3698/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: LKW-Verbot auf Zündorfer Hauptstraßen (Az.: 02-1600-128-21)
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Anlage - Eingabe
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1 Anlage Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstr. 8 50667 Köln Bürgerantrag nach § 24 GO NW LKW-Durchfahrtsverbot für Zündorfer Hauptstraßen Sehr geehrte Damen und Herren, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner stellen hiermit folgenden Bürgerantrag: „Verwaltung und Politik werden aufgefordert, auf der Hauptstraße und der Schmittgasse in Zündorf ein LKW-Durchfahrtsverbot – mit dem Zusatzschild „Anlieferverkehr frei“ einzurichten.“ Zusätzlich sollte für die Straße „Alte Apotheke“ eine generelles LKW- Durchfahrtsverbot erlassen werden. Begründung: Seit rd. 50 Jahren wird den Bürgerinnen und Bürgern in Zündorf eine Umgehungsstraße versprochen. Aktualität hat das Thema allerdings immer nur temporär, kurz vor anstehenden Wahlen! Ebenfalls seit langem gefordert und von der Politik beschlossen ist die Sanierung und Umgestaltung der Zündorfer Hauptstraße zwischen Turmhofstraße und dem Kreisverkehr Ankergasse/Ranzeler Straße. Aufgrund des schlechten Straßenzustandes, der grossteils viel zu schmalen Bürgersteige und der engen Bebauung ist der LKW- 2 Durchfahrtsverkehr für die dort lebenden Menschen besonders belastend. Passiert ist aber auch hier nichts! Auf Nachfragen erklärt die Verwaltung dies ständig nur mit fehlenden Personalkapazitäten. Die Anzahl der in Zündorf durchfahrenden LKW ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Offenbar wird die Durchfahrt durch Zündorf von vielen Fahrern mit Ziel oder Ausgangspunkt im Rhein-Sieg-Kreis als Abkürzung genutzt. Ein LKW-Durchfahrtsverbot besteht seit Jahren auf der Ortsdurchfahrt in Poll (Siegburger Str.). Nach der Änderung von „Anlieger frei“ in „Anlieferverkehr frei“ ist es für die Polizei einfacher, anhand der Ladepapiere Verstöße zu ahnden. 3 Dieses Modell sollte jetzt schnellstmöglich auch in Zündorf eingesetzt werden! Bei dem 2-Richtungsverkehr in der Alten Apotheke, mit den beidseitig parkenden Autos, ist fast jede LKW-Durchfahrt eine Katastrophe. Schon wegen der hier befindlichen Kita ist dies besonders kritisch. Das Schild an der Überquerungshilfe wurde schon mehrfach umgefahren. LKWs müssten hier komplett außen vor bleiben! Mitglieder des Bürgervereins Zündorf
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 3698/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: LKW-Verbot auf Zündorfer Hauptstraßen (Az.: 02-1600-128- 21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt den Petenten für die Eingabe, spricht sich aber gegen die ge- wünschten Verkehrsbeschränkungen aus. Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen ein LKW-Durchfahrtsverbot auf der Hauptstraße und der Schmittgasse in Zündorf (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Hauptstraße und die Schmittgasse sind bis zur Fertigstellung einer künftigen Umgehungsstraße die einzige Nord-Süd-Verbindung im Bereich Porz – Zündorf – Langel. Beide Straßen sind zwischen Elsdorfer Gasse und Ranzeler Straße als Einbahnstraße in südliche bzw. nördliche Richtung ausge- wiesen und als Landesstraße L82 klassifiziert. Auf ihnen verkehren die Buslinien 164 und 167 der Kölner Verkehrsbetriebe AG mit insgesamt sechs Haltestellen. Beide Straßen haben eine Erschlie- ßungsfunktion für die vg. Stadtteile und sind geeignet, den auf ihnen herrschenden Verkehr abzuwi- ckeln. Hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle sind die Hauptstraße und die Schmittgasse unauffällig. Auch kann seitens der Verwaltung keine übermäßige Lkw-Belastung fest- gestellt werden. Die Verkehrssituation ist mit der Siegburger Straße in Poll nicht zu vergleichen. Hier hatten insbeson- dere Stauungen des Verkehrs auf der unmittelbar angrenzenden Bundesautobahn BAB 4 dazu ge- führt, dass immer wieder auch Großfahrzeuge die Autobahn verlassen haben, um im nachgeordneten Straßennetz eine alternative Strecke zu u. a. den Autobahnen 3 und 55a durch den Stadtteil Poll und angrenzende Stadtteile zu suchen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Landesbe- trieb Straßenbau NRW wurden daher Verkehrszeichen und Wegweisungstafeln zur Verkehrslenkung angebracht. Die Straße Alte Apotheke verläuft zwischen der Hauptstraße und der Schmittgasse und ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Auf einer Straßenseite sind bauliche Parkstände angelegt. Gegenüber kann am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Generelle Probleme im Begegnungsverkehr sind der Verwaltung hier nicht bekannt. In Absprache mit dem städtischen Verkehrsdienst und den verkehrs- lenkenden Dienststellen der Polizei Köln könnten aber Ausweichstellen durch punktuelle Haltverbote geschaffen werden. Weitere Verkehrs-beschränkungen sind hier aus Sicht der Verwaltung nicht er- forderlich. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Ablehnung der gewünschten Verkehrsbeschränkungen hat keine Auswirkungen auf den Klima- schutz, da eine Verlagerung der Verkehre, und ggf. weitläufige Umfahrungen, vermieden werden. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Ludwigstraße 8
- Schmittgasse
- Turmhofstraße
- Siegburger Straße
- Ranzeler Straße
- Elsdorfer Gasse
- Hauptstraße
- Alte Apotheke
- Ankergasse
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Details
- Aktenzeichen
- 3698/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.01.2022
- Erstellt
- 20.10.2021 10:38