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0212/2018

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hauptausschuss am 15.01.2018 zu den geplanten Maßnahmenkatalog der Stadt Köln anlässlich des Straßenkarnevals 2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.01.2018, TOP 4.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 – Kein Ausschank-Imbiss für Gastronomiebetriebe – Karte

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

16738 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
32/327 
Vorlagen-Nummer 17.01.2018 
 0212/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.01.2018 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hauptausschuss am 15.01.2018 zu den 
geplanten Maßnahmenkatalog der Stadt Köln anlässlich des Straßenkarnevals 2018 
In der Sitzung des Hauptausschusses am 15.01.2018 bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen unter 
den Tagesordnungspunkten (TOP) 2.1.1 und 11.1.1 um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Unter TOP 2.1.1 
Ergebnisse des „Runden Tisches Straßenkarneval 
 
1. Ausweitung der Glassammelzonen 
Eine freiwillige Glasabgabemöglichkeit ist für die Bereiche Chlodwigplatz und Severinskirchplatz 
vorgesehen, deren Einhaltung infolge der Freiwilligkeit erfahrungsgemäß nur eingeschränkt 
wirkt. Welche konkreten Gründe stehen einem Glasverbot entgegen?  
 
2. Reduzierung der mobilen Ausschankeinrichtungen zusätzlicher Außenanlagen der Gastronomie 
a) In welchen innerstädtischen Bereichen sollen Genehmigungen versagt werden?  
b) Warum werden Genehmigungen zum mobilen Ausschank nicht zugleich mit verbindlichen 
Auflagen zum Aufstellen zusätzlicher Sanitäranlagen und zur Müllentsorgung auf Kosten 
und in Verantwortung der jeweiligen Gastro-Betriebe erteilt? 
 
3. Stärkere Einbeziehung von Gastronomie und Einzelhandel 
a) Gibt es Überlegungen – analog zu den Weihnachtsmärkten – für Getränke ein Mehrweg-
system (z.B. Gläser gegen Pfand) im Rahmen von Schankgenehmigungen im öffentlichen 
Raum einzuführen? 
b) Sind Auflagen für Gastro-Betriebe vorgesehen, deren stationäre Sanitäranlagen wegen des 
enormen Gästeandrangs nicht ausreichen? 
c) Welche Restriktionen hinsichtlich Alkoholausschank und Glasverbot kann die Verwaltung 
gegenüber Kiosken und sonstigem Einzelhandel in sensiblen Zonen der Innenstadt rechts-
verbindlich anwenden? 
 
4. Zusätzliche Angebote zur Entlastung der Hotspot-Areale 
a) In welchen weiteren innerstädtischen Bereichen – außer Zülpicher Str./Universität - sind 
weitere Angebote geplant? 
b) Welche Kosten für das Zusatzangebot „Zülpicher Str.“ (Technik, Security, Künstlerhonora-
re, Infrastruktur) beabsichtigt die Stadt Köln aus Haushaltsmitteln zu tragen und für welche 
Kosten werden welche Mitveranstalter aufkommen? 
 
5. Weiteres Verfahren 
a) Welche weiteren Schritte plant die Verwaltung, um die ersten Ergebnisses des „Runden Ti-
sches Straßenkarneval“ weiter zu entwickeln? 
b) Wie möchte die Verwaltung die frühzeitige Information und Beteiligung von Rat und be-
troffenen Bezirksvertretungen gewährleisten?

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Unter TOP 11.1.1 
Zusätzliche Maßnahmen zum Straßenkarneval 
 
a) Welche Aufgaben soll der zu beauftragende Projektkoordinator leisten und soll sich das Zu-
sammenwirken mit den städtischen Behörden gestalten? 
b) Welche zusätzlichen konkreten Bedarfe und Leistungen sind aus Sicht der Verwaltung in wel-
chem Kostenrahmen erforderlich? 
 
 
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu TOP 2.1.1 Ergebnisse des „Runden Tisches Straßenkarneval 
 
Frage 1: 
Eine Einrichtung oder Ausweitung einer Glasverbotszone ist nur dann rechtlich möglich, wenn eine 
erhebliche Gefährdung der Feiernden oder der Einsatzfähigkeit der Sicherheitsbehörden nachgewie-
sen werden kann. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom 
10.02.2010 nur für den Bereich der Altstadt, des Kwartier Latäng und der Kölner Ringe zwischen Ru-
dolfplatz und Friesenplatz bestätigt, da dort eine entsprechend hohe Zahl an Schnittverletzungen mit 
Glas und Reifenschäden von Einsatzfahrzeugen belegt werden konnte. Diese Verbote sind immer 
wieder auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. So wurde in der Folge das Glasverbot auf den Ringen 
wieder aufgehoben, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren. 
 
Zum 11.11.2017 konnte in der Südstadt nur eine Schnittverletzung mit Glas dokumentiert werden. 
Dies reicht nach den Anforderungen des OVG Münster nicht, um ein Glasverbot zu begründen. 
 
Frage 2: 
a) Hierzu wird auf die Anlage 1 zu der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 0094/2018 verwiesen, die 
dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 15.01.2018 vorgelegt wurde. Die Anlage ist dieser 
Mitteilung nochmals zur Übersicht beigefügt. 
 
b) Die bisher erteilten Genehmigungen waren bereits mit der Auflage verbunden, Müllbehältnisse 
aufzustellen und dem Stand zuzuordnenden Müll im Umfeld des Standes zeitnah zu entsorgen. 
Ebenso war eine abschließende Reinigung verpflichtend. Dies ist eine analoge Anwendungen 
des § 5 Kölner Stadtordnung, welcher die Müllbeseitigung von stehenden Gewerbetrieben re-
gelt. In der Praxis gestaltet sich die Durchsetzung dieser Regelung aufgrund der nicht immer 
eindeutigen Zuordnung des Mülls zu einzelnen Betrieben (insbesondere bei Einheitsverpackun-
gen und Getränkebehältnisse) jedoch schwierig. 
Darüber hinaus galt bereits bisher für Stände, bei denen Alkohol ausgeschenkt wurde, dass je 
vier laufende Meter Theke eine Toilette nachgewiesen werden musste. Dies konnte durch eine 
Beteiligung an einem bestehenden Toilettenkonzept (z.B. in der Altstadt oder im Kwartier 
Latäng durch die dortigen IGs) erfolgen, oder indem eigene Toiletten aufgestellt wurden. Diese 
Maßnahmen haben ihre Wirkung insofern verfehlt, als sich die Anzahl der Wildurinierer nach-
weislich erhöht hat (siehe Berichterstattung der Kölner Presse). Dies liegt zum einen in der Tat-
sache begründet, dass ein Teil der Feiernden die bereitgestellten Mobiltoiletten aufgrund des 
niedrigen Standards nicht nutzen und zum anderen darin, dass viele Feiernde Wartezeiten an 
den Toilettenanlagen nicht akzeptieren. Daher ist sowohl eine Ausweitung der Kapazitäten als 
auch der Einsatz von mit Personal besetzten Toilettenwagen/-containern zwingend erforderlich. 
 
Frage 3: 
a) Für die Weihnachtsmärkte in Köln gibt es kein von der Verwaltung vorgeschriebenes Pfandsys-
tem. Vielmehr handelt es sich hier um eine Eigeninitiative der Betreiber, da die dort verwende-
ten Behältnissen einen gewissen Wert darstellen. 
Die Einführung eines Mehrwegsystems in den Hotspots (siehe Zonenbeschreibung in der Anla-
ge) sieht die Verwaltung als einen positiven Beitrag zur Vermeidung von Müll und der daraus 
resultierenden sichtbaren Verschmutzung des öffentlichen Raumes an den Karnevalstagen an.

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b) Es bestehen derzeit keine bau- und gaststättenrechtlichen Regelungen für das Vorhalten von 
Toiletten in Gastronomiebetrieben. Die Stadt Köln hatte sich im Rahmen der Selbstbindung der 
Verwaltung dazu entschlossen, bei Gastronomiebetrieben mit Alkoholausschank Toiletten zu 
fordern. Art und Anzahl sind jedoch mangels gesetzlicher Regelung nicht vorgeschrieben. 
Sofern die Gastronomiebetriebe die Anzahl der durch die Bauaufsicht genehmigten Gäste er-
höhen, kann es erforderlich sein, dass eine geänderte Baugenehmigung erforderlich wird. Diese 
Prüfung erfolgt im Einzelfall.  
 
c) Hinsichtlich des Verkaufs von Alkohol in Kiosken und anderen Einzelhandelsbetrieben bestehen 
derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten, diesen einzuschränken. Die Stadt Köln hat bereits 
mehrfach erfolglos versucht, im Landtag NRW die Einführung einer entsprechenden Rechts-
grundlage für die Kommunen zu erreichen. 
In den bestehenden Glasverbotszonen wird den Kioskbetreibern  und den Einzelhandelsbetrie-
ben die Angabe von Getränken in Glasbehältern untersagt. Zur Reduzierung des Verkaufs von 
Getränken in anderen Behältnissen (Dosen) und um die Möglichkeit zu eröffnen, Toilettenanla-
gen zu fordern, wird den Kioskbetreibern, die betroffen sind, eine Ausschankerlaubnis unter 
entsprechenden Auflagen in ihrem Kiosk erteilt. Weitere rechtliche Möglichkeiten bestehen der-
zeit nicht.  
 
Frage 4: 
a) Es sind derzeit keine weiteren Angebote in anderen Bereichen geplant. 
 
b) Die Kosten für das Bühnenprogramm belaufen sich auf aktuell rund 50.000 € brutto. In diesen 
Kosten sind zum einen die Kosten für die Bühne, Licht- und Soundtechnik, Backstage-Bereich, 
Künstlercatering sowie die hinsichtlich des Bühnenbereichs erforderlichen Absperrungen und 
Security (ca. 20.000 €) enthalten, zum anderen die Künstlerhonorare und Gagen sowie Gebüh-
ren für GEMA und Künstlersozialkasse. Ob das eingeplante Budget letztlich in der vollen Höhe 
ausgeschöpft werden muss, ist erst nach Abschluss der diversen Vertragsverhandlungen und 
der finalen Festlegung des Programmablaufs zu beurteilen. Die Aufteilung der Kosten der Ver-
anstaltung wird zur Zeit noch zwischen der Verwaltung und dem Festkomitee Kölner Karneval 
abgestimmt. 
Ziel ist eine Kostenteilung von 2/3 für die Stadt und 1/3 für das Festkomitee. Die Finanzierung 
des auf die Stadt Köln entfallenden Kostenanteils ist durch nicht verausgabte Mittel der Stabs-
stelle Events in 2017, die in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden, sichergestellt. 
 
Frage 5: 
a) Der Runde Tisch hatte sich verabredet, auch nach Karneval 2018 weiterzuarbeiten. Zeitnah 
nach Aschermittwoch, wird der Runde Tisch zu einer Auswertung eingeladen. Die Erfahrun-
gen/Erkenntnisse sollen dann auch in die zukünftigen Planungen, nicht nur für Karneval, ein-
fließen. Die Arbeitsgruppe „Veranstaltungsformate“ hatte sich bereits darauf verständigt, sich 
mit den langfristigen Zielen nach der Session 2018, mit Blick auf den 11.11.2018 (Sonntag), zu 
befassen. Hierzu zählten unter anderem: 
 
 Karneval als Kulturgut muss wieder sichtbar werden 
 
 Initiierung / Unterstützung von stadtteilbezogenen Runden Tischen (Südstadt, Kwartier 
Latäng) zur kulturellen Programmplanung mit Blick auf den 11.11.18 
 
 Zur Entlastung der Hotspots sollte das Angebot über die Innenstadt verteilt werden.  
Hier bieten sich "modulare Landschaften" von kleinen Bühnen und Aktionspunkten an, die 
von unterschiedlichen Allianzen bespielt und organisiert werden sollen.  
„Wer gut unterhalten wird und sich aktiv einbringen kann, stürzt nicht so schnell ab“ 
 
 Eigene Veranstaltungen in den Bezirken mit den örtlichen Karnevals- und Kulturvereinen 
 
 Zusammenarbeit mit der Universität, der Technischen Hochschule und den studentischen 
Organisationen

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 Das Thema „Feierkultur“ – über Karneval hinaus-  soll aufgegriffen werden. 
 
b) Die Erweiterung des Runden Tisches soll vor diesem Hintergrund neu überdacht werden. 
Die späte Information an Rat und Bezirksvertretungen zu den Empfehlungen des Runden Ti-
sches für die Karnevalssession 2018 erklärt sich durch den sehr kurzen Zeitraum zwischen der 
Erarbeitung der Ergebnisse des Rundes Tisches und der ersten Sitzung des Hauptausschusses 
nach der sitzungsfreien Zeit. 
 
 
Zu TOP 11.1.1 Zusätzliche Maßnahmen zum Straßenkarneval 
 
a) Der Projektkoordinator soll analog seiner Beauftragung zu Silvester 2017 folgende Aufgaben 
übernehme: 
 
 Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Bereiche Altstadt, Kwartier Latäng und Süd-
stadt inkl. eines Besucherleitkonzeptes, eines Entfluchtungs- und Befüllungskonzeptes, 
Notfallplänen, eines Evakuierungskonzeptes und Ordnerdienstanweisungen. In diesem 
Konzept werden die Verknüpfungen zu den Sicherheitskonzepten der Schull- und Veedels-
zöch und des Rosenmontagszuges ebenfalls berücksichtigt. 
 Konzeption, Planung und Durchführung aller verkehrslenkenden Maßnahmen, Sicherungs- 
und infrastrukturellen Maßnahmen, die zur Sicherheit der Besucher und deren Leitung 
notwendig sind. 
 Konzept zur Anlieferung während Auf- und Abbau sowie für die Umsetzungsphase 
 (technische) Planerstellung zur Beschilderung und Beleuchtung sowie Abstimmung mit den 
Sicherheitsbehörden 
 Ausschreibungsvorschläge und Angebotsbewertung bei Drittleistungen (z.B. Sicherheits-
personal) 
 Erstellung von Personalplänen und Beauftragung des einzusetzenden Sicherheitsperso-
nals 
 Technische Einrichtung des Koordinierungsstabes und Führung der Bereiche von dort 
 Bereitstellung von Führungspersonal vor Ort und im Koordinierungsstab für die einzelnen 
Bereiche 
 Gestellung Personal, technischer Infrastruktur und Absperrmaterial für alle im Sicherheits-
konzept geplanten Maßnahmen. 
 Teilnahme an Besprechungen und Abstimmung mit allen Beteiligten (Stadt Köln, Polizei, 
KVB, AWB etc.) 
 
b) Die in der Dringlichkeitsentscheidung für den Hauptausschuss am 15.01.2018 enthaltenen Be-
schlusspunkte stellen den Bedarf an Sicherheitsmaßnahmen, Toiletten und Müllbehältnissen 
dar und sind in dem geschilderten Umfang notwendig, um eine spürbare Verbesserung der öf-
fentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch des Renommees der Stadt Köln zum Karneval si-
cherzustellen. 
 
Sicherheitsdienstleistungen: 
Die Aufwendungen für Sicherheitsleistungen decken den Bedarf ab, der über die bereits in den 
Vorjahren ergriffenen Maßnahmen hinausgeht.  
 
Hierbei handelt es sich um die komplette Planung und Führung sowie Gestellung von Personal 
und Material wie unter a) beschrieben.  
 
Alleine zur Realisierung einer freiwilligen Glasabgabezone in der Südstadt werden rd. 60 Positi-
onen an mehreren Kontrollstellen durch Sicherheitskräfte im Zweischichtsystem besetzt.  
 
Für den kontrollierten Zugang in das Kwartier Latäng werden nach derzeitigem Planungsstand 
an Weiberfastnacht, Karnevalssamstag und Rosenmontag jeweils rd. 80 zusätzliche Positionen 
zu besetzen sein. Am Donnerstag wird dies im Zweischichtsystem, am Samstag und Montag 
jeweils im Einschichtsystem realisiert. Zusätzlich ist für das Kwartier Latäng an diesen Tagen 
ein Einsatzstab und sog. Bautrupps geplant, die bei Bedarf Material verlagern und Sperren

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bauen bzw. einziehen können.  
 
Für alle Hotspots gibt es zu den Einsatzzeiten Sektorenleiter, welche die Aufgabenerledigung 
überwachen und ggf. Sofortmaßnahmen treffen können. Hierbei handelt es sich um bei Groß-
veranstaltungen erfahrene Mitarbeiter des Dienstleisters. Damit werden auch die Kräfte des 
städtischen Ordnungsdienstes entlastet, um sich ihren originären Aufgaben widmen zu können. 
 
In der Summe ergibt sich nahezu eine Verdoppelung des Stundenkontingents für das Sicher-
heitspersonal. In der Spitze werden täglich bis zu 400 Sicherheitsdienstkräfte in der Gesamt-
stadt eingesetzt. 
 
Die Aufwände hierfür betragen aufgrund eines Angebots des Dienstleisters rd. 575.000 € netto 
(684.250 € brutto). Für die bisherigen Aufwendungen für Sicherheitsdienstleistungen und Ein-
zäunungen zum Straßenkarneval wurden bereits Mittel i.H.v. rd. 205.500 € netto (rd. 244.500 € 
brutto) anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. Somit ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 
rd. 369.500 € netto (rd. 439.750 € brutto). 
 
Toiletten: 
 
Bisher wurden von der Stadt Köln rd. 80 Möglichkeiten zur Verrichtung der Notdurft bereitge-
stellt. Darüber hinaus wurden von den Interessengemeinschaften, Gastronomen und Kioskbe-
treibern rund 160 Toilettenkapazitäten in den Hotspots zur Verfügung gestellt, die durch die 
Stadt Köln zu kompensieren sind. 
Die rd. 240 Möglichkeiten zur Verrichtung der Notdurft haben jedoch in der Vergangenheit nicht 
ausgereicht. Die Zahl der Wildurinierer ist in den vergangenen Jahren nachweislich gestiegen. 
Dies zeigt auch ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen in den Bereich der Hotspots und unmit-
telbaren Umfeld. 
 
Daher werden zum Straßenkarneval rd. 700 Möglichkeiten zur Verrichtung der Notdurft aufge-
stellt, was annähernd eine Verdreifachung der Kapazitäten bedeutet. 
 
Darüber hinaus werden noch einige Standorte, die das Festkomitee mit Toilettenwagen/-
containern ausstattet, zu den Zeiten von der Stadt Köln übernommen, die außerhalb der Veran-
staltungszeiten in diesen Bereichen liegen. 
 
Die Benutzung der Toiletten ist kostenlos. Die Toilettenwagen und –container werden personell 
besetzt und zwischengereinigt. 
 
Der Gesamtbedarf für die vorgenannten Leistungen inkl. Personal beträgt 190.000 € netto und 
226.100 brutto. Für die bisherige Bereitstellung von Toilettenanlagen zum Straßenkarneval 
wurden bereits Mittel i.H.v. rd. 12.200 € netto (rd. 14.500 € brutto) anerkannt und im Haushalt 
bereitgestellt. Somit ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rd. 177.800 € netto (rd. 211.600 € 
brutto). 
 
Müllbehältnisse: 
 
Aufgrund der insbesondere am 11.11.2017 stark erhöhten Menge an Müll im öffentlichen Stra-
ßenland wurden mit der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) aufgrund deren Erfahrun-
gen Standorte für zusätzliche Müllbehältnisse abgestimmt, welche zum Großteil auch im Laufe 
des Tages bei Bedarf geleert werden können..  
 
Es ergibt sich aufgrund einer Kostenschätzung der AWB ein Mehrbedarf von rd. 12.700 € netto 
(rd. 15.100 € brutto). 
 
In Summe ergibt sich ein Mehrbedarf in 2018 von rd. 560.000 € netto bzw. rd. 666.450 € brutto. 
 
Gez. Dr. Keller

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Anlage 1 – Kein Ausschank-Imbiss für Gastronomiebetriebe – Karte

245 Zeichen

Kein Ausschank/Imbissstand für Gastronomen zu Karneval 2018 in folgenden Bereichen: 
Altstadt

Kwartier Latäng

Südstadt 
 
 
Die Regelung gilt auch für frei zugängliche Privatgelände in diesen Bereichen (z.B. Quatermarkt, Parkplatz Kurienhaus).

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0212/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.01.2018
Erstellt
16.01.2018 14:17