559 € 
• Erträge:  1.147.542 €

Produktüberblicke  
 
83 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) dauert in mindestens 75 % der Fälle längstens 14 Tage. 
In allen Fällen mit der höchsten Gefährdungsstufe gemäß § 8a SGB VIII (unmittelbare und gegenwärtige Ge-
fahr), in denen sich das Kind im Haushalt der Eltern aufhält, findet noch am Tag der Meldung eine persönliche 
Kontaktaufnahme statt. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil der Inobhutnahmen, die längstens 14 Tage dauer-
ten (in %)* 
82 70 75 93 
Anteil der Fälle mit höchster Gefährdungsstufe (bei Auf-
enthalt des Kindes im elterlichen Haushalt), mit Hausbe-
such / direktem Kontakt am Tag der Meldung (in %) 
100 100 100  100 
* für 2016 ohne umA, da diese konzeptionell bis zu 3 Monaten in der Inobhutnahme inkl. Clearingphase verbleiben 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anrufungen des Familiengerichts gem. § 8a Abs. 2 
SGB VIII  
39 37  41 
Anzahl der Inobhutnahmen 211 292 200 345 
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 258 251  296 
Elternbriefversand 37.574 35.472  36.810

Produktüberblicke 
 
84 
 
060505 – Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Kurzdarstellung 
An gerichtlichen Verfahren, die Minderjährige und Heranwachsende betreffen, ist das Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien zur Unterstützung der Gerichte beteiligt. Ferner hat es die Aufgabe, die Interessen und 
erzieherischen Belange von Minderjährigen und Heranwachsenden aufzuzeigen und in das Verfahren einzu-
bringen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien richtet seine Mitwirkung zeitnah und beteiligungsorien-
tiert aus. Hierdurch sollen die elterliche Verantwortung gefördert und kindzentrierte Regelungen ermöglicht 
werden. Soweit sinnvoll, macht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Verlauf des Verfahrens auch 
Hilfeangebote. Es ruft seinerseits das Gericht an, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet, aber eine erzie-
herische Hilfe nicht oder nur unzureichend möglich ist. Die Grundsätze des Hilfevorrangs und des geringst-
möglichen Sorgerechtseingriffs sind zu beachten. Durch die Jugendgerichtshilfe ist die Beratung und Be-
treuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen/ Heranwachsenden im Kontext des Verfahrens vor 
dem Jugendgericht gesichert. In regelmäßigen Absprachen mit den Familiengerichten wird die Berichterstat-
tung in mündlicher bzw. schriftlicher Form erörtert. Wesentliches Ziel ist die Vermeidung von Verfahrenseska-
lationen. In Umgangsangelegenheiten sind in wesentlichen Anteilen freie Träger beteiligt. 
Gesetzliche Grundlagen: §§ 50 und 52 SGB VIII, §§ 155 ff. FamFG 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Die Erforderlichkeit und Handhabung der Datenübermittlung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, dem Verfahrensbeistand und dem Familiengericht in Sorgerechts- und Umgangsverfahren unter 
Beachtung der Rollenklarheit und Transparenz war ein Themenschwerpunkt des Arbeitstreffens „Runder 
Tisch“. Ein theoretischer Input erfolgte durch den Referenten Herrn Dr. Schimke, dem sich eine lebhafte 
Diskussion anschloss (Ein Kernsatz aus dem Vortrag: “Der Datenschutz schützt die Persönlichkeitsrechte 
von Menschen, keine Daten“). In Bezug auf die Datenübermittlung an das Gericht wurde im Rahmen des 
Vortrags hervorgehoben, dass das durch das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in 
den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) vorgegebene Leitmotiv eine Reduzierung der Schrift-
form vor dem ersten frühen Termin impliziert, um im Vorfeld konfliktverschärfendes Verhalten zu vermeiden. 
Ein weiterer Themenschwerpunkt war der Umgang der beteiligten Professionen mit hochkonflikthaften 
Trennungs- und Scheidungsfamilien. Bei jedem Arbeitstreffen gibt es einen Austausch über „Gelungenes 
und Stolpersteine“ in der fallübergreifenden Kooperation. 
• Nicht immer lassen sich persönliche Kontakte zu Kindern im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens 
realisieren. Die Gründe sind vielfältig. Kontakte zum Kind werden von den Eltern unterbunden; die Kinder 
sind noch sehr jung; zur Vermeidung von Doppelbelastungen in bestimmten Familienkontexten, weil bereits 
mehrere Professionen Kontakt zum Kind aufnahmen. 
• Mit allen beteiligten Institutionen, mit Justiz, Polizei, und den Trägern der Jugendhilfe, werden regelmäßige 
Gespräche über die Entwicklung der Jugendkriminalität und den sich daraus entwickelnden Bedarfen ge-
führt. Die vielfältigen Begleitungs- und Präventionsmaßnahmen in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen 
und Heranwachsenden und die fachliche Vernetzung aller beteiligten Institutionen unterstützen die Arbeit 
mit den Gefährdeten und Straffälligen. 
• Die Anzahl der Verfahren vor dem Jugendgericht lag 2016 über den Zahlen vom Vorjahr. Die Anzahl der 
Diversionsverfahren hat deutlich zugenommen, d. h. hier ist ein Trend zu informellen Verfahren zu erken-
nen, bei denen der Jugendhilfe im Strafverfahren eine besondere Rolle zukommt. Neue Trends sind hieraus 
nicht abzuleiten, da diese Änderungen im Rahmen der jährlichen Schwankungen liegen.

Produktüberblicke  
 
85 
• In einigen Fällen wurden Straftaten mit rechtsradikalen Tendenzen - Verwendung von Kennzeichen verfas-
sungswidriger Organisationen - begangen. In diesen Fällen wurden Individualmaßnahmen mit dem Präven-
tionsprogramm NinA NRW, einem Präventions- und Ausstiegsprogramm, das vom Ministerium für Familie, 
Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW gefördert wird, eingeleitet. 
• Im Sommer 2016 startete die Initiative „Kurve kriegen“, ein Modellprojekt des Landes NRW zur Verhinde-
rung folgenschwerer krimineller Biografien für Strafunmündige und junge Jugendliche in Trägerschaft des 
Vereins sozial-integrativer Projekte e.V., ein Präventionsprogramm. 
• Im Herbst 2016 nahm außerdem das Präventionsprogramm „Wegweiser“, ein Präventionsprogramm gegen 
gewaltbereiten Salafismus, seine Arbeit auf. 
• Die Anzahl der Verfahren gegen geflüchtete Minderjährige war im Jahr 2016 gering. Die Straftaten beweg-
ten sich vorrangig im Bagatellbereich, insbesondere wurden sie aufgrund des Deliktes der illegalen Einreise 
strafrechtlich belangt.     
• Die „Spätstarter“, ältere Jugendliche und Heranwachsende, die erstmalig in Erscheinung traten, waren auch 
im Jahr 2016 Schwerpunkt der Arbeit. Die Zielgruppe der Heranwachsenden hatte zum Teil einen über das 
Verfahren hinausgehenden Bedarf an Beratung. Es wurden Gespräche in Kooperation mit Mitarbeiter*innen 
der Bezirkssozialarbeit geführt. In einigen Fällen konnte die Motivation, weitergehende Hilfen in Anspruch 
zu nehmen, entwickelt werden.  
• Ein weiterer Schwerpunkt war die Präventionsarbeit mit strafunmündigen Kindern. Es erfolgten Gespräche 
und Hausbesuche in den Familien, in Einzelfällen gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der Bezirkssozial-
arbeit. 
• Die Broschüre „Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren - Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis“, die 
die Standards der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren beschreibt, wurde unter Beteiligung des Fach-
dienstes Jugendhilfe im Strafverfahren im Herbst fertig gestellt. Die Broschüre wird im März 2017 der 
Fachöffentlichkeit vorgestellt. 
• In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und 
Jugendgerichtshilfen wurden zwei Fachveranstaltungen durchgeführt. Im April 2016 wurde eine Veranstal-
tung in Münster zum Thema „Veränderungen der Jugendmilieus - Hintergründe für den Wandel der Ju-
gendkriminalität“, im Dezember 2016 eine Veranstaltung zum Thema „Übergangsmanagement im Jugend-
strafvollzug“ durchgeführt. 
• In Trägerschaft des Vereins sozial-integrativer Projekte e. V. erfolgte die Vermittlung gemeinnütziger Ar-
beitsauflagen 2015 in 283, 2016 in 366 neu zugegangenen Fällen. Die Anzahl der Teilnehmerinnen am 
Kompetenztraining für junge Frauen betrug 2015 fünfzehn, 2016 zwölf.  
• Am Antigewalttraining nahmen 2015 21, 2016 19 junge Frauen teil. 
• Die Weisung der Teilnahme am sozialen Trainingskurs erhielten 2015 acht Jugendliche, 2016 zwei Jugend-
liche bzw. Heranwachsende. Die Neuzugänge im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs betrugen 2015 70, 
2016 96 Fälle. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Verfahrensfragen zum begleiteten Umgang sollten erörtert werden. 
• Geplant ist, dem Thema „Kindeswohl“ in Sorgerechts- und Umgangsverfahren Raum zu geben und in die-
sem Kontext den Kenntnisstand über Standards und Verfahrensabläufe der Kinderschutzpraxis des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien zu aktualisieren und zu vertiefen. 
• Im Jahr 2017 wird die Kooperation mit dem Projekt „Kurve kriegen“ und dem Projekt „Wegweiser“ fortge-
setzt. Eine Fachveranstaltung mit dem Schwerpunkt der Prävention mit rechtsorientierten Jugendlichen ist 
in Planung. Weiterhin werden die ambulanten Maßnahmen für Gefährdete und Straffällige bedarfsgerecht 
weiterentwickelt.

Produktüberblicke 
 
86 
Ressourcen 
• Stellen: 12,47 
• Aufwendungen:  1.630.489 € 
• Erträge:  5.632 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
In mindestens 75 % der Fälle wird einmal im laufenden familiengerichtlichen Verfahren der/ die Minderjährige 
im Beratungsprozess persönlich beteiligt. 
In mindestens 85 % der Fälle erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Anklageerhebung durch die Staatsan-
waltschaft eine Stellungnahme an das Jugendgericht. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Anteil der Minderjährigen, zu denen mindestens einmal 
ein Kontakt hergestellt wurde (in %) 
67 74 75 74 
Anteil der Stellungnahmen an das Jugendgericht, die in 
max. 3 Monaten nach Anklagerhebung erfolgten (in %) 
90 85 85 90 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Familiengericht     
Anrufungen des Familiengerichtes gemäß § 8a SGB VIII 
i.V.m. § 1666 BGB 
39 37  41 
Anzahl Familiengerichtshilfen (Mitwirkung in gerichtlichen 
Verfahren) 
451 374 450 495 
Jugendgericht     
Anzahl Jugendgerichtshilfen (Gerichts- und Diversions-
verfahren) 
1.195 1.227 1.300 1.329 
davon:     
Verfahren vor dem Jugendgericht (ab 2010 Anklage-
schriften) 
748 765  751 
 Diversionsverfahren 447 462  578 
Sozialpädagogische Maßnahmen     
Anzahl von Angeboten im Rahmen der sozialen Grup-
penarbeit  
6 6  6 
 mit Teilnehmer*innen insgesamt 176 176  211 
Sozialpädagogische Wochenenden mit Teilneh-
mer*innen 
40 21  16 
Anzahl bearbeiteter Betreuungsweisungen (ViP)  74  56

Produktüberblicke  
 
87 
 
060506 – Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe 
Kurzdarstellung 
Bezirkssozialarbeit ist ein ortsnahes Beratungs- und Begegnungsangebot mit folgenden Schwerpunkten: 
• Informieren und zur Selbsthilfe anregen und befähigen, 
• Gemeinwesenbezogene Anliegen und Ressourcen fördern, 
• Bürgerinnen und Bürger in stadtteilbezogenen Sozialangelegenheiten beteiligen. 
Durch die Bezirkssozialarbeit bietet der Kommunale Sozialdienst (KSD) eine ganzheitliche, familienbezogene 
und problemgerechte Hilfestellung in Verbindung von Sozialarbeit und wirtschaftlicher Hilfegewährung. 
Eingliederungshilfen sind Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu gewähren, wenn ihre seelische 
Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt ist. Mit Eingliederungshilfen soll eine persönliche und 
schulische/ berufliche Integration im Sinne einer Chancengleichheit gesichert werden, um eine dauerhafte 
Sozialleistungsabhängigkeit zu verhindern. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
In der Regel geht jeder Hilfe ein Beratungsprozess voraus, da zu Beginn nicht immer feststeht, ob und welche 
Hilfe (auch Hilfe zur Erziehung) im weiteren Verlauf erforderlich und geeignet ist. Diese „allgemeine Bera-
tungsleistung“ ist in der sogenannten Falleingangsphase zu leisten und entscheidet auch wesentlich darüber, 
ob ein Fall als Leistungsfall gemäß § 27 ff. SGB VIII bewilligt wird oder ob es bei einer Beratungsleistung im 
Sinne des § 16 SGB VIII verbleibt.  
Das Wesen der bezirklichen Sozialarbeit in den ASD, wie auch im KSD Münster, ist die Grundzuständigkeit als 
niedrigschwelliger Ansprechpartner in den Sozialräumen/Bezirken. Damit unterscheidet sich die Bezirkssozial-
arbeit wesentlich von der sonstigen Jugendhilfelandschaft im Bereich der erzieherischen Hilfen, die durch 
spezielle Träger für unterschiedliche Zielgruppen und Angebotsformen gekennzeichnet ist. 
Der Schwerpunkt des Kommunalen Sozialdienstes liegt inzwischen eindeutig im Bereich der Jugendhilfe und 
wird nur durch wenige Teilleistungen im Gebiet des Sozialen und die Kooperation mit dem Gesundheitswesen 
ergänzt. 
Beratung ist integraler Bestandteil jeder Leistung, d. h. auch eine Hilfe zur Erziehung hat sowohl im Vorgang 
als auch im weiteren Verlauf einen gewichtigen Beratungsanteil, da sich ohne eine stabile helfende Beziehung 
zwischen dem professionellen Berater und den Kindern, Jugendlichen und Familien keine sinnvollen Hilfear-
rangements finden lassen. Dies berührt auch den Steuerungsanteil der Hilfen zur Erziehung, der im Einzelfall 
in Koordination mit den unterschiedlichsten Beteiligten (z. B. Heimeinrichtungen) zu bewältigen ist. Über die 
Hilfeplanung entscheidet sich die Auswahl spezieller Dienste und Einrichtungen, die detaillierte Ausgestaltung 
der Hilfe, die Definition von Hilfeplanzielen usw. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kooperationsaufwand angesichts einer vielfältigen Trägerlandschaft 
enorm gestiegen ist und auch die Ansprüche der Adressaten der Hilfen mit den Jahren erheblich gewachsen 
sind. Betroffene wollen mehr verstehen, was das Jugendamt leistet, wie eine Beteiligung aussieht, was erwar-
tet wird und mit welchen Perspektiven die weitere Hilfeplanung ablaufen soll. 
Ein stabiles Netzwerk in den fünf Sozialbezirken des Kommunalen Sozialdienstes Münster ist die Vorausset-
zung für ein geeignetes und sinnvolles Hilfekonzept in jedem Einzelfall, weil die verfügbaren Ressourcen sei-

Produktüberblicke 
 
88 
tens freier Träger, der Familien und der Regeleinrichtung im Sozialraum in die Hilfeplangestaltung einfließen. 
Die Pflege und Aktualisierung dieser Netzwerke ist die Vorableistung, die ein Kommunaler Sozialdienst erbrin-
gen muss, damit für den Einzelfall entsprechende Möglichkeiten bereitstehen. 
Im Rahmen des o. g. Anforderungsspektrums verteilt sich die Fallarbeit in den jeweiligen Bezirken. Aus der 
Fülle der Aktivitäten können nur ausschnittweise exemplarische Hinweise darauf gegeben werden, was die 
Bezirkssozialarbeit praktisch ausmacht.  
• In allen Bezirken haben die bezirksübergreifenden Fachdienste (Heimfachdienst, Eingliederungshilfen, 
Pflegekinderdienst und die Kinderschutzfachkraft) intensive fallbezogene Fachberatung geleistet, die den 
Wirkungsgrad geplanter Hilfen verbessern soll. 
• Der Kommunale Sozialdienst hat im Jahr 2016 seine Außensprechstunden in den Stadtteilen deutlich redu-
ziert. Über Jahre sind die Außensprechstunden nur sehr gering von den Bürger*innen in Anspruch genom-
men worden. Eine interne Auswertung ergab, dass Eltern anlassbezogene Terminvereinbarungen mit den 
Bezirkssozialarbeiter*innen treffen. Der Bedarf nach offenen Sprechstunden in den Stadtteilen besteht of-
fensichtlich seit längerem nicht mehr. Um einen effektiven Personaleinsatz in der Bezirkssozialarbeit zu ge-
währleisten, wurden deshalb die meisten Sprechstunden in den Stadtteilen aufgegeben. Beibehalten wer-
den die KSD-Außensprechstunden in den Stadtteilbüros in Angelmodde und Coerde. 
Der KSD kann in den Stadtteilen weiter über Räumlichkeiten verfügen, um Gespräche vor Ort zu führen, 
ohne dass diese zwangsläufig im Haushalt der Familien stattfinden müssen. Der Umfang der Sprechstun-
den wird sich entsprechend im Jahr 2017 weiter reduzieren. 
• Die Zusammenarbeit mit den Schulen in den Stadtteilen nimmt zu. Das liegt zum einen an der Inklusion, die 
zwar sinnvoll und richtig ist, allerdings die Schulen ohne konkrete Konzeptunterstützung und ohne ausrei-
chende Finanzierungsmodelle vor riesige Herausforderungen stellt, denen die Schulen kurzfristig nicht ge-
wachsen sind. Konsequenz ist der Ruf nach Jugendhilfe als sogenannter Ausfallbürge, der durch Jugendhil-
femittel die Arbeitsfähigkeit an den Schulen wieder herstellen soll, um die Mängelverwaltung im Inklusions-
bereich aufzufangen. Zum anderen halten sich die Schüler*innen aufgrund von offenem und gebundenem 
Ganztag immer länger in den Schulen auf. Leider entsprechen die strukturellen und personellen Ressour-
cen der überwiegenden Schulen (noch) nicht den Bedürfnissen eines ganzheitlichen Lern- und Lebensor-
tes. Dies führt unter anderem auch dazu, dass im Rahmen der langen Schulalltage immer häufiger Prob-
lemlagen von Kindern und Jugendlichen zu Tage treten, die auf grundlegende Defizite in der Persönlich-
keitsentwicklung oder auf erzieherischen Hilfebedarf im Familiensetting verweisen. Die Schnittstelle Schule 
und Jugendhilfe wird entsprechend weiterhin verstärkt im Fokus stehen.  
Bezirk Mitte: 
• Im Rahmen der Vernetzung zwischen Grundschulen und Bezirkssozialarbeit im Bezirk Mitte trafen sich im 
Jahr 2016 erneut die OGS-Koordinator*innen und die Bezirkssozialarbeiter*innen zum Thema Kinderschutz. 
Anhand eines anonymisierten Falles aus dem Kinderschutz wurden Kooperations- und Kommunikationser-
fordernisse thematisiert. 
Bezirk West: 
• Der „Vernetzungskreis Jugendhilfe - Grundschulen Gievenbeck“ für den Stadtteil Gievenbeck wurde erfolg-
reich weitergeführt. Am Austausch beteiligt waren der Kommunale Sozialdienst West, der Arbeitsbereich 
OGS und BuT für die Gievenbecker Grundschulen, die Schulleitungen, die Caritas-Beratungsstelle und das 
Fachwerk Gievenbeck. Themen waren u. a. das Vorgehen in Kinderschutzfällen, das Verfahren im Rahmen 
von Eingliederungshilfen, das Kennenlernen der unterschiedlichen Arbeitsfelder und deren Verfahrensab-
läufe und das gemeinsame Erkennen von Entwicklungen und Bedarfen bezüglich der Grundschulkinder. 
Die Akteure vereinbarten zum Ende des Prozesses ein geregeltes Verfahren für die weitere Zusammenar-
beit.

Produktüberblicke  
 
89 
• Durch den regelmäßigen, strukturellen Austausch wurde ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der 
Kooperation zwischen Jugendhilfe und den Grundschulen gemacht. 
Bezirk Nord: 
• In 2014 wurde das Projekt Fallclearingstelle Nord - Schule/Jugendhilfe in Kooperation mit den Schulen des 
Bezirkes verabredet. In einem Erprobungszeitraum von zwei Jahren sind über zwanzig Einzelfälle zwischen 
Schulen, Schulaufsicht, dem KSD, dem Schularzt des Bezirkes, einer Vertreterin der Schulpsychologischen 
Beratungsstelle und der Schulsozialarbeit beraten worden. Eine Auswertung der Arbeit der Clearingstelle 
Nord führte Ende 2016 zu dem Ergebnis, diese regionale Clearingstellenarbeit über den Erprobungszeit-
raum hinaus regelmäßig fort zu setzen.  
• Die Inklusion von Schüler*innen mit unterschiedlichen Förderbedarfen in die Regelschulen des Stadtgebie-
tes hat auch in Münster Nord zu einem Anstieg der Anträge auf Einrichtung von Integrationshelfer*innen in 
Schulen geführt. Daneben ist die Zahl gemeinsamer Fallberatungen mit Schulen des Bezirkes erheblich an-
gestiegen.  
• Alle sozialen Institutionen im Stadtteil Coerde haben im Februar 2016 wieder eine Zukunftswerkstatt durch-
geführt. Thematische Schwerpunkte waren die Inklusion von Kindern in Kindertageseinrichtungen und 
Schulen und die Integration der verschiedenen Nationalitäten im Stadtteil. 
Bezirk Ost: 
• In 2016 nahm die Arbeit mit Flüchtlingsfamilien im Bezirk Ost einen besonderen Schwerpunkt ein. Mit mehr 
als 1.000 Flüchtlingen war der Bezirk im Besonderen mit dieser Situation konfrontiert. Die damit einherge-
henden Begegnungen mit unterschiedlichen Kulturen sowie zunehmende Gefährdungsmeldungen aus die-
sem Personenkreis stellten eine Herausforderung in der Arbeit des Kommunalen Sozialdienstes dar.  
• Die Kooperation mit den unterschiedlichen Akteuren in der Stadtzelle 862 (Angelmodde Waldsiedlung) war 
auch in 2016 intensiv und konstruktiv. Es zeigte sich erneut, dass die enge Vernetzung unterschiedlicher 
Professionen sehr hilfreich ist, um Familien in diesem Stadtbezirk zeitnah notwendige Unterstützungen zu-
kommen zu lassen. 
Bezirk Hiltrup: 
• Die Flüchtlingseinrichtungen sind als Mitglieder und Mitarbeitende in den Arbeits- und Sozialkreisen von 
Hiltrup, Berg Fidel und Amelsbüren angekommen. Die Kooperation zwischen den Einrichtungen läuft kon-
struktiv. Es gibt auf allen Seiten ein hohes Interesse an einer gelingenden Zusammenarbeit. Die Arbeit der 
professionellen Helfer*innen wird vielfältig durch Ehrenamtliche unterstützt.  
• Wohnungsnot sowie fehlender und bezahlbarer Wohnraum sind ein Problem, mit dem die Bezirkssozialar-
beit im Bezirk Hiltrup zunehmend konfrontiert wird. 
• Um den Problemlagen in der Trauttmansdorffstraße adäquat und zielgruppenspezifisch begegnen zu kön-
nen, wurde ein neuer Arbeitskreis ins Leben gerufen. Hintergrund sind die vielschichtig gelagerten Proble-
me der dort auf engstem Raum lebenden Familien, die immer wieder durch Konflikte und verschiedenartigs-
te Hilfebedarfe auf sich aufmerksam machen.  
• Im Rahmen der Inklusion sind insbesondere die ambulanten Hilfen der Eingliederung in Form von Integrati-
onshelfer*innen zur Abwendung von Teilhabebeschränkungen in den Schulen auf das 2,5-fache angestie-
gen. Spitzenreiter im Bezirk Hiltrup ist hier die PRIMUS Schule mit noch höheren Zuwachsraten an Einglie-
derungshilfe. 
Eingliederungshilfen: 
• Vor dem Hintergrund der hohen Fallzahlen im Bereich der schulischen Integrationshilfen wurde ein Konzept 
zur Erprobung von Poollösungen erarbeitet. Mit der Vorlage V/0648/2016 „Modellprojekt Schulbegleitung“

Produktüberblicke 
 
90 
hat die Umsetzung dieses Poolmodells begonnen. An der Gesamtschule Mitte ist seit Beginn des Schuljah-
res 2016/2017 ein Team der Lebenshilfe für Kinder mit Eingliederungshilfebedarf zuständig. Mit dem Ziel, 
weitere Schulen und Träger in das „Modellprojekt Schulbegleitung“ aufzunehmen und mit der Umsetzung 
zum Schuljahr 2017/2018 zu beginnen, wurden vorbereitende Gespräche mit Trägern und Schulen geführt. 
• Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl der Eingliederungshilfen in 2016 um ca. 16 % zu. Damit hat der 
Anstieg erstmals seit 3 Jahren wieder etwas an Fahrt verloren. Im Vorjahr lag der Anstieg noch bei 24,8 %. 
Weiterhin resultiert der Hilfezuwachs fast ausschließlich aus dem Anstieg der ambulanten Hilfen von 283 
Hilfen auf 332 Hilfen. 
• Die größte Gruppe innerhalb der ambulanten Hilfen bilden mit 185 Hilfen schulische Integrationshilfen/ 
Schulbegleitungen. Betrug der Anteil in 2015 noch 47 %, so stieg er in 2016 auf 57 %. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
Bezirk Mitte: 
• In 2017 ist ein weiteres Treffen zwischen OGS und KSD Mitte zur Sicherung eines regelmäßigen und struk-
turierten Austausches geplant.    
• Ein Kooperationsgespräch mit dem Frauenhaus des SKF ist geplant, um mit der neuen Leitung die beste-
henden Arbeitsabsprachen an der Schnittstelle Bezirk Mitte / Frauenhaus zu erörtern. 
Bezirk West: 
• Im Herbst 2017 treffen sich die Teilnehmer*innen des Vernetzungskreises Jugendhilfe-Grundschulen Gie-
venbeck, um die Erfahrungen mit der neuen Form der Kooperation auszuwerten. 
• Der Austausch zwischen der Jugendhilfe und den Grundschulen im Stadtteil Gievenbeck wird seitens des 
Kommunalen Sozialdienstes mit den Grundschulen der anderen Stadtteile des Bezirkes West, also Meck-
lenbeck, Albachten, Roxel und Nienberge kommuniziert, um auch dort ein geregeltes Verfahren für die Ko-
operation zu entwickeln. 
Bezirk Nord: 
• Die Zusammenarbeit mit den Schulen wird sich im Bezirk Nord, wie seit Jahren, weiter intensivieren. The-
men sind die Weiterentwicklung der Melanchthonschule und die Clearingsstelle Nord Schule - Jugendhilfe. 
• Das Thema „Integriertes Handlungskonzept Coerde“ wird die Lebenslagen vieler Einwohner*innen des 
Stadtteiles thematisieren. 
Bezirk Ost: 
• Die Kooperation zwischen Kita, Schule und den freien Trägern vor Ort wird in 2017 weiter intensiviert. Die 
Flüchtlinge, die im Bezirk Ost eine Unterkunft gefunden haben, werden unterstützt, sich so weit wie möglich 
in den Stadtteil zu integrieren. 
Bezirk Hiltrup: 
• Der VSE wird in den Räumen des KSD Hiltrup das „Rendsburger Elterntraining“ vorwiegend für Familien 
aus Hiltrup anbieten. 
• Die Situation in der Trauttmansdorffstraße wird weiter im Blick behalten. Es soll geprüft werden, ob die Situ-
ation der Bewohner mit einem Kulturdolmetscher verbessert werden kann. Ebenso soll noch für das zweite 
Schulhalbjahr 2016/2017 eine Hilfe eingerichtet werden, um den regelmäßigen Schulbesuch der Grund-
schulkinder zu verbessern. 
• Für den Bereich Hiltrup wird im Herbst eine Stadtteilkonferenz organisiert, um die Kooperation der ver-
schiedenen Träger der Jugend-, Gesundheits- und Sozialhilfen zu verbessern.

Produktüberblicke  
 
91 
Eingliederungshilfen: 
• Nach ersten positiven Rückmeldungen aus dem „Modellprojekt Schulbegleitung“ sollen weitere Schulen 
einbezogen werden. 
• Da gesetzliche Grundlagen in der Eingliederungshilfe (u. a. SGB IX) zunehmend auf der WHO-Klassifi-
zierung der ICF (Internationale Klassifizierung der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) basie-
ren, wird der Fachdienst Eingliederungshilfe an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen und ggf. die 
Anwendung in bestehende Verfahrensabläufe aufnehmen. 
• Soweit in 2017 Vorschläge und Entscheidungen des Bundesministeriums für eine bundesgesetzliche Rege-
lung zur Eingliederungshilfe im SGB VIII („Große Lösung“) zum Abschluss kommen sollten, werden, soweit 
erforderlich, Arbeitsabläufe angepasst. 
Ressourcen 
• Stellen: 17,05 
• Aufwendungen:  6.801.406 € 
• Erträge:  277.527 € 
Ziele aus dem NKF-Haushalt 
Der KSD führt sein bezirkliches Sprechstundenangebot (insbesondere an Grund- und Förderschulen) im be-
stehenden Umfang fort. 
Vorrangiger Einsatz ambulanter Angebote (mindestens 2/3) zur Integration in Schule, Arbeit und Beruf. 
Zielkennzahlen aus dem NKF-Haushalt 2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Umfang der Sprechstunden in den Bezirken (einschließ-
lich Schulen) 
750 750 750 500 
Anteil der ambulanten Fälle an allen Eingliederungshilfen 
(in %) 
86 86 86 89 
 
Leistungsdaten aus dem NKF-Haushalt 
und weitere Zahlen, Daten, Fakten zum Produkt 
2014 
Ist 
2015 
Ist 
2016 
Ansatz 
2016 
Ist 
Bezirkliche Sozialarbeit     
Anzahl der kooperierenden Schulen 53 53 53 53 
Anzahl der Stadtteilarbeitskreise mit Beteiligung des KSD 22 22 22 22 
Eingliederungshilfen     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII  258 322 278 372 
davon:     
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
ambulant 
222 283 238 332 
Anzahl der Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII 
stationär 
36 39 40 40 
 für junge Volljährige 81 85  94

Produktüberblicke 
 
92 
 
Produktübergreifend – Jugendhilfeplanung 
Kurzdarstellung 
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet unter anderem die Kommunen, alles Notwendige zu planen 
und vorzuhalten, das dazu beiträgt, den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien 
Rechnung zu tragen.  
Im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung trägt Jugendhilfeplanung dazu bei, geeignete Einrich-
tungen, Dienste, Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen zu initiieren, zu planen und bereitzustellen mit 
dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. 
Die Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers als verpflichtendes Instrument 
ist in §§ 79, 79 a, 80, 81 SGB VIII festgelegt.  
Jugendhilfeplanung bezieht sich als Querschnittsaufgabe grundsätzlich auf alle Handlungsfelder der Jugend-
hilfe, so dass sich verschiedene Maßnahmen, Projekte und Konzepte auch in den entsprechenden Produkten 
der jeweiligen Fachabteilungen widerspiegeln. 
Arbeitsbericht 
Schwerpunkte im Jahr 2016: 
• Das „Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster“ wurde 2016 in 
Abstimmung mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe weiter entwickelt und mit zusätzlichen 
Maßnahmen für die Zielgruppe der Jugendlichen hinterlegt. Im Zuge einer aufeinander aufbauenden und 
abgestimmten gesamtstädtischen Weiterentwicklung der Präventionskette wurde das Maßnahmenpro-
gramm der Fachstelle „Prävention, Netzwerkkoordination Frühe Hilfen, Schwangerschaftsberatung“ über-
tragen. 
• Das in 2015 durchgeführte Hearing zum Thema „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige 
und junge Flüchtlinge umsetzen“ wurde umfassend dokumentiert und mit der Vorlage V/0371/2016 den poli-
tischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Vorlage wurden die für das Wohl des Kindes we-
sentlichen Handlungsfelder und Konzepte, aber auch die weiteren Entwicklungsbedarfe aufgezeigt, um den 
Bildungs-, Integrations- und Teilhabechancen der Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in Müns-
ter entsprechen zu können. 
• Für das gesamtstädtische „Handlungskonzept - Flüchtlinge in Münster“ wurden die Berichte und Daten für 
die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe erstellt und im Konzept dargelegt. Ein Beteiligungsworkshop zu dem 
Gesamtkonzept u. a. mit den politischen Gremien und freien Trägern, wurde begleitend vorbereitet und 
durchgeführt.  
• Für das Integrationsmonitoring zum Migrationsleitbild der Stadt Münster wurden die Daten und Berichte für 
die Handlungsfelder „Bildung und Sprache“, „Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste“ er-
hoben und erstellt. 
• Als erstes Teilprojekt einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wurde mit der Neukon-
zeptionierung der Schulsozialarbeit in Verbindung mit der Entwicklung eines stadtweiten Indikatorenmodells 
zur Ermittlung der allgemeinen Bedarfe begonnen. In gemeinsamer Verantwortung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien und des Amtes für Schule und Weiterbildung wurden die Grundlagen für eine da-
tenbasierte strategische Neuausrichtung der Schulsozialarbeit entwickelt bzw. ausgewertet. Das Ergebnis 
wurde mit der Vorlage „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung - Teilprojekt: Neuausrichtung

Produktüberblicke  
 
93 
Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018“ (V/0741/2016 und V/0741/2016/1.Erg.) dargestellt und vom Rat 
der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlossen.  
• Im Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration 
von Flüchtlingen“ wurden im ersten Quartal 2016 kurzfristig erforderliche Infrastrukturmaßnahmen für die 
Quartiersentwicklung auf dem Gelände der York-Kaserne in Gremmendorf für eine acht-gruppige Kita in 
Kombination mit einer Kinder- und Jugendeinrichtung und der Oxford-Kaserne in Gievenbeck für eine fünf-
gruppige Kita beantragt. Da keine dieser Maßnahmen innerhalb des Sonderprogramms bewilligt wurden, 
wurden konkretere Planungen in 2016 zunächst nicht weiter verfolgt. 
Ausblick auf das Jahr 2017: 
• Auf Grundlage der im Dezember 2016 vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Neuausrichtung der 
Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2017/2018“ wird in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und 
Schule angestrebt, die fachliche Ausrichtung und Arbeitsweise sowie die gemeinsamen Qualitätsstandards 
der Schulsozialarbeit zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Zudem wird die Bedarfsbemessung der 
Schulsozialarbeit für das Schuljahr 2018/2019 vorbereitet.  
• Im Sinne einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung soll ein gemeinsames datenbasier-
tes Bildungsmonitoring aufgebaut werden. Zu diesem Zweck werden sowohl jeweils amtsinterne als auch 
ämterübergreifende Arbeitsgruppen gebildet mit dem Ziel, systematisch eine gemeinsame Datengrundlage 
herbeizuführen.  
• Mit der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes inklusive verbindlicher Qualitätsstandards für die offenen 
Ganztagsschulen in Münster ist die Verwaltung durch den Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2016 „Qualitäts-
offensive: Die gute (offene) Ganztagsschule“ beauftragt. Im Zuge einer integrierten Jugendhilfe- und Schul-
entwicklungsplanung wird in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule ein Gesamtkonzept 
von Bildung, Erziehung und Betreuung erarbeitet mit dem Ziel, Schule und OGS besser zu verzahnen 
• Die Verwaltung wurde durch einen Begleitantrag zum Haushalt 2017 der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL und der CDU-Fraktion beauftragt ein bedarfsorientiertes Konzept zur Bemessung von Personal-
ressourcen in den Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger und der Stadt Münster zu entwickeln. Un-
ter Beteiligung der freien Träger soll ein Konzept entwickelt werden, welches die aktuell fachlichen Bedarfe 
und Aufgaben der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Münster berücksichtigt. 
• Zur Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtteil Coerde wird in einem ersten Hand-
lungsschritt und als Grundlage für die weitere Bearbeitung eine umfassende Bestandsaufnahme der Infra-
strukturangebote, Maßnahmen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe erhoben. 
• Im Rahmen des Kernteams „Management zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften“ werden kontinuierlich 
Potentialflächen zur Eignung von temporären und dauerhaften Flüchtlingsunterkünften im Hinblick auf die 
Infrastrukturbedarfe der Stadt Münster geprüft. Die hierfür notwendigen Datenbanken werden fortlaufend in 
Bezug auf Flüchtlingsunterkünfte und Kitabedarfe gepflegt. Zudem werden regelmäßig die stadtweiten Da-
ten über die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer als auch die Versorgungsquoten von 
Flüchtlingskindern in Kitas und im offenen Ganztag erhoben und aufbereitet.

Jugendhilfeetat 
 
94 
5. Jugendhilfeetat 
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)  
Die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung erfolgt 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien seit 
2008 auf der Grundlage des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF), welches die kamerale 
Haushaltssystematik abgelöst hat. Seither werden 
nicht mehr nur die reinen Finanzströme dargestellt. 
Vielmehr beinhalten Ansätze und Rechnungser-
gebnisse das vollständige Ressourcenaufkommen 
und den -verbrauch. Die Stadt Münster verwendet 
dazu ein SAP-basiertes Verfahren. 
In diesem Kapitel soll es nun um den „Finanzteil“ 
des Haushalts, d. h. um die Finanzdaten (Teiler-
gebnisplanung/-rechnung und Teilfinanzplanung/  
-rechnung) für den Produktbereich 06 - Kinder-, 
Jugend- und Familienhilfe gehen. Die Planung 
enthält die Ansätze in der Vorausschau, das 
Rechnungsergebnis stellt die tatsächliche Verwen-
dung dar. 
Darüber hinaus ist eine Steuerung anhand von 
transparenten Zielsetzungen möglich. Dazu sei auf 
das Kapitel „Produktüberblicke“ verwiesen, in dem 
auf den Produktplan des Produktbereichs 06 - 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die darin ent-
haltenen Ziele und Zielkennzahlen und die dazu-
gehörigen Ergebnisse eingegangen wird. 
 
Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung sah folgende Ansätze für den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
vor: 
 Ansatz 2015 Ansatz 2016 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung 101.646.150 € 51.522.980 € 108.145.300 € 63.820.040 €  
Kinder- und Jugendarbeit 20.393.570 € 8.119.810 € 23.096.470 € 8.823.670 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
4.654.430 € 364.020 € 5.475.440 € 363.990 €  
Familienförderung 3.954.640 € 298.230 € 4.201.380 € 299.230 €  
Erzieherische und wirtschaftliche 
Hilfen für Familien 
47.825.060 € 5.774.530 € 53.272.490 € 13.374.530 € 
Gesamt 178.473.850 € 66.079.570 € 194.191.080 € 86.681.460 € 
Bei den dargestellten Ansätzen handelt es sich um die Werte aus der vom Rat in seiner Sitzung am 
16.12.2015 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016.

Jugendhilfeetat 
 
95 
Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 (Ratsbeschluss vom 
28.09.2016) wurden folgende Ansatzveränderungen beschlossen: 
 Veränderungen Ansatz 2016 (1. Nachtrag) 
 Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge 
Kindertagesbetreuung + 5.879.630 € + 2.000.000 € 114.024.930 € 65.820.040 € 
Kinder- und Jugendarbeit + 38.400 € + 12.500 € 23.134.870 € 8.836.170 € 
Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
0 € + 86.170 € 5.561.610 € 363.990 € 
Familienförderung + 84.540 € 0 € 4.285.920 € 299.230 € 
Erzieherische und  
wirtschaftliche Hilfen für  
Familien 
+ 249.270 € 0 € 53.521.760 € 13.374.530 € 
Gesamt + 6.251.840 € + 2.098.670 € 200.529.090 € 88.693.960 € 
Teilergebnisrechnung 
Die Aufteilung des Jahresergebnisses (Zuschuss) sowie der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen auf die 
einzelnen Produktgruppen ist den folgenden Abbildungen zu entnehmen (Rechnungsergebnis 2016 jeweils 
vorläufig):

Jugendhilfeetat 
 
96

Jugendhilfeetat 
 
97 
Wie in den vergangenen Jahren bleibt die Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung aufgrund der 
notwendigen Rechtsanspruchsgewährung und des großen finanziellen Volumens im Fokus.  
Darüber hinaus lag ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Steuerung des Bereichs „Erzieherische und wirt-
schaftliche Hilfen für Familien“. 
Wie in den vergangenen Jahren ist darauf hinzuweisen, dass es sich jeweils um vorläufige Daten handelt. 
Kindertagesbetreuung 
Die gesetzliche Verpflichtung, sowohl den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder 
über 3 Jahre als auch den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsplatz/Kinder-
tagespflege) für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (seit 01.08.2013) zu gewährleisten, macht weiterhin erhebli-
che Anstrengungen erforderlich. Dies zeigt sich im Teilergebnisplan sowohl bei den steigenden Aufwendun-
gen (u. a. Betriebskostenzuschüsse) als auch bei den steigenden Erträgen (u. a. Landeszuweisungen, Eltern-
beiträge) in der Produktgruppe 0601 „Kindertagesbetreuung“. 
So stiegen die Aufwendungen um 13,4 Mio. EUR von 97,0 Mio. EUR auf 110,4 Mio. EUR. Gleichzeitig erhöh-
ten sich die Erträge um 4,5 Mio. EUR von 61,4 Mio. EUR auf 65,9 Mio. EUR, so dass der städtische Zuschuss 
insgesamt um 8,9 Mio. EUR über dem Vorjahr lag. 
Die ohnehin steigende Bedarfssituation in Münster hatte sich seit Beginn des Jahres 2015 noch einmal erheb-
lich durch die Anzahl der Zuzüge von Zuflucht suchenden Menschen verstärkt. Wie prognostiziert, hat sich 
diese Entwicklung im Jahr 2016 noch deutlicher bemerkbar gemacht. 
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Im Jahr 2016 machten sich die nun zunehmend budgetwirksam werdenden, steigenden Aufwendungen für die 
Unterbringung, Versorgung und Unterstützung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) bemerkbar. 
Zwar wurden die Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanungen 2016 bereits erhöht, aber schon nach dem 
zweiten Quartal 2016 zeichnete sich ab, dass diese nicht ausreichend sein würden. Dem Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien wurde im Rahmen des regelmäßigen Finanzcontrolling-Berichts entsprechend 
berichtet. Dazu sei an dieser Stelle zunächst auf die weiteren Ausführungen unter „Abweichungen von Plan- 
und Ist-Ansätzen“ verwiesen. 
Auf der Ertragsseite konnten die entsprechenden Kostenerstattungen durch das Land nicht vollständig inner-
halb des Haushaltsjahres vereinnahmt werden. Das LWL-Landesjugendamt hatte die Kommunen zeitnah dar-
über informiert, dass die Abarbeitung der erfassten Kostenerstattungsfälle der Jugendämter einen längeren 
Zeitraum in Anspruch nehmen würde. 
Gerade auch in diesem Bereich sind vor diesem Hintergrund die genannten Daten als vorläufig anzusehen. 
Produktbereich 06 - insgesamt 
Auch wenn sich die prozentuale Verteilung der Aufwendungen für die einzelnen Produkte nur unwesentlich 
verändert hat, so sind die nominalen Beträge doch erheblich gestiegen. Wie im Vorjahr ist im Ergebnis der 
größte Teil der notwendigen Aufwendungen der Kindertagesbetreuung zuzurechnen (56,0 %, Vorjahr: 57,3 
%), gefolgt vom Bereich der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien (27,7 %, Vorjahr: 26,1 %). 
Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit beläuft sich auf 11,6 % (Vorjahr: 11,9 %). Des Weiteren beträgt der 
Aufwendungsanteil der Förderung benachteiligter junger Menschen 2,9 % (Vorjahr: 2,6 %) und der Anteil der 
Familienförderung 1,8 % (Vorjahr: 2,1 %), jeweils gemessen am Gesamtvolumen des Produktbereichs. 
Zu den Produktgruppen mit dem größten Finanzvolumen wird auch auf die vom Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien erstellten, vertiefenden Berichte hingewiesen. So erscheint jährlich der Kindertagesbetreuungs-
bericht, dem detaillierte Erläuterungen und Darstellungen zu entnehmen sind. Darüber hinaus gibt es weitere 
Berichte in regelmäßigen Zeitabständen, u. a. den Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in Münster. 
Die Verteilung der Aufwendungen für die Jugendhilfe auf die einzelnen Aufwendungsarten stellt sich innerhalb 
der Teilergebnisrechnung wie folgt dar:

Jugendhilfeetat 
 
98 
Die Transferaufwendungen (Zuschüsse, Geldleistungen) stellen wie in den Vorjahren auch 2016 die dominie-
rende Ausgabeposition dar. Daneben sind weiterhin die Personalaufwendungen die zweite wesentliche Kos-
tenart. 
Die Erträge für die Jugendhilfe verteilten sich 2016 in den einzelnen Bereichen folgendermaßen:

Jugendhilfeetat 
 
99 
Wie in den vergangenen Jahren wurden die wesentlichen Erträge durch die Zuwendungen und allgemeinen 
Umlagen sowie öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte erzielt. 
Die folgende Grafik stellt dar, wie sich die Zuschussbeträge innerhalb der Produktgruppen auf die einzelnen 
Produkte aufteilen. 
Legende: 
Produkt 060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und weiteren Gruppen 
Produkt 060102  Förderung von Kindern in Tagespflege 
Produkt 060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit und Durchführung von OGS-Aufgaben 
Produkt 060202 Jugendverbandsarbeit 
Produkt 060301 Jugendsozialarbeit 
Produkt 060302 Jugendhilfe an den Schulen 
Produkt 060303 Drogenhilfe 
Produkt 060401 Angebote für Familien 
Produkt 060402 Besondere familienpolitische Maßnahmen 
Produkt 060501 Hilfen zur Erziehung in der Familie und eigenen Wohnung 
Produkt 060502 Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen und Pflegefamilien / Adoptionen 
Produkt 060503 Beistandschaften, Vormundschaften, UVG 
Produkt 060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 
Produkt 060505 Mitwirkung bei Familien- und Jugendgericht 
Produkt 060506 Bezirkliche Sozialarbeit und Eingliederungshilfe

Jugendhilfeetat 
 
100

Jugendhilfeetat 
 
101 
Abweichungen von Plan- und Ist-Ansätzen im Teilergebnisplan 
Die Haushaltsplanung und -steuerung war im Jahr 2016 sehr stark geprägt durch die Entwicklung der Zahl der 
Zuflucht suchenden Menschen, die seit dem zweiten Quartal des Jahres 2015 erheblich angestiegen ist. Für 
den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe waren dabei die ankommenden unbegleiteten 
minderjährigen Ausländer (umA) bedeutsam, deren Inobhutnahme, Versorgung und Betreuung den Jugend-
ämtern obliegt. Die finanziellen Auswirkungen zeigten sich mit zeitlicher Verzögerung im Jahr 2016 erstmals 
besonders deutlich. 
Auf Basis der o.g. Daten stellen sich die Plan-/Ist-Abweichungen für das Jahr 2016 wie folgt dar:

Jugendhilfeetat 
 
102 
 
Besondere Entwicklung im Jahresverlauf und deren finanzielle Auswirkungen 
Da ein ganz besonderes Augenmerk im Jahr 2016 auf die Unterstützung der Zuflucht suchenden Menschen 
gerichtet war, sollen an dieser Stelle des Kapitels „Jugendhilfeetat“ auch die finanziellen Auswirkungen aus-
führlicher dargestellt werden. 
Am 01.11.2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländi-
scher Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 in Kraft. Mit dem Gesetz sollte die deutschlandweite Verbes-
serung der Situation von jungen Flüchtlingen erreicht werden. Das Gesetz regelt eine landesinterne und bun-
desweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von umA 
ausrichtet. Mit dem 5. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG NW), wel-
ches am 17.12.2015 in Kraft trat, wurde einerseits das Verteilungsverfahren vom Land auf die Kommunen 
festgelegt, zum anderen wurde die Refinanzierung der kommunalen Aufgaben geregelt. 
Bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 für die-
sen Zweck insgesamt 6,5 Mio. EUR in der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für 
Familien“ sowohl bei den Aufwendungen (Maßnahmen = Hilfen zur Erziehung) als auch bei den Erträgen (= 
erwartete Kostenerstattung durch das Land NRW) veranschlagt. Dabei wurde von einer Aufnahmequote und -
verpflichtung von rund 150 umA ausgegangen. Tatsächlich lag der - regelmäßig angepasste - Aufnahme-
schlüssel jedoch deutlich höher; es wurden in der Regel jeweils rund 220 umA betreut. 
Da sich im Jahresverlauf aufgrund dieser Entwicklung abzeichnete, dass die veranschlagten Mittel nicht aus-
reichen würden und eine Deckung innerhalb des Produktbereichs 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nicht 
zu leisten war, stimmte der Rat der Stadt Münster der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5,7 
Mio. EUR zu, die u. a. durch Mehrerträge in Höhe von 2,1 Mio. EUR zu decken waren (V/1013/2016 „Über-
planmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe““, Rat 14.12.2016). 
Die Vorlage wurde in Kenntnis der Entwicklung der ersten drei Quartale des Jahres 2016 erstellt.

Jugendhilfeetat 
 
103 
Die folgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der mittels der jugendamtsspezifischen Software „LogoData“ 
monatlich für Hilfen zur Erziehung ausgezahlten Beträge (in EUR) im Jahresvergleich, die als aussagekräftiger 
Indikator zu sehen waren:

Jugendhilfeetat 
 
104 
Erkennbar ist, dass die Aufwendungen im vierten Quartal 2016 nicht die Beträge des dritten Quartals erreicht 
haben; dennoch liegen alle Monatszahlungen sehr deutlich über den Beträgen der Vorjahre. 
Die Verteilung der einzelfallbezogenen Aufwendungen für umA im Jahr 2016 stellte sich wie folgt dar: 
 
 
Nicht enthalten sind Aufwendungen, die nicht einzelfallbezogen zugeordnet werden können. 
Dass sich der Anstieg der Aufwendungen im Wesentlichen - aber nicht ausschließlich - durch die Hilfen zur 
Erziehung für umA ergeben hat, zeigt die folgende Grafik. Auch bei den Hilfen zur Erziehung, die nicht den 
umA zuzuordnen sind, war ein Anstieg zu verzeichnen.

Jugendhilfeetat 
 
105 
 
Hinsichtlich der Einnahmen sei nochmals darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Rechnungsergebnisse 
vorläufig sind. Aufgrund der personellen Situation sowohl bei den antragstellenden Kommunen als auch beim 
Land sind für die Kostenerstattungsanträge Bearbeitungszeiten zu verzeichnen, die zu erheblichen Verzöge-
rungen beim tatsächlichen Zahlungseingang führen und sich deutlich über das Haushaltsjahr hinaus erstre-
cken. Dies tangiert jedoch nicht den grundsätzlichen Anspruch der Kommune auf Kostenerstattung. 
Darüber hinaus decken die tatsächlichen Kostenerstattungen des Landes die Aufwendungen für umA nicht 
wie erwartet in voller Höhe ab. So wurden u. a. folgende Aufwendungen nicht erstattet: 
1. Vertraglich vereinbarte Kosten für nicht belegte Plätze in Brückenmaßnahmen (York-Kaserne, Oxford-
Kaserne) in Höhe von 80 % des Tagessatzes bis 31.12.2016 (Anmerkung: Der Satz von 80 % ist durch 
den Rahmenvertrag NRW vorgegeben). 
2. Vertraglich vereinbarte Kosten für tagesstrukturierende Maßnahmen bei einem freien Träger, die ab Mai 
2016 nicht mehr benötigt wurden, aber mit einer Laufzeit bis 31.12.2016 eingerichtet wurden (Anmerkung: 
Das nicht mehr benötigte Personal wurde in Flüchtlingseinrichtungen eingesetzt). 
3. Kurzfristige Inobhutnahmen ohne Nachweise (fehlende Unterlagen) und Abbruch durch „Flucht“ (Anmer-
kung: Münster war als „Fluchtrouten-Jugendamt“ anzusehen (Lage: auf dem Weg vom Süden nach Nord-
europa (Skandinavien))). 
4. Hilfen, die nicht innerhalb eines Monats nach der Einreise begonnen wurden (§ 89d Abs. 1 SGB VIII). 
Über die Entwicklung hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den Ausschuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien sowohl im Rahmen des regelmäßigen Finanzcontrolling-Berichts als auch mittels der wie-
derkehrenden Vorlagen „Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in 
Münster“ fortlaufend informiert.

Jugendhilfeetat 
 
106 
Teilfinanzplan 
Der Teilfinanzplan enthält alle Einzahlungen und 
Auszahlungen, die - in der Regel als Beschaffung 
oder Baumaßnahme - das Vermögen der Kommu-
ne verändern. Ebenso werden hier die Einzahlun-
gen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
sowie die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwen-
dungen dargestellt. 
Im Teilfinanzplan für den Produktbereich 06 - Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe waren 2016 insge-
samt keine Einzahlungen sowie Auszahlungen in 
Höhe von 4.386.520 € veranschlagt. 4.267.580 € 
der Auszahlungen waren allein der Produktgruppe 
0601 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
zuzuordnen. 
Teilfinanzrechnung 
Im Ergebnis wurden in der Teilfinanzrechnung 
Auszahlungen in Höhe von 3.463.823 € getätigt. 
Gleichzeitig konnten Einzahlungen in Höhe von 
2.800 € erzielt werden (durch den Verkauf eines 
bereits abgeschriebenen Gebrauchtwagens aus 
einer Einrichtung). Wesentliche Schwerpunkte 
waren wie im Vorjahr der Ausbau der Betreuungs-
plätze sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch 
für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in Kinderta-
geseinrichtungen. 
Bürgerhaushalt 
Der Rat der Stadt Münster hat im Rahmen der 
Vorlage V/0702/2012/1 (Nachhaltige kommunale 
Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 - 
2017) beschlossen, das Bürgerhaushaltsverfahren 
in jedem 2. Jahr durchzuführen. Nach 2014 wurde 
es demzufolge im Jahr 2016 wiederum durchge-
führt. Allerdings lagen keine Vorschläge vor, die 
den Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend-, und 
Familienhilfe betrafen. 
Finanzberichterstattung im Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien 
Um die finanziellen Entwicklungen im Bereich der 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch unterjährig 
zu veranschaulichen, legt die Verwaltung dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
seit 2015 regelmäßig einen Finanzbericht auf 
Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmana-
gements vor. So wurde für den Ausschuss sowohl 
nach dem zweiten als auch nach dem dritten Quar-
tal ein Finanzcontrolling-Bericht erstellt. Er beinhal-
tete den jeweils zum Ende des Quartals aktuellen 
Stand der 
• Gesamtsummen der Erträge (Zeile 10) 
• Gesamtsummen der Aufwendungen für 
- Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
- Transferaufwendungen (Zeile 15) 
- Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Hierbei handelte es sich um die vom Fachamt 
bewirtschafteten Zeilen im Teilergebnisplan des 
städtischen Haushalts. 
Der Bericht enthält des Weiteren eine Prognose 
über die Entwicklung bis zum Ende des Haushalts-
jahres. Grundlage für die Prognosedaten ist jeweils 
eine lineare Hochrechnung, die zum Teil unter 
Berücksichtigung von fachlich relevanten Einfluss- 
und Entwicklungsgrößen angepasst ist. 
Ausblick 
Die dargestellte Entwicklung bezüglich der in 
Münster Zuflucht suchenden Menschen, insbeson-
dere der umA, wird auch im Jahr 2017 handlungs-
leitend sein. Der bereits in den Vorjahren existie-
rende, enorme Finanzdruck wird sich noch weiter 
erhöhen. Das Finanz- und Fachcontrolling des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wird 
weiterhin dazu beitragen, eine sach- und fachge-
rechte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten und 
eine weitere Optimierung aller Prozesse zu errei-
chen. Eine strenge Ausgabendisziplin aller Betei-
ligten bleibt daher unabdingbar.

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
107 
6. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammensetzung und Aufgaben 
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch 
- Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) sowie dem Landesausführungsgesetz dazu (1. AG KJHG NW) geregelt. 
In Münster führt er die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“. 
Der Ausschuss befasst sich gemäß § 71 Abs. 2 und 3 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, 
insbesondere mit 
• der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vor-
schlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 
• der Jugendhilfeplanung und 
• der Förderung der freien Jugendhilfe. 
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel und 
hat das Recht, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Weitere Regelungen und Aufgaben ergeben sich aus der 
Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster. 
Am 31.12.2016 gehörten dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Personen an: 
Stimmberechtigte Mitglieder 
(RF = Ratsfrau / RH = Ratsherr) 
von der CDU 
1. RH Jens Christian Heinemann 
Vertreter: RH Richard Michael Halberstadt 
2. Teresa Küppers 
Vertreter: RH Bruno Kleine Borgmann 
3. Jolanta Vogelberg 
Vertreter: RH Stefan Leschniok 
von der SPD 
4. RF Anne Schulze Wintzler (stv. Vorsitzende) 
Vertreter: RH Robert von Olberg 
5. RF Katharina Köhnke 
Vertreterin: RF Doris Feldmann 
von Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
6. RF Jutta Möllers (Ausschussvorsitzende) 
Vertreter: RH Raimund Köhn 
7. Jörg Nathaus 
Vertreter: Karl-Heinz Neubert 
 
 
von der FDP 
8. Dietmar Uhlenbrock 
Vertreter: Christopher Schaffel 
von DIE LINKE. 
9. RF Fatma Kirgil 
Vertretetung: N.N. 
Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe 
10. Pfarrer Ulrich Messing 
Vertreter: Jan-Christoph Horn 
11. Stephan Degen 
Vertreter: Andreas Czarske 
12. Felix Braun 
Vertreter: Ernst Cluse 
13. Gerhard Dworok 
Vertreterin: Marion Kahn 
14. Wilfried Stein 
Vertreter: Friedhelm Gerhard 
15. Johannes Schmanck 
Vertreter: Heiko Philippski

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
108 
Beratende Mitglieder 
Stadt Münster 
1. Stadtdirektor Thomas Paal 
(Dezernent für Bildung, Jugend und Familie) 
2. Anna Pohl 
(Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien) 
Präsident des Landgerichts Münster 
3. Richter am Amtsgericht Norbert Weitz 
Vertr.: Richterin am Amtsgericht Dr. Petra Pheiler-Cox 
Direktor der Agentur für Arbeit 
4. Theo Wübbels 
Vertreterin: Simone Düsterhus 
Bezirksregierung Münster als obere 
Schulaufsichtsbehörde 
5. Norbert Hartmann 
Vertreter: Thomas Terhaer 
Polizeipräsident Münster 
6. Ute Stehr 
Vertreter: Thomas Götze 
Stadtdechant von Münster 
7. Sebastian Reimann 
Vertreterin: Petra Kreuter 
Superintendent des Kirchenkreises Müns-
ter 
8. Rolf Grieskamp 
Vertreter*in: N.N. 
Jüdische Gemeinde Münster 
9. David Torres Kaatz 
Vertreterin: Ruth Frankenthal 
Integrationsrat der Stadt Münster 
10. Natalie Eichner 
Vertreterin: Beata Arabasz 
Sachkundige Einwohner/innen 
auf Vorschlag der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
11. Maria Pinke 
Vertreter: Michael Geuckler 
Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-
verband - Kreisgruppe Münster 
12. Beate Heeg 
Vertreterin: Gabriele Markerth 
 
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband 
Münster 
13. Gudrun Sturm 
Vertreter: Anne Westendorf 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
14. Dr. Ralf Kaisen 
Vertreterin: Sarah Biermann 
Diakonie Münster 
15. Uwe Wellmann 
Vertreterin: Heike Liebrecht 
Stadtsportbund Münster e.V./ Sportjugend 
16. Thomas Lammers 
Vertreter: Dietmar Wiese 
Jugendrat der Stadt Münster 
17. Jamaa Abdul 
Vertreterin: Merle Thelen 
Jugendamtselternbeirat der Stadt Münster 
18. Thomas Pelster 
Vertretung: N.N. 
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
AG 1 – Mädchen und Jungen/ Gender 
19. Martin Helmer 
Vertreterin: Susanne Decker 
AG 2 – Kinder- und Jugendarbeit 
20. Dieter Schönfelder 
Vertreter: Stefan Bommes 
AG 3 - Jugendsozialarbeit 
21. Klaus Fröse 
Vertreterin: Lisa Leifheit 
AG 4 - Familienförderung 
22. Astrid-Maria Kreyerhoff 
Vertreterin: Anne Becker 
AG 5 – Tagesbetreuung für Kinder 
23. Sabine Busch 
Vertreterin: Felizitas Schulte 
AG 6 – Hilfen zur Erziehung 
24. Michael Kaiser 
Vertreter: Dr. Friedhelm Höfener

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
109 
Beratungsprogramm 2016 
Im Jahr 2016 tagte der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in sieben öffentlichen Sitzungen und 
in einer nichtöffentlichen Sitzung. In der folgenden Liste sind die einzelnen öffentlichen Beratungsvorlagen des 
Berichtsjahres zusammengestellt: 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0381/2015 Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention 
1. Bericht über den Stand der Umsetzung 
20.01.2016 
V/0787/2015 Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen an der Malteserstraße (Hiltrup), 
Bohlweg (Innenstadt) und Josef-Beckmann-Straße (Kinderhaus) 20.01.2016 
V/0933/2015 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2014 20.01.2016 
V/1008/2015 Aktualisierungen zum Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien zu Beginn des Jahres 2016 (Beratungsschwerpunkte, Organisation, Per-
sonalsituation) 
20.01.2016 
V/1038/2015 Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Weitere Umse t-
zung des Flüchtlingskonzepts und neue temporäre Einrichtungen 20.01.2016 
V/1057/2015 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heinrich-Piepmeyer-Haus im Bezirk Mitte 20.01.2016 
V/1060/2015 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Willingrott in Handorf  20.01.2016 
V/0016/2016 "Angekommen in deiner Stadt" 
Modellprojekt mit der Walter Blüchert Stiftung 20.01.2016 
V/0009/2016 Fortsetzung der Ausbauoffensive durch Schaffung neuer Plätze zur Kindertagesbetre u-
ung - Bedarfsentwicklung, weitere Ausbaustrategien sowie immobilienwirtschaftliche und 
bauliche Handlungsansätze 
02.03.2016 
V/0021/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2016 02.03.2016 
V/0039/2016 Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Neue temporäre 
Einrichtungen in Modulbauweise an verschiedenen Standorten 02.03.2016 
V/0057/2016 Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Wur-
zelkinder Münster e. V. 02.03.2016 
V/0059/2016 Unterstützung von Elterninitiativen in finanziellen Notlagen - Auswirkungen aktueller 
Tariferhöhungen 02.03.2016 
V/0085/2016 Modellbausteine für schulische Inklusion 
Schule an der Beckstraße 02.03.2016 
V/0094/2016 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in 
Münster 02.03.2016 
V/0098/2016 Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) für 
das Kindergartenjahr 2016/2017 02.03.2016

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
110 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0101/2016 Schülerhaushalt 02.03.2016/ 
20.04.2016/ 
08.06.2016 
V/0051/2016 Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förde-
rung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster 20.04.2016 
V/0177/2016 Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Errichtung einer 
temporären Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm und weitere Maßnahmen 20.04.2016 
V/0191/2016 Errichtungsbeschluss: Neubau einer 3-Gruppen Kita auf dem Gelände der Hermann-
schule im Bezirk Mitte 20.04.2016 
V/0199/2016 Jugendrat der Stadt Münster – Ausblick und Weiterentwicklung 20.04.2016 
V/0203/2016 Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen zum Schuljahr 2016/ 2017  20.04.2016 
V/0238/2016 Neubau einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung an der  
Marie-Curie-Straße (vormals Malteserstraße) 
Baubeschluss 
20.04.2016 
V/0258/2016 Stadthaus 1, Klemensstraße 10 - Innensanierung 
- Zustimmung zur Planung - 20.04.2016 
V/0263/2016 Umsetzung des Projektes "Angekommen in deiner Stadt"; 
hier: Anmietung und Umbau der Räumlichkeiten im Jugendausbildungszentrum  20.04.2016 
V/0279/2016 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in 
Münster 20.04.2016 
V/0027/2016 Mehr Qualität im Offenen Ganztag - mehr Chancen auf gute Bildung sicher stellen - 
CDU-Antrag A-R/0053/2015 08.06.2016 
V/0103/2016 Übergang Schule - Beruf, KAoA und Übergangsbericht 08.06.2016 
V/0184/2016 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Regina-Protmann-
Straße in Kinderhaus 08.06.2016 
V/0210/2016 Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Hüfferstraße im 
Bezirk Mitte 08.06.2016 
V/0248/2016 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Talant e.V. 08.06.2016 
V/0298/2016 Kindertagesbetreuungsbericht 2016/2017 08.06.2016 
V/0307/2016 Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2016/2017 08.06.2016 
V/0334/2016 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL vom 15.04.2015 an den Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien "Externe Ombudschaft als Baustein der Qualität s-
entwicklung einrichten" 
08.06.2016 
V/0335/2016 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das 
Jahr 2015 08.06.2016

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
111 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0363/2016 Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster 
- Umsetzung jugendbezogener Maßnahmen in 2016 und 2017 - 08.06.2016 
V/0369/2016 Standortbeschluss für eine Flüchtlingseinrichtung an der Dülmener Straße 9, Albachten  08.06.2016 
V/0371/2016 Kinderrechte für unbegleitete und begleitete minderjährige und junge Flüchtlinge in 
Münster umsetzen 08.06.2016 
V/0379/2016 Umstrukturierung der katholischen Kindertageseinrichtung St. Gottfried in Münster-Mitte 08.06.2016 
V/0387/2016 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in 
Münster 08.06.2016 
V/0411/2016 Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs 08.06.2016 
V/0420/2016 Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen 
Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021 08.06.2016 
V/0424/2016 Weiternutzung der Pavillonanlage Kita Meerwiese, Münster-Coerde 08.06.2016 
V/0037/2016 Nutzung der Räume der ehemaligen internationalen Schule in Gievenbeck als Kindert a-
geseinrichtung 07.09.2016 
V/0335/2016 Kinder- und Jugendhilfereport des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das 
Jahr 2015 07.09.2016 
V/0551/2016 Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtung York-Höfe 07.09.2016 
V/0552/2016 Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtung Hermannschule 07.09.2016 
V/0553/2016 Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtung Willingrott 07.09.2016 
V/0555/2016 Erweiterung der Kindertageseinrichtung Wersepiraten in Handorf um eine vierte Gruppe  07.09.2016 
V/0587/2016 Aktuelle Information zur Standortsuche (Antrag von Herrn Schmanck-AKJF 08.06.2016) 07.09.2016 
V/0589/2016 Schulsozialarbeit für Internationale Förderklassen (IFK) an den Berufskollegs  07.09.2016 
V/0610/2016 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2016 07.09.2016 
V/0648/2016 Modellprojekt Schulbegleitung (Einsatz von Integrationshilfen) 07.09.2016 
V/0656/2016 Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte,  
Sport, Sprache, Integration - Antrag der Stadt Münster 07.09.2016 
V/0680/2016 Bewerbung zur Teilnahme am "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" des Trägers 
MuM-Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum Münster e.V. 07.09.2016 
V/0687/2016 Aktueller Sachstand zur Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in 
Münster 07.09.2016

Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
112 
Vorlagen-Nr. Betreff AKJF-Sitzung 
am 
V/0440/2016 Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0027/2015 vom 28.04.2015 
"Ein Onlineportal für Kinder und Jugendliche 
- altersgerechte Internetpräsenz für die Jüngsten in unserer Stadt -" 
07.09.2016/ 
02.11.2016 
V/0563/2016 Integrationsmonitoring 2015 02.11.2016 
V/0662/2016 Entwicklung des Fachkräftebedarfs an Erzieherinnen und Erziehern 02.11.2016 
V/0676/2016 Qualitätsmanagement in der Kita- und Schulverpflegung 
 - Bericht 2012 – 2016 02.11.2016 
V/0765/2016 Kommunale Projekte im Übergang Schule - Beruf 02.11.2016 
V/0855/2016 Aktueller Sachstand zur Situtation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) in 
Münster 02.11.2016 
V/0741/2016 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung  
Teilprojekt Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 
02.11.2016/ 
23.11.2016 
V/0758/2016 Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im offenen Ganztag – 
weiterer Ausbau der „Förderinseln" 
02.11.2016/ 
23.11.2016 
V/0803/2016 Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Regelschulen, Schwerpunkte: Evaluation und ggfs. Nachsteuerung 23.11.2016 
V/0882/2016 Maßnahmeprogramm Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide: Jahresbericht 2015 23.11.2016 
V/0933/2016 Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern - Betriebskita in der Loddenheide schaf-
fen (Anträge der FDP-Ratsfraktion A-R/0048/2015 und A-R/0009/2014) 23.11.2016 
V/0935/2016 Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern - Betriebskita im Zentrum Nord schaffen 
(Antrag der FDP in der Bezirksvertretung Münster-Mitte A-M/0004/2015) 23.11.2016 
V/0998/2016 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster 2017 23.11.2016 
V/1013/2016 Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Famili-
enhilfe" 23.11.2016 
V/1021/2016 Errichtung der Kindertageseinrichtung Wurzelkinder e. V. in Münster-Gievenbeck 23.11.2016 
V/1024/2016 Zusammenstellung der aktuellen Richtlinien zur Vergabe freiwilliger Zuschüsse im B e-
reich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 23.11.2016 
Alle genannten Vorlagen sowie die Tagesordnungen und Niederschriften zu den jeweiligen Sitzungen sind im 
Internet abrufbar unter: 
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=22

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
113 
7. Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII 
Aufgaben und Bildung 
§ 78 SGB VIII stellt die rechtliche Grundlage für die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften dar. Darin 
heißt es: 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in 
denen neben ihnen die anerkannten Träger der 
freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter 
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemein-
schaften soll darauf hingewirkt werden, dass die 
geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt 
werden und sich gegenseitig ergänzen.“ 
Bereits seit 1995 gibt es in Münster sechs Arbeits-
gemeinschaften. Wesentliche Besonderheit in 
Münster ist seither, dass der Rat der Stadt Münster 
beschlossen hat, die Sprecher*innen zu beraten-
den Mitgliedern in den Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zu bestellen. Darüber hin-
aus zeichnen sich die Aufgabenfelder der Arbeits-
gemeinschaften durch ihre hohe Differenzierung 
aus. 
In der Historie der Arbeitsgemeinschaften gab es 
einige Veränderungen. Aktuell gibt es in der Stadt 
Münster folgende Arbeitsgemeinschaften nach  
§ 78 SGB VIII (Stand: 31.12.2016): 
• AG 1 - Mädchen und Jungen / Gender 
• AG 2 - Kinder- und Jugendarbeit 
• AG 3 - Jugendsozialarbeit 
• AG 4 - Familienförderung 
• AG 5 - Tagesbetreuung für Kinder 
• AG 6 - Hilfen zur Erziehung 
Kurzdarstellung der Arbeitsgemeinschaften 
Die Arbeitsgemeinschaften stellen seit einigen 
Jahren im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfere-
ports des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien ihre Arbeit vor. An dieser Stelle sind zunächst 
einige Daten zu jeder Arbeitsgemeinschaft aufge-
listet (Stand: 31.12.2016). Es folgt eine kurze Ei-
gendarstellung, in der die Themen des abgelaufe-
nen Jahres dargestellt und ein Ausblick auf das 
Folgejahr gegeben werden.

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
114 
 
Arbeitsgemeinschaft 1 nach § 78 SGB VIII  
Mädchen und Jungen / Gender 
Sprecher Martin Helmer 
Stellvertretung Susanne Decker 
Geschäftsführung Karin Weinlich 
 02 51/ 4 92 – 5157 
Zusammensetzung Vertreter*innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2016 
4 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forde-
rung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, 
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der 
Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. Ziel der 
AG 1 ist es, darauf hinzuwirken, dass Mädchen 
und Jungen unter Berücksichtigung ihres biolo-
gischen, kulturellen und sozialen Geschlechts 
sowie ihrer sexuellen Identität individuell gefördert 
und in ihren unterschiedlichen Interessen gestärkt 
werden. 
Die Teilnehmer*innen der AG 1 haben sich 2016 
vier Mal getroffen darüber hinaus fanden weitere 
Sitzungen in der Unter-AG Mädchen und der 
Unter-AG Jungen statt, die sich mit geschlechts-
spezifischen Themen und Angeboten ausein-
andersetzen. 
Die AG 1 beschäftigte sich an den vier vorge-
sehenen Terminen im Jahr 2016 mit der Aktu-
alisierung ihrer Geschäftsordnung und der 
Fertigstellung der Gesamtkonzeption für einen 
Münsteraner Mädchen- und Jungentag. Zudem 
konnten zu den Themenfeldern Inklusion und für 
den Bereich der unbegleiteten minderjährigen 
Ausländer, hierbei im Fokus die spezifischen 
Mädchen- und Jungenaspekte, gute Koope-
rationen und Ideenfelder aufgetan und verknüpft 
werden. Der internationale Mädchentag am 
11.10.2016 wurde vom AK Mädchen wiederholt 
sehr erfolgreich durchgeführt. Die Arbeit an der 
Mädchen- und Jungenwebsite wurde in einer 
Unterarbeitsgruppe erfolgversprechend voran-
gebracht. 
Im Jahr 2017 sind vier Termine und folgende 
Themenschwerpunkte vorgesehen: 
• Doing-Gender, Standortbestimmung in den 
Einrichtungen, sowie Austausch über Projekte, 
Konzepte und deren Praxisbezug 
• Mobile Website weiterentwickeln und absichern 
• Internationaler Mädchentag 
• Klausurtagung Jungenarbeit 
• Flüchtlingsarbeit und Inklusion in der Kinder- 
und Jugendhilfe mit Blick auf die spezifischen 
Mädchen- und Jungenaspekte

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
115 
 
Arbeitsgemeinschaft 2 nach § 78 SGB VIII 
Kinder- und Jugendarbeit 
Sprecher Dieter Schönfelder 
Stellvertretung Stefan Bommes 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Hauptamtliche Fachkräfte 
aus der Kinder- und Ju-
gendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit, Fachkräfte 
der freien Träger und des 
kommunalen Jugendhilfe-
trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2016 
7 
Im Jahr 2016 fanden insgesamt sieben Sitzungen 
statt. Die Sitzungen wurden überwiegend von 
Fachkräften aus der Kinder- und Jugendarbeit, die 
als Trägervertreter benannt sind, genutzt. Aus der 
Jugendverbandsarbeit nahmen auch im vergange-
nen Jahr nur wenige Vertreter*innen an der AG 2 
teil. Die Mitarbeit in der AG 2 ist von großem Inte-
resse durch die teilnehmenden Trägervertre-
ter*innen gekennzeichnet. So beteiligten sich im 
Jahr 2016 ca. 25 - 30 Fachkräfte der freien Träger 
und des kommunalen Jugendhilfeträgers an der 
Arbeit in der AG 2. 
Die inhaltliche Struktur der AG 2 besteht im We-
sentlichen aus der Bearbeitung eines Schwer-
punktthemas, gegenseitigem Informationsaus-
tausch und Berichten aus den Sozialräumen. Des 
Weiteren dient die AG 2 als Vernetzungsgremium 
der Fachkräfte und der jugendrelevanten Fach-
dienste. 
Zur Vor- und Aufbereitung von Themen und Pro-
jekten wurden Unter-Arbeitsgruppen gebildet, die 
ihre jeweiligen Ergebnisse in die AG einbrachten. 
Im Jahr 2016 tagten Unterarbeitsgruppen zu fol-
genden Themen: 
• Vorbereitung der „thx“/Thanks-Party 
• Unter-AG Richtlinien „Inklusion“ in der Kinder- 
und Jugendarbeit 
• AG Ferienbetreuung 
Für 2017 sind geplant: 
• Unter-AG Controlling 
• Unter-AG Jugendpartys in Münster 
• Weiterarbeit AG Inklusion 
Fachtage 2016: 
• Salafismus Fachtag mit Dr. Kemal Bozay am 
08.06.2016 
• 2. Netzwerktreffen der Stadtteilarbeitskreise und 
der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
am 15.04.2016 
Die Themenschwerpunkte im Jahr 2016 waren: 
• Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit 
Behinderungen in Freizeit- und Betreuungsan-
geboten - Überarbeitung der Richtlinien 
• Beratungskonzept in der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
• Arbeitsprofil der Aufsuchenden Jugend-
sozialarbeit und Kooperation mit der OKJA 
• Pädagogische Arbeit in der OKJA in den Flücht-
lingseinrichtungen 
• Beteiligungsformen der Kinder- und Jugendar-
beit, Neuausrichtung des Jugendrates 
(V/0199/2016) 
• Vorstellung des Projekts Juwel - Junge Welt - in 
der Stadtbücherei 
• Externe Ombudschaft als Baustein der Quali-
tätsentwicklung - Verbesserung des Beschwer-
demanagements für Kinder und Jugendliche 
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ 
GAL vom 15.04.2015, vgl. Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien am 29.04.2015) 
• Vorstellung des Projekts „Schulden? Nein dan-
ke!“ (Jib) 
• Onlineportal für Kinder und Jugendliche - Bera-
tung des Antrags der CDU-Fraktion (vgl. Antrag 
an den Rat, lfd. Nr. A-R/0027/2015) 
• THX-Party in der CLUBSCHIENE 
• Auswertung Ganztägige Ferienbetreuung für 
Grundschulkinder 2015/2016 
• Fachcontrolling in der Kinder- und Jugendarbeit, 
Einsetzung einer Unter-Arbeitsgruppe 
• Sachstandsbericht zur Umsetzung der stadtwei-
ten Handlungsempfehlungen 
• Etatberatungen AKJF 02.11.2016

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
116 
• Kommissariat - Vorbeugung, Input Herr Höltker 
und Austausch mit den Fachkräften 
• Jugendpartys in Münster - Einrichtung einer 
Arbeitsgruppe 
Im Jahr 2017 wird sich die Arbeitsgemeinschaft  
u. a. mit folgenden Themen beschäftigen: 
• Umsetzung der Handlungsempfehlungen des  
3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans 
2015 - 2019 
• Partizipation: Entwicklung von Standards und 
Leitlinien in der OKJA 
• Geflüchtete Kinder und Jugendliche - Weiter-
entwicklung der pädagogischen Angebote 
• Fachliches Controlling OKJA 
• Inklusive Arbeit in der OKJA - Konzepte und 
Finanzen 
• Jugendrat / Auswertung der Zusammenarbeit / 
Wahl / Neuorganisation 
• Beratungskompetenz in der OKJA / Entwicklung 
einer Arbeitshilfe und Ergebnisse der Fortbil-
dung 
• OKJA und Schule: Zusammenarbeit mit der 
Schulsozialarbeit / Schulen sowie Auswirkungen 
der Schulrechtänderungen G 8 / G 9 
• Sexualisiertes Verhalten/Sprache von Kindern 
und Jugendlichen in den Einrichtungen 
• Stärkung ehrenamtlicher Arbeit / Jugendver-
bandsarbeit 
• Besondere Zielgruppen, z. B. autonome Ju-
gendliche 
• Änderungen im SGB VIII 
• Vorstellung einzelner Jugendhilfeträger u. a. 
Vorort Präsentation 
Themen Qualitätszirkel der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit / aufsuchenden Jugendsozialarbeit: 
• 30.06.: Beratung und Partizipation 
• 27.10.: Umgang mit suchtkonsumierenden Ju-
gendlichen in der offenen Jugendarbeit / Ju-
gendsozialarbeit 
 
Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII 
Jugendsozialarbeit 
Sprecher Klaus Fröse 
Stellvertretung Lisa Leifheit 
Geschäftsführung Bernhard Paschert 
 02 51/ 4 92 – 58 90 
Zusammensetzung Vertreter*innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe, der Träger von 
geförderten Maßnahmen, 
dem öffentlichen Träger 
und der Arbeitsverwaltung 
Anzahl der 
Sitzungen 2016 
4 
Die AG hat sich vier Mal im vergangenen Jahr 
getroffen. Insgesamt fanden in den vergangenen 
Jahren 94 Treffen statt. Festzuhalten ist, dass die 
Rolle der Arbeitsgemeinschaften im Kontext der 
Jugendhilfe eine wesentliche ist. Im Vergleich zu 
anderen Kommunen, die zum Teil noch darum 
kämpfen müssen, dass die Arbeitsgemeinschaften 
überhaupt installiert werden, kann in Münster in 
einer relativ gut ausgestatteten Komfortzone ge-
stritten, argumentiert und mitgearbeitet werden. 
Auch die Möglichkeit, sich im Rahmen des Kinder- 
und Jugendhilfereports der Stadt Münster vorstel-
len zu können, gehört dazu. 
Inhalt jeder Sitzung ist ein Bericht aus dem Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien.  
Darüber hinaus waren Themen des Jahres 2016: 
• Vorstellung der städtischen Drogenhilfe durch 
die Jugendberatung 
• Vorstellung des Maßnahmenprogramms einer 
kind- und jugendbezogenen Armutsprävention 
• Jährliches Treffen mit der Agentur für Arbeit: 
Zahlen, Daten, Informationen über die Jugend-
arbeitslosigkeit, den Ausbildungsmarkt, berufs-
vorbereitende Bildungsmaßnahmen und außer-
betriebliche Berufsausbildungen 
• Bericht über den Übergang Schule – Beruf 
KAoA

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
117 
• Vorbereitung der Präsentation der AG im Aus-
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
• Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlin-
ge in Münster 
• Vorstellung von Projekten von Mitgliedern der 
AG, die Mittel aus dem Maßnahmenprogramm 
einer kind- und jugendbezogenen Armuts-
prävention erhalten haben, insbesondere das 
Programm „Angekommen“ vom JAZ 
• Vorstellung des Programms „mobile Schulsozi-
alarbeit für unversorgte Schüler*innen 
• Vorstellung des Teilprojekts „Neuausrichtung 
der Schulsozialarbeit“ aus der integrierten Ju-
gendhilfeplanung 
• Vorstellung des Projekts „Kurve kriegen“ 
Hingewiesen sei auf die sehr gute und vertrauens-
volle Zusammenarbeit untereinander, mit der Ver-
waltung und der Geschäftsführung. 
Diese harmonische und konstruktive Zusammen-
arbeit aller in der AG soll im Jahr 2017 zu den 
folgenden Themen weiter fortgeführt werden: 
• 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
• Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfe-
planung 
• Jährliches Treffen zur Abstimmung mit der 
Agentur für Arbeit / Jobcenter Münster 
• Ombudschaften in der Jugendhilfe 
• Gesetzliche Neuerungen im SGB VIII 
• Netzwerk Schulabsentismus 
• Fallclearing für vom Schulausschluss bedrohte 
Schüler*innen 
• Maßnahmenprogramm einer kind- und jugend-
bezogenen Armutsprävention 
• BuT - Weiterführung in 2017 
• Qualitätsentwicklung offener Ganztag 
• Vorschläge der Unternehmensberatung Präven-
tion - HzE 
• Ausbildung - unbegleitete minderjährige Flücht-
linge 
 
Arbeitsgemeinschaft 4 nach § 78 SGB VIII  
Familienförderung 
Sprecherin Astrid-Maria Kreyerhoff 
Stellvertretung Anna Becker 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 51 75 
Zusammensetzung 16 Vertreter*innen freier 
Träger aus den Bereichen 
„ambulante Beratung“ und 
„Familienbildung“,  
4 Mitarbeiter*innen des 
Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien 
Anzahl der 
Sitzungen 2016 
4 
Im Einzelnen nehmen Vertreter*innen folgender 
Träger an den Terminen teil: 
• Haus der Familie Münster e.V. 
• Familienverband Junge Gemeinschaft 
• Ev. Familienbildungsstätte Münster e.V. 
• Arbeitskreis soziale Bildung und Beratung e.V. 
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münster Reck-
linghausen 
• Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie 
• Anna-Krückmann-Haus e.V. 
• Beratungsstelle Südviertel e.V. 
• Ehe-, Familien- & Lebensberatung im Bistum 
Münster 
• Zartbitter Münster e.V. 
• Trialog e.V. 
• Caritasverband Münster e.V. 
• Verband allein erziehender Mütter und Väter 
e.V. 
• Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband 
Münster e.V. 
• Pro Familia

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
118 
Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte  2016 wa-
ren: 
• Umgang mit der aktuellen Situation der Flücht-
linge / unbegleiteten minderjährigen Auslän-
der*innen 
Dabei waren der Austausch über die jeweils an-
gedachten Aktionen sowie die Diskussion der 
bestmöglichen Ressourcenaufteilung zwei we-
sentliche Themen. Ebenso wurde deutlich, dass 
sich die ersten Unterstützungsmöglichkeiten 
noch nicht auf die eigentlichen Bildungs- bzw. 
Beratungsangebote beziehen, da das Jahr 2016 
erst einmal dem Thema „Ankommen“ Raum ge-
geben hat. 
• Migration 
• Inklusion 
• Netzwerk Frühe Hilfen 
• Familienbericht NRW 
Die geplanten Themen für das Jahr 2017 sind: 
• Weiterführung folgender Themen aus 2016: 
- Flüchtlinge (hier insbesondere die fachliche 
Begleitung von Hilfsangeboten sowie Fragen 
von kultursensibler Beratung, Zugangswegen, 
Sprachbarrieren usw.) 
- Migration 
- Inklusion 
- Netzwerk Frühe Hilfen 
- Familienbericht NRW 
• Präsentation der Arbeit der AG im Ausschuss 
für Kinder, Jugendliche und Familien 
• Kampagne „Handyeltern - sprechen Sie lieber 
mit Ihrem Kind“ (Wege zur Umsetzung im Alltag, 
insbesondere im Rahmen von Beratung) 
• Ombudschaften/Beschwerdemanagement 
 
Arbeitsgemeinschaft 5 nach § 78 SGB VIII 
Tagesbetreuung für Kinder 
Sprecherin Sabine Busch 
Stellvertretung Felizitas Schulte 
Geschäftsführung Sibylle Kratz-Trutti 
 02 51/ 4 92 – 51 30 
Zusammensetzung Vertreter*innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffent-
lichen Trägers 
Anzahl der 
Sitzungen 2016 
7 
Die AG 5 - Kindertagesbetreuung tagt regelmäßig 
eine Woche vor den Sitzungen des Ausschusses 
für Kinder, Jugendliche und Familien. Im Jahr 2016 
fanden insgesamt sieben Sitzungen statt. Neben 
den für den Arbeitsbereich Kindertagesbetreuung 
relevanten Inhalten der Sitzungen des Ausschus-
ses werden aktuelle fachliche und politische 
Schwerpunktthemen bearbeitet.  
Die AG 5 - Kindertagesbetreuung bildet Unterar-
beitsgruppen (im zurückliegenden Jahr zu den 
Arbeitsthemen: Inklusive Erziehung, Flüchtlings-
kinder in der Kindertagesbetreuung, Anmelde- und 
Aufnahmeverfahren) und pflegt Kooperationen mit 
weiteren Qualitätszirkeln und Arbeitskreisen. Durch 
diese Vernetzung leistet die AG  einen Beitrag zur 
Abstimmung zwischen Trägern und Verwaltung 
und setzt sich für eine bedarfsgerechte und fach-
lich verantwortete Kindertagesbetreuung in Müns-
ter ein. 
Themen der Beratungen im Jahr 2016 waren: 
• Kindertagesbetreuungsbericht 2016 
• Flüchtlingskinder in der Kindertagesbetreuung 
• Lebens- und Alltagssituationen von Flüchtlingen 
in Münster - Input, Zahlen, Daten, Fakten (Frau 
Bünz, Sozialamt der Stadt Münster)  
• Austausch zur Zusammenarbeit mit Kinderärz-
ten (Frau Dr. Tietjen, Kinderärztin) 
• Vorstellung des Dissertationsprojektes „Unter-
stützungs- und Kooperationsmaßnahmen für 
Transitionen von der Kita in die Grundschule auf

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
119 
kommunaler Ebene“ (Henrik Streffer, Frau Dr. 
Hein, Institut für Erziehungswissenschaften der 
WWU) 
• Entwicklungen in der Kindertagespflege 
• Kooperation zwischen Kindertagespflege und 
Kindertagesbetreuung 
• Haus der kleinen Forscher (Frau Benning, MdB, 
Frau Küppers) 
• 3. Präventionskonferenz „Stark von Anfang an“ 
am 26.10.2016 
• Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen - 
Entwicklung von Ideen und Strategien zur Abfe-
derung eines drohenden Fachkräftemangels 
• Ombudschaften (Herr Vogt, Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien) 
• Sachstandsberichte zur aktuellen Kindertages-
betreuungsplanung und zum Ausbauprogramm 
• Aktuelle Entwicklungen in der Fachpolitik 
• Eckpunkte zur KiBiz-Reform der kommunalen 
und freien Spitzenverbände 
• Rahmenvereinbarungen zum Aufnahmeverfah-
ren für Kinder unter einem Jahr 
Die Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2017 setzen 
die inhaltlichen Auseinandersetzungen mit aktuel-
len Herausforderungen fort und nehmen folgende 
Themen auf: 
• Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW 
• Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen 
• Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach  
§ 79 SGB VIII 
• Kriterien für Trägerausschreibungen 
• Haushaltskonsolidierung 
• Kita-Navigator: Anmelde- und Aufnahme-
verfahren 
• Flexible Kindertagesbetreuung / Übermittag-
betreuung und Blockplätze 
• Weiterentwicklung der Kooperation „Kinderta-
geseinrichtung und Kindertagespflege“ 
• Forschungsprojekte im Bereich frühkindliche 
Bildung / kulturelle Vielfalt in der Kindertagesbe-
treuung 
• Inklusion - Integrationsgesetz

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII 
 
120 
 
Arbeitsgemeinschaft 6 nach § 78 SGB VIII 
Hilfen zur Erziehung 
Sprecher Michael Kaiser 
Stellvertretung Dr. Friedhelm Höfener 
Geschäftsführung Heiner Vogt 
 02 51/ 4 92 – 56 81 
Karl Materla 
 02 51/ 4 92 – 56 81 
Zusammensetzung Vertreter*innen der aner-
kannten Träger der freien 
Jugendhilfe und des öffentli-
chen Trägers 
Anzahl der  
Sitzungen 2016 
4 
Die Arbeitsgemeinschaft 6 - Hilfen zur Erziehung 
nach § 78 SGB VIII hat auch im Jahr 2016 die 
kooperative Zusammenarbeit zwischen dem öffent-
lichen Träger und den 24 freien Trägern der Ju-
gendhilfe fortgesetzt. Das gemeinsame Ziel, die 
Qualität der erzieherischen Hilfen zu sichern und 
weiter zu entwickeln, stand in insgesamt vier Ar-
beitstreffen - bei aller Unterschiedlichkeit der Trä-
ger und Themen - im Mittelpunkt. 
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Einzelnen: 
• Die Situation der unbegleiteten minderjährigen 
Geflüchteten 
• Ombudschaft für Münster 
• Pflegekinderkonzept/Werkstattgespräch 
• Integrierte Schulentwicklungsplanung 
• Qualitätsentwicklung in den stationären Einrich-
tungen Partizipation und Beteiligung 
• Reform des SGB VIII 
• Handlungsempfehlung Kinder psychisch kranker 
Eltern 
• 3. Präventionskonferenz 
• Jugendberatung in der Drogenhilfe 
Die Übersicht zeigt, dass die Kooperation von Akt-
euren der Jugendhilfe mit Beteiligten aus anderen 
Arbeitsfeldern (z. B. Schule, Psychiatrie, Gesund-
heitswesen) einen roten Faden des vergangenen 
Jahres bildete. 
Das vorläufige Arbeitsprogramm für 2017 umfasst 
folgende Themen: 
• Junge Volljährige: „Care Leaver“ 
• Veränderung der Schullandschaft und Einfluss 
auf die Jugendhilfe 
• Pflegekinder Bereitschaftspflege 
• SGB VIII Reform 
• Weiterentwicklung der HzE 
• Inklusion - Entwicklung der Förderkonzepte für 
die Kinder in erzieherischen Hilfen 
• Unbegleitete minderjährige Ausländer - Entwick-
lung und Konzepte 
• Rahmenvertrag § 78a-f SGB VIII

Jugendrat 
 
121 
8. Jugendrat 
Mit dem Ratsbeschluss der Stadt Münster vom  
18. Juni 2008, den Jugendrat als dauerhaftes An-
gebot in Münster einzurichten, bietet die Stadt 
Münster den Kindern und Jugendlichen in ihrer 
Stadt die Chance der institutionalisierten Beteili-
gung und der aktiven Mitwirkung an kommunalpoli-
tischen Prozessen. 
Ziele für die Einrichtung des Jugendrates 
Die Einrichtung des Jugendrates basiert auf dem 
Handlungsprinzip, Kinder und Jugendliche an allen 
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen 
Jugendhilfe zu beteiligen, welches aus den §§ 8 
und 11 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonven-
tion resultiert. Das Kinder- und Jugendfördergesetz 
NRW vom 1. Januar 2005 konkretisiert diese For-
derung. 
Der Jugendrat der Stadt Münster bildet eine ver-
bindliche und institutionalisierte Beteiligungsform 
der Interessensvertretung von Kindern und Ju-
gendlichen in Münster: 
• Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die 
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendli-
chen in Münster. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster fördert die 
Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen 
auf kommunalpolitische Prozesse. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster kann die Le-
benswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv 
mitgestalten. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet Frei-
räume der Mitverantwortung. 
• Der Jugendrat der Stadt Münster bietet die Ge-
legenheit, demokratische Lernprozesse einzu-
üben. 
Struktur des Jugendrates 
Der Jugendrat unterliegt entsprechend der sich 
stetig im Wandel befindenden Jugendkultur einem 
permanenten Wandlungs- und Weiterentwick-
lungsprozess. Die Umsetzung dieser Prozesse 
sichert langfristig die erfolgreiche und jugendge-
rechte Beteiligung des Jugendrates. 
Der aus 30 Mitgliedern bestehende stadtweite 
Jugendrat setzt sich im Zuge dessen aus jeweils 5 
Vertreter*innen aus den 6 Stadtbezirken zusam-
men, die im November 2015 in einer Online-Wahl 
gewählt wurden. Darüber hinaus gab es diverse 
Arbeitsgemeinschaften, die sich konkreten The-
men widmeten. 
Weiterhin besetzte der Jugendrat folgende Ämter: 
• Vorstand des Jugendrates (bestehend aus 3 
gewählten Mitgliedern) 
• Vertreter*innen und Stellvertreter*innen für den 
Rat, den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien, den Sportausschuss sowie den Aus-
schuss für Schule und Weiterbildung 
• Bezirksvertretungsvertreter*innen und ihre Stell-
vertreter*innen für alle 6 Bezirke 
Unterstützung des Jugendrates 
Der Jugendrat wird von der Jugendförderung in 
seiner Arbeit folgendermaßen begleitet und unter-
stützt: 
• Erster Ansprechpartner in allen Belangen des 
Jugendrates 
• Versand von Einladung, Tagesordnung, Proto-
koll 
• Organisation von Sitzungsräumen 
• Fertigen von Sitzungsprotokollen 
• Kontaktaufnahme zu städtischen Ämtern im 
Bedarfsfall 
• Bearbeitung von Anfragen der Delegierten des 
Jugendrates 
• Unterstützung der Jugendrat-Kontaktstellen im 
Bedarfsfall 
• Organisation von Vernetzungstreffen 
• Verwaltungstechnische Unterstützung von Pro-
jekten 
• Verwaltung des Budgets des Jugendrates

Jugendrat 
 
122 
Themen/Projekte des Jugendrates 2015 - 2017 
Der amtierende Jugendrat der Stadt Münster tagte 
seit seiner konstituierenden Sitzung im Jahr 2016 
an insgesamt 13 Sitzungsterminen (bis zum Feb-
ruar 2017). Darüber hinaus gab es Sitzungen der 
verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Der Ju-
gendrat hat sich dabei vorrangig mit folgenden 
Themen beschäftigt: 
• Die Mitglieder des Jugendrates haben sowohl 
am „Workshop unter Palmen“ (Landestreffen der 
NRW-Jugendräte in Herne) sowie an der Fach-
tagung „Jugend Macht Politik“ zur erfolgreichen 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der 
Kommune teilgenommen. 
• Von 2015 - 2017 arbeitete der Jugendrat thema-
tisch in den Arbeitsgemeinschaften AG Kinder-
schutzbund, AG Jipa, AG Flüchtlinge, AG Party-
konzeption und AG Öffentlichkeitsarbeit. 
• Das Projekt Jipa (Jugendliche inklusiv politisch 
aktiv) wurde in Zusammenarbeit mit SeHT 
Münster e.V. - einer gemeinsamen Arbeitsgrup-
pe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Be-
hinderung - weitergeführt. 
• Die stadtweite Jugendparty „Partyalarm“ wurde 
in Kooperation mit der Jovel Music Hall weiter-
entwickelt. Der „Partyalarm“ wird als regelmäßi-
ge Veranstaltung im Jahr 2016 fortgesetzt. 
• Es wurde an der Plakatkampagne des Kinder- 
und Jugendrates NRW gegen Fremden-
feindlichkeit und für Toleranz mitgewirkt. 
• Es erfolgte eine Weiterentwicklung und Profil-
schärfung durch eine Ideenwerkstatt zur Zukunft 
des Jugendrates.  
• Der Jugendrat beteiligte sich an der „thx-Party“, 
einer „Dankeschön-Party“ für alle ehrenamtlich 
tätigen Jugendlichen in Münster. Veranstaltet 
wird die Party vom Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien, den Jugendverbänden, der Frei-
willigenagentur und der Stiftung Siverdes. 
• Die Arbeit des Jugendrates der Stadt Münster 
wurde vorgestellt. Es erfolgte ein Austausch mit 
aktiven Jugendräten aus anderen Städten. 
• Der Jugendrat engagierte sich bei verschiede-
nen Projekten wie „MünsterZukünfte - städtische 
Zukunftsprozesse gestalten“ und den Münstera-
ner Wochen gegen Rassismus. 
• Der Jugendrat beteiligte sich an der Zukunfts-
werkstatt Hiltrup zur kinder- und jugendgerech-
ten Gestaltung des Stadtbezirks. 
• Der Jugendrat wirkte beim Projekt Schülerhaus-
halt zur aktiven Mitgestaltung des Lernortes 
Schule und der Weiterentwicklung des Schulle-
bens mit. 
• Der Jugendrat übernahm eine beratende Tätig-
keit bei der Gestaltung des Jugendportals der 
Stadt Münster. 
• Es wurden Anregungen gemäß § 24 GO NRW 
verfasst. 
• Es wurden Stellungnahmen zu unterschiedli-
chen Themen (Initiative Bewegungspark 
Hiltrup/Bäderlandschaft/Citeq) abgegeben. 
• Es wurden Kommentierungen zu aktuellen Ge-
schehnissen in Münster verfasst. 
• Mit den Vorbereitungen der Jugendratswahl im 
Jahr 2017 wurde begonnen. 
In jedem Stadtbezirk gibt es eine Jugendrat-
Kontaktstelle in einer bestehenden Einrichtung der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Jugendrat- 
Kontaktstellen dienen als Anlaufstellen für Jugend-
liche in den Stadtbezirken und unterstützen Ju-
gendratsmitglieder bei der Durchführung von Pro-
jekten in den Bezirken bzw. Stadtteilen. 
Kontaktstellen des Jugendrates: 
• Mitte: Paul-Gerhardt-Haus 
• West: Stadtteilhaus Fachwerk Gievenbeck   
• Nord: Jugendzentrum Sprakel 
• Ost: Jugendzentrum Drei Eichen 
• Südost: Bahnhof Wolbeck   
• Hiltrup: Stadtteilhaus 37°

Stellenplan 
 
123 
9. Stellenplan 
Im Stellenplan werden alle Stellen für die Beschäf-
tigten unabhängig von ihrer tatsächlichen Beset-
zung und untergliedert nach Beschäftigungsver-
hältnissen ausgewiesen. Er enthält die Stellen der 
Beamt*innen und der nicht nur vorübergehend 
tariflich Beschäftigten. 
Seit 2011 werden in Bezug auf den Vergleich der 
gesamtstädtischen Stellenplanentwicklung mit der 
Entwicklung der Anzahl der Stellen im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien die Zahlen be-
rücksichtigt, die vom Personal- und Organisations-
amt im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan in der 
Rubrik „Stellenentwicklung“ veröffentlicht werden. 
Hierdurch ist sichergestellt, dass sämtliche im ge-
samten Stellenplanverfahren getroffenen Ent-
scheidungen (Vermehrungen, Einsparungen) auch 
tatsächlich in die Betrachtung mit einfließen und 
damit als Bezugsgröße zur Verfügung stehen. 
Die Zahl der Stellen im gesamten Stellenplan der 
Stadt Münster ist im Jahr 2016 um 7,34 % auf 
nunmehr 4.570,24 gestiegen. Damit hat sich der 
seit 2010 bestehende Trend fortgesetzt. Die Ent-
wicklung der Anzahl der Stellen des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien hat diesen An-
stieg im Betrachtungszeitraum dabei mit beein-
flusst. So entfielen in 2016 42,67 % aller Stellen-
vermehrungen auf den Bereich der Kinder-, Ju-
gend- und Familienhilfe. Die Anzahl der Stellen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Pro-
duktbereich 06) ist in 2016 insgesamt auf nunmehr 
879,32 angestiegen. Dieses entspricht einem Zu-
wachs von 17,89 % gegenüber 2015. Der Anteil 
der Stellen im Bereich der Kinder, Jugend- und 
Familienhilfe an den Gesamtstellen der Stadt be-
trägt insgesamt 19,24 %. 
Auf der Basis der einschlägigen Beschlüsse des 
Rates und seiner Gremien haben sich neben zeit-
lich befristeten Ressourcenausweitungen die dau-
erhaften Stellenzuwächse im Wesentlichen wie 
folgt ergeben: 
• Zur Entwicklung notwendiger, längerfristiger und 
weitreichender Handlungsstrategien und Kon-
zepte in allen Leistungsbereichen der Kinder- 
und Jugendhilfe im Zuge gestiegener Flücht-
lingszahlen wurde die Jugendhilfeplanung um 
eine 0,25 Stelle verstärkt.  
• Zum Kindergartenjahr 2016/2017 wurde das 
bedarfsgerechte Angebot zur Kindertagesbe-
treuung mit dem weiteren Ausbau/Umbau von 
85 u3-Plätzen und 95 ü3-Plätzen in mehreren 
Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertages-
pflege weiterentwickelt. Im Rahmen des Stel-
lenplans 2016 wurden insgesamt 21,93 Stellen 
für Erzieher*innen und hauswirtschaftliche Ge-
hilf*innen in verschiedenen städtischen Kinder-
tageseinrichtungen eingerichtet. 
Aufgrund des starken Anstiegs von in Münster 
lebenden Kindern unter drei Jahren sank im u3-
Bereich die Versorgungsquote auf aktuell 42,4 
% nach 44,5 % im Vorjahr. Im ü3-Bereich be-
trägt sie nunmehr 103,4 %. Der weitere Ausbau 
der Kindertagesbetreuung wird auch in den 
kommenden Jahren ein bestimmendes Thema 
sein. Dem entsprechend haben Verwaltung und 
Politik auch in 2016 weitere wichtige Beschlüsse 
zur bedarfsgerechten Sicherung und Umsetzung 
der Rechtsansprüche für u3- und ü3-Kinder ge-
fasst. 
• Um dem stetigen Ausbau der Kindertagesbe-
treuung und damit dem auch im Bereich „Be-
triebskostenabrechnung“ gestiegenen Ar-
beitsaufwand Rechnung zu tragen, wurde dieser 
um 1,79 Stellen verstärkt. 
• Die Betreuungsangebote an offenen Ganz-
tagsschulen wurden im Rahmen eines bedarfs-
gerechten Ausbaus zum 01.08.2016 durch die 
Einrichtung von 22 weiteren Gruppen ausgewei-
tet. Damit hat sich die Gesamtgruppenzahl von 
180 auf jetzt 202 Gruppen erhöht, in denen der-
zeit 5.322 OGS-Kinder betreut werden (Offizielle 
Oktoberstatistik). Für das Schuljahr 2016/2017 
wird somit eine Versorgungsquote von 53,1 % 
an Grund- und Förderschulen (Primarstufe) er-
reicht. Im Rahmen des Stellenplans 2016 wur-
den hierfür insgesamt 5,30 Stellen für Erzie-
her*innen neu eingerichtet. Entsprechend dem 
Vorschlag der Verwaltung sind die Stellen bis 
zur konkreten Einrichtung der Gruppen gesperrt 
und werden durch Beschluss des Ausschusses

Stellenplan 
 
124 
für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
und E-Government freigegeben. Neben den 
Stellen für das Schuljahr 2016/2017 waren aus 
den Stellenvermehrungen für das Schuljahr 
2015/2016 noch 8,02 Stellen gesperrt, da im 
letzten Jahr die nach der ersten Abfrage zu er-
wartenden neuen Gruppen tatsächlich nicht zu-
stande gekommen sind. 
Um die sich aus der Einrichtung der weiteren 
Gruppen ergebenden Personalbedarfe decken 
zu können, wurden mit der Vorlage V/0499/2016 
insgesamt 9,12 entsperrt und zur Besetzung frei 
gegeben. 4,20 Stellen bleiben zunächst ge-
sperrt. 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 
wurde vom Rat beschlossen, den Anteil der 
freien Träger im Bereich OGS bis zum Jahr 
2017 auf 25 % zu erhöhen. Die Umsetzung setzt 
voraus, dass es an vorhandenen OGS-
Standorten zu Trägerwechseln kommt. Hier-
durch würden sich auch Auswirkungen auf das 
vorzuhaltende städtische Personal ergeben. Ak-
tuell wird an zwei Schulstandorten mit einem po-
tentiellen OGS-Träger über einen Trägerwech-
sel verhandelt. Die Verwaltung unterstützt diese 
Bemühungen. 
• Nachdem zunächst befristet für das Haushalts-
jahr 2015 70.000 € zweckgebunden für die Auf-
stockung der Wochenstundenzahl der Grup-
penleitungen an offenen Ganztagsschulen 
um ½ Stunde pro Gruppenleitung von 20,5 auf 
21,0 Stunden zur Verfügung gestellt wurden, 
wurde im Rahmen der Etatberatungen 2016 be-
schlossen, diese Aufstockung dauerhaft vorzu-
nehmen. Dem entsprechend wurden hierfür wei-
tere 1,90 Stellen eingerichtet. 
• Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwal-
tung vom Rat beauftragt, die Zahl der gering-
fügigen Beschäftigungsverhältnisse (Nied-
rigteilzeitkräfte - NTK) - soweit organisatorisch 
umsetzbar - zu reduzieren und in sozialversi-
cherungspflichtige Beschäftigungsverhält-
nisse umzuwandeln. Die erforderlichen Voll-
zeitäquivalente wurden im Stellenplan 2016 
ausgewiesen, mit der Umwandlung wurde zum 
01.08.2016 begonnen. Um das für den OGS-
Bereich erarbeitete Konzept umsetzen zu kön-
nen, wurden die dafür notwendigen Planstellen 
(93,81) über den Stellenplan 2016 eingerichtet. 
Hierdurch wurde die Intention des SPD-
Antrages Nr. A-R/0051/2014 „Abbau geringfügi-
ger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt 
Münster“ entsprechend aufgegriffen. 
• Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 
wurden auf der Grundlage des Antrags „Quali-
tätsoffensive in der offenen Ganztagsschule“ der 
Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen/ 
GAL vom 26.11.2015 52.000 € für das Jahr 
2016 und 125.000 € für die Jahre 2017ff für die 
Freistellung von OGS-Koordinator*innen an 
Schulen mit fünf und mehr Gruppen in den 
Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wurde die 
Verwaltung beauftragt, hierzu ein Umsetzungs-
konzept zu erstellen. 
Die Bereitstellung der Haushaltsmittel entspricht 
der Einrichtung von 2,70 Stellen für Gruppen-
leitungen, so dass ab dem Schuljahr 2016/2017 
(01.08.2016) fünf OGS-Koordinator*innen für 
Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsauf-
gaben freigestellt werden konnten. Im Ergebnis 
wurden die Koordinator*innen an den fünf größ-
ten offenen Ganztagsschulen freigestellt. Grund-
lage für die Entscheidung war dabei die Anzahl 
der an den Angeboten der OGS teilnehmenden 
Kinder (Oktoberstatistik). 
• Mit der Einrichtung einer 0,22 Stelle für die Ko-
ordination von Konzerten und Veranstaltun-
gen im Jugendinformations- und -
bildungszentrum (Jib) / Gleis 22 wurde der 
immer stärker werdenden Professionalisierung 
und den damit gestiegenen Anforderungen 
Rechnung getragen. Da die Tätigkeiten bisher 
auf Honorarbasis wahrgenommen wurden, kann 
die Stelle kostenneutral im Wege der Mittelum-
schichtung über hier eingesparte Mittel finanziert 
werden. 
• Mit der Vorlage V/0283/2015/1 wurde vom Rat 
für die neuausgerichtete Schulsozialarbeit 
beschlossen, die Reduzierung der kommunalen 
Eigenmittel nicht zu vollziehen, sondern statt-
dessen die Mittel zweckentsprechend zur Erhö-
hung der Ressourcen im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien einzusetzen. Dem ent-
sprechend wurde nachträglich zum Stellenplan 
2016 eine 0,85 Stelle eingerichtet. 
• Mit der Errichtung zusätzlicher Flüchtlingsein-
richtungen ist der Bedarf, hier Angebote der

Stellenplan 
 
125 
Kinder- und Jugendbetreuung vorzuhalten 
und zu koordinieren, weiter gestiegen. Hierfür 
wurde eine 0,5 Stelle eingerichtet. 
• Aufgrund stetig wachsender Zahlen der in 
Münster untergebrachten unbegleiteten min-
derjährigen Ausländer, die vom Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien untergebracht 
und betreut werden müssen und damit einher-
gehend steigender Arbeitsbelastung in der Be-
zirkssozialarbeit wurden insgesamt 2,0 Stellen 
eingerichtet. 
• Aufgrund gestiegener Fallzahlen im Bereich der 
Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII 
wurde dieser Bereich um eine 0,5 Stelle ver-
stärkt.  
Darüber hinaus wurde eine weitere 1,0 Stelle 
zur Wahrnehmung der Planung der Hilfen für 
geistig, körperlich oder mehrfach behinderte 
Kinder eingerichtet. Gerade in diesem Bereich 
steigt der Druck auf die Verwaltung im Rahmen 
der Inklusion, eine fachlich fundierte Hilfepla-
nung vorzunehmen, stetig.
 
• Die zunächst befristet bis zum 31.12.2015 im 
Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen 
eingerichtete 0,38 Stelle zur Steigerung der 
Rückholquote gewährter Unterhaltsvorschüsse 
wurde aufgrund der Stabilisierung der Fallzahlen 
auf dem gestiegenen Niveau nunmehr verste-
tigt. 
 
• Das Präventionsteam Familienbesuche wurde 
aufgrund gestiegener Geburtenzahlen um eine 
0,28 Stelle verstärkt, um auch in Zukunft dem 
Anspruch, Familienbesuche zeitnah durchzufüh-
ren, gerecht werden zu können.

Stellenplan 
 
126 
Die Beschäftigten 
Die Zahl der im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter*innen 
sowie Niedrig-Teilzeitbeschäftigten ist weiter ge-
stiegen. So arbeiteten zum Jahresende 2016 
(Stand: 18.11.2016) insgesamt 1.802 Personen im 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Das 
entspricht insgesamt einer Steigerung in Höhe von 
3,33 %. Hiervon entfielen 1.069 auf den Bereich 
der hauptamtlich Beschäftigten sowie 733 auf den 
Bereich der niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
ter*innen. 
Hauptamtlich Beschäftigte 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Der Anteil der weiblichen hauptamtlichen Be-
schäftigten liegt aktuell bei 86,34 % (Vorjahr:  
86,19 %). 
• Der Anteil der männlichen hauptamtlichen Be-
schäftigten in den Bereichen ohne Kindertages-
einrichtungen und OGS ist wieder leicht gesun-
ken und liegt aktuell bei 25,35 % nach 25,88 % 
im Vorjahr. In den städtischen Kindertagesein-
richtungen und im Bereich „OGS“ hat sich der 
Trend des Anstiegs weiter bestätigt. Hier beträgt 
der Anteil aktuell 7,84 % nach 7,30 % im Vor-
jahr, bewegt sich insgesamt aber nach wie vor 
auf einem deutlich niedrigeren Niveau. 
• Der Anteil aller hauptamtlich Beschäftigten, die 
teilzeitbeschäftigt sind, bewegt sich mit 56,13 % 
(Vorjahr: 51,65 %) auf dem höchsten Stand seit 
2011.  
• Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den 
Bereichen ohne Kindertageseinrichtungen und 
OGS ist nach drei Jahren sinkender Tendenz 
wieder gestiegen und liegt aktuell bei 46,48 % 
(Vorjahr: 43,82 %). In den städtischen Kinderta-
geseinrichtungen und in der OGS zusammen 
beträgt er aktuell 60,92 % (Vorjahr: 55,87 %). 
Dies stellt den höchsten Wert seit Beginn der 
Auswertungen 2011 dar. Wesentlichen Einfluss 
hierauf hat - neben dem weiteren bedarfsge-
rechten Ausbau - die Einrichtung der sog. Un-
terstützungskräfte im OGS-Bereich, die eben-
falls allesamt in Teilzeit arbeiten. Das verstärkt 
noch einmal die Tatsache, dass im Bereich 
„OGS“ ausschließlich Teilzeitstellen zur Verfü-
gung stehen. Dem gegenüber beträgt der Anteil 
der teilzeitbeschäftigten Kräfte in den städti-
schen Kindertageseinrichtungen 41,11 % (Vor-
jahr: 39,67 %). 
• 91,83 % der teilzeitbeschäftigten Kräfte sind 
Frauen (Vorjahr: 93,01 %). 
• 66,79 % der hauptamtlich beschäftigten Kräfte 
sind entweder in städtischen Kindertageseinrich-
tungen oder in der OGS tätig (43,69 % Kita; 
23,11 % OGS), was im Vergleich zum Vorjahr 
(64,95 %) eine weitere Steigerung bedeutet. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Verteilung der 
hauptamtlich Beschäftigten nach Geschlecht und 
Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung als Übersicht dar: 
Jugendamt 
ohne Kinder-
tagesein-
richtungen  
und OGS 
Beschäftigte  
355 
Männlich 
90 
Vollzeit 
73 
Teilzeit 
17 
Weiblich 
265 
Vollzeit 
117 
Teilzeit 
148 
Nur Kinder-
tageseinrich-
tungen und 
OGS 
Beschäftigte 
714 
Männlich 
56 
Vollzeit 
24 
Teilzeit 
32 
Weiblich 
658 
Vollzeit 
255 
Teilzeit 
403 
Summen Beschäftigte 
1.069 
Männlich 
146 
(13,66 %) 
Vollzeit 
469 
(43,87 %) 
Weiblich 
923 
(86,34 %) 
Teilzeit 
600 
(56,13 %) 
Nach wie vor bietet sich im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien aufgrund der Vielzahl an 
Aufgaben ein vielfältiges Beschäftigungsspekt-
rum, was sich in den unterschiedlichsten Professi-
onen widerspiegelt, die im Amt vorzufinden sind. 
Den größten Anteil macht dabei weiterhin die 
Gruppe der Erzieher*innen mit insgesamt 48,83 % 
(Vorjahr: 49,69 %) aus, die in den Bereichen „Kin-
dertagesbetreuung“ und „OGS“ tätig sind. Dieser

Stellenplan 
 
127 
Trend ist damit nach wie vor ungebrochen und wird 
sich aufgrund des weiterhin notwendigen Ausbaus 
der Betreuung für Kinder unter drei Jahren sowie 
des weiteren Ausbaus der offenen Ganztagsschu-
len in den kommenden Jahren fortsetzen. An dem 
dringenden Erfordernis, im Bereich der Personal-
gewinnung erhebliche Anstrengungen über unter-
schiedliche Wege (z. B. Rückkehrkonzept, Erhö-
hung von Ausbildungskapazitäten, attraktivere 
Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsitua-
tion) zu unternehmen, um dem bestehenden Fach-
kräftemangel entgegen zu wirken, hat sich damit 
nichts geändert. 
 
Mit der Vorlage V/0662/2016 wurde über die Ent-
wicklung des Fachkräftebedarfs an Erzieher*innen 
berichtet. Erfreulich ist, dass bei der zuständigen 
Bezirksregierung Köln mittlerweile erreicht werden 
konnte, dass mit einer einjährigen ergänzenden 
Ausbildung und einer anschließenden Prüfung eine 
Anerkennung des (sonst nicht vergleichbaren) 
niederländischen Ausbildungsabschlusses im Be-
reich Erzieher*innen, der gleichwertig zum deut-
schen Abschluss ist, erfolgt.  
Die Gesamtübersicht über die im Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien vertretenen Professio-
nen kann der nachfolgenden Grafik entnommen 
werden.
Ende 2016 waren 47,24 % aller im Amt beschäftig-
ten Personen älter als 45 Jahre. Damit bewegt sich 
dieser Wert praktisch auf dem Vorjahresniveau 
(47,22 %). Das Durchschnittsalter aller hauptamt-
lich Beschäftigten ist weiter auf nunmehr 43,26 
Jahre gestiegen (Vorjahr: 42,99 Jahre). Beide Wer-
te stellen neue Höchstwerte seit Beginn der Aus-
wertungen dar. Betrachtet man die einzelnen Be-
reiche, so sind nach wie vor deutliche Schwan-
kungsbreiten festzustellen.  
So ist der Anteil der Personen, die älter als 45 
Jahre sind, im Bereich „OGS“ stark auf 47,77 % 
(Vorjahr: 42,53 %) gestiegen und bewegt sich da-
mit erstmals seit 2013 wieder über dem amtswei-
ten Durchschnitt. Eine ähnliche Entwicklung ist 
auch beim Durchschnittsalter festzustellen. Es liegt 
im Bereich „OGS“ bei 42,44 Jahren (Vorjahr: 40,95 
Jahre). Auch hier stellen beide Werte neue 
Höchstwerte seit Beginn der Auswertungen dar. 
Wesentlicher Einflussfaktor für diese Entwicklung 
war die Gruppe der zum Schuljahr 2016/2017 neu

Stellenplan 
 
128 
eingestellten Unterstützungskräfte. Über 67 % 
dieser sind älter als 45 Jahre. Mit Stand 
18.11.2016 waren 46 Unterstützungskräfte tätig. 
Damit waren knapp 26 % der Stellen besetzt. 
Besonders auffällig ist ferner, dass im Bereich 
„OGS“ einzig die Gruppe der 36-40-Jährigen nicht 
am Personalwachstum partizipiert hat.  
Im Gegensatz zum für das gesamte Amt auszu-
machenden Trend weisen die städtischen 
Kindertageseinrichtungen nach wie vor eine sehr 
ausgewogene Altersstruktur auf. Auffällig sind hier 
insbesondere die folgenden Punkte: 
• Inbesondere bei der Gruppe der 31-35-Jährigen 
machen sich persönliche Familienplanung in 
Verbindung mit der Inanspruchnahme von 
Elternzeit bemerkbar, so dass diese Alters-
gruppe kontinuierlich an Gewicht verloren hat.  
• Der signifikante Zuwachs bei der Altersgruppe 
„56 bis 60 Jahre“ sticht ferner heraus. Er ist im 
Wesentlichen auf Altersgruppenverschiebungen 
zurück zu führen.  
In diesem Zusammenhang ist erstmals eine 
Annäherung an die amtsweite Struktur 
festzustellen. Sank die Beschäftigtenzahl im 
Bereich Kita bisher bereits ab einem Alter von 
56 Jahren deutlich ab, ist ein derartiger 
Rückgang nunmehr auch hier erst in der 
darauffolgenden Altersgruppe (über 60) 
festzustellen. 
• Die Altersgruppe „26 bis 30 Jahre“ hat erstmals 
seit Beginn der Auswertungen die alleinige 
Spitzenposition als zahlenmäßig stärkste 
übernommen. 
• Die Zahl der über 60-Jährigen hat sich im Ver-
gleich zum Vorjahr nochmals - wenn auch auf 
einem niedrigen Niveau - erhöht. Ebenso wie 
bei der Gruppe der 51- bis 55-Jährigen ist die 
Beschäfigtenzahl zum fünften Mal in Folge 
gestiegen. 
• Der Anteil der Personen, die älter als 45 Jahre 
sind, bewegt sich in städtischen Kindertagesein-
richtungen mit aktuell 40,47 % nach 40,79 % in 
2015 zwar weiterhin deutlich unter dem Durch-
schnitt für das gesamte Amt, hat aber nach 
2015 erneut die 40 %-Marke überschritten. Das 
Durchschnittsalter in städtischen Kindertages-
einrichtungen weist mit 41,45 Jahren (Vorjahr: 
41,22 Jahre) wieder den niedrigsten Wert aller 
Bereiche des Amtes auf und hat hier den 
Bereich „OGS“ abgelöst. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
befindet sich weiterhin mitten in einem „Konkur-
renzkampf“ mit anderen Anstellungsträgern bei der 
Gewinnung von Fachpersonal. Dieses zeigt sich 
daran, dass es immer schwieriger wird, Stellen mit 
geeignetem Personal und auch zeitnah zu 
besetzen. Der steigende Bedarf aufgrund der 
pädagogischen Betreuung und Begleitung von 
Flüchtlingen hat diese Situation noch verstärkt. 
Diese Situation wird sich - bezogen auf alle 
Professionen - in den kommenden Jahren durch 
eine stetig steigende Zahl an regulär ausschei-
denden Kräften (Rente, Pensionierung) noch 
verschärfen. Dabei trifft diese Problematik den 
Bereich „Kindertagesbetreuung“ aufgrund seiner 
aktuellen Altersstruktur im Moment nach wie vor 
weitaus weniger. Hierfür sind die bereits 
vorhandenen Maßnahmen zur Personalgewinnung 
weiterhin ein wesentlicher Faktor. 
Erfreulich ist, dass die Entwicklung aus 2015, als 
erstmals eine deutliche Reduzierung der befriste-
ten Beschäftigungen erreicht wurde, trotz eines 
leichten Anstiegs auf aktuell 13,63 % (Vorjahr: 
12,65 %) bestätigt wurde. Der Anteil befristeter 
Beschäftigung im Kommunalen Sozialdienst 
konnte trotz Einrichtung von befristeteten Stellen 
im Bereich „umA“ sogar halbiert werden. Im 
Ergebnis lässt sich festhalten, das die hier 
gemeinsam mit dem Personal- und 
Organisationsamt vereinbarten Schritte die 
angestrebte Wirkung erzielt haben. 
Die nachfolgenden Grafiken belegen die Aussagen 
für die 
a) insgesamt im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien,  
b) im Bereich des Amtes exklusive städtische 
Kindertageseinrichtungen und OGS,  
c) im Bereich „städtische Kindertageseinrichtun-
gen“ sowie  
d) im OGS-Bereich  
tätigen hauptamtlich Beschäftigten auf anschau-
liche Weise.

Stellenplan 
 
129

Stellenplan 
 
130

Stellenplan 
 
131 
Niedrig-teilzeitbeschäftigte Mitarbei-
ter*innen 
Auch im Jahr 2016 spielte der Einsatz von niedrig-
teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen in sozialver-
sicherungsrechtlich geringfügigen Beschäftigungs-
verhältnissen (früher: geringfügig Beschäftigte) in 
den Bereichen „OGS“ sowie „Kinder- und Jugend-
arbeit“ eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerledi-
gung. Während der Einsatz in den städtischen 
Stadtteileinrichtungen ein wichtiger Personalbe-
standteil bei der pädagogischen Arbeit sowie bei 
der Aufgabenerledigung der Cafébetriebe ist, ist 
der Einsatz in offenen Ganztagsschulen fest in der 
für die Personalausstattung gültigen Finanzformel 
verankert.  
Die Beschäftigten leisten in ihren Teilzeitarbeits-
verhältnissen i.d.R. bis zu 12 Stunden/Woche. 
Folgende grundsätzliche Aussagen lassen sich 
festhalten: 
• Mit der Vorlage V/0569/2015 wurde die Verwal-
tung vom Rat beauftragt,  
die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsver-
hältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit 
organisatorisch umsetzbar – zu reduzieren und 
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-
verhältnisse umzuwandeln. Die erforderlichen 
Vollzeitäquivalente werden im Stellenplan 2016 
ausgewiesen, mit der Umwandlung wird zum 
1.8.2016 begonnen.  
Um das für den OGS-Bereich erarbeitete Kon-
zept umsetzen zu können, wurden die dafür 
notwendigen Planstellen (93,81) über den Stel-
lenplan 2016 eingerichtet. 
Hierdurch wurde die Intention des SPD-
Antrages Nr. A-R/0051/2014 „ Abbau geringfü-
giger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt 
Münster“ entsprechend aufgegriffen. 
Tatsächlich hat sich die Zahl der niedrig-teilzeit-
beschäftigten Mitarbeiter*innen in der OGS bis-
her nur leicht von 595 auf 545 verringert. Das 
entspricht einem Rückgang von 8,40 %.  Ur-
sächlich hierfür ist einerseits, dass in einem ers-
ten Schritt nur ¼ der Unterstützungskraftstellen 
besetzt werden konnten. Des Weiteren ist die 
Zahl der eingesetzten niedrig-teilzeitbeschäf-
tigten Mitarbeiter*innen abhängig von den kon-
kreten Anmeldezahlen. So erhält jede Schule für 
jedes Kind bis zum Erreichen der nächsten 
Gruppe (26.-49. Kind; 51.-74. Kind; 76.-99. Kind; 
usw.) ein Budget von 2 Wochenstunden für den 
Einsatz von niedrig-teilzeitbeschäftigten Mitar-
beiter*innen. 
Um nachhaltig die angestrebte Verringerung ge-
ringfügiger Beschäftigungen erreichen zu kön-
nen, ist es unerlässlich, die Bemühungen bei 
der Besetzung weiterer Unterstützungskraftstel-
len zu intensivieren. 
• Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt 
nahezu unverändert bei 73,12 % nach 73,00 % 
im Jahr 2015. 
• Im Bereich „OGS“ hat der Anteil der weiblichen 
Beschäftigten mit 77,61 % nochmals leicht ab-
genommen (Vorjahr: 77,98 %), liegt aber nach 
wie vor über dem amtsweiten Anteil.  
• 74,35 % der Beschäftigten sind in der OGS tätig 
(Vorjahr: 76,87 %). 
• 39,70 % aller Beschäftigten arbeiten mehr als 
acht Wochenstunden. Im Bereich „OGS“ liegt 
der Anteil sogar bei 50,28 %. Beide Werte sind 
weiter rückläufig. 
• Nach wie vor stellen die 21- bis 25-Jährigen die 
mit deutlichem Abstand stärkste Gruppe. Dem 
gegenüber hat die Gruppe der 26- bis 30-
Jährigen weiter an Gewicht verlorenen und den 
niedrigsten Stand seit 2011 erreicht. 
• 47,89 % aller Beschäftigten sind im Alter zwi-
schen 21 und 30 Jahren, nach 47,16 % im Vor-
jahr. Das ist der höchste Wert seit Beginn der 
Auswertungen. Während dieser Anteil im Be-
reich „OGS“ bei 43,67 % liegt, beträgt er im Be-
reich „Kinder- und Jugendarbeit“ sogar 60,11 %. 
• Nach wie vor scheint ein Arbeitseinsatz im 
OGS-Bereich mit einer eher überschaubaren 
wöchentlichen Arbeitszeit (max. 12 Wochen-
stunden) und mit der Gewissheit, in den Ferien 
arbeitsfrei zu haben, gerade für Mütter beson-
ders attraktiv. Der Anteil der weiblichen Be-
schäftigten im Bereich der 41- bis 60-Jährigen 
beträgt hier überdurchschnittliche 96,05 %. 
Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick 
über die tatsächlichen Beschäftigungsumfänge 
sowie über die Altersstrukturen.

Stellenplan 
 
132

Organisation 
 
133 
10. Organisation 
Die Strukturen des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien sind in der als Anlage beigefügten 
Übersicht dargestellt. Dieses Organigramm zeigt, 
welche Organisationseinheiten mit welchen Funk-
tionen an der Bereitstellung der Leistungen des 
Amtes mitwirkten (Aufbauorganisation). 
Folgende wesentliche inhaltliche und strukturelle 
Veränderungen haben sich im abgelaufenen Jahr 
2016 ergeben: 
• Mit den Vorlagen V/0085/2016 „Modellbausteine 
für schulische Inklusion - Schule an der Beck-
straße“ und V/0203/2016 „Flexibles Jugendhil-
feangebot für Grundschulen zum Schuljahr 
2016/2017“ hat der Rat der Stadt Münster bzw. 
der Haupt- und Finanzausschuss u. a. be-
schlossen,  
a) die Primarstufe der Richard-von-Weizsäcker-
Schule zum Ende des laufenden Jahres 
2015/2016 mit Wirkung vom 31.07.2016 auf-
zulösen (V/0085/2016), 
b) einen schulischen Lernort für Schüler*innen 
mit einem besonders ausgeprägten, intensiv-
pädagogischen Bedarf an sonderpädagogi-
scher Unterstützung im Förderschwerpunkt 
emotionale und soziale Entwicklung zum 
Schuljahr 2016/2017 als Förderschule eige-
ner Art mit Namen „Schule an der Beckstra-
ße“ für die Jahrgänge 1 - 6 zu errichten 
(V/0085/2016), 
c) dass aus dem Amt 51 zwei 0,75 Stellen sozi-
alpädagogische Fachkräfte aus der Primar-
stufe der Richard-von-Weizsäcker-Schule an 
den Lernort Beckstraße verlagert werden 
(V/0085/2016), 
d) das Konzept „Modellbausteine für schulische 
Inklusion – Flexibles Jugendhilfeangebot für 
Grundschulen“ zum Schuljahr 2016/2017 um-
zusetzen (V/0203/2016), 
e) insgesamt 3,5 Stellen (7 Fachkräfte mit 19,5 
Std./Wo im Jahresarbeitszeitmodell) hierfür 
zur Verfügung zu stellen. Die Zuordnung der 
Stellen des flexiblen Jugendhilfeteams für 
Grundschulen soll sich an den Bezir-
ken/Sozialräumen orientieren. Die Stellen für 
das flexible Team setzen sich wie folgt zu-
sammen: 
- 1,5 Stellen aus der Richard-von-Weiz-
säcker-Schule -Primarstufe- (siehe auch 
V/0085/2016 „Schule an der Beckstraße“) 
- 0,5 Stellen Sekundarstufe Richard-von-
Weizsäcker-Schule (bislang 5. und 6. Klas-
se) 
- 1,5 Stellen Jugendhilfe an Förderschulen 
Lernen 
Die hierdurch erforderlichen organisatorischen, 
stellentechnischen sowie personellen Umset-
zungsmaßnahmen wurden passend zum Schul-
jahresbeginn 2016/2017 vorgenommen. 
• Der hohe Zuzug von Flüchtlingen hat auch das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im 
Jahr 2016 vor große Herausforderungen ge-
stellt. Die damit verbundenen Aufgaben und An-
forderungen haben es erforderlich gemacht, 
Strukturen anzupassen und neue Arbeitsformen 
und -abläufe zu entwickeln. Darüber hinaus 
konnten/können die Aufgaben nur mit Hilfe über-
wiegend befristet eingerichteter, zusätzlicher 
Personalressourcen bewältigt werden. Hierbei 
handelt(e) es sich um Personalbedarfe 
a) im Zusammenhang mit der Gruppe der unbe-
gleiteten minderjährigen Ausländer (umA), 
deren Personalkosten über die sog. Verwal-
tungskostenpauschale bzw. über Jugendhilfe-
kosten erstattet werden, 
b) für freizeitpädagogische Angebote, die zum 
Teil auf politischen Beschlüssen basieren 
(V/0700/2014; V/0724/2015 und 
V/0741/2015) oder zunächst über eine Pro-
jektstelle abgesichert sind, 
c) im Rahmen der Rechtsanspruchssicherung 
auf Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum 
Eintritt in die Schule (gesetzliche Pflichtauf-
gabe gem. § 24 SGB VIII), für die eine Ge-
genfinanzierung nicht gegeben ist. 
Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Aus-
länder (umA) in Münster wird der Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien seit Ende 
2015 durch die Verwaltung in jeder Sitzung in-
formiert.

Organisation 
 
134 
• Um der Situation stetig steigender Fallzahlen im 
Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35a 
SGB VIII und daraus resultierend der immer 
schwieriger werdenden Suche nach geeigneten 
Fachkräften zu begegnen, wurde zunächst in 
einer zweijährigen Projektphase der Einsatz von 
insgesamt 10 Erzieher*innen der Offenen Ganz-
tagsschulen (5,0 Vollzeitäquivalente) als Integ-
rationshelfer*innen erprobt. Zielsetzung war es, 
hierdurch nicht nur die immer größer werdende 
Zahl der Betreuungspersonen, die in den Schul-
alltag zu integrieren sind, zu begrenzen, son-
dern auch die notwendige Betreuung der Kinder 
im Nachmittagsbereich zu gewährleisten.  
Nachdem die Projektauswertung für den Zeit-
raum Oktober 2013 - Dezember 2015 ergeben 
hatte, dass der Einsatz aufgrund sich ergeben-
der Qualitäts- und Synergieeffekte durchweg 
positiv zu bewerten ist, konnte eine Verstetigung 
des Projektes erreicht werden. Dem entspre-
chend wurden die bisher befristeten Stellen zu-
nächst bis zum 31.12.2016 verlängert, um sie 
dann über den Stellenplan 2017 zu verstetigen. 
• Zum 01.09.2016 wurde die Aufgabe „Heimauf-
sicht“ aus dem Kommunalen Sozialdienst (51.3) 
in die Abteilung „Familien- und Erziehungshilfen“ 
(51.4) verlagert und dort an die vorhandene 
Stabsstelle „Geschäftsstelle Örtliche Kommissi-
on“ angebunden. Hiermit wurde insbesondere 
folgendem Umstand Rechnung getragen: 
Die Neuregelungen des Bundeskinderschutzge-
setzes für den Bereich der Betriebserlaubnis 
nach § 45 SGB VIII sollen zur Optimierung des 
Schutzes von Kindern und Jugendlichen beitra-
gen. Die Qualität des Erlaubnisvorbehaltes als 
präventives Instrument der Gefahrenabwehr 
wird gestärkt. Die Trias der Verantwortung von 
Landesjugendamt als betriebserlaubniserteilen-
de Stelle, örtlichem öffentlichen Träger (Ju-
gendamt) und Einrichtungsträger für die Ge-
währleistung des Kindeswohls bleibt bestim-
mend. 
In allen erlaubnispflichtigen Einrichtungen sind 
die Träger nunmehr verpflichtet, geeignete Ver-
fahren zu entwickeln und vorzuhalten, die es 
Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihr 
Recht auf Beteiligung wahrzunehmen sowie in 
persönlichen Angelegenheiten von der Möglich-
keit der Beschwerde Gebrauch zu machen.  
Damit ist die Konzeption der Einrichtung mit den 
im Gesetz verankerten Mindestvoraussetzungen 
und den Ausführungen über Maßnahmen der 
Qualitätsentwicklung und -sicherung (gemäß  
§ 79a SGB VIII) Gegenstand der Prüfung und 
Beratung. 
Im Ergebnis werden damit zukünftig folgende 
Aufgaben in einer Organisationseinheit gebün-
delt: 
- Prüfung der Grundsätze und Maßstäbe für die 
Bewertung der Qualität entsprechend § 79a 
SGB VIII 
- Prüfung, Anwendung der Standards der Heim-
aufsicht und Weiterentwicklung von Qualitäts-
merkmalen für die Sicherung der Rechte von 
Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen 
und ihren Schutz vor Gewalt 
- Festlegung von Rahmenbedingungen für die 
Gewährleistung des Kindeswohls (Einhaltung 
von Mindeststandards)  
- Aufgaben der Heimaufsicht in Abstimmung mit 
dem Landesjugendamt gem. § 45 SGB VIII 
- Aufgaben der örtlichen Kommission für Leis-
tungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsver-
einbarungen

Organisation des Jugendamtes 
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) 
wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die 
Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien". 
15 Mitglieder 
(mit Stimmrecht)
24 beratende Mitglieder 
(ohne Stimmrecht)
Amtsleiterin 
5 Abteilungen 
29 Kindertageseinrichtungen 
9 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 71 SGB VIII)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
(§ 70 Absatz 2 SGB VIII)
Arbeitsgemeinschaften (als Kooperationsgremium - § 78 KJHG)
AG 1: Mädchen und Jungen / Gender 
AG 2: Kinder- und Jugendarbeit 
AG 3: Jugendsozialarbeit 
AG 4: Familienförderung 
AG 5: Kindertagesbetreuung 
AG 6: Erziehungshilfen 
Vertreter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien 
Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Vertreter der Träger geförderter Maßnahmen

Amtsleiterin 
Anna Pohl 
(Stellvertretung: Bernhard Paschert, Heiner Vogt)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
Sekretariat 
Petra Karger   
Abteilung 51.2
Kinder- und 
Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit 
Leitung: Bernhard Paschert 
(Georg Piepel)
Abteilung 51.1
Tagesbetreuung für 
Kinder 
Leitung: Sibylle Kratz-Trutti 
(Monika Reuter-Humpohl,
Oliver Heintze)
Fachstelle 
Städtische Tages-
einrichtungen für Kinder 
Leitung: Monika Reuter-Humpohl 
Fachstelle 
Finanzierung und 
Förderung von 
Kindertageseinrichtungen 
Leitung: Oliver Braun 
Fachstelle 
Elternbeiträge und 
wirtschaftliche Hilfen 
Leitung: Silvia Siewert 
Fachstelle 
Beratungsstelle 
für Kindertagespflege 
Leitung: Oliver Heintze 
Fachstelle 
Jugendhilfe an 
weiterführenden 
Schulen 
Leitung: Heike Nees 
Fachstelle 
Kinder- und Jugend-
förderung / Offene 
Ganztagsschulen 
Leitung: Sven Kentrup 
Fachstelle 
Kinderpädagogik 
Leitung: Andreas Garske 
Telefon 0251 / 492 5101        
Telefax 0251 / 492 7730 
e-mail: jugendamt@stadt-muenster.de 
internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt 
29 Städtische Kinder-
tageseinrichtungen 
Fachstelle 
Jugendinformations-
und -bildungs-
zentrum - Jib 
Leitung: Michael Geringhoff 
Jugendhilfeplanung  
Birgit Herdes, 
Nadja Rengshausen, 
Simon Westarp 
Finanzmanagement 
und -controlling,
Ausschuss-
angelegenheiten 
Heike Dierks 
Verwaltung / 
Organisation 
Jochen Detering 
Fachstelle 
Kinder- und 
Jugendeinrichtung 
WUDDI 
Leitung: Dieter Schmitz 
Fachstelle 
Stadtteilhaus 
Fachwerk 
Gievenbeck / La Vie 
Leitung: Alfons Egbert 
Fachstelle 
Drogenhilfe 
Leitung: Georg Piepel 
Abteilung 51.4
Familien- und 
Erziehungshilfen 
Leitung: Heiner Vogt 
(Karin Weinlich)
Fachstelle 
Wirtschaftl. Jugendhilfe,
Elterngeld 
Leitung: Manfred Julitz 
Fachstelle 
Beistandschaften,
Unterhaltsvorschussstelle 
Leitung: Ralf Neuhaus 
Geschäftsstelle Örtliche 
Kommission nach 
§§ 78a ff. SGB VIII, 
Heimaufsicht 
Karin Weinlich, 
Sigrid Schmeddes 
Stabstelle 
Planung von 
Kindertageseinrichtungen 
und konzeptionelle Grund-
satzangelegenheiten 
1. SB: N.N.
Abteilung 51.5
Controlling und 
zentraler Service 
Leitung: Chris Hagel 
(Heike Dierks) 
IuK- und 
Gebäudemanagement, 
zentrale Verwaltung, 
Beschaffungen 
Informations- und 
Bürgerservice, 
Familienbüro 
Fachstelle 
Stadtteilhaus  
Lorenz-Süd / 37°
Leitung: Berthold Götte 
Fachstelle 
Jugendhilfe in der 
Primarstufe 
Leitung: Edgar Brey 
Fachcontrolling 
Nadja Rengshausen 
Sven Werk 
Zentrale Trägerförderung 
Anke Landenberger 
Abteilung 51.3
Kommunaler 
Sozialdienst (KSD)
Leitung: Benedikt Lütke Glanemann 
(Heike Fernholz)
KSD-Bezirk 
West 
Leitung:
Heike Fernholz 
KSD-Bezirk 
Nord 
Leitung:
Hans Tillack 
KSD-Bezirk 
Ost/Südost 
Leitung:
N.N.
KSD-Bezirk 
Hiltrup 
Leitung:
Ralf Geller 
Fachstelle 
Prävention, Netzwerk-
koordination Frühe Hilfen, 
Schwangerschaftsberatung 
Leitung:
Brigitte Berghoff 
Bezirksüber-
greifende 
Fachdienste 
Leitung:
Hermann Sandknop 
Adoptiv- und 
Pflegekinder 
Annette Tenhumberg 
Heimfachdienst 
Wilhelm Laurenz 
Vormund-
schaften / 
Pflegschaften 
Frank Museler 
Koordination 
JGH 
Bernhard Gleitz,
Ansgar Santel 
Eingliederungs-
hilfen 
Reinhold Kauling 
KSD-Bezirk 
Mitte 
Leitung: 
Jutta Echelmeyer 
Kinderschutz 
Udo Hartmann 
Betreuung des 
Offenen Ganztags 
an 45 Schulen 
Stand: 01.01.2017 
Bundesinitiative 
„Netzwerk Frühe Hilfen“ 
Britta Bülter 
Britta Paarmann 
Modellvorhaben 
„Kein Kind 
zurücklassen!“
Britta Bülter 
Koordination 
Arbeits- und 
Gesundheitsschutz 
Personalverwaltung 
Bildungsmonitoring  
Silke Thesing

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Demografie
Bevölkerungsentwicklung
Gesamt 
männlich
weiblich
Ausländer
mit Migrationsvorgeschichte 
0 bis unter 3 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
3 bis unter 6 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
6 bis unter 10 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
10 bis unter 14 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
14 bis unter 18 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
18 bis unter 21 Jahre
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
21 Jahre und älter
männlich
weiblich
mit Migrationsvorgeschichte 
Familien 
Haushalte mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Ehepaare bzw. Paare mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
Alleinerziehende mit Kindern
davon: Kinder von 0 - unter 18 J.
% - Anteil Alleinerziehender
% - Anteil Kinder von Alleinerziehenden
38.397
20.890 21.504
37.768
2.939 3.432
4.732
5.349
5.004
3.759
10.353
9.545
9.564
2.940
3.268
9.766
10.092
4.882
3.123
4.1003.931
9.579
4.946
13.438
5.661
4.580
3.601
7.502
10.353
3.834
3.668
4.965
5.339
1.831
6.005
7.433
5.521
6.923
47.633 50.828
3.535
26.703 27.165
44.638 46.718
36.262
130.321
247.686
3.892
3.784
3.097
9.898
5.145
4.753
8.555
4.435
4.120
3.343
2014 2015 2016
300.267
4.852
7.674
307.842
4.712
8.763
143.279
156.988
25.831 31.198
5.034
4.088
3.586
5.210
4.569
4.194
3.979
3.765
7.7447.676
3.150
5.014
12.444
242.915
1.644
114.680
128.235
8.376 8.321
21,8 % 20,8 %
117.365
5.813
18,8 % 17,8 %
65.205 70.608
147.511
160.331
304.235
146.140
158.095
29.551
69.098
4.633
3.580
10.495
5.399
5.096
3.404
13.011
5.849
7.162
5.788
8.435
21,4 %
18,3 %
1.808
246.021
116.474
129.547
49.935
27.090
46.203
21.302

Stadt Münster - Kennzahlen der Kinder- und Jugendhilfe
Statistik - Zahlen, Daten, Fakten
2014 2015 2016
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 45,1 44,5 42,4
Tageseinrichtungen für Kinder
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 30,9 30,3 29,4
Versorgungsquote für drei- bis sechsjährige Kinder in % 103,8 104,5 103,4
Plätze in Kindertageseinrichtungen insgesamt 10.096 10.250 10.451
für unter dreijährige Kinder 2.392 2.409 2.515
für drei- bis sechsjährige Kinder  7.704 7.841 7.936
Anzahl der Familienzentren 28 30 31
Tagespflege für Kinder
Betreute Kinder in Tagesfamilien insgesamt 1.212 1.217 1.196
Versorgungsquote für unter dreijährige Kinder in % 14,2 14,2 13,0
für unter dreijährige Kinder 1.096 1.130 1.109
für drei- bis sechsjährigen Kinder 55 33 33
für sechs- bis zehnjährige Kinder 61 54 54
Angebotene Unterrichtsstunden, Grundqualifizierung 337 346
Angebotene Unterrichtsstunden, weitergehende Qualifizierung 634 595
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Angebotsstunden im Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 9.303 9.096 9.210
Einrichtungen mit Wochenendöffnung 26 27 34
Jugendsozialarbeit
Rückgeführte Schüler der Richard-von-Weizsäcker-Schule 13 21 7
Durch Fachkräfte betreute Schüler/-innen an den Hauptschulen 302 275 267
Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus 240 496 1.125
Drogenhilfe 
Klientenkontakte in der Beratung 3.197 3.275 3.238
Klientenkontakte im suchtbegleitenden Bereich 5.798 5.775 5.370
Stamklientel im ausstiegsorientierten Bereich 569 623 579
Vermittlungen in Entwöhnungsbehandlungen 81 79 87
Angebote für Familien
Elternbesuche durch das Präventionsteam 2.058 2.485 2.658
Anträge auf Elterngeld (seit 2008 kommunal) 4.316 4.338 4.472
Kommunale allgemeine Schwangerschaftsberatungen 354 367 367
Beratung zur Erziehung, Partnerschaft, Personensorge 375 380 399
Anzahl der Ratsuchenden im Familienbüro 8.835 12.343 12.922
Hilfen zur Erziehung (Stichtag 31.12.)
Anzahl der Hilfen zur Erziehung insgesamt (laufend und beendet) 1.555 1.633 1.744
Sozialpädagogisch begleitete Wohnformen 11 19 30
Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Väter 4 5 5
Erziehungsbeistandschaft 80 83 99
Sozialpädagogische Familienhilfe 157 161 204
Erziehung in einer Tagesgruppe 50 57 58
Heilpädagogische Horte 29 24 23
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 1 SGB VIII 143 150 153
Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII 93 101 131
Heimerziehung und sonstige Wohnformen 202 198 238
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 0 0 1
Leistungen der Eingliederungshilfe 190 207 252
Weitere Leistungen (Anzahl pro Jahr)
Versorgung in Notsituationen 6 3 2
Heimerziehung in Kriseneinrichtungen 62 44 61
Inobhutnahme 211 292 345
Gesetzliche Amtsvormundschaft  30 30 23
Bestellte Amtsvormundschaft 69 129 136
Bestellte Amtspflegschaften 80 70 72
Beistandschaften 1.113 1.027 994
Sorgerechtsentzüge  39 37 41
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Familiengericht 451 374 495
Mitwirkungen in Verfahren vor dem Jugendgericht 1.195 1.227 1.329
Anmerkung: 
Fallzahlen Hilfen zur Erziehung beinhalten die Hilfen für junge Volljährige

HzE Jahresdaten 2016
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§ 13 Abs 3 18 3 12 18 21 30 30 21 51 19 15 34
§19 5 9 0 0 14 0 5 9 14 5 9 14
§20 0 2 0 0 2 0 0 2 2 1 2 3
67%
§27 VAR.1 1 0 8 11 1 19 9 11 20 10 17 27
§27 VAR.2 8 2 0 0 10 0 8 2 10 1 1 2
§27 VAR.3 23 13 0 0 36 0 23 13 36 24 15 39
§27 VAR.4 1 0 0 0 1 0 1 0 1 0 2 2
§27 VAR.5 39 45 0 0 84 0 39 45 84 34 37 71
72 60 8 11 132 19 80 71 151 7,1% 69 72 141
107%
§ 29 0 38 0 0 38 0 0 38 38 0 48 48
§ 30 95 81 4 11 176 15 99 92 191 83 107 190
§ 31 204 173 0 3 377 3 204 176 380 186 161 347
§ 32 58 32 0 0 90 0 58 32 90 57 33 90
§ 35 0 0 1 2 0 3 1 2 3 0 0 0
357 324 5 16 681 21 362 340 702 4,0% 326 349 675
104%
§33 SATZ 1 149 27 4 9 176 13 153 36 189 150 23 173
§33 SATZ 2 123 28 8 2 151 10 131 30 161 101 41 142
272 55 12 11 327 23 284 66 350 11,1% 251 64 315
111%
§34 VAR.1 164 77 52 46 241 98 216 123 339 179 145 324
§34 VAR.2 8 49 0 4 57 4 8 53 61 6 38 44
§34 VAR.4 12 0 2 1 12 3 14 1 15 13 7 20
184 126 54 51 310 105 238 177 415 7,0% 198 190 388
107%
Summe amb. 813 40 442 411 853 4,5% 395 421 816
105%
Summe stat. 637 128 522 243 765 8,8% 449 254 703
109%
Summe amb. + stat. 1.450 168 964 654 1.618 6,5% 844 675 1.519
107%
§ 33 S 1 70 8 4 9 78 13 74 17 91 71 19 90
§ 33 S 2 21 1 0 3 22 3 21 4 25 19 5 24
91 9 4 12 100 16 95 21 116 1,8% 90 24 114
102%
617 264 881 7,8% 539 278 817
108%
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
1.059 675 1.734 6,2% 934 699 1.633
pro 10.000 U21 288 106% 285
stationär Gesamt
Detaildaten Summen Summen 2015
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt
Veränderung 
zum Vorjahr
Kostenerstattung § 33 (KE-Fälle)
2016 Bestand Ende Gesamt
stationär Gesamt
Daten für HZE-QuoteDaten für HZE-Quote
Gesamt für Finanzen

HzE Jahresdaten 2016
Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
ambulant 13 27 40 16 31 47
stationär 70 74 144 -14,3% 54 114 168
86%
2016 2015 2014 2013
345 292 211 123
215 204 93 38
Einsätze der KSD-Rufbereitschaft 296 251 258 224
354 268 240 197
19 5% 9% 14% 16%
116 33% 45% 34% 31% 60.156 57.352
138 39% 20% 34% 33%
81 23% 27% 18% 20%
Quote §§ 30/31 in 18 Mon.: § 30/93%; § 31/88%
Bestand Ende Bestand Ende Summe Summe
Mj. jg. Vj.
§35a amb. / 89 % 198 72 27 35 270 62 225 107 332 185 98 283
§35a stat. /  11 % 6 2 21 11 8 32 27 13 40 11% 22 17 39
204 74 48 46 278 94 252 120 372 15,5% 207 115 322
116%
HzE- Quote in % incl KE-Fälle ohne KE-
Fälle
amb. HzE 49,19 49% 53% 49% 50%
stat. HzE 50,81 51% 47% 51% 50%
in % Fälle
18 Monate §30 90% 83 90% 93%
18 Monate §31 93% 164 93% 88%
Minderjährige (Mj.) junge Volljährige (jg. Vj.) Bestand Ende Gesamt Bestand Ende Gesamt
Keine KWG
Veränderung 
zum Vorjahr
Summen 2016 Summen 2015Veränderung 
zum Vorjahr
Leistungen § 35a
Gefährdungseinschätzungen §8a:
KWG
Latent KWG
Keine KWG/Unterstützung
davon UMA
Inobhutnahmen § 42: 
Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
amb. HzE 
stat. HzE 
18 Monate §30
18 Monate §31
amb. HzE 
stat. HzE 
18 Monate §30
18 Monate §31

Impressum 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zusammenstellung 
Iris Bäumker 
Heike Dierks 
Chris Hagel 
Anna Pohl 
Nadja Rengshausen 
Helmut Schnermann 
Sven Werk 
Fotos 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Ralf Emmerich 
Juni 2017, 450

Beratungsverlauf (1)

06.09.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Windthorststraße
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  • Promenade
  • Drei Eichen

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Details

Aktenzeichen
V/0456/2017
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37