3383/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück, Aktenzeichen 62/24
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Anlage 1 Eingabe
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Unterschriftenllste vom 06.06.2024 Petition Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück! AN: Rat der Stadt Köln Petition: Die Bürgerinitiative Gesamtschule für Neubrück fofderVdie zei(hahe Entstehung einer Gesamtschule im rechtsrheinischen Köln-Neubrück Kinder aus Neubrück und umliegende Stadtteilen, wie z.B. Merheim, Brück, Rath-Heumar oder Ostheim haben bisher nur eine geringe Chance auf einen Gesamtschulplatz. Am Helene-Weber-Platz in Köln-Neubrück könnten schnell Gesamtschulplätze geschaffen werden - ein Schulgebäude existiert bereits. Zudem gibt es ein großes anliegendes Grundstück für einen Anbau. Durch eine Gesamtschule in Neubrück könnte in weitaus kürzerem Zeitraum als durch einen Neubau an anderer Stelle eine größere Anzahl an Gesamtschulplätzen für die Kinder im Rechtsrheinischen geschaffen werden. Wir fordern alle Parteien des Rats der Stadt Köln auf, bei der beschlossenen erneuten Prüfung im Jahr 2024 für die Umwidmung der Hauptschule am Helene-Weber-Platz zu stimmen und zu ermöglichen, dass bereits im Jahr 2025/2026 weitere 108 Kinder einen Gesamtschulplatz erhalten können. schließlich fehlen jährlich an die 1000 Gesamtschulplätze in Köln! Neben der Sammlung von Unterschriften in Papierform sammeln wir nun auch online. Bitte unterstützen Sie uns und bitten Sie auch Freunde, Partner und Familie, teilzunehmen und weiterzuleiten. Auch Ihre Kinder dürfen diese Petition unterzeichnen, wenn Sie sich eine Gesamtschule in Neubrück wünschen. Wir freuen uns auch über unterschriebene Listen, die sich sich hier ausdrucken und beim Bürgerverein Neubrück einreichen. Begründung: Durch steigende Schülerzahlen und eine immer größer werdende Nachfrage nach Gesamtschulplätzen und Gymnasialplätzen reichen die bestehenden Gesamtschulen in Köln, insbesondere rechtsrheinisch für die Stadtteile Neubrück, Rath-Heumar, Brück, Merheim und zum Teil auch Ostheim nicht aus. Mit Blick auf die Einwohnerprognose 2023 übersteige der Schulplatzbedarf im Sekundarschulbereich in den nächsten Jahren den Bestand an Schulplätzen im Stadtbezirk Kalk, teilte die Verwaltung der Stadt Köln mit . .,Durch die Verortung im Stadtteil Neubrück würde das wohnortnahe Gesamtschulangebot im Osten des Stadtbezirkes verbessert", so der Schuldezernent Robert Voigtsberger. Der Rat der Stadt Köln hat 2022 überraschend die Neugründung einer Gesamtschule in Neubrück abgelehnt. Die Ablehnung wurde vom Ratsbündnis auch damit begründet, .,dass es sich bei der Kurt Tucholsky-Hauptschule um eine Schule handele, die gut nachgefragt sei". Die Erst-Anmeldung im Jahr 2023 von 22 Schüler*innen zeigt jedoch das Gegenteil, auch wenn später noch 9 Schüler*innen dazukamen. Nicht einmal die Hälfte der 72 Plätze wurde belegt. An der Katharina-Henoth Gesamtschule in Kalk mussten dagegen 79 Schüler*innen abgewiesen werden. Bei 108 neuen Gesamtschulplätzen in Neubrück wären sie in ihrer Wunschschulform Gesamtschule aufgenommen worden Laut Beschluss des Rates der Stadt Köln aus dem Jahr 2022 soll die Verwaltung die Gesamtsituation nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu bewerten. Dies soll auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Kurt-Tucholsky-Hauptschule geschehen. Die Bürgerinitiative möchte dem Stadtrat zeigen, dass eine Gesamtschule in Neubrück 1 von 12 Unterschriftenliste vom 06.06.2024 Petition Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück! Bürgerwille ist! Was spricht für eine Gesamtschule in Neubrück? • Es besteht bereits ein Schulgebäude, das genutzt werden kann • Es könnten dadurch bereits zeitnah nach Beschluss Kinder einen Gesamtschulplatz erhalten • Kinder aus Neubrück und Umgebung erhalten zeitnah einen sicheren, wohnortnahen Gesamtschulplatz • Die Gesamtschule nimmt Kinder mit einer Drittelregelung auf, das bedeutet, dass i.d.R. jeweils 1/3 der Kinder mit Gymnasialempfehlung, 1/3 mit Realschulempfehlung und 1/3 mit Hauptschulempfehlung aufgenommen werden • Bis zur 10. Klasse bleiben alle Bildungswege offen • Alle Abschlüsse bis um Abitur sind möglich • Es gibt kein Sitzenbleiben und kein "Abschulen'' • Die Schülerinnen können sich individuell entwickeln • Kinder unterschiedlicher Herkunft erhalten die gleichen Bildungschancen • Kinder mit und ohne Behinderung werden gemeinsam unterrichtet • Gebundener Ganztag/Nachmittagsbetreuung Im Namen aller Unterzeichnenden:
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 62/24 21.10.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Eine Gesamtschule für Köln-Neubrück“, Akten- zeichen 62/24 B Sehr geehrte Frau , zu Ihrer Bürgereingabe vom 08.07.2024 leite ich Ihnen abschließend die Stellung- nahme des Dezernats Bildung, Jugend und Sport - Stabsstelle – Integrierte Jugend- hilfe- und Schulentwicklungsplanung weiter: „Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 aufgrund einer Initiative der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk erstmals eine Beschlussvorlage zur Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz (Neubrück) bei gleichzeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule vorgelegt. (Ratsin- formationssystem: SessionNet | Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2023/24 bei gleich- zeitiger auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule (stadt-koeln.de)) Der Rat stimmte diesem Vorschlag nicht zu und beschloss stattdessen, dass die Situ- ation nach der Eröffnung der neuen Gesamtschule im Bildungscampus Kalk neu be- wertet werden solle. Diesem Auftrag kam die Verwaltung nach und legte dem Rat am 27.06.2024 erneut eine Beschlussvorlage vor, die jedoch auch abgelehnt wurde. (Ratsinformationssys- tem: SessionNet | Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule am Standort Helene-Weber-Platz im Stadtteil Neubrück zum Schuljahr 2026/27 bei auslaufender Schließung der Kurt-Tucholsky-Schule, Hauptschule Helene-Weber-Platz zum Schul- jahr 2025/26 (stadt-koeln.de)) Seite 2/2 Die Entscheidung wurde abermals verschoben auf das nächste Schuljahr. Die Bewer- tung der Situation soll nun von einem Austausch zwischen Politik und Verwaltung im Fachgesprächsformat flankiert werden. Demzufolge wird der Eingabe der Bürgerinitiative „Gesamtschule für Neubrück“ vom 10.06.2024 zwangsläufig dadurch entsprochen, dass die Thematik dem Rat im Jahr 2024 erneut zur Entscheidung vorgelegt wurde und zusätzlich auch im Folgejahr neu aufgerufen sowie vorab detailliert und im transparenten Austausch zwischen Politik und Verwaltung bewertet wird.“ Ihre Eingabe wird als Anlage an die Beschlussvorlage, die im kommenden Jahr in den politischen Gremien neu beraten wird, beigefügt. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Stabsstelle – Integrierte Ju- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Frau , unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: Schuldezernat@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis gegeben. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3383/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Eine Gesamtschule für Köln- Neubrück, Aktenzeichen 62/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3383/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 29.10.2024
- Erstellt
- 29.10.2024 08:56