3788/2023
Landesmittel zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 00 Vorlagen-Nummer 17.11.2023 3788/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 Landesmittel zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen In der JHA-Sitzung am 26.09.2023 wurde der damalige Sachstand zur Refinanzierung der Personalkosten in Kindertageseinrichtungen dargestellt (Vorlagen Nr. 2836/2023). Mit Schreiben vom 15.11.2023 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration über das vorgesehene Verfahren. Das Schrei- ben ist als Anlage 1 beigefügt. Nur Träger, die gestiegene Personalkosten aufgrund ihres eigenen oder analog des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst haben, dürfen Zahlungen in Anspruch neh- men. Über den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel müssen die Träger eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben. Nach den Eckdaten im beigefügten Schreiben ist für Köln mit einer Gesamtsumme von rund 6,33 Mio. Euro zu rechnen, da die Aufschläge etwa 1,73 Prozent der Kind- pauschalen betragen. Sobald die Landesmittel bewilligt sind und zur Verfügung ste- hen, wird die Verwaltung die Weiterleitung an die freien Träger vornehmen. gez. Voigtsberger
Anlage 1 - Schreiben Trägerpluralität
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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 15. November 2023 Seite 1 von 4 Aktenzeichen 225-2023- 0101375 bei Antwort bitte angeben Dienstgebäude und Lieferanschrift: Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Telefon 0211 837-2000 Telefax 0211 837-2200 poststelle@mkjfgfi.nrw.de www.mkjfgfi.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 709 (HST Stadttor) 707 (HST Wupperstraße) Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen Arbeitsausschuss „Tageseinrichtungen für Kinder“ per E-Mail an Städtetag Nordrhein-Westfalen Gereonstraße 18-32 50670 Köln per E-Mail an Städte- und Gemeindebund Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf per E-Mail an Landkreistag NRW Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf per E-Mail an Katholisches Büro NRW Hubertusstraße 3 40219 Düsseldorf per E-Mail an st Evangelisches Büro Hubertusstraße 3 40219 Düsseldorf per E-Mail an v Seite 2 von 4 nachrichtlich: Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Köln per E-Mail an Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landesjugendamt Münster per E-Mail an Verteilung der Mittel zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden möchte ich Sie vorab, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, über die Verteilung der Mittel zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen informieren. Zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen stellt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für das Jahr 2024 Mittel als fachbezogene Pauschale zur Verfügung. Die Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro werden auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterleitung an die nach § 38 KiBiz geförderten freien Träger der Kindertageseinrichtungen (kirchliche, andere freie Trägerschaft und Elterninitiativen im Sinne § 36 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 KiBiz) seines Bezirks auf Grundlage und anteilig der Anzahl und Höhe der Kindpauschalen der freien Träger der Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 15. März 2023 (Quelle: KiBiz.web) verteilt. Seite 3 von 4 Die Jugendämter sollen sich bei der Weiterleitung der fachbezogenen Pauschalen an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen an das oben aufgeführte Kriterium halten und mindestens Folgendes berücksichtigen: Die fachbezogene Pauschale dient ausschließlich der Abfederung der aufgrund von Tarifverträgen (auch Haustarife) gestiegenen Personalkosten. Dabei ist es unerheblich, ob der freie Träger der Kindertageseinrichtung an einen eigenen Tarifvertrag gebunden ist oder aber Tarifanpassungen analog (auch teilweise) des Abschlusses von April 2023 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst übernommen hat. Über den zweckentsprechenden Einsatz der Pauschalmittel hat der freie Träger der Kindertageseinrichtung gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben. Die jeweiligen Aufschläge auf die Kindpauschalen gestalten sich wie folgt: Die Mittel werden nach Verabschiedung und Bekanntgabe des Haushaltes 2024 den Jugendämtern im kommenden Jahr zur Verfügung gestellt. Genauere Informationen werden wir Ihnen dann rechtzeitig zur Verfügung stellen. Gruppenform Aufschlag auf die Kindpauschalen Ia 115,69 € Ib 155,59 € Ic 199,63 € IIa 246,85 € IIb 332,15 € IIc 426,06 € IIIa 90,33 € IIIb 122,04 € IIIc 177,37 € KmB U3 413,53 € KmB U3 IIc 465,12 € KmB Ü3 397,91 € Seite 4 von 4 Für Rückfragen stehen meine Kolleg:innen und ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3788/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.11.2023
- Erstellt
- 16.11.2023 08:59