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3788/2023

Landesmittel zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 17.11.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 28.11.2023, TOP 8.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Schreiben Trägerpluralität

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Mitteilung Ausschuss

1249 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 00 
Vorlagen-Nummer        17.11.2023 
 3788/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 
 
Landesmittel zur Sicherung der Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen 
In der JHA-Sitzung am 26.09.2023 wurde der damalige Sachstand zur Refinanzierung 
der Personalkosten in Kindertageseinrichtungen dargestellt (Vorlagen Nr. 2836/2023). 
 
Mit Schreiben vom 15.11.2023 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration über das vorgesehene Verfahren. Das Schrei-
ben ist als Anlage 1 beigefügt.  
 
Nur Träger, die gestiegene Personalkosten aufgrund ihres eigenen oder analog des 
Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst haben, dürfen Zahlungen in Anspruch neh-
men. Über den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel müssen die Träger eine 
rechtsverbindliche Erklärung abgeben. 
 
Nach den Eckdaten im beigefügten Schreiben ist für Köln mit einer Gesamtsumme 
von rund 6,33 Mio. Euro zu rechnen, da die Aufschläge etwa 1,73 Prozent der Kind-
pauschalen betragen. Sobald die Landesmittel bewilligt sind und zur Verfügung ste-
hen, wird die Verwaltung die Weiterleitung an die freien Träger vornehmen. 
 
 
gez. Voigtsberger

Anlage 1 - Schreiben Trägerpluralität

3872 Zeichen

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
15. November 2023 
Seite 1 von 4
Aktenzeichen 225-2023-
0101375  
bei Antwort bitte angeben 
 
Dienstgebäude und  
Lieferanschrift: 
Völklinger Straße 4 
40219 Düsseldorf 
Telefon 0211 837-2000 
Telefax 0211 837-2200 
poststelle@mkjfgfi.nrw.de 
www.mkjfgfi.nrw 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linien 
706, 709 (HST Stadttor) 
707 (HST Wupperstraße) 
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände 
der Freien Wohlfahrtspflege des Landes 
Nordrhein-Westfalen  
Arbeitsausschuss „Tageseinrichtungen für Kinder“ 
per E-Mail an 
Städtetag Nordrhein-Westfalen  
Gereonstraße 18-32 
50670 Köln 
per E-Mail an 
Städte- und Gemeindebund 
Kaiserswerther Straße 199-201 
40474 Düsseldorf 
per E-Mail an  
Landkreistag NRW 
 
Kavalleriestraße 8 
40213 Düsseldorf 
per E-Mail an 
Katholisches Büro NRW 
 
Hubertusstraße 3  
40219 Düsseldorf 
per E-Mail an st
Evangelisches Büro 
Hubertusstraße 3 
40219 Düsseldorf 
per E-Mail an v

Seite 2 von 4 nachrichtlich: 
Landschaftsverband Rheinland 
Landesjugendamt  
Köln 
per E-Mail an  
Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
Landesjugendamt  
Münster 
per E-Mail an 
Verteilung der Mittel zur Sicherung der Trägerpluralität in 
Kindertageseinrichtungen 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
im Folgenden möchte ich Sie vorab, vorbehaltlich der Zustimmung des 
Haushaltsgesetzgebers, über die Verteilung der Mittel zur Sicherung der 
Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen informieren. Zur Sicherung der 
Trägerpluralität in Kindertageseinrichtungen stellt das Land den örtlichen 
Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für das Jahr 2024 Mittel als fachbezogene 
Pauschale zur Verfügung.  
Die Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro werden auf die örtlichen Träger der 
öffentlichen Jugendhilfe zur Weiterleitung an die nach § 38 KiBiz geförderten 
freien Träger der Kindertageseinrichtungen (kirchliche, andere freie 
Trägerschaft und Elterninitiativen im Sinne § 36 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 KiBiz) seines 
Bezirks auf Grundlage und anteilig der Anzahl und Höhe der Kindpauschalen 
der freien Träger der Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 15. März 2023  
(Quelle: KiBiz.web) verteilt.

Seite 3 von 4 Die Jugendämter sollen sich bei der Weiterleitung der fachbezogenen 
Pauschalen an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen an das oben 
aufgeführte Kriterium halten und mindestens Folgendes berücksichtigen: Die 
fachbezogene Pauschale dient ausschließlich der Abfederung der aufgrund von 
Tarifverträgen (auch Haustarife) gestiegenen Personalkosten. Dabei ist es 
unerheblich, ob der freie Träger der Kindertageseinrichtung an einen eigenen 
Tarifvertrag gebunden ist oder aber Tarifanpassungen analog (auch teilweise) 
des Abschlusses von April 2023 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst 
übernommen hat.  
Über den zweckentsprechenden Einsatz der Pauschalmittel hat der freie Träger 
der Kindertageseinrichtung gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen 
Jugendhilfe eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben.  
Die jeweiligen Aufschläge auf die Kindpauschalen gestalten sich wie folgt:
Die Mittel werden nach Verabschiedung und Bekanntgabe des Haushaltes 2024 
den Jugendämtern im kommenden Jahr zur Verfügung gestellt. Genauere 
Informationen werden wir Ihnen dann rechtzeitig zur Verfügung stellen. 
Gruppenform Aufschlag auf die 
Kindpauschalen 
Ia  115,69 € 
Ib  155,59 € 
Ic  199,63 € 
IIa  246,85 € 
IIb  332,15 € 
IIc  426,06 € 
IIIa  90,33 € 
IIIb  122,04 € 
IIIc  177,37 € 
KmB U3  413,53 € 
KmB U3 IIc  465,12 € 
KmB Ü3  397,91 €

Seite 4 von 4 Für Rückfragen stehen meine Kolleg:innen und ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen, 
Im Auftrag

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3788/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.11.2023
Erstellt
16.11.2023 08:59