1968/2023
Beantwortung von Anfragen betreffend den Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 14.06.2023 1968/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 15.06.2023 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion (per E-Mail am 07.06.2023 übersandt) // Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion (per E-Mail am 13.06.2023 übersandt) // Nachtrag zur Beantwortung einer Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (1926/2023) betreffend die Vorlage "Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmietung des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln" (1126/2023) ANFRAGE DER SPD-FRAKTION: 1. Ist tatsächlich vorgesehen, im Falle der Realisierung von actori 2020 & actori 2020 Tanz, einen Anteil von ca. 12,5 Mio. am BKZ aus dem Gesamthaushalt zu decken? (BKZ 2025: 28,4 Mio. EUR – ca. 3 Mio. EUR noch zur Verfügung stehende Einnah- men aus der KFA = ca. 25 Mio. EUR. Jeweils die Hälft wird aus Mitteln des Kul- turetats und des Gesamthaushaltes gedeckt = ca. 12,5 Mio. EUR. Quelle: S. 11, 6. Absatz) Für den Fall der Realisierung von actori 2020 & actori 2020 Tanz geht die Verwaltung von fol- gendem Finanzierungsszenario für den entstehenden Mehrbedarf in Höhe von 28,4 Mio. € im Haushaltsjahr 2025 aus: a) Prognostizierte Mehrerträge bei der KFA in Höhe von ca. 3 Mio. EUR b) Mögliche Erträge aus der Ausweitung der KFA auf Geschäftsreisende in Höhe von ca. 7 Mio. EUR – sofern eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt. c) Der verbleibende Mehrbedarf in Höhe von 18,4 Mio. EUR wird hälftig durch den Ge- samthaushalt und das Kulturbudget gedeckt (18,4 ÷ 2 = 9,2 Mio. EUR). Das bedeutet, die Verwaltung rechnet für 2025 bestenfalls mit einem aus dem Gesamthaushalt zu deckenden Anteil in Höhe von 9,2 Mio. EUR und schlechtestenfalls mit 12,5 Mio. EUR. 2. Wie hoch sind die notwendigen Investitionskosten (auch mittelfristig) seitens der Bühnen bei Weiterbespielung Depot? (In der Vorlage ist nur von Zinsen und Ab- schreibungen i.H.v. 2,3 Mio. EUR (pro Jahr?) die Rede, nicht aber von dem Invest selbst.) Gemäß der Machbarkeitsstudie von Nattmann & Bruns wäre für Umbau und Ersteinrichtung 2 des Depot 1 eine Investition in Höhe von 2,3 Mio. EUR erforderlich (siehe Beschlusspunkt 2. e)). Siehe hierzu auch die Variante 2 in der Machbarkeitsstudie Nattmann & Bruns im Protokoll zur 3. Sitzung des Arbeitskreises ab Folie 14. Die veranschlagten Investitionskosten in Höhe von 2,3 Mio. EUR wurden in der Matrixberech- nung für die Ermittlung der erforderlichen jährlichen Betriebskostenzuschüsse mit einer Ab- schreibungsdauer von 20 Jahren und Abschreibungsbeginn ab der Spielzeit 2025/26 mit jähr- lich 0,11 Mio. EUR berücksichtigt. 3. Können diese Investitionen im Falle einer Weiternutzung des Depots OHNE die Sparte Tanz reduziert werden? Nein, da eine Weiternutzung des Depots weiterhin die Nutzung des Depots mit zwei Spielstätten vorsehen würde. Zum einen genutzt durch das Schauspiel Köln, zum anderen durch die Freie Szene. 4. Sind die Bühnen Köln auch an der Nutzung des Standortes Depot interessiert, wenn dort keine neue Sparte Tanz beheimatet ist? Würden in diesem Fall weiter- hin das zusätzliche künstlerische Budget i.H.v. 2,5 Mio. EUR anfallen? Für die Bühnen ist die Weiternutzung des Standortes Depot auch ohne Etablierung einer Tanz- sparte von hoher Bedeutung. Gemäß Musterspielplan würde er durch das Schauspiel genutzt und als dritte, rechtsrheinische Spielstätte für das Angebot einer niedrigschwelligen kulturellen Teilhabe fungieren. Die Machbarkeitsstudie von Nattmann & Bruns hat ergeben, dass nur Be- trieb des gesamten Depots mit beiden Spielstätten wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Ansiedlung des Tanzes am Depot löst die immerwährende Frage nach einem Ort für den Tanz. Sollte keine Tanzsparte an den Bühnen etabliert werden, so würde sich der Finanzbedarf the- oretisch um 2,6 Mio. EUR reduzieren. Jedoch würde damit auch das Potenzial einer Mitfinan- zierung durch Dritte (z.B. Land NRW) eliminiert. Eine konkrete Zusammensetzung des Budgets findet sich im Gutachten actori 2020 Tanz ab S. 430 ff (insbesondere S. 463). Ob das künstlerische Budget des Schauspiels für die dritte Spielstätte (2,5 Mio. EUR) im Falle der Aufgabe des Depots vollständig entfallen würde, hängt davon ab, ob und an welchem (an- deren) Ort ggf. eine dritte Spielstätte angesiedelt wird. 5. Würden die Bühnen Köln auch ohne die Sparte Tanz weiter die „Betreibergesell- schaft Bühnen“ darstellen? Nein, dann wäre theoretisch nur das Depot 2 zu bespielen. Die Organisation der 3. Spielstätte des Schauspiels würde über die Bühnen ohne zusätzliche Betreibergesellschaft funktionieren. Auch ohne eine Etablierung der Sparte Tanz wäre die Übernahme einer Betreiberverantwortung im Depot erforderlich. Die konkrete Art und Form der Ausgestaltung hängen von der Zahl der Spielstätten und der einzubindenden Akteur*innen ab (z.B. Freie Szene). Hintergrund ist, dass ein Betreiber die Betriebs - und Spielfähigkeit der Spielstätten sicherstellen muss. Um einen guten Übergang sicherzustellen, ist vorgesehen, dass die Betreiberverantwortung zunächst bei den Bühnen verbleibt und dann evaluiert wird. 3 6. Ist die Interpretation der Deltaberechnung auf Seite 8 zutreffend, dass bei einer ausschließlichen Nutzung des Depots für die freie Szene (also ohne Schauspiel und Tanz) die Kosten für diesen Standort bei 3-4 Mio. EUR/Jahr (Betreibergesell- schaft+Gebäudebetrieb+Aktualisierungen) liegen würden? Eine solche Interpretation ist seriös abschließend nicht möglich, weil allen kalkulierten Kosten- positionen bestimmte Annahmen hinsichtlich Auslastung, Kapazitätsverteilung und korrespon- dierendem Betreuungsaufwand durch die actori-Gutachten zugrunde liegen. Nur wenn diese Annahmen auch in dem in der Frage unterstellten Szenario mit einer alleinigen Nutzung durch die freie Szene zugrunde gelegt würden, wäre eine solche Interpretation zutreffend. Richtig ist, dass bei einer Nutzung des Depots für die Freie Szene ohne Schauspielsparte und Tanzsparte rund 5,1 Mio. EUR kalkulierte Kosten entfallen würden. Eine detaillierte Zusammen- setzung der Budgets ist dem Protokoll zum 3. Arbeitskreis ab Folie 69 zu entnehmen. Bei einer entsprechenden Nutzung des Depots wären dann aber große Flächen und eine Spiel- stätte ungenutzt. Wollte man die Bespielung dieser „freien“, nicht mehr von Schauspiel oder Tanzsparte genutzten Flächen durch die Freie Szene realisieren, so lägen die Kosten höher als die geschätzten rund 4 Mio. EUR, da beispielsweise weiteres Personal erforderlich wäre. Hinzu kommt, dass das Depot mit einem Gesamtbudget von 3 -4 Mio. EUR niemals die derzeitige Strahlkraft aufrechterhalten könnte. Vergleichbare Produktionshäuser für Darstellende Künste wie Kampnagel in Hamburg arbeiten mit erheblich höheren Jahresbudgets. 7. Wie sicher es ist, dass der Vermieter die Kosten für die energetische Ertüchtigung übernehmen wird? Der konkrete Beschlusspunkt der Vorlage lautet: „Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Ei- gentümer aufzufordern, im Vorfeld eines Vertragsabschlusses seine Absichtserklärung zur energetischen Ertüchtigung des Depots zu konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. Hierzu bildet das Mietangebot des Eigentümers die Grundlage. Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen. (1126/2023 - 2) d)“ In der Begründung wird dar- über hinaus vorgetragen, dass „Handlungsfelder sind hier die Gebäudehülle und die haustech- nischen Versorgungssysteme.“ Die BEOS AG hat nach Gesprächen mit der Geschäftsführung des Unternehmens ein hohes Interesse an nachhaltig wirkenden ESG-Maßnahmen nicht nur am Depot sondern auch auf dem Gelände. Die Verwaltung hält die Ansätze für tauglich, um das Gebäude ökologisch nachhalti- ger zu betreiben. Aus der ehemaligen Industriehalle wird allerdings mit vertretbarem wirtschaft- lichem Aufwand nach Überzeugung aller niemals ein Gebäude mit „Passivhausstandard“ wer- den können. Die Vertreter der BEOS AG wurden gebeten, die obere Frage noch vor Beschlussfassung zu beantworten und bereits jetzt konkrete Maßnahmen zu benennen. Per Mail erreichte die Ver- waltung am 12.06.2023 folgende Antwort: „…Aktuelle Verhandlungsbasis ist das Mietangebot vom 25.10.2022, in der Variante 1. Diese Variante, abgeleitet aus der Absichtserklärung aus 2015, bietet eine Miete von 6,50€ / qm. Zu diesem günstigen Mietzins sehen wir laut Mietangebot keine zusätzlichen Investitionen in das Gebäude vor, dieses schließt die energetische Ertüchtigung ein. In unserem Mietangebot haben wir in Aussicht gestellt, gemeinsam mit Ihnen und einem Ener- gieberater Maßnahmen zu lokalisieren, welche zur Nachhaltigkeit des Objektes beitragen kön- nen. Die ersten Schritte in diese Richtung sind wir bereits jetzt auf eigenen Kos ten gegangen und möchten Ihnen gerne mitteilen, dass wir folgende Punkte mit bzw. für Sie umsetzen möchten: Aktuell werden im Depot nach unserem neuesten Kenntnisstand Lüftungsanlagen zur Wärmeerzeugung genutzt, welche eigentlich nur für die Lufthygiene zuständig sind und 4 verhältnismäßig viel Energie zur Wärmeerzeugung benötigen. Grund hierfür ist die mie- terseits empfundene Lautstärke der Bestandsheizung, welche die Veranstaltungen stö- ren würde. o Kurzfristig empfehlen wir, die Lüftungsanlage, wenn erforderlich, ausschließlich während Veranstaltungen zu nutzen. Das hat bereits einen Soforteffekt. o Darüber hinaus bieten wir an, geräuschärmere Heizoptionen zu prüfen, die einen Betrieb der Lüftungsanlage zu Heizzwecken nicht mehr erforderlich macht. Wir möchten augenscheinliche Undichtigkeiten an der Außenhülle des Objektes nach eigenem Ermessen schließen. Hierbei ist zu beachten, dass das Objekt nicht als luft- dichter Körper konzipiert wurde, weshalb eine Beseitigung der Luftdurchlässigkeit ohne signifikanten Aufwand nicht zu erreichen ist. Nach Gesprächen mit den Nutzern vor Ort wurde klar, dass das historisch vorhandene Oberlichtband im Depot 2 keinen Nutzen hat. Im Gegenteil, es bietet keine Isolierung, erhitzt das Objekt im Sommer mit gegenteiligem Effekt im Winter. Wir erachten es als sinnvoll, die Oberlichter zumindest teilweise zurückzubauen und beabsichtigen hier, die Kostentragung zu übernehmen. Darüber hinaus empfehlen wir, dass Sie mieterseits noch enger mit der Firma Getec zusammenarbeiten, damit diese Ihre Haustechnik entsprechend noch gezielter auf Ihre Nutzungszeiten anpassen kann. So macht sicherlich auch eine Nachtabsenkung der Temperatur im Depot großen Sinn. Das Objekt ist energetisch sehr flink, somit kann über Stunden nachts Energie eingespart gespart werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen würden zu keiner Steigerung der angebotenen Miete füh- ren. Wir möchten hiermit sowohl unseren Willen zum Ausdruck bringen, das Schauspiel und den Tanz langfristig am Carlswerk zu erhalten, zum anderen aber auch einen Beitrag in Sachen ESG leisten. Bitte haben Sie allerdings Verständnis, dass wir in der angebotenen Basisvariante keine weite- ren Maßnahmen ohne Einfluss auf die Miete umsetzen können.“ Die Verwaltung hat keinen Anlass an der Seriosität des potentiellen Vertragspartners zu zwei- feln. Seit über zehn Jahren im Interim besteht ein gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis auf dem Carlswerkgelände. Herausforderungen werden im Dialog gelöst. Allerdings ist Beschlusspunkt 2 d) „Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Büh- nen entstehen.“ wörtlich zu nehmen: Mehrkosten im Bereich ESG müssen vom Eigentümer übernommen werden, oder führen im Bereich der Nebenkosten so zu Einsparungen, dass sie per Saldo nicht zu Mehrkosten führen. Solche sinnvollen Umschichtungen innerhalb des Büh- nenbudgets wären keine Mehrkosten im Sinne des Beschlusses. In den finalen Mietvertrags- verhandlungen werden die oben genannten Punkte fixiert werden und ggf. Umschichtungspo- tentiale bei Beibehaltung der Prämissen eruiert werden. ANFRAGE DER CDU-FRAKTION: Nachfrage: „Bezugnehmend von der Medienberichterstattung über das bisherige Mietverhältnis der Spiel- stätten Depot I und II ist es irritierend, wenn zum einen im Beschlusstext der Vorlage unter Ziffer 2.c. von “einem vorliegenden Eigentümerangebot“ und in der Begründung unter „Langfristige Anmietung Depot von einem „konkreten Angebot der BEOS als Projektentwicklerin“ gesprochen wird. In der „actori“-Studie wurde auf Bl. 222 eine Absichtserklärung der „Bebau Schanzenstrasse LLC,… Wilmington/Delaware/USA, vertreten durch die BEOS AG, ….Berlin“ mitgeteilt.“ Deshalb wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 5 a) Wer ist seit wann am 15.06.2023 Grundbucheigentümer, wirtschaftlicher Eigentü- mer, Inhaber welcher dinglicher Rechte oder sonstiger wirtschaftlicher Begüns- tigter an den Grundstücken, auf denen die Spielstätten Depot I und II aufstehen oder die mit diesen Grundstücken grundbuchlich oder durch dingliche Rechte verbunden sind? Die Thematik war Gegenstand einer umfangreichen politischen Aufarbeitung durch den Rech- nungsprüfungsausschuss (3473/2022). Die Inhalte wurden im RPAu am 08.11.2022 und im Be- triebsausschuss Bühnen am 29.11.2022 erläutert und beraten. Auf dem sogenannten Carlswerksgelände gibt es eine Vielzahl an Eigentumskonstellationen. Aus der gegenständlichen Vorlage wird daher wie folgt auszugsweis und aktualisiert zitiert: „In den Jahren 2012, 2015 und 2016 wurde im Rahmen von drei Teilverkäufen das Carlswerk in eine neue Eigentümerstruktur überführt, welche im Ergebn is dazu geführt haben, dass heute alle Mietverhältnisse der Bühnen auf dem Gelände mit insgesamt zwei in Deutschland ansässigen Eigentümergesellschaften geschlossen sind.“ Eine dieser beiden Eigentümerinnen wird auch Vertragspartnerin eines potentiellen neuen Miet- vertrags“ b) Welche rechtliche oder tatsächliche hat die Firma Greif und Contzen oder mit ihr verbundene Firmen bei der Verwaltung, Vermietung und Bewirtschaftung des hier in Rede stehenden Objekts? Es ist der Verwaltung bisher nicht bekannt, dass die benannte Firma in diesen Kontext einge- bunden ist. Die Vertreter der BEOS AG teilen darüber hinaus mit: „Greif und Contzen ist ein in Köln ansäs- siges Maklerunternehmen. Wie auch andere Maklerunternehmen bietet Greif und Contzen der BEOS AG potentielle Mieter an oder berät diese in Mietvertragsfragen. Die Firma Greif und Contzen steht darüber hinaus in keinem Verhältnis zur Eigentümerin oder der die Eigentümerin in Verwaltungsfragen vertretenden BEOS AG.“ c) Wer wäre auf Grund welcher rechtlichen Verhältnisse als Vermieter Vertrags- partner eines Vertrages mit der Stadt Köln über die Anmietung des Depots I und II und an wen würde die Stadt Köln auf Grund dieses Vertrages zugunsten welcher Personen oder welchen Rechts Miete oder andere Leistungen regelmäßig zahlen? Siehe hier auch als Auszug aus der Antwort der Fragen der GRÜNEN (1926/2023): Die BEOS AG als Ansprechpartner für die Vertragsverhandlungen hat den Bühnen schriftlich übermittelt: „Der Eigentümer und künftige Vertragspartner für die Anmietung des Depots ist die: „IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd im eigenen Namen und für Rechnung des Sondervermögens „BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II“ Ferdinandstraße 61 20095 Hamburg“ Mieten würden an diese Gesellschaft gezahlt werden. Die BEOS AG vertritt die Kapitalverwal- tungsgesellschaft und managet das Carlswerk-Areal im Auftrag. d) Es wird gebeten, dass in der Vorlage beschriebene Angebot über die Anmietung des Depots I und II abschriftlich vorzulegen. Der Schriftverkehr rund um das Angebot für die langfristige Anmietung des Depots wurde im 6 Arbeitskreis actori in seiner Essenz dargestellt (Protokoll des 3. AK, S. 3 / Folien 63 bis 66). Das konkrete Angebot und der begleitende Schriftverkehr liegen der Verwaltung vor. Sie bieten eine ausreichende Grundlage, um auf dieser Basis einen langfristigen Mietvertrag schlusszu- verhandeln und sodann abzuschließen. Der vorgelegte Ratsbeschluss setzt die Leitplanken für die Schlussverhandlungen. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden die Unterlagen nicht ver- öffentlicht. NACHTRAG ZUR ANFRAGE DER FRAKTION VON BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: - Wie belastbar sind Besucherzahlen für den Offenbachplatz, für die dritte Spielstätte Bühnen, für den Tanz? (Die Veranstaltungen von BOD sind derzeit nicht alle ausver- kauft). Antwort der Verwaltung (1926/2023): Die Rückgewinnung des Publikums an den Offenbachplatz auf Basis der Zahlen von vor der Sanierung stellt eine Herausforderung für den Bühnenbetrieb dar. In den Arbeitskreisen actori ist dies häufig diskutiert worden. In der gegenständlichen Vorlage wird dieses Risiko ausführlich auf Seite 12 dargestellt. Es wird Aufgabe der Betriebsleitung sein, rund 375.000 Besuchende in die Spielstätten der Bühnen inklusive des Depots als zahlende Gäste zu ziehen. Der Quartalsbericht der Bühnen zeigte zuletzt eine Auslastung des BoD von 85 %. Nachtrag der Verwaltung: Stichtag des 2. Quartalsberichts war der 28.02.2023. Mit Stichtag 31.05.2023 und als Vorgriff auf den 3. Quartalsbericht der Bühnen wird unter Vorbehalt eine Auslastung des BoD in der Spielzeit 2022/23 von 92 % zur Kenntnis gereicht. Dies berücksichtigt zusätzlich die Produkti- onen „Ballet of (Dis)obedience“ und „Body without Organs“, welche mit nahezu 100 % ausge- lastet waren. gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ferdinandstraße 61
- Offenbachplatz
- Schanzenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1968/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.06.2023
- Erstellt
- 13.06.2023 12:47