Mandari Insight

3698/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: LKW-Verbot auf Zündorfer Hauptstraßen (Az.: 02-1600-128-21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 27.01.2022, TOP 2.1

Anlage - Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage - Eingabe

2281 Zeichen

1 
 
Anlage 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln 
 
Bürgerantrag nach § 24 GO NW 
LKW-Durchfahrtsverbot für Zündorfer Hauptstraßen 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner stellen hiermit folgenden 
Bürgerantrag:  
 
„Verwaltung und Politik werden aufgefordert, auf der Hauptstraße und 
der Schmittgasse in Zündorf ein 
LKW-Durchfahrtsverbot –  
mit dem Zusatzschild „Anlieferverkehr frei“ 
einzurichten.“ 
Zusätzlich sollte für die Straße „Alte Apotheke“ eine generelles LKW-
Durchfahrtsverbot erlassen werden. 
Begründung: 
Seit rd. 50 Jahren wird den Bürgerinnen und Bürgern in Zündorf eine 
Umgehungsstraße versprochen. 
Aktualität hat das Thema allerdings immer nur temporär, kurz vor 
anstehenden Wahlen! 
Ebenfalls seit langem gefordert und von der Politik beschlossen ist die 
Sanierung und Umgestaltung der Zündorfer Hauptstraße zwischen 
Turmhofstraße und dem Kreisverkehr Ankergasse/Ranzeler Straße. 
Aufgrund des schlechten Straßenzustandes, der grossteils viel zu 
schmalen Bürgersteige und der engen Bebauung ist der LKW-

2 
 
Durchfahrtsverkehr für die dort lebenden Menschen besonders 
belastend. 
Passiert ist aber auch hier nichts! 
Auf Nachfragen erklärt die Verwaltung dies ständig nur mit fehlenden 
Personalkapazitäten. 
Die Anzahl der in Zündorf durchfahrenden LKW ist in den letzten Jahren 
stetig gestiegen. Offenbar wird die Durchfahrt durch Zündorf von vielen 
Fahrern mit Ziel oder Ausgangspunkt im Rhein-Sieg-Kreis als Abkürzung 
genutzt. 
 
 
 
Ein LKW-Durchfahrtsverbot besteht seit Jahren auf der Ortsdurchfahrt in 
Poll (Siegburger Str.).  
 
 
Nach der Änderung von „Anlieger frei“ in „Anlieferverkehr frei“ ist es für 
die Polizei einfacher, anhand der Ladepapiere Verstöße zu ahnden.

3 
 
 
Dieses Modell sollte jetzt schnellstmöglich auch in Zündorf eingesetzt 
werden! 
Bei dem 2-Richtungsverkehr in der Alten Apotheke, mit den beidseitig 
parkenden Autos, ist fast jede LKW-Durchfahrt eine Katastrophe.  
Schon wegen der hier befindlichen Kita ist dies besonders kritisch. 
Das Schild an der Überquerungshilfe wurde schon mehrfach 
umgefahren. 
LKWs müssten hier komplett außen vor bleiben! 
 
 
 
Mitglieder des Bürgervereins Zündorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3096 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3698/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: LKW-Verbot auf Zündorfer Hauptstraßen (Az.: 02-1600-128-
21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt den Petenten für die Eingabe, spricht sich aber gegen die ge-
wünschten Verkehrsbeschränkungen aus. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten beantragen ein LKW-Durchfahrtsverbot auf der Hauptstraße und der Schmittgasse in 
Zündorf (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Hauptstraße und die Schmittgasse sind bis zur Fertigstellung einer künftigen Umgehungsstraße 
die einzige Nord-Süd-Verbindung im Bereich Porz – Zündorf – Langel. Beide Straßen sind zwischen 
Elsdorfer Gasse und Ranzeler Straße als Einbahnstraße in südliche bzw. nördliche Richtung ausge-
wiesen und als Landesstraße L82 klassifiziert. Auf ihnen verkehren die Buslinien 164 und 167 der 
Kölner Verkehrsbetriebe AG mit insgesamt sechs Haltestellen. Beide Straßen haben eine Erschlie-
ßungsfunktion für die vg. Stadtteile und sind geeignet, den auf ihnen herrschenden Verkehr abzuwi-
ckeln. Hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle sind die Hauptstraße und die 
Schmittgasse unauffällig. Auch kann seitens der Verwaltung keine übermäßige Lkw-Belastung fest-
gestellt werden. 
Die Verkehrssituation ist mit der Siegburger Straße in Poll nicht zu vergleichen. Hier hatten insbeson-
dere Stauungen des Verkehrs auf der unmittelbar angrenzenden Bundesautobahn BAB 4 dazu ge-
führt, dass immer wieder auch Großfahrzeuge die Autobahn verlassen haben, um im nachgeordneten 
Straßennetz eine alternative Strecke zu u. a. den Autobahnen 3 und 55a durch den Stadtteil Poll und 
angrenzende Stadtteile zu suchen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Landesbe-
trieb Straßenbau NRW wurden daher Verkehrszeichen und Wegweisungstafeln zur Verkehrslenkung 
angebracht.  
Die Straße Alte Apotheke verläuft zwischen der Hauptstraße und der Schmittgasse und ist als Tempo 
30-Zone ausgewiesen. Auf einer Straßenseite sind bauliche Parkstände angelegt. Gegenüber kann 
am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Generelle Probleme im Begegnungsverkehr sind der 
Verwaltung hier nicht bekannt. In Absprache mit dem städtischen Verkehrsdienst und den verkehrs-
lenkenden Dienststellen der Polizei Köln könnten aber Ausweichstellen durch punktuelle Haltverbote 
geschaffen werden. Weitere Verkehrs-beschränkungen sind hier aus Sicht der Verwaltung nicht er-
forderlich. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Ablehnung der gewünschten Verkehrsbeschränkungen hat keine Auswirkungen auf den Klima-
schutz, da eine Verlagerung der Verkehre, und ggf. weitläufige Umfahrungen, vermieden werden. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Ludwigstraße 8
  • Schmittgasse
  • Turmhofstraße
  • Siegburger Straße
  • Ranzeler Straße
  • Elsdorfer Gasse
  • Hauptstraße
  • Alte Apotheke
  • Ankergasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3698/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.01.2022
Erstellt
20.10.2021 10:38