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3383/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück, Aktenzeichen 62/24

Mitteilung BV 29.10.2024

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

4389 Zeichen

Unterschriftenllste vom 06.06.2024 
Petition Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück! 
AN: Rat der Stadt Köln
Petition: 
  
 
  
Die Bürgerinitiative Gesamtschule für Neubrück fofderVdie zei(hahe Entstehung einer 
Gesamtschule im rechtsrheinischen Köln-Neubrück 
Kinder aus Neubrück und umliegende Stadtteilen, wie z.B. Merheim, Brück, Rath-Heumar oder 
Ostheim haben bisher nur eine geringe Chance auf einen Gesamtschulplatz. Am Helene-Weber-Platz 
in Köln-Neubrück könnten schnell Gesamtschulplätze geschaffen werden - ein Schulgebäude existiert 
bereits. Zudem gibt es ein großes anliegendes Grundstück für einen Anbau. 
Durch eine Gesamtschule in Neubrück könnte in weitaus kürzerem Zeitraum als durch einen Neubau 
an anderer Stelle eine größere Anzahl an Gesamtschulplätzen für die Kinder im Rechtsrheinischen 
geschaffen werden. 
Wir fordern alle Parteien des Rats der Stadt Köln auf, bei der beschlossenen erneuten Prüfung im 
Jahr 2024 für die Umwidmung der Hauptschule am Helene-Weber-Platz zu stimmen und zu 
ermöglichen, dass bereits im Jahr 2025/2026 weitere 108 Kinder einen Gesamtschulplatz erhalten 
können. schließlich fehlen jährlich an die 1000 Gesamtschulplätze in Köln! 
Neben der Sammlung von Unterschriften in Papierform sammeln wir nun auch online. Bitte 
unterstützen Sie uns und bitten Sie auch Freunde, Partner und Familie, teilzunehmen und 
weiterzuleiten. 
Auch Ihre Kinder dürfen diese Petition unterzeichnen, wenn Sie sich eine Gesamtschule in 
Neubrück wünschen. Wir freuen uns auch über unterschriebene Listen, die sich sich hier
ausdrucken und beim Bürgerverein Neubrück einreichen. 
Begründung: 
Durch steigende Schülerzahlen und eine immer größer werdende Nachfrage nach 
Gesamtschulplätzen und Gymnasialplätzen reichen die bestehenden Gesamtschulen in Köln, 
insbesondere rechtsrheinisch für die Stadtteile Neubrück, Rath-Heumar, Brück, Merheim und zum 
Teil auch Ostheim nicht aus. 
Mit Blick auf die Einwohnerprognose 2023 übersteige der Schulplatzbedarf im Sekundarschulbereich 
in den nächsten Jahren den Bestand an Schulplätzen im Stadtbezirk Kalk, teilte die Verwaltung der 
Stadt Köln mit . .,Durch die Verortung im Stadtteil Neubrück würde das wohnortnahe 
Gesamtschulangebot im Osten des Stadtbezirkes verbessert", so der Schuldezernent Robert 
Voigtsberger. 
Der Rat der Stadt Köln hat 2022 überraschend die Neugründung einer Gesamtschule in Neubrück 
abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Ratsbündnis auch damit begründet, .,dass es sich bei der Kurt­
Tucholsky-Hauptschule um eine Schule handele, die gut nachgefragt sei". Die Erst-Anmeldung im 
Jahr 2023 von 22 Schüler*innen zeigt jedoch das Gegenteil, auch wenn später noch 9 Schüler*innen 
dazukamen. Nicht einmal die Hälfte der 72 Plätze wurde belegt. An der Katharina-Henoth­
Gesamtschule in Kalk mussten dagegen 79 Schüler*innen abgewiesen werden. Bei 108 neuen 
Gesamtschulplätzen in Neubrück wären sie in ihrer Wunschschulform Gesamtschule aufgenommen 
worden 
Laut Beschluss des Rates der Stadt Köln aus dem Jahr 2022 soll die Verwaltung die Gesamtsituation 
nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu bewerten. Dies soll auch 
unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt-Tucholsky-Hauptschule 
geschehen. 
Die Bürgerinitiative möchte dem Stadtrat zeigen, dass eine Gesamtschule in Neubrück 
1 von 12

Unterschriftenliste vom 06.06.2024
Petition Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück!
Bürgerwille ist!
Was spricht für eine Gesamtschule in Neubrück?
• Es besteht bereits ein Schulgebäude, das genutzt werden kann
• Es könnten dadurch bereits zeitnah nach Beschluss Kinder einen Gesamtschulplatz erhalten
• Kinder aus Neubrück und Umgebung erhalten zeitnah einen sicheren, wohnortnahen 
Gesamtschulplatz
• Die Gesamtschule nimmt Kinder mit einer Drittelregelung auf, das bedeutet, dass i.d.R. 
jeweils 1/3 der Kinder mit Gymnasialempfehlung, 1/3 mit Realschulempfehlung und 1/3 mit 
Hauptschulempfehlung aufgenommen werden
• Bis zur 10. Klasse bleiben alle Bildungswege offen
• Alle Abschlüsse bis um Abitur sind möglich
• Es gibt kein Sitzenbleiben und kein "Abschulen''
• Die Schülerinnen können sich individuell entwickeln
• Kinder unterschiedlicher Herkunft erhalten die gleichen Bildungschancen
• Kinder mit und ohne Behinderung werden gemeinsam unterrichtet
• Gebundener Ganztag/Nachmittagsbetreuung
Im Namen aller Unterzeichnenden:

Anlage 2 Antwortschreiben

3381 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 62/24 21.10.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück“, Akten-
zeichen 62/24 B 
Sehr geehrte Frau   , 
zu Ihrer Bürgereingabe vom 08.07.2024 leite ich Ihnen abschließend die Stellung-
nahme des Dezernats Bildung, Jugend und Sport - Stabsstelle – Integrierte Jugend-
hilfe- und Schulentwicklungsplanung weiter: 
„Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 aufgrund einer Initiative 
der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk erstmals eine Beschlussvorlage zur 
Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz (Neubrück) bei 
gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule vorgelegt. (Ratsin-
formationssystem: SessionNet | Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am 
Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleich-
zeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule (stadt-koeln.de)) 
Der Rat stimmte diesem Vorschlag nicht zu und beschloss stattdessen, dass die Situ-
ation nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu be-
wertet werden solle.  
Diesem Auftrag kam die Verwaltung nach und legte dem Rat am 27.06.2024 erneut 
eine Beschlussvorlage vor, die jedoch auch abgelehnt wurde. (Ratsinformationssys-
tem: SessionNet | Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort 
Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender 
Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum Schul-
jahr 2025/26 (stadt-koeln.de))

Seite 2/2 
Die Entscheidung wurde abermals verschoben auf das nächste Schuljahr. Die Bewer-
tung der Situation soll nun von einem Austausch zwischen Politik und Verwaltung im 
Fachgesprächsformat flankiert werden. 
Demzufolge wird der Eingabe der Bürgerinitiative „Gesamtschule für Neubrück“ vom 
10.06.2024 zwangsläufig dadurch entsprochen, dass die Thematik dem Rat im Jahr 
2024 erneut zur Entscheidung vorgelegt wurde und zusätzlich auch im Folgejahr neu 
aufgerufen sowie vorab detailliert und im transparenten Austausch zwischen Politik 
und Verwaltung bewertet wird.“ 
Ihre Eingabe wird als Anlage an die Beschlussvorlage, die im kommenden Jahr in den 
politischen Gremien neu beraten wird, beigefügt. 
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Stabsstelle – Integrierte Ju-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Frau   , unter Telefonnummer: 0221/221-    
oder per E-Mail: Schuldezernat@stadt-koeln.de 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis gegeben. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen und verbleibe 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

869 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3383/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Eine Gesamtschule für Köln-
Neubrück, Aktenzeichen 62/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3383/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.10.2024
Erstellt
29.10.2024 08:56